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Die Erfindung betrifft ein elektrisches Verbindungssystem mit einem Kontaktelemente aufweisenden Stecker und einer Gegenkontaktelemente aufweisenden Buchse gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1. Die Erfindung betrifft ferner einen Stecker und eine Buchse für ein elektrisches Verbindungssystem nach den Ansprüchen 10 und 12. Die Erfindung betrifft ferner ein elektronisches Bauteil oder ein elektronisches Gerät nach Anspruch 13 sowie die Verwendung eines elektronischen Verbindungssystems nach Anspruch 14.
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Ein gattungsgemäßes elektrisches Verbindungssystem ist aus der
DE 20 2006 020 263 U1 bekannt. Derartige Verbindungssysteme dienen zur Strom- und Daten- bzw. Signalübertragung und weisen hierzu in der Regel eine Vielzahl von Kontaktelementen auf, die, wenn das Verbindungssystem geschlossen ist, mit entsprechenden Gegenkontaktelementen verbunden sind. Die Kontaktelemente können in einem Stecker und die Gegenkontaktelemente in einer Buchse angeordnet sein.
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Zur einwandfreien Kontaktierung der Kontaktelemente mit den Gegenkontaktelementen sind in dem Stecker und der Buchse aufeinander ausgerichtete Magnete eingesetzt. Die Magnete im Stecker und der Buchse ziehen sich dabei gegenseitig an und sorgen dafür, dass sich der Stecker magnetisch mit der Buchse verbindet und dabei die Kontaktelemente die Gegenkontaktelemente kontaktieren. Im Regelfall sind jeweils zwei Magnete im Stecker und zwei Magnete in der Buchse vorgesehen.
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Aus dem allgemeinen Stand der Technik ist es ergänzend oder alternativ zu der Verwendung von Magneten und entsprechenden Gegenmagneten auch bekannt, sogenannte Pressbrücken, zum Beispiel ein Silikonkissen, einzusetzen, um die Kontaktelemente elastisch in Richtung auf die Gegenkontaktelemente vorzuspannen.
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Die Verwendung von Magneten und Gegenmagneten hat sich als besonders geeignet herausgestellt, um einerseits eine sichere Verbindung zwischen den Kontaktelementen und den Gegenkontaktelementen herzustellen, und andererseits den Verbindungsvorgang zu erleichtern. Derartige Verbindungssysteme können innerhalb gewisser Grenzen selbstfindend sein.
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Der Einsatz von Magneten, um bei elektrischen Verbindungssystemen eine einwandfreie Kontaktierung herzustellen, insbesondere wenn es sich dabei um die Kontaktierung eines Steckers mit einer Buchse handelt, eignet sich für viele Anwendungsfälle. Es sind jedoch Anwendungsfälle bekannt, insbesondere in medizinischen Versorgungseinrichtungen bzw. in Krankenhäusern, bei denen die Verwendung von Magneten nicht möglich ist, da es dort zu Situationen kommen kann, bei denen die Magnete lebenswichtige medizinische Einheiten, beispielsweise in den Patienten implantierte Herzschrittmacher, stören.
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Besonders problematisch ist es dabei, wenn sich ein Stecker beispielsweise durch eine versehentliche Zug- oder Biegebelastung aus einer Buchse löst und auf die Brust eines Patienten fällt, wodurch ein implantierter Herzschrittmacher negativ beeinflusst wird.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein elektrisches Verbindungssystem mit einem Kontaktelemente aufweisenden Stecker und einer Gegenkontaktelemente aufweisenden Buchse so weiterzuentwickeln, dass eine Magneteinrichtung, um den Stecker mit der Buchse magnetisch zu verbinden, auch in sensiblen Bereichen, insbesondere in medizinischen Versorgungseinrichtungen, eingesetzt werden kann.
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Diese Aufgabe wird hinsichtlich des elektrischen Verbindungssystems dadurch gelöst, dass die Magneteinrichtung wenigstens ein Verbindungspaar aufweist, welches sich aus einem Magneten und einem von dem Magneten anziehbaren, selbst jedoch nicht permanent-magnetischen Verbindungsglied zusammensetzt, wobei jeweils der Magnet eines Verbindungspaares in der Buchse und das nicht permanent-magnetische Verbindungsglied im Stecker angeordnet ist.
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Ein zu bevorzugender Stecker für ein elektrisches Verbindungssystem ergibt sich aus Anspruch 10.
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Eine zu bevorzugende Buchse für ein elektrisches Verbindungssystem ergibt sich aus Anspruch 12.
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Ein zu bevorzugendes elektronisches Bauteil oder elektronisches Gerät mit einer Buchse als Teil eines elektrischen Verbindungssystems ergibt sich aus Anspruch 13.
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Eine zu bevorzugende Verwendung eines elektrischen Verbindungssystems zum Verbinden eines Steckers mit einer Buchse eines elektronischen, medizinischen Bauteils oder Gerätes in einer medizinischen Versorgungseinrichtung, insbesondere in einem Krankenhaus, ergibt sich aus Anspruch 14.
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Dadurch, dass die Magneteinrichtung wenigstens ein Verbindungspaar aufweist, welches aus einem Magneten und einem nicht permanent-magnetischen Verbindungsglied zusammengesetzt ist, und dadurch, dass das nicht permanent-magnetische Verbindungsglied im Stecker angeordnet ist, lassen sich die Vorteile einer Magneteinrichtung zur Herstellung einer Verbindung zwischen einem Stecker und einer Buchse auch in sensiblen Bereichen, insbesondere in medizinischen Versorgungseinrichtungen, insbesondere in Krankenhäusern, realisieren. Durch die erfindungsgemäße Lösung weist der Stecker nunmehr keinen Magneten auf bzw. der Stecker weist kein permanent-magnetisches Material auf, welches ein Magnetfeld erzeugt, das geeignet ist, medizinische Einheiten, Bauteile oder sonstige, insbesondere lebenswichtige medizinische, elektrische Geräte zu stören. Sollte der Stecker auf die Brust eines Patienten fallen, wird beispielsweise ein implantierter Herzschrittmacher nicht negativ durch das Magnetfeld beeinflusst. Gleichwohl können durch die erfindungsgemäße Lösung sämtliche Vorteile einer magnetischen Verbindung zwischen Stecker und Buchse genutzt werden.
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Die Verbindung zwischen Stecker und Buchse kann aufgrund der Magneteinrichtung einfach geschlossen werden, wobei eine exakte Positionierung des Steckers gegenüber der Buchse durch die Magneteinrichtung unterstützt werden kann. Ferner ermöglicht es die Magneteinrichtung, dass sich die Verbindung zwischen Stecker und Buchse selbständig löst, sobald eine Zug- oder Biegebelastung auf den Stecker aufgebracht wird, die ein definiertes Maß überschreitet. Dieses Maß lässt sich durch die Stärke der Magneteinrichtung steuern Bei herkömmlichen Steckverbindern kann bei einer ungewollten Zug- oder Biegebeanspruchung des Steckers dieser aus der Buchse ausreißen und dort mechanische Beschädigungen verursachen. Ferner besteht die Gefahr, dass eine ungewollte Zug- oder Biegebelastung des Steckers dazu führt, dass das Gerät selbst aus seiner Verankerung oder von seiner Auflage gezogen wird und beispielsweise herunterfällt, möglicherweise sogar auf den Patienten.
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Die Verwendung einer magnetischen Verbindung zwischen einem Stecker und einer Buchse reduziert somit Beschädigungen an den mit der Buchse versehenen Geräten und verringert eine Verletzungsgefahr für den Patienten.
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Im Rahmen der Erfindung ist unter einem ”nicht permanent-magnetischen Verbindungsglied” zu verstehen, dass dieses kein Dauer- oder Permanentmagnet ist. Es sei darauf hingewiesen, dass magnetisch anziehbare Materialien im Normalfall ihre Magnetisierung zum größten Teil sofort verlieren, wenn das Material aus dem externen Magnetfeld, im vorliegenden Fall dem Magnetfeld des Magneten der Buchse, entfernt wird. Im Allgemeinen bleibt lediglich ein kleiner Restmagnetismus zurück, die sogenannte Remanenz. Es gibt jedoch auch Materialien, bei denen diese Remanenz ziemlich groß ist und eine dauerhafte permanente starke Magnetisierung erreicht wird. Solche Materialien können zu Permanentmagneten magnetisiert werden oder von vornherein als Permanentmagnete existieren, d. h. eine deutlich erkennbare (makroskopische) Magnetisierung dauerhaft annehmen. Dies ist im Rahmen der Erfindung nicht gewünscht, daher fallen Materialien, die, nachdem sie aus dem Magnetfeld des Magneten der Buchse entfernt werden, eine Remanenz aufweisen, die einer dauerhaften (permanenten) starken Magnetisierung entspricht, unter den Begriff Permanentmagnete und nicht unter das Merkmal ”nicht permanent-magnetisches Verbindungsglied”.
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Es kommt im Rahmen der Erfindung im Wesentlichen darauf an, dass ein versehentlich oder absichtlich von einer Buchse abgenommener Stecker keine Gefahr für den Patienten oder elektrische, medizinische Geräte und Bauteile wie z. B. Herzschrittmacher darstellt. Daher ist im Rahmen der Erfindung vorgesehen, dass der Stecker über ein zwar magnetisch anziehbares, selbst jedoch nicht permanent-magnetisches Verbindungsglied verfügt, dessen Remanenz so gering ist, dass hiervon keine Gefahr ausgeht.
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Von Vorteil ist es, wenn das nicht permanent-magnetische Verbindungsglied ein weichmagnetisches Material ist. Weichmagnetische Materialienwerden wieder unmagnetisch, wenn man den Magneten entfernt (gegebenenfalls von einer kleinen Remanenz abgesehen). Im Unterschied hierzu bleiben hartmagnetische Materialien magnetisch, wenn diese lange Zeit neben einem Magneten angeordnet waren.
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Von Vorteil ist es, wenn das nicht permanent-magnetische Verbindungsglied durch einen Weicheisenkern gebildet ist.
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Allgemein kann das nicht permanent-magnetische Verbindungsglied beispielsweise aus Eisen, Kobalt, Nickel, Gadolinium, Terbium, Dysprosium oder aus geeigneten Legierungen oder Verbindungen bestehen, welche die Eigenschaft erfüllen, selbst dann, wenn diese längere Zeit in einem externen Magnetfeld angeordnet waren, nach dem Entfernen aus dem Magnetfeld keine dauerhafte, permanente, starke Magnetisierung aufzuweisen.
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Von Vorteil ist es, wenn die Magneteinrichtung zwei oder mehr Verbindungspaare aufweist. Eine Ausbildung von wenigstens zwei Verbindungspaaren hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, um eine exakte Positionierung des Steckers gegenüber der Buchse zu erreichen.
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Von Vorteil ist es, wenn der Stecker und die Buchse ausschließlich durch die Magneteinrichtung miteinander verbindbar sind. Das heißt, es ist von Vorteil, wenn die Verbindung zwischen dem Stecker und der Buchse nur durch die Magneteinrichtung realisiert wird, d. h. dass keine zusätzliche mechanische Verbindung, beispielsweise eine Steckverbindung, vorgesehen ist. Dadurch wird ein einfaches Schließen und Entfernen des Steckers von der Buchse realisiert. Ferner wird gewährleistet, dass sich der Stecker selbst im Missbrauchsfall von der Buchse löst, ohne dass die Buchse oder das Gerät beschädigt wird.
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Von Vorteil ist es, wenn die Kontaktelemente derart in den Stecker eingesetzt sind, dass deren Kontaktflächen im Wesentlichen in einer Ebene mit einer der Buchse zugewandten Vorderseite des Steckers angeordnet sind und die Gegenkontaktelemente derart in der Buchse eingesetzt sind, dass deren Gegenkontaktflächen im Wesentlichen bündig in einer Ebene mit einer dem Stecker zugewandten Vorderseite der Buchse angeordnet sind, wobei sich die Kontaktelemente und die Gegenkontaktmit ihren aufeinander ausgerichteten Kontaktflächen bzw. Gegenkontaktflächen flächig kontaktieren, wenn der Stecker magnetisch mit der Buchse verbunden ist.
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Diese Ausgestaltung hat sich als besonders geeignet herausgestellt, insbesondere da die Magneteinrichtung eine zuverlässige Kontaktierung ermöglicht. Ein Verbinden des Steckers mit der Buchse und ein Wiederabnehmen ist in einfacher Weise möglich. Unter der Formulierung ”im Wesentliche in einer Ebene” ist dabei auch zu verstehen, dass die Kontaktflächen und/oder die Gegenkontaktflächen leicht bzw. geringfügig über die Ebene der Vorderseite des Steckers oder der Buchse überstehen oder leicht bzw. geringfügig zurückversetzt bzw. versenkt sind. Es kann sich dabei insbesondere anbieten, wenn die Kontaktflächen in der Vorderseite des Steckers leicht zurückversetzt sind und die Gegenkontaktflächen leicht über die Vorderseite der Buchse hinausstehen, so dass die Gegenkontaktflächen jeweils in den Kontaktflächen zugeordneten Vertiefungen der Vorderseite des Steckers eindringen, wenn die Buchse mit dem Stecker verbunden wird. Eine derartige Vertiefung kann beispielsweise 1 bis 3 mm aufweisen. Dadurch kann eine verbesserte Verbindung zwischen den Kontaktflächen der Kontaktelemente und den Gegenkontaktflächen der Gegenkontaktelemente erreicht werden. Es wird dadurch eine mechanische Führung für die Gegenkontaktelemente realisiert. Gleichwohl wird dadurch keine mechanische Verbindung zwischen dem Stecker als Ganzes und der Buchse als Ganzes realisiert, die bei einer ungewollten Zug- oder Biegebelastung des Steckers beschädigt werden könnte.
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Selbstverständlich kann auch vorgesehen sein, dass die Kontaktflächen der Kontaktelemente leicht über die Vorderseite des Steckers überstehen und entsprechend analog die Gegenkontaktflächen der Gegenkontaktelemente leicht in die Vorderseite der Buchse versenkt bzw. zurückversetzt sind. Beide Lösungen bieten sich gleichermaßen an.
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Von Vorteil kann es ferner sein, wenn der Stecker und die Buchse eine sogenannte mechanische Kodierung aufweisen, durch welche in bekannter Weise sichergestellt wird, dass der Stecker nur in einer Position auf die Buchse aufgesetzt bzw. mit dieser verbunden werden kann. Die mechanische Kodierung kann beispielsweise durch einen Vorsprung in der Buchse oder dem Stecker realisiert werden, welcher in einen entsprechenden Rücksprung des Steckers bzw. der Buchse eingreift.
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Von Vorteil ist es, wenn die Magnete in der Buchse und/oder das nicht permanent-magnetische Verbindungsglied in dem Stecker durch Kleben, Klemmen oder Clipsen gehalten sind. Dadurch lässt sich der Magnet und/oder das nicht permanent-magnetische Verbindungsglied besonders einfach anordnen und montieren.
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Von Vorteil ist es, wenn die Buchse in einem elektronischen Bauteil oder einem elektronischen Gerät, insbesondere einem medizinischen Gerät, integriert ist.
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Von Vorteil ist es ferner, wenn der Stecker ein Kugelgelenk und/oder ein Drehgelenk und/oder ein Scharnier aufweist, über welches ein Kabelabgang beweglich mit einem Gehäuse des Steckers verbunden ist.
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Aus dem allgemeinen Stand der Technik ist es bekannt, bei Steckern einen sogenannten Knickschutz vorzusehen, d. h. der Stecker weist im Bereich des Kabelabgangs einen Kabelknickschutz auf, durch den vermieden wird, dass Zug- oder Biegebelastungen, die auf das Kabel bzw. den Kabelabgang einwirken, so in das Innere des Kabels übertragen werden, dass dort Beschädigungen auftreten. Ein derartiger Kabelknickschutz kann beispielsweise durch mechanische Vorsprünge und/oder Rücksprünge im Steckergehäuse im Bereich des Kabelabgangs realisiert werden, welche mit entsprechend komplementär ausgebildeten Rücksprüngen und/oder Vorsprüngen im Bereich der Außenseite des Kabelabgangs korrespondieren, so dass eine vorzugsweise formschlüssige mechanische Verbindung zwischen dem Kabelabgang und einem den Kabelabgang umfassenden Bereich des Steckers hergestellt ist.
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Die Erfinder haben in einer vorteilhaften Weiterentwicklung der vorliegenden Erfindung erkannt, dass ein ungewolltes Lösen des Steckers von der Buchse dadurch reduziert werden kann, dass der Stecker ein Kugelgelenk und/oder eine Drehgelenk und/oder ein Scharnier aufweist, über welches der Kabelabgang beweglich mit dem Gehäuse des Steckers verbunden ist. Dies führt dazu, dass bei einer Zug- oder Biegebelastung auf das Kabel bzw. den Kabelabgang zunächst das Kabel bzw. den Kabelabgang zunächst das Kugelgelenk und/oder das Drehgelenk und/oder das Scharnier bewegt wird. Dadurch wird zunächst keine Kraft auf den Stecker bzw. die Verbindung zwischen dem Stecker und der Buchse übertragen. Erst wenn das Kugelgelenk, das Drehgelenk oder das Scharnier einen Endanschlag erreicht haben bzw sich nicht weiter drehen/bewegen können, erfolgt eine Übertragung der Zug- oder Biegebelastung des Kabels bzw. Kabelabgangs auf den Stecker bzw. die Verbindung zwischen dem Stecker und der Buchse. Es lassen sich durch die Ausbildung eines Kugelgelenks und/oder eines Drehgelenks und/oder eines Scharniers auftretende Kräfte zumindest teilweise aufnehmen, so dass die Gefahr eines ungewollten Lösens des Steckers reduziert wird.
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Durch diese Ausgestaltung wird somit bewirkt, dass sich zunächst das Kabel gegenüber dem Stecker bewegen kann, bevor die Zug- oder Biegebelastung auf die magnetische Verbindung einwirkt. Im Unterschied dazu überträgt sich eine Biege- oder Zugbelastung, die auf einen Kabelabgang oder ein Kabel wirkt, sofort auf die magnetische Verbindung, wenn lediglich eine Knickschutzhülle vorgesehen ist, d. h. eine feste mechanische Verbindung zwischen dem Kabelabgang und dem Stecker.
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Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, Stecker für ein elektrisches Verbindungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9 als Ersatz- oder Zubehörteil einzusetzen. Dabei ist es ebenfalls von Vorteil, wenn der Stecker ein Kugelgelenk und/oder ein Drehgelenk und/oder ein Scharnier aufweist, welches einen Kabelabgang beweglich mit einem Gehäuse des Steckers verbindet.
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Von Vorteil ist es, wenn ein elektronisches Bauteil oder elektronisches Gerät, insbesondere für medizinische Anwendurigen, mit einer Buchse als Teil eines elektrischen Verbindungssystems nach einem der Ansprüche 1 bis 9 ausgestattet ist. Die Buchse kann dabei in bekannter Weise in das Gerät integriert sein. Erfindungsgemäß kann dabei auch vorgesehen sein, dass das elektronische Bauteil oder elektronische Gerät mit mehreren erfindungsgemäßen Buchsen versehen ist.
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Die Verwendung eines elektrischen Verbindungssystems zum Verbinden eines Steckers mit einer Buchse eignet sich besonders für elektronische, medizinische Bauteile oder elektronische, medizinische Geräte, die in medizinischen Versorgungseinrichtungen, insbesondere in Krankenhäusern, zum Einsatz kommen. Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt. Es sind auch andere Bereiche, die sensibel auf Magnetfelder reagieren, bekannt, bei denen der Einsatz des erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungssystems von Vorteil sein kann, beispielsweise in Flugzeugen oder in der Raumfahrt.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren abhängigen Ansprüchen. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachfolgend anhand der Zeichnung dargestellt.
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Es zeigt:
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1 eine perspektivische Darstellung des elektrischen Verbindungssystems mit einem Stecker und einer Buchse in einer Explosionsdarstellung;
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2 eine perspektivische Draufsicht auf einen Stecker von vorne;
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3 eine Seitenansicht auf einen Stecker in einer Ausgestaltung mit einem Drehgelenk;
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4 eine Seitenansicht auf einen Stecker in einer Ausgestaltung mit einem Kugelgelenk; und
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5 eine prinzipmäßige Darstellung eines elektronischen Geräts mit zwei Buchsen als Teil des erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungssystems.
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Elektrische Verbindungssysteme sind grundsätzlich aus dem allgemeinen Stand der Technik bereits bekannt, wozu beispielsweise auf die
DE 20 2006 020 263 U1 verwiesen wird. Elektrische Verbindungssysteme eignen sich insbesondere zur Übertragung von Signalen, Daten oder Strom. Nachfolgend wird nur auf die erfindungswesentlichen Merkmale näher eingegangen.
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1 zeigt ein elektrisches Verbindungssystem mit einem Stecker 1 und einer Buchse 2. Der Stecker 1 weist dabei eine Mehrzahl von Kontaktelementen 3 auf und die Buchse 2 eine entsprechende Anzahl von Gegenkontaktelementen 4. Die Kontaktelemente 3 sind derart in dem Stecker 1 eingesetzt, dass deren Kontaktflächen 3a im Wesentlichen in einer Ebene mit einer der Buchse 2 zugewandten Vorderseite 5 des Steckers 1 angeordnet sind. Die Gegenkontaktelemente 4 sind analog derart in der Buchse 2 eingesetzt, dass deren Gegenkontaktflächen 4a im Wesentlichen bündig in einer Ebene mit einer dem Stecker 1 zugewandten Vorderseite 6 der Buchse 2 angeordnet sind.
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Die Kontaktelemente 3 und die Gegenkontaktelemente 4 werden im Ausführungsbeispiel in entsprechende Bohrungen 7 bzw. 8 des Steckers 1 bzw. der Buchse 2 eingesetzt, welche die Vorderseite 5 des Steckers 1 bzw. die Vorderseite 6 der Buchse 2 durchdringen, so dass die Kontaktflächen 3e bzw. Gegenkontaktflächen 4a zur Herstellung eines Flachkontaktes erreichbar sind. Dabei kann vorgesehen sein, dass die vorderen Enden der Kontaktelemente 3 bzw. der Gegenkontaktelemente 4, welche die Kontaktflächen 3a bzw. die Gegenkontaktflächen 4a umfassen, verdickt und/oder mit Widerhaken versehen sind, so dass diese in den Bohrungen 7 bzw. 8 des Steckers 1 bzw. der Buchse 2 verbleiben, nachdem diese dort eingesetzt wurden.
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Wie sich aus dem Ausführungsbeispiel ferner ergibt, ist eine Magneteinrichtung 9 vorgesehen, welche den Stecker 1 magnetisch mit der Buchse 2 verbindet. Die Magneteinrichtung 9 weist hierzu im Ausführungsbeispiel zwei Verbindungspaare auf, welche sich jeweils aus einem Magneten 10 und einem von dem Magneten 10 anziehbaren, selbst jedoch nicht permanent-magnetischen Verbindungsglied 11 zusammensetzen. Dabei ist vorgesehen, dass der Magnet 10 eines Verbindungspaares in der Buchse 2 und das nicht permanent-magnetische Verbindungsglied 11 des Verbindungspaares im Stecker 1 angeordnet ist. Im Ausführungsbeispiel weist die Buchse 2 somit zwei Magnete 10 und der Stecker 1 zwei nicht permanent-magnetische Verbindungsglieder 11 auf.
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Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass die Vorderseiten 5 bzw. 6 des Steckers 1 bzw. der Buchse 2 die Form eines länglichen Rechteckes aufweisen, wobei die Längsseiten des Rechtecks vorzugsweise die doppelte bis dreifache Länge der kurzen Seiten des Rechtecks aufweisen. Von Vorteil ist es dabei, wenn die Magnete 10 und analog die Verbindungsglieder 11 jeweils im Bereich der kurzen Seiten des durch die Vorderseiten 5 bzw. 6 gebildeten Rechtecks angeordnet sind. Dadurch wird ein selbständiges Ausrichten des Steckers 1 gegenüber der Buchse 2, wenn diese verbunden werden sollen, besonders gut unterstützt.
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Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass der Stecker 1 und die Buchse 2 ausschließlich durch die Magneteinrichtung 9 miteinander verbindbar bzw. verbunden sind, d. h. es sind keine zusätzlichen mechanischen Verbindungsglieder vorgesehen. Insbesondere ist nicht vorgesehen, den Stecker und die Buchse mechanisch formschlüssig z. B. durch ein Einstecken oder Einfassen zu verbinden.
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Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass sich die Kontaktelemente 3 und die Gegenkontaktelemente 4 mit ihren aufeinander ausgerichteten Kontaktflächen 3a bzw. Gegenkontaktflächen 4a flächig kontaktieren, wenn der Stecker 1 magnetisch mit der Buchse 2 verbunden ist. Hierzu ist im Ausführungsbeispiel, wie sich insbesondere aus 2 ergibt, vorgesehen, dass die Kontaktflächen 3a im Stecker 1 gegenüber der Vorderseite 5 des Steckers 1 leicht versenkt bzw. zurückversetzt sind und die Gegenkontaktflächen 4a gegenüber der Vorderseite 6 der Buchse 2 leicht überstehen (nicht dargestellt), so dass bei einem Verbinden des Steckers 1 mit der Buchse 2 erreicht wird, dass die Gegenkontaktfläche 4a in jeweils zugeordnete Vertiefungen in der Vorderseite 5 des Steckers 1 leicht (beispielsweise 1 bis 3 mm) eindringen, bevor die Gegenkontaktflächen 4a flächig an den Kontaktflächen 3a des Steckers 1 anliegen.
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Wie sich ferner aus 1 ergibt, können die Magnete 10 in der Buchse 2 durch Kleben, Klemmen oder Clipsen gehalten sein. Ferner können die nicht permanent-magnetischen Verbindungsglieder 11 in dem Stecker 1 ebenfalls durch Kleben, Klemmen oder Clipsen gehalten sein. Hierzu sind aus dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende Lösungen verfügbar.
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Wie sich ferner aus den 1 bis 4 ergibt, kann ein Gehäuse 12 des Steckers 1 vorzugsweise im Wesentlichen durch drei Elemente gebildet werden, nämlich durch ein Vorderteil 13, welches auch die Vorderseite 5 des Steckers ausbildet, und zwei Seitenteile 14. Ein Zusammenbau des Steckers 1 kann vorzugsweise dadurch erfolgen, dass die Seitenteile 14 durch Schrauben 15 miteinander verschraubt werden und hierbei das Vorderteil 13 beispielsweise durch Schwalbenschwanzverbindungen – jeweils zwischen dem Vorderteil 13 und einem angrenzenden Seitenteil 14 – mitbefestigt wird. Das Vorderteil 13 weist vorzugsweise an seinen vier Seitenflächen (d. h. den beiden kurzen Seiten und den beiden langen Seiten des Rechtecks) jeweils wenigstens eine Schwalbenschwanzverbindung (oder einen Teil davon) auf, so dass eine formschlüssige, mechanische Verbindung zu einer entsprechend ausgebildeten, angrenzenden Kontaktfläche eines Seitenteils 14 hergestellt wird. Die Verbindung kann dabei durch ein Verschrauben der Seitenteile 14 fixiert werden.
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Das Gehäuse 12 des Steckers 1 kann vorzugsweise aus Kunststoff gebildet sein. Die Buchse 2 kann vorzugsweise aus einem Kunststoff hergestellt sein, wobei die Vorderseite 6 der Buchse 2 vorzugsweise einstückig mit einem die Magnete 10 aufnehmenden Bereich der Buchse 2, ausgebildet ist.
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Die Buchse 2 kann in bekannter Weise bzw. mit bekannten Mitteln vorzugsweise in ein elektronisches Gerät 16, so wie dies in 5 beispielhaft dargestellt ist, integriert sein.
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Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass das nicht permanent-magnetische Verbindungsglied 11 ein weichmagnetisches Material, insbesondere ein Weicheisenkern, ist.
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1 zeigt eine Ausgestaltung des Gehäuses 12 des Steckers 1 mit einer Knickschutzhülle 17, welche geeignet ist, einen Kabelabgang 18 so zu umfassen, dass der Kabelabgang 18 mechanisch bzw. formschlüssig mit dem Gehäuse 12 bzw. den das Gehäuse 12 in diesem Bereich bildenden Seitenteilen 14 verbunden ist. Hierzu weist der Kabelabgang 18 einen Vorsprung bzw. einen Steg und einen Rücksprung auf, welche formschlüssig mit einem geeigneten Rücksprung bzw. einer geeigneten Nut in den Seitenteilen 14 verbindbar ist. Dadurch wird eine drehsichere, mechanische Verbindung zwischen dem Kabelabgang 18 und dem Gehäuse 12 erreicht. Eine derartige Knickschutzhülle ist bei Steckern 1. eine bekannte Ausgestaltung und daher in 1 nicht näher bezeichnet.
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3 zeigt eine alternative, vorteilhafte Verbindung des Kabelabgangs 18 mit dem Gehäuse 12 des Steckers 1. Hierzu ist vorgesehen, dass der Stecker 1 ein Drehgelenk 19 oder ein Scharnier aufweist, über welches der Kabelabgang 18 mit dem Gehäuse 12 des Steckers 1 verbunden ist. Der Kabelabgang 18 kann somit gegenüber dem Gehäuse 12 eine Schwenkbewegung durchführen.
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4 zeigt eine alternative Ausgestaltung, bei der anstelle eines Drehgelenks 19 ein Kugelgelenk 20 vorgesehen ist, welches den Kabelabgang 18 umfasst, so dass der Kabelabgang 18 beweglich mit dem Gehäuse 12 des Steckers 1 verbunden ist. Somit kann der Kabelabgang 18 eine Schwenk- und gegebenenfalls auch eine Drehbewegung gegenüber dem Gehäuse 12 durchführen.
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Wie sich ferner aus den 1 bis 4 ergibt, können der Stecker 1 und die Buchse 2 über eine mechanische Kodierung 21 verfügen. Dargestellt ist dabei in den 1 bis 4 die mechanische Kodierung 21 des Steckers 1. Diese ist in Form einer Vertiefung 21 an der Vorderseite 5 des Steckers 1 im Bereich eines Rands der Vorderseite 5 des Steckers 1 ausgebildet. Die Buchse 2 kann dabei einen entsprechend mit der Vertiefung 21 des Steckers 1 korrespondierenden Vorsprung (nicht dargestellt) aufweisen, so dass sichergestellt ist, dass der Stecker 1 nur so auf die Buchse 2 aufgesetzt werden kann, dass deren Vorsprung in die Vertiefung 21 des Steckers 1 eingreift. Grundsätzlich können auch mehrere mechanische Kodierungen vorgesehen sein.
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Selbstverständlich kann auch der Stecker 1 über einen Vorsprung und die Buchse 2 über eine entsprechende Vertiefung verfügen.
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5 zeigt ein elektronisches Gerät 16, bei dem es sich vorzugsweise um ein elektronisches, medizinisches Gerät (oder Bauteil) handelt, welches in einer medizinischen Versorgungseinrichtung, insbesondere in einem Krankenhaus, eingesetzt wird. Dargestellt ist in 5 eine Buchse 2 mit zwei Magneten 10, die einen Teil der Magneteinrichtung 9 zur Verbindung mit einem Stecker 1 bilden. Ferner ist in dem Gerät 16 gemäß 5 eine zweite Buchse 2 vorgesehen. Auf diese Buchse 2 ist bereits ein Stecker L aufgesetzt, welcher somit die Buchse 2 verbirgt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202006020263 U1 [0002, 0044]