DE202006020263U1 - Elektrische Verbindungsvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Elektrische
Verbindungsvorrichtung mit einer Vielzahl von mit Kontaktflächen versehenen
Kontaktelementen, die nebeneinander in einem Aufnahmegehäuse gelagert
sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktelemente (2) als Flachstreifen
oder Lamellen ausgebildet sind, die in wenigstens annähernd Schleifenform (2a)
gebogen sind, wobei die Kontaktflächen (2c) jeweils auf einer
Seite der Schleife (2a) angeordnet sind und wenigstens annähernd gegenüberliegend
die Schleife sich an einem Abstützelement
(3) derart abstützt,
dass die Kontaktfläche
(2c) in Richtung auf das Abstützelement
(3) elastisch bewegbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine elektrische Verbindungsvorrichtung mit einer Vielzahl von mit Kontaktflächen versehenen Kontaktelementen, die nebeneinander in einem Aufnahmegehäuse gelagert sind.
- Eine elektrische Verbindungsvorrichtung dieser Art ist z. B. in der
DE 102 42 646 A1 und derWO 2005/046003 A1 beschrieben. Derartige Verbindungsvorrichtungen dienen zur Strom- und Datenübertragung mit einer Vielzahl von Kontaktelementen. Dabei sind für eine einwandfreie Kontaktierung mit einem Gegenelement, Z. B. einer mit Kontakten versehenen Leiterplatte, die Kontaktelemente mit ihren Kontaktflächen elastisch durch eine Pressbrücke, Z. B. einem Silikonkissen, in dem Aufnahmegehäuse gelagert. - Die Vielzahl von nebeneinander angeordneten Kontaktelementen sind dabei als dünne Flachteile in Form von Plättchen ausgebildet, wobei eine Seitenfläche als stirnseitige Kontaktfläche dient und wobei auf der der Kontaktfläche gegenüberliegenden Seite die Pressbrücke anliegt, durch welche die Kontaktelemente senkrecht zur Kontaktfläche elastisch bewegbar sind.
- Zwar wird durch diese Ausgestaltung eine gute und sichere Kontaktierung erreicht, aber diese vorbekannte Verbindungsvorrichtung ist relativ aufwändig und teuer in der Herstellung, weshalb sie für eine Serienproduktion entsprechende Nachteile besitzt. Außerdem besteht eine ungewollte Wechselwirkung zwischen der Beweglichkeit der Kontaktelemente und der Zuleitung, die montageseitig aufwändig kompensiert werden muss.
- Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die eingangs beschriebene elektrische Verbindungsvorrichtung derart zu verbessern, dass die Nachteile des Standes der Technik vermieden werden, insbesondere die Verbindungseinrichtung in der Herstellung einfacher und damit kostengünstiger ist, wobei gleichzeitig jedoch eine sichere Kontaktierung für unterschiedliche Anwendungsfälle möglich sein soll.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass die Kontaktelemente als Flachstreifen oder Lamel len ausgebildet sind, die in wenigstens annähernd Schleifenform gebogen sind, wobei die Kontaktflächen jeweils auf einer Seite der Schleife angeordnet sind und wenigstens annähernd gegenüberliegend die Schleife sich an einem Abstützelement derart abstützt, dass die Kontaktfläche in Richtung auf das Abstützelement elastisch bewegbar ist.
- Erfindungsgemäß wird nunmehr die Pressbrücke durch ein deutlich einfacheres Abstützelement ersetzt und gleichzeitig auch die Kontaktelemente durch einfache Ausgestaltungen in Form von dünnen Flachstreifen oder Lamellen, die in eine Schleifenform gebogen sind. Durch die bei der Formung entstehende hohle Schleifenform wird eine Elastizität derart erreicht, dass Bewegungen in Richtung auf das Abstützelement zu bzw. senkrecht zur Kontaktfläche ermöglicht werden, wodurch unterschiedliche Toleranzen ausgeglichen werden können und stets für eine einwandfreie und sichere Kontaktierung gesorgt ist. Eines der Grundprinzipien dieser Verbindungsart wird in seiner vorteilhaften Weise dabei beibehalten, denn es verbleibt bei einer stirnseitigen Kontaktfläche, welche im Unterschied zu herkömmlichen Steckkontakten den Vorteil bietet, dass die Kontaktflächen durch ein schräges/unsachgemäßes Kontaktieren nicht verbogen werden.
- Dies lässt sich z. B. auf einfache Weise dadurch erreichen, dass die Kontaktelemente aus einem Flachband gefertigt sind. Dabei können die Kontaktelemente z. B. in vorteilhafter Weise aus einem Stanzteil ausgestanzt und entsprechend in eine Schleifenform geformt werden, wobei sich an die Schleifenform ein Flachteil als Stromzufuhrteil bzw. Anschlussteil anschließen kann. An das Flachteil kann dann in üblicher Weise ein an sich bekannter Anschlussstecker für eine Weiterleitung des Stromes oder der Daten oder für eine Strom- oder Datenzuführung aufgesteckt werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Anschlussteil, welches an das Flachteil angebracht werden soll, einen Crimp aufweist oder mit diesem versehen werden kann oder die Verbindung durch Schweißen erzeugt wird. Beim Crimpen bzw. Schweißen handelt es sich um herkömmliche bzw. übliche Anschlusstechniken. Aus mechanischen Gründen, insbesondere weil ein dünnes Kontaktelement in sich instabil gewesen wäre und in das Silikonkissen eingeschnitten bzw. eine zu hohe Flächenpressung auf der Kontaktseite erreicht hätte, war bisher ein Kontakt mit einem hohen Materialquerschnitt erforderlich, der jedoch nicht gecrimpt werden konnte bzw. zu einer Crimpzone umformbar gewesen ist. Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es nunmehr ein Kontaktelement aus einem dünnen Flachstreifen zu schaffen, welches von seiner Dicke bzw. Stärke auch zum Crimpen geeignet ist.
- In einer sehr vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann weiterhin vorgesehen sein, dass die Schleife derart geformt und/oder das Abstützelement derart an geordnet ist, dass die Kontaktfläche neben der Bewegung in Richtung auf das Abstützelement wenigstens annähernd eine kleine Bewegung parallel zur Kontaktfläche durchführt. Im Verhältnis zur Vertikal- bzw. Hubbewegung des Kontaktelements kann die Parallelbewegung deutlich geringer sein.
- Durch diese Ausgestaltung wird neben der Elastizität in vertikaler Richtung und damit für eine einwandfreie Kontaktierung auch erreicht, dass durch die Bewegung parallel zur Kontaktfläche eine Reibung bei einer Kontaktierung stattfindet, so dass eventuelle Oxidationen bzw. Verunreinigungen beseitigt werden können und ein Selbstreinigungseffekt stattfindet.
- Diese Bewegung lässt sich auf verschiedene Weise erreichen, z. B. durch eine entsprechende Ausgestaltung der Schleifenform und dessen Lagerung im Aufnahmegehäuse und/oder auch durch eine seitlich versetzte Anordnung des Abstützelements. Auf diese Weise kann z. B. durch die Schleife eine leichte Schwenkbewegung mit einem dadurch sich ergebenden seitlich angeordneten Drehpunkt erzeugt werden, die im Bereich der Kontaktfläche wenigstens annähernd in einer Schiebebewegung parallel zur Kontaktfläche resultiert.
- Eine sehr gute Elastizität wird dann erreicht, wenn in einer erfindungsgemäßen Weiterbildung vorgesehen ist, dass sich die Schleife an ein Stromzufuhrteil des Kon taktelements anschließt und mit einem offenen Ende ausgebildet ist, wobei das Abstützelement im Bereich des offenen Endes angreift.
- Für eine optimale Elastizität und für eine einwandfreie Kontaktierung kann in einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass die Schleife aus unterschiedlichen Radien gebildet ist. Dabei kann z. B. der Radius von der Kontaktfläche kleiner sein als in den sich an die Kontaktflächen anschließenden Bereichen.
- Durch diese Ausgestaltung lässt sich die Kontaktkraft auf einfache Weise erhöhen, denn der kleinere Radius führt im Sinne der Hertz'schen Flächenpressung zu einem höheren Anpressdruck bzw. höheren Kontaktkraft.
- Eine sehr vorteilhafte und nicht naheliegende Weiterbildung der Erfindung kann darin vorgesehen sein, dass die Kontaktfläche des Kontaktelements durch wenigstens einen Längsschlitz in wenigstens zwei Kontaktauflageflächen aufgeteilt ist. Je mehr Längsschlitze vorgesehen sind, desto mehr Kontaktpunkte bzw. Kontaktauflageflächen werden geschaffen. Insofern lediglich ein Längsschlitz, d. h. eine Aufteilung in zwei Kontaktauflageflächen vorgesehen ist, ist es vorteilhaft, den Längsschlitz wenigstens annähernd mittig verlaufen zu lassen.
- Durch den wenigstens einen Längsschlitz erhält man zwei oder mehr Kontaktauflageflächen in Form von zwei oder mehr Lamellen. Durch diese Ausgestaltung erhält man eine noch höhere Elastizität bei einer gleichzeitigen Reduzierung des resultierenden Kontaktwiderstands und damit eine noch höhere Kontaktsicherheit. Diese Ausgestaltung ist insbesondere von Vorteil, wenn höhere Leistungen übertragen werden sollen.
- Aus Herstellungsgründen wird man im allgemeinen das Aufnahmegehäuse zweiteilig mit einem Deckel und mit einem Unterteil ausbilden. Dabei kann das Abstützelement als Steg ausgebildet in dem Deckel des Aufnahmegehäuses angeordnet und das Kontaktelement mit seiner Schleife im Unterteil gelagert sein. Der Steg kann dabei sowohl einstückig mit dem Deckel ausgebildet, als auch als separates Einlegeteil gestaltet sein. Der Steg kann dabei auch eine Kammform oder einen anderen geeigneten Verlauf aufweisen.
- Beim Zusammenbau des Aufnahmegehäuses kann dabei durch eine entsprechende Ausgestaltung, z. B. mit Stiften, Noppen und Bohrungen jeweils eine Lagerfixierung der Kontaktelemente vorgesehen werden.
- Durch die Lagefixierung der Kontaktelemente ist es möglich, eine Wechselwirkung zwischen der Anschlussleitung und dem Kontaktelement auszuschließen, welche gemäß dem Stand der Technik dazu geführt hat, dass die Beweglichkeit des Kontaktelements durch die Zuleitung beeinträchtigt wurde. Durch die nunmehr erfindungsgemäß mögliche freie Ausgestaltung des Stromanschlussteils können Leitungen mit unterschiedlichen Leitungsquerschnitten problemlos angeschlossen werden.
- Die Anordnung und Lagerung nebst Ausbildung der Kontaktelemente kann dabei in erfinderischer Weise auch so gestaltet werden, dass Kontaktelemente mit unterschiedlichen Dicken und/oder Breiten in dem Aufnahmegehäuse nebeneinander anbringbar sind. Auf diese Weise wird eine sehr hohe Variabilität und Einsatzmöglichkeit der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung erreicht. So können z. B. entsprechend stärkere Kontaktelemente für eine Übertragung von hohen Leistungen vorgesehen werden, während entsprechend schwächer dimensionierte Kontaktelemente für Datenübertragungen verwendet werden können. Dabei ist im Bedarfsfall auch eine gemischte Anordnung in dem gleichen Aufnahmegehäuse möglich.
- Damit die Schleife eines Kontaktelements erfindungsgemäß neben der Bewegung senkrecht zur Kontaktfläche auch eine Bewegung parallel zur Kontaktfläche durchführen kann, um Oxidationen bzw. Verunreinigungen zu beseitigen, kann in einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung vorgesehen sein, dass die Schleife jedes Kontaktelements mit seitlichem Spiel – bezogen auf die Längs richtung des Kontaktelements – in dem Unterteil des Aufnahmegehäuses aufgenommen ist.
- In einer konstruktiven Ausgestaltung kann dabei vorgesehen sein, dass das seitliche Spiel auf der von dem Stromzufuhrteil abgewandten Seite größer ist als auf der gegenüberliegenden Seite.
- Die Verbindung der elektrischen Verbindungsvorrichtung mit dem Gegenteil, z. B. einer Leiterplatte, kann auf verschiedene Weise in Abhängigkeit von dem jeweiligen Anwendungsfall erfolgen. So sind hierfür lösbare oder nicht lösbare Verbindungen möglich. Sofern eine lösbare Verbindung vorgesehen sein soll, kann dies in einer vorteilhaften Weise durch Magnete erfolgen, die entsprechend in dem Aufnahmegehäuse der Verbindungsvorrichtung angeordnet sind und in dem Gegenteil. Verwendet man hierzu Magnete mit unterschiedlichen Polaritäten, womit eine magnetische Codierung gegeben ist, kann auch dafür gesorgt werden, dass stets eine lagerichtige Verbindung mit dem Gegenteil, insbesondere eine präzise Positionierung, erfolgt.
- Selbstverständlich sind neben einer magnetischen Verbindung auch noch andere lösbare Verbindungsarten im Rahmen der Erfindung möglich.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus dem nachfolgend anhand der Zeichnung prinzipmäßig beschriebenen Ausführungsbeispiel.
- Es zeigt:
-
1 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße elektrische Verbindungsvorrichtung; -
2 einen Schnitt nach der Linie II-II der1 ; -
3 eine Stirnansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung; -
4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV in der3 in vergrößerter Darstellung; -
4a eine vergrößerte Darstellung der Ausstanzung und der Rastnase gemäß4 , -
5 eine Explosionsdarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in dreidimensionaler Form; -
6 eine vergrößerte Darstellung eines Kontaktelements; -
7 eine nochmals vergrößerte Seitenansicht eines Kontaktelements; -
8 eine Draufsicht auf das Kontaktelement der7 ; und -
9 einen prinzipmäßigen Verlauf der Kontaktfläche beim Einfedern. - Die erfindungsgemäße elektrische Verbindungsvorrichtung weist ein Aufnahmegehäuse
1 auf, das zweiteilig ausgebildet ist und aus einem Deckel1a und einem Unterteil1b besteht. In dem Aufnahmegehäuse1 sind nebeneinander eine Vielzahl von Kontaktelementen2 auf Abstand voneinander angeordnet, so dass eine Vielzahl von Daten- oder Stromübertragsmöglichkeiten bestehen. - Jedes der Kontaktelemente ist als Flachstreifen oder Lamelle ausgebildet und weist einen Bereich mit wenigstens einer annähernden Form einer hohlen Schleife
2a und ein als Flachteil ausgebildetes Stromzufuhrteil2b auf. - Das Kontaktelement
2 ist aus einem flachen Band hergestellt. Es wird bei seiner Herstellung aus einer "Meterware" ausgeformt bzw. ausgeschnitten oder ausgestanzt und entsprechend in Schleifenform mit einem sich daran anschließenden ebenen Flachteil geformt. - Dabei kann das Kontaktelement
2 aus einem an sich bekannten Band, das z. B. aus Kupfer oder einer Kupferlegierung besteht, ausgestanzt oder ausgeschnitten werden, wobei der Bereich, der für eine Kontaktfläche2c an dem Kontaktelement2 vorgesehen ist, bereits auf dem Band hierfür mit einer entsprechend hochwertigeren Fläche für einen einwandfreien Kontakt vorgesehen ist. Diese hochwertige Fläche kann z. B. durch eine Beschichtung mit Silber oder Gold gebildet sein und/oder bei Bedarf angeprägt oder vor der Oberflächenbeschichtung geschliffen werden. - Wie aus den
4 und7 ersichtlich ist, ist das Kontaktelement2 mit einer Schleife2a mit einem offenen Ende2d versehen. In eine Einbuchtung im Bereich des offenen Endes2d ragt ein Steg3 , der in den Deckel1a eingeformt ist und der sich über die Breite des Aufnahmegehäuses1 derart erstreckt, dass von dem Steg3 alle Kontaktelemente2 erfasst werden. Selbstverständlich ist es im Rahmen der Erfindung jedoch auch möglich, dass anstelle eines durchgehenden Stegs oder einer durchgehenden Leiste auch einzelne Stege oder Noppen möglich sind. Wesentlich ist lediglich, dass durch den Steg3 als Abstützelement aufgrund der Schleifenform der Kontaktelemente eine entsprechende Elastizität durch eine Vorspannkraft erzeugt wird, womit die Kontaktflächen2c , die aus einem Schlitz oder einer Vielzahl von einzelnen Durchbrechungen oder Aussparungen4 des Unterteils1b ragen, elastisch mit einer entsprechenden Andruckkraft an ein nicht dargestelltes Gegenteil, z. B. einer Leiterplatte, zur Kontaktierung angedrückt werden. Für eine exakte Führung ist es von Vorteil, wenn die Kontaktelemente2 jeweils einzeln in Aussparungen4 liegen (siehe5 ). - Die Verbindung zwischen der Schleife
2a und dem eben verlaufenden Flachteil2b erfolgt über zwei Übergangsradien R2 und R3. Wie aus der7 ersichtlich, weist die Kontaktfläche2c einen Radius R4 auf. Der Radius R4 ist in bekannter Weise für die Flächenpressung verantwortlich. - Wie aus der
4 ersichtlich ist, ist der Steg3 leicht seitlich versetzt gegenüber einer Vertikalen5 , die senkrecht auf der Kontaktfläche2c steht, angeordnet. Die seitliche Versetzung ist in Richtung des Stromzufuhrteils2b vorgesehen. Erfolgt eine Kontaktierung der Kontaktfläche2c und damit eine Anpressung an das nicht dargestellte Gegenteil, so führt die Schleife nicht nur eine Bewegung in Richtung auf den Steg3 als Abstützelement und damit in Richtung der Vertikalen5 durch, sondern auch eine leichte Drehbewegung, die im Bereich der Kontaktfläche2c in einer wenigstens annähernd parallel zur Kontaktfläche2c verlaufenden seitlichen Versetzung resultiert. Der Steg3 kann auch als Hubbegrenzung für die Schleife bei der Kontaktierung mit dem Gegenteil dienen, so dass stets ein guter Kontakt sichergestellt ist. - Um die gewünschte Elastizität und Bewegung des Kontaktelements
2 zu ermöglichen, ist die Schleife2a derart in der Durchbrechung oder Aussparung4 angeordnet, dass noch ein seitliches Spiel – bezogen auf die Längsrichtung des Kontaktelements – besteht. Wie aus der4 ersichtlich ist, ist das seitliche Spiel dabei so gewählt, dass das Spiel a auf der von dem Stromzufuhrteil2b abgewandten Seite größer ist als das seitliche Spiel b im Bereich des Übergangs zwischen der Schleife2a und dem Stromzufuhrteil2b . Auf diese Weise kann entsprechend die Kontaktfläche für eine reibende Bewegung in der Zeichnung nach links aufgrund des Spiels a verschoben werden. Dabei wird im allgemeinen eine Verschiebung von wenigen Zehntel Millimetern bis zu einem Millimeter ausreichend sein. Selbstverständlich sind die Kontaktflächen2c entsprechend so groß zu wählen, dass auch bei einer Horizontalverschiebung noch eine einwandfreie Kontaktierung mit dem Gegenteil gegeben ist. - Wie aus der
8 in der Draufsicht auf das Kontaktelement2 ersichtlich ist, ist die Kontaktfläche2c in Längsrichtung6 des Kontaktelements mit einem Längsschlitz7 versehen, der mittig verläuft. Auf diese Weise werden zwei durch den Längsschlitz7 getrennte Kontaktauflageflächen2c' und2c'' gebildet. - Aus den
4 und8 ist auch ersichtlich, dass das als eben verlaufendes Flachteil ausgebildete Stromzufuhrteil2b des Kontaktelements2 mit einer Bohrung8 versehen ist. In die Bohrung8 ist ein Stift9 , der in das Unterteil1b des Aufnahmegehäuses1 eingeformt ist, eingepasst. Durch diese Ausgestaltung sind die Kontaktelemente2 jeweils in einer Ebene, z. B. der x-y-Ebene in dem Aufnahmegehäuse lagerfixiert. Die Lagerfixierung in die dazu senkrecht liegende Ebene, Z. B. in die z-Ebene, wird durch ein oder mehrere Stifte oder auch sich quer über die gesamte Breite des Aufnahmegehäuses erstreckende Stege10 , die in den Deckel1a des Aufnahmegehäuses1 eingeformt sind, erreicht. Gemäß Darstellung in der4 sind jeweils zwei seitlich neben den Stiften9 angeordnete Stifte oder durchgehende Stege zur Lagerfixierung angeordnet. Zusätzlich können die Kontaktelemente2 auch noch jeweils einzeln seitlich durch die Führungsstege15 im Deckel1a gehalten werden (siehe5 ). - Selbstverständlich können die Stifte
9 und10 oder die Stege10 auch auf andere Weise als durch eine Einformung in den Deckel1a bzw. in das Unterteil1b des Aufnahmegehäuses1 gebildet sein. Bei Herstellung des Aufnahmegehäuses aus einem Kunststoffteil bietet sich jedoch eine Einstückigkeit entsprechend an. Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Steg3 und die Führungsstege15 . - Wie aus den
4 und7 weiterhin ersichtlich ist, schließt sich das als eben verlaufendes Flachteil ausgebildete Anschluss-/Stromzufuhrteil durch zwei annähernd rechtwinklige Abknickungen mit den Abrundungen der Radien R2 und R3 an die Schleife2a an, wobei das Kontaktelement zwischen dem Deckel1a und dem Unterteil1b gehalten ist. - Die Dimensionierung der Radien (R2, R3, R5, R6) bestimmt das Verhalten und die Lebensdauer des Kontaktelements
2 . Für eine möglichst hohe Lebensdauer ist es vorteilhaft, wenn die Radien groß, d. h. möglichst weit geschwungen, sind, damit eine plastische Verformung weitgehend vermieden wird. Im Falle einer Kontaktierung mit einem Gegenelement soll sich das Gegenelement nicht auf der Kontaktfläche abrollen. Vielmehr soll die Kontaktierung zu einer wenigstens annähernden Parallelverschiebung der Kontaktfläche führen. Gleichzeitig soll eine leichte Bewegung erfolgen, durch die das Spiel a reduziert wird. Die Parallelbewegung erfolgt in Richtung auf den Steg3 . Der prinzipielle Bewegungsverlauf ist in9 dargestellt, wobei G ein Gegenelement, z. B. eine mit Kontakten versehene Leiterplatte darstellt. Die aus der Verschiebung resultierende Positionierung ist strichliniert in9 dargestellt. Die sich daraus ergebenden Positionen der dargestellten Elemente2c , R4 und G sind jeweils als2c' , R4' und G' bezeichnet. Die Hubbewegung in Richtung auf den Steg3 ist größer als die hierzu rechtwinklige bzw. seitliche Bewegung, welche den Spalt a reduziert. Die Auslegung der Radien R2, R3, R5 und R6, so dass die gewünschte Bewegung eintritt, kann durch bekannte Berechnungen über finite Elemente bestimmt werden. - Wie aus der
1 (gestrichelt) und der Explosionsdarstellung in der5 ersichtlich ist, ist das Unterteil1b des Aufnahmegehäuses1 mit Taschen11 versehen, in die Magnete12 eingesetzt sind. Die magnetische Wirkung der Magnete12 erstreckt sich dabei in Richtung auf das nicht dargestellte Gegenteil, in welchem ebenfalls entsprechend gegenüberliegend Gegenmagnete angeordnet sind. Um jeweils exakte Zuordnungen zwischen der Verbindungsvorrichtung und dem Gegenteil einzuhalten, können die Magnete12 mit unterschiedlichen Polaritäten und damit entsprechend magnetisch codiert sein, dass eine Kontaktierung mit dem Gegenteil jeweils nur in der hierfür vorgesehenen Positionierung erfolgen kann. - Das Aufnahmegehäuse
1 mit seinem Deckel1a und Unterteil1b kann auf beliebige Weise zu einer geschlossenen Einheit nach einem entsprechenden Einsetzen der Kontaktelemente und der Magnete12 zusammengesetzt werden. Wie aus der5 ersichtlich ist, kann dies z. B. durch eine Schnappverbindung mit Nasen13 in dem Unterteil1b und entsprechend an die Nasen13 angepasste Öffnungen14 im Deckel1a erfolgen. - Je nach Ausgestaltung der Kontaktelemente können auch unterschiedliche Breiten und Dicken in dem Aufnahmege häuse
1 aufgenommen werden. Wie aus der6 z. B. ersichtlich ist, ist das Kontaktelement im Bereich der Lagerung mit der Bohrung8 etwas breiter als im übrigen Bereich, womit entsprechend noch Möglichkeiten für breitere Kontaktelemente bestehen, Z. B. mit einer durchgehenden einheitlichen Breite. - Wie aus den
4 ,6 und8 , insbesondere aus der in4a dargestellten Einzelheit, ersichtlich ist, ist das eben verlaufende Flachteil zusätzlich zu der Bohrung8 auch noch mit einer vorzugsweise rechteckigen Ausstanzung16 versehen. Bei Bestückung des Gehäuseunterteils1b mit einem Kontaktelement2 rastet eine aus dem Gehäuseunterteil1b ausgeformte Rastnase17 in die Ausstanzung16 ein, wodurch das Kontaktelement2 während des Bestückungsvorgangs vor dem Aufsetzen des Deckels1a und damit dem Schließen des offenen Gehäuses1 fixiert wird.
Claims (24)
- Elektrische Verbindungsvorrichtung mit einer Vielzahl von mit Kontaktflächen versehenen Kontaktelementen, die nebeneinander in einem Aufnahmegehäuse gelagert sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktelemente (
2 ) als Flachstreifen oder Lamellen ausgebildet sind, die in wenigstens annähernd Schleifenform (2a ) gebogen sind, wobei die Kontaktflächen (2c ) jeweils auf einer Seite der Schleife (2a ) angeordnet sind und wenigstens annähernd gegenüberliegend die Schleife sich an einem Abstützelement (3 ) derart abstützt, dass die Kontaktfläche (2c ) in Richtung auf das Abstützelement (3 ) elastisch bewegbar ist. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleife (
2a ) derart geformt und/oder das Abstützelement (3 ) derart angeordnet ist, dass die Kontaktfläche (2c ) neben der Bewegung in Richtung auf das Abstützelement (3 ) wenigstens annähernd eine Bewegung parallel zur Kontaktfläche (2c ) durchführt. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (
3 ) seitlich versetzt – bezogen auf die Längsrichtung des Kontaktelements (2 ) – gegenüber der Kontaktfläche (2c ) angeordnet ist. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schleife (
2a ) an ein Stromzufuhrteil (2b ) des Kontaktelements (2 ) anschließt und mit einem offenen Ende (2d ) ausgebildet ist, wobei das Abstützelement (3 ) im Bereich des offenen Endes angreift. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Stromzufuhrteil (
2b ) in einem Winkel, vorzugsweise wenigstens annähernd durch rechtwinklige Abknickungen mit Abrundungen an die Schleife (2a ) anschließt. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Stromzufuhrteil (
2b ) und der Schleife (2a ) wenigstens ein Übergangsradius (R2) angeordnet ist. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleife (
2a ) aus unterschiedlichen Radien (R1–R6) gebildet ist. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Radien (R2, R3, R5, R6) derart ausgelegt und/oder aufeinander abgestimmt sind, dass sich die Kontaktfläche (
2c ) im Fall einer Kontaktierung mit einem Gegenelement im wesentlichen parallel zur Ausgangsposition in Richtung auf den Steg3 verschiebt. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktelemente (
2 ) jeweils aus einem Flachband gefertigt sind. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktelemente (
2 ) aus dem Flachband als Flachstreifen oder Lamellen ausgeformt und/oder ausgestanzt und in eine Schleifenform (2a ) und ein wenigstens annähernd eben verlaufendes Flachteil (2b ) als Stromzufuhrteil geformt sind. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktelemente (
2 ) mit ihren Kontaktflächen (2c ) und Stromzufuhrteilen (2b ) in unterschiedlichen Dicken und/oder Breiten in dem Aufnahmegehäuse (1 ) nebeneinander anbringbar sind. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfläche (
2c ) des Kontaktelements (2 ) durch wenigstens einen Längsschlitz (7 ) in wenigs tens zwei Kontaktauflageflächen (2c' ,2c'' ) aufgeteilt ist. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (
3 ) als Steg ausgebildet ist, der in das Aufnahmegehäuse (1 ) eingeformt oder als separates Teil integriert ist. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegehäuse (
1 ) zweiteilig mit einem Deckel (1a ) und mit einem Unterteil (1b ) ausgebildet ist. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils die Schleife (
2a ) eines Kontaktelements (2 ) über das Stromzufuhrteil (2b ) in dem Aufnahmegehäuse (1 ) zwischen Deckel (1a ) und Unterteil (1b ) gehalten ist. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dem als wenigstens annähernd eben verlaufendes Flachteil ausgebildeten Stromzufuhrteil (
2b ) eine Bohrung (8 ) angeordnet ist, in die ein Stift (9 ) des Aufnahmegehäuses (1 ) eingepasst ist. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Aufnahmegehäuse (
1 ) Noppen, Stifte, Stege (10 ) oder dergleichen vorgesehen sind, durch die das Flachteil (2b ) des Kontaktelements (2 ) in einer Ebene parallel zu der Ebene der Kontaktfläche (2c ) in dem Aufnahmegehäuse (1 ) gehalten ist. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Flachteil (
2b ) eine Aussparung (16 ) aufweist, in welche ein Rasthaken (17 ) zur Fixierung des Kontaktelements (2 ) am Unterteil (1b ) eingreift. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifen (
2a ) in dem Unterteil (1b ) des Aufnahmegehäuses (1 ) gelagert sind und mit ihren Kontaktflächen (2c ) aus ein oder mehreren Schlitzen, Aussparungen oder Durchbrechungen (4 ) aus dem Unterteil (1b ) ragen. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleife (
2a ) jedes Kontaktelements (2 ) mit seitlichem Spiel (a, b) – bezogen auf die Längsrichtung des Kontaktelements (2 ) – in dem Unterteil des Aufnahmegehäuses (1 ) aufgenommen ist. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das seitliche Spiel (a) auf der von dem Stromzufuhrteil (
2b ) abgewandten Seite größer ist als auf der gegenüberliegenden Seite. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Aufnahmegehäuse (
1 ) Magnete (12 ) angeordnet sind. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Magnete (
12 ) mit unterschiedlichen Polaritäten magnetisch codiert sind. - Elektrische Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verbindung zwischen Deckel (
1a ) und Unterteil (1b ) des Aufnahmegehäuses (1 ) eine Schnappverbindung durch Nasen (13 ) in einem der beiden Teile und an die Nasen (13 ) angepasste Öffnungen (14 ) im anderen Teil vorgesehen ist.
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