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TECHNISCHES GEBIET
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Deckenschalungselement.
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Auf dem Gebiet des Bauwesens ist es insbesondere bei der Erstellung von Betondecken üblich, auf Stützen ein Raster von Trägern aufzulegen, auf die wiederum Schalungsplatten aufgelegt werden, um nach Abgrenzung der Deckenränder die Betondecke zu gießen.
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Somit kommen als Deckenschalungselemente zum Einen Deckenschalungsträger zum Einsatz, die zum Auflegen von Schalungsplatten verwendet werden können. Ferner können sie in geeigneter Weise mit einer als Schalung geeigneten Oberfläche versehen sein, so dass sie als schmale, leistenartige Schalungselemente wirken. Schließlich können ein oder mehrere Träger in ein Schalungselement, wie z. B. ein Schalungspaneel integriert sein und hier an den Rändern und/oder zwischen den Rändern als Querträger vorgesehen sein. Derartige Schalungspaneele mit integrierten Trägern können auch unmittelbar auf geeignete Stützenköpfe aufgelegt werden.
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STAND DER TECHNIK
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Die vorangehend beschriebenen Deckenschalungselemente sind als Vorbenutzungsgegenstände bekannt.
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Die
DE 803 433 B betrifft einen verlängerbaren Schalungsträger, der stufenförmige Enden aufweisen kann.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein im Hinblick auf den flexiblen Einsatz und/oder dessen Sicherung verbessertes Deckenschalungselement zu schaffen.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch das im Anspruch 1 beschriebene Deckenschalungselement.
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Demzufolge weist das erfindungsgemäße Deckenschalungselement an zumindest einem Ende zumindest zwei in die gleiche (üblicherweise vertikale) Richtung gerichtete Auflager auf, die derart auf unterschiedlichen vertikalen Höhen angeordnet sind, dass das Element auf zumindest zwei unterschiedlichen horizontalen Niveaus auf andere Elemente eines Deckenschalungssystems auflegbar ist. Bei dieser Betrachtung wird davon ausgegangen, dass das Deckenschalungselement im Gebrauch weitgehend horizontal angeordnet ist, es ist jedoch ebenfalls denkbar, dass die Gebrauchsstellung des Deckenschalungselements vertikal ist, und dass somit in seitlicher Richtung unterschiedliche Stellungen möglich sind. Insofern ist das hierin beschriebene Schalungselement nicht notwendigerweise stets als Deckenschalungselement vorgesehen, sondern kann als beliebiges Schalungselement eingesetzt werden. In jedem Fall sorgen die in die gleiche Richtung gerichteten, zumindest zwei Auflager dafür, dass das erfindungsgemäße Deckenschalungselement besonders vielseitig einsetzbar ist.
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Wenn dieses, beispielsweise durch einen geeigneten Holzeinsatz, nagelbar ist, besteht durch die in die gleiche Richtung gerichteten Auflager der Vorteil, dass diese Nagelbarkeit für den Einsatz auf den beiden (oder mehreren) horizontalen Niveaus gilt. Die auf mindestens zwei vertikalen Höhen vorgesehenen Auflager lassen sich insbesondere dann gut nutzen, wenn ein Raster aus mehreren Trägern ausgebildet werden soll. Durch Verwendung des „höheren” Auflagers lassen sich mehrere Deckenschalungselemente in Form von Trägern auf einem ersten, tieferen Niveau anordnen. Ebenfalls durch Verwendung des höheren Auflagers lassen sich weitere Träger, beispielsweise quer zu den vorangehend erwähnten Trägern auf diese auflegen, und befinden sich dann auf dem gleichen vertikalen Niveau, wie Träger, die unmittelbar unter Verwendung ihres „unteren” Auflagers eingesetzt werden, und sich somit „höher” befinden. Insbesondere lässt sich der erfindungsgemäße Deckenschalungsträger hierdurch als „Übergangsträger”, beispielsweise zu Bereichen, in denen ein anderes Deckenschalungssystem verwendet wird, oder als „Randträger”, beispielsweise zu bestehenden Wänden hin, nutzen, um hier das „richtige” Niveau der Schalhaut herzustellen. Bei einem Schalungspaneel mit Auflagern auf unterschiedlichen Niveaus besteht insbesondere der Vorteil, dass im Hinblick auf die Bauhöhe und das Gewicht für das jeweilige gewünschte Niveau optimierte Stützenköpfe verwendet werden können.
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Um eine Sicherung in sämtlichen horizontalen Richtungen zu erreichen, ist zumindest ein Auflager hülsenförmig ausgebildet. Eine derartige Form bildet einen sich weitgehend vertikal erstreckenden Hohlraum, in den ein sich weitgehend vertikaler Vorsprung oder Stift eines Gegen-Auflagers, beispielsweise an einer Stütze, eingefügt werden kann. Insbesondere ist der beschriebene Hohlraum auf zumindest drei, bevorzugt vier Seiten in horizontaler Richtung begrenzt und/oder mit einer abgerundeten Kontur versehen, so dass eine besonders gute Zusammenwirkung mit runden Stiften, beispielsweise eines Stützenkopfes, möglich ist.
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Bevorzugte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Deckenschalungselements sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
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Für die Handhabung des Deckenschalungselements hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn das höhere Auflager näher zum Ende des Deckenschalungselements angeordnet ist, als das niedrigere Auflager. Mit anderen Worten nimmt die „Höhe” des Deckenschalungselements zum Ende hin ab, was mit einer optionalen, der Belastungssituation entsprechenden Formveränderung des Trägers über dessen Länge einhergehen kann, und darüber hinaus für eine einfache Vorgehensweise beim Auflegen sorgt.
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Als Materialien für zumindest ein Auflager haben sich bei ersten Versuchen dessen Ausbildung zumindest bereichsweise aus Metall, insbesondere Stahl und/oder einem Kunststoff, insbesondere faserverstärkt, als günstig herausgestellt.
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Besondere Vorteile im Hinblick auf die Handhabbarkeit, und insbesondere im Hinblick auf den flexiblen Einsatz sind bei derjenigen bevorzugten Ausführungsform gegeben, bei der unterhalb eines ersten Auflagers ein zweites Auflager zu- und wegklappbar ist. Bei dieser Ausführungsform ändert sich die Länge des Trägers bei Verwendung der verschiedenen Auflager nicht, so dass günstige Eigenschaften erreicht werden. Insbesondere fluchten die beiden Auflager im zugeklappten Zustand des unteren Auflagers im Wesentlichen miteinander.
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Als besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel sei als Verkörperung des erfindungsgemäßen Deckenschalungselements zum Einen ein Deckenschalungspaneel genannt, bei dem die Auflager in den Ecken angeordnet sind. Ein derartiges Paneel weist somit eine Schalungsplatte zur Ausbildung der eigentlichen Schalhaut, sowie eine oder mehrere Träger, die zu einem Rahmen, gegebenenfalls mit Querträgern, zusammengesetzt sein können, auf. Die beschriebenen Auflager befinden sich typischerweise in zumindest einer, bevorzugt sämtlichen Ecken und sind an einem oder mehreren Trägern oder Rahmen ausgebildet.
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Zum Anderen kann das erfindungsgemäße Deckenschalungselement in Form eines Deckenschalungsträgers verwirklicht werden, bei dem die Auflager an den Enden angeordnet sind.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Nachfolgend werden beispielhaft in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsformen der Erfindung näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine perspektivische Unteransicht einer Ecke eines erfindungsgemäßen Deckenschalungspaneels;
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2 eine perspektivische Ansicht eines Endes eines erfindungsgemäßen Deckenschalungsträgers;
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3 eine perspektivische Ansicht eines Stützenkopfes mit einem in einem ersten Zustand aufgelegten Träger gemäß 2; und
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4 eine perspektivische Ansicht eines Stützenkopfes mit einem darauf in einem zweiten Zustand aufgelegten Träger gemäß 2.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
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In 1 ist eine Ecke eines Schalungselements in Form eines Deckenschalungspaneels 10 zu erkennen. Die Ecke 12 bildet somit ein Ende im Sinne der vorangehenden Beschreibung. Insbesondere an den Rändern und an den Ecken 12 weist das Schalungspaneel 10 Träger oder Profile, bevorzugt aus Metall, insbesondere Stahl, auf, die im gezeigten Fall einen umlaufenden Rand definieren, der einen (flachen) Raum definiert, in den eine Schalungsplatte eingelegt ist, die zusammen mit zahlreichen anderen derartigen Schalungsplatten die eigentliche Schalhaut bildet. In Gebrauchsstellung unterhalb dieser Schalhaut weist das Schalungspaneel die beschriebenen Träger auf, die einen Rahmen bilden können und als den Rahmen verstärkende Querträger vorgesehen sein können.
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In der in 1 gezeigten Ecke 12 sind gemäß dem Grundgedanken der Erfindung zwei Auflager 14, 16 vorgesehen. In dem gezeigten Fall sind beide weitgehend hülsenförmig, d. h. auf zumindest drei Seiten geschlossen, und erstrecken sich unterschiedlich weit von dem durch die Schalungsplatte gebildeten (in Gebrauchsstellung oberen) Ende des Schalungselements. Hierdurch ist das Schalungspaneel 10 auf zwei unterschiedlichen Niveaus auf geeignete andere Elemente eines Deckenschalungssystems, beispielsweise Stützen bzw. deren Köpfe auflegbar. In dem gezeigten Fall befindet sich das höhere Auflager 14 näher zu der Ecke 12 als das niedrigere Auflager 16, was Vorteile bei der Handhabung bietet. Durch die hülsenförmige Gestalt der beiden Auflager 14, 16 können die Auflager mit geeigneten Gegenelementen, zum Beispiel Stiften zusammenwirken und sind hierbei gegen Verschiebung in sämtlichen horizontalen Richtungen gesichert.
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Dies ist in ähnlicher Weise bei dem in 2 gezeigten Schalungselement in Form eines Schalungsträgers 20 der Fall, bei dem jedoch ein unteres Auflager 30 zu- und wegklappbar ist. Das untere 30 und das obere Auflager 32 sind wiederum mit einem sich in vertikaler Richtung erstreckenden Hohlraum versehen, der in diesem Fall auf zumindest drei Seiten begrenzt und mit einer gerundeten Kontur versehen ist. Somit kann hier ein Stift oder Zapfen eines Gegenelements eintreten, um den Schalungsträger gegen seitliche Verschiebung zu sichern. Wie in 2 erkennbar ist, ist das untere Auflager 30 um eine unterhalb des Auflagers 32 gelegene Achse 34 schwenkbar, so dass es in weggeklapptem Zustand gewissermaßen im Steg 36 des Trägers 20 untergebracht wird, und die Einsatzfähigkeit des oberen Auflagers 32 nicht beeinträchtigt. Bei dem in 2 gezeigten Schalungsträger ergibt sich der besondere Vorteil, dass die beiden Auflager 30, 32 in die gleiche Richtung gerichtet sind. Hierdurch ist beispielsweise ein an der Oberseite des Trägers 20 eingebrachter Holzeinsatz 38 für das Befestigen von Schalungsplatten mittels Nägeln bei Verwendung beider Auflager 30, 32 nutzbar. Somit stellt der Schalungsträger 20 ein stets flexibel einsetzbares Deckenschalungselement dar.
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In 3 ist gezeigt, wie der Schalungsträger 20 mit Verwendung des unteren Auflagers 30 auf einen Stützenkopf 40, insbesondere einen Zapfen desselben derart auflegbar ist, dass sich die Oberkante des Schalungsträgers 20 auf einem Niveau mit der Kopfplatte 42 des Stützenkopfes 40 befindet. Hierdurch sind Schalungsplatten auf den Träger 20 und die Kopfplatte 42 auflegbar. Alternativ können die Abmessungen derart gewählt sein, dass sich die Oberkante des Schalungsträgers 20 um die Dicke einer Schalungsplatte unterhalb der Kopfplatte 42 befindet, so dass die erzeugte Schalhaut sowohl durch auf den Träger 20 aufgelegte Schalungsplatten als auch die Kopfplatte 42 selbst gebildet wird. Insbesondere in diesem Fall kann der Schalungsträger 20 als sogenannter Übergangs- oder Randträger verwendet werden. Als Übergangsträger bildet er den Übergang von einem Schalungssystem, das vorgefertigte Schalungspaneele und weitgehend leistenförmige Kleinpaneele zwischen einzelnen Stützenköpfen 42 aufweist, und einem Bereich, der beispielsweise durch Verwendung eines Holzschalungssystems mit Holzträgern und individuell zugeschnittenen Schalungsplatten geschalt wird. Um die Schalungsplatten nicht nur auf die beschriebenen Holzträger, sondern an dem Übergang zu dem oben an erster Stelle beschriebenen Schalungssystem auch auf ein Element dieses Systems auflegen zu können, kann der gezeigte Schalungsträger 20 in vorteilhafter Weise verwendet werden. Dies gilt in ähnlicher Weise an den Rändern eines Schalungssystems, das vorgefertigte Schalungselemente aufweist. An den Rändern, beispielsweise zu Wänden hin, müssen häufig individuell zugeschnittene Schalungsplatten oder -bretter verwendet werden, die in vorteilhafter Weise auf den beschriebenen Schalungsträger 20, der dann als Randträger wirkt, aufgelegt werden können.
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Ferner kann, wie in 4 gezeigt, durch mehrere Schalungsträger 20 ein Raster aus Joch- und Querträgern gebildet werden. Um in einem derartigen Einsatzfall die Jochträger 22 auf das bezüglich der Kopfplatte 42 „richtige” Niveau zu bringen, werden sowohl bei den Querträgern 22 als auch den Jochträgern 24 die oberen Auflager 32 verwendet. Die Jochträger 24 befinden sich somit (verglichen mit 3) auf einem niedrigeren Niveau, und die, wie gezeigt, auf die Jochträger 24 aufgelegten Querträger 22 bilden dann das bezüglich der Kopfplatte 42 „richtige” Niveau. Hierbei kann es sich, wie oben beschrieben, um das gleiche Niveau handeln, so dass Schalungsplatten auf die Kopfplatte 42 und die Querträger 22 in Zusammenwirkung auflegbar sind. Alternativ können sich die Querträger 22 um die Dicke einer Schalungsplatte unterhalb der Kopfplatte 42 befinden, so dass die auf die Querträger 22 aufgelegten Schalungsplatten ein einheitliches Niveau mit den Kopfplatten 42 bilden, und die Schalhaut insgesamt durch diese beiden Elemente, in Zusammenwirkung miteinander, gebildet wird.