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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Zuführen von Waschflüssigkeit für eine Wäschebehandlungsmaschine mit einer in einem Laugenbehälter drehbar gelagerten Trommel, umfassend
- - eine Mischkammer, in die mittels einer Wasserzulaufdüse Frischwasser eingefüllt werden kann;
- - wobei die Mischkammer einen Auslauf umfasst, um die durch die Kammer gespülte Waschflüssigkeit aus der Kammer abzuführen;
- - einer Verbindungsleitung zur fluidischen Verbindung des Auslaufs mit dem Laugenbehälter,
- - zumindest zwei Vorratsbehälter zum Bevorraten von Behandlungsmittels
- - Dosierleitungen zur fluidischen Verbindung der Vorratsbehälter mit der Mischkammer.
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Es sind aus dem Stand der Technik Waschmaschinen bekannt, die dem Wunsch gerecht werden, beispielsweise im gewerblichen Bereich aber auch im Haushaltsbereich, Waschverfahren hinsichtlich ihres Waschmittelverbrauchs unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte zu optimieren. Um diese Ziele zu erreichen, sind Dosierverfahren notwendig, welche für den jeweiligen Waschprozess eine optimale Waschmittelkonzentration gewährleisten, die einerseits ein zufrieden stellendes Waschergebnis sichern, und andererseits eine Überdosierung ausschließen.
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Zu diesem Zweck sind so genannte unabhängige Dosiersteuerungen für Waschmaschinen bekannt, wie sie beispielsweise in der
DE 196 54 090 C1 beschrieben sind. Auch ist ein Verfahren zum Dosieren von Waschmitteln bekannt, wie es in der
DE 100 62 111 C1 beschrieben wird. Bei diesem aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren erfolgt die Waschmittelzuführung über eine Dosierpumpe, die in direkter Verbindung mit einem Vorratsbehälter steht. Das Flüssigwaschmittel wird über einen Schlauch durch die Rückwand in den Einspülkasten geleitet. Derartige Zuführeinrichtungen in Form von Schläuchen können auch insbesondere bei Waschmaschinen des Kleingewerbes nachgerüstet werden, wobei hierzu insbesondere im Rückwandbereich des Maschinengehäuses eine Öffnung vorgehalten wird, durch die dann die Schläuche hindurchgeführt werden, die dann in der Einspülkastenrückwand münden.
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Aus der
DE 10 2006 012 283 B3 ist eine Waschmaschine bekannt, bei der die Verbindung von der Außenseite zum Einspülkasten über ein als Adapter ausgebildetes Verbindungselement bereitgestellt wird. Das Verbindungselement besitzt außen an der Gerätewand, beispielsweise der Rückwand, zumindest einen hervorstehenden Anschlussstutzen, an den ein Schlauch zur Speisung von Flüssigwaschmittel oder einem anderen Zugabemittel, beispielsweise Imprägniermittel oder Weichspüler, anschließbar ist. Das Verbindungselement umfasst ferner einen durchgehenden Kanal, der am Stutzen beginnt und im inneren Bereich des Einspülkastens innerhalb der Waschmaschine eintritt. In betriebsgemäßer Lage ist der Stutzen höher angeordnet, als die Eintrittsstelle am Einspülkasten, so dass sich über den Erstreckungsbereich des Verbindungselementes ein Gefälle zum Einspülkasten ergibt.
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Alle bekannten Maßnahmen lassen eine Dosierung jeweils nur Einzeldosierungen zu, Mischungen oder gar reaktive Mischungen, die beim Zusammentreffen reagieren und dadurch die gewünschte Wirkung erzielen, sind nicht vorgesehen.
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Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, eine Einrichtung zum Zuführen von Waschflüssigkeit mit optimierter chemischer Wirkung bereit zu stellen.
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Erfindungsgemäß wird unter anderem diese Aufgabe durch eine Einrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 sowie einer Waschmaschine gemäß Anspruch 12 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den jeweils abhängigen Ansprüchen.
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Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen darin, dass auf einfache Weise ein Fördern von flüssigen Behandlungsmitteln, wie Chemikalien zur Wäschebehandlung, Waschmittel oder Bleichmittel aus Vorratsbehältern bereitgestellt wird. Ferner ist die Pumpe sehr einfach aufgebaut, weil sie keinen Antriebsmotor benötigt und dadurch keine Stromversorgung benötigt, sodass keine besonderen Maßnahmen zur Abschirmung gegen Feuchtigkeit notwendig sind.
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Hierzu ist die Mischkammer mit einer Venturipumpe versehen, oder als eine Venturipumpe ausgebildet ist, wobei die Dosierleitungen an der Venturipumpe angeschlossen sind, um das durch die Venturipumpe strömende Wasser das Behandlungsmittel aus den Vorratsbehältern durch die Dosierleitungen zum Auslauf zu fördern, wenn das Frischwasser durch die Kammer strömt.
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Während der Förderung des Zugabemittels wird dieses mit dem durch die Pumpe strömenden Wassers gemischt, sodass zum Pumpenausgang ein Gemisch aus Wasser mit dem darin enthaltenen Zugabemittel gelangt, Dieses Gemisch ist in der Regel bereits reaktiv, wenn es mit den zu behandelnden Textilien in der Waschmaschine in Kontakt kommt.
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In einer bevorzugten Ausführung sind die Dosierleitungen, die jeweils von einem Vorratsbehälter stammen, zu einem Hauptabschnitt zusammengeführt, wobei der Hauptabschnitt in die Mischkammer bzw. der Venturipumpe mündet. Damit werden gleichzeitig zumindest die Zugabemittel aus zwei Vorratsbehältern gefördert. Besonders vorteilhaft dabei ist, dass zwei unterschiedliche Zugabemittel mit dem durch die Pumpe strömenden Wassers vermischt und dem Laugenbehälter der Waschmaschine zugegeben werden können. Dadurch kann während des Pumpens eine Reaktion der Zugabemittel erfolgen, um ein im Wasser aufgelöstes Behandlungsmittel zu erzeugen.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung umfasst die Einrichtung eine Wirbelkammer, die zwischen Hauptabschnitt und Mischkammer angeordnet ist. Diese Wirbelkammer ist dem Hauptabschnitt nachgeschaltet. Die einzelnen Dosierleitungen sind in den Hauptabschnitt eingekoppelt, sodass der Hauptabschnitt als Sammelleitung zum Zuführen des Gemischs zur Venturipumpe fungiert. Vor dem Eintritt in die Venturirpumpe strömt das Gemisch durch die Wirbelkammer, wodurch die einzelnen Zugabemittel oder Komponenten miteinander vermischt werden. Je nach Verwendung können die Mittel miteinander reagieren, bevor sie mit dem Wasser in Kontakt kommen, um eine vorbestimmte Behandlungswirkung zu erzielen. Die Wirbelkammer kann somit als Reaktor dienen.
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In einer insgesamt bevorzugten Ausführung der Erfindung umfasst die Einrichtung zumindest drei Vorratsbehälter mit jeweils einer Dosierleitung zur Dosierung von unterschiedlichen Behandlungsmitteln, wobei jede Dosierleitung in den Hauptabschnitt mündet. Dadurch können drei einzelne Komponenten während des Wassereinlaufs miteinander gemischt und als Gemisch dem Laugenbehälter bzw. der Trommel in der Waschmaschine zugeführt werden.
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Insgesamt ist es zweckmäßig, dass der Querschnitt der Dosierleitungen dazu ausgebildet ist, durch alle Dosierleitungen mittels Unterdruck das jeweils zugeordnete Behandlungsmittel zu fördern, wenn die Dosierleitungen an die Venturipumpe in der Mischkammer angeschlossen sind. Somit kann jedem Tank die Dosierleitung mit dem entsprechenden Querschnitt beigelegt werden, um die dem darin enthaltenem Zugabemittel vorgesehene individuelle Förderrate sicherzustellen.
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In einer zweckmäßigen Weiterbildung ist die Förderrate mittels des jeweiligen Leistungsquerschnitts oder einer partiellen Querschnittsverengung festgelegt. Die kann mittels einer von außen zugeführten Verengung oder mittels eines eingelegten Drosselelements mit einer Durchgangsbohrung bereitgestellt werden.
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Die Querschnitte in den einzelnen Dosierleitungen können dabei derart bemessen sein, dass sich in allen Dosierleitungen eine gleichmäßige Förderrate einstellt. In einer anderen Ausführung sind die Querschnitte in den einzelnen Dosierleitungen derart bemessen, dass sich ungleichmäßige Förderraten in einem vorbestimmten Verhältnis einstellen. Damit können nahezu beliebige Mischungsverhältnisse eingestellt werden.
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In einer insgesamt vorteilhaften Weiterbildung umfasst die Vorrichtung eine Heizeinrichtung zum Beheizen der Mischkammer und/oder der Wirbelkammer und/oder des Hauptabschnitts. Damit kann eine Reaktion der zugeführten Komponenten miteinander verursacht oder beschleunigt werden. Insgesamt ergibt sich bei der Lagerung der einzelnen Komponenten oder Zugabemittel der Vorteil, dass diese in ihren separaten Vorratsbehältern eine lange Haltbarkeit aufweisen. Nach dem Mischen oder Reagieren kann die Lagerfähigkeit sich verkürzen.
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In einer zweckmäßigen Weiterbildung der Einrichtung mit drei Vorratsbehältern ist der erste Vorratsbehälter mit einem Bleichaktivator wie beispielsweise Peractive LAC, der zweite mit Alkaliträger und der dritte Vorratsbehälter mit H2O2 in jeweils einer vorbestimmten Lösung befüllt ist bzw. für eine solche Befüllung vorgesehen.
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Um optimal Peressigsäure aus den 3 Komponenten herzustellen, müssen sich die Komponenten in einem bestimmten Mischungsverhältnis zueinander befinden. Dabei werden die folgenden Mischungsverhältnisse bezogen auf die Molmasse bevorzugt bzw. besonders bevorzugt:
- Wasserstoffperoxid zu Peractive LAC zu Alkaliträger: 0,5 - 3 zu 1 zu 0,1 - 0,2
- Dabei können die Ausgangsstoffe auch in verdünnter Form vorliegen. In einer zweckmäßigen Ausführung weist die Konzentration Peractive LAC 90 % bis 100%, Alkaliträger 90 % bis 100% und H2O in einem Bereich von 4 % bis 12 %, bevorzugt 6 % bis 9 % besonders bevorzugt 7, 5 % auf.
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So wird bei Waschanwendungen im Haushalt mit einer 7,5% Wasserstoffperoxidlösung gearbeitet. Auch sind die Alkaliträger teilweise verdünnt. So kann ein gewünschtes Mischungsverhältnis der Komponenten in den Lösungen eingestellt werden. Dies bedeutet; dass durch geeignete Verdünnung der Komponenten sich zum Beispiel ein Verhältnis der Komponenten von 2 : 1 : 1 einstellen lässt. Im gewerblichen Umfeld können höher konzentrierte Lösungen verwendet werden.
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Die Erfindung betrifft ferner eine Waschmaschine mit einem in einem Gehäuse angeordneten zylinderförmigen Laugenbehälter und einer innerhalb des Laugenbehälters drehbar gelagerten Trommel zur Aufnahme der zu behandelnden Wäschestücke, umfassend
- - eine Zuführleitung zum Zuführen von Wasser in den Laugenbehälter;
- - ein in der Zuführleitung angeordnetes Ventil, um die Zufuhr des Wassers zu sperren oder zu ermöglichen / freizugeben;
- - eine Steuereinrichtung, um das Ventil in Abhängigkeit eines Programmablaufs zum Behandeln von Wäsche zu steuern;
- - eine angeordnete Einrichtung zum Einlassen von Waschflüssigkeit wie vorstehend beschrieben, wobei die Zuführleitung zur Einlassdüse der Mischkammer geführt ist und die Verbindungsleitung den Auslass der Mischkammer mit dem Laugenbehälter verbindet.
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Die Steuerung ist hierbei dazu eingerichtet aufgrund des zeitlichen Ablaufs der Aktivierung des einen Ventils für die Wasserzuleitung zur Mischkammer bzw. Venturipumpe die zu dosierende Menge an Behandlungsmittel festzulegen. Dies ist besonders einfach, weil keine Vielzahl von Pumpen verwendet und aktiviert werden müssen.
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In einer insgesamt zweckmäßigen Ausführung ist die Einrichtung, insbesondere die Mischkammer und gegebenenfalls die Wirbelkammer und bevorzugt die Vorratsbehälter innerhalb des Gehäuses angeordnet.
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In einer weiteren, insgesamt zweckmäßigen Ausführung der Waschmaschine umfasst diese ferner eine Bypassleitung, der aus der Zuführleitung abzweigt, und unter Umgehung der Einrichtung die Wasserzufuhr zum Laugenbehälter bereitstellt, und ein in der Bypassleitung angeordnetes Ventil, um die Zufuhr des Wassers zu sperren oder zu ermöglichen / freizugeben. Damit kann die Wasserzufuhr zur Dosiereinrichtung abgestellt werden, sobald die vorbestimmte Menge an Behandlungsmittel eingelassen wurde. Wasser ohne Behandlungsmittel kann durch den Bypass zusätzlich dem Laugenbehälter oder Trommel zugeführt werden, falls dies erforderlich ist.
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Die Steuereinrichtung ist dabei dazu eingerichtet, das Ventil zum Freigeben oder Sperren der Wasserzufuhr in Abhängigkeit eines aktivierten Programmablaufs zu steuern.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigen
- 1 eine Waschmaschine in einer schematischen Schnittansicht und
- 2 die Dosiereinrichtung in einer schematischen Darstellung.
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In 1 ist in rein schematischer Darstellung eine Waschmaschine 1, mit einem Laugenbehälter 2 dargestellt. Die Positions- und Richtungsangaben beziehen sich auf die betriebsgemäße Aufstellposition der Waschmaschine 1. Innerhalb des Laugenbehälters 2 ist eine drehbar gelagerte und über einen elektrischen Motor 13 angetriebene Trommel 3 angeordnet, die bei einem Waschgang im Laugenbehälter 2 befindliche Wäschestücke bewegt. Die Trommel 3 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus Edelstahl hergestellt und mit einer Vielzahl an Öffnungen für die Durchflutung versehen. Das Gehäuse 4 hat eine Beladungsöffnung 9, über die das Innere der Trommel 3 durch die Dichtungsmanschette 6 hindurch erreichbar ist. Die Beladungsöffnung 9 ist mittels einer Tür 5 verschließbar. Im unteren Bereich des Laugenbehälters 2 ist ein Heizkörper 7 angeordnet, der die Waschflüssigkeit im Laugenbehälter 2 erhitzen kann. Im oberen Bereich der Maschine 1 ist ein Einlassventil 15 skizziert, welches das Einlaufen des Wassers aus dem Versorgungsnetz bereitstellt. Durch den Einspülkasten mit der Mischkammer 22 wird das Wasser über das Verbindungsrohr 26 in den Laugenbehälter 2 geleitet, wobei im Einspülkasten 20 bzw. in der Kammer 22 ein Venturirohr 23 angeordnet ist, das als Pumpe zum Zuführen von Zugabemitteln A, B aus den Vorratsbehältern 85, 86 dient. Unterhalb des Laugenbehälters 2 ist eine Ablaufeinrichtung 12 angeordnet, die die verbrauchte Waschflüssigkeit oder das Spülwasser aus dem Laugenbehälter 2 zur Ablaufleitung herausführt, die in der Regel in einen Abwasserkanal mündet. Die Steuereinrichtung 18 steuert das Einlassventil 15, die Aktivität der Ablaufeinrichtung 12 den Antriebsmotor 13, der über ein Leistungsteil oder einen Frequenzumrichter (nicht dargestellt) bestromt wird, und den Heizkörper 7. Die Steuereinrichtung 18 steht mit einer Bedienvorrichtung 19 in Signal,- oder Datenverbindung, um Benutzereingaben zur Programmauswahl oder Parametereingaben einzulesen
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Die Waschmaschine 1 umfasst ferner eine automatisch gesteuerte Dosiereinrichtung 8 mit zumindest einem Vorratsbehälter 84, 85 für flüssige oder zähflüssige Zugabemittel A, B, die innerhalb des Waschmaschinengehäuses 4 angeordnet ist. Als Zugabemittel A, B werden beispielsweise flüssige Waschmittel, Waschzusätze oder Spülzusätze, wie Weichspüler verwendet.
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Die Dosiereinrichtung 8 umfasst in dieser Ausführung eine Pumpe 23, die das Zugabemittel A, B über jeweils eine Dosierleitung 81, 82, die hier als Schlauchleitung ausgebildet sind, zur Mischkammer 22, die hier als Venturipumpe 23 ausgebildet ist und von dieser ausgehend in das Verbindungsrohr 26 mündet, das die Fluidverbindung zum Laugenbehälters 2 bereitstellt. Die Dosierleitungen 81, 83 können flexibel ausgebildet sein, damit sie einfach verlegt werden können. Alternativ können sie auch als Rohre ausgebildet sein. Das Verbindungsrohr 26 ist bevorzugt flexibel oder elastisch ausgebildet, damit Bewegungen des Laugenbehälters 2 aufgenommen oder ausgeglichen werden können. In dem dargestellten Beispiel umfasst die Dosiereinrichtung 8 zwei Vorratsbehälter 84, 85 mit den entsprechenden Dosierleitungen 81, 82. Die beiden Leitungen 81, 82 münden in den Hauptabschnitt 90, der als Sammelleitung an den Mischbehälter 22 bzw. der Venturipumpe 23 angeschlossen ist. An diesen Hauptabschnitt 90 ist eine Heizeinrichtung 91 angebracht, die von der Steuereinrichtung 18 aktiviert werden kann, um das durch den Abschnitt fließende Zugabemittel A, B zu erwärmen oder zu erhitzen, während es sich vermischt. Dadurch kann je nach verwendeten Mitteln auch eine chemische Reaktion initiiert oder beschleunigt werden, um die gewünschten Eigenschaften zur Wäschebehandlung zu erzielen.
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Die Waschmaschine 1 umfasst ferner eine Bypassleitung 17, die einen Wasserzulauf zum Laugenbehälter 2 unter Umgehung der Venturipumpe 23 bzw. der Dosiereinrichtung 8 bereitstellt. Die Leitung 17 ist mittels des Ventils 16 mit dem Wasserzulauf verbunden, sodass das zufließende Wasser W bedarfsweise und von der Steuereinrichtung 18 gesteuert nur durch die Bypassleitung 17 oder nur durch die Venturipumpe 23 oder gleichzeitig durch die Bypassleitung und durch die Venturipumumpe 23 fließen kann.
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2 zeigt die Dosiereinrichtung 8 in einer skizzierten Einzelansicht. Hierbei umfasst die Vorrichtung 8 drei Vorratsbehälter 84, 85, 86, wobei der erste Behälter 84 mit der ersten Fluidleitung 81 mit dem Hauptabschnitt 90 verbunden ist. Der zweite Behälter 85 ist mit der zweiten Fluidleitung 82 mit dem Hauptabschnitt 90 verbunden. Der dritte Behälter 86 ist mit der dritten Fluidleitung 83 mit dem Hauptabschnitt 90 verbunden. Die Sammelleitung 90 mündet in eine Wirbelkammer 92, um verbesserte die im Hauptabschnitt befindlichen Komponenten A, B, C zu verwirbeln und dadurch zu mischen, bevor sie mit dem durch die Pumpe 23 strömenden Wasser W zusammenkommen. Die Wirbelkammer ist dabei innen mit Leitmitteln 93 versehen, die beispielsweise als Rippen oder Leitbleche ausgebildet sind, um das Gemisch der durchströmenden Zugabemittel A, B, C zu verwirbeln.
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Am Zulauf 24 der Venturipumpe 23 wird Wasser W eingelassen. Das Gemisch aus Zugabemitel A, B, C wird an den Saugeingang in den Innenraum der Pumpe 23 angesaugt und mit dem Wasser W vermischt. Das Gemisch aus Wasser W mit den angesaugten flüssigen Zugabekomponenten A, B, C wird aus dem Auslass 25 der Wasserstrahlpumpe 22, 23 aus der Einrichtung 8 herausgefördert. Der Querschnitt der jeweiligen Leitung 81, 82, 83 legt dabei die Förderrate der jeweiligen Komponente A, B und C fest.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19654090 C1 [0003]
- DE 10062111 C1 [0003]
- DE 102006012283 B3 [0004]