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DE19617471A1 - Vorrichtung zum Dosieren flüssiger bis pastöser Waschmittel in eine Haushaltswaschmaschine - Google Patents

Vorrichtung zum Dosieren flüssiger bis pastöser Waschmittel in eine Haushaltswaschmaschine

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DE19617471A1
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washing machine
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DE19617471A
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Gonzalez Rene Artiga
Volker Dr Bauer
Stefan Hammelstein
Rainer Gros
Juergen Dr Hoffmeister
Klaus Rutz
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Henkel AG and Co KGaA
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Henkel AG and Co KGaA
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/02Devices for adding soap or other washing agents
    • D06F39/022Devices for adding soap or other washing agents in a liquid state

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Detail Structures Of Washing Machines And Dryers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Dosieren flüssiger bis pastöser Waschmittel in eine Haushaltswaschmaschine, die eine sich im Laugenbehälter drehbare Trommel aufweist, mit einem kartuschenartigen Behälter, einem darin verschiebbaren Kolben und einer Austrittsöffnung des Behälters.
Zur Dosierung von flüssigen Waschmitteln in Haushaltswaschmaschinen sind mehrere prinzipielle Möglichkeiten bekannt. Zu einen können Flüssigwaschmittel in besondere Dosierer gefüllt werden, die dann in die Trommel unmittelbar auf die Wäsche gestellt werden. Nachteilig ist hier das Erfordernis einer gesonderten Dosierhilfe und die Einschränkung, daß das Flüssigwaschmittel nur für den je­ weils nachfolgenden Waschgang zugegeben werden kann. Zum anderen sind Ab­ änderungen der üblicherweise für pulverförmiges Waschmittel vorgesehenen Ein­ spülfächer oder zusätzliche, in diese Einspülfächer einsetzbare Hilfsmittel be­ kannt, die ein Eindosieren der flüssigen Waschmittel über die Einspülfächer ermöglichen.
Zum problemlosen Eindosieren der flüssigen Waschmittel ist es jedoch erforder­ lich, daß diese hinreichend flüssig sind. Die flüssigen Waschmittel enthalten daher eine Reihe von organischen Lösungsmitteln und/oder hydrotropen Zusatz­ stoffen. Diese Zusätze sind jedoch waschinaktiv, vergleichsweise aufwendig und beanspruchen zusätzlich Verpackungsvolumen bzw. Transport- und Lager­ kapazität.
Diese Nachteile werden durch die Verwendung von pastösen, hochviskosen Waschmitteln vermieden, wie sie im Bereich der gewerblichen Wäschereien ein­ gesetzt werden. Hier wird aus den pastösen Waschmitteln zunächst eine Stammlauge hergestellt, die dann in die einzelnen gewerblichen Wasch­ maschinen eindosiert wird.
Vorteilhaft wäre der Einsatz von pastösen Waschmitteln auch im Bereich der Privathaushalte. Eine Eindosierung mit vorheriger Herstellung einer Stammlauge verbietet sich jedoch aufgrund des erhöhten Aufwandes. Andererseits läßt sich das pastöse Waschmittel weder über die üblichen Einspülkammern noch über die bekannten Dosierhilfen zufriedenstellend zugeben. Dosiert man nämlich die Paste in die Einspülkammern, so wird sie von dem zugeführten Wasser nicht aufgelöst und dispergiert, sondern es bildet sich um die Paste eine oberflächliche Gel­ schicht aus, die den weiteren Lösungsprozeß behindert. Die gelartige Paste gleitet zusammen mit dem nachfließenden Wasser in die Laugentrommel, wo sie sich aufgrund ihres hohen spezifischen Gewichtes nahezu vollständig im Bereich des Ablaufstutzens sammelt und dort praktisch bis zum Ende des Wasch­ prozesses unverändert liegenbleibt. Mit dem Nachfüllwasser gelangt das Mittel dann im wesentlichen ungenutzt in die Kanalisation.
Wird das pastöse Waschmittel in eine der bekannten Dosierhilfen eingegeben und diese Dosierhilfe dann in die Trommel auf die Schmutzwäsche gestellt, so wird die Paste auch hier nicht in zufriedenstellender Weise aufgelöst und disper­ giert. Sofern das pastöse Waschmittel überhaupt aus der Dosierhilfe in den Bereich der Wäsche gelangt, legt es sich in konzentrierter Form auf die Textilien und führt dort zu Bleichflecken und anderen Unregelmäßigkeiten.
Aus diesen Gründen war es bisher nicht möglich, die Vorteile der pastösen Waschmittel auch im Bereich der Privathaushalte zu nutzen.
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der WO 90/01533 bekannt. In dieser, für gewerbliche Wäschereien vorgesehenen Vorrichtung führt die Aus­ laßöffnung des kartuschenartigen, mit dem pastösen Waschmittel gefüllten Behälters in die Einspülvorrichtung der Waschmaschine und zwar in den Bereich eines Sprühstrahls bzw. einer erhöhten Turbulenz des Einspülwassers. Dabei kann es jedoch vorkommen, daß der Sprühstrahl bzw. das eingespeiste Wasser den aus dem Waschmittelbehälter austretenden pastösen Waschmittelstrang zerteilt, die einzelnen Pastenstücke jedoch immer noch zu groß sind, um vom Wasser vollständig aufgelöst zu werden. Diese Pastenstücke werden dann zwar in den Laugenbehälter eingespült, sinken dort jedoch wegen ihres relativ hohen spezifischen Gewichtes nach unten und bleiben ungenutzt. Ein wesentlicher Grund für dieses nachteilige Ergebnis liegt auch hier in der Ausbildung einer oberflächlichen Gelschicht auf den einzelnen Pastenstücken, die sich schneller ausbildet, als das Einspülwasser die Paste auflösen kann. Mit der bekannten Vorrichtung lassen sich daher nur niedrigviskose, aber nicht die bevorzugten hochviskosen Waschmittel in Haushaltswaschmaschinen eindosieren.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine problemlose, wenig auf­ wendige und sichere Dosierung hochviskoser Waschmittel in Haushaltswasch­ maschinen zu erreichen.
Diese Aufgabe wird bei der Vorrichtung der eingangs genannten Art erfindungs­ gemäß dadurch gelöst, daß die Austrittsöffnung des Behälters innerhalb des Laugenbehälters angeordnet und auf die Mantelfläche der Trommel gerichtet ist.
Diese Vorrichtung ist nicht nur zum Eindosieren von pastösen, sondern auch von flüssigen Waschmitteln geeignet.
Beim Betreiben der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird das pastöse Wasch­ mittel nach dem Austritt aus der Öffnung des Behälters von der sich drehenden Waschtrommel stark mechanisch beansprucht und auf diese Weise in sehr kleine Teilchen zerteilt, die sich problemlos ohne die Ausbildung einer oberflächlichen Gelschicht auflösen lassen.
Dabei ist es besonders bevorzugt, wenn ein Abstand der Mündungsöffnung von der Mantelfläche der Trommel im Bereich von 10 bis 50 mm eingehalten wird. Dieser Abstand erlaubt ein sicheres Betreiben der Haushaltswaschmaschine auch bei Schleudervorgängen, ermöglicht aber andererseits eine starke Scherung der aus der Behälteröffnung austretenden Paste.
Zur bequemen und wenig aufwendigen sowie sicheren Dosierung wird außerdem eine von Hand oder selbsttätig, insbesondere programmgesteuert betätigbare, mit dem Kolben verbundene Gewindespindel vorgeschlagen, die in einem ent­ sprechenden feststehenden Gewinde angeordnet ist. Zur Dosierung wird die Gewindespindel von Hand oder automatisch (vom Waschprogramm gesteuert) gedreht, womit eine genaue und sichere Dosierung erreicht wird. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn eine auf die eindosierte Waschmittelmenge abgestimmte Skala an der Spindel oder einem damit fest verbundenen Teil vorgesehen ist. Alternativ kann natürlich auch die Skala am Gehäuse und ein Skalenstrich an dem mit der Gewindespindel verbundenen Knopf vorgesehen sein.
Wesentlich in dieser Erfindung ist ein Eindosieren der Waschmittelpaste bei sich drehender Waschmitteltrommel. Eine versehentliche Zugabe bei stehender Trommel wird im Fall einer erfindungsgemäßen programmgesteuerten Dosier­ vorrichtung durch eine Steuereinrichtung vermieden, die den Kolben zum Ein­ dosieren von Waschmittel nur bei sich drehender Trommel betätigt.
Sofern die erfindungsgemäße Vorrichtung zum manuellen Eindosieren des Waschmittels ausgelegt ist, ist außerdem eine Steuereinrichtung vorteilhaft, die ein Betätigen des Kolbens nur bei sich drehender Trommel zuläßt. Diese Steuer­ einrichtung kann sowohl elektronisch als auch mechanisch ausgebildet sein.
Damit die erfindungsgemäße Dosiervorrichtung trotz eines relativ großen Vorratsbehälters für das flüssige bis pastöse Waschmittel keinen zusätzlichen Platz beansprucht, wird vorgeschlagen, daß der kartuschenartige Behälter innerhalb der Haushaltswaschmaschine angeordnet ist.
Bei relativ großen Innenvolumina des Waschmittelbehälters in der Größen­ ordnung von Litern werden Lagerprobleme aufgrund von thermischer Zersetzung vermieden, wenn eine thermische Isolierung des Behälters vom Innenraum der Haushaltswaschmaschine vorgesehen ist.
Ein mögliches "Ausbluten" des Waschmittelvorrates durch in die Austrittsöffnung des kartuschenartigen Behälters eindringendes Wasser wird durch eine Rück­ schlagklappe an der Austrittsöffnung des kartuschenartigen Behälters vermieden. Die Rückschlagklappe erlaubt außerdem den Einsatz von niedrigviskosen flüssigen Waschmittel in der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Das flüssige bis pastenförmige Waschmittel kann zur Einsparung von Ver­ packungsmaterial vorteilhaft in Kunststoffbeuteln vertrieben werden. Eine beson­ ders einfache Entleerung solcher Kunststoffbeutel wird in vorteilhafter Weise durch einen Aufstechdorn an der Innenseite der auslaßseitigen Bodenwand des Behälters ermöglicht.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von Zeich­ nungen näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Haushaltswaschmaschine mit der eingebauten erfindungsgemäßen Vorrichtung und
Fig. 2 einen Schnitt durch die Haushaltswaschmaschine nach Fig. 1 in schematischer Darstellung.
In allen Zeichnungen haben gleiche Bezugszeichen die gleiche Bedeutung und werden daher gegebenenfalls nur einmal erläutert.
Bei der Haushaltswaschmaschine nach Fig. 1 handelt es sich um eine frontal­ beschickte Trommelwaschmaschine der allgemein bekannten Art. Die erfindungs­ gemäße Vorrichtung ist von außen sichtbar am Knopf 1, der mit einer Gewinde­ spindel 2 verbunden ist, wie es im einzelnen in Fig. 2 dargestellt ist. An der Frontseite der Haushaltswaschmaschine ist noch eine Dosierskala angebracht, die der Übersichtlichkeit halber in Fig. 1 nicht eingezeichnet ist.
Die in Fig. 2 schematisch dargestellte Haushaltswaschmaschine hat eine zylindrische, liegende Trommel 3 mit einer Einfüllöffnung 4. Sie ist in bekannter Weise an der Rückseite gelagert.
Erfindungsgemäß ist ein kartuschenartiger Behälter 5 oberhalb der Trommel 3 eingebaut. Im Behälter 5 ist ein mit der Gewindespindel 2 verbundener Kolben 6 zum Herausdrücken der Waschmittelpaste aus dem Behälter 5 durch die Leitung 7 in den Laugenbehälter 8 verschiebbar angeordnet. Wesentlich in der Erfindung ist, daß die Austrittsöffnung 9 auf den Mantel 10 der Trommel 3 gerichtet ist, so daß der austretende Pastenstrang einer starken Scherung unterworfen wird.
Ein Eindringen von Feuchtigkeit in den Behälter 5 wird durch eine ansteuerbare Rückschlagklappe 11 vermieden.
Ein am Boden des Behälters 5 im Bereich seines Auslasses angebrachter Anstechdorn 12 ermöglicht das problemlose Dosieren von Waschmittelpaste bzw. flüssigen Waschmitteln aus Kunststoffbeuteln.
Nachfolgend werden Ergebnisse von Versuchen mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung beschrieben. Als Leitung 7 wurde ein Schlauch mit einem Innen­ durchmesser von 8 mm verwendet, an dessen Ende eine federbelastete Rück­ schlagkappe 11 angebracht war.
5 Wäschen wurden mit dem Kartuschendosierer über 15 Tage verteilt und danach 50 Wäschen in 7 Tagen ohne Dosierung durchgeführt. Nach 14 Tage Stillstand wurde der gesamte Versuchsablauf wiederholt.
Eine erste Rückschlagklappe mit einer kaum meßbaren Federkraft konnte das eingefüllte Flüssigwaschmittel nicht zurückhalten, so daß ein "Ausbluten" der Kartusche erfolgte.
Der Umbau auf eine Rückschlagklappe mit 3-5 N Druckhaltefeder zeigte keinen unbeabsichtigten Waschmittelaustritt.
Mehrmaliges Dosieren und Waschen auch ohne Dosierung führte nicht zu negativen Folgen. Eine Verklebung der Rückschlagklappe oder ein Separieren der Waschmittelbestandteile war nicht erkennbar. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefaßt.
Bezugszeichenliste
1 Knopf
2 Gewindespindel
3 Trommel
4 Einfüllöffnung
5 Behälter
6 Kolben
7 Leitung
8 Laugenbehälter
9 Austrittsöffnung
10 Mantel
11 Rückschlagklappe
12 Anstechdorn

Claims (10)

1. Vorrichtung zum Dosieren flüssiger bis pastöser Waschmittel in eine Haushaltswaschmaschine, die eine sich im Laugenbehälter (8) drehbare Trommel (3) aufweist, mit einem kartuschenartigen Behälter (5), einem darin verschiebbaren Kolben (6) und einer Austrittsöffnung (9) des Behälters (5),
dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung (9) des Behälters (5) innerhalb des Laugen­ behälters (8) angeordnet und auf die Mantelfläche (10) der Trommel (3) gerichtet ist.
2. Vorrichtung nach den vorhergehenden Anspruch, gekennzeichnet durch einen Abstand der Austrittsöffnung (9) vom der Mantelfläche (10) der Trommel (3) im Bereich von 10 bis 50 m.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine von Hand oder selbsttätig, insbesondere programmgesteuert betätig­ bare, mit dem Kolben (6) verbundene Gewindespindel (2), die in einem entsprechenden feststehenden Gewinde angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, gekennzeichnet durch eine auf die eindosierte Waschmittelmenge abgestimmte Skala an der Spindel (2) oder einem damit fest verbundenen Teil.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Steuereinrichtung, die den Kolben (6) zum Eindosieren von Waschmittel nur bei sich drehender Trommel (3) betätigt.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Steuereinrichtung, die ein Betätigen des Kolbens (6) nur bei sich drehender Trommel (3) zuläßt.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der kartuschenartige Behälter (5) innerhalb der Haushaltswasch­ maschine angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, gekennzeichnet durch eine thermische Isolierung des Behälters (5) vom Innenraum der Haus­ haltswaschmaschine.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Rückschlagklappe (11) an der Austrittsöffnung (9) des kartuschen­ artigen Behälters (5).
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Anstechdorn (12) an der Innenseite der auslaßseitigen Bodenwand des Behälters (5).
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