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DE4435253A1 - Waschmaschine sowie Verfahren zur Wäsche waschen Öko Verbesserung Weichspüler - Google Patents

Waschmaschine sowie Verfahren zur Wäsche waschen Öko Verbesserung Weichspüler

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DE4435253A1
DE4435253A1 DE4435253A DE4435253A DE4435253A1 DE 4435253 A1 DE4435253 A1 DE 4435253A1 DE 4435253 A DE4435253 A DE 4435253A DE 4435253 A DE4435253 A DE 4435253A DE 4435253 A1 DE4435253 A1 DE 4435253A1
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Germany
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washing
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DE4435253A
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Magdalena Bachmann
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BACHMANN MAGDALENA GEB POENITZ
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BACHMANN MAGDALENA GEB POENITZ
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/007Arrangements of water softeners
    • DTEXTILES; PAPER
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    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/20Arrangements for water recovery

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Detail Structures Of Washing Machines And Dryers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Wäschewaschen, bei dem die Wäsche im Anschluß an den (eigentlichen) Waschvorgang in der Waschtrommel einer Wasch­ vorrichtung mit einer ein Weichspülmittel und aus dem Versorgungsnetz zugeführten Leitungswasser aufweisenden Weichspülerlösung in einem Spülgang gespült wird. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Waschvorrichtung zum Waschen von Wäsche, insbesondere eine Waschmaschine, vorzugsweise zur Durchführung des vorgenann­ ten Verfahrens, mit einer Waschtrommel und einem Behälter für ein Weichspülmittel. Schließlich betrifft die Erfindung eine neuartige Einrichtung zur mehrfachen Nutzung einer Weichspülmittel und aus dem Versorgungsnetz zugeführten Leitungswasser aufweisenden Weichspülerlösung für eine Waschvorrichtung zum Waschen von Wäsche.
Das eingangs genannte Verfahren sowie die zuvor genannte Waschmaschine sind be­ reits seit langem bekannt. Die bekannten Waschmaschinen werden in unzähligen Pri­ vathaushalten, aber auch industriell genutzt. Nach dem bekannten Waschverfahren wird dabei üblicherweise nach dem eigentlichen Waschvorgang ein Spülgang mit ei­ ner Weichspülerlösung durchgeführt. Dazu wird für jeden Spülgang jeweils eine ge­ nau bestimmte Menge an Weichspülmittel in ein Weichspülerfach geschüttet. Dies muß für jeden einzelnen Spülgang getrennt vom Benutzer durchgeführt werden. Durch das Weichspülerfach läuft dann Frisch- oder Leitungswasser, das sich mit dem Weichspülmittel zur Weichspülerlösung vermengt und zwar spätestens in der Wasch­ trommel. Zum Spülgang wird die Weichspülerlösung in die Waschtrommel gepumpt und durchtränkt und "spült" dort die Wäschestücke. Nach dem Spülen wird die Weichspülerlösung in das Abwassernetz abgepumpt.
Das bisherige Verfahren hat eine Reihe von zum Teil erheblichen Nachteilen. Hierzu zählt zunächst einmal, daß das für jeden einzelnen Spülgang erforderliche Weichspülmittel vom Benutzer in das Weichspülerfach geschüttet werden muß. Handhabungstechnisch ist dies für den Benutzer aufwendig und ineffizient, wobei auch leicht etwas daneben geschüttet werden kann. Außerdem kommt es ver­ gleichsweise häufig vor, daß nicht die richtige Menge an Weichspülmittel zugegeben wird. Wird zu wenig Weichspülmittel zugegeben, wird der gewünschte Weichspül­ effekt bei der gewaschenen Wäsche nicht erreicht. Wird zuviel Weichspülmittel zu­ gegeben, wird die Umwelt unnötigerweise stärker mit der abgepumpten Weichspüler­ lösung belastet. Zudem ergibt sich durch den Spülgang ein zusätzlicher Wasserver­ brauch, wodurch der ohnehin schon erforderliche hohe Wasserverbrauch für den eigentlichen Waschvorgang noch weiter erhöht wird. Der wesentlichste Nachteil des bekannten Waschverfahrens liegt aber in der starken Umweltbelastung durch die bei jedem Spülgang ins Abwassernetz abgepumpte Weichspülerlösung.
Die Erfindung geht nun einen neuen Weg, dessen Grundgedanke in den einzelnen nebengeordneten Patentansprüchen angegeben ist. Erfindungsgemäß ist bei dem eingangs genannten Verfahren vorgesehen, daß die Weichspülerlösung für wenig­ stens einen weiteren Spülgang, vorzugsweise aber für eine Vielzahl von Spülgängen genutzt wird. Dabei bietet es sich besonders an, wenn die Weichspülerlösung in einem Prozeßzyklus, also umlaufend oder aber hin- und hergehend geführt wird. Vor­ richtungsgemäß ist vorgesehen, daß ein weiterer Behälter für eine zumindest Weichspülmittel und aus dem Versorgungsnetz zugeführten Leitungswasser aufwei­ senden Weichspülerlösung vorgesehen ist und daß der weitere Behälter mit der Waschtrommel zur Zu- und Abführung der Weichspülerlösung verbunden ist. Auch hierbei ist es dann natürlich von besonderem Vorteil, einen Weichspülerlösungszy­ klus oder aber eine einfache, hin- und hergehende -verbindung vorzusehen, in den bzw. in die zumindest die Waschtrommel und eine Pumpeinrichtung für die Weichspülerlösung integriert sind.
Die Erfindung beruht auf der im nachhinein recht einfach erscheinenden Erkenntnis, daß beim Spülgang kein Schmutz mehr in die Weichspülerlösung gelangt, da die Wäsche nach dem eigentlichen Waschvorgang bereits vollständig gereinigt ist. Dies bedeutet mit anderen Worten, daß alles das, was bei dem bekannten Waschverfahren nach dem Spülgang aus der Waschvorrichtung abgepumpt wird und auch beim Schleudern oder Trockenschleudern die Waschvorrichtung verläßt, sauberes Wasser bzw. saubere Weichspülerlösung ist. Die Erfindung setzt diese Erkenntnis insofern um, daß die Weichspülerlösung ohne weiteres weiter und wieder verwendet wird.
Die sich durch die Erfindung ergebenden Vorteile liegen auf der Hand, denn sie erge­ ben sich aus der Vermeidung der Nachteile des Standes der Technik. Da bei der Er­ findung die Weichspülerlösung für wenigstens einen weiteren, vorzugsweise aber für eine Vielzahl von Spülgängen genutzt wird, die Weichspülerlösung also gerade nicht mehr in das Abwassernetz abgepumpt wird, tritt die vorgenannte Umweltbelastung und der durch das Spülen bedingte erhöhte Wasserverbrauch nicht auf. Auch ist die Handhabung erheblich verbessert, da nicht für jeden einzelnen Spülgang Weichspülmittel zugeführt werden muß. Die Zudosierung der Weichspülerlösung kann ohne weiteres automatisiert werden. Schließlich wird - bei entsprechender Re­ gelung - immer die optimale Menge an Weichspülmittel für den jeweiligen Spülgang verwendet.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfin­ dung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung und der Zeichnung selbst. Dabei bil­ den alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in be­ liebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Die einzige Figur zeigt eine schematische Skizze einer erfindungsgemäßen Wasch­ vorrichtung 1 zum Waschen von Wäsche. Bei der Waschvorrichtung 1 handelt es sich vorliegend um eine Waschmaschine. Die Waschvorrichtung 1 weist eine Wasch­ trommel 2 und einen Behälter 3 für ein Weichspülmittel 4 auf. Es versteht sich, daß die Waschvorrichtung 1 noch eine Vielzahl von weiteren, an sich bekannten Bautei­ len aufweist, auf die nicht weiter eingegangen zu werden braucht.
Wesentlich ist nun, daß ein weiterer Behälter 5 für eine zumindest aus dem Weich­ spülmittel 4 und aus dem Versorgungsnetz 6 zugeführten Leitungswasser gemischte Weichspülerlösung 7 vorgesehen ist. Dabei ist der weitere Behälter 5 mit der Wasch­ trommel 2 zur Zu- und Abführung der Weichspülerlösung 7 verbunden ist.
Zur Klarstellung sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß es sich bei dem Weichspülmittel 4 an sich um jedes bekannte und im Handel erhältliche flüssige oder pulverförmige Mittel zum Weichspülen handeln kann. Bei diesem Mittel handelt es sich quasi um ein Konzentrat, das mit Leitungswasser aus dem Versorgungsnetz 6 zu der erwähnten Weichspülerlösung 7 vermischt und zum Spülgang der gewaschenen Wäsche verwendet wird.
Im Unterschied zum Stand der Technik wird die Weichspülerlösung 7 aber nach dem Spülgang nicht in das Abwassernetz 8 abgepumpt, sondern in den weiteren Behälter 5 (zurück-) geführt, um für weitere Spülgänge genutzt zu werden. Um eine mehrfache Nutzung möglichst einfach zu gestalten, ist ein Weichspülerlösungszyklus oder eine einfache -verbindung, in der die Weichspülerlösung hin- und hergeführt wird, vorge­ sehen, in den bzw. in die zumindest der weitere Behälter 5, die Waschtrommel 2 und eine Pump- oder Fördereinrichtung für die Weichspülerlösung 7 integriert sind.
Die konstruktive Ausgestaltung der Waschvorrichtung 1 sieht beim Weichspülerlö­ sungszyklus vorliegend eine Zuführleitung 9 vor, die vorzugsweise vom Boden 10 des weiteren Behälters 5 zur Waschtrommel 2 geführt ist. Weiterhin ist eine Abführ­ leitung 11 vorgesehen, die von der Waschtrommel 2 bis zum weiteren Behälter 5 und zwar vorzugsweise wiederum in den Boden 10 geführt ist. Hierdurch lassen sich Fließgeräusche beim Rückführen der Weichspülerlösung 7 in den weiteren Behälter 5 reduzieren. Die Pump- oder Fördereinrichtung weist vorliegend eine erste Pumpe 12 in der Zuführleitung 9 und eine zweite Pumpe 13 in der Abführleitung 11 auf.
Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform ist zur Realisierung der bereits erwähnten einfachen Weichspülerlösungsverbindung auf die Zuführleitung 9 und die Pumpe 12 verzichtet worden. In diesem Falle ist der Einsatz einer speziellen Pumpe statt der Pumpe 13 erforderlich, die in der Leitung 11 in beide Richtungen för­ dern kann. Die Leitung 11 dient dann sowohl als Zuführ-, als auch als Abführleitung.
Da beim Waschen der Wäsche Flusen anfallen, ist, um die Weichspülerlösung 7 zweckmäßigerweise sauber zu halten, in den Weichspülerlösungszyklus eine Fil­ tereinrichtung integriert. Die Filtereinrichtung kann dabei wenigstens einen Flusenfil­ ter aufweisen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Flusenfilter 14, 15 vor­ gesehen, die vorzugsweise den Pumpen 12, 13 vorgeschaltet sind. Die Flusenfilter 14, 15 sind vorzugsweise in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Bei diesen beiden Flu­ senfiltern 14, 15 kann es sich jeweils um einen kombinierten Grob- und einen Feinfil­ ter handeln, was die Filterwirkung verbessert. Das Zusetzen der Flusenfilter 14, 15 könnte optisch und/oder akustisch angezeigt werden.
Da bei jedem Spülgang Weichspülerlösung 7 in der feuchten Wäsche verbleibt, würde sich ein zunächst voller weiterer Behälter 5 nach einer gewissen Anzahl von Spülvorgängen entleert haben. Um dies zu vermeiden und den Bedienungskomfort für den Benutzer so hoch wie möglich zu halten, ist eine Regeleinrichtung 16 zum Nachfüllen von Weichspülerlösung 7 im weiteren Behälter 5 vorgesehen. Bestand­ teile der Regeleinrichtung 16 sind zumindest der Behälter 3 für das Weichspülmittel 4, der weitere Behälter 5, ggfs. eine Dosiereinrichtung, insbesondere eine Pumpeinrich­ tung wie eine Dosierpumpe 17 für das Weichspülmittel, ein Frischwasserzufluß 18 und eine Steuer- und Regeleinheit 19.
Es darf darauf hingewiesen werden, daß bei der gezeigten Regeleinrichtung 16 nicht unmittelbar Weichspülerlösung 7 nachgefüllt wird, obwohl dies selbstverständlich auch möglich wäre, sondern daß die einzelnen Komponenten (Weichspülmittel 4 und Leitungswasser) für sich dem weiteren Behälter 5 zugegeben werden und sich erst dort zur Weichspülerlösung 7 mischen. Hierzu könnte im weiteren Behälter 5 auch ein nicht dargestelltes Mischelement in Form bspw. eines Propellers vorgesehen sein, das zweckmäßigerweise am Boden 10 angeordnet ist. Dieses Mischelement könnte kontinuierlich oder aber auch diskontinuierlich (regelmäßig oder beim oder kurz nach dem Nachfüllen) betrieben werden, wodurch auch ein Entmischen verhindert werden könnte.
Es ist auch möglich, das Weichspülmittel 4 bspw. über die Dosierpumpe 17 mittels eines geeigneten Injektors dem Frischwasserzufluß 18 beizumischen.
Um die Handhabung der erfindungsgemäßen Waschvorrichtung 1 weiter zu vereinfa­ chen, sind dem Behälter 3 und auch dem weiteren Behälter 5 wenigstens jeweils ein Füllstandsmelder 21, 22 und/oder Füllstandsanzeiger zugeordnet.
Die zur Regeleinrichtung 16 gehörende und die gesamte Steuerung zumindest des Weichspülerlösungszyklusses regelnde Steuer- und Regeleinheit 19 ist im dargestell­ ten Ausführungsbeispiel zumindest mit einem Steuerventil 23, vorzugsweise ein Magnetventil, im Frischwasserzufluß 18, mit den Füllstandsmeldern 21, 22 und der Pumpeinrichtung für das Weichspülmittel 4 gekoppelt. Weiterhin ist die Steuer- und Regeleinheit 19 auch mit den Pumpen 12, 13 für die Weichspülerlösung 7 gekoppelt, was aber nicht unbedingt erforderlich ist, und kann mit den Flusenfiltern 14, 15 gekoppelt sein, um deren Zusetzen zu überwachen und anzuzeigen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Wäschewaschen läuft nun wie folgt ab:
Zunächst wird, wie an sich im Stand der Technik üblich, die Wäsche im Anschluß an den Waschvorgang in der Waschtrommel 2 der Waschvorrichtung 1 mit einer ein Weichspülmittel 4 und aus dem Versorgungsnetz 6 zugeführten Leitungswasser auf­ weisenden Weichspülerlösung 7 in einem Spülgang gespült. Wesentlich ist aber nun, daß die Weichspülerlösung 7 für wenigstens einen weiteren Spülgang, in der Regel aber für eine Vielzahl weiterer Spülgänge genutzt und gerade nicht in das Abwasser­ netz 8 gepumpt wird.
Bei der dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Waschvorrichtung 1 wird die Weichspülerlösung 7 in einem Prozeßzyklus geführt. Hierzu gehört, daß die Weichspülerlösung 7 aus dem weiteren Behälter 5 zum Spülgang in die Waschtrom­ mel 2 geführt wird. Im dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt dies über die Pumpe 12, die von der Steuer- und Regeleinheit 19 zu Beginn des Spülgangs entsprechend angesteuert wird. Nach dem Spülgang wird die Weichspülerlösung 7 aus der Wasch­ trommel 2 in den weiteren Behälter 5 zurückgepumpt und zwar über die Pumpe 13, die von der Steuer- und Regeleinheit 19 nach dem Ende des Spülgangs entsprechend angesteuert wird. Dieser Vorgang kann sich beliebig oft wiederholen. Beim Durchlau­ fen des Prozeßzyklusses werden aus der Weichspülerlösung 7 aus der Wäsche stam­ mende Flusen aus der Wäsche über die den Pumpen 12, 13 jeweils vorgeschalteten Flusenfilter 14, 15 herausgefiltert. Die Weichspülerlösung 7 bleibt damit "sauber".
Bei der nicht dargestellten Ausführungsform ohne die Zuführleitung 9 wird lediglich die erwähnte spezielle, in beide Richtungen fördernde Pumpe von der Steuer- und Regeleinheit 19 angesteuert. Zum Spülvorgang fördert diese dann die Weichspülerlösung 7 über die Leitung 11 und den Flusenfilter 15 in die Waschtrom­ mel 2. Nach Beendigung des Spülvorganges wird die Weichspülerlösung 7 von der Pumpe dann in den weiteren Behälter zurückgepumpt.
Da bei jedem Spülgang Weichspülerlösung 7 in der feuchten Wäsche verbleibt würde sich - worauf weiter oben bereits hingewiesen worden ist - ein zunächst voller weiterer Behälter 5 nach einer gewissen Anzahl von Spülgängen entleert haben. Um eine Entleerung des weiteren Behälters 5 zu vermeiden, wird die Weichspülerlösung 7 im weiteren Behälter 5 geregelt nachgefüllt. Hierzu dient die Regeleinrichtung 16.
Bei Erreichen eines vorgegebenen unteren Füllstandsniveaus im weiteren Behälter 5, was durch den Füllstandsmelder 22 an die Steuer- und Regeleinheit 19 gemeldet wird, wird Leitungswasser aus dem Frischwasserzufluß 18 und Weichspülmittel 4 aus dem Behälter 3 in einem vorgegebenen Verhältnis zugegeben. Die Zugabe von Weichspülmittel 4 und Leitungswasser erfolgt dabei solange, bis ein vorgegebenes oberes Füllstandsniveau im weiteren Behälter 5 erreicht ist. Dies meldet der Füll­ standsmelder 22 an die Steuer- und Regeleinheit 19, die die weitere Zugabe stoppt. Durch die geregelte Zugabe ist eine optimale Konzentration der Weichspülerlösung 7 garantiert.
Das Weichspülmittel 4 wird dabei aus dem Behälter 3 dem weiteren Behälter 5 über die mit der Steuer- und Regeleinheit 19 gekoppelte Dosierpumpe 17 zugegeben. Das Erreichen eines vorgegebenen unteren Füllstandsniveaus im Behälter 3 wird optisch und/oder akustisch angezeigt.
Zur Zugabe des Leitungswasser wird das im Frischwasserzufluß 18 vorgesehene, mit der Steuer- und Regeleinheit 19 gekoppelte Steuerventil 23 entsprechend angesteu­ ert. Dabei entspricht eine bestimmte Öffnungsdauer des Frischwasserzuflusses 18 bzw. des Steuerventil 23 einer vorgegebenen Menge an Leitungswasser. Ebenso entspricht eine bestimmte Betriebsdauer der Dosierpumpe 17 eine bestimmten Menge an Weichspülmittel 4.
Gegebenenfalls ist im weiteren Behälter 5 eine Einrichtung zur Messung der Konzen­ tration der Weichspülerlösung vorgesehen. Diese Einrichtung ist dann mit der Steuer- und Regeleinheit 19 entsprechend gekoppelt, um ggfs. Weichspülmittel 4 und/oder Leitungswasser zu zudosieren.
Bezugszeichenliste
1 Waschvorrichtung
2 Waschtrommel
3 Behälter
4 Weichspülmittel
5 weiterer Behälter
6 Versorgungsnetz
7 Weichspülerlösung
8 Abwassernetz
9 Zuführleitung
10 Boden
11 Abführleitung
12 Pumpe
13 Pumpe
14 Flusenfilter
15 Flusenfilter
16 Regeleinrichtung
17 Dosierpumpe
18 Frischwasserzufluß
19 Steuer- und Regeleinheit
20 Zuführleitung
21 Füllstandsmelder
22 Füllstandsmelder
23 Steuerventil

Claims (17)

1. Verfahren zum Wäschewaschen, bei dem die Wäsche im Anschluß an den Wasch­ vorgang in der Waschtrommel (2) einer Waschvorrichtung (1) mit einer ein Weichspülmittel (4) und aus dem Versorgungsnetz (6) zugeführten Leitungswasser aufweisenden Weichspülelösung (7) in einem Spülgang gespült wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Weichspülerlösung (7) für wenigstens einen weiteren Spül­ gang, vorzugsweise aber für eine Vielzahl von Spülgängen genutzt wird.
2. Verfahren zum Wäschewaschen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Weichspülerlösung (7) aus einem (weiteren) Behälter (5) zum Spülgang in die Waschtrommel (2) geführt und nach dem Spülgang aus der Waschtrommel (2) in den weiteren Behälter (5) zurückgeführt wird.
3. Verfahren zum Wäschewaschen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Weichspülerlösung (7) in einem Prozeßzyklus geführt oder zwischen der Waschtrommel (2) und dem weiteren Behälter hin- und hergeführt wird.
4. Verfahren zum Wäschewaschen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Weichspülerlösung (7) im Prozeßzyklus oder beim Hin- und Herführen gefiltert wird.
5. Verfahren zum Wäschewaschen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Weichspülerlösung (7) im weiteren Behälter (5) gere­ gelt nachgefüllt wird.
6. Verfahren zum Wäschewaschen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß bei Erreichen eines vorgegebenen unteren Füllstandsni­ veaus im weiteren Behälter (5) aus dem Versorgungsnetz (6) zugeführtes Leitungs­ wasser und Weichspülmittel (4) in einem vorgegebenen Verhältnis zugegeben wer­ den und daß, vorzugsweise, die Zugabe von Weichspülmittel (4) und Leitungswasser solange erfolgt, bis ein vorgegebenes oberes Füllstandsniveau erreicht ist.
7. Verfahren zum Wäschewaschen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Zugabe von Weichspülmittel (4) über eine von einer Steuer- und Regeleinheit (19) angesteuerte, dosierende Pumpeinrichtung erfolgt und daß, vorzugsweise, die Zugabe von aus dem Versorgungsnetz (6) zugeführten Lei­ tungswasser mit Hilfe eines von der Steuer- und Regeleinheit (19) angesteuerten Steuerventils (23) erfolgt.
8. Waschvorrichtung (1) zum Waschen von Wäsche, insbesondere Waschmaschine, vorzugsweise zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, mit einer Waschtrommel (2) und einem Behälter (3) für ein Weichspülmittel (4), dadurch gekennzeichnet, daß ein weiterer Behälter (5) für eine zumindest Weichspülmittel (4) und aus dem Versorgungsnetz (6) zugeführten Leitungswasser aufweisenden Weichspülerlösung (7) vorgesehen ist und daß der weitere Behälter (5) mit der Waschtrommel (2) zur Zu- und Abführung der Weichspülerlösung (7) ver­ bunden ist.
9. Waschvorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß ein Weichspülerlösungszyklus oder eine einfache Weichspülerlösungsverbindung vorgesehen ist, der bzw. die zumindest den weiteren Behälter (5), die Waschtrommel (2) und eine Pump- oder Fördereinrichtung für die Weichspülerlösung (7) aufweisen.
10. Waschvorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß sich im Weichspülerlösungszyklus oder der -verbindung eine Filtereinrichtung befindet und daß, vorzugsweise, die Filtereinrichtung wenig­ stens einen Flusenfilter (14, 15) aufweist.
11. Waschvorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß eine Regeleinrichtung (16) zum Nachfüllen von Weichspülerlösung (7) im weiteren Behälter (5) vorgesehen ist.
12. Waschvorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß in die Regeleinrichtung (16) zumindest der Behälter (3) für das Weichspülmittel (4), der weitere Behälter (5), ggfs. eine Pumpeinrichtung für das Weichspülmittel (4), ein Frischwasserzufluß (18) und eine Steuer- und Regelein­ heit (19) integriert sind.
13. Waschvorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß dem Behälter (3) und/oder dem weiteren Behälter (5) wenigstens jeweils ein Füllstandsmelder (21, 22) und/oder Füllstandsanzeiger zuge­ ordnet sind.
14. Waschvorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Steuer- und Regeleinheit (19) mit einem Steuerventil (23) im Frischwasserzufluß (18), mit den Füllstandsmeldern (21, 22), der Pumpeinrich­ tung für die Weichspülerlösung (7) und/oder der Pumpeinrichtung für das Weichspülmittel (4) gekoppelt ist.
15. Waschvorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß im weiteren Behälter (5) eine Einrichtung zum Messen der Konzentration der Weichspülerlösung (7) vorgesehen ist und daß, vorzugsweise, diese Einrichtung mit der Steuer- und Regeleinheit (19) gekoppelt ist.
6. Einrichtung zur mehrfachen Nutzung einer zumindest Weichspülmittel (4) und aus dem Versorgungsnetz (6) zugeführten Leitungswasser aufweisenden Weichspü­ lerlösung (7) für eine Waschvorrichtung (1) zum Waschen von Wäsche, insbesondere eine Waschmaschine, vorzugsweise zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
17. Einrichtung nach Anspruch 16 mit einem oder mehreren der kennzeichnenden Merkmale der Patentansprüche 8 bis 15.
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