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Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugrollovorrichtung mit einem Rollostoff, dessen Seitenränder an Führungsschienen geführt sind und der entlang der Führungsschienen zwischen einer zumindest teilweise ausgefahrenen Abdeckstellung und einer Offenstellung verstellbar ist, und mit einer an der Führungsschiene angeordneten Beleuchtungseinrichtung mit einer Lichtquelle, die Licht am Seitenrand des Rollostoffes in Lichtleiter einkoppelt, die sich quer zur Längserstreckung des Rollostoffes über seine Breite erstrecken.
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Aus der
EP 3 132 955 A1 ist eine gattungsgemäße Fahrzeugrollovorrichtung bekannt geworden. Ein Rollostoff ist mit seinen Seitenrändern an Führungsschienen geführt und entlang der Führungsschienen zwischen einer zumindest teilweise ausgefahrenen Abdeckstellung und einer Offenstellung verstellbar ist. Eine Lichtquelle einer an jeder der beiden Führungsschienen angeordneten Beleuchtungseinrichtung koppelt Licht am Seitenrand des Rollostoffes in Lichtleiter ein, die im Rollostoff angeordnet sind und sich quer zur Längserstreckung des Rollostoffes über seine Breite erstrecken.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Fahrzeugrollovorrichtung zu schaffen, die hinsichtlich der Beleuchtung des Rollostoffes und des Fahrzeuginnenraumes verbessert ist. Diese Aufgabe wird durch eine Fahrzeugrollovorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen und Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen 2 bis 16.
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Bei der eingangs genannten Fahrzeugrollovorrichtung ist vorgesehen, dass eine Blende vorgesehen ist, die derart relativ zur Lichtquelle positioniert ist, dass sie von der Lichtquelle ausgehendes Licht neben einem an der Führungsschiene gebildeten Führungsspalt für den Seitenrand des Rollostoffes abschattet, so dass bei aktiver Lichtquelle eine Rollobeleuchtung im Bereich der Abdeckstellung des zumindest teilweise ausgefahrenen Rollostoffes durch in die Lichtleiter des Rollostoffes eingekoppeltes Licht bereitgestellt ist und entweder ein Lichtaustritt durch den vom Rollostoff bei unveränderter Blende freigegebenen Führungsspalt in Richtung zum Fahrzeuginnenraum hin erfolgt oder bei variabler Blende der vom Rollostoff freigegebene Führungsspalt von der Blende abgedeckt oder verschlossen ist.
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Durch die Blende und durch ihre Anordnung an der Führungsschiene und relativ zum Rollostoff kann das von der Lichtquelle ausgestrahlte Licht zum Fahrzeuginnenraum hin begrenzt werden. So kann die Blende derart eingestellt sein, dass Licht nur am Seitenrand oder an einer randseitigen Schnittkante des Rollostoffes in den Rollostoff eingestrahlt wird und von den Lichtleitern im Rollostoff über die Fläche der vom Rollostoff gebildeten und in eine Abdeck- oder Abschattungsstellung ausgefahrenen Rollobahn der Fahrzeugrollovorrichtung zum Fahrzeuginnenraum hin abgestrahlt wird. Dabei kann eine Ambientebeleuchtung durch Lichtaustritt durch den freien Führungsspalt in Richtung zum Fahrzeuginnenraum hin erfolgen, wenn der Rollostoff bzw. die Rollobahn teilweise oder vollständig auf die Wickelwelle aufgewickelt ist.
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Der freie Führungsspalt kann jedoch auch von einer veränderbar angeordneten oder gestalteten variablen Blende abgedeckt oder verschlossen werden. Zweckmäßigerweise verändert oder verstellt der Rollostoff die variable Blende, so dass eine zusätzliche Verstelleinrichtung hierfür nicht erforderlich ist.
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Die erfindungsgemäße Fahrzeugrollovorrichtung ist insbesondere zum Abschatten eines transparenten Dachbereichs vorgesehen, der z. B. von einem in einer Dachöffnung angeordneten Deckel eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches wie z. B. eines Schiebedaches oder eines Spoilerdaches gebildet ist, wobei der Deckel insbesondere ein Glasdeckel oder ein Kunststoffdeckel ist. Der Deckel kann aber am Fahrzeugdach auch fest angebracht sein. Weiterhin kann der transparente Dachbereich ein Dachabschnitt eines Dachmoduls oder eines Glasdaches oder dergleichen sein. Grundsätzlich eignet sich die Fahrzeugrollovorrichtung auch zur Abschattung von Fahrzeugfenstern bei entsprechender Anordnung im Fahrzeuginnenraum.
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Zweckmäßigerweise kann zumindest eine Lichtreflexionsfläche an der Führungsschiene angeordnet oder gebildet sein, die Licht von der Lichtquelle in Richtung zum Fahrzeuginnenraum hin reflektiert. Damit kann neben einer direkten Lichtausstrahlung auch eine indirekte reflektierte Lichtausstrahlung für eine Beleuchtung und für Lichteffekte bereitgestellt werden.
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Die Lichtquelle kann beispielsweise eine LED-Lichtleiste sein, die zweckmäßigerweise auf einem Träger wie z. B. einer Platine oder dergleichen angeordnet ist. Die LEDs sind über die Länge der Führungsschiene nebeneinander angeordnet und strahlen Licht zum Seitenrand des Rollostoffes hin. Die Lichtquelle kann auch eine Mehrzahl einzelner LEDs umfassen, die zweckmäßigerweise auf einem Träger bzw. einer Platine angeordnet sind.
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In bevorzugter Gestaltung ist eine LED-Steuerungseinrichtung vorgesehen, die die LEDs, die in einer Reihe angeordnet sind, in einer insbesondere sequentiellen Leuchtabfolge ansteuert. Zweckmäßigerweise ist vorgesehen, dass die LED-Steuerungseinrichtung die LEDs in Übereinstimmung mit einer Verstellbewegung des Rollostoffes in sequentieller Leuchtabfolge ansteuert. Bei einer Verstellbewegung des Rollostoffes können die einzelnen LEDs demnach unterschiedliche Lichteffekte wie optisch stehende oder sich bewegende Lichtleiter erzeugen.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die LEDs Licht mit unterschiedlicher Lichtfarbe aussenden und die LED-Steuerungseinrichtung die LEDs zum Bereitstellen unterschiedlicher Beleuchtungsfarben, unterschiedlicher Beleuchtungsdesigns und unterschiedlicher Beleuchtungsabfolgen ansteuert.
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Mittels einer fakultativ vorgesehenen optischen Einrichtung, die zwischen der Lichtquelle oder den LEDs und dem Seitenrand des ausgefahrenen Rollostoffes angeordnet ist, kann von den LEDs ausgestrahltes Licht optisch beeinflusst werden wie z. B. abgelenkt oder gebündelt werden.
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Zweckmäßigerweise ist die Blende an der Führungsschiene angeordnet, insbesondere über ein an der Führungsschiene zweckmäßigerweise lösbar angebrachtes Bauteil, und sie kann eine Führung für den Rollostoff am Führungsspalt bilden. Die Blende kann aber auch als eigenständiges Bauteil ohne Führungsfunktion für den Rollostoff vorgesehen sein.
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In bevorzugter Gestaltung ist vorgesehen, dass die Blende an einer Lagerleiste angeordnet oder angeformt ist, die an der Führungsschiene oder an einem an der Führungsschiene angeordneten Bauteil oder Unterteil der Führungsschiene angeordnet ist. Über die Stellung der Lagerleiste an der Führungsschiene kann die Blende zweckgemäß positioniert werden.
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Zweckmäßigerweise ist die Lichtquelle unmittelbar oder über einen Träger an der Lagerleiste angebracht. Hierdurch wird eine einfache Montage an der Führungsschiene ermöglicht, insbesondere als Montageeinheit, die die Lichtquelle und die Blende umfasst.
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Gemäß einer bevorzugten Gestaltung ist vorgesehen, dass die Blende zum Einstellen oder Verstellen ihrer Abschattung in ihrer Abschattungsstellung und/oder in ihren Abschattungseigenschaften veränderbar ist. Zum Verstellen in ihrer Abschattungsstellung kann die Blende z. B. in ihrer Gesamtheit verlagert werden oder sie weist eine variable oder veränderbare Gestalt auf und ist entweder elastisch verformbar oder als im wesentlichen starres Gebilde mit einem gelenkig gelagerten Blendenabschnitt verstellbar. Vorzugsweise ist die Blende elastisch verformbar. Damit kann sie zwischen einer Stellung, in der sie an der Unterseite des Rollostoffes anliegt und einer Stellung, in der sie den vom Rollostoff freigegebenen Führungsspalt verschließt, verstellt werden. Zweckmäßigerweise ist die Blende demnach aus einem harten Kunststoff oder aus einem elastisch verformbaren Kunststoff gebildet. Zum Verändern der Abschattungseigenschaften kann die Blende z. B. aus einem elektrochromen oder schaltbaren Glas hergestellt sein, bei dem die Lichtdurchlässigkeit mittels angelegter elektrischer Spannung geändert werden kann.
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Zweckmäßigerweise enthält die variable oder verstellbare Blende ein Hohlprofil und/oder einen Blendenschenkel. Das Hohlprofil ermöglicht in einfacher und zuverlässiger Weise eine Verformung der Blende. Ein Blendenschenkel kann z. B. an einer starren Blendenbasis fest angebracht sein und aufgrund elastischer Verformung veränderbar sein oder er ist über ein Gelenk an der Blendenbasis verstellbar oder verschwenkbar gelagert.
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Zweckmäßigerweise sind die Lichtleiter biegsame polymere Monofilament-Lichtleiter, die insbesondere aus PE hergestellt sind.
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Vorzugsweise ist der Rollostoff als Gewirk gebildet. Zweckmäßigerweise sind die Lichtleiter Schussfäden in dem textilen Gewirk des Rollostoffes. Bevorzugt weisen die Lichtleiter einen Durchmesser von kleiner als 100 µm auf.
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Somit wird ein textiles Gewirk mit robusten, biegsamen polymeren MonoFilament-Lichtleitern bereitgestellt. Die Lichtleiter werden im Wirkprozess über einen zusätzlichen Arbeitsschritt als Schussfäden mit eingebracht. Das Textil kann über Messer- oder Laserschnitt bearbeitet werden. Das Textil hat eine robuste Struktur.
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Die Beleuchtung der Rollobahn erfolgt über die Führungsschienen. Das Licht wird direkt in die Stoffkante, die durch einfachen Beschnitt des Stoffes hergestellt ist, eingebracht. Einzelne LEDs oder LED-Bänder sitzen direkt in Kanälen seitlich neben der Rollo-Seitenführung. Alternativ können Lichtleiter verwendet werden, welche das Licht direkt in die Stoffkante einbringen. Die Verwendung einer Rollo-Seitenführung z. B. mittels eines angenähten Führungsbandes ist möglich. Über die Blende kann die Beleuchtung so abgeschattet werden, dass diese nur das Rollo beleuchtet. Die Blende kann jedoch auch so ausgelegt werden, dass eine indirekte Ambientebeleuchtung ohne Rollo möglich ist. Die Beleuchtung des Rollos erfolgt dann zusätzlich, abhängig von der Position des Rollos, direkt in den Rollostoff.
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Die Lichtleitfasern oder Lichtleiter werden in y-Richtung in den Rollostoff integriert. Es wird eine LED-Leiste mit Side LEDs oder Top LEDs in der Führungsschiene montiert und in der Führungsschiene direkt an der LED-Lichtauskoppelfläche geführt, damit eine Lichteinkopplung in die Lichtleitfaser erfolgt. Die LEDs können einzeln angesteuert werden, um den Lichteffekt beim Auf- und Zufahren des Rollos mit der Rollobewegung laufen zu lassen. In die Lichteinkoppelführung kann noch eine Streulichtabdichtung montiert werden. Optional kann zwischen LED und Lichtleitfasern eine Optik zum Lichtdesign eingebaut werden.
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Die Lichtquelle und Elektronik muss nicht im beweglichen Teil des Rollos integriert werden. Es können Lichtszenarien in x-Richtung integriert werden und ein mitlaufender Lichteffekt beim Auf- und Zufahren des Rollos kann erzeugt werden. Die in y-Richtung in den Rollostoff integrierten Lichtleitfasern werden beim Aufrollen des Rollostoffes nicht auf Biegung belastet.
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Als Vorteile dieser Fahrzeugrollovorrichtung können demnach genannt werden:
- - Kostengünstige Ambientebeleuchtung von Rollos,
- - Verwendung von robusten Rollogewirken mit Lichtleitern,
- - Rollos können ohne Designänderung zum aktuellen Stand der Technik mit Seitenführung aufgebaut werden,
- - zur Aufnahme der Lichtquelle oder der Beleuchtungsmittel ist lediglich ein zusätzlicher Kanal in der Führungsschiene notwendig,
- - Stoff mit geringen Zusatzkosten bzgl. Einbringen der Lichtleiter,
- - keine weiteren zusätzlichen Arbeitsschritte in der Rollofertigung notwendig,
- - unterschiedliche Designs, Farben und Beleuchtungsabfolgen sind möglich.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen einer erfindungsgemäßen Fahrzeugrollovorrichtung unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
- 1 in einer perspektivischen Ansicht ein Fahrzeugdach mit einem Glasdeckel und einer darunter angeordneten Rollovorrichtung;
- 2 in einer Querschnittansicht eine seitliche Führungsschiene mit einem daran gelagerten Rollostoff der Rollovorrichtung, mit einer Beleuchtungsvorrichtung zum Einstrahlen von Licht in den Seitenrand des Rollostoffs und mit einer am Rollostoff anliegenden Blende;
- 3 in einer Querschnittansicht die seitliche Führungsschiene der 2 mit einer am Rollostoff anliegenden veränderbaren Blende;
- 4 in einer Querschnittansicht die seitliche Führungsschiene der 3 mit der bei zurückgezogenem Rollostoff an dieser anliegenden Blende;
- 5 in einer Querschnittansicht die seitliche Führungsschiene der 2 mit einer weiteren Ausführungsform einer am Rollostoff anliegenden veränderbaren Blende; und
- 6 in einer Querschnittansicht die seitliche Führungsschiene der 5 mit der bei zurückgezogenem Rollostoff an dieser anliegenden Blende.
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Ein Fahrzeug 1 wie z. B. ein Personenkraftwagen weist ein Fahrzeugdach 2 mit einem transparenten Dachbereich auf, der z. B. von einem in einer Dachöffnung 3 (siehe 1) angeordneten Deckel 4 eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches wie z. B. eines Schiebedaches oder eines Spoilerdaches gebildet ist. Der Deckel 4 ist insbesondere ein Glasdeckel oder ein Kunststoffdeckel. Der Deckel 4 kann aber am Fahrzeugdach auch fest angebracht sein. Weiterhin kann der transparente Dachbereich ein Dachabschnitt eines Dachmoduls oder eines Glasdaches oder dergleichen sein.
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Eine Fahrzeugrollovorrichtung 5 ist unter dem Fahrzeugdach 2 zum Abschatten des transparenten Dachbereichs angeordnet. Ein Rollostoff 6 einer auf einer Wickelwelle 7 aufgewickelten und von dieser abwickelbaren Rollobahn der Fahrzeugrollovorrichtung 5 ist an seinem jeweiligen Seitenrand 8 an Führungsschienen 9 geführt, die beidseits des transparenten Dachbereichs oder des Deckels 4 angeordnet sind und in Bewegungsrichtung der Rollobahn verlaufen. Die Führungsschienen 9 sind ausschließlich der Fahrzeugrollovorrichtung 5 zugeordnet und zur beidseitigen Führung des Rollostoffes 6 und eines Zugspriegels 10 gebildet. Andererseits können die Führungsschienen 9 auch Rahmen- oder Schienenbauteile oder deren Teile sein, die an den beiden Längsseiten 11 des Deckels 4 verlaufen und Lagereinrichtungen des verstellbar angebrachten Deckels 4 tragen sowie die seitlichen Führungen der Rollobahn bzw. des Rollostoffes 6 enthalten.
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Jede Führungsschiene 9 weist eine obere Rolloführungsfläche 12 und eine untere Rolloführungsfläche 13 auf, die einen Führungsspalt 14 zwischen sich begrenzen, in dem der Seitenrand 8 des Rollostoffes 6 bzw. der Rollobahn geführt ist. Die obere Rolloführungsfläche 12 ist an einem Führungssteg 15 der Führungsschiene 9 gebildet. Die untere Rolloführungsfläche 13 stellt eine Oberseite einer Blende 16 dar, die von einem gegen den Führungssteg 15 gerichteten Vorsprung einer Lagerleiste 17 gebildet ist. Die Lagerleiste 17 ist an einer Innenfläche 18 eines Unterteils 19 der Führungsschiene 9 angeordnet, beispielsweise daran verklebt. Das Unterteil 19 der Führungsschiene 9 weist einen inneren aufwärts gerichteten Führungsrand 20 auf, der eine Führungsnut 21 bildet und einwärts begrenzt. Ein Führungsband 22 ist am Seitenrand 8 des Rollostoffes 6 einwärts von der Blende 16 bzw. dem Vorsprung der Lagerleiste 17 an der Unterseite des Rollostoffes 6 befestigt, z. B. mittels einer Naht. Das Führungsband 22 stützt sich mit seinem freien Innenrand 23 in der Führungsnut 21 ab. Das Führungsband 22 ist in Längsrichtung derart flexibel, dass es mit dem Rollostoff 6 auf die Wickelwelle 7 aufwickelbar ist. In Querrichtung weist das Führungsband 22 eine solche Verformungsfestigkeit auf, dass es den Rollostoff 6 sowohl in Ruhestellung wie auch beim Verstellen des Rollostoffes 6 in Querrichtung gespannt hält.
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Das Unterteil 19 der Führungsschiene 9 weist weiterhin einen Anschlag 24 auf, an dem die Lagerleiste 17 positionsgerecht anliegt, so dass der die Blende 16 bildende Vorsprung in der in 2 dargestellten Stellung relativ zur oberen Rolloführungsfläche 12 angeordnet ist.
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Die Lagerleiste 17 trägt auf ihrer Innen- oder Oberseite 25 eine Lichtquelle 26, die auf einem Träger 27 angeordnet ist, der mittels einer Verklebung 28, z. B. einer Klebstoffschicht oder einem Klebeband, an der Lagerleiste 17 angebracht ist. Die Lichtquelle 26 umfasst eine LED-Lichtleiste oder eine Mehrzahl einzelner LEDs. Das Licht der LEDs wird an einer Schnittkante 29 des Seitenrandes 8 des Rollostoffes 6 in die im Rollostoff 6 in Querrichtung oder y-Richtung enthaltenen Lichtleiter eingestrahlt, die entsprechende Beleuchtungseffekte im Fahrzeuginnenraum erzeugen.
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Eine mit den LEDs verbundene LED-Steuerungseinrichtung steuert die in einer Reihe angeordneten LEDs in einer z. B. sequentiellen Leuchtabfolge an. Zweckmäßigerweise ist vorgesehen, dass die LED-Steuerungseinrichtung die LEDs in Übereinstimmung mit einer Verstellbewegung des Rollostoffes 6 in sequentieller Leuchtabfolge ansteuert. Bei einer Verstellbewegung des Rollostoffes 6 können die einzelnen LEDs demnach unterschiedliche Lichteffekte wie optisch stehende oder sich z. B. mit der Verstellbewegung mitbewegende Lichtleiter bzw. Lichteffekte erzeugen.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die LEDs Licht mit unterschiedlicher Lichtfarbe aussenden und die LED-Steuerungseinrichtung die LEDs zum Bereitstellen unterschiedlicher Beleuchtungsfarben, unterschiedlicher Beleuchtungsdesigns und unterschiedlicher Beleuchtungsabfolgen ansteuert.
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Während die in 2 dargestellte Blende 16 eine nicht veränderbare feste Position einnimmt, in der sie den Führungsspalt 14 dauerhaft begrenzt, weist die in den 3 und 4 dargestellte Ausführungsform der Fahrzeugrollovorrichtung 5 eine abgewandelte Blende 16' auf, die aufgrund elastischer Verformung unterschiedliche Stellungen einnehmen kann und zweckmäßigerweise aus einem Elastomer oder dergleichen gebildet ist. Die Blende 16` weist im Querschnitt eine der Blende 16 der 2 annähernd gleiche Form auf, ist jedoch als Hohlprofil 30 mit einem Innenschenkel 31 und einem Außenschenkel 32 gebildet, die einen Anlageschenkel 33 tragen, der die unterseitige Begrenzung des Führungsspaltes 14 bildet. In einer ersten Stellung liegt die Blende 16' mit ihrem Anlageschenkel 33 an der Unterseite des Rollostoffes 6 im Bereich seines Seitenrandes 8 an (siehe 3), wobei der Innenschenkel 31 und der Außenschenkel 32 den Anlageschenkel 33 unter elastischer Vorspannung in dieser Stellung halten. Der Anlageschenkel 33 ist mit vergleichsweise geringem Druck gegen den Rollostoff 6 gedrückt und seine Oberfläche ist soweit gleitfähig, dass der Rollostoff 6 weitgehend ungehindert daran gleiten kann.
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Wenn sich der Rollostoff 6 beim Aufwickeln auf die Wickelwelle 7 aus seiner Abdeckstellung entlang der Führungsschiene 9 in Richtung seiner Offenstellung bewegt, gleitet der Rollostoff 6 mit seinem Seitenrand 8 im Führungsspalt 14 und gibt diesen sukzessive frei, so dass die Blende 16`, die ansonsten von dem Rollostoff 6 geringfügig verformt oder komprimiert gehalten ist, dementsprechend expandieren kann und sich an den Führungssteg 15 im Bereich der oberen Rolloführungsfläche 12 anlegen kann (siehe 4). Der Führungsspalt 14 wird von der Blende 16' sukzessive geschlossen, die somit bei sich aus dem Führungsspalt 14 entfernten Rollostoff 6 ein Austreten von Licht zum Fahrzeuginnenraum hin verhindert.
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Die Bewegung der Blende 16' in Hoch- oder z-Richtung erfolgt vorzugsweise durch elastische Verformung des Innenschenkels 31 und des Außenschenkels 32 des Hohlprofils 30. Die Blende 16` ist bevorzugt an die Lagerleiste 17 angeformt oder sie ist ein Teil der Lagerleiste 17. Die Blende 16` kann aber auch ein von der Lagerleiste 17 unabhängiges Bauteil sein, das zwischen die verkürzte Lagerleiste 17 und den Anschlag 24 eingesetzt ist.
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Die Elastizität und Verformbarkeit der Blende 16` kann derart eingestellt sein, dass auch ein Zugspriegel, der am Vorderende oder Auszugsende des Rollostoffes 6 angeordnet ist, sich durch den Führungsspalt 14 bewegen kann und die Blende 16` sich an die im Verhältnis zum Rollostoff 6 größere Dicke des Zugspriegels flexibel anpassen kann.
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Eine in den 5 und 6 dargestellte Blende 16" ist eine Abwandlung der in den 3 und 4 dargestellten Blende 16`. Die gleichfalls flexible Blende 16" unterscheidet sich von der als Hohlprofil 30 gebildeten Blende 16` darin, dass sie einen Blendenschenkel 34 aufweist, der einerseits an einer Blendenbasis 35 angeformt ist, gegenüber der Blendenbasis 35 flexibel verschwenkbar ist und unter elastischer Vorspannung mit einer Anlagefläche 36 an seinem anderen Ende flexibel an der Unterseite des Rollostoffes 6 (siehe 5) wie auch an der oberen Rolloführungsfläche 12 des Führungsstegs 15 (siehe 6) anliegen kann. Diese Blende 16" verhält sich grundsätzlich wie die Blende 16` der 3 und 4. Auch sie kann an die Lagerleiste 17 angeformt oder ein Teil der Lagerleiste 17 sein oder sie ist ein von der Lagerleiste 17 unabhängiges Bauteil. Der Blendenschenkel 34 kann sich von der Blendenbasis 35 ausgehend nach außen erstrecken (siehe 5 und 6) oder er ist in entgegengesetzter Anordnung außen an der Blendenbasis 35 angeformt und erstreckt sich nach innen. Die Gestaltung der flexiblen Blenden 16` und 16" ist jedoch nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeug
- 2
- Fahrzeugdach
- 3
- Dachöffnung
- 4
- Deckel
- 5
- Fahrzeugrollovorrichtung
- 6
- Rollostoff
- 7
- Wickelwelle
- 8
- Seitenrand
- 9
- Führungsschiene
- 10
- Zugspriegel
- 11
- Längsseite
- 12
- obere Rolloführungsfläche
- 13
- untere Rolloführungsfläche
- 14
- Führungsspalt
- 15
- Führungssteg
- 16
- Blende
- 16`
- Blende
- 16"
- Blende
- 17
- Lagerleiste
- 18
- Innenfläche
- 19
- Unterteil
- 20
- Führungsrand
- 21
- Führungsnut
- 22
- Führungsband
- 23
- Innenrand
- 24
- Anschlag
- 25
- Oberseite
- 26
- Lichtquelle
- 27
- Träger
- 28
- Verklebung
- 29
- Schnittkante
- 30
- Hohlprofil
- 31
- Innenschenkel
- 32
- Außenschenkel
- 33
- Anlageschenkel
- 34
- Blendenschenkel
- 35
- Blendenbasis
- 36
- Anlagefläche