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DE202014009548U1 - Führungsschiene einer Abdeckeinrichtung mit einer Beleuchtungseinrichtung für einen Fahrzeuginnenraum - Google Patents

Führungsschiene einer Abdeckeinrichtung mit einer Beleuchtungseinrichtung für einen Fahrzeuginnenraum Download PDF

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DE202014009548U1 DE202014009548.5U DE202014009548U DE202014009548U1 DE 202014009548 U1 DE202014009548 U1 DE 202014009548U1 DE 202014009548 U DE202014009548 U DE 202014009548U DE 202014009548 U1 DE202014009548 U1 DE 202014009548U1
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Arrangements Of Lighting Devices For Vehicle Interiors, Mounting And Supporting Thereof, Circuits Therefore (AREA)

Abstract

Führungsschiene (5) einer in einem Fahrzeuginnenraum anbringbaren und insbesondere entlang der Führungsschiene (5) bewegbaren Abdeckeinrichtung (2), wobei die Führungsschiene (5) eine Aufnahme (12) für einen Lichtleiter (13) einer Beleuchtungseinrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (12) von zwei Schenkeln (15, 16) der Führungsschiene (5) begrenzt ist, dass eine sich zwischen den beiden Schenkeln (15, 16) öffnende seitliche Aufnahmeöffnung (17) zum Einsetzen des Lichtleiters (13) in die Aufnahme (12) vorgesehen ist und dass zumindest einer der beiden Schenkel (15, 16) eine Halteeinrichtung (18, 19) aufweist, die den eingesetzten Lichtleiter (5) in der Aufnahme (12) hält.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Führungsschiene einer in einem Fahrzeuginnenraum anbringbaren und insbesondere entlang der Führungsschiene bewegbaren Abdeckeinrichtung, wobei die Führungsschiene eine Aufnahme für einen Lichtleiter einer Beleuchtungseinrichtung aufweist.
  • Es ist bekannt, Kraftfahrzeuge im Fahrzeuginnenraum mit einer Beleuchtungseinrichtung auszustatten, die bei dunkler Umgebung Licht geringer Stärke praktisch im gesamten Innenraum des Kraftfahrzeugs streuen kann. Eine solche Beleuchtungsseinrichtung enthält z. B. einen in seiner Längsrichtung in eine Aufnahme einzuschiebenden Lichtleiter. Die Aufnahme muss hiefür entsprechende Öffnungen aufweisen. Bei biegeweichen Lichtleitern ist jedoch ein erhöhter Montageaufwand erforderlich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Führungsschiene bereit zu stellen, die eine vereinfachte Montage des Lichtleiters gestattet.
  • Diese Aufgabe wird bei der eingangs genannten Führungsschiene erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Aufnahme von zwei Schenkeln der Führungsschiene begrenzt ist, dass eine sich zwischen den beiden Schenkeln öffnende seitliche Aufnahmeöffnung zum Einsetzen des Lichtleiters in die Aufnahme vorgesehen ist und dass zumindest einer der beiden Schenkel eine Halteeinrichtung aufweist, die den eingesetzten Lichtleiter in der Aufnahme hält.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Die Führungsschiene umfasst somit die Aufnahme, die insbesondere integraler Bestandteil ist. Da der Lichtleiter direkt in der Aufnahme aufgenommen ist, ist kein Zwischenträgerbauteil für seine Halterung erforderlich. Ein Abschnitt der Führungsschiene ist somit spezifisch gestaltet, um den Lichtleiter aufzunehmen und seinen Halt zu gewährleisten, was bedeutet, dass die Form und die Abmessungen der Aufnahme direkt von der Form und den Abmessungen des Lichtleiters abhängen.
  • Das Einsetzen des Lichtleiters erfolgt mittels in Querrichtung erfolgendem Eindrücken des Lichtleiters durch die Aufnahmeöffnung zwischen den beiden Schenkeln und bis in die Aufnahme. Dabei muss der Lichtleiter keine besondere Steifigkeit aufweisen, wie dies bei axialem Einschieben erforderlich wäre. Es reicht aus, wenn er eine gewisse elastische Verformbarkeit zum vorübergehenden Zusammendrücken seines Querschnitts aufweist.
  • Insbesondere weist der Lichtleiter eine zylindrische Gestalt mit endseitiger Lichteinstrahlung und seitlicher Lichtabstrahlung durch die Aufnahmeöffnung auf.
  • In bevorzugter Gestaltung ist der Lichtleiter eine Seitenlichtfaser. Bei Seitenlichtfasern handelt es sich um spezielle polymere optische Fasern (POF) oder Glasfasern mit gezielt eingebrachten Störungen in der Kern-Mantel-Grenzfläche, was zu einer seitlichen Abstrahlung führt. Geschützt wird dieses Faserbündel durch einen Kunststoffmantel. Die POF bestehen meist aus einem Kern aus PMMA oder PS und ist mit einem Mantel aus einem Silikon umgeben. Bei Glasfasern wird der Kern aus Glas gefertigt. Die einzelne Faser hat einen Durchmesser von ca. 50 μm. Die einzelnen Fasern werden zu einem Faserbündel zusammengefasst und mit Hilfe eines Kunststoffmantels (PE-PP Composite) geschützt. Demnach weist der Lichtleiter bzw. die Seitenlichtfaser einen Kern aus optischen Fasern und einen elastischen Mantel auf, gegebenenfalls auch eine weitere elastische Umhüllung.
  • Die Aufnahme ist insbesondere als nutförmiger Kanal gebildet und der Abstand der beiden Schenkel ist insbesondere zum spielfreien Aufnehmen des Lichtleiters gebildet. Jedoch kann der Lichtleiter auch mit Spiel aufgenommen sein, wenn er von der Halteeinrichtung in korrekter Stellung gehalten wird.
  • In bevorzugter Gestaltung ist die Halteeinrichtung mit dem Schenkel einstückig gebildet. Andererseits kann sie auch als zumindest ein an einem Schenkel anbringbares Teil gebildet sein.
  • Zweckmäßigerweise ist oder bildet die Halteeinrichtung eine Auswölbung an der Innenseite des Schenkels, die sich über zumindest einen Längsabschnitt der Aufnahme erstreckt. Über die Auswölbung ist der Lichtleiter unter elastischer Verformung seines Querschnitts in die Aufnahme einschiebbar. Die Auswölbung weist eine kontinuierlich verlaufende glatte Oberfläche auf, so dass der Lichtleiter nicht beschädigt wird, wenn er unter kurzzeitiger Komprimierung über die Auswölbung geschoben wird.
  • In bevorzugter Gestaltung reflektiert der der Abdeckeinheit benachbarte Schenkel Licht des Lichtleiters abwärts oder von der Ebene der Abdeckeinheit weggerichtet zum Fahrzeuginnenraum hin. Die entsprechend Oberfläche des Schenkels bildet somit eine Reflexionsfläche für das eingestrahlte Licht.
  • Die Abdeckeinheit kann zumindest eine verschiebbare Platte oder eine Rollobahn einer Rolloeinrichtung umfassen. Die Führungsschiene weist Führungseinrichtungen für die jeweilige Abdeckeinheit auf.
  • Die Führungsschiene ist zweckmäßigerweise ein Teil einer Rahmenanordnung eines Dachmoduls oder eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches. Die Führungsschiene ist insbesondere aus Metall und vorzugsweise aus Aluminium hergestellt.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Führungsschiene unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 in einer isometrischen Ansicht eine Unterseite einer Abdunkelungsvorrichtung mit zwei Führungsschienen in Schließstellung;
  • 2 in einer Querschnittsansicht die Führungsschiene mit der darin aufgenommenen Beleuchtungseinrichtung; und
  • 3 in einer Querschnittsansicht gemäß 2 die Führungsschiene mit einer modifizierten Aufnahme der Beleuchtungseinrichtung.
  • Eine Abdunkelungsvorrichtung 1 eines Fahrzeugs wie eines PKW enthält eine Abdeckeinheit 2 mit zwei steifen im wesentlichen lichtundurchlässigen Platten 3 und 4, die zwischen zwei Führungsschienen 5 verschiebbar montiert sind. Eine solche Abdunkelungsvorrichtung 1 ist unter einem lichtdurchlässigen Bereich eines Fahrzeugdaches, z. B. unter einem Glasdeckel oder dergleichen, angeordnet, wobei die Führungsschienen 5 am Fahrzeugdach oder einem Dachrahmen befestigt sind.
  • Die Platten 3 und 4 sind zwischen einer Schließstellung, in der die zwei Platten 3 und 4 hintereinander und aneinander angrenzend angeordnet sind und sich über die gesamte abzudunkelnde Fläche erstrecken (1), und einer Öffnungsstellung, in der sie übereinander geschoben sind und die abzudunkelnde Fläche freigeben, z. B. manuell mittels eines Handgriffs 6 oder mit einem nicht dargestellten Antrieb verstellbar. Die zwei Führungsschienen 5, die eine Gleitführung für die beiden Platten 3 und 4 bereit stellen, sind zu beiden Seiten der abzudunkelnden Fläche angeordnet und sie sind zueinander spiegelbildlich gebildet.
  • Die zwei Führungsschienen 5 sind mittels eines vorderen Querträgers 7, eines Zwischenquerträgers 8 und eines hinteren Querträgers 9 miteinander fest verbunden und bilden mit diesen eine Rahmenanordnung, an dem die Platten 3 und 4 verschiebbar gelagert sind. In diesem Ausführungsbeispiel sind alle Querträger 7, 8 und 9 aus Kunststoff, während die zwei Führungsschienen 5 aus Metall und insbesondere aus Aluminium hergestellt sind.
  • Jede Führungsschiene 5 umfasst eine untere Führungsbahn 10 und eine obere Führungsbahn 11 als Gleitführungen für die verschiebbare Lagerung jeweils eine der beiden Platten 3 und 4 an deren Seitenrändern.
  • Jede Führungsschiene 5 weist eine Aufnahme 12 auf, in der ein Lichtleiter 13 einer Beleuchtungseinrichtung einsetzbar ist. Die Aufnahme 12 ist von einer Wand 14 der Führungsschiene 5 und von zwei Schenkeln 15 und 16 begrenzt, die sich von der Aufnahme 12 einwärts in Richtung zu der Platte 3 bzw. zu der abzudunkelnden Fläche erstrecken. Die Aufnahme 12 ist als nutförmiger Kanal mit einer Aufnahmeöffnung 17 zwischen dem oberen Schenkel 15 und dem unteren Schenkel 16 gebildet. Eine Halteeinrichtung ist an der Aufnahme 12 bzw. an zumindest einem der Schenkel 15, 16 vorgesehen, die den Lichtleiter 13 in der Aufnahme 12 hält. Die Halteeinrichtung ist beispielsweise als eine Auswölbung 18 des oberen Schenkels 15 gebildet, die sich längs der Aufnahme 12 derart erstreckt, dass der Lichtleiter 13, der durch die Aufnahmeöffnung 17 zwischen den beiden Schenkeln 15 und 16 eingesetzt wird, über die Auswölbung 18 geschoben wird und von dieser in seiner Stellung in der Aufnahme 12 gegen ungewolltes Herausgleiten gesichert ist. Der Abstand zwischen der Auswölbung 18 und dem gegenüberliegenden Schenkel 16 ist derart gebildet, dass der Lichtleiter 13, der in gewissem Maße elastisch komprimierbar ist, unter elastischer Verformung seines Querschnitts in die Aufnahme 12 eingesetzt werden kann und mit seinem ursprünglichen unverformten Querschnitt in der Aufnahme 12 gehalten wird. Die Auswölbung 18 weist daher eine in etwa konkave glatte Oberflächenform auf, über die der Lichtleiter 13 beim Einsetzen gleiten kann.
  • Die Aufnahme 12 kann einen in etwa kreisförmigen Querschnitt aufweisen, der z. B. geringfügig größer ist als der Querschnitt des Lichtleiters 13. Die Wand 14 kann auch abweichend von der in den 2 und 3 dargestellten Querschnittsform gebildet sein. So können z. B. die beiden Schenkel 15 und 16 im Bereich der Aufnahme 12 spitz zulaufend gebildet sein und einen im Querschnitt dreieckförmigen Aufnahmeraum für den Lichtleiter 13 bilden. Die beiden Schenkel 15 und 16 können – wie in den 2 und 3 dargestellt ist – zueinander parallel verlaufen und auch parallel zu der Verschiebeebene der Platten 3 und 4, jedoch können sie sich auch unter einem spitzen Winkel von der Aufnahme 12 ausgehend voneinander entfernen.
  • Die Halteeinrichtung kann alternativ oder zusätzlich als Auswölbung 19 an dem unteren Schenkel 16 gebildet sein. Die Auswölbung 19 ist insbesondere entsprechend der Auswölbung 18 am oberen Schenkel 15 und bevorzugt diesem gegenüber liegend gebildet. Der Abstand zwischen den beiden Auswölbungen 18 und 19 ist auf den Durchmesser und die elastische Verformbarkeit des Lichtleiters 13 abgestimmt. Die Halteeinrichtung ist somit mit der Führungsschiene 5 einstückig gebildet, zusätzliche z. B. einsteckbare Bauteile sind hierfür nicht erforderlich.
  • Der in die Aufnahme 12 eingesetzte Lichtleiter 13 kann über seine axiale Länge Licht durch die schlitzförmige Aufnahmeöffnung 17 in Richtung zu der Unterseite der Abdeckeinheit 2 bzw. der Platte 3 und dem Fahrzeuginnenraum hin ausstrahlen. Dabei bilden die beiden Schenkel 15 und 16 an ihren Oberflächen Reflexionsflächen 20 bzw. 21 für das Licht des Lichtleiters 13.
  • Die Länge jedes Schenkels 15 und 16 von der Aufnahme 12 in Richtung zu der Abdeckeinheit 2 ist in Abhängigkeit von der gewünschten direkten Lichtstrahlung und indirekten reflektierten Lichtstrahlung und der daraus resultierenden Beleuchtung bestimmt. Soll z. B. eine größere direkte Beleuchtung des Fahrzeuginnenraumes erfolgen, so wird der untere Schenkel 16 sehr kurz gebildet.
  • Die Umgebungsbeleuchtung bzw. die Beleuchtung des Fahrzeuginnenraumes kann somit auch über die Reflexion an der oberen Reflexionsfläche 20 erfolgen. Jeder Schenkel 15, 16 wie auch die Führungsschiene 5 sind insbesondere aus Aluminium hergestellt, d. h. aus einem Metall, das eine besonders gleichmäßige und homogene Oberfläche aufweist und optimale Wiedergabe der Umgebungsbeleuchtung gewährleistet.
  • Der Lichtleiter weist an einer seiner beiden Stirnseiten eine Lichtquelle wie z. B. eine LED-Leuchte zum Einstrahlen von Licht auf. Zumindest ein Anschlag an der Führungsschiene bzw. an der Aufnahme 12 kann eine Längsbewegung des Lichtleiters in seiner Stellung in der Aufnahme 12 begrenzen.
  • Der Lichtleiter ist insbesondere eine Seitenlichtfaser, die Licht über ihre gesamte axiale Länge seitlich ausstrahlt.
  • Der untere Schenkel 16 kann ein Verkleidungsbauteil 22 wie insbesondere ein Abschlussprofil oder dergleichen tragen.
  • Abweichend von der dargestellten Ausführungsform kann der obere Schenkel 15 insbesondere an seiner Oberseite eine Führung für eine Abdeckeinheit wie z. B. eine Rollobahn einer Rolloeinrichtung oder auch für eine Platte bilden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Abdunkelungsvorrichtung
    2
    Abdeckeinheit
    3
    Platte
    4
    Platte
    5
    Führungsschiene
    6
    Handgriff
    7
    vorderer Querträger
    8
    Zwischenquerträger
    9
    hinterer Querträger
    10
    untere Führungsbahn
    11
    obere Führungsbahn
    12
    Aufnahme
    13
    Lichtleiter
    14
    Wand
    15
    Schenkel
    16
    Schenkel
    17
    Aufnahmeöffnung
    18
    Auswölbung
    19
    Auswölbung
    20
    Reflexionsfläche
    21
    Reflexionsfläche
    22
    Verkleidungsbauteil

Claims (11)

  1. Führungsschiene (5) einer in einem Fahrzeuginnenraum anbringbaren und insbesondere entlang der Führungsschiene (5) bewegbaren Abdeckeinrichtung (2), wobei die Führungsschiene (5) eine Aufnahme (12) für einen Lichtleiter (13) einer Beleuchtungseinrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (12) von zwei Schenkeln (15, 16) der Führungsschiene (5) begrenzt ist, dass eine sich zwischen den beiden Schenkeln (15, 16) öffnende seitliche Aufnahmeöffnung (17) zum Einsetzen des Lichtleiters (13) in die Aufnahme (12) vorgesehen ist und dass zumindest einer der beiden Schenkel (15, 16) eine Halteeinrichtung (18, 19) aufweist, die den eingesetzten Lichtleiter (5) in der Aufnahme (12) hält.
  2. Führungsschiene nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter (13) ein zylindrische Gestalt mit endseitiger Lichteinstrahlung und seitlicher Lichtabstrahlung durch die Aufnahmeöffnung (17) aufweist.
  3. Führungsschiene nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter (13) eine Seitenlichtfaser ist.
  4. Führungsschiene nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter (13) bzw. die Seitenlichtfaser einen Kern aus optischen Fasern und einen elastischen Mantel aufweist.
  5. Führungsschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (12) als nutförmiger Kanal gebildet ist und der Abstand der beiden Schenkel (15, 16) insbesondere zum spielfreien Aufnehmen des Lichtleiters (13) gebildet ist.
  6. Führungsschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (18, 19) mit dem Schenkel (15, 16) einstückig gebildet ist oder als zumindest ein am Schenkel (15, 16) anbringbares Teil gebildet ist.
  7. Führungsschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung eine Auswölbung (18, 19) an der Innenseite des Schenkels (15, 16) ist, die sich über zumindest einen Längsabschnitt der Aufnahme (12) erstreckt und über die der Lichtleiter (13) unter elastischer Verformung in die Aufnahme (13) einschiebbar ist.
  8. Führungsschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der der Abdeckeinheit (2) benachbarte Schenkel (15) Licht des Lichtleiters (13) abwärts oder von der Ebene der Abdeckeinheit (2) weggerichtet reflektiert.
  9. Führungsschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckeinheit (2) zumindest eine verschiebbare Platte (3, 4) oder eine Rollobahn einer Rolloeinrichtung umfasst.
  10. Führungsschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (5) ein Teil einer Rahmenanordnung eines Dachmoduls oder eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches ist.
  11. Führungsschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Metall und vorzugsweise aus Aluminium hergestellt ist.
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R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years
R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years
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