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Die Erfindung betrifft einen Klebstoffapplikator zum Lagern und/oder zur Anwendung eines Klebstoffs, wobei der Klebstoffapplikator insbesondere zum Einbringen von Klebstoff zwischen einen Haftgrund und einen Adapter vorgesehen ist, der insbesondere zur Anbringung von Halterungselementen an dem Haftgrund ausgebildet und auf dem Haftgrund angeordnet ist.
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Gebiet der Erfindung
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Derartige Klebstoffapplikatoren weisen dabei ein zum Lagern des Klebstoffs geeignetes Klebstoffreservoir und außerdem Mittel zum Ausbringen des Klebstoffs aus dem Klebstoffreservoir und Einbringen des Klebstoffs zwischen den Adapter und den Haftgrund auf.
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Stand der Technik
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Aus dem Stand der Technik bekannte, als Klebstoffreservoir dienende Aluminiumtuben zum Lagern von Klebstoff weisen bedingt aufgrund von Materialunverträglichkeiten zwischen Klebstoff und Tube eine limitierte Lagerbeständigkeit auf, wobei der Klebstoff in derartigen Tuben unerwünscht vorzeitig aushärtet. Die Innenseite derartiger Aluminiumtuben kann dabei eine Epoxy-Schutzlackschicht aufweisen, die einen Kontakt zwischen Klebstoff und Aluminium verhindern soll.
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Aufgrund der Tubengeometrie ist der Auftrag der Epoxy-Schutzlackschicht jedoch nicht immer gleichmäßig und teilweise zu dünn, so dass eine Migration eines im Klebstoff enthaltenen Sikkativs durch die Schutzlackschicht zur Außenhülle erfolgen kann. Der Kontakt dieses Sikkativ mit dem Aluminium führt zu einer Gasentwicklung, die ein Aufblähen der Tube und ein Aufbrechen des Schutzlackes zur Folge hat. Dadurch kann ein punktueller Kontakt zwischen Aluminium und Klebstoff entstehen, was letztlich dessen Aushärtung auslösen kann.
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Weiterhin sind derartige Tuben insbesondere für ein bestimmungsgemäßes Ausbringen des Klebstoffs aus der Tube und Einbringen des Klebstoffs zwischen einen Haftgrund und einen eingangs erwähnten Adapter mittels Druck auf die Tube und/oder Aufrollen der Tube mittels einem Werkzeug nur umständlich zu handhaben, wobei die Gefahr einer unsachgemäßen Handhabung besteht, die zu einem unerwünschten Ausbringen des Klebstoffs an eine nicht für den Klebstoff vorgesehene Stelle und/oder zu unerwünschtem Klebstoffverlust führen kann.
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Beispielsweise aus der
EP 2 389 519 B1 ist ein Montagesystem zur Anbringung von Halterungselementen an einem Untergrund umfassend ein Befestigungselement mit einem tellerartigen Grundkörper mit einer Einfüllöffnung zur Einbringung eines Haftmittels zwischen Untergrund und Befestigungselement bekannt, wobei der Grundkörper eine zum Untergrund hin offene Ausnehmung aufweist, die das eingebrachte Haftmittel aufnimmt, wobei der Grundkörper Mittel zur Verbindung wenigstens eines Halterungselements mit dem Befestigungselement aufweist.
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Der Klebstoff wird in einem eingangs erwähnten und mittels einer in der
EP 2 389 519 B1 nicht näher beschriebenen Tube in einem bereitgestellten Klebstoffreservoir gelagert. Zum Ausbringen des Klebstoffs aus der Tube und zum Einbringen des Klebstoffs zwischen Untergrund und Befestigungselement ist eine Tülle erforderlich, die auf die geöffnete Tube aufgeschraubt wird, nachdem man einen Verschluss der Tube abgeschraubt hat. An ihrem vorderen Ende weist die Tülle ein Außengewinde auf, das in ein entsprechendes Innengewinde eines in dem Grundkörper vorgesehenen Kanals eingeschraubt wird, wonach der Klebstoff über den Kanal in die Ausnehmung des Grundkörpers eingeführt wird.
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Die dabei erforderlichen drei Schraubvorgänge, nämlich zunächst Abschrauben des Verschlusses der Tube, hieran anschließendes Aufschrauben der Tülle auf die Tube und Einschrauben der Tülle in das Innengewinde sind nachteilhaft aufwendig und umständlich in ihrer Handhabung. Darüber hinaus besteht bei allen drei Schraubvorgängen die Gefahr eines Klebstoffverlustes und/oder Ausbringen des Klebstoffs an einer unerwünschten Stelle durch unbeabsichtigtes Drücken der Tube beim Schrauben.
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Aufgabe
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Klebstoffapplikator anzugeben, der zum Lagern und zur Anwendung von Klebstoff geeignet sein soll, wobei der Klebstoffapplikator insbesondere auch zum Einbringen von Klebstoff zwischen einen Haftgrund und einen Adapter geeignet sein soll, der insbesondere zur Anbringung von Halterungselementen an dem Haftgrund ausgebildet sein kann.
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Lösung
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Diese Aufgabe wird durch die Erfindung mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet und/oder der nachfolgenden Beschreibung erwähnt. Der Wortlaut sämtlicher Ansprüche wird hiermit durch Bezugnahme zum Inhalt dieser Beschreibung gemacht. Die Erfindungen umfassen auch alle sinnvollen und insbesondere alle erwähnten Kombinationen von unabhängigen und/oder abhängigen Ansprüchen.
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Im Folgenden werden einzelne Verfahrensschritte näher beschrieben. Die Schritte müssen nicht notwendigerweise in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt werden, und das zu schildernde Verfahren kann auch weitere, nicht genannte Schritte aufweisen.
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Die Erfindung betrifft dabei insbesondere einen Klebstoffapplikator zur Lagerung und Anwendung von Klebstoff mit einem einen Hohlraum aufweisenden Klebstoffreservoir, einem Kolben und einer Düse, die derart ausgebildet und angeordnet sind, dass ein in dem Klebstoffreservoir befindlicher Klebstoff mittels Handbetätigung des Kolbens über eine Öffnung einer Kanüle der Düse ausbringbar ist, wobei die Düse zur Lagerung des Klebstoffs verschlossen ist und zum Ausbringen des Klebstoffs geöffnet werden kann.
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Das Klebstoffreservoir und/oder der Kolben und/oder die Düse ist dabei aus einem Kunststoff ausgebildet, der vorteilhaft derart ausgewählt und/oder ausgebildet ist, dass mittels Einschweißen des Klebstoffapplikators mit verschlossener Düse in einen Metallbeutel und/oder eine Metallfolie der in dem Klebstoffreservoir befindliche Klebstoff eine vorbestimmte Haltbarkeit aufweist.
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Ein für eine wünschenswert lange vorbestimmte Haltbarkeit des in dem Klebstoffapplikator gelagerten Klebstoffs geeignetes Klebstoffreservoir und/oder ein geeigneter Kolben und/oder eine geeignete Düse kann besonders vorteilhaft aus Polyethylen (PE) sein, wobei der Metallbeutel und/oder die Metallfolie insbesondere ein Aluminiumbeutel und/oder Aluminiumfolie sein kann.
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PE ist als Material für das Klebstoffreservoir und/oder den Kolben und/oder die Düse besonders geeignet, nachdem PE sich spritzgießen lässt und sich somit beliebig in Geometrie und Design gestalten lässt. Da PE jedoch nicht gasdicht ist, ist ein zusätzliches Einschweißen im Aluminiumbeutel erforderlich.
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Mittels Ausbildung einer Wandstärke insbesondere des Klebstoffreservoirs mit einer vorbestimmten Dicke kann eine wesentlich höhere Wandstärke als mittels dem eingangs beschriebenen Epoxy-Schutzlack ausgebildet werden, so dass das ebenfalls eingangs beschriebene Migrationsproblem bei einer mit einer Epoxy-Schutzschicht versehenen Aluminiumtube und die damit verbundene vorzeitige Aushärtung vorteilhaft beseitigt werden kann. Die beschriebene vorteilhafte Art der Verpackung des Klebstoffapplikators ist insbesondere geeignet zur Lagerung von Silanmodifizierten-Polymer Klebstoffen (SMP Klebstoff) und/oder Montage- oder Hybridklebstoff und darüber hinaus generell geeignet für alle luftempfindlichen Klebstoffe also auch reine Silikonkleb- oder Dichtstoffe.
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Außerdem weist die verschlossene Düse des Klebstoffapplikators besonders vorteilhaft eine zum Öffnen der Düse geeignet ausgebildete und/oder angeordnete Sollbruchstelle auf. Durch diese Maßnahme kann der Klebstoffapplikator wünschenswert einfach mittels Handbetätigung angewendet und eine etwaige Kontamination mit Klebstoff, etwa einer Hand einer Bedienperson, besonders vorteilhaft weitgehend ausgeschlossen werden.
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Geeigneter Weise kann die vorstehende Sollbruchstelle dabei an einer Spitze der Düse derart ausgebildet und/oder angeordnet sein, dass die Düse mittels Betätigung von Hand derart aufgebrochen und/oder abgedreht werden kann, dass die geöffnete und/oder aufgebrochene Düse zumindest eine Öffnung aufweist, über die der Klebstoff aus dem Klebstoffreservoir austreten kann. Die Sollbruchstelle kann dabei derart ausgebildet und/oder angeordnet sein, dass die Spitze mittels Betätigung von Hand abgebrochen und/oder abgedreht werden kann.
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Besonders vorteilhaft kann die Sollbruchstelle mittels einer an der Spitze der Düse ausgebildeten umlaufenden Nut derart ausgebildet sein, dass die Wandstärke der Düse an der umlaufenden Nut auf einen vorbestimmten Betrag verjüngt ist. Geeigneter Weise kann hierbei die umlaufende Nut derart ausgebildet und/oder angeordnet sein, dass eine mittels Aufbrechen der Düse an der umlaufenden Nut geöffnete Düse eine Öffnung zum Ausbringen des Klebstoffs aus dem Klebstoffreservoir aufweist, deren Rand von der umlaufenden Nut gebildet ist.
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Die umlaufende Nut kann weiterhin vorteilhaft derart ausgebildet und/oder angeordnet sein, dass der mit dem Rand seiner Düse bestimmungsgemäß auf einen Haftgrund aufgesetzte Klebstoffapplikator an dem Rand zumindest eine zum Austreten des Klebstoffes aus dem Klebstoffreservoir geeignete seitliche Ausnehmung aufweist.
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Auf diese Weise ist die Möglichkeit geschaffen, den Klebstoffapplikator bestimmungsgemäß mit der Öffnung seiner Düse auf einen Haftgrund aufzusetzen und dabei mit einer Hand zu halten, während die andere Hand einen axialen Druck auf einen Betätigungsknopf des Kolbens ausüben kann, wonach der Kolben den Klebstoff aus dem Klebstoffreservoir verdrängt und der Klebstoff über die seitliche Ausnehmung aus der Düse ausgebracht wird.
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Die umlaufende Nut kann weiterhin geeigneter Weise derart ausgebildet und/oder angeordnet sein, dass der mit dem Rand seiner Düse bestimmungsgemäß auf einen Haftgrund aufgesetzte Klebstoffapplikator an dem Rand zwei oder mehrere zum Austreten des Klebstoffes aus dem Klebstoffreservoir geeignete, einander gegenüberliegende seitliche Ausnehmungen aufweist. Auf diese Weise kann der über die seitlichen Ausnehmungen ausgebrachte Klebstoff besonders gleichmäßig in entgegengesetzte Richtungen auf den Haftgrund verteilt werden.
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Die umlaufende Nut kann weiterhin vorteilhaft derart ausgebildet und/oder angeordnet sein, dass eine seitliche Ausnehmung des Rands der Düse zwei aufeinander zulaufende Flanken des Rands aufweist, die einen Winkel zwischen 30° und 60° mit einer Achse des Klebstoffapplikators und/oder des Klebstoffreservoirs und/oder der Düse einschließen, wobei der Winkel vorzugsweise insbesondere etwa 45° beträgt.
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Die aufeinander zulaufenden Flanken können dabei geeigneter Weise einen Scheitel der Ausnehmung bilden, wobei der Scheitel vorteilhaft abgerundet ausgebildet sein kann. Der abgerundete Scheitel kann dabei einen Radius aufweisen, der der Tiefe der Ausnehmung entspricht, so dass die umlaufende Nut zumindest teilweise wellenförmig ausgebildet ist.
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Die Spitze einer wie vorstehend beschrieben, mit einer zumindest teilweise wellenförmigen Nut als Sollbruchstelle versehenen Düse, lässt sich besonders einfach von Hand abdrehen, nachdem eine Drehbewegung der Spitze in einer Ebene senkrecht zu einer Achse des Klebstoffapplikators und/oder des Klebstoffreservoirs und/oder der Düse mittels der seitlichen Flanken in eine Verschiebung der Spitze in Achsrichtung überführt wird und die Sollbruchstelle dabei in Drehrichtung verdrillt und gleichzeitig in Achsrichtung gezogen wird.
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Eine vorstehend als Nut ausgebildete Sollbruchstelle weist somit eine besonders vorteilhafte Doppelfunktion auf. Auf diese Weise werden nämlich die vorteilhaften seitlichen Ausnehmungen zum seitlichen Ausbringen des Klebstoffs bei auf einen Haftgrund aufgesetztem Rand der Düse geschaffen, und darüber hinaus lässt sich die Spitze wie vorstehend beschrieben besonders einfach auch per Hand und ohne, dass ein Werkzeug erforderlich ist, abdrehen und/oder aufbrechen.
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Eine zum Abdrehen und/oder Aufbrechen vorgesehene und entsprechend angeordnete und ausgebildete Spitze kann außerdem einen sich in die Kanüle erstreckenden, mit der Spitze einstückigen Abschnitt aufweisen, der vorteilhaft derart konisch ausgebildet und in der Kanüle angeordnet sein kann, dass der Abschnitt einen vorbestimmten Raum der Kanüle einnimmt und die innere Wand der Kanüle insbesondere an dem der Spitze gegenüberliegenden Ende des Abschnitts um einen vorbestimmten Betrag von dem Abschnitt beabstandet ist.
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Mittels dem sich in die Kanüle erstreckenden Abschnitt der zum Abdrehen und/oder Aufbrechen vorgesehenen Spitze kann weitgehend sichergestellt werden, dass, nachdem die Spitze abgedreht und/oder aufgebrochen ist, nicht sofort Klebstoff über die Öffnung der Kanüle austritt sondern sich stattdessen die Kanüle weiter mit aus dem Reservoir in die Kanüle langsam nachlaufendem Klebstoff füllen kann.
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Weiterhin kann der vorstehende vorbestimmte Betrag der Beabstandung des sich in die Kanüle erstreckenden Abschnitts von der inneren Wand der Kanüle derart ausgewählt sein, dass die Spitze zum Aufbrechen der Düse gekippt werden kann. Diese Maßnahme ist besonders vorteilhaft bei Vorsehung eines nachfolgend beschriebenen, mit der Spitze der Düse einstückigen Hebelelements, das zum Aufbrechen der Sollbruchstelle der Düse zusammen mit der Spitze der Düse in eine beliebige Raumrichtung verkippbar und/oder verdrehbar ist, wonach das Abdrehen und/oder Aufbrechen der Spitze weiter vereinfacht wird.
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Das vorstehende Hebelelement kann vorteilhaft L-förmig ausgebildet sein, wobei die Spitze geeigneter Weise auf einer mittels dem L-förmigen Hebelelement ausgebildeten Schulter sitzen kann. Dabei kann sich das Hebelelement benachbart zu zwei Seiten der Spitze und/oder der Düse erstrecken, wobei die Spitze geeigneter Weise mittig auf dem Hebelelement sitzen kann, und wobei die Abmessungen des Hebelelements derart vorbestimmt sein können, dass das Hebelelement einen seitlichen Rand des Klebstoffreservoirs nicht überragt. Diese Ausbildung und Anordnung des Hebelelements ist von Vorteil, um einen besonders kompakt ausgebildeten Klebstoffapplikator bereitzustellen, der auf einfache Weise und zuverlässig in eine Aluminiumfolie und/oder einen Aluminiumbeutel eingeschweißt werden kann.
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Die Aluminiumfolie und/oder der Aluminiumbeutel lassen sich dabei besonders eng auf der Oberfläche des Klebstoffapplikators ausbilden, wobei darüber hinaus beim Einschweißen unerwünschte Lufteinschlüsse vorteilhaft vermieden werden können.
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Ein wünschenswert kompakt ausgebildeter Klebstoffapplikator mit den vorstehend beschriebenen Merkmalen kann ein zylindrisch mit einer Mittelachse ausgebildetes Klebstoffreservoir aufweisen, wobei die Düse exzentrisch zu dem Klebstoffreservoir und/oder der Mittelachse und benachbart zu einem seitlichen Rand des Klebstoffreservoirs angeordnet sein kann. Dabei kann die Düse außerdem geeigneter Weise konisch ausgebildet sein, und im Bereich der Spitze kann die Düse zylindrisch ausgebildet sein. Die Düse kann dabei insbesondere eine vorbestimmte Wandstärke aufweisen, deren Dicke gegenüber der Wandstärke des Klebstoffreservoirs erhöht ist. Die Wandstärke der Düse ist dabei derart auch im Verhältnis zu der Wandstärke an der Sollbruchstelle ausgewählt, dass die Düse beim Abdrehen und/oder Aufbrechen der Spitze und/oder beim Aufsetzen der Düse auf einen Haftgrund und bei einem Druck mit der Hand auf einen aus dem Klebstoffreservoir heraus ragenden Betätigungsknopf des Kolbens eine wünschenswerte Stabilität aufweist.
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Ein Klebstoffapplikator mit den vorstehend beschriebenen Merkmalen ist besonders zur Lagerung und/oder Ausbringung des Klebstoffs aus dem Klebstoffreservoir durch eine Öffnung der an dem Klebstoffreservoir ausgebildeten Düse des Klebstoffapplikators geeignet. Darüber hinaus ist ein derartiger Klebstoffapplikator insbesondere zum Einbringen des Klebstoffs in eine einem Haftgrund zugewandte Ausnehmung eines Grundkörpers eines Adapters zur Befestigung und Tragen eines Halterungselements geeignet.
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Geeigneter Weise ist dabei an dem Adapter eine Einlassöffnung an seinem Grundkörper zum Einbringen des Klebstoffs in die Ausnehmung des Adapters vorgesehen. Der Klebstoffapplikator mit den vorstehend beschriebenen Merkmalen ist dabei insbesondere zum Einbringen des Klebstoffs durch die Einlassöffnung in die Ausnehmung des Grundkörpers per Hand geeignet, wobei hierfür insbesondere die Abmessungen der Einlassöffnung des Grundkörpers geringfügig größer als die Abmessungen der Düse des Klebstoffapplikators ausgebildet sind. Zum Einbringen des Klebstoffs wird die Düse mit ihrer Öffnung in die Einlassöffnung eingeführt und mit ihrem, die Öffnung ihrer Kanüle umgebenden, Rand auf den Haftgrund aufgesetzt, wonach auf den Kolben per Hand ein Druck in Achsrichtung ausgeübt wird.
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Ein vorstehender Klebstoffapplikator ist dabei mit seiner Düse derart korrespondierend mit der Einlassöffnung des Grundkörpers ausgebildet, dass der Rand der Öffnung der Düse auf den Haftgrund aufsetzbar ist, so dass der Klebstoff mittels einem auf einen Kopf des Kolbens wirkenden Drucks über die seitlichen Ausnehmungen an dem Rand der Düse aus dem Klebstoffreservoir ausbringbar und in die Ausnehmung des Grundkörpers einbringbar ist.
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Ein insbesondere für die vorstehende Anwendung geeigneter Klebstoffapplikator kann geeigneter Weise eine Länge im Bereich von 50 mm aufweisen und dessen Klebstoffreservoir kann einen Durchmesser im Bereich von 15 mm aufweisen, wonach der Klebstoffapplikator für eine wünschenswerte Füllmenge von 3 g eines vorstehenden Klebstoffs geeignet ist. Die endgültige Länge nach Einschweißen in einen Aluminiumbeutel kann in einem Bereich von 80 mm liegen und eine geeignete Wandstärke des Klebstoffreservoirs kann etwa 0,5 mm betragen. Eine vorbestimmte Haltbarkeit eines in einem Klebstoffapplikator mit den vorstehenden Merkmalen gelagerten Klebstoffs kann vorteilhaft bis zu drei Jahre betragen.
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Ein vorstehender Klebstoffapplikator ist wie beschrieben wünschenswert kompakt ausgebildet und geeignet auf einfache Weise in eine Aluminiumfolie und/oder einen Aluminiumbeutel eingeschweißt zu werden, und darüber hinaus geeignet, mittels Betätigung per Hand angewendet zu werden, wobei eine Hand den Klebstoffapplikator an eine vorbestimmte Position positioniert und die andere Hand einen axialen Druck auf einen Betätigungsknopf des Kolbens ausüben kann. Mittels Vorsehung geeigneter, nachträglich an einen Klebstoffapplikator anzubringender Flügel, dessen Aluminiumhülle zu seiner bestimmungsgemäßen Anwendung entfernt ist, kann der Klebstoffapplikator auf einfache Weise als einhändig bedienbare Spritze ausgebildet werden.
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Weitere Einzelheiten und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Unteransprüchen. Hierbei können die jeweiligen Merkmale für sich alleine oder zu mehreren in Kombination miteinander verwirklicht sein. Die Möglichkeiten, die Aufgabe zu lösen, sind nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt. So umfassen beispielsweise Bereichsangaben stets alle - nicht genannten - Zwischenwerte und alle denkbaren Teilintervalle.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel ist in den Figuren schematisch dargestellt. Gleiche Bezugsziffern in den einzelnen Figuren bezeichnen dabei gleiche oder funktionsgleiche bzw. hinsichtlich ihrer Funktionen einander entsprechende Elemente. Verschiedene Ansichten gleicher Elemente könnten unterschiedlich skaliert sein. Der Einfachheit und Übersichtlichkeit halber zeigen insbesondere auf einem Blatt gemeinsam dargestellte Figuren jeweils nicht alle Bezugszeichen. Im Einzelnen zeigt:
- 1A eine schematische perspektivische Darstellung eines Klebstoffapplikators nach einer Ausführung der Erfindung in einem ersten Betriebszustand;
- 1B den Klebstoffapplikator von 1A in einem zweiten Betriebszustand seines Kolbens;
- 1C eine Seitenansicht des Klebstoffapplikators von 1A;
- 1D eine Seitenansicht des Klebstoffapplikators von 1B in einem zweiten Betriebszustand seines Kolbens und seiner Düse;
- 2A eine perspektivische Darstellung des Kolbens des Klebstoff applikators von 1A;
- 2B eine Seitenansicht des Kolbens von 2A;
- 2C einen Schnitt durch den Kolben von 2B entlang der Linie L-L von 2B;
- 3A eine Seitenansicht des Klebstoffreservoirs des Klebstoff applikators von 1C;
- 3B einen Schnitt durch das Klebstoffreservoir von 3A entlang der Linie L-L von 3A;
- 3C eine vergrößerte teilweise transparente Darstellung einer Seitenansicht der Düse des Klebstoffreservoirs von 3B;
- 4A eine Seitenansicht des Klebstoffapplikators von 1C mit geöffneter Düse bestimmungsgemäß zum Ausbringen von Klebstoff auf einen Haftgrund aufgesetzt; und
- 4B eine perspektivische Darstellung des Klebstoffapplikators von 4A mit seiner bestimmungsgemäß in einen Adapter eingeführten Düse.
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1A zeigt eine schematische perspektivische Darstellung eines Klebstoffapplikators 1 nach einer Ausführung der Erfindung in einem ersten Betriebszustand. Der Klebstoffapplikator 1 weist ein zylindrisch ausgebildetes Klebstoffreservoir 10 und einen mit seinem Boden 112 benachbart zu einem oberen Rand des Klebstoffreservoirs 10 in dem Klebstoffreservoir 10 angeordneten Kolben 11. Der Boden 112 ist an einem Ende eines kreuzförmigen Stabs 110 angeordnet und an dem gegenüberliegenden Ende ist ein Betätigungskopf 111 des Kolbens 11 angeordnet. 1C zeigt hierzu eine Seitenansicht des Klebstoffreservoirs 10 in einer teilweise transparenten Darstellung, in der der Boden 112 sichtbar ist.
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Mittels Druck auf den Betätigungskopf 111 in Achsrichtung A des zylindrischen Klebstoffreservoirs 10 kann der Boden 112 des Kolbens 11 in Richtung zu einer an einem Boden des Klebstoffreservoirs 10 ausgebildeten Düse 12 verschoben werden, wonach ein in dem Klebstoffreservoir 10 befindlicher Klebstoff aus der geöffneten Düse 12 ausgebracht werden kann. Dieser Betriebszustand des Klebstoffapplikators 1 ist in 1B und 1D dargestellt, wobei in der perspektivischen Darstellung von 1B der Boden 112 des Kolbens 11 nicht sichtbar ist und die Düse 12 von einer Spitze 122 der Düse verschlossen ist. In der teilweise transparenten Seitenansicht von 1D ist der Kolben 11 vollständig derart in das Klebstoffreservoir 10 eingeschoben, dass der Boden 112 des Kolbens benachbart zu dem Boden des Klebstoffreservoirs 10 angeordnet ist. Die mit ihrem Rand auf den schraffiert dargestellten Haftgrund aufgesetzte Düse 12 weist zwei seitliche Ausnehmungen 123 auf, die nachfolgend unter Bezugnahme auf 4A beschrieben werden.
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An der Spitze 122 der Düse 12 ist eine um die Düse 12 umlaufende Nut 121 ausgebildet, deren Wandstärke vorbestimmt derart gering ausgebildet ist, dass durch ein Verdrehen und/oder Aufbrechen der Spitze 122 die Spitze 122 von der Düse 12 abgedreht und/oder abgebrochen werden kann, wonach eine Kanüle 120 der Düse 12 freiliegt und die Düse 12 derart geöffnet ist, dass ein in dem Klebstoffreservoir 10 befindlicher Klebstoff mittels einem axialen Druck auf den Kolben 11 über die Düse 12 aus dem Klebstoffreservoir 10 ausgebracht werden kann. Mittels der umlaufenden Nut 121 ist eine eingangs beschriebene Sollbruchstelle 121 zum Öffnen der Düse 12 bereitgestellt.
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Zur Erleichterung des Verdrehens und/oder Aufbrechens der Spitze 122 sitzt die Spitze 12 auf einer Schulter eines L-förmigen flachen Hebelelements 126, das einstückig mit der Spitze 122 ausgebildet ist. Die Düse 12 ist exzentrisch zur Mittelachse A des Klebstoffapplikators 1 und/oder des Klebstoffreservoirs 10 und benachbart zu einem seitlichen Rand des Klebstoffreservoirs 10 angeordnet. Das Hebelelement 126 ist derart ausgebildet und angeordnet, dass es einen seitlichen Rand des Klebstoffreservoirs 10 nicht überragt, wonach ein in seinem ersten Betriebszustand wünschenswert kompakter Klebstoffapplikator 1 bereitgestellt ist.
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2A zeigt eine perspektivische Darstellung des Kolbens 11 des Klebstoffapplikators 1 von 1A mit dem kreuzförmigen Stab 110 an dessen gegenüberliegende Enden jeweils ein Betätigungskopf 111 und ein Boden 112 des Kolbens 11 ausgebildet ist. 2B zeigt hierzu eine Seitenansicht des Kolbens 11 von 2A und 2C zeigt einen Schnitt durch den Kolben 11 von 2B entlang der Linie L-L von 2B.
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Der Boden 112 ist gegenüber der Achse A Klebstoffapplikators 1 und/oder des Kolbens 12 vorteilhaft um einen Winkel α11 von etwa 10° geringfügig abgewinkelt, um trotz der für die Stabilität des Bodens nötigen Wandstärke die Kontaktfläche zwischen Kolbenboden und Innenwand des Klebstoffapplikators zu verringern und somit aufgrund der reduzierten Reibung einen geringeren Widerstand beim Drücken des Kolbens zu erreichen, was das Ausbringen des in dem Klebstoffapplikator befindlichen Klebstoffs erleichtert.
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3A zeigt eine Seitenansicht des Klebstoffreservoirs 10 des Klebstoffapplikators 1 von 1C aus einer anderen Perspektive und ohne den Kolben 11, mit der eine Kanüle 120 aufweisenden Düse 12 und der Spitze 122 der Düse 12. An der Spitze 122 der Düse 12 ist die umlaufende Nut 121 mit einer vorbestimmt geringen Wandstärke ausgebildet, mittels der die Sollbruchstelle 121 zum Herausbrechen und/oder Abdrehen der Spitze 122 bereitgestellt ist.
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3B zeigt einen Schnitt durch das Klebstoffreservoir 10 von 3A entlang der Linie L-L von 3A mit der in dieser Ausführung leicht konisch zulaufenden Düse 12, deren Wandstärke gegenüber der Wandstärke des seitlichen Rands des Klebstoffreservoirs 10 erhöht ist, was beim Aufsetzen des mittels Verdrehen und/oder Aufbrechen der Spitze 122 mit ihrem von der umlaufenden Nut 121 vorgegebenen und freigelegten Rand 121 der Öffnung der Düse 12 auf einen Haftgrund der Düse 12 und/oder dem Klebstoffapplikator 1 eine wünschenswerte Stabilität verleiht. Die Düse 12 kann in ihrem zu dem Rand 121 benachbarten Bereich wie die Kanüle 120 auch zylindrisch ausgebildet sein.
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Die Spitze 122 ist einstückig mit dem L-förmigen Hebelelement 126 ausgebildet, auf dessen Schulter sie sitzt, wobei der L-förmige Hebelarm 126 den seitlichen Rand des Klebstoffreservoirs 10 nicht überragt, wonach diese Anordnung besonders kompakt ausgebildet ist und insbesondere geeignet ist, in einen eingangs beschriebenen Aluminiumbeutel und/oder eine Aluminiumfolie zur Lagerung mit einer wünschenswerten Haltbarkeit eingeschweißt zu werden.
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In die Kanüle 120 erstreckt sich ein mit der Spitze 122 einstückiger Abschnitt 125 der Spitze 122 der konisch ausgebildet ist, und insbesondere dessen sich in die Kanüle 120 erstreckendes Ende von der seitlichen inneren Wand der Kanüle 120 einen vorbestimmten Abstand aufweist. Mit dem Abschnitt 125 ist sichergestellt, dass beim Verdrehen und/oder Aufbrechen der Spitze 122 kein Klebstoff aus der Kanüle 120 austritt. Weiterhin ist der Abschnitt 125 derart ausgebildet und in der Kanüle 120 angeordnet, dass der Hebelarm 126 in eine beliebige Raumrichtung zum Aufbrechen und/oder Verdrehen der Spitze 122 verdreht und/oder verkippt werden kann.
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3C zeigt eine vergrößerte teilweise transparente Darstellung einer Seitenansicht der Düse 12 des Klebstoffreservoirs 10 von 3B mit der Spitze 122, die an der umlaufenden Nut 121 vorgesehen ist und die mit dem Hebel 126 und dem sich in die Kanüle 120 erstreckenden Abschnitt 125 einstückig ausgebildet ist. Die umlaufende Nut 121 ist wellenförmig derart ausgebildet, dass sich bei einem Herausbrechen und/oder Verdrehen der Spitze 12 zwei einander gegenüberliegende seitliche Ausnehmungen 123 bilden, die in 4A dargestellt sind.
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Die seitlichen Ausnehmungen 123 weisen gegenüber dem Rand 121 geneigte Flanken 124 auf, die bei dieser Ausführung geeigneter Weise mit der Achsrichtung A des Klebstoffapplikators 1 und/oder Klebstoffreservoirs 10 einen Winkel von etwa 45° einschließen. Die Ausnehmungen 123 weisen außerdem einen abgerundeten Scheitel mit einem Radius R auf, der etwa der Tiefe der Ausnehmungen 123 entspricht. Auf diese Weise ist vorteilhaft eine Kontur der Nut 121 bereitgestellt mittels der bei einer Verdrehung des Hebels 126 in Richtung senkrecht zur Achse A eine Verschiebung der Spitze 122 in Achsrichtung erzeugt wird, wonach wie eingangs beschrieben die Nut 121 verdrillt und gedehnt wird, so dass die Spitze 122 besonders einfach mittels Betätigung von Hand aufgebrochen und/oder abgedreht werden kann.
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4A zeigt eine Seitenansicht des Klebstoffapplikators 1 von 1C mit geöffneter Düse 12 bestimmungsgemäß zum Ausbringen von Klebstoff auf einen Haftgrund aufgesetzt, der in der Zeichnung schraffiert dargestellt ist. Die geöffnete Düse ist mit ihrem Rand 121 zum bestimmungsgemäßen Ausbringen von Klebstoff auf den Haftgrund aufgesetzt, wobei der Rand 121 mit den Ausnehmungen 123 derart ausgebildet ist, dass der Klebstoff durch die Ausnehmungen 123 aus der Düse 12 ausgebracht werden kann. Auf diese Weise kann der Klebstoff selbst bei aufgesetzter Düse 12 gleichmäßig in verschiedene Raumrichtungen verteilt werden.
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4B zeigt eine perspektivische Darstellung des Klebstoffapplikators 1 von 4A mit seiner bestimmungsgemäß in eine Einlassöffnung 21 eines Adapters 2 eingeführten Düse 12. Über die Einlassöffnung 21 lässt sich eine zu einem Haftgrund, auf dem der Adapter 2 angeordnet ist und befestigt werden soll, benachbarte Ausnehmung bei in die Ausnehmung eingesetzter Düse 12 befüllen, wobei dazu die Düse 12 wie in 4A dargestellt mit dem Rand 121 ihrer Öffnung auf dem Haftgrund aufsitzt und die beiden seitlichen Ausnehmungen 123 freiliegen. Der auf diese Weise mit seiner Düse 12 in die befüllbare Ausnehmung des Grundkörpers 20 eingeführte Klebstoffapplikator 1 kann auf einfache Weise mit einer Hand gehalten werden und mit der anderen Hand mittels Drücken auf den Betätigungskopf 111 des Kolbens 11 zum Einbringen von Klebstoff in die Ausnehmung des Grundkörpers 20 betätigt werden.
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Es sind zahlreiche Abwandlungen und Weiterbildungen der beschriebenen Ausführungsbeispiele verwirklichbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Klebstoffapplikator
- 10
- Zylinder, Klebstoffreservoir
- 11
- Kolben, Stößel, Betätigungsknopf
- 110
- Stab
- 111
- Kopf, Betätigungskopf
- 112
- Boden
- 12
- Düse
- 120
- Kanüle
- 121
- umlaufender Rand, Nut, Sollbruchstelle
- 122
- Spitze
- 123
- Ausnehmung
- 124
- Flanke
- 125
- Abschnitt
- 126
- L-förmiges Hebelelement
- 2
- Adapter
- 20
- Grundkörper
- 21
- Öffnung
- A
- Achse
- L
- Linie
- R
- Radius
- α11
- Winkel
- α12
- Winkel, Flankenwinkel
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zitierte Literatur
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zitierte Patentliteratur
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2389519 B1 [0006, 0007, 0055]