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Die Erfindung betrifft einen Mischer, insbesondere einen Baustoffmischer wie Asphalt- oder Betonmischer, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, eine Schutzpartie für einen Mischer gemäß Anspruch 12 sowie ein Verfahren zum Schutz von Welle und/oder Mischarmen eines Mischers nach Anspruch 13.
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Mischer bestehen in der Regel aus einem Behälter mit mindestens einer angetriebenen Welle, an der in etwa senkrecht zur Welle oder mit einem definierten Winkel zu der selbigen Schaufeln tragende Mischarme in Abständen zueinander befestigt sind. Dabei sind die Schaufeln mit einem Abstand von der Innenwand des Behälters angeordnet. Die Mischarme weisen vorzugsweise ein mit der Welle verbundenes Innenteil sowie ein die Schaufeln tragendes Außenteil auf. Diese beiden Teile sind bevorzugt mittels einer einstellbaren, Schrauben aufweisenden Verbindungsvorrichtung miteinander verbindbar.
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Bei bekannten Baustoffmischern, wie sie z. B. in den nachstehenden Druckschriften beschrieben sind (
W02006/007778A1 ,
EP0111148A2 ,
EP2007275700 ,
US3738774 ,
US5061082 ,
DE9410951U1 ,
US3773436 ,
US3773436A ,
CH408743A ), ist der Austausch von verschlissenen Elementen, wie beispielsweise der Welle oder der Mischarme mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, da alle Schraubverbindungen der Mischarme - ein Baustoffmischer weist in der Regel eine Vielzahl von Mischarmen auf - zumindest einmal betätigt werden müssen. Sind die Teile zudem verschlissen, verklebt durch anhaftendes Mischgut oder miteinander durch Benutzung verschweißt, müssen zusätzliche Maßnahmen (beispielsweise Schneidbrenner oder Trennschleifer) getroffen werden, um den Baustoffmischer mit neuen Schaufeln zu bestücken, da die Befestigungselemente nicht mehr mit gängigen Werkzeugen gelöst werden können.
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Ausgehend von dem obigen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Mischer bereitzustellen, dessen Bestandteile besonders widerstandsfähig gegen Abrasion sind.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch einen Mischer mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Die vorliegende Erfindung ist zumindest dann verwirklicht, wenn vorzugsweise lösbare Befestigungselemente zwischen den einzelnen Bauteilen wie Welle und/oder Mischarm und/oder Schaufel insgesamt oder jeweils durch eine Schutzpartie umgeben sind. Eine Schutzpartie kann eine Schelle oder Verschalung sein, welche die einzelnen Bereiche oder Welle/Befestigungselemente/Mischarme in ihrer Gesamtheit umgibt. Dabei soll die Schutzpartie die darunter befindlichen Bereiche zuverlässig vor Abrieb schützen aber auch leicht von diesen entfernbar sein. Insbesondere soll auf eine Verschweißung oder sonstige dauerhafte Verbindung zu den zu Schützenden Bereichen vermieden sein, welche nur unter Zerstörung der selbigen ein Lösen der Schutzpartie von den zu schützenden Bereichen ermöglicht.
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Eine Schutzpartie kann jedes Element sein, welches die wesentlichen Bestandteile, insbesondere die Welle und/oder den Mischarm, welcher die Schaufel hält, vor Abrieb schützt und diese Teile umgibt. Die Schutzpartie kann aus einem beliebigen widerstandfähigen Material gebildet sein, insbesondere aus einem Metall, einer Metalllegierung, einem Kunststoff oder einer Keramik. Die Schutzpartie kann zwar grundsätzlich eine beliebige äußere Form aufweisen, besonders bevorzugt ist jedoch eine Gestalt in welcher die Schutzpartie die Welle und/oder Befestigungselemente und/oder die Mischarme hautartig umgibt. Zusätzlich zu der hautartigen Ausgestaltung kann die Schutzpartie funktionale Bereiche aufweisen, welche beispielsweise eine Mischfunktion aufweisen (z.B. Flügel, Abstreifer oder schaufelartiger Aufbau)
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Die Schutzpartie ist erfindungsgemäß jedenfalls dann bereit gestellt, wenn dieses bevorzugt die voranstehend genannten Bauteile schützend umgibt und/oder in einfacher Weise an den Teilen befestigt werden können und/oder für einen Austausch auch unter evtl. Zerstörung der Schutzpartie in einfacher Weise entfernbar ist. Zum Schutz der Bestandteile können einteilige oder mehrteilige Schutzpartiesegmente bereitgestellt sein, die in ihrer Gesamtheit die Schutzpartie bilden können.
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Die Bauteile können insbesondere als angetriebene mechanische Mittel zur Durchführung des Mischvorgangs bezeichnet werden, wobei mit durch das Material streichenden Rührwerkzeuge (z.B. Mischarm / Schaufel)vorgesehen sein können.
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Das Anordnen und/oder das Entfernen der Schutzpartie sollen hierbei bevorzugt ohne Einsatz von Werkzeugen (insbes. Gefahr verursachenden) wie beispielsweise Trendschleifer oder Schneidbrenner erfolgen. Besonders die Befestigungselemente in einem Mischer, welche die einzelnen Bauteile miteinander verbinden, sind besonders anfällig für den Abrieb, welcher durch das Mischgut verursacht wird. Darüber hinaus können aber auch tragende Elemente wie beispielsweise die Welle oder die Mischarme, insbesondere bei langfristiger Nutzung, einer deutlichen Abnutzung unterliegen. Durch das Anordnen einer Schutzpartie auf diesen Elementen, wird erfindungsgemäß eine langfristige Nutzung ohne die Notwendigkeit eines Austauschs dieser teilweise recht schweren Bauteile ermöglicht. Verschleißschutzelemente können hierbei als Schutzpartiesegmente bereitgestellt sein.
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Hierzu kann ein Schutzpartiesegment, welches insbesondere den Mischarm schützt zwischen Schaufel und Welle festgelegt sein. Ein Schutzpartiesegment, welches Befestigungselemente schützt kann mit diesen lösbar verbunden, insbesondere auf diese mittels lösbarer Steck-, Einrast-, Schnapp- und/oder Bajonettverbindungen verbunden sein. Ein Schutzpartiesegment, welches zumindest einen Teil der Welle schützt, kann zwischen den Schutzpartiesegmenten zweier benachbarter Mischarme und/oder zwischen den Schutzpartiesegmenten für Befestigungselemente benachbarter Mischarme festgelegt sein.
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Durch eine solche, sich vorzugsweise gegenseitig bedingende Anordnung von einzelnen Schutzpartiesegmente der erfindungsgemäßen Schutzpartie ist eine besonders einfache Lösbarkeit des Schutzpanzers um die einzelnen Elemente bereitgestellt.
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Wird die Schaufel vom Mischarm entfernt, kann das den Mischarm umgebende Schutzpartiesegment in einfacher Weise von dem Schutzarm abgestreift beziehungsweise von diesen heruntergezogen werden. Die lösbare Verbindung des Schutzpartiesegments für das jeweilige Befestigungselement kann im Betriebszustand unterhalb des Schutzpartiesegment für den Mischarm oder einer Erweiterung hiervon geschützt bereitgestellt sein, wodurch dieser vor Abrieb geschützt ist.
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Werden das Schutzpartiesegment für den Mischarm und/oder für die Befestigungselemente der einzelnen Mischarme entfernt, kann das an diesen Schutzpartiesegmenten vorzugsweise gehaltene (arretierte), vorzugsweise festgelegte, Schutzpartiesegment der Welle entfernt werden.
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Die jeweiligen Segmente können um das zu schützende Bauteil herum angeordnet sein und dieses zumindest entlang einer Richtung umschließen.
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Die einzelnen Segmente können kragenförmig ausgebildet sein und die jeweiligen Bauteile des erfindungsgemäßen Mischers kragenförmig umgeben. Kragenförmig soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine teilweise oder ganz um schließende Anordnung der Schutzpartiesegmente an dem Mischer bezeichnen. Die Anordnung der einzelnen Schutzpartiesegmente um das jeweils zu schützende Bauteil des Mischers kann auch in sich formschlüssig sein.
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Nach einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist es vorgesehen, dass das Schutzpartiesegment für die Welle als bereichsweise Verschalung bereitgestellt ist, welche jeweils zwischen zwei benachbarten Mischarmen um die Welle herum angeordnet ist. Grundsätzlich kann das Schutzpartiesegment für die Welle einstückig ausgebildet sein und vorzugsweise werkseitig beim Zusammenbau des Mischers um die Welle zwischen jeweils zwei benachbarten Mischarmen angeordnet werden. Um die Montage und Demontage der Segmente zu vereinfachen ist es jedoch vorzugsweise vorgesehen, dass die Verschalung um die Welle mehrteilig ausgebildet ist, wobei die einzelnen Teile der mehrteiligen Verschalung entlang der Längsachse der Welle einen Kontaktbereich zueinander aufweisen beziehungsweise gemeinsam die Welle umschließen.
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Grundsätzlich kann ein Schutzpartiesegment für die Welle eine beliebige Anzahl an Verschalungsbauteilen aufweisen. Besonders zweckmäßig ist es jedoch, dass die Verschalung der Welle als Schutzpartiesegment aus jeweils zwei, vorzugsweise gleichen, Halbschalen bereitgestellt ist, welche sich jeweils über die Länge zwischen zwei benachbarten Mischarmen erstreckt. Diese können zumindest in einem Innenbereich der Verschalung jeweils eine Teilbereich, insbesondere eine Hälfte, des Umfangs des zu schützenden Bereichs der Welle abbilden, wodurch das Schutzpartiesegment für die Welle im Betriebszustand formschlüssig am Außenumfang der Welle angeordnet sein kann. Grundsätzlich kann das Schutzparteisegment für die Welle auch mit einem Abstand zu der selbigen im Betriebszustand bereitgestellt sein.
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Nach einer bevorzugten Weiterbildung ist es vorgesehen, dass das Schutzpartiesegment für einen Mischarm einstückig ausgebildet ist. Dieses Schutzsegment kann vorzugsweise hülsenförmig ausgebildet sein und eine Form an seiner InnenWandung aufweisen, welche in etwa der Außenkontur des Mischarms entspricht. Durch den dadurch bereitgestellten Formschluss zwischen Mischarm und Schutzpartiesegment für den Mischarm ist eine Abnutzung des Mischarms durch eine evtl. Drehbewegung des Schutzelementes um den Mischarm herum verhindert.
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Besonders bevorzugt ist das Schutzpartiesegment für den Mischarm zumindest zwischen Schaufel und Welle vorgesehen. Soweit die Schaufel an den Mischarm angeordnet ist, kann hierdurch ein Lösen des Schutzpartiesegments für den Mischarm von dem selbigen verhindert werden.
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Nach einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist es vorgesehen, dass der Mischer ein Befestigungselement für den jeweiligen Mischarm aufweist, mittels welchem der Mischarm an der Welle, vorzugsweise lösbar, befestigt ist und/oder dass das Schutzpartiesegment für den Mischarm im Bereich des Befestigungselements eine Erweiterung aufweist, in welcher zumindest ein Teil der Befestigungselements plazierbar ist, vorzugsweise der Teil, welcher auf einer dem Mischarm zugewandten Seite der Welle angeordnet ist.
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Die Erweiterung kann mit dem Schutzpartiesegment für den Mischarm grundsätzlich einstückig aber auch mehrstückig ausgebildet sein. Die Erweiterung kann sich hierbei insbesondere auf ein Erweitern des Segments um die besagte Funktionalität und/oder auf einen sich im Durchmesser erweiternden Bereich des Schutzpartiesegments für den Mischarm beziehen.
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Unter Mischarm kann erfindungsgemäß somit auch eine Kombination von Befestigungseinrichtung für den Mischarm und dem Mischarm selbst zu verstehen sein.
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Besonders bevorzugt ist die voranstehend genannte Erweiterung an seinem Innenumfang als halbkreisförmiges/halbschalenförmiges Element ausgebildet oder weist zumindest eine solche Form an seinem Innenumfang auf, dass diese der Außenkontur des Befestigungselements in dem Bereich entspricht, welcher dem Mischarm auf der Welle zugewandt ist. Hierdurch kann ein Formschluss mit dem Befestigungselement bereitgestellt sein.
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An seinem Außenumfang weist die voranstehend genannte Erweiterung vorzugsweise eine glatte, insbesondere abgerundete Form auf. Dies kann insbesondere einem übermäßigen Abrieb vorbeugen.
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Eine zweckmäßige Weiterbildung der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass der Mischer ein Befestigungselement für den Mischarm aufweist, mittels welchem der Mischarm an der Welle befestigt ist und dass das Befestigungselement auf einer dem Mischarm gegenüberliegenden Seite der Welle ein Befestigungselement-Schutzpartiesegment aufweist, welches das Befestigungselement zumindest teilweise umgibt.
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Besonders bevorzugt ist die voranstehend genannte Erweiterung an seinem Innenumfang als halbkreisförmiges Element ausgebildet oder weist zumindest eine solche Form an seinem Innenumfang auf, dass diese der Außenkontur des Befestigungselements in dem Bereich in etwa entspricht, welcher dem Mischarm auf/gegenüber der Welle abgewandt ist beziehungsweise dem Mischarm gegenüberliegend an der Welle angeordnet ist. Hierdurch kann ein Formschluss des Segments mit dem Befestigungselement bereitgestellt sein.
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An seinem Außenumfang weist das voranstehend genannte Befestigungselement-Schutzpartiesegment vorzugsweise eine glatte, insbesondere abgerundete Form auf. Dies kann insbesondere einem übermäßigen Abrieb vorbeugen.
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Vorzugsweise bilden im Betriebszustand die Erweiterung des Schutzpartiesegment für den Mischarm und das Befestigungselement-Schutzpartiesegment eine in sich abgerundete oder/oder abgeschlossene Außenkontur auf, welche in etwa der Form eines zur Welle koaxialen Hohlzylinders entspricht. Zum Schutz des Befestigungselements kann diese Zylinderform, axial endseitig angeordnet, radial nach innenragenden Bereiche seitlich zu dem Befestigungselement aufweisen, welche mit der Welle oder dem Schutzpartiesegment der Welle Form schlüssig abschließen können.
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Besonders bevorzugt ist es vorgesehen, dass das Schutzpartiesegment für den Mischarm im Bereich des Befestigungselements und/oder das Befestigungselement-Schutzpartiesegment eine Aufnahme oder Aufnahmeteile aufweisen, in welcher das Schutzpartiesegment der Welle festlegbar ist.
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Die Erweiterung des Schutzpartiesegments für den Mischarm und/oder das Befestigungselement-Schutzpartiesegment können jeweils für sich genommen eine Aufnahme aufweisen, welche das Schutzpartiesegment für die Welle radial gegenüber der Welle festlegt. Hierzu können die Aufnahmen der Erweiterung des Schutzpartiesegments für den Mischarm und des Befestigungselement-Schutzpartiesegments gemeinsam eine unterbrochene oder ununterbrochene in etwa kreisförmige Manschette bilden, in welcher das Schutzpartiesegment für die Welle axial zu der Welle aufnehmbar und radial zu derselben festlegbar ist.
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Vorzugsweise weist jeweils eines von der Erweiterung des Schutzpartiesegments für den Mischarm und dem Befestigungselement-Schutzpartiesegment eine ununterbrochene oder unterbrochene, in etwa halbkreisförmige Aufnahme auf, welche in ihrer Innenkontur in etwa der Außenkontur einer mehrteiligen Verschalung des Schutzpartiesegment für die Welle entspricht.
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Zweckmäßigerweise ist es vorgesehen, dass das Schutzpartiesegment der Welle, welches jeweils bereichsweise/Teilweise zwischen zwei benachbarten Mischarmen vorgesehen ist, zwischen dem Schutzpartiesegment für den Mischarm im Bereich des Befestigungselements und/oder dem Befestigungselement-Schutzpartiesegment der benachbarten Mischarme festgelegt ist.
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Sind also die Erweiterung des Schutzpartiesegments für den Mischarm und das Befestigungselement-Schutzpartiesegment an den Befestigungselementen zweier benachbarter Mischarme angeordnet, können diese jeweils axial zur Welle herausragenden Erhebungen eine Aufnahme für das Schutzpartiesegment für die Welle bereitstellen.
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Die einzelnen Verschalungsteile (sog. Wellenschoner) sind somit zwischen den einzelnen Schutzpartiesegmenten zweier benachbarter Mischarme festgelegt. Zum Entfernen der Schutzpartiesegment bildenden Verschalungsteile kann es daher erforderlich sein, zunächst zumindest eines der Schutzpartiesegmente von dem Mischarm und/oder dem Befestigungselement zu lösen.
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Bevorzugter Weise soll also erreicht werden, dass die Schutzpartie beziehungsweise die einzelnen Schutzpartiesegmente zumindest Verbindungsmittel und/oder Verbindungspartien von Welle mit Mischarm und/oder Mischarm mit Schaufel schützend umgeben.
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Hinsichtlich der voranstehenden Ausführungen kann die Aufnahme an der Erweiterung des Schutzpartiesegments für den Mischarm auch direkt an dem Schutzpartiesegment für den Mischarm vorgesehen sein.
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Eine erfindungsgemäße Schutzpartie ist dadurch gekennzeichnet, dass dieses den Mischarm und/oder die Welle jeweils zumindest bereichsweise umgibt.
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Grundsätzlich kann das Befestigungselement Teil des Mischarms sein. Die Schutzpartie soll einem Abrieb von Befestigungselementen zwischen Welle und Mischarm beziehungsweise Mischarm und Schaufel vorbeugen. Grundsätzlich kann die Schutzpartie jedoch auch so bereitgestellt sein, dass diese flächige Bereiche von Welle, Befestigungselement und/oder Mischarm vor Abrieb während des Betriebs des Mischers schützt.
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Die Schutzpartie kann aus besonders abriebfestem Material, wie beispielsweise einer besonders harten Stahllegierung, bereitgestellt sein. Zusätzlich oder alternativ hierzu kann die Schutzpartie Panzerelemente aufweisen, welche besonders Abriebgefährdete Bereiche der Schutzpartie zusätzlich schützt.
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Hierdurch kann die Schutzpartie mit einem geringeren Gesamtgewicht beziehungsweise Gesamtvolumen bereitgestellt sein, da die Panzerung besonders dort vorgesehen sein kann, wo der Abrieb beziehungsweise die abrasiven Einflüsse von Mischgut auf die erfindungsgemäß beschriebenen Elemente besonders stark auftreten.
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In übrigen Bereichen der Schutzpartie, welche erfahrungsgemäß geringerem Abrieb ausgesetzt sind, kann ein entsprechend dünnwandigeres Material Verwendung finden.
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Grundsätzlich kann die Schutzpartie im Betriebszustand wie eine zweite Haut Welle, Befestigungselement und/oder die Mischarme umschließen, wodurch zumindest die besonders Abrieb-sensitiven Bereiche des Mischer Innenlebens geschützt sind.
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Sollte der Mischer keine Mischarme aufweisen, sondern die Schaufeln direkt über Befestigungselementen an der Welle befestigt sein, können die Schutzpartiesegmente auch lediglich an den Befestigungselementen und/oder der Welle Vorgesehen sein.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zum Schutz von Welle, Mischarmen und/oder Befestigungselementen der selbigen vor Verschließ in einem Mischer ist dadurch gekennzeichnet, dass ein erfindungsgemäßes Schutzelement an Welle und/oder Mischarm voranstehend beschriebener Weise angeordnet wird.
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Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung erläutert. Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Mischer in Querschnittsansicht,
- 2 eine Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Mischarms mit Schaufel und Befestigungselement für eine Befestigung des Mischarms an der Welle sowie entsprechenden einem Schutzpartiesegment für den Mischarm mit Erweiterung für das Befestigungselement von beiden Seiten an der Welle,
- 3 eine Seitenansicht eines Ausschnitts der erfindungsgemäßen Schutzpartie, welche zumindest zwei Mischarme und einen entsprechenden Wellenabschnitt umgibt,
- 4 eine perspektivische Ansicht der 3 ohne Welle.
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In 1 ist eine schematische Querschnittsansicht durch einen erfindungsgemäßen Mischer 10 dargestellt. Dieser weist ein Gehäuse 50 auf, in welchem eine Welle 40 rotierend antriebbar vorgesehen ist.
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An der Welle 40 können mehrere Mischwerkzeuge 60 angeordnet sein, welche zumindest eine Schaufel 30 sowie einen Mischarm 20 aufweisen können, wobei der Mischarm mit einem Befestigungselement bereitgestellt sein kann, mittels welchem dieser an der Welle 40 vorzugsweise lösbar anbringbar ist.
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Durch Rotation der Welle werden die Mischwerkzeuge 60 in dem Gehäuse 50 radial um die Welle 40 herum geführt.
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2 zeigt eine Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Mischarms mit Schaufel 30 sowie eine beispielhafte Darstellung der erfindungsgemäßen Schutzpartiesegmente 23, 23a, 23b, 24, 25a und 25b, aus welchem die Schutzpartie gebildet sein kann.
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Der Mischarm 20 kann einen ersten länglichen Bereich 21a aufweisen, welcher die Welle 40 mit der Schaufel 30 verbindet. Des Weiteren ist im Bereich der Verbindung zwischen Welle 40 und Mischarm 20 ein Befestigungselement 22a, 22b bereitgestellt, mittels welchem der Mischarm 20 an der Welle 40 vorzugsweise lösbar befestigbar ist.
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Hierfür kann eine Schraubverbindung 29 mit entsprechenden Ausnehmungen bereitgestellt sein, um das Befestigungselement 22a, 22b an der Welle 40, beispielsweise als Klemmverbindung kraftschlüssig und/oder formschlüssig festzulegen.
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Gemäß der Ausführungsform in 2 ist das Befestigungselement 22a, 22b zweiteilig ausgebildet, wobei die beiden Teile eine Öffnung 22c umschließen, in welcher die Welle 40 im Betriebszustand vorgesehen ist. Die Schraubverbindung 29 weist zumindest an dem ersten Teil des Befestigungselements 22a, also an dem Teil des Befestigungselements 22a, 22b, an welchem der Schraubenkopf vorgesehen ist, eine Vertiefung auf, in welcher die Schrauben für die Schraubverbindung 29 gegenüber einem Außenumfang des Befestigungselements 22a versenkbar sind. Vorzugsweise kann der Außenumfang des Befestigungselements 22a, 22b in etwa kreisförmig beziehungsweise zylinderförmig ausgebildet sein.
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An einem oberen Ende des Mischarms
20 kann eine Schaufel
30 angeordnet sein, wie sie beispielsweise aus der
DE 10 2016 108 310 oder der PCT/EP2017/078089 hervorgeht. Der Inhalt dieser Veröffentlichungen, welcher sich auf eine Schaufeln und/oder die Verbindung der Schaufel mit einem Mischarm bezieht, soll demnach durch Bezug Teil dieser Anmeldung sein.
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Diese besonders bevorzugt vom Mischarm 20 lösbare Schaufel 30 kann über eine beispielsweise Nut, Bajonett oder Rastverbindung mit dem Mischarm 20 verbunden sein. Für einen Wechsel der Schaufel 30 an dem Mischarm 20 kann eine in einem Gehäuseteil 32 versenkbar Schraube 31 vorgesehen sein, welche beispielsweise durch eine Schutzkappe 33 vor Abrasion oder Verschmutzung schützbar ist.
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Die erfindungsgemäße Schutzpartie zum Schutz der Welle 40 und/oder der einzelnen Mischarme 20 kann bevorzugt segmentartig aufgebaut sein. Beispielhaft sind Segmente 23a, 23b, 24, 25a und 25b in 2 für eine solche Schutzpartie dargestellt.
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Erfindungsgemäß ist es besonders bevorzugt, dass die Anordnung beziehungsweise das Entfernen der einzelnen Schutzpartiesegmente von Welle 40 oder Mischarm 20 möglichst ohne Werkzeug (bzw. mit simplen Werkzeugen) vollziehbar ist. Dies soll zum einen den beschleunigten Austausch gegenüber anderen Schutzkonzepten bieten und zum anderen eine geringere Anfälligkeit der Schutzpartie gegen Defekte bereitstellen.
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Vorliegend ist der Mischarm mit der länglichen Partie 21a bereitgestellt, welcher den Übergang zwischen Befestigungselement 22a, 22b und der Schaufel 30 bildet. Grundsätzlich kann die längliche Partie 21a eine beliebige Form oder Ausdehnung aufweisen und beispielsweise ebenfalls schaufelartige Segmente oder Formen umfassen. Für die längliche Partie 21a ist nach der vorliegenden Ausführungsform ein hülsenartiges Schutzpartiesegment 23a bereitgestellt, welches mit seinem Innenumfang in etwa dem Außenumfang der länglichen Partie 21a entspricht. Dieses Schutzpartiesegment 23a kann insbesondere die längliche Partie 21a vor einer Abnutzung durch abrasiven Wirkung von Mischgut schützen und umgibt die längliche Partie 21 a vorzugsweise in Längsrichtung vollständig.
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Grundsätzlich kann das Schutzpartiesegment 23a und/oder die weiteren Schutzpartiesegmente 23b, 24, 25a und 25b an ihrem Außenumfang jeweils zusätzliche Elemente aufweisen, welche eine Durchmischung von Mischgut in dem Mischer im Betriebszustand unterstützt. Hierfür können beispielsweise weitere flügelartige, schaufelförmige und/oder sonstige Mischwerkzeuge beziehungsweise von einer runden Form abweichenden Formen bereitgestellt sein.
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Gemäß 2 ist an dem Schutzpartiesegment 23a eine Mischfläche 23' bereitgestellt welche auch mit einer Auf-Panzerung versehen sein kann, wodurch das Schutzpartiesegment 23a besonders widerstandsfähig gegen Abnutzung ist. Die Mischfläche 23' kann eine zusätzliche Mischfläche bereitstellen und somit die Mischwirkung des Mischers positiv beeinflussen. In Richtung Welle schließt sich an die längliche Partie 21a ein Befestigungselement 22a, 22b an, mittels welchem der Mischarm 20 an der Welle 40 festlegbar ist. 21a und 22a können auch aus einem Stück sei.
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Vorzugsweise weist das Befestigungselement 22a, 22b eine lösbare Verbindung zu der Welle auf. Die Befestigungseinrichtung kann vorzugsweise zweiteilig ausgebildet sein. Zweckmäßigerweise kann das Befestigungselement 22a, 22b eine gegenüber der länglichen Partie 21a mit einem erweiterten Durchmesser bereitgestellt sein. Dies kann insbesondere eine erhöhte Kontaktfläche zwischen Welle 40 und Befestigungselement 22a, 22b bereitstellen als wenn das Befestigungselement 22a, 22b denselben Durchmesser hat wie die längliche Partie 21a. Das Befestigungselement kann eine in etwa zylinderförmige Außenkontur aufweisen, welche vorzugsweise koaxial zur Längsachse der Welle 40 ausgerichtet ist.
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Anschließend an das Schutzpartiesegment 23a kann eine Erweiterung 23b vorgesehen sein, welche das Befestigungselement 22a, 22b zumindest bereichsweise abdeckt und somit vor Abrieb geschützt. Die Erweiterung 23b kann mit dem Schutzpartiesegment 23a grundsätzlich einstückig ausgebildet sein. Vorteilhaft ist es jedoch, dass im Bereich des Befestigungselements 22a, 22b mindestens ein separat vorsehbares, jedoch vorzugsweise mit dem Schutzpartiesegment 23a formschlüssig verbindbares, Schutzpartiesegment 23b vorsehbar ist.
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Das Schutzpartiesegment 23b kann auch als Erweiterung des Schutzpartiesegments 23a für den Mischarm 20 bezeichnet werden. Erweiterung in diesem Sinne kann sich sowohl auf die Zusammensetzung des Mischpartiesegments aus mindestens zwei Teilen (erster Teil für den Mischarm, zweiter Teil für das Befestigungselement 22a) als auch auf eine gegenüber der Schutzpartiesegment für den Mischarm größere räumliche Ausdehnung, insbesondere der Breite nach, beziehen.
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Für den Fall, dass das Befestigungselement 22a, 22b und Mischarm 20 in etwa dieselben Außenmaße aufweisen, kann auch ein Schutzpartiesegment für das Befestigungselement 22a und den Mischarm 21a gemeinsam vorgesehen sein, welches in etwa eine gleichförmige Außenkontur, ohne oder nur mit geringfügiger Erweiterung aufweist.
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Grundsätzlich kann auch in diesem Fall das Schutzpartiesegment mehrteilig aufgebaut sein. Vorteilhafterweise bilden die Schutzpartiesegmente für alle Bauteile des erfindungsgemäßen Mischers 10 eine in sich geschlossene Schutzpartie Oberfläche als eine nach außen hin bündige Panzerung.
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Sowohl das Schutzpartiesegment 23b für den Teil des Befestigungselements 22a, welches dem Mischarm 20 zugewandt ist als auch das Schutzpartiesegment 23a können an dem Mischarm 21a durch das Anbringen der Schaufel 30 ortsfest vorgesehen / arretiert sein.
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Zumindest jedoch kann die Schaufel 30 ein unbeabsichtigtes Herausfallen der besagten Schutzpartiesegmente verhindern. Dieser Umstand kann auch dann gelten, wenn das Schutzpartiesegment 23a für den Mischarm 21a und das Befestigungselement 23b, insbesondere für den Teil des Befestigungselements 22a, welcher dem Mischarm 21a zugewandt ist, einstückig ausgebildet ist. Dadurch, dass die Schaufel 30 eine Festlegung der Schutzpartiesegment(e) 23a/23b an dem Mischarm 21a bewirkt, kann auf weitere Befestigungsmittel für die Schutzpartiesegmente an dem Mischarm verzichtet werden. Die Schutzpartiesegmente können so zwischen Schaufel 30 und Befestigungseinrichtung eingeschlossen sein.
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Soweit das Befestigungselement 22a, 22b für den Mischarm 20 einen Bereich aufweist, welcher auf einer dem Mischarm gegenüberliegenden Seite der Welle vorgesehen ist, kann ein Schutzpartiesegment 24 vorgesehen sein, welches diesen Bereich des Befestigungselements 22b umgibt.
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Auch dieses kann, wie alle Schutzpartiesegmente, an ihrem Innenumfang dem Außenumfang in Form, Dimension und/oder Maß des zu schützenden Elements entsprechen.
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Für eine Festlegung des Schutzpartiesegment 24 für den Teil des Befestigungselements, welches an einer dem Mischarm gegenüberliegenden Seite der Welle vorgesehen ist, kann diese mindestens ein Befestigungsmittel 28 aufweisen, mittels welchem das Schutzpartiesegment 24 an einem Teil des Befestigungselements 22a/b festlegbar ist.
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Hierbei kann es sich insbesondere um eine lösbare Rast oder Schnappverbindung handeln, welche in eine entsprechende Ausnehmung oder Hinterschneidung an dem Befestigungselement 22a/b eingreift. Das Befestigungsmittel 28 kann insbesondere an einem Innenumfang des Schutzpartiesegments 24 angeordnet sein, wodurch es zumindest bereichsweise vor einem Abrieb im Betriebszustand des Mischers 10 geschützt ist. Sollte ein Bereich des Befestigungsmittels 28 über einen Rand des Schutzpartiesegment 24 hinausragen, kann dieses durch das Schutzpartiesegment 23b beziehungsweise durch das Schutzpartiesegment, welches sich zwischen Schaufel 30 und Befestigungselement 22a erstreckt, überdeckt sein. Hierdurch kann auch einem unbeabsichtigten Ablösen der Panzerung 24 vorgebeugt sein, da dieses gegenüberliegende Schutzpartiesegment, einer Lösebewegung des Befestigungsmittels räumlich entgegensteht.
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Vorzugsweise weist das Schutzpartiesegment 24 auf gegenüberliegenden Seiten jeweils mindestens ein Befestigungsmittel 28 auf.
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Sind alle bisher beschriebenen Schutzpartiesegmente (23a, 23b und 24) an dem Mischarm vorgesehen, ist dieser vorzugsweise vollständig, also ausgehend von der Schaufel 30 beobachtet, von den Schutzpartiesegmenten, also einer Schutzpartie, ummantelt.
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Die einzigen Bereiche, welche hierbei vorzugsweise unberücksichtigt bleiben sind sowohl eine Öffnung 22c, welche auch durch einen radial nach innen ragenden Kragen der Schutzpartiesegmente 23b und 24 begrenzt wird und durch welche die Welle 40 geführt wird als auch der Bereich an dem Mischarm 20, an welchem die Schaufel 30 vorzugsweise lösbar befestigt ist.
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Wie insbesondere aus 2 hervorgeht, können die Schutzpartiesegmente, welche im Bereich der Welle vorgesehen sind, eine Aufnahme 26, 27 aufweisen, welche sich in etwa koaxial zur Längsachse der Welle 40 erstreckt. Diese Längsachse 41 ist beispielhaft in 3 dargestellt. Die zur Verfügung gestellte Aufnahme 26, 27 kann so an einer Außenseite der Schutzpartiesegmente für den Mischarm 20 mit Befestigungselement 22a, 22b vorgesehen, dass sein Innenumfang in etwa einem Außenumfang eines Schutzpartiesegment 25a, 25b für die Welle 40 entspricht. Das Schutzpartiesegment für die Welle 40 kann sich insbesondere jeweils zwischen zwei Mischarmen erstrecken, wobei an beiden Mischarmen jeweils die Aufnahme 26, 27 vorgesehen sein kann, wodurch das Schutzpartiesegment für die Welle 40 zwischen den Aufnahmen der beiden benachbarten Mischarme 20 festgelegt ist.
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Entgegen 2 kann die Aufnahme 26, 27 grundsätzlich auch eine Vertiefung in den Schutzpartiesegmenten des Mischarms 20 oder beispielsweise auch eine Federnutverbindung mit den selbigen sein. Erfindungsgemäß soll die Festlegung des Schutzpartiesegments für die Welle 40 nicht auf bestimmte konstruktive Details beschränkt sein. Vielmehr soll es vorzugsweise darauf ankommen, dass das Schutzpartiesegment für die Welle 40 zwischen zwei Mischarmen 20 beziehungsweise dessen Schutzpartiesegmenten festlegbar ist, also ein Lösen des Schutzpartiesegment für die Welle 40 vorzugsweise nur dann ermöglicht sein soll, wenn zumindest eines der Schutzpartiesegmente für den Mischarm 20, mit seinem Befestigungselement 22a, 22b, von dem Mischarm gelöst wird.
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Besonders bevorzugt weist das Schutzpartiesegment für die Welle 40 eine Verschalung auf, welche aus mindestens zwei Schalenteilen 25a, 25b gebildet ist. Eine Innenkontur der Verschalung kann hierbei in etwa einer Außenkontur der Welle entsprechen, kann jedoch im Betriebszustand auch mit einem Abstand gegenüber der Welle, also einen größeren Innendurchmesser als dem Außendurchmesser der Welle bereitgestellt sein. Welle und seine Verschalung können grundsätzlich eine von der Runden Form abweichende Form aufweisen oder auch mit einem Mehreck, vorzugsweise einem Vieleck-Querschnitt bereitgestellt sein.
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In einem Außenbereich kann das Schutzpartiesegment 25a, 25b für die Welle 40, beziehungsweise die Verschalung eine glatte beziehungsweise abgerundete Oberfläche aufweisen, um unnötiger Reibung mit Mischgut im Betriebszustand vorzubeugen.
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Grundsätzlich kann das Schutzpartiesegment für die Welle 40 jedoch an seinem Außenumfang auch Mischwerkzeuge aufweisen.
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Besonders bevorzugt weist die Verschalung für einen Wellenabschnitt zwischen zwei Mischarmen 20 zwei Halbschalen 25a und 25b auf, welche sich jeweils entlang eine Längsachse der Welle 40 erstrecken und jeweils einer der Aufnahmen 26 und/oder 27 der beiden benachbarten Mischarme zugeordnet sind. Wird beispielsweise das Befestigungselement 22a und 22b durch zwei getrennte Schutzpartiesegmente 23b und 24 bedeckt, kann jedes der beiden Schutzpartiesegmente eine Aufnahme 26, 27 aufweisen, welche in ihrer Form in etwa der Außenkontur der Schalenhälften 25a und 25b entspricht. Im zusammengebauten Zustand bilden die beiden Aufnahmen 26, 27 in etwa eine Kreisform, welche unterbrochen oder ununterbrochen sein kann wobei jeweils endseitig an dem jeweiligen Mischarm 20 die beiden Verschalungsteile durch die Aufnahmen 26, 27 aufeinander gehalten werden, beziehungsweise aufeinander gedrückt werden, wodurch diese an der Welle zwischen den beiden Mischarmen sowohl radial als auch axial festgelegt sein können.
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Erfindungsgemäß ist eine Aufnahme in voranstehend beschriebener Weise beziehungsweise ein Schutzpartiesegment der Welle 40 zumindest dann bereitgestellt, wenn die Aufnahme in einem Bereich des Schutzpartiesegment für den Mischarm 20 oder sein Befestigungselement 22a, 22b vorgesehen ist und ein Schutzpartiesegment für die Welle 40 im Betriebszustand so festlegt, dass ein herausfallen oder herausrutschen bei einem schalenartigen Aufbau bei, beispielsweise mit Halbschalen welche sich in Längsrichtung der Welle 40 erstrecken, verhindert ist.
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3 zeigt einen Abschnitt einer Welle 40 mit zwei daran angeordneten Mischarmen (vorzugsweise vollständig umhüllt mit Schutzelementen, vorzugsweise ohne Umhüllung der Schaufel) 21a, daran befestigten Schaufeln 30 sowie den für diese Elemente vorgesehenen Schutzpartiesegmente zum Ausbilden einer Schutzpartie. Beide Mischarme 20 weisen ein Schutzpartiesegment 23a auf, welches in etwa schaufelförmige an seiner Außenkontur ausgebildet ist. Das Schutzpartiesegment 23a geht in das Schutzpartiesegment 23b über, mit welchem dieses einstückig oder mehrstückig ausgebildet sein kann. Das Schutzpartiesegment 25a und 25b für die Welle 40 ist zwischen zwei benachbarten Mischarmen 20 vorgesehen. Und durch die Aufnahmen 26, 27 an den Mischarmen 20 in ihrer Position entlang der Welle 40 festgelegt.
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Auch auf den von dem Schutzpartiesegment 25a, 25b für die Welle 40 abweisenden Seiten der beiden Mischarme 20 ist jeweils die Aufnahme 26, 27 vorgesehen, um zwischen jeweils nach rechts oder links weiteren benachbarten Mischarmen 20 ein Schutzpartiesegment 25a und 25b für die Welle 40 aufnehmen zu können.
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An beiden Mischarmen 20 ist in einem unteren Bereich ein Schutzpartiesegment 24 angeordnet, welches einen Teil des Befestigungselements 22b, welches dem Mischarm 20 an der Welle 40 in Axialrichtung gegenüberliegend angeordnet ist, vor Abrasion schützt. An dem rechten Mischarm ist das Befestigungsmittel 28, als durch das Schutzpartiesegment 24 beziehungsweise 23b geschütztes Element, angedeutet.
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Der in 3 dargestellte Spalt, um das Befestigungsmittels 28 darzustellen, kann im Betriebszustand geschlossen sein, wodurch eine durchgängige Panzerung der einzelnen Mischarme inklusive ihrer Befestigungselemente bereitgestellt ist. Auch der Spalt zwischen den beiden Verschalung Segmenten 25a und 25b des Schutzpartiesegment für die Welle 40 kann im Betriebszustand geschlossen sein.
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4 zeigt eine perspektivische Darstellung der in 3 beschriebenen Ausführungsform, wobei die Welle 40 nicht in der Öffnung 22c dargestellt ist. Im Gegensatz zu 3 ist in 4 das Schutzsegment 23a nicht mit einer Schaufelform sondern vielmehr mit einer länglichen Form bereitgestellt, wobei in einer Betriebsrichtung, welche insbesondere durch die Ausrichtung der Schaufel 30 angedeutet ist, ein Panzerelement 23' vorgesehen sein kann, welches das Schutzpartiesegment 23a zusätzlich vor Abrieb schützen kann.
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Aus 4 geht besonders deutlich hervor, wie das Schutzpartiesegment für die Welle 40 aufgrund der Aufnahme 26, 27 an dem Mischarm zwischen zwei Mischarmen festgelegt ist. Die relative Ausrichtung der einzelnen Mischarme untereinander ist hierbei unerheblich für das Vorsehen der Schutzpartiesegmente für die Welle.
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Das Schutzpartiesegment für die Welle 40 kann sowohl axial als auch (und/oder) radial gegen über den Schutzpartiesegmenten des Mischarms an den Aufnahmen 26, 27 festgelegt sein, wodurch einem Herausfallen der in 4 dargestellten Halbschalen aus der Verbindung zwischen den Aufnahmen zweier benachbarter Mischarme 20 verhindert ist.
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Grundsätzlich kann die Panzerung, also Schutzpartiesegmente für Mischarme, welche nur zu einer Seite einen weiteren Mischarm-Nachbar aufweisen, auch nur auf dieser Seite Aufnahmen 26, 27 zur Festlegung eines Schutzpartiesegment für die Welle 40 aufweisen.
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Grundsätzlich kann die Welle 40 durchgehend bereitgestellt sein, wobei alle Mischarme 20 an derselben Welle 40 vorgesehen sind. Hingegen können auch mehrere Wellen in etwa parallel oder mit einem definierten Winkel zueinander vorgesehen sein, welche jeweils einen Teil der Mischarme 20 tragen und jeweils eine Schutzpartie aufweisen können.
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Die Welle ist durch eine Kombination von Schutzpartiesegmenten für die Welle und Schutzpartiesegmenten für den jeweiligen Mischarm beziehungsweise für das jeweilige Verbindungselement des Mischarms geschützt, sodass die Welle zumindest entlang des Bereichs der Mischarme 20 vollständig durch die einzelnen Schutzpartiesegmente umgeben ist. Dabei ist die Panzerung der Welle vorzugsweise abwechselnd durch Schutzpartiesegmente für die Welle, insbesondere die Verschalung 25a, 25b sowie die Schutzpartiesegmente für den jeweiligen Mischarm beziehungsweise für das jeweilige Befestigungselement 24, 23b bereitgestellt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2006/007778 A1 [0003]
- EP 0111148 A2 [0003]
- EP 2007275700 [0003]
- US 3738774 [0003]
- US 5061082 [0003]
- DE 9410951 U1 [0003]
- US 3773436 [0003]
- US 3773436 A [0003]
- CH 408743 A [0003]
- DE 102016108310 [0055]