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DE102023107402A1 - Freizeitfahrzeug und Chassisversteifung - Google Patents

Freizeitfahrzeug und Chassisversteifung Download PDF

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DE102023107402A1 DE102023107402.4A DE102023107402A DE102023107402A1 DE 102023107402 A1 DE102023107402 A1 DE 102023107402A1 DE 102023107402 A DE102023107402 A DE 102023107402A DE 102023107402 A1 DE102023107402 A1 DE 102023107402A1
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chassis
base body
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Hannes Hörmann
Sebastian Seim
Kai-Uwe Zitterell
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Hymer GmbH and Co KG
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Hymer GmbH and Co KG
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Abstract

Chassisversteifung (4) für ein Chassis (2) eines Freizeitfahrzeugs (1), insbesondere eines Wohnmobils oder eines Wohnwagens. Vorgeschlagen wird, dass zumindest ein Grundkörper (5) vorgesehen ist, dass der zumindest eine Grundkörper (5) so ausgestaltet ist, dass zumindest ein Durchführungsbereich (6) freigelassen ist, und dass ein erstes Befestigungselement (21), ein zweites Befestigungselement (22) und zumindest ein drittes Befestigungselement (23) an dem zumindest einem Grundkörper (5) vorgesehen sind, die ausgehend von dem freigelassenen Durchführungsbereich (6) in unterschiedlichen Raumrichtungen (31, 32, 33) angeordnet sind. Ferner ist ein Freizeitfahrzeug (1) mit einem Chassis (2), das zumindest einen Ausschnitt (3) aufweist, und zumindest einer solchen Chassisversteifung (4) angegeben, wobei die Chassisversteifung (4) so an dem Chassis (2) montiert ist, dass der zumindest eine von dem zumindest einem Grundkörper (5) der Chassisversteifung (4) freigelassene Durchführungsbereich (6) an dem zumindest einen Ausschnitt (3) des Chassis (2) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Freizeitfahrzeug, insbesondere ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen, und eine Chassisversteifung.
  • Aus der DE 10 2016 215 801 A1 ist eine Karosseriestruktur für ein Nutzfahrzeug, insbesondere einen Kastenwagen, mit einer Seitenwand-Baugruppe, in der eine Kabelführung für zumindest eine Versorgungsleitung, insbesondere einen Kabelstrang, integriert ist, bekannt. Hierbei weist die Seitenwand-Baugruppe zumindest ein Innenblechteil auf, das einem Fahrzeuginnenraum zugewandt ist. Die Kabelführung ist durch zumindest ein am Innenblechteil angeformtes Kabel-Führungsprofil realisiert, das vom Innenblechteil nach fahrzeugaußen abragt und einen nach fahrzeuginnen offenen Profilraum begrenzt, in dem die Versorgungsleitung verlegt ist.
  • Aus der DE 10 2016 215 801 A1 ist ferner bekannt, dass bei einer möglichen Ausgestaltung die Kabelführungsteile unter Bildung einer Störkontur in den Laderaum hineinragen. Bei der bekannten Karosseriestruktur ist die Gestaltung der Innenblechteile einer Seitenwand einer Fahrzeugkarosserie vornehmlich bei Transportern und Kastenwagen so realisiert, dass eine Verlegung der Versorgungsleitung in der Fahrzeuglängsrichtung über alle Bereiche hinweg ermöglicht ist, ohne die Versorgungsleitung einfädeln zu müssen und ohne Störkonturen auszubilden. Die Karosseriestruktur kann dabei so gestaltet werden, dass die Versorgungsleitung nicht störend in den Laderaum einragt.
  • Ein Freizeitfahrzeug kann auf einem Basisfahrzeug basieren, dass von einem Fahrzeughersteller als Serienfahrzeug produziert wird. Beispielsweise kann das Basisfahrzeug als Kleinlaster, insbesondere Van oder Kastenwagen, ausgebildet sein. Zur Herstellung des Freizeitfahrzeugs werden dann Ausbauten realisiert, wobei Veränderungen vorgenommen werden können. Allerdings sind Veränderungen des Chassis problematisch, da hierdurch die vorgeschriebene Steifigkeit reduziert werden kann. Dies betrifft insbesondere den Fall, bei dem nicht Chassisteile ersetzt, sondern das Chassis teilweise entfernt wird, um beispielsweise Platz für Ausbauten zu schaffen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Chassisversteifung und ein Freizeitfahrzeug anzugeben, die eine verbesserte Ausgestaltung und Funktionsweise ermöglichen. Speziell ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Chassisversteifung und ein Freizeitfahrzeug anzugeben, die eine Veränderung eines Chassis eines Basisfahrzeugs ermöglichen, um Platz für Ausbauten, insbesondere durch Öffnungen im Chassis, zu schaffen, und gleichzeitig die vorschriftsmäßige Steifigkeit des Chassis gewährleisten.
  • Die Aufgabe wird durch ein Chassisversteifung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und durch ein Freizeitfahrzeug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 8 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Aufgabe wird durch eine Chassisversteifung für ein Chassis eines Freizeitfahrzeugs, insbesondere eines Wohnmobils oder eines Wohnwagens, gelöst, wobei zumindest ein Grundkörper vorgesehen ist, wobei der zumindest eine Grundkörper so ausgestaltet ist, dass zumindest ein Durchführungsbereich freigelassen ist, und wobei ein erstes Befestigungselement, ein zweites Befestigungselement und zumindest ein drittes Befestigungselement an dem zumindest einem Grundkörper vorgesehen sind, die ausgehend von dem freigelassenen Durchführungsbereich in unterschiedlichen Raumrichtungen angeordnet sind.
  • Ferner wird die Aufgabe durch ein Freizeitfahrzeug, insbesondere ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen, mit einem Chassis, das zumindest einen Ausschnitt aufweist, und zumindest einer solchen Chassisversteifung gelöst, wobei die Chassisversteifung so an dem Chassis montiert ist, dass der zumindest eine von dem zumindest einem Grundkörper der Chassisversteifung freigelassene Durchführungsbereich an dem zumindest einen Ausschnitt des Chassis angeordnet ist.
  • Vorteilhaft ist es, dass der zumindest eine Grundkörper einen ersten Arm, an dem das erste Befestigungselement vorgesehen ist, einen zweiten Arm, an dem das zweite Befestigungselement vorgesehen ist, und zumindest einen dritten Arm, an dem das dritte Befestigungselement vorgesehen ist, aufweist. Dadurch kann eine kompakte Ausgestaltung realisiert werden, die in vorteilhafter Weise montiert werden kann. Es kann eine hohe Steifigkeitsverbesserung bei geringem Gewicht ermöglicht werden.
  • Vorteilhaft ist es, dass der zumindest eine Grundkörper so ausgestaltet ist, dass der erste Arm, der zweite Arm und der dritte Arm zumindest näherungsweise in einer Ebene angeordnet sind. Hierdurch kann ein Ragen in den Innenraum vermieden werden. Somit ergibt sich insbesondere in Bezug auf Ausbauten eine optimierte Ausgestaltung. Es ergeben sich optimierte Spannungsverläufe im Grundkörper zur Verbesserung der Steifigkeit.
  • Vorteilhaft ist es, dass der zumindest eine Grundkörper so ausgestaltet ist, dass zwischen dem ersten Arm, dem zweiten Arm und dem dritten Arm paarweise jeweils ein Winkel von zumindest ungefähr 90° ausgestaltet ist. Hierdurch kann die erzielte Zusatzsteifigkeit in Bezug auf das zusätzliche Gewicht und den Platzbedarf optimiert werden.
  • Vorteilhaft ist es, dass der zumindest eine Grundkörper so ausgestaltet ist, dass der erste Arm, der zweite Arm und der dritte Arm zumindest näherungsweise in einer T-förmigen oder zumindest näherungsweise in einer Y-förmigen Anordnung angeordnet sind. Hierdurch kann die erzielte Zusatzsteifigkeit in Bezug auf das zusätzliche Gewicht und den Platzbedarf optimiert werden.
  • Vorteilhaft ist es, dass das erste Befestigungselement vorzugsweise zumindest näherungsweise um 90° von dem ersten Arm abgewinkelt ist und/oder dass das zweite Befestigungselement vorzugsweise zumindest näherungsweise um 90° von dem zweiten Arm abgewinkelt ist und/oder dass das dritte Befestigungselement vorzugsweise zumindest näherungsweise um 90° von dem dritten Arm abgewinkelt ist. Dies ermöglicht eine optimierte Ausgestaltung. Insbesondere wird eine einstückige Ausgestaltung ermöglicht. Es kann eine Platz optimierte Ausgestaltung erreicht werden.
  • Vorteilhaft ist es, dass das erste Befestigungselement, das zweite Befestigungselement und zumindest das dritte Befestigungselement an dem Grundkörper ausgebildet sind. Dies ist eine besonders bevorzugte Ausgestaltung. Bei dieser bevorzugten Ausgestaltung kann eine einstückige Ausgestaltung realisiert sein. Es kann in Bezug auf den Materialeinsatz und somit das Gewicht eine optimierte Verbesserung der Steifigkeit des Chassis erreicht werden. Die Herstellung der Chassisversteifung wird vereinfacht. Vorteilhaft ist es, dass genau ein Grundkörper vorgesehen ist. Hierdurch ergibt sich eine weitere Verbesserung in Bezug auf die genannten Vorteile und die Montierbarkeit.
  • Vorteilhaft ist es, dass zumindest ein Grundkörper auf einem umgeformten Blech basiert und/oder dass zumindest ein Grundkörper als Formteil ausgebildet ist und/oder dass zumindest ein Grundkörper zumindest teilweise aus einem Stahl, insbesondere zumindest teilweise aus einem verzinktem Stahl, und/oder zumindest teilweise aus zumindest einem Metall, insbesondere einer Metalllegierung, gebildet ist und/oder dass zumindest ein Grundkörper zumindest teilweise aus einem Kunststoff gebildet ist und/oder dass zumindest ein Grundkörper zumindest im Wesentlichen als Kunststoff-Metall-Verbundbauteil ausgebildet ist. Dadurch sind bevorzugt Ausgestaltungen gegeben. Insbesondere kann eine flache Ausgestaltung realisiert werden.
  • Vorteilhaft ist es, dass der zumindest eine Grundkörper zumindest einen Ausschnitt aufweist, der zumindest teilweise den freigelassenen Durchführungsbereich bildet. Beispielsweise kann der Ausschnitt einen Teil des Durchführungsbereichs bilden. Dadurch kann eine optimierte, insbesondere weitgehende Annäherung, an die Spannungsverläufe in dem Originalchassis des Basisfahrzeugs erreicht werden.
  • Vorteilhaft ist es, dass das Freizeitfahrzeug auf einem Basisfahrzeug basiert, dass der zumindest eine Ausschnitt als nachträgliche Veränderung an dem Basisfahrzeug ausgebildet ist, die die Steifigkeit des Chassis im Vergleich zu dem unveränderten Basisfahrzeug reduziert, und dass die Chassisversteifung so ausgestaltet ist, dass die Chassisversteifung im Bereich des zumindest einen Ausschnitts eine vorschriftsmäßige Ersatzsteifigkeit für das Chassis realisiert. Somit kann eine kostengünstige Herstellung ermöglicht werden. Es werden zusätzliche Varianten und/oder Optionen für einen Ausbau möglich. Ausbauten können kostenoptimiert erfolgen. Insbesondere kann ein Austausch von größeren Chassisteilen vermieden werden. Aufwändige Chassisumbauten sind nicht erforderlich.
  • Vorteilhaft ist es, dass der zumindest eine Ausschnitt an einer Seitenwand des Chassis vorgesehen ist und/oder dass zumindest ein Ausschnitt einen Brüstungsgurt des Chassis beschneidet. Hierdurch kann bei einem besonders bevorzugten Anwendungsbereich eine kostenoptimierte Anpassung erfolgen, ohne dass aufwändige Chassisumbauten erforderlich sind.
  • Vorteilhaft ist es, dass ein Frischwassereinfüllmodul vorgesehen ist und dass zumindest ein von dem Grundkörper freigelassener Durchführungsbereich für das Frischwassereinfüllmodul dient. Hierdurch können zusätzliche Varianten und Optionen für einen Ausbau realisiert werden, die bei dem Grundaufbau des Basisfahrzeugs so nicht möglich sind.
  • Je nach Ausgestaltung und gegebenenfalls vorteilhafter Weiterbildung können ein oder mehrere der folgenden Merkmale und Vorteile realisiert beziehungsweise ermöglicht sein.
  • Durch die Position des Frischwassereinfüllmoduls in der rechten Seitenwand kann der hintere Brüstungsgurt des Chassis beschnitten werden. Die Aufbauherstellerrichtlinie eines Fahrzeugherstellers (OEM) kann insbesondere vorschreiben, dass bei Änderungen in diesem Bereich eine ausreichende Ersatzsteifigkeit zu generieren ist. Eine aufwändige Konstruktion kann hierbei vermieden werden. Generell kann die Generierung von Ersatzsteifigkeiten bei Ausschnitten im Chassis, aber auch in anderen Anwendungsfällen erfolgen.
  • Die Chassisversteifung kann als Bauteil realisiert sein. Das Bauteil kann die notwendige Ersatzsteifigkeit des Ausschnittes beziehungsweise des entfernten Materials generieren. Ein Nachweis kann über eine Finite-Elemente-Methode (FEM) erfolgen. Das Bauteil kann als flaches oder umgeformtes Blech oder als Formteil ausgeführt sein. Das Bauteil ist vorzugsweise aus verzinktem Stahl oder einem anderen Metall gebildet. Alternativ kann es aber auch Kunststoff, insbesondere einen verbundenen Kunststoff, aufweisen. Das Bauteil verfügt vorzugsweise über Anlage- oder Positionierflächen zur korrekten Ausrichtung am Chassis. Das Bauteil kann so gestaltet werden, dass scharfe Kanten von der Ausschnittsbearbeitung verdeckt werden. Das Bauteil kann Ausschnitte enthalten. Das Bauteil wird beispielsweise flächenbündig am Brüstungsgurt oder anderen auszusteifenden Elementen montiert.
  • Vorgesehene Verbindungselement sind vorzugsweise Blindnieten. Das Bauteil kann aber auch modifiziert werden und durch andere Verbindungsmittel, wie beispielsweise Schrauben, oder durch Kleben montiert werden. Je nach Ausgestaltung sind eine Reparatur und/oder ein Austausch einfach zu handhaben. Das Bauteil trägt vorzugsweise nicht viel in den Fahrzeuginnenraum auf. In entsprechender Weise können auch Chassisverstärkungen mit einem oder mehren Grundkörpern ausgebildet werden.
  • Bei der Konstruktion ist es möglich, Berechnungs- und/oder Simulationsunterlagen an den Hersteller des Basisfahrzeugs zur Prüfung und Erteilung der Freigabe zu übergeben. Dann können die erforderlichen Vorgaben und die Freigabe kostengünstig erreicht werden.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand der in den schematischen Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Hierbei zeigen:
    • 1 ein Freizeitfahrzeug mit einem Chassis, an dem eine Chassisversteifung vorgesehen ist, in einer auszugsweisen, schematischen Darstellung entsprechend einem Ausführungsbeispiel, wobei eine Ansicht von innen auf eine unverkleidete Seitenwand des Chassis dargestellt ist;
    • 2 einen auszugsweisen, schematischen Schnitt durch die in 1 dargestellte Seitenwand des Chassis entlang der mit II bezeichneten Schnittlinie und ein Frischwassermodul in einer stark vereinfachten schematischen Darstellung, das an dem Chassis angeordnet ist;
    • 3 das in 1 dargestellte Chassis mit der Chassisversteifung in einer schematischen, räumlichen Darstellung entsprechend dem Ausführungsbeispiel, wobei eine Detailansicht gezeigt ist;
    • 4 die in 1 gezeigte Chassisversteifung entsprechend dem Ausführungsbeispiel in einer bevorzugten Ausgestaltung in einer schematischen, räumlichen Darstellung und
    • 5 das in 1 gezeigte Chassis in einem Zustand, der dem Basisfahrzeug entspricht.
  • 1 zeigt ein Freizeitfahrzeug 1 mit einem Chassis 2, an dem eine Chassisversteifung vorgesehen ist, in einer auszugsweisen, schematischen Darstellung entsprechend einem Ausführungsbeispiel. Das Chassis 2 weist einen Ausschnitt 3 auf. Das Freizeitfahrzeug 1 basiert auf einem Basisfahrzeug 1' (5). Der Ausschnitt 3 ist als nachträgliche Veränderung an dem Basisfahrzeug 1' ausgebildet, die die Steifigkeit des Chassis 2 im Vergleich zu dem unveränderten Basisfahrzeug 1' reduziert.
  • Dem Ausschnitt 3 am Chassis 2 ist eine Chassisversteifung 4 zugeordnet. Die Chassisversteifung 4 ist so an dem Chassis 2 montiert ist, dass ein von dem Grundkörper 5 der Chassisversteifung 4 freigelassener Durchführungsbereich 6 an dem Ausschnitt 3 des Chassis 2 angeordnet ist. Die Chassisversteifung 4 ist so ausgestaltet, dass die Chassisversteifung 4 im Bereich 10 des zumindest einen Ausschnitts 3 eine vorschriftsmäßige Ersatzsteifigkeit für das Chassis 2 realisiert. In diesem Ausführungsbeispiel weist der Grundkörper 5 einen Ausschnitt 7 aufweist, der den freigelassenen Durchführungsbereich 6 teilweise bildet. Der restliche Durchführungsbereich 6 liegt bereits neben dem Grundkörper 5.
  • Das Freizeitfahrzeug 1 kann insbesondere als Wohnmobil oder Wohnwagen ausgebildet sein. Die Chassisversteifung 4 eignet sich besonders für solch ein Freizeitfahrzeug 1. An dem Chassis 2 können auch mehrere solcher Chassisversteifung 4 für eine entsprechende Anzahl an Ausschnitten 3 vorgesehen sein, wobei die Chassisversteifungen 4 gegebenenfalls auch unterschiedlich ausgebildet sein können. In diesem Ausführungsbeispiel ist nur eine Chassisversteifung 4 gezeigt. Die Chassisversteifung 4 kann aus mehreren Grundkörpern bestehen, die beispielsweise mehrere Lagen bilden. In diesem Ausführungsbeispiel ist aber genau ein Grundkörper 5 vorgesehen.
  • In diesem Ausführungsbeispiel ist der Ausschnitt 3 an einer Seitenwand 11 des Chassis 2 vorgesehen. Speziell ist hierbei ein Ausgestaltung gezeigt, bei der der Ausschnitt 3 einen Brüstungsgurt 12 des Chassis 2 beschneidet.
  • 2 zeigt einen auszugsweisen, schematischen Schnitt durch die in 1 dargestellte Seitenwand 11 des Chassis 2 entlang der mit II bezeichneten Schnittlinie und ein Frischwassermodul 15 in einer stark vereinfachten schematischen Darstellung. Das Frischwassermodul 15 ist an dem Chassis angeordnet. Zur Vereinfachung der Darstellung sind weitere Element nicht gezeigt.
  • Das Frischwassereinfüllmodul 15 nutzt den Durchführungsbereich 6, der an dem Grundkörper 5 freigelassen ist. Beispielsweise kann eine Leitung 16 des Frischwassereinfüllmoduls 15 durch den Durchführungsbereich 6 nach außen geführt werden. Der Durchführungsbereich 6 dient in diesem Ausführungsbeispiel nur für das Frischwassereinfüllmodul 15. Bei einer abgewandelten Ausgestaltung können über den Durchführungsbereich 6 aber auch mehrere Leitungen 16 oder dergleichen geführt werden. Dadurch können insbesondere zumindest eine Befüll- und/oder Entnahmestelle 17 realisiert werden, auch wenn eine entsprechende Verlegung aufgrund der Ausgangsgestaltung des Basisfahrzeugs 1' so nicht möglich wäre.
  • 3 zeigt das in 1 dargestellte Chassis 2 mit der Chassisversteifung 4 in einer schematischen, räumlichen Darstellung entsprechend dem Ausführungsbeispiel, wobei eine Detailansicht gezeigt ist. Ferner zeigt 4 die in 1 gezeigte Chassisversteifung 4 entsprechend dem Ausführungsbeispiel in einer bevorzugten Ausgestaltung in einer schematischen, räumlichen Darstellung.
  • Der Grundkörper 5 der Chassisversteifung 4 ist in Bezug auf der in diesem Ausführungsbeispiel für das Frischwassereinfüllmodul 15 benötigten Durchführungsbereich 6 ausgestaltet. Hierbei ist der Grundkörper 5 so ausgestaltet, dass der Durchführungsbereich 6 freigelassen ist, um die Leitung 16 des Frischwassereinfüllmodul 15 hindurchzuführen. Ferner sind ein erstes Befestigungselement 21, ein zweites Befestigungselement 22 und ein drittes Befestigungselement 23 an dem Grundkörper 5 vorgesehen, die ausgehend von dem freigelassenen Durchführungsbereich 6 in unterschiedlichen Raumrichtungen 31, 32, 33 angeordnet sind. In diesem Ausführungsbeispiel sind die Befestigungselemente 21, 22, 23 an Armen 41, 42, 43 des Grundkörpers 5 vorgesehen, die sich in den Raumrichtungen 31, 32, 33 erstrecken.
  • Die Befestigungselemente 21, 22, 23 sind an dem Grundkörper 5 ausgebildet. Das erste Befestigungselement 21 ist um 90° von dem ersten Arm 41 abgewinkelt. Das zweite Befestigungselement 22 ist um 90° von dem zweiten Arm 42 abgewinkelt. Das dritte Befestigungselement 23 ist um 90° von dem dritten Arm 43 abgewinkelt. Der erste Arm 41, der zweite Arm 42 und der dritte Arm 43 sind in einer Ebene 45 angeordnet. Somit ist eine vorteilhafte Befestigung an dem Chassis 2 möglich. Außerdem ragt die befestigte Chassisversteifung nicht in den Innenraum des Freizeitfahrzeugs 1.
  • Ferner ist zwischen dem ersten Arm 41, dem zweiten Arm 42 und dem dritten Arm 43 paarweise jeweils ein Winkel 46, 47, 48 von zumindest 90° ausgestaltet. In diesem Ausführungsbeispiel ist zwischen den Armen 41, 42 ein Winkel 48 von etwa 90° vorgesehen. Zwischen den Armen 42, 43 ist ein Winkel 46 von etwa 90° vorgesehen. Zwischen den Armen 41, 43 ist ein Winkel 47 von etwa 180° vorgesehen. Dadurch sind der erste Arm 41, der zweite Arm 42 und der dritte Arm 43 zumindest näherungsweise in einer eine T-förmigen Anordnung 50 angeordnet. Bei einer abgewandelten und ebenfalls bevorzugten Ausgestaltung sind die Arme 41, 42, 43 in einer zumindest näherungsweise Y-förmigen Anordnung 50 angeordnet. Hierbei können die Winkel 46, 47, 48 jeweils zumindest näherungsweise gleich 120° sein.
  • Je nach Anwendungsfall kann der Grundkörper 5 geeignet ausgestaltet sein. Der Grundkörper 5 kann als umgeformtes Blech 51 ausgebildet sein. Der Grundkörper 5 kann als Formteil 52 ausgebildet sein. Der Grundkörper 5 kann bei einer abgewandelten Ausgestaltung aus einem Stahl, insbesondere aus einem verzinktem Stahl, gebildet sein. Der Grundkörper 5 kann aus einem Metall, insbesondere einer Metalllegierung, gebildet sein. Der Grundkörper 5 kann ganz oder teilweise aus einem Kunststoff gebildet sein. Speziell kann der Grundkörper 5 als Kunststoff-Metall-Verbundbauteil 53 ausgebildet sein.
  • 5 zeigt das in 1 gezeigte Chassis 2 an der Seitenwand 11 in einem Zustand, der dem Basisfahrzeug 1' entspricht. Hierbei ist insbesondere der Bereich 10 für den Ausschnitt 3 noch nicht modifiziert. Nach dem Einbringen des Ausschnitts 3 kommt es zu einer gewissen strukturellen Schwächung des Chassis 2. Durch die Chassisversteifung 4 wird eine Ersatzsteifigkeit am Ausschnitt 3 realisiert, so dass die Freigabe des Freizeitfahrzeugs 1 möglich ist.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102016215801 A1 [0002, 0003]

Claims (11)

  1. Chassisversteifung (4) für ein Chassis (2) eines Freizeitfahrzeugs (1), insbesondere eines Wohnmobils oder eines Wohnwagens, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Grundkörper (5) vorgesehen ist, dass der zumindest eine Grundkörper (5) so ausgestaltet ist, dass zumindest ein Durchführungsbereich (6) freigelassen ist, und dass ein erstes Befestigungselement (21), ein zweites Befestigungselement (22) und zumindest ein drittes Befestigungselement (23) an dem zumindest einem Grundkörper (5) vorgesehen sind, die ausgehend von dem freigelassenen Durchführungsbereich (6) in unterschiedlichen Raumrichtungen (31, 32, 33) angeordnet sind.
  2. Chassisversteifung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Grundkörper (5) einen ersten Arm (41), an dem das erste Befestigungselement (21) vorgesehen ist, einen zweiten Arm (42), an dem das zweite Befestigungselement (21) vorgesehen ist, und zumindest einen dritten Arm (43), an dem das dritte Befestigungselement (23) vorgesehen ist, aufweist.
  3. Chassisversteifung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, a) dass der zumindest eine Grundkörper (5) so ausgestaltet ist, dass der erste Arm (41), der zweite Arm (42) und der dritte Arm (43) zumindest näherungsweise in einer Ebene (45) angeordnet sind, und/oder b) dass der zumindest eine Grundkörper (5) so ausgestaltet ist, dass zwischen dem ersten Arm (41), dem zweiten Arm (42) und dem dritten Arm (43) paarweise jeweils ein Winkel (46, 47, 48) von zumindest ungefähr 90° ausgestaltet ist, und/oder c) dass der zumindest eine Grundkörper (5) so ausgestaltet ist, dass der erste Arm (41), der zweite Arm (42) und der dritte Arm (43) zumindest näherungsweise in einer eine T-förmigen oder zumindest näherungsweise in einer Y-förmigen Anordnung (50) angeordnet sind.
  4. Chassisversteifung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, a) dass das erste Befestigungselement (21) vorzugsweise zumindest näherungsweise um 90° von dem ersten Arm (41) abgewinkelt ist und/oder dass das zweite Befestigungselement (22) vorzugsweise zumindest näherungsweise um 90° von dem zweiten Arm (42) abgewinkelt ist und/oder dass das dritte Befestigungselement (23) vorzugsweise zumindest näherungsweise um 90° von dem dritten Arm (43) abgewinkelt ist und/oder b) dass das erste Befestigungselement (21), das zweite Befestigungselement (22) und zumindest das dritte Befestigungselement (23) an dem Grundkörper (5) ausgebildet sind.
  5. Chassisversteifung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Grundkörper (5) auf einem umgeformten Blech (51) basiert und/oder dass zumindest ein Grundkörper (5) als Formteil (52) ausgebildet ist und/oder dass zumindest ein Grundkörper (5) zumindest teilweise aus einem Stahl, insbesondere zumindest teilweise aus einem verzinktem Stahl, und/oder zumindest teilweise aus zumindest einem Metall, insbesondere einer Metalllegierung, gebildet ist und/oder dass zumindest ein Grundkörper (5) zumindest teilweise aus einem Kunststoff gebildet ist und/oder dass zumindest ein Grundkörper (5) zumindest im Wesentlichen als Kunststoff-Metall-Verbundbauteil (53) ausgebildet ist.
  6. Chassisversteifung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Grundkörper (5) zumindest einen Ausschnitt (7) aufweist, der zumindest teilweise den freigelassenen Durchführungsbereich (6) bildet.
  7. Chassisversteifung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass genau ein Grundkörper (5) vorgesehen ist.
  8. Freizeitfahrzeug (1), insbesondere Wohnmobil oder Wohnwagen, mit einem Chassis (2), das zumindest einen Ausschnitt (3) aufweist, und zumindest einer Chassisversteifung (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Chassisversteifung (4) so an dem Chassis (2) montiert ist, dass der zumindest eine von dem zumindest einem Grundkörper (5) der Chassisversteifung (4) freigelassene Durchführungsbereich (6) an dem zumindest einen Ausschnitt (3) des Chassis (2) angeordnet ist.
  9. Freizeitfahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Freizeitfahrzeug auf einem Basisfahrzeug (1') basiert, dass der zumindest eine Ausschnitt (3) als nachträgliche Veränderung an dem Basisfahrzeug (1') ausgebildet ist, die die Steifigkeit des Chassis (2) im Vergleich zu dem unveränderten Basisfahrzeug (1') reduziert, und dass die Chassisversteifung (4) so ausgestaltet ist, dass die Chassisversteifung (4) im Bereich (10) des zumindest einen Ausschnitts (3) eine vorschriftsmäßige Ersatzsteifigkeit für das Chassis (2) realisiert.
  10. Freizeitfahrzeug nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Ausschnitt (3) an einer Seitenwand (11) des Chassis (2) vorgesehen ist und/oder dass zumindest ein Ausschnitt (3) einen Brüstungsgurt (12) des Chassis (2) beschneidet.
  11. Freizeitfahrzeug nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Frischwassereinfüllmodul (15) vorgesehen ist und dass zumindest ein von dem Grundkörper (5) freigelassener Durchführungsbereich (6) für das Frischwassereinfüllmodul (15) dient.
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Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102016215801A1 (de) 2016-08-23 2018-03-01 Volkswagen Aktiengesellschaft Karosseriestruktur für ein Nutzfahrzeug

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DE102016215801A1 (de) 2016-08-23 2018-03-01 Volkswagen Aktiengesellschaft Karosseriestruktur für ein Nutzfahrzeug

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