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DE102015111994A1 - Spülmaschine in Gestalt einer als Programmautomat ausgebildeten gewerblichen Utensilien- oder Geschirrspülmaschine - Google Patents

Spülmaschine in Gestalt einer als Programmautomat ausgebildeten gewerblichen Utensilien- oder Geschirrspülmaschine Download PDF

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DE102015111994A1
DE102015111994A1 DE102015111994.3A DE102015111994A DE102015111994A1 DE 102015111994 A1 DE102015111994 A1 DE 102015111994A1 DE 102015111994 A DE102015111994 A DE 102015111994A DE 102015111994 A1 DE102015111994 A1 DE 102015111994A1
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Harald Disch
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Spülmaschine (1) in Gestalt einer als Programmautomat ausgebildeten gewerblichen Utensilien- oder Geschirrspülmaschine, die als Hauben- oder Durchschubspülmaschine ausgeführt ist, wobei die Spülmaschine (1) eine Behandlungskammer (2) aufweist mit mindestens einem als Rezirkulationssystem ausgebildeten Waschsystem zum bedarfsweisen Versprühen von Waschflüssigkeit in der Behandlungskammer (2) und mit mindestens einem Klarspülsystem zum bedarfsweisen Versprühen von Klarspülflüssigkeit in der Behandlungskammer (2). Die Behandlungskammer (2) weist eine erste Behandlungszone (6) und mindestens eine weitere, zweite Behandlungszone (7) aufweist, wobei in der ersten und in der mindestens einen zweiten Behandlungszone (6, 7) Spülgut unabhängig voneinander und zumindest zeitweilig gleichzeitig behandelbar ist. Die erste und die mindestens eine zweite Behandlungszone (6, 7) sind über eine Abtrennung (50) derart voneinander räumlich getrennt sind, dass beim Versprühen von Waschflüssigkeit in einer der beiden Behandlungszonen (6, 7) eine insbesondere dadurch bedingte Wiederanschmutzung in der anderen Behandlungszone (7, 6) wirksam verhindert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Spülmaschine in Gestalt einer als Programmautomat ausgebildeten gewerblichen Utensilien- oder Geschirrspülmaschine.
  • Programmautomaten sind manuell beladbare und entladbare Spülmaschinen. Die Programmautomaten (auch als „box-type warewashers” oder als „batch dishwashers” bezeichnet) können Geschirrkorbdurchschubspülmaschinen, auch Hauben-Spülmaschinen („hood-type warewashers”) genannt oder Frontlader („front loader warewashers”) sein. Frontlader können Untertischmaschinen („undercounter machines”), Auftischmaschinen („top counter machines”) oder freistehende Spülmaschinen mit Frontbeschickung („free standing front loaders”) sein.
  • Eine als Programmautomat ausgebildete Spülmaschine weist üblicherweise eine Behandlungskammer zum Reinigen von Spülgut auf. In der Regel ist unter der Behandlungskammer ein Waschtank angeordnet, in welchem Flüssigkeit aus der Behandlungskammer durch Schwerkraft zurückfließen kann. Im Waschtank befindet sich Waschflüssigkeit, welche üblicherweise Wasser ist, dem gegebenenfalls Reiniger zugeführt werden kann.
  • Eine als Programmautomat ausgebildete Spülmaschine weist üblicherweise ferner ein Waschsystem mit einer Waschpumpe, einem mit der Waschpumpe verbundenen Leitungssystem und mit einer Vielzahl von in mindestens einem Wascharm ausgebildeten Sprühdüsen auf. Die sich im Waschtank befindliche Waschflüssigkeit kann von der Waschpumpe über das Leitungssystem zu den Waschdüsen gefördert und durch die Waschdüsen in der Behandlungskammer auf das zu reinigende Spülgut gesprüht werden. Die versprühte Waschflüssigkeit fließt anschließend in den Waschtank zurück.
  • Eine solche als Programmautomat ausgebildete Spülmaschine ist beispielsweise aus der Druckschrift DE 10 2005 023 429 A1 bekannt.
  • Unter dem hierin verwendeten Begriff „Spülgut” ist insbesondere Geschirr, Gläser, Besteck, Kochutensilien, Backutensilien und Servier-Tabletts zu verstehen.
  • Insbesondere betrifft die Erfindung eine Spülmaschine in Gestalt einer als Programmautomat ausgebildeten gewerblichen Utensilien- oder Geschirrspülmaschine, die als Hauben- oder Durchschub-Spülmaschine ausgeführt ist, wobei die Spülmaschine eine Behandlungskammer mit mindestens einem als Rezirkulationssystem ausgebildeten Waschsystem aufweist.
  • Derartige Spülmaschinen kommen vor allem (aber nicht ausschließlich) bei kleineren Spülküchen, wie etwa bei kleineren Mensen, insbesondere Schul-Mensen, oder im Catering-Bereich zum Einsatz. Charakteristisch für den Einsatz derartiger Spülmaschinen ist, dass diese in Spülküchen zum Einsatz kommen, in denen in der Regel nur eine begrenzte Aufstellfläche zur Verfügung steht.
  • Eine als Programmautomat ausgebildete gewerbliche Spülmaschine, insbesondere Hauben- oder Durchschub-Spülmaschine, unterscheidet sich von einer Haushaltsspülmaschine insbesondere dadurch, dass eine gewerbliche Spülmaschine derart konzipiert sein muss, dass – abhängig von dem gewählten Behandlungsprogramm – Programmlaufzeiten zwischen einer und fünf Minuten realisiert werden können, während Haushaltsspülmaschinen in der Regel Laufzeiten von bis zu 2,5 Stunden oder darüber haben. Aufgrund der bei gewerblichen Spülmaschinen geforderten kurzen Programmdauer sind bei Haushaltsspülmaschinen eingesetzte Techniken in der Regel nicht ohne weiteres auf gewerbliche Spülmaschinen übertragbar.
  • Gewerbliche Spülmaschinen, welche als Programmautomat ausgebildet sind, arbeiten üblicherweise in zwei Hauptprozessschritten: einem ersten Schritt, welcher Waschen mit einer Waschflüssigkeit beinhaltet, und einem zweiten Schritt, welcher das Klarspülen mit erwärmtem Frischwasser und dosiertem Klarspüler beinhaltet.
  • Um diese Prozessschritte durchführen zu können, ist eine als Programmautomat ausgebildete gewerbliche Spülmaschine in der Regel mit zwei unabhängigen Flüssigkeitssystemen ausgestattet. Das eine Flüssigkeitssystem ist ein Waschwasserkreislauf, welcher für die Waschung des Spülgutes zuständig ist, wobei die Waschung mit rezirkuliertem Wasser aus dem Waschtank der Spülmaschine durchgeführt wird. Das andere Flüssigkeitssystem ist ein Frischwassersystem, das für die Klarspülung zuständig ist. Die Klarspülung wird mit Frischwasser, vorzugsweise mit Frischwasser aus einem Wassererhitzer (engl. „boiler”), durchgeführt. Das Frischwasser wird nach dem Versprühen ebenfalls vom Waschtank der Spülmaschine aufgenommen.
  • Die Hauptaufgabe der Klarspülung ist es, auf dem Spülgut befindliche Lauge zu entfernen. Zusätzlich dient das während des Klarspülschrittes in den Waschtank fließende Klarspülwasser zur Regeneration des im Waschtank vorhandenen Waschwassers.
  • Bevor durch die Klarspülung Frischwasser als Klarspülflüssigkeit versprüht und dadurch in den Waschtank der Spülmaschine geleitet wird, wird eine der Frischwassermenge gleiche Menge an Waschflüssigkeit aus dem Waschtank abgepumpt.
  • Üblicherweise sind gewerbliche Spülmaschinen, die als Programmautomat ausgebildet sind, mit mehreren Programmen ausgestattet. Diese Programme unterscheiden sich hauptsächlich durch verschieden lange Programmlaufzeiten des Waschprozesses. Die Bedienperson hat die Möglichkeit, bei leicht verschmutztem Spülgut ein kurzes Waschprogramm zu wählen oder bei stark verschmutztem Spülgut ein entsprechend längeres Waschprogramm zu wählen.
  • Gewerbliche Spülmaschinen, welche als Programmautomat und zum chargenweisen Beladen und Entladen der Behandlungskammer mit Spülgut ausgebildet sind, sind insbesondere Fronttür-Maschinen oder Korbdurchschub-Maschinen. Bei Fronttür-Maschinen wird das Spülgut in einen Korb gestellt, und der mit Spülgut beladene Korb wird durch eine Fronttür in die Behandlungskammer der Spülmaschine gestellt und nach dem Reinigen wieder durch die Fronttür entnommen. Bei Korbdurchschub-Maschinen werden die mit Spülgut beladenen Geschirrkörbe von einer Eingangsseite manuell in die Behandlungskammer geschoben und nach Beendigung eines Spülprogramms von einer Ausgangsseite aus der Behandlungskammer manuell entnommen. Fronttür-Maschinen und Korbdurchschub-Maschinen enthalten nur eine einzige Behandlungskammer zum Behandeln des Spülguts. Die Fronttür-Maschinen können Untertisch-Maschinen oder Übertisch-Maschinen sein.
  • Fast ausnahmslos werden gewerbliche Spülmaschinen, welche als Programmautomat und zum chargenweisen Beladen und Entladen der Behandlungskammer mit Spülgut ausgebildet sind mit Zu- und/oder Auslauftischen ausgeführt. Auf der Zulaufseite der Spülmaschine finden üblicherweise ein manuelles Vorabräumen und ein manuelles Vorwaschen des schmutzigen Spülguts statt. Des Weiteren erfolgt hier die Beladung des schmutzigen Spülguts in spezielle Geschirrkörbe. Die Auslaufseite dient zur Trocknung und zur Entladung der Geschirrkörbe.
  • Insbesondere bei als Hauben-Maschinen oder Korbdurchschub-Maschinen ausgeführten Spülmaschinen befindet sich üblicherweise die Waschebene auf gleicher Höhe wie die Zu- und Auslauftische. Auf diese Weise können die zu reinigenden Spülkörbe einfach und ergonomisch vom Zulauftisch in die Spülmaschine und nach beendeter Reinigung aus der Spülmaschine auf den Auslauftisch geschoben werden.
  • Unter dem hierin verwendeten Begriff „Spülebene” ist die horizontale Ebene zu verstehen, in der der Spülkorb aufliegt. In der Behandlungskammer einer Spülmaschine wird die Spülebene in der Regel durch ein Führungssystem, insbesondere Führungsschienen, festgelegt, mit dem ein von einem an der Einlaufseite der Maschine vorgesehenen Zulauftisch in die durch die Behandlungskammer geschobener Spülkorb aufgenommen wird.
  • Gewerbliche Programmautomaten, insbesondere solche, die als Hauben-Spülmaschinen ausgeführt sind, sind darauf ausgelegt, große Mengen an Spülgut in möglichst kurzer Zeit zu reinigen. So beträgt bei derzeit üblichen Hauben-Spülmaschinen die Dauer eines voreingestellten Standprogramms, welches üblicherweise für normal verschmutztes Spülgut, wie Teller, Schalen, Tassen und Gläser verwendet wird, nur etwa 60 bis 80 Sekunden. Daraus ergibt sich eine theoretische Kapazität von bis zu 45 bis 60 Körben pro Stunde.
  • Abhängig von dem Spülgut und dessen Verschmutzungsgrad kann es jedoch notwendig sein, ein Behandlungsprogramm mit einer längeren Dauer zu wählen, um ein einwandfreies Reinigungsergebnis zu gewährleisten.
  • So ist es in diesem Zusammenhang aus dem Stand der Technik bekannt, dass gewerbliche Programmautomaten beispielsweise ein spezielles Besteck-Behandlungsprogramm (Intensiv-Behandlungsprogramm) aufweisen zur Verbesserung des Reinigungsergebnisses speziell von Besteck. Ein solches Intensiv-Behandlungsprogramm dauert anstelle der genannten 60 bis 80 Sekunden des Standard-Behandlungsprogramms deutlich länger, beispielsweise etwa 360 Sekunden. Somit wird deutlich, dass sich die Kapazität der Maschine bei angewähltem Intensiv-Behandlungsprogramm stark reduziert, da die Behandlungskammer dann deutlich länger belegt ist, als dies bei einem Standard-Behandlungsprogramm der Fall wäre.
  • In der Praxis führt dies dazu, dass spezielle Behandlungsprogramme, die standardmäßig üblicherweise als Alternative zu dem Standard-Behandlungsprogramm bereits vorgesehen sind, trotz verbesserter Waschperformance in der Regel nur selten von dem Betreiber der Spülmaschine angewählt werden, da die entsprechende Programmdauer insbesondere in Stoßzeiten, d. h. bei erhöhtem Spülgutaufkommen, als zu lange befunden wird. Stattdessen wird häufig das stark verschmutzte Spülgut (insbesondere Besteck und GN-Behälter) ebenfalls mit dem Standard-Behandlungsprogramm behandelt und die geringe Waschperformance durch zusätzliche manuelle Arbeitsschritte, wie z. B. manuelles Vorwaschen stark verschmutzter GN-Behälter oder separates Voreinweichen von Besteck, ausgeglichen.
  • Bei stärker verschmutztem Spülgut, wie es beispielsweise häufig bei Töpfen oder Pfannen der Fall ist, muss insbesondere die Zykluslänge entsprechend vergrößert werden, um ein akzeptables Reinigungsergebnis erzielen zu können. Üblicherweise werden bei Hauben- oder Durchschubspülmaschinen die Programmlaufzeiten auf bis zu 10 Minuten verlängert, um stark verschmutztes Spülgut, insbesondere Töpfe und Pfannen mit eingebrannten Essensresten hygienisch einwandfrei reinigen zu können.
  • Während dieser verlängerten Zyklenzeiten kann die Spülmaschine folglich nicht zum Reinigen von weniger verschmutztem Spülgut, wie beispielsweise Teller, Tassen, Besteck oder Gläsern verwendet werden. Mit anderen Worten, zum Reinigen von stark verschmutztem Spülgut, insbesondere Pfannen und Töpfen, ist die Spülmaschine für eine relativ lange Zeit blockiert, was bei kleineren Spülküchen häufig zu Problemen führt, da in dieser Zeit das anfallende Schmutzgeschirr nicht gereinigt bzw. weiterverarbeitet werden kann.
  • In der Praxis wird somit insbesondere in Stoßzeiten die Spülmaschine nur zum Reinigen von weniger verschmutztem Spülgut, wie beispielsweise Tellern, Tassen und Gläsern, verwendet, während das stark verschmutzte Spülgut (insbesondere Töpfe und Pfannen) manuell gereinigt werden, um zu verhindern, dass die Spülmaschine aufgrund der notwendigen längeren Zyklenzeiten zu lange blockiert wird.
  • Demnach liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine aus dem Stand der Technik dem Prinzip nach allgemein bekannte gewerbliche Utensilien- oder Geschirrspülmaschine, die als Hauben- oder Durchschub-Spülmaschine ausgeführt ist, derart weiterzubilden, dass auch bei Stoßzeiten in Spülküchen keine Engpässe bei der Reinigung des anfallenden Spülgutes auftreten. Insbesondere soll eine Lösung angegeben werden, mit welcher die Arbeitsabläufe in Spülküchen unter gleichzeitiger Einsparung von Ressourcen (Energie, Wasser und Chemikalien) vereinfacht und optimiert werden können.
  • Eine weitere Aufgabe ist es, eine gewerbliche Utensilien- oder Geschirrspülmaschine, die als Hauben- oder Durchschub-Spülmaschine ausgeführt ist, dahingehend weiterzubilden, dass die Kapazität der Maschine verbessert werden kann, selbst wenn ein Behandlungsprogramme angewählt wird, welches zu einer längeren Zyklus-Laufzeit führt, als dies bei einem üblichen Standard-Behandlungsprogramm der Fall wäre. Insbesondere sollen dabei gleichzeitig Ressourcen (Energie, Wasser und Chemikalien) eingespart werden.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird insbesondere eine Spülmaschine in Gestalt einer als Programmautomat ausgebildeten gewerblichen Utensilien- oder Geschirrspülmaschine vorgeschlagen, wobei die Spülmaschine als Hauben- oder Durchschubspülmaschine ausgeführt ist, und wobei die Spülmaschine eine Behandlungskammer mit mindestens einem als Rezirkulationssystem ausgebildeten Waschsystem aufweist. Erfindungsgemäß weist die Behandlungskammer eine erste Behandlungszone und mindestens eine weitere, zweite Behandlungszone auf, wobei in der ersten und in der mindestens einen zweiten Behandlungszone Spülgut unabhängig voneinander und zumindest zeitweilig gleichzeitig behandelbar ist.
  • Unter dem hierin verwendeten Begriff „unabhängig voneinander behandelbar” ist insbesondere die Behandlungszonen-spezifische Behandlung des Spülguts im Hinblick auf Einwirkzeit, Wasch- und/oder Spülmechanik, und/oder im Hinblick auf das gewählte Behandlungsprogramm zu verstehen. Mit anderen Worten, erfindungsgemäß ist vorgesehen, die Behandlungskammer in mindestens zwei Zonen aufzuteilen, wobei zumindest ein Teil der die Behandlung des Spülguts charakterisierenden Parameter (wie z. B. die Einwirkzeit, die Wasch-/Spülmechanik, die Temperatur und/oder Zusammensetzung der Waschflüssigkeit/Klarspülflüssigkeit, etc.) für jede Behandlungszone individuell eingestellt werden können.
  • In diesem Zusammenhang ist es denkbar, die beiden Behandlungszonen räumlich, d. h. hermetisch, voneinander getrennt auszuführen. Diese Ausführungsform hat insbesondere den Vorteil, dass für die entsprechenden Behandlungszonen der Behandlungskammer verschiedene Behandlungsprogramme ausgewählt werden können. In diesem Zusammenhang ist es beispielsweise denkbar, dass in einer Behandlungszone das Spülgut gemäß einem Standard-Behandlungsprogramm behandelt wird, während in einer anderen, räumlich von der ersten Behandlungszone getrennten Behandlungszone das Spülgut gemäß einem Intensiv-Behandlungsprogramm behandelt wird.
  • Andererseits ist die vorliegende Erfindung nicht auf Programmautomaten beschränkt, bei denen die mindestens zwei Behandlungszonen der Behandlungskammer mit Hilfe einer Abtrennung räumlich (hermetisch) voneinander getrennt sind. Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist vielmehr vorgesehen, die beiden Behandlungszonen innerhalb der gemeinsamen Behandlungskammer auszubilden, und insbesondere keine hermetische Trennung zwischen den mindestens zwei Behandlungszonen vorzusehen.
  • Auch bei solchen Ausführungsformen, bei denen die mindestens zwei Behandlungszonen nicht voneinander hermetisch getrennt sind, ist es selbstverständlich ebenfalls denkbar, dass die Behandlung des Spülguts in den unterschiedlichen Behandlungszonen mit unterschiedlichen Einwirkzeiten erfolgt. Dies ist insbesondere auch dann möglich, wenn für beide Behandlungszonen ein und dasselbe Behandlungsprogramm angewählt ist. In diesem Zusammenhang ist es beispielsweise denkbar, dass in einer der beiden Behandlungszonen das Spülgut für nur einen Programmzyklus verweilt, während in der anderen Behandlungszone das Spülgut für mehr als einen Programmzyklus verbleibt, infolgedessen die Einwirkzeit entsprechend vervielfacht werden kann.
  • Gemäß einer bevorzugten Realisierung der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, die mindestens zwei Behandlungszonen übereinander anzuordnen. In diesem Zusammenhang bietet es sich insbesondere an, dass mindestens eine der mindestens zwei Behandlungszonen, und vorzugsweise jede der mindestens zwei Behandlungszonen, ausgebildet ist, einen Spülkorb, in dem das in der betreffenden Behandlungszone zu behandelnde Spülgut aufgenommen ist, derart aufzunehmen, dass der untere Bereich des Spülkorbes, über den der Spülkorb aufliegt, in einer vorab festgelegten oder festlegbaren horizontalen Waschebene liegt.
  • Bei einer bevorzugten Realisierung der erfindungsgemäßen Spülmaschine ist die erste Behandlungszone über eine vertikal verschwenk- oder verschiebbare Haube und die mindestens eine zweite Behandlungszone über eine separat von der Haube ausgeführte Tür verschließbar. Hierbei ist insbesondere vorgesehen, dass die erste und mindestens eine zweite Behandlungszone übereinander angeordnet sind.
  • Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die erste Behandlungszone als Haupt-Behandlungszone und die mindestens eine zweite Behandlungszone als Hilfs-Behandlungszone auszuführen. Die Abmessung und Reinigungskapazität der Haupt-Behandlungszone (erste Behandlungszone) und die Abmessung und Reinigungskapazität der Hilfs-Behandlungszone (zweite Behandlungszone) sind vorzugsweise an die in Spülküchen üblicherweise anfallenden und zu reinigenden Spülgutarten (wie z. B. Geschirr, Besteck, Gläser und Töpfe), die pro Zeiteinheit üblicherweise anfallende Menge an zu reinigendem Spülgut je Spülgutart und/oder an den Verschmutzungsgrad des pro Zeiteinheit anfallenden Spülgutes derart angepasst, dass im Betrieb der Spülmaschine auch bei Stoßzeiten möglichst ohne Verzögerung das insgesamt anfallende Spülgut gereinigt werden kann.
  • Untersuchungen in unterschiedlichen Spülküchen haben in diesem Zusammenhang gezeigt, dass es von Vorteil ist, wenn die erste Behandlungszone (Hauptbehandlungszone) ein zum Reinigen von Spülgut effektiv nutzbares Ladevolumen aufweist, das 2 bis 4-mal größer als das effektiv nutzbare Ladevolumen der mindestens einen zweiten Behandlungszone ist. Insbesondere eignet sich dabei die erste Behandlungszone zum Reinigen von weniger verschmutztem Spülgut, das in der Praxis pro Zeiteinheit mengenmäßig wesentlich häufiger anfällt im Vergleich zu stark verschmutztem Spülgut.
  • In einer bevorzugten Realisierung der Spülmaschine beträgt das effektiv nutzbare Ladevolumen der ersten Behandlungszone zwischen 60 bis 180 Liter und vorzugsweise zwischen 80 bis 150 Liter und noch bevorzugter etwa 120 Liter. Auf diese Weise wird erreicht, dass die Reinigungskapazität der ersten Behandlungszone, d. h. die pro Zeiteinheit in der ersten Behandlungszone reinigbare Menge an Spülguteinheiten, der Reinigungskapazität einer üblichen, aus dem Stand der Technik bekannten und nur eine einzige Behandlungszone aufweisenden Hauben- oder Durchschubspülmaschine entspricht.
  • Im Hinblick auf das effektiv nutzbare Ladevolumen der mindestens einen zweiten Behandlungszone hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn dieses Ladevolumen zwischen 25 bis 75 Liter und vorzugsweise zwischen 30 bis 50 Liter beträgt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass auch bei Stoßzeiten in Spülküchen zeitnah auch stärker verschmutztes Spülgut effektiv gereinigt werden kann.
  • Damit sich Spülmaschine optimal in einen gewöhnten Arbeitsablauf in einer Spülküche einpasst, ist es bevorzugt wenn die Grundfläche der ersten Behandlungszone eine an die Grundfläche eines Spülkorbs angepasste Abmessung aufweist und insbesondere eine Grundfläche von 600 mm × 500 mm, 500 mm × 500 mm oder 400 mm × 400 mm aufweist. Demnach kann das in Spülkorbe geladene Spülgut in der ersten Behandlungszone chargenweise behandelt werden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Spülmaschine ist die erste Behandlungszone über eine vertikal verschwenk- oder verschiebbare Haube verschließbar, wobei die Haube um mindestens 300 mm, vorzugsweise um mindestens 400 mm vertikal nach oben verschwenk- oder verschiebbar ausgeführt ist. Auf diese Weise ist eine hinreichend hohe Einschubhöhe sichergestellt, so dass auch verhältnismäßig große Spülgutteile, wie beispielsweise Tabletts, problemlos in die erste Behandlungszone ein- und ausgebracht werden können. Von Vorteil in diesem Zusammenhang ist es ferner, wenn die erste Behandlungszone eine zum Reinigen von Spülgut effektive Höhe von mindestens 400 mm aufweist.
  • Im Hinblick auf die Innenabmessung der mindestens einen zweiten Behandlungszone ist es von Vorteil, wenn diese an die Dimension von üblicherweise verwendeten Pfannen und/oder Töpfe angepasst ist, da diese Spülgutart in der Regel am stärksten verschmutzt ist. Gemäß einer Realisierung der erfindungsgemäßen Spülmaschine weist hierzu die mindestens eine zweite Behandlungszone eine zum Reinigen von Spülgut effektive Höhe von mindestens 120 mm und vorzugsweise von mindestens 150 mm auf.
  • Damit der erfindungsgemäße Spülmaschine auch in kleineren Spülküchen problemlos eingesetzt werden kann, weist die Spülmaschine im geschlossenen Zustand der Behandlungszonen eine Breite zwischen 500 mm bis 800 mm und vorzugsweise zwischen 600 mm bis 800 mm, eine Tiefe zwischen 700 mm bis 900 mm und vorzugsweise zwischen 750 mm bis 850 mm, und eine Höhe zwischen 1350 mm bis 1600 mm und vorzugsweise zwischen 1400 mm bis 1550 mm auf.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weist die Spülmaschine ein als Rezirkulationssystem ausgebildetes Waschsystem zum bedarfsweisen Versprühen von Waschflüssigkeit in der Behandlungskammer und mindestens ein Klarspülsystem zum bedarfsweisen Versprühen von Klarspülflüssigkeit in der Behandlungskammer auf. Des Weiteren ist eine Steuereinrichtung vorgesehen zum Ansteuern des mindestens einen Waschsystems und/oder des mindestens einen Klarspülsystems. Vorzugsweise ist dabei die Steuereinrichtung ausgebildet, das mindestens eine Waschsystem derart anzusteuern, dass der Waschzyklus eines jeden Behandlungszyklus in der ersten Behandlungszone zeitlich ununterbrochen ist, während der Waschzyklus eines einzigen Behandlungszyklus in der mindestens einen zweiten Behandlungszone intermittierend ist. Auf diese Weise können auch nur mit einer einzigen Waschpumpe und ohne den Einsatz einer Ventilsteuerung die Einwirkzeiten der Waschflüssigkeit in den einzelnen Behandlungszonen jeweils auf beliebige Werte eingestellt werden.
  • In einer Weiterbildung der zuletzt genannten Ausführungsform ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, dass die Steuereinrichtung ferner ausgebildet ist, das mindestens eine Waschsystem derart anzusteuern, dass in der ersten und in der mindestens einen zweiten Behandlungszone stets zeitgleich Waschflüssigkeit versprüht wird.
  • Im Hinblick auf das mindestens eine Klarspülsystem ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Steuereinrichtung ausgebildet ist, das mindestens eine Klarspülsystem derart anzusteuern, dass in der mindestens einen zweiten Behandlungszone ein Klarspülzyklus stets simultan oder zumindest zeitlich überlappend mit einem Klarspülzyklus in der ersten Behandlungszone stattfindet. Somit wird die Gefahr eines Wiederanschmutzens des Spülguts minimiert, was insbesondere für Ausführungsformen gilt, bei denen die Behandlungszonen hermetisch nicht getrennt sind.
  • Um zu erreichen, dass die Spülmaschine zeitlich gesehen möglichst effizient arbeitet, ist in einer bevorzugten Realisierung der Spülmaschine vorgesehen, dass die Behandlungszyklen in der ersten und in der mindesten einen zweiten Behandlungszone zeitlich aufeinander angepasst sind. Zu diesem Zweck ist es denkbar, mit der Steuereinrichtung das mindestens eine Waschsystem derart anzusteuern, dass die Zeitdauer eines Waschzyklus eines einzigen Behandlungszyklus in der mindestens einen zweiten Behandlungszone mit der Gesamtzeitdauer der Waschzyklen einer Vielzahl von Behandlungszyklen in ersten Behandlungszone übereinstimmt.
  • Unter dem hierin verwendeten Begriff „Behandlungszyklus” ist der Zyklus zu verstehen, dem das betreffende Spülgut in der entsprechenden Behandlungszone der Spülmaschine unterworfen wird, bevor das Spülgut im gereinigten Zustand der Behandlungszone wieder entnommen werden kann. Üblicherweise setzt sich somit ein Behandlungszyklus aus einem Waschzyklus und einem im Anschluss daran stattfindenden Klarspülzyklus zusammen. Während eines Waschzyklus wird Waschflüssigkeit auf das Spülgut gesprüht, wobei während eines Klarspülzyklus Klarspülflüssigkeit auf das Spülgut gesprüht wird.
  • Alternativ oder zusätzlich zu der zuletzt genannten Ausführungsform ist es denkbar, über die Steuereinrichtung das mindestens eine Waschsystem derart anzusteuern, dass die Zeitdauer eines Waschzyklus eines einzigen Behandlungszyklus in der mindestens einen zweiten Behandlungszone ein ganzzahliges Vielfaches der Zeitdauer eines Waschzyklus in der ersten Behandlungszone ist.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Spülmaschine ist die Steuereinrichtung ferner ausgebildet, das mindestens eine Waschsystem und/oder das mindestens eine Klarspülsystem derart anzusteuern, dass ein Waschzyklus in der mindestens einen zweiten Behandlungszone automatisch, vorzugsweise wahlweise automatisch, unterbrochen wird, wenn mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt ist:
    • – in der ersten Behandlungszone findet ein Klarspülzyklus statt; und/oder
    • – die erste Behandlungszone wird geöffnet bzw. ist nicht verschlossen; und/oder
    • – die zweite Behandlungszone wird geöffnet bzw. ist nicht verschlossen.
  • Auf diese Weise kann der jeweilige Klarspülzyklus der einzelnen Behandlungszonen optimal angepasst werden, was Ressourcen, insbesondere Frischwasser und Energie, einspart.
  • Um eine möglichst effiziente Behandlung des Spülgutes in den Behandlungszonen erreichen zu können, ist in einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, für die Behandlungszonen die Behandlungsparameter möglichst individuell und an das zu reinigende Spülgut angepasst zu wählen.
  • Denkbar in diesem Zusammenhang ist es, das mindestens eine Waschsystem derart anzusteuern, dass während eines Waschzyklus:
    • – die Temperatur der in der ersten Behandlungszone versprühte Waschflüssigkeit verschieden ist von der Temperatur der in der mindestens einen zweiten Behandlungszone; und/oder
    • – der Düsendruck der in der ersten Behandlungszone versprühten Waschflüssigkeit verschieden ist von dem Düsendruck der in der mindestens einen zweiten Behandlungszone versprühten Waschflüssigkeit; und/oder
    • – die pro Zeiteinheit in der ersten Behandlungszone versprühte Menge an Waschflüssigkeit verschieden ist von der pro Zeiteinheit in der mindestens einen zweiten Behandlungszone versprühten Menge an Waschflüssigkeit; und/oder
    • – die Reinigerkonzentration in der in der ersten Behandlungszone versprühten Waschflüssigkeit verschieden ist von der Reinigerkonzentration in der in der mindestens einen zweiten Behandlungszone versprühten Waschflüssigkeit.
  • Alternativ oder zusätzlich hierzu ist es denkbar, dass über die Steuereinrichtung das mindestens eine Klarspülsystem derart angesteuert wird, dass während eines Klarspülzyklus:
    • – die Temperatur der in der ersten Behandlungszone versprühten Klarspülflüssigkeit verschieden ist von der Temperatur der in der mindestens einen zweiten Behandlungszone versprühten Klarspülflüssigkeit; und/oder
    • – der Düsendruck der in der ersten Behandlungszone versprühten Klarspülflüssigkeit verschieden ist von dem Düsendruck der in der mindestens einen zweiten Behandlungszone versprühten Klarspülflüssigkeit; und/oder
    • – die pro Zeiteinheit in der ersten Behandlungszone versprühte Menge an Klarspülflüssigkeit verschieden ist von der pro Zeiteinheit in der mindestens einen zweiten Behandlungszone versprühte Menge an Klarspülflüssigkeit; und/oder
    • – die Klarspülerkonzentration in der in der ersten Behandlungszone versprühten Klarspülflüssigkeit verschieden ist von der Klarspülerkonzentration in der in der mindestens einen zweiten Behandlungszone versprühten Klarspülflüssigkeit.
  • Die Erfindung ist nicht nur auf eine insbesondere als Hauben- oder Durchschubspülmaschine gerichtet, bei der in der Behandlungskammer der Spülmaschine mindestens zwei Behandlungszonen vorgesehen sind, sondern auch auf ein entsprechendes Verfahren zum Betreiben einer solchen Spülmaschine.
  • Erfindungsgemäß weist das Verfahren die folgenden Verfahrensschritte auf:
    • – in der ersten Behandlungszone und in der mindestens einen zweiten Behandlungszone wird zeitgleich solange Waschflüssigkeit versprüht, bis der Waschzyklus in der ersten Behandlungszone beendet ist;
    • – nach Beendigung des Waschzyklus in der ersten Behandlungszone wird der Waschzyklus der mindestens einen zweiten Behandlungszone unterbrochen und in der ersten Behandlungszone Klarspülflüssigkeit versprüht; und
    • – das Versprühen von Waschflüssigkeit in der mindestens einen zweiten Behandlungszone wird erst wieder aufgenommen, wenn in der ersten Behandlungszone ein weiterer Waschzyklus begonnen wird.
  • Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens weist die Spülmaschine – gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung – eine Steuereinrichtung auf zum Ansteuern des mindestens einen Waschsystems der Spülmaschine gemäß einem vorab festgelegten Programmablauf, wobei in der Steuereinrichtung mindestens ein vorab festgelegter Programmablauf für die erste Behandlungszone und/oder die mindestens eine zweite Behandlungszone abgelegt ist. Insbesondere ist in der Steuereinrichtung eine Vielzahl von vorab festgelegten Programmabläufen für die erste Behandlungszone und/oder die mindestens eine zweite Behandlungszone abgelegt, um den Bediener es zu ermöglichen, möglichst angepasste Behandlungsparameter auszuwählen.
  • Um den Bedienungsaufwand bei der Programmauswahl zu reduzieren, ist in einer bevorzugten Weiterbildung der zuletzt genannten Ausführungsformen vorgesehen, dass in der Steuereinrichtung mindestens eine Programmablaufgruppe mit einem festgelegten Programmablauf für die erste Behandlungszone und einem festgelegten Programmablauf für die mindestens eine zweite Behandlungszone abgelegt ist.
  • Denkbar in diesem Zusammenhang ist es insbesondere, dass seitens des Bedieners wahlweise ein Programmablauf aus der Vielzahl von vorab festgelegten Programmabläufen für die erste Behandlungszone und unabhängig hiervon ein Programmablauf aus der Vielzahl von vorab festgelegten Programmabläufen für die mindestens eine zweite Behandlungszone oder eine vorab festgelegte Programmablaufgruppe auswählbar ist.
  • Vorzugsweise sind die Programmabläufe der Programmablaufgruppe in Abhängigkeit von zumindest einem der nachfolgend aufgeführten Faktoren ausgewählt:
    • – einer vorzugsweise in einer Standardsituation pro Zeiteinheit anfallenden Menge an Spülgut; und/oder
    • – die vorzugsweise in einer Standardsituation pro Zeiteinheit anfallenden, unterschiedlichen Spülgutarten; und/oder
    • – einem vorzugsweise in einer Standardsituation auftretenden Verschmutzungsgrad des Spülguts.
  • In einer bevorzugten Realisierung der zuletzt genannten Ausführungsformen ist vorgesehen, dass die Programmablaufgruppe einen Programmablauf für die erste Behandlungszone aufweist, gemäß welchem die Zeitdauer für einen Waschzyklus der ersten Behandlungszone 40 bis 70 Sekunden (Kurzprogramm), 70 bis 120 Sekunden (Standartprogramm) oder 2 bis 5 Minuten (Intensivprogramm) beträgt. Im Hinblick auf den Programmablauf für die mindestens eine zweite Behandlungszone ist dabei vorgesehen, dass gemäß diesem Programmablauf die Zeitdauer für einen Waschzyklus in der mindestens einen zweiten Behandlungszone identisch ist mit der Zeitdauer für einen Waschzyklus in der ersten Behandlungszone.
  • Alternativ oder zusätzlich hierzu ist es denkbar, dass die Programmablaufgruppe einen Programmablauf für die mindestens eine zweite Behandlungszone aufweist, gemäß welchem die Zeitdauer für einen Waschzyklus in der mindestens einen zweiten Behandlungszone 40 bis 70 Sekunden (Kurzprogramm), 70 bis 120 Sekunden (Standardprogramm) oder 4 bis 10 Minuten (Intensivprogramm) beträgt.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Spülmaschine mindestens eine Benutzerschnittstelle mit mindestens einem insbesondere manuell oder optisch betätigbaren Eingabefeld aufweist zum manuellen Auswählen von mindestens einem Behandlungsprogramm für die erste und/oder mindestens eine zweite Behandlungszone.
  • Unter einem „manuell betätigbares Eingabefeld” ist insbesondere eine Tastatur oder dergleichen zu verstehen, während ein „optisch betätigbares Eingabefeld” ein Eingabefeld ist, welches über Funk, IR, WLAN oder dergleichen drahtlose Kommunikationsverbindung ansteuerbar ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Realisierung ist dabei vorgesehen, dass für die erste und mindestens eine zweite Behandlungszone eine gemeinsame Benutzerschnittstelle vorgesehen ist. Diese gemeinsame Benutzerschnittstelle ist vorzugsweise im oberen Bereich der vertikal verschwenk- oder verschiebbaren Haube angeordnet, über welche die erste Behandlungszone verschließbar ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Bediener der Maschine nur dann das Eingabefeld manuell betätigen kann, wenn die erste Behandlungszone verschlossen ist.
  • Alternativ hierzu ist es selbstverständlich aber auch denkbar, dass für die erste und mindestens eine zweite Behandlungszone jeweils eine Benutzerschnittstelle vorgesehen ist.
  • In einer bevorzugten Realisierung der Erfindung ist vorgesehen, dass die mindestens eine Benutzerschnittstelle ausgebildet ist, Information hinsichtlich eines Anlagenzustandes der Spülmaschine vorzugsweise optisch und/oder akustisch bereitzustellen.
  • Alternativ oder zusätzlich ist es denkbar, dass die mindestens eine Benutzerschnittstelle mindestens ein insbesondere optisch oder manuell betätigbares Eingabefeld, insbesondere Tastatur, aufweist, zum manuellen Eingreifen in einen Behandlungszyklus der ersten Behandlungszone und/oder in einen Behandlungszyklus der mindestens einen zweiten Behandlungszone.
  • In diesem Zusammenhang ist es ferner denkbar, wenn die mindestens eine Benutzerschnittstelle ein erstes manuell betätigbares Eingabefeld, insbesondere Tastatur, aufweist zum Starten und/oder Beenden eines Behandlungszyklus in der ersten und/oder mindestens einen zweiten Behandlungszone und ein von dem ersten Eingabefeld separat ausgeführtes zweites insbesondere manuell oder optisch betätigbares Eingabefeld aufweist zum Abrufen von Information hinsichtlich eines Anlagezustandes der Spülmaschine und/oder zum manuellen Eingreifen in einen Behandlungszyklus der ersten und/oder mindestens einen zweiten Behandlungszone und/oder zum Aufrufen und/oder Auswählen von Programmparametern für die erste und/oder mindestens eine zweite Behandlungszone.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Spülmaschine sind die erste und die mindestens eine zweite Behandlungszone über eine Abtrennung derart voneinander räumlich getrennt, dass beim Versprühen von Waschflüssigkeit in einer der beiden Behandlungszonen eine insbesondere dadurch bedingte Wiederanschmutzung in der anderen Behandlungszone wirksam verhindert wird.
  • Vorzugsweise ist dabei das Waschsystem der Spülmaschine der ersten und der mindestens einen zweiten Behandlungszone zugeordnet. Das Waschsystem weist ein Waschpumpensystem sowie ein Waschdüsensystem auf, wobei das Waschpumpensystem saugseitig mit dem Waschtank strömungsmäßig verbunden oder verbindbar ist zum bedarfsweisen Zuführen von in dem Waschtank gesammelter Flüssigkeit zu dem Waschdüsensystem.
  • In einer bevorzugten Realisierung der Spülmaschine weist dabei das Waschdüsensystem eine Vielzahl von der ersten Behandlungszone zugeordnete Waschdüsen und eine Vielzahl von der zweiten Behandlungszone zugeordnete Waschdüsen auf, wobei bei Betätigung des Waschpumpensystems sowohl den der ersten Behandlungszone zugeordneten Waschdüsen als auch den der zweiten Behandlungszone zugeordneten Waschdüsen die in dem Waschtank gesammelte Flüssigkeit als Waschflüssigkeit zugeführt wird.
  • Insbesondere ist hierbei vorgesehen, dass zumindest ein Teil der Waschdüsen, insbesondere zumindest ein Teil der der mindestens einen zweiten Behandlungszone zugeordneten Waschdüsen, als bezüglich der entsprechenden Behandlungszone ortsfeste Waschdüsen ausgebildet ist.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist dabei zumindest ein Teil der ortsfest ausgebildeten Waschdüsen in der Abtrennung und/oder in mindestens einem bezüglich der entsprechenden Behandlungszone ortsfest ausgebildeten Wascharm ausgebildet.
  • Die Abtrennung kann beispielsweise ein im Wesentlichen horizontal verlaufendes und zwischen der ersten und der mindestens einen zweiten Behandlungszone angeordnetes oder anordbares Trennelement, insbesondere Trennblech, sowie ein an dem Trennelement angeordnetes Leitungssystem aufweisen, wobei das an dem Trennelement angeordnetes Leitungssystem strömungsmäßig mit dem Waschpumpensystem verbunden oder verbindbar ist, und wobei zumindest ein Teil der ortsfest in der Abtrennung ausgebildeten Waschdüsen in dem an dem Trennelement angeordneten Leitungssystem ausgeführt sind oder zumindest mit dem an dem Trennelement angeordneten Leitungssystem strömungsmäßig verbunden sind.
  • In einer bevorzugten Realisierung der erfindungsgemäßen Spülmaschine sind die der mindestens einen zweiten Behandlungszone zugeordneten Waschdüsen in einem oberen Bereich der mindestens einen zweiten Behandlungszone angeordneten oberen Wascharmsystem und in einem im unteren Bereich der mindestens einen zweiten Behandlungszone angeordneten unteren Wascharmsystem ausgebildet, wobei das obere und/oder das untere Wascharmsystem bezüglich der mindestens einen zweiten Behandlungszone ortsfest ausgeführt sind/ist.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass jeder Behandlungszone der Spülmaschine ein eigenes Klarspülsystem mit jeweils einer Klarspülpumpe und Klarspüldüsen zugeordnet ist.
  • Vorzugsweise ist dabei zumindest ein Teil der Klarspüldüsen, insbesondere zumindest ein Teil der der mindestens einen zweiten Behandlungszone zugeordneten Klarspüldüsen, als bezüglich der entsprechenden Behandlungszone ortsfeste Klarspüldüsen ausgebildet.
  • Insbesondere ist es bevorzugt, wenn zumindest ein Teil der ortsfest ausgebildeten Klarspüldüsen in der Abtrennung und/oder in mindestens einem bezüglich der entsprechenden Behandlungszone ortsfest ausgebildeten Klarspülarm ausgebildet ist.
  • In einer besonders bevorzugten Realisierung der erfindungsgemäßen Spülmaschine weist die Abtrennung ein im Wesentlichen horizontal verlaufendes und zwischen der ersten und der mindestens einen zweiten Behandlungszone angeordnetes oder anordbares Trennelement, insbesondere Trennblech, sowie ein an dem Trennelement angeordnetes Leitungssystem auf, wobei das an dem Trennelement angeordnetes Leitungssystem strömungsmäßig mit der der zweiten Behandlungszone zugeordneten Klarspülpumpe verbunden oder verbindbar ist, und wobei zumindest ein Teil der ortsfest in der Abtrennung ausgebildeten Klarspüldüsen in dem an dem Trennelement angeordneten Leitungssystem ausgeführt sind oder zumindest mit dem an dem Trennelement angeordneten Leitungssystem strömungsmäßig verbunden sind.
  • Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die in den Zeichnungen dargestellten exemplarischen Ausführungsformen näher beschrieben.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1a ein als Hauben-Spülmaschine ausgeführter Programmautomat gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in einer perspektivischen Ansicht;
  • 1b die in 1a gezeigte Ausführungsform in einer Frontansicht;
  • 2 schematisch ein als Hauben-Spülmaschine ausgeführter Programmautomat gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
  • 3 schematisch ein als Hauben-Spülmaschine ausgeführter Programmautomat gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
  • 4 schematisch ein Hydraulikschema eines Waschsystems einer als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 5 schematisch ein Hydraulikschema eines Waschsystems einer als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 6 schematisch ein Hydraulikschema eines Waschsystems einer als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 7 schematisch ein Hydraulikschema eines Waschsystems einer als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 8a das bei der als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine gemäß 7 zum Einsatz kommende Waschsystem in einer perspektivischen Ansicht;
  • 8b das in der als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine gemäß 7 zum Einsatz kommende Waschsystem in einer perspektivischen Explosionsdarstellung;
  • 9 ein bei dem Waschsystem gemäß 8a und 8b zum Einsatz kommende Trennelement in einer perspektivischen Ansicht von unten;
  • 10a ein bei dem Waschsystem gemäß 8a und 8b zum Einsatz kommender ortfester Wascharm in einer perspektivischen Ansicht von unten;
  • 10b ein mit dem in 10a dargestellten ortsfesten Wascharm erzielbares Sprühmuster;
  • 11 schematisch ein Hydraulikschema eines Waschsystems einer als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 12 eine exemplarische Ausführungsform eines bei der als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine gemäß 11 zum Einsatz kommenden Waschsystems in einer perspektivischen Explosionsdarstellung;
  • 13 ein bei dem in 12 dargestellten Waschsystem zum Einsatz kommendes Trennelement in einer perspektivischen Explosionsdarstellung;
  • 14 ein bei dem Waschsystem gemäß 12 zum Einsatz kommender gemeinsamer Wascharm in einer Seitenansicht;
  • 15 eine weitere Ausführungsform eines Trennelements für das bei der als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine gemäß 11 zum Einsatz kommende Waschsystem; und
  • 16 eine Ausführungsform einer Benutzerschnittstelle für die erfindungsgemäße Spülmaschine.
  • Die Erfindung betrifft gewerbliche Spülmaschinen, insbesondere Geschirr-Spülmaschinen oder Utensilien-Spülmaschinen, in Form eines Programmautomaten. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung als Hauben- oder (Korb-)Durchschub-Spülmaschine ausgeführte Programmautomaten.
  • Eine als Programmautomat ausgeführte gewerbliche Spülmaschine 1 weist für gewöhnlich eine Programmsteuereinrichtung (hierin auch als „Steuereinrichtung 100” bezeichnet) auf zur Steuerung von mindestens einem Reinigungsprogramm und eine durch mindestens eine Tür 9 und/oder mindestens eine Haube 8 verschließbare Behandlungskammer 2 in einem Maschinengehäuse zur Aufnahme von zu reinigendem Spülgut, wie beispielsweise Geschirr, Besteck, Töpfe, Pfannen, Tabletts und Gläser.
  • Wie es insbesondere den Darstellungen in den 2 und 3 entnommen werden kann, ist es in ergonomischer Hinsicht von Vorteil, wenn ein als Durchschub-Spülmaschine 1 ausgeführter Programmautomat an seiner Zu- und Auslaufseite jeweils mit einem Tisch (Zulauftisch 3, Auslauftisch 4) ausgestattet ist. Die mit schmutzigem Spülgut beladenen Körbe 5 können somit auf dem Zulauftisch 3 in die Spülmaschine 1 geschoben werden. Nach der Behandlung des Spülguts in der Behandlungskammer 2 der Spülmaschine 1 wird der Korb 5 mit dem dann gereinigten Spülgut aus der Maschine 1 auf den Auslauftisch 4 gefahren.
  • Die Einwirkzeit, d. h. die Zeit, während der Reinigungs- oder Waschflüssigkeit das Spülgut innerhalb der Behandlungskammer 2 benetzt, hängt insbesondere von der über das Behandlungsprogramm festgelegten Dauer der Waschphase ab. Für normal verschmutztes Spülgut, wie Teller, Schalen, Tassen und/Gläser, erfordert ein Reinigungszyklus bestehend aus einer Waschphase und einer danach anschließenden Klarspülphase in der Regel zwischen 50 bis 100 Sekunden. Allerdings kann eine längere Behandlung des Spülguts notwendig sein, insbesondere wenn dieses einen höheren Verschmutzungsgrad aufweist, oder wenn Schmutz in das Spülgut eingebrannt ist. Häufig ist dann eine Verlängerung der Gesamt-Behandlungszeit auf bis zu 400 Sekunden erforderlich. Durch die verlängerte Einwirkzeit wird das zu reinigende Spülgut einer Intensiv-Behandlung unterzogen, so dass auch stärker verschmutztes Spülgut wirksam gereinigt werden kann.
  • Um zu gewährleisten, dass trotz einer Intensiv-Behandlung die Reinigungskapazität der Spülmaschine 1, d. h. die theoretisch pro Zeiteinheit von der Maschine 1 bearbeitbaren Spülguteinheiten/Spülgut-Körbe 5, nicht negativ beeinflusst wird, ist gemäß der Erfindung vorgesehen, die Behandlungskammer 2 der als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine 1 in mindestens zwei Behandlungszonen 6, 7 zu unterteilen, wobei die mindestens zwei Behandlungszonen 6, 7 so ausgeführt sind, dass die Behandlung des Spülguts in den einzelnen Behandlungszonen 6, 7 unabhängig voneinander erfolgen kann.
  • Obgleich die in den Zeichnungen dargestellten exemplarischen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 jeweils mit genau zwei Behandlungszonen 6, 7 ausgeführt sind, ist dies nicht als einschränkend anzusehen. Vielmehr ist es selbstverständlich auch denkbar, dass die Behandlungskammer 2 der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 in mehr als zwei Zonen unterteilt ist.
  • Wie beispielsweise in den 1a und 1b dargestellt, betrifft eine exemplarische Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine als Hauben-Spülmaschine 1 ausgeführte (Korb-)Durchschub-Spülmaschine 1, die sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass zusätzlich zu der üblicherweise vorgesehenen (Haupt-)Behandlungszone 6 eine weitere unterhalb dieser Behandlungszone 6 angeordnete Behandlungszone 7 ausgebildet ist. Die obere Haupt-Behandlungszone 6, welche hierin auch als „erste Behandlungszone” bezeichnet wird, ist ausgebildet, um einen Spülkorb 5 aufzunehmen, der gegebenenfalls mit dem zu behandelnden Spülgut beladen ist.
  • Zu diesem Zweck weist die Grundfläche der ersten Behandlungszone bzw. Haupt-Behandlungszone 6 eine an die Grundfläche eines Spülkorbs 5 angepasste Abmessung auf, und insbesondere eine Grundfläche von 600 mm × 500 mm, 500 mm × 500 mm oder 400 mm × 400 mm.
  • Ferner ist die Haupt-Behandlungszone 6 so ausgebildet, dass der Spülkorb 5 von einem Zulauftisch 3 (in den 1a und 1b nicht dargestellt) direkt in die Behandlungszone 6 der Hauben-Spülmaschine 1 eingeschoben werden kann. Mit anderen Worten, die Waschebene 6a der Haupt-Behandlungszone 6 ist in horizontaler Richtung ausgerichtet mit der Tischhöhe des Zulauftisches 3.
  • Insbesondere ist bei der in 1b gezeigten Spülmaschine 1 die Höhe der horizontalen Waschebene 6a der ersten Behandlungszone 6 variabel einstellbar und beträgt vorzugsweise 800 mm bis 900 mm und vorzugsweise 830 mm bis 890 mm. Das Einstellen der Höhe der horizontalen Waschebene 6a der ersten Behandlungszone 6 erfolgt beispielsweise über höhenverstellbare Füße der Maschine.
  • In bevorzugter Weise ist ferner ein Auslauftisch 4 vorgesehen, wobei die Tischhöhe des Auslauftisches 4 ebenfalls horizontal mit der Waschebene 6a der Haupt-Behandlungszone 6 fluchtet, so dass der Spülkorb 5 nach der Behandlung in der Haupt-Behandlungszone 6 direkt auf den Auslauftisch 4 geschoben werden kann.
  • Wie bereits angedeutet, ist unterhalb der Haupt-Behandlungszone 6 eine weitere Behandlungszone 7 ausgeführt. Diese weitere Behandlungszone 7, welche hierin auch als „zweite Behandlungszone” oder „Hilfs-Behandlungszone” bezeichnet wird, dient insbesondere zum Reinigen von Spülgut, welches eine längere Einwirkzeit im Vergleich zu dem in der ersten Behandlungszone 6 zu reinigenden Spülgut benötigt.
  • Bei der in den 1a und 1b dargestellten exemplarischen Ausführungsform ist die zweite Behandlungszone 7 ebenfalls ausgelegt, einen Spülkorb 5 aufzunehmen, wobei in dem Spülkorb 5 das in der weiteren Behandlungszone 7 zu behandelnde Spülgut aufgenommen ist.
  • Im Einzelnen sind die Abmessung und Reinigungskapazität der Haupt-Behandlungszone (erste Behandlungszone 6) und die Abmessung und Reinigungskapazität der Hilfs-Behandlungszone (zweite Behandlungszone 7) vorzugsweise an die in Spülküchen üblicherweise anfallenden und zu reinigenden Spülgutarten (wie z. B. Geschirr, Besteck, Gläser und Töpfe), die pro Zeiteinheit üblicherweise anfallende Menge an zu reinigendem Spülgut je Spülgutart und/oder an den Verschmutzungsgrad des pro Zeiteinheit anfallenden Spülgutes derart angepasst, dass im Betrieb der Spülmaschine 1 auch bei Stoßzeiten möglichst ohne Verzögerung das insgesamt anfallende Spülgut gereinigt werden kann.
  • Von daher ist bei der in 1b gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 vorgesehen, dass die erste Behandlungszone 6 ein zum Reinigen von Spülgut effektiv nutzbares Ladevolumen aufweist, das 2 bis 4-mal größer als das effektiv nutzbare Ladevolumen der zweiten Behandlungszone 7 ist. Im Einzelnen beträgt hier das effektiv nutzbare Ladevolumen der ersten Behandlungszone 6 zwischen 60 bis 180 Liter und vorzugsweise zwischen 80 bis 150 Liter und noch bevorzugter etwa 120 Liter, während das effektiv nutzbare Ladevolumen der zweiten Behandlungszone 7 ein Ladevolumen zwischen 25 bis 75 Liter und vorzugsweise zwischen 30 bis 50 Liter aufweist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass auch bei Stoßzeiten in Spülküchen zeitnah auch stärker verschmutztes Spülgut effektiv gereinigt werden kann.
  • Wie dargestellt, ist bei der in den 1a und 1b schematisch dargestellten exemplarischen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die beiden Behandlungszonen 6, 7 unabhängig voneinander mit Spülgut be- und entladen werden können. Im Einzelnen ist die erste Behandlungszone 6 über eine mit einer in vertikaler Richtung verschiebbaren Haube 8 verschließbare Öffnung mit Spülgut be- und entladbar. Der Verschiebeweg der Haube 8 beträgt mindestens 300 mm, vorzugsweise mindestens 400 mm, während die erste Behandlungszone 6 eine zum Reinigen von Spülgut effektive Höhe von mindestens 400 mm aufweist.
  • Andererseits weist die zweite Behandlungszone 7 eine zum Reinigen von Spülgut effektive Höhe von mindestens 120 mm und vorzugsweise von mindestens 150 mm auf, so dass in dieser Behandlungszone 7 auch in Besteckkörbe aufgenommenes Besteck gereinigt werden kann.
  • Zusätzlich hierzu weist die zweite Behandlungszone 7 eine eigene verschließbare Öffnung auf, über welche diese Behandlungszone 7 mit Spülgut be- und entladen werden kann.
  • Bei der in den 1a und 1b dargestellten exemplarischen Ausführungsform ist insbesondere vorgesehen, dass die zweite Behandlungszone 7 eine eigene, über eine um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbare Tür 9 verschließbare Öffnung aufweist, über welche die zweite Behandlungszone 7 mit Spülgut be- und entladen werden kann.
  • Dabei ist es insbesondere von Vorteil, dass die um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbare Tür 9 derart ausgebildet ist, dass diese in ihrem geöffneten Zustand horizontal mit der Waschebene 7a der weiteren Behandlungszone 7 fluchtet. Auf diese Weise dient in ihrem geöffneten Zustand die Tür 9 gleichzeitig als Be- und Entladehilfe zum Hinein- bzw. Herausschieben des Spülguts bzw. des Spülkorbes 5.
  • Wie auch die Höhe der horizontalen Waschebene 6a der ersten Behandlungszone 6 ist die Höhe der horizontalen Waschebene 7a der zweiten Behandlungszone 7 variabel einstellbar und beträgt vorzugsweise 350 mm bis 600 mm und noch bevorzugter 500 mm bis 600 mm (gemessen vom Fußboden des Aufstellraumes).
  • In 2 ist die exemplarische Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 gemäß den 1a und 1b in einer Konfiguration gezeigt, in welcher die Spülmaschine 1 mit Zu- und Auslauftischen 3, 4 ausgestattet ist. Im Einzelnen finden auf der Zulaufseite der Spülmaschine 1 üblicherweise ein manuelles Vorabräumen und ein manuelles Vorwaschen des schmutzigen Spülguts statt. Des Weiteren kann hier die Beladung des schmutzigen Spülguts in spezielle Spülkörbe 5 erfolgen.
  • Die Auslaufseite dient zur Trocknung und Entladung der Spülkörbe. Wie in 2 dargestellt, befindet sich die Waschebene 6a der Haupt-Behandlungszone 6 auf gleicher Höhe wie die Zu- und Auslauftische 3, 4. Auf diese Weise können die zu reinigenden Spülkörbe 5 einfach und ergonomisch vom Zulauftisch 3 in die Haupt-Behandlungszone 6 der Hauben-Spülmaschine 1 und nach beendeter Reinigung aus der Spülmaschine 1 auf den Auslauftisch 4 geschoben werden.
  • Wie es insbesondere der schematischen Darstellung in 3 entnommen werden kann, ist die vorliegende Erfindung nicht darauf beschränkt, dass die zusätzliche Behandlungszone 7 unterhalb der Haupt-Behandlungszone 6 angeordnet ist. Vielmehr ist es selbstverständlich auch denkbar, die zusätzliche Behandlungszone 7 neben der Haupt-Behandlungszone 6 oder oberhalb der Haupt-Behandlungszone 6 anzuordnen.
  • Im Hinblick auf die in den 1 bis 3 gezeigten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 sein angemerkt, dass diese im geschlossenen Zustand der Behandlungszonen 6, 7 eine Breite zwischen 500 mm bis 800 mm und vorzugsweise zwischen 600 mm bis 800 mm aufweist, eine Tiefe zwischen 700 mm bis 900 mm und vorzugsweise zwischen 750 mm bis 850 mm aufweist, und eine Höhe zwischen 1350 mm bis 1600 mm und vorzugsweise zwischen 1400 mm bis 1550 mm aufweist. Mit anderen Worten, die äußere Abmessung der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 ist vergleichbar mit der einer herkömmlichen aber nur eine einzige Behandlungszone aufweisende Maschine gleicher Art, wobei jedoch mit der erfindungsgemäßen Spülmaschine die Maschinenkapazität erhöht ist, bei verhältnismäßig reduziertem Ressourcenverbrauch.
  • Um beispielsweise das bei insgesamt 150 Menüs anfallende Spülgut zu reinigen, benötigt eine herkömmliche aber nur eine einzige Behandlungszone aufweisende Spülmaschine insgesamt 67 Minuten mit einem Frischwasserverbrauch von 100 Litern und einem Energieverbrauch von 2,9 kWh (bei einem Standard-Behandlungsprogramm).
  • Mit der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 hingegen kann die Behandlungsdauer auf unter 50 Minuten reduziert werden, und zwar bei einem Frischwasserverbrauch von 72,5 Litern und einem Energieverbrauch von 2,1 kWh.
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Darstellungen in den 4 bis 6 die Funktionsweise von unterschiedlichen Wasch-/Klarspülsystemen beschrieben, welche beispielsweise bei einer als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine 1 gemäß der vorliegenden Erfindung zum Einsatz kommen.
  • Obwohl es grundsätzlich denkbar ist, die Spülmaschine 1 gemäß der vorliegenden Erfindung mit mehreren Waschtanks auszurüsten, wobei jeweils ein Waschtank einer Behandlungszone 6, 7 zugeordnet ist, ist bei den bevorzugten und in den Zeichnungen dargestellten exemplarischen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Lösung vorgesehen, dass die Spülmaschine 1 jeweils nur einen einzigen Waschtank 12 aufweist, welcher der (einzigen) Behandlungskammer 2 zugeordnet ist und somit den einzelnen Behandlungszonen 6, 7 der (einzigen) Behandlungskammer 2 gemeinsam zugeordnet ist.
  • Vorzugsweise weist der Waschtank 12 eine Aufnahmekapazität von 20 bis 40 Litern, vorzugsweise 25 bis 35 Litern auf. Diese Aufnahmekapazität ist einerseits ausreichend für den gleichzeitigen Klarspülbetrieb in den beiden Behandlungszonen 6, 7. Andererseits ist der Tank 12 so klein gewählt, dass er nach wie vor in dem – im Vergleich zu einer herkömmlichen aber nur eine einzige Behandlungszone aufweisenden Maschine – reduzierten Einbauraum im Maschinengehäuse aufgenommen werden kann.
  • Wie in den Hydraulikschemata gemäß den 4 bis 6 dargestellt, befindet sich der (einzige) Waschtank 12 unterhalb der Behandlungskammer 2 der Maschine 1 und dient zur Aufnahme von in den jeweiligen Behandlungszonen 6, 7 der Behandlungskammer 2 versprühter Flüssigkeit. Wie bereits angedeutet, ist bei den in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen vorgesehen, dass die Behandlungskammer 2 der Spülmaschine 1 in insgesamt zwei Behandlungszonen 6, 7 unterteilt ist, und zwar in eine Haupt-Behandlungszone 6 und eine Zusatz-Behandlungszone 7. Den Behandlungszonen 6, 7, die innerhalb der (einzigen) Behandlungskammer 2 integriert sind, ist ein gemeinsames Waschsystem zugeordnet.
  • Bei dem in 4 dargestellten Hydraulikschema weist das Waschsystem eine (gemeinsame) Waschpumpe 13 auf, mit der Waschflüssigkeit aus dem Waschtank 12 durch ein Waschflüssigkeitsleitungssystem zu entsprechenden Waschdüsen 11.1, 11.2 gefördert werden kann.
  • Bei der in 4 schematisch dargestellten Ausführungsform sind die Waschdüsen 11.1, 11.2 in entsprechenden Wascharmen 10.1, 10.2, 10.3 integriert. Hierbei ist vorgesehen, dass der oberen (Haupt-)Behandlungszone 6 eine erste Düsenanordnung bestehend aus einem oberen Wascharm 10.1 und einem unteren Wascharm 10.2 zugeordnet ist. Der unteren (Zusatz-)Behandlungszone 7 ist eine weitere Düsenanordnung zugeordnet, die ebenfalls einen oberen Wascharm 10.3 und einen unteren Wascharm 10.4 aufweist.
  • Bei dem in 4 gezeigten Hydraulikschema sind der untere Wascharm 10.2 der Haupt-Behandlungszone 6 und der obere Wascharm 10.3 der Zusatz-Behandlungszone 7 als gemeinsamer Wascharm ausgeführt. Mit anderen Worten, bei diesem Ausführungsbeispiel kommt ein einziger Wascharm 10.2, 10.3 zum Einsatz, dem eine Doppelfunktion zukommt: dieser gemeinsame Wascharm dient als unterer Wascharm der (oberen) Haupt-Behandlungszone 6 und gleichzeitig als oberer Wascharm der (unteren) Zusatz-Behandlungszone 7. Hierzu weist der gemeinsame Wascharm in Richtung der (oberen) Haupt-Behandlungszone 6 ausgerichtete Waschdüsen 11.1 und in Richtung der (unteren) Zusatz-Behandlungszone 7 ausgerichtete Waschdüsen 11.2 auf.
  • Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf diesen Aspekt beschränkt. Wie es dem Hydraulikschema gemäß 5 entnommen werden kann, ist es auch denkbar, dass kein gemeinsamer Wascharm zum Einsatz kommt, so dass jeder einzelnen Behandlungszone 6, 7 separate Wascharme 10.110.4 zugeordnet sind.
  • Die in den entsprechenden Wascharmen 10.110.4 integrierten Waschdüsen 11.1, 11.2 sind jeweils in der Behandlungskammer 2 auf die entsprechend zugeordnete Behandlungszone 6, 7 gerichtet und dienen dazu, die von der gemeinsamen Waschpumpe 13 geförderte Waschflüssigkeit auf das in den betreffenden Behandlungszonen 6, 7 angeordnete und zu reinigende Spülgut zu sprühen.
  • Die versprühte Waschflüssigkeit fällt durch Schwerkraft in den Waschtank 12 zurück. Dadurch bilden der Waschtank 12, die Waschpumpe 13, das Waschflüssigkeitssystem 16 und die Waschdüsen 11 zusammen mit den Behandlungszonen 6, 7 der Behandlungskammer 2 einen Waschflüssigkeitskreislauf. Das Waschflüssigkeitsleitungssystem 16 verbindet die Druckseite der Waschpumpe 13 mit den Waschdüsen 11.1, 11.2.
  • Ferner ist ein Klarspülsystem zum Fördern von Klarspülflüssigkeit mittels einer Klarspülpumpe 14 durch ein Klarspülleitungssystem 17 zu Klarspüldüsen 15a, 15b vorgesehen, welche in der Behandlungskammer 2 auf den Bereich des zu reinigenden Spülguts gerichtet sind. Die versprühte Klarspülflüssigkeit fällt durch Schwerkraft von der Behandlungskammer 2 in den Waschtank 12. Das Klarspülflüssigkeitssystem 17 verbindet die Druckseite der Klarspülpumpe 14 mit den Klarspüldüsen 15.1, 15.2.
  • Wie bereits ausgeführt, können die Waschdüsen 11.1, 11.2 und die Klarspüldüsen 15.1, 15.2 in den Bereichen oberhalb und/oder unterhalb und falls gewünscht auch seitlich von der betreffenden Behandlungszone 6, 7 innerhalb der Behandlungskammer 2 angeordnet und jeweils gegen den Bereich gerichtet sein, in welchem das Spülgut in der entsprechenden Behandlungszone positioniert wird.
  • Vorzugsweise ist für jede Behandlungszone 6, 7 eine Vielzahl von Waschdüsen 11.1 bzw. 11.2 an mindestens einem oberen Wascharm 10.1 bzw. 10.3, eine Vielzahl von Waschdüsen 11.1 bzw. 11.2 an einem unteren Wascharm 10.2 bzw. 10.4, eine Vielzahl von Klarspüldüsen 15.1 bzw. 15.2 an mindestens einem oberen Klarspülarm 18.1 bzw. 18.3 und eine Vielzahl von Klarspüldüsen 15.1 bzw. 15.2 an mindestens einem unteren Klarspülarm 18.2 bzw. 18.4 vorgesehen. Wie bereits ausgeführt, können dabei der untere Wascharm 10.2 der oberen Haupt-Behandlungszone 6 und der obere Wascharm 10.3 der unteren Zusatz-Behandlungszone 7 als ein gemeinsamer Wascharm ausgeführt sein (vgl. 4). Gleiches gilt auch für die entsprechenden Klarspülarme 18.2, 18.3.
  • Alternativ hierzu ist es aber gleichwohl denkbar, für jede der mindestens zwei Behandlungszonen 6, 7 separate Wasch- bzw. Klarspülarme 10.110.4 bzw. 18.118.4 vorzusehen, wie es in dem Hydraulikschema gemäß 5 angedeutet ist.
  • Bevor während der Klarspülphase Klarspülflüssigkeit versprüht wird, wird jeweils eine der Klarspülflüssigkeit entsprechende Menge an Waschflüssigkeit aus dem Waschtank 12 mittels einer Ablaufpumpe (in den Zeichnungen nicht dargestellt) abgepumpt, deren Saugseite über eine Ableitung an einen Sumpf des Waschtanks 12 angeschlossen ist. Wenn vor einem ersten Start der als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine 1 der Waschtank 12 leer ist, muss er zuerst mit Frischwasser über eine Frischwasserleitung (nicht gezeigt) oder mittels des Klarspülsystems und dessen Klarspülpumpe 14 mit Frischwasser oder einer anderen Klarspülflüssigkeit oder Waschflüssigkeit gefüllt werden.
  • Die Klarspülflüssigkeit kann Frischwasser oder mit Klarspüler vermischtes Frischwasser sein. Die Waschflüssigkeit hingegen enthält Reiniger (engl.: detergent), welcher der im Waschtank 12 enthaltenen Flüssigkeit von einer Reinigerzudosiervorrichtung (nicht gezeigt) vorzugsweise automatisch zudosiert wird. Die oben erwähnte Programmsteuereinrichtung steuert die Waschpumpen 13, die Klarspülpumpe 14, die Ablaufpumpe und die Reinigerlösungspumpe (nicht gezeigt) in Abhängigkeit von dem jeweils an der Programmsteuereinrichtung von einer Bedienperson gewählten Reinigungsprogramm. Es ist mindestens ein Reinigungsprogramm vorgesehen, vorzugsweise sind mehrere wahlweise auswählbare Reinigungsprogramme vorgesehen.
  • Aus den in den Zeichnungen dargestellten Hydraulikschemata ist erkennbar, dass ferner eine Klarspülpumpe 14 mit ihrer Saugseite an einem Auslass eines Boilers 22 angeschlossen ist. Der Boiler 22 weist des Weiteren einen mit einer Frischwasserzuleitung 30 verbundenen Einlass auf, über welchen dem Boiler 22 entweder Frischwasser oder Frischwasser mit zudosiertem Klarspüler zugeführt wird. In dem Boiler 22 wird die über den Einlass zugeführte Flüssigkeit (reines Frischwasser oder Frischwasser mit zudosiertem Klarspüler) nach Vorgabe eines Prozessablaufs aufgeheizt. Über die mit ihrer Saugseite am Boilerauslauf angeschlossene Klarspülpumpe 14 kann die in dem Boiler 22 aufgeheizte Klarspülflüssigkeit beispielsweise während einer Frischwasser-Klarspülphase über das Klarspülleitungssystem 17 zu den Klarspüldüsen 15.1 bzw. 15.2 zugeführt werden. Die Klarspüldüsen 15.1 bzw. 15.2 sind in den Behandlungszonen 6, 7 der Behandlungskammer 2 angeordnet, um die in den Boiler 22 aufgeheizte Klarspülflüssigkeit in der entsprechenden Behandlungszone 6, 7 der Behandlungskammer 2 auf das Spülgut zu sprühen. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass dem Boiler 22 über den Einlass in die Frischwasserzufuhrleitung 30 reines Frischwasser zugeführt wird, welchem nach Erwärmung in dem Boiler 22 ein Klarspüler zudosiert wird.
  • Auch ist es in diesem Zusammenhang denkbar, dass das Klarspülsystem einen vorzugsweise elektrisch betriebenen Dampferzeuger aufweist, der beispielsweise in den Boiler 22 integriert sein kann. In diesem Fall kann am oberen Bereich des Boilers 22 ein entsprechender Dampfauslass des Dampferzeugers ausgebildet sein (nicht in den Zeichnungen dargestellt). Der Dampfauslass des Dampferzeugers kann über eine Dampfleitung an einer oberhalb des Waschtanks gelegenen Stelle mit der Behandlungskammer verbunden sein, um in diese bei Bedarf den in den Dampferzeuger erzeugten Dampf einzuleiten. Selbstverständlich sind aber auch andere Positionen möglich.
  • In dem Boiler 22, welcher gemäß einigen Ausführungsformen der Erfindung nicht nur zum Erwärmen der Klarspülflüssigkeit, sondern auch zum bedarfsweisen Erzeugen von Dampf dient, befindet sich eine Heizung 47. Ferner kann in bzw. an den Boiler 22 ein Niveausensor angeordnet sein, welcher beispielsweise ein Ventil 49 der Frischwasserleitung 30 steuert.
  • Anhand des in 6 dargestellten Hydraulikschemas ist ferner erkennbar, dass auch jeder einzelnen Behandlungszone 6, 7 ein eigenes Waschsystem und ein eigenes Klarspülsystem zugeordnet sein kann. Im Unterschied zu den in den 4 und 5 gezeigten Ausführungsformen ist hierbei der Behandlungszone 6 eine eigene Waschpumpe 13.1 und ein eigenes Waschflüssigkeitssystem 16.1 sowie eine eigene Klarspülpumpe 14.1 mit einem eigenen Klarspülleitungssystem 17.1 zugeordnet. In gleicher Weise ist der Behandlungszone 7 eine eigene Waschpumpe 13.2 und ein eigenes Waschflüssigkeitssystem 16.2 sowie eine eigene Klarspülpumpe 14.2 mit einem eigenen Klarspülleitungssystem 17.2 zugeordnet. Dabei sind die Waschpumpen 13.1, 13.2 und die Klarspülpumpen 14.1, 14.2 von einer nicht gezeigten Steuereinrichtung unabhängig voneinander ansteuerbar, so dass in den jeweiligen Behandlungszonen unabhängig voneinander verschiedene Behandlungsprogramme realisiert werden können.
  • Im Einzelnen dient die in den 4 bis 6 schematisch angedeutete Steuereinrichtung 100 zum Ansteuern der entsprechenden ansteuerbaren Komponenten des Wasch- und/oder Klarspülsystems der Spülmaschine 1. Insbesondere ist die Steuereinrichtung 100 ausgebildet, das die vorzugsweise gemeinsame Waschpumpe 13 des Waschsystems derart anzusteuern, dass der Waschzyklus eines jeden Behandlungszyklus in der ersten Behandlungszone 6 zeitlich ununterbrochen ist, während der Waschzyklus eines einzigen Behandlungszyklus in der zweiten Behandlungszone 7 intermittierend ist.
  • Darüber hinaus ist bei den in den Zeichnungen dargestellten exemplarischen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 die Steuereinrichtung 100 ferner ausgebildet, die vorzugsweise gemeinsame Waschpumpe 13 derart anzusteuern, dass in der ersten und in der zweiten Behandlungszone 6, 7 stets zeitgleich Waschflüssigkeit versprüht wird.
  • Im Hinblick auf das Klarspülsystem der Spülmaschine 1 ist die Steuereinrichtung 100 ausgebildet ist, die beiden Klarspülpumpen 14.1, 14.2 derart anzusteuern, dass in der zweiten Behandlungszone 7 ein Klarspülzyklus stets simultan oder zumindest zeitlich überlappend mit einem Klarspülzyklus in der ersten Behandlungszone 6 stattfindet.
  • Hierbei ist es von Vorteil, wenn die Steuereinrichtung 100 ferner ausgebildet ist, die vorzugsweise gemeinsame Waschpumpe 13 derart anzusteuern, dass die Zeitdauer eines Waschzyklus eines einzigen Behandlungszyklus in der zweiten Behandlungszone 7 mit der Gesamtzeitdauer der Waschzyklen einer Vielzahl von Behandlungszyklen in ersten Behandlungszone 6 übereinstimmt. Insbesondere ist es in diesem Zusammenhang denkbar, dass mit der Steuereinrichtung 100 die vorzugsweise gemeinsame Waschpumpe 13 derart angesteuert wird, dass die Zeitdauer eines Waschzyklus eines einzigen Behandlungszyklus in der zweiten Behandlungszone 7 ein ganzzahliges Vielfaches der Zeitdauer eines Waschzyklus in der ersten Behandlungszone 6 ist.
  • Grundsätzlich ist bei den in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 vorgesehen, dass die Steuereinrichtung 100 ausgebildet ist, das mindestens eine Waschsystem und/oder das mindestens eine Klarspülsystem derart anzusteuern, dass ein Waschzyklus in der zweiten Behandlungszone (7) automatisch, vorzugsweise wahlweise automatisch, unterbrochen wird, wenn mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt ist:
    • – in der ersten Behandlungszone 6 findet ein Klarspülzyklus statt; und/oder
    • – die erste Behandlungszone 6 wird geöffnet bzw. ist nicht verschlossen, was beispielsweise über einen entsprechenden Sensor erfassbar ist; und/oder
    • – die zweite Behandlungszone 7 wird geöffnet bzw. ist nicht verschlossen, was ebenfalls beispielsweise über einen entsprechenden Sensor erfassbar ist.
  • Das Ansteuern des Waschsystems und/oder Klarspülsystems erfolgt vorzugsweise automatisch. Mit anderen Worten, das Ansteuern des mindestens einen Wasch- und/oder Klarspülsystems erfolgt vorzugsweise gemäß einem vorab festgelegten Programmablauf, wobei in der Steuereinrichtung 100 mindestens ein vorab festgelegter Programmablauf für die erste Behandlungszone 6 und/oder die mindestens eine zweite Behandlungszone 7 abgelegt ist. Vorzugsweise ist in der Steuereinrichtung 100 eine Vielzahl von vorab festgelegten Programmabläufen für die erste Behandlungszone 6 und/oder die mindestens eine zweite Behandlungszone 7 abgelegt.
  • In diesem Zusammenhang ist es denkbar, dass in der Steuereinrichtung 100 mindestens eine Programmablaufgruppe mit einem festgelegten Programmablauf für die erste Behandlungszone 6 und einem festgelegten Programmablauf für die mindestens eine zweite Behandlungszone 7 abgelegt ist. Dabei kann von dem Bediener der Spülmaschine 1 wahlweise ein Programmablauf aus der Vielzahl von vorab festgelegten Programmabläufen für die erste Behandlungszone 6 und unabhängig hiervon ein Programmablauf aus der Vielzahl von vorab festgelegten Programmabläufen für die mindestens eine zweite Behandlungszone 7 oder eine vorab festgelegte Programmablaufgruppe ausgewählt werden.
  • In vorteilhafter Weise ist in der Steuereinrichtung 100 mindestens eine Programmablaufgruppe mit einem festgelegten Programmablauf für die erste Behandlungszone 6 und mit einem festgelegten Programmablauf für die mindestens eine zweite Behandlungszone 7 abgelegt, und wobei die Programmabläufe der Programmablaufgruppe in Abhängigkeit von zumindest einem der nachfolgend aufgeführten Faktoren ausgewählt sind:
    • – einer vorzugsweise in einer Standardsituation pro Zeiteinheit anfallenden Menge an Spülgut; und/oder
    • – die vorzugsweise in einer Standardsituation pro Zeiteinheit anfallenden, unterschiedlichen Spülgutarten; und/oder
    • – einem vorzugsweise in einer Standardsituation auftretenden Verschmutzungsgrad des Spülguts.
  • Ferner ist es bevorzugt, wenn in der Steuereinrichtung 100 mindestens eine Programmablaufgruppe mit einem festgelegten Programmablauf für die erste Behandlungszone 6 und einem festgelegten Programmablauf für die mindestens eine zweite Behandlungszone 7 abgelegt ist, wobei die Programmablaufgruppe einen Programmablauf für die erste Behandlungszone 6 aufweist, gemäß welchem die Zeitdauer für einen Waschzyklus der ersten Behandlungszone 40 bis 70 Sekunden, 70 bis 120 Sekunden oder 2 bis 5 Minuten beträgt, und wobei die Programmablaufgruppe einen Programmablauf für die mindestens eine zweite Behandlungszone 7 aufweist, gemäß welchem die Zeitdauer für einen Waschzyklus in der zweiten Behandlungszone 7 identisch ist mit der Zeitdauer für einen Waschzyklus in der ersten Behandlungszone 6.
  • Andererseits ist es bevorzugt, wenn in der Steuereinrichtung 100 mindestens eine Programmablaufgruppe mit einem festgelegten Programmablauf für die erste Behandlungszone 6 und einem festgelegten Programmablauf für die mindestens eine zweite Behandlungszone 7 abgelegt ist, wobei die Programmablaufgruppe einen Programmablauf für die erste Behandlungszone 6 aufweist, gemäß welchem die Zeitdauer für einen Waschzyklus in der ersten Behandlungszone 40 bis 70 Sekunden, 70 bis 120 Sekunden oder 2 bis 5 Minuten beträgt, und wobei die Programmablaufgruppe einen Programmablauf für die mindestens eine zweite Behandlungszone 7 aufweist, gemäß welchem die Zeitdauer für einen Waschzyklus in der zweiten Behandlungszone 40 bis 70 Sekunden, 70 bis 120 Sekunden oder 4 bis 10 Minuten beträgt.
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Darstellung in 7 eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung näher beschrieben.
  • Wie in dem Hydraulikschema gemäß 7 dargestellt, befindet sich auch bei dieser Ausführungsform der (einzige) Waschtank 12 unterhalb der Behandlungskammer 2 der Maschine 1 und dient zur Aufnahme von in den jeweiligen Behandlungszonen 6, 7 der Behandlungskammer 2 versprühter Flüssigkeit. Wie auch bei den anderen in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen ist bei der in 7 schematisch dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 vorgesehen, dass die Behandlungskammer 2 der Spülmaschine 1 in insgesamt zwei Behandlungszonen 6, 7 unterteilt ist, und zwar in eine Haupt-Behandlungszone 6 und eine Zusatz-Behandlungszone 7.
  • Auch ist bei der in 7 schematisch dargestellten Ausführungsform den beiden Behandlungszonen 6, 7 ein gemeinsames Waschsystem zugeordnet. Dieses gemeinsame Waschsystem weist gemäß dem in 7 dargestellten Hydraulikschema eine (gemeinsame) Waschpumpe 13 auf, mit der Waschflüssigkeit aus dem Waschtank 12 durch ein Waschflüssigkeitsleitungssystem zu entsprechenden Waschdüsen 11.1, 11.2 gefördert werden kann.
  • Bei der in 7 schematisch dargestellten Ausführungsform sind die Waschdüsen 11.1, 11.2 in entsprechenden Wascharmen 10.1, 10.2, 10.3, 10.4 integriert. Hierbei ist vorgesehen, dass der oberen (Haupt-)Behandlungszone 6 eine erste Wascharmanordnung bestehend aus einem oberen Wascharm 10.1 und einem unteren Wascharm 10.2 zugeordnet ist. Vorzugsweise sind diese beiden Wascharme 10.1, 10.2 bezüglich der Behandlungszone 6 rotierbar ausgeführt.
  • Im Unterschied zu beispielsweise der in 4 gezeigten Ausführungsform ist allerdings bei der Ausführungsform gemäß 7 vorgesehen, dass der untere Wascharm 10.2 einzig und allein der oberen (Haupt-)Behandlungszone 6 zugeordnet ist. Demnach kommt bei dieser Ausführungsform dem Wascharm 10.2 nicht die zuvor beschriebene Doppelfunktion zu.
  • Der unteren (Zusatz-)Behandlungszone 7 sind ebenfalls entsprechende Wascharmsysteme zugeordnet. Im Einzelnen, und wie es nachfolgend detaillierter unter Bezugnahme auf die Darstellungen in den 8a, 8b, 9, 10a und 10b beschrieben wird, ist bei der in 7 schematisch dargestellten exemplarischen Ausführungsform vorgesehen, dass der unteren (Zusatz-)Behandlungszone 7 ein unterer Wascharm 10.4 zugeordnet ist, welcher – wie auch die Wascharme 10.1 und 10.2 der oberen (Haupt-)Behandlungszone 6 – als ein bezüglich der unteren Zusatz-Behandlungszone 7 rotierbar ausgeführter Wascharm ausgebildet ist.
  • Aus Platzgründen hingegen ist bei der in 7 dargestellten Ausführungsform das obere Wascharmsystem 10.3 der unteren (Zusatz-)Behandlungszone 7 als ein ortsfest bezüglich der Behandlungszone 7 angeordnetes Wascharmsystem ausgeführt. Dieses Wascharmsystem weist – wie es anschließend unter Bezugnahme beispielsweise auf die Darstellungen in den 8a und 8b näher beschrieben wird – mehrere Wascharme 10.3 auf, wobei diese Wascharme 10.3 jeweils ortsfest, d. h. nicht rotierbar bezüglich der Behandlungszone 7 ausgeführt sind. Auf diese Weise kann das obere Wascharmsystem 10.4 besonders kompakt und insbesondere mit einer geringen Höhe ausgeführt werden, so dass der unteren Behandlungszone 7 ein möglichst großes (effektives) Volumen zur Verfügung steht, um dort Spülgut entsprechend zu behandeln.
  • Wie auch bei der beispielsweise in 4 schematisch dargestellten Ausführungsform ist bei der Ausführungsform gemäß 7 vorgesehen, dass in den entsprechenden Wascharmen 10.1, 10.2, 10.3, 10.4 Waschdüsen 11.1, 11.2 ausgebildet sind, die jeweils in der Behandlungskammer 2 auf die entsprechend zugeordnete Behandlungszone 6, 7 gerichtet sind und dazu dienen, die von der gemeinsamen Waschpumpe 13 geförderte Waschflüssigkeit auf das in den betreffenden Behandlungszonen 6, 7 angeordnete und zu reinigende Spülgut zu sprühen.
  • Die versprühte Waschflüssigkeit fällt dann durch Schwerkraft in den (einzigen) Waschtank 12, der bei der in 7 dargestellten Ausführungsform beispielsweise eine Aufnahmekapazität von etwa 30 Litern aufweist, zurück. Dadurch bilden der Waschtank 12, die Waschpumpe 13, das Waschflüssigkeitsleitungssystem 16 und die Waschdüsen 11.1, 11.2 zusammen mit den Behandlungszonen 6, 7 der Behandlungskammer 2 einen Waschflüssigkeitskreislauf. Dabei verbindet das Waschflüssigkeitsleitungssystem 16 die Druckseite der Waschpumpe 13 mit den entsprechenden Waschdüsen 11.1, 11.2.
  • Bei der in 7 schematisch dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 ist ferner ein Klarspülsystem zum Fördern von Klarspülflüssigkeit mittels Klarspülpumpen 14.1, 14.2 durch entsprechende Klarspülleitungssysteme 17.1, 17.2 zu Klarspüldüsen 15.1, 15.2 vorgesehen, welche in der Behandlungskammer 2 jeweils in den Behandlungszonen 6, 7 auf den Bereich des zu behandelnden Spülgutes gerichtet sind.
  • Wie auch bei der in 6 schematisch dargestellten Spülmaschine 1 ist bei der Ausführungsform gemäß 7 vorgesehen, dass der oberen Behandlungszone 6 ein eigenes Klarspülsystem bestehend aus einer eigenen Klarspülpumpe 14.1 und einem eigenen Klarspülleitungssystem 17.1 zugeordnet. In gleicher Weise ist der unteren Behandlungszone 7 ein eigenes Klarspülsystem bestehend aus einer eigenen Klarspülpumpe 14.2 und einem eigenen Klarspülleitungssystem 17.2 zugeordnet. Dabei sind die beiden Klarspülpumpen 14.1, 14.2 von einer in 7 nur schematisch angedeuteten gezeigten Steuereinrichtung 100 ansteuerbar.
  • Der oberen Behandlungszone 6 sind entsprechende Klarspüldüsen 15.1 zugeordnet, denen während einer Klarspülphase über die Klarspülpumpe 14.1 Frischwasser oder Frischwasser mit zudosiertem Klarspüler zugeführt werden. Die Klarspüldüsen 15.1 der oberen Behandlungszone 6 sind – wie auch die entsprechenden Waschdüsen 11.1 – vorzugsweise in bezüglich der oberen Behandlungszone 6 rotierbar gelagerten Klarspülarmen integriert.
  • Die Klarspüldüsen 15.2 der unteren Behandlungszone 7 sind vorzugsweise zumindest teilweise als ortsfest angeordnete Klarspüldüsen ausgeführt, d. h. in einem ortsfest bezüglich der unteren Behandlungszone 7 angeordneten Klarspülarm ausgeführt. Dies gilt bei dem in 7 dargestellten Ausführungsbeispiel insbesondere für die im oberen Bereich der unteren Behandlungszone 7 angeordneten Klarspüldüsen 15.2.
  • Wie es anschließend unter Bezugnahme auf die Darstellung in 9 näher beschrieben wird, sind für die untere Behandlungszone 7 die entsprechenden dort im oberen Bereich angeordneten Klarspüldüsen 15.2 in Klarspülarmen ausgebildet, die in einem Trennelement (Abtrennung 50) integriert sind.
  • Bei dem Trennelement handelt es sich vorzugsweise um ein in der Behandlungskammer 2 fixierbares Trennblech, welches dazu dient, die erste und zweite Behandlungszone 6, 7 derart voneinander räumlich zu trennen, dass beim Versprühen insbesondere von Waschflüssigkeit in einer der beiden Behandlungszonen 6, 7 eine insbesondere dadurch bedingte Wiederanschmutzung in der anderen Behandlungszone 7, 6 wirksam verhindert wird.
  • Im Einzelnen, und wie es beispielsweise den Darstellungen in den 8a und 8b entnommen werden kann, ist bei dieser Ausführungsform das als Trennblech ausgeführte Trennelement derart dimensioniert, dass vorzugsweise die gesamte effektive horizontale Querschnittsfläche der Behandlungskammer 2 überdeckt wird, so dass wirksam die obere und untere Behandlungszonen 6, 7 voneinander räumlich getrennt sind. Um dennoch bewirken zu können, dass beim Versprühen von Waschflüssigkeit in der oberen Behandlungszone 6 die versprühte Waschflüssigkeit durch Schwerkraft in den (gemeinsamen) Waschtank 12 der Spülmaschine 1 zurücklaufen kann, ist vorgesehen, dass in mindestens einem Bereich seitlich des Waschflüssigkeitsleitungssystems 16 bzw. seitlich des Klarspülleitungssystems 17.1, 17.2 eine Spaltöffnung 52 verbleibt, die jedoch in vertikaler Richtung nicht mit dem Behandlungsbereich in der unteren Behandlungszone 7 fluchtet.
  • Im Einzelnen, und wie es insbesondere den Darstellungen in den 8a und 8b entnommen werden kann, ist bei dieser exemplarischen Ausführungsform vorgesehen, dass das Waschflüssigkeitsleitungssystem 16 sowie die Klarspülleitungssysteme 17.1, 17.2 zumindest bereichsweise in einem gemeinsamen Schachtgehäuse 60 aufgenommen sind. Andererseits stößt das als Trennblech ausgeführte Trennelement an dieses Schachtgehäuse 60 an und wird dort abgestützt/befestigt. Auf diese Weise werden zur linken und rechten Seite des (mittig angeordneten) Schachtgehäuses 60 Spaltöffnungen bereitgestellt, über welche die in der oberen Behandlungszone 6 versprühte Flüssigkeit durch Schwerkraft in den gemeinsamen Waschtank 12 ablaufen kann.
  • Insbesondere der Darstellung in den 8a und 8b ist ferner zu entnehmen, dass der der unteren Behandlungszone 7 zugeordnete obere Wascharm 10.3 als ein bezüglich der Behandlungszone 7 ortsfest angeordneter Wascharm ausgeführt ist, in welchem die entsprechenden Waschdüsen 11.2 aufgenommen sind. Bei der dargestellten Ausführungsform dient dieser ortsfest ausgeführte obere Wascharm 10.3 der unteren Waschzone 7 ferner zum Abstützen/Fixieren des als Trennblech ausgeführten Trennelements 51. Auf diese Weise wird eine besonders kompakte Bauform erreicht, was das effektiv zur Verfügung stehende Volumen zur Behandlung von Spülgut in der unteren Behandlungszone 7 erhöht.
  • Den Darstellungen in den 8a und 8b ist ferner zu entnehmen, dass die der oberen Behandlungszone 6 zugeordneten Wascharme 10.1, 10.2 jeweils als bezüglich der Behandlungszone 6 rotierbar ausgeführte Wascharme ausgebildet sind. Das gleiche gilt vorzugsweise auch für den der unteren Behandlungszone 7 zugeordneten unteren Wascharm 4.
  • Der bei dieser Ausführungsform zum Einsatz kommende (obere) Wascharm 10.3 der unteren Behandlungszone 7 ist noch einmal in 10a dargestellt, wobei 10b das mit diesem Wascharm bzw. mit den in diesem Wascharm integrierten Waschdüsen erzielbare Sprühmuster angedeutet ist.
  • Um in einer Klarspülphase in den entsprechenden Behandlungszonen 6, 7 Klarspülflüssigkeit versprühen zu können, ist die obere Behandlungszone 6 mit einem oberen und einem unteren Klarspülarm 18.1, 18.2 ausgeführt. Diese beiden Klarspülarme 18.1, 18.2 sind vorzugsweise als lösbar mit dem entsprechenden Wascharm 10.1, 10.2 ausgeführte Klarspülarme ausgebildet.
  • Hierzu ist es denkbar, beispielsweise einen Clip-Mechanismus zu verwenden, wie er in der DE 20 2014 105 112 U1 beschrieben wird.
  • Die untere Behandlungszone 7 ist ebenfalls mit einem rotierbaren Klarspülarm (unterer Klarspülarm 18.4) versehen, welcher ebenfalls vorzugsweise lösbar mit dem entsprechenden Wascharm 10.4 verbindbar ist.
  • Im oberen Bereich der unteren Behandlungszone 7 sind ebenfalls Klarspüldüsen vorgesehen, diese sind jedoch in ortsfest bezüglich der Behandlungszone 7 angeordneten Klarspülarmsegmenten 15.3 integriert, wie es insbesondere der Darstellung in 9 entnommen werden kann.
  • Im Einzelnen ist bei dieser exemplarisch dargestellten Ausführungsform vorgesehen, dass auf der Unterseite des als Trennblech ausgeführten Trennelements 51, und insbesondere im Umfangsbereich des Trennelements 51, entsprechende Klarspülarmsegmente ausgebildet sind, um die entsprechenden Klarspüldüsen bedarfsweise mit Klarspülflüssigkeit zu versorgen.
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf das schematisch in 11 dargestellte Hydraulikschema eine weitere Ausführungsform der als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine 1 beschrieben.
  • Wie dargestellt, weist die Spülmaschine 1 eine einzige Behandlungskammer 2 auf, die unterteilt ist in eine obere (Haupt-)Behandlungszone 6 sowie eine untere (Zusatz-)Behandlungszone 7. Wie es anschließend näher unter Bezugnahme auf die Darstellungen in den 12 und 15 beschrieben wird, sind diese beiden Behandlungszonen 6, 7 über eine Abtrennung 50 derart voneinander räumlich getrennt, dass beim Versprühen von Waschflüssigkeit in einer der beiden Behandlungszonen 6, 7 eine insbesondere dadurch bedingte Wiederanschmutzung in der anderen Behandlungszone 7, 6 wirksam verhindert wird.
  • Wie auch bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 ist bei der in 11 schematisch dargestellten Spülmaschine 1 vorgesehen, dass diese nur einen einzigen Waschtank 12 aufweist, welcher der (einzigen) Behandlungskammer 2 und somit den beiden Behandlungszonen 6, 7 gemeinsam zugeordnet ist.
  • Der Waschtank 12 befindet sich unterhalb der Behandlungskammer 2 der Spülmaschine 1 und dient zur Aufnahme von in den jeweiligen Behandlungszonen 6, 7 versprühter Flüssigkeit. Die Aufnahmekapazität des Waschtanks 12 beträgt 20 bis 40 Liter, vorzugsweise 25 bis 35 Liter. Auch bei der in 11 schematisch dargestellten Ausführungsform ist diese Aufnahmekapazität einerseits ausreichend für den gleichzeitigen Klarspülbetrieb in den beiden Behandlungszonen 6, 7. Andererseits ist der Waschtank 12 so klein gewählt, dass er nach wie vor in dem – im Vergleich zu einer herkömmlichen, aber nur eine einzige Behandlungszone aufweisenden Maschine – reduzierten Einbauraum im Maschinengehäuse aufgenommen werden kann.
  • Wie auch bei der zuvor unter Bezugnahme auf die Darstellung in 7 beschriebenen Ausführungsform ist bei der in 11 schematisch dargestellten Ausführungsform der Spülmaschine 1 vorgesehen, dass den beiden Behandlungszonen 6, 7 ein gemeinsames Waschsystem zugeordnet ist. Dieses gemeinsame Waschsystem weist eine (einzige) Waschpumpe 13 auf, mit der Waschflüssigkeit aus dem Waschtank 12 über ein Waschflüssigkeitsleitungssystem 16 zu entsprechenden Waschdüsen 11.1, 11.2 gefördert werden kann. Die in 11 mit der Bezugsziffer „11.1” bezeichneten Waschdüsen sind dabei der oberen Behandlungskammer 6 zugeordnet und entsprechend ausgerichtet, während die in 11 mit der Bezugsziffer „11.2” bezeichneten Waschdüsen der unteren Behandlungszone 7 zugeordnet und entsprechend ausgerichtet sind.
  • Wie auch beispielsweise der in 4 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 ist dabei vorgesehen, dass der untere Wascharm 10.2 der oberen Behandlungszone 6 und der obere Wascharm 10.3 der unteren Behandlungszone 7 als gemeinsamer Wascharm ausgeführt sind. Mit anderen Worten, auch bei den in 11 schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel kommt ein einziger Wascharm 10.2, 10.3 zum Einsatz, dem eine Doppelfunktion zukommt: Dieser gemeinsame Wascharm dient als unterer Wascharm der (oberen) Haupt-Behandlungszone 6 und gleichzeitig als oberer Wascharm der (unteren) Zusatz-Behandlungszone 7. Hierzu weist der gemeinsame Wascharm in Richtung der oberen Behandlungszone 6 ausgerichtete Waschdüsen 11.1 und in Richtung der unteren Behandlungszone 7 ausgerichtete Waschdüsen 11.2 auf.
  • Unterschiedliche Ausführungsformen dieses (gemeinsamen) Wascharms werden anschließend unter Bezugnahme auf die Darstellungen in den 13, 14 und 15 beschrieben.
  • Zusätzlich zu diesem gemeinsamen Wascharm ist der oberen Behandlungszone 6 ein weiterer Wascharm 10.1 zugeordnet, der im oberen Bereich der Behandlungszone 6 vorzugsweise um eine vertikale Achse bezüglich der Behandlungszone 6 rotierbar gelagert ist. In diesem Wascharm 10.1 sind ebenfalls entsprechende Waschdüsen 11.1 ausgebildet.
  • In gleicher Weise ist im unteren Bereich der unteren Behandlungszone 7 ein zusätzlicher Wascharm 11.4 mit entsprechenden Waschdüsen 11.2 vorgesehen. Wie auch der obere Wascharm 10.1 der oberen Behandlungszone 6 ist der untere Wascharm 10.4 der unteren Behandlungszone 7 bezüglich dieser Behandlungszone rotierbar ausgebildet.
  • Bei der in 11 schematisch dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 ist jeder Behandlungszone 6, 7 ein eigenes Klarspülsystem zugeordnet, so dass unabhängig voneinander in den Behandlungszonen 6, 7 ein Klarspülvorgang ausgeführt werden kann. Jedes Klarspülsystem weist hierzu eine eigene Klarspülpumpe 14.1, 14.2 auf, wobei diese Klarspülpumpen 14.1, 14.2 jeweils saugseitig mit einem Boiler 22 verbunden sind. Über ein entsprechendes Klarspülleitungssystem 17.1, 17.2 ist der druckseitige Auslass der entsprechenden Klarspülpumpe 14.1, 14.2 mit den den Behandlungszonen 6, 7 jeweils zugeordneten Klarspüldüsen 15.1, 15.2 strömungsmäßig verbunden.
  • Wie es nachfolgend unter Bezugnahme auf die Darstellungen in den 12 bis 15 näher beschrieben wird, sind die der oberen Behandlungszone 6 zugeordneten Klarspüldüsen 15.1 jeweils in einem Klarspülarm 18.1, 18.2 ausgebildet. Diese beiden Klarspülarme 18.1, 18.2 sind – im Unterschied beispielsweise zu der in 4 schematisch dargestellten Ausführungsform – einzig und allein der oberen Behandlungszone 6 zugeordnet.
  • Vorzugsweise sind die Klarspülarme 18.1, 18.2 der oberen Behandlungszone 6 bezüglich dieser Behandlungszone rotierbar ausgebildet. Insbesondere bietet sich hierbei eine Lösung an, wie sie – zumindest dem Prinzip nach – in der Druckschrift DE 20 2014 105 112 U1 beschrieben wird.
  • Die der unteren Behandlungszone 7 zugeordneten Klarspüldüsen 15.2 hingegen sind vorzugsweise in bezüglich der Behandlungszone 7 ortsfest angeordneten Klarspülarmen 18.2 ausgebildet. Auf diese Weise ist eine möglichst platzsparende Integration der Klarspüldüsen 15.2 in der unteren Behandlungszone 7 möglich.
  • Wie es beispielsweise der Explosionsdarstellung in 12 entnommen werden kann, ist es denkbar, dass beispielsweise im unteren Bereich der unteren Behandlungszone 7 seitlich angeordnete (ortsfeste) Klarspülarme 18.2 vorgesehen sind, in denen die entsprechenden Klarspüldüsen 15.2 ausgebildet sind.
  • Selbstverständlich ist es aber auch denkbar, die Klarspülarme 18.2 in anderen Bereichen der unteren Behandlungszone 7 vorzusehen, insbesondere mittig angeordnet, wobei dann die in den Klarspülarmen 18.2 ausgebildeten Klarspüldüsen 15.2 sowohl nach oben als auch nach unten ausgerichtet sein sollten.
  • Der Darstellung in 12 ist ferner zu entnehmen, wie bei diesem Ausführungsbeispiel die Abtrennung 50, über welche die obere und die untere Behandlungszone 6, 7 voneinander räumlich getrennt werden, ausgebildet sein kann. Im Einzelnen weist gemäß diesem Ausführungsbeispiel die Abtrennung 50 ein sich im Wesentlichen in horizontaler Ebene erstreckendes Trennelement 51 auf, welches derart ausgebildet ist, dass dieses – mit Ausnahme einer mittig angeordneten Ausnehmung – die gesamte effektive Querschnittsfläche der Behandlungskammer 2 abdeckt.
  • Zu diesem Zweck ist im hinteren Bereich des Trennelements 51 eine Ausnehmung 53 vorgesehen, die passend zu dem Schaftgehäuse 60 des Klarspülleitungssystem bzw. Waschflüssigkeitsleitungssystem ausgeführt ist.
  • Wie es insbesondere der Darstellung in 13 entnommen werden kann, ist jedoch mittig des Trennelements 51 eine Ausnehmung ausgeführt, in welcher eine scheibenförmige Abtrennung 54 einsetzbar ist. Diese scheibenförmige Abtrennung 54 ist vorzugsweise fest mit dem (gemeinsamen) Wascharm verbunden und wird über einen Klarspül- bzw. Waschflüssigkeitsanschluss 55 in horizontaler Ebene drehbar gelagert.
  • 15 zeigt eine alternative Ausführungsform der beispielsweise in 11 schematisch dargestellten Spülmaschine 1. Bei dieser Ausführungsform kommt erneut eine scheibenförmige Abtrennung 54 zum Einsatz, wobei allerdings der gemeinsame Wascharm insgesamt vier Wascharmsegmente aufweist.
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Darstellung in 16 eine exemplarische Ausführungsform einer Benutzerschnittstelle 110 beschrieben, über welche ein Bediener der erfindungsgemäßen Spülmaschine 1 mindestens ein Behandlungsprogramm oder entsprechende Behandlungsparameter für die erste und/oder zweite Behandlungszone 6, 7 auswählen kann.
  • Im Einzelnen ist die in 16 dargestellte Ausführungsform der Benutzerschnittstelle 110 als gemeinsame Benutzerschnittstelle für beide Behandlungszonen 6, 7 der Spülmaschine 1 ausgeführt. Wie es den Darstellungen in den 1 bis 4 entnommen werden kann, ist diese gemeinsame Benutzerschnittstelle 110 im oberen Bereich der verschiebbaren Haube 8 angeordnet.
  • Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf Ausführungsformen beschränkt, bei welcher eine gemeinsame Benutzerschnittstelle 110 für alle Behandlungszonen 6, 7 der Spülmaschine 1 kommt. Insbesondere ist es denkbar, für die erste und mindestens eine zweite Behandlungszonen 6, 7 jeweils eine Benutzerschnittstelle vorzusehen. Hierbei würde es sich anbieten, die Benutzerschnittstelle 110 für die erste Behandlungszone 6 im oberen Bereich der Haube 8 und die Benutzerschnittstelle 110 für die mindestens eine zweite Behandlungszone 7 oberhalb der separat von der Haube 8 ausgeführten Tür 9 anzuordnen.
  • Wie in 16 angedeutet, ist die Benutzerschnittstelle 110 ausgebildet, Information hinsichtlich eines Anlagenzustandes der Spülmaschine 1 bereitzustellen. Bei der Darstellung in 16 erfolgt dies in optischer Weiser über ein entsprechendes Informationsfeld 113.
  • Des Weiteren ist die Benutzerschnittstelle 110 mit einem Eingabefeld 111 versehen, um es dem Bediener zu ermöglichen, in einem Behandlungszyklus der ersten Behandlungszone 6 und/oder in einem Behandlungszyklus der mindestens einen zweiten Behandlungszone 7 manuell einzugreifen.
  • Insbesondere ist die in 16 schematisch dargestellte Benutzerschnittstelle 110 mit einem ersten manuell betätigbaren Eingabefeld 114 versehen, um einen Behandlungszyklus in der ersten und/oder mindestens einem zweiten Behandlungszone 7 zu starten bzw. zu beenden, und mit einem von dem ersten Eingabefeld 114 separat ausgeführten zweiten Eingabefeld 111 versehen, um Information hinsichtlich eines Anlagezustands der Spülmaschine 1 abzurufen, und/oder um in einen Behandlungszyklus der ersten und/oder mindestens einem zweiten Behandlungszone 7 einzugreifen, und/oder um Programmparameter für die ersten und/oder mindestens einer zweiten Behandlungszone 7 aufzurufen bzw. auszuwählen.
  • Zusammenfassend ist demnach ersichtlich, dass die erfindungsgemäße Lösung mindestens eine zusätzliche Behandlungszone 7 vorsieht, und zwar insbesondere für Spülgut, wie Besteck oder GN-Behälter, welches in der Regel stärker verschmutzt ist und somit eine längere Spüldauer benötigt. Auf diese Weise kann die Waschperformance durch Verlängerung der Programmdauer der zusätzlichen Behandlungszone 7 verbessert werden, und zwar so, wie es für die in dieser Behandlungszone 7 zu behandelnden Spülgutart notwendig ist, um ein einwandfreies Spülergebnis gewährleistet. Zusätzlich hierzu wird trotz Einsatz des Intensiv-Programms in der zusätzlichen Behandlungszone 7 die Kapazität der Haupt-Waschzone 6 nicht negativ beeinflusst, d. h. nicht reduziert.
  • Beispielsweise können mit der Haupt-Behandlungszone 6 fünf Körbe mit einem Standard-Behandlungsprogramm behandelt werden können, während zusätzlich in der unteren bzw. zusätzlichen Behandlungszone 7 gleichzeitig, d. h. parallel dazu, ein Korb mit einem Intensiv-Behandlungsproramm behandelt wird.
  • Somit kann die bisherige Behandlungszone 6 ohne Kapazitätsverlust für das normal beschmutzte Spülgut im Vergleich zu aktuellen Maschinen betrieben werden, und zwar bei gleichzeitiger Verbesserung des Waschergebnisses für stärker verschmutztes Spülgut, da dieses parallel dazu in der zusätzlichen Behandlungszone 7 beispielsweise mit einem speziellen Intensiv-Behandlungsprogramm gereinigt werden kann.
  • Die Erfindung ist nicht auf die in den Zeichnungen rein exemplarisch dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern ergibt sich aus einer Zusammenschau sämtlicher hierin offenbarter Merkmale und Aspekte.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (14)

  1. Spülmaschine (1) in Gestalt einer als Programmautomat ausgebildeten gewerblichen Utensilien- oder Geschirrspülmaschine, die als Hauben- oder Durchschubspülmaschine ausgeführt ist, wobei die Spülmaschine (1) eine Behandlungskammer (2) aufweist mit mindestens einem als Rezirkulationssystem ausgebildeten Waschsystem zum bedarfsweisen Versprühen von Waschflüssigkeit in der Behandlungskammer (2) und mit mindestens einem Klarspülsystem zum bedarfsweisen Versprühen von Klarspülflüssigkeit in der Behandlungskammer (2), wobei die Behandlungskammer (2) eine erste Behandlungszone (6) und mindestens eine weitere, zweite Behandlungszone (7) aufweist, wobei in der ersten und in der mindestens einen zweiten Behandlungszone (6, 7) Spülgut unabhängig voneinander und zumindest zeitweilig gleichzeitig behandelbar ist, wobei die erste und die mindestens eine zweite Behandlungszone (6, 7) über eine Abtrennung (50) derart voneinander räumlich getrennt sind, dass beim Versprühen von Waschflüssigkeit in einer der beiden Behandlungszonen (6, 7) eine insbesondere dadurch bedingte Wiederanschmutzung in der anderen Behandlungszone (7, 6) wirksam verhindert wird.
  2. Spülmaschine (1) nach Anspruch 1, wobei der ersten und der mindestens einen zweiten Behandlungszone (6, 7) ein gemeinsamer Waschtank (12) zugeordnet ist, in welchem die in den Behandlungszonen (6, 7) zu versprühende Waschflüssigkeit gesammelt wird bzw. sammelbar ist.
  3. Spülmaschine (1) nach Anspruch 2, wobei der Waschtank (12) bezüglich der ersten und bezüglich der mindestens einen zweiten Behandlungszone (6, 7) derart angeordnet und ausgebildet ist, dass in der ersten Behandlungszone (6) versprühte Flüssigkeit und in der mindestens einen zweiten Behandlungszone (7) versprühte Flüssigkeit jeweils durch Schwerkraft in den Waschtank (12) fließt, insbesondere zurückfließt.
  4. Spülmaschine (1) nach Anspruch 2 oder 3, wobei das Waschsystem der ersten und der mindestens einen zweiten Behandlungszone (6, 7) zugeordnet ist und ein Waschpumpensystem sowie ein Waschdüsensystem aufweist, wobei das Waschpumpensystem saugseitig mit dem Waschtank (12) strömungsmäßig verbunden oder verbindbar ist zum bedarfsweisen Zuführen von in dem Waschtank (12) gesammelter Flüssigkeit zu dem Waschdüsensystem.
  5. Spülmaschine (1) nach Anspruch 4, wobei das Waschdüsensystem eine Vielzahl von der ersten Behandlungszone (6) zugeordnete Waschdüsen (11.1) und eine Vielzahl von der zweiten Behandlungszone (7) zugeordnete Waschdüsen (11.2) aufweist, und wobei bei Betätigung des Waschpumpensystems sowohl den der ersten Behandlungszone (6) zugeordneten Waschdüsen (11.1) als auch den der zweiten Behandlungszone (7) zugeordneten Waschdüsen (11.2) die in dem Waschtank (12) gesammelte Flüssigkeit als Waschflüssigkeit zugeführt wird.
  6. Spülmaschine (1) nach Anspruch 5, wobei zumindest ein Teil der Waschdüsen (11.1, 11.2), insbesondere zumindest ein Teil der der mindestens einen zweiten Behandlungszone (7) zugeordneten Waschdüsen (11.2), als bezüglich der entsprechenden Behandlungszone ortsfeste Waschdüsen ausgebildet ist.
  7. Spülmaschine (1) nach Anspruch 6, wobei zumindest ein Teil der ortsfest ausgebildeten Waschdüsen in der Abtrennung (50) und/oder in mindestens einem bezüglich der entsprechenden Behandlungszone ortsfest ausgebildeten Wascharm ausgebildet ist.
  8. Spülmaschine (1) nach Anspruch 6 oder 7, wobei die Abtrennung (50) ein im Wesentlichen horizontal verlaufendes und zwischen der ersten und der mindestens einen zweiten Behandlungszone (6, 7) angeordnetes oder anordbares Trennelement, insbesondere Trennblech, sowie ein an dem Trennelement angeordnetes Leitungssystem aufweist, wobei das an dem Trennelement angeordnetes Leitungssystem strömungsmäßig mit dem Waschpumpensystem verbunden oder verbindbar ist, und wobei zumindest ein Teil der ortsfest in der Abtrennung (50) ausgebildeten Waschdüsen in dem an dem Trennelement angeordneten Leitungssystem ausgeführt sind oder zumindest mit dem an dem Trennelement angeordneten Leitungssystem strömungsmäßig verbunden sind.
  9. Spülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 8, wobei die der ersten Behandlungszone (6) zugeordneten Waschdüsen (11.1) in einem im oberen Bereich der ersten Behandlungszone (6) angeordneten oberen Wascharmsystem (10.1) und in einem im unteren Bereich der ersten Behandlungszone (6) angeordneten unteren Wascharmsystem (10.2) ausgebildet sind, wobei das obere und/oder das untere Wascharmsystem (10.1, 10.2) bezüglich der ersten Behandlungszone (6) rotierbar ausgeführt sind/ist.
  10. Spülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, wobei die der mindestens einen zweiten Behandlungszone (7) zugeordneten Waschdüsen (11.2) in einem oberen Bereich der mindestens einen zweiten Behandlungszone (7) angeordneten oberen Wascharmsystem (10.3) und in einem im unteren Bereich der mindestens einen zweiten Behandlungszone (7) angeordneten unteren Wascharmsystem (10.4) ausgebildet sind, wobei das obere und/oder das untere Wascharmsystem (10.3, 10.4) bezüglich der mindestens einen zweiten Behandlungszone (7) ortsfest ausgeführt sind/ist.
  11. Spülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei jeder Behandlungszone (6, 7) ein eigenes Klarspülsystem mit jeweils einer Klarspülpumpe (14.1, 14.2) und Klarspüldüsen (15.1, 15.2) zugeordnet ist.
  12. Spülmaschine (1) nach Anspruch 11, wobei zumindest ein Teil der Klarspüldüsen (15.1, 15.2), insbesondere zumindest ein Teil der der mindestens einen zweiten Behandlungszone (7) zugeordneten Klarspüldüsen (15.2), als bezüglich der entsprechenden Behandlungszone ortsfeste Klarspüldüsen ausgebildet ist.
  13. Spülmaschine (1) nach Anspruch 12, wobei zumindest ein Teil der ortsfest ausgebildeten Klarspüldüsen in der Abtrennung (50) und/oder in mindestens einem bezüglich der entsprechenden Behandlungszone ortsfest ausgebildeten Klarspülarm ausgebildet ist.
  14. Spülmaschine (1) nach Anspruch 12 oder 13, wobei die Abtrennung (50) ein im Wesentlichen horizontal verlaufendes und zwischen der ersten und der mindestens einen zweiten Behandlungszone (6, 7) angeordnetes oder anordbares Trennelement, insbesondere Trennblech, sowie ein an dem Trennelement angeordnetes Leitungssystem aufweist, wobei das an dem Trennelement angeordnetes Leitungssystem strömungsmäßig mit der der zweiten Behandlungszone (7) zugeordneten Klarspülpumpe (14.2) verbunden oder verbindbar ist, und wobei zumindest ein Teil der ortsfest in der Abtrennung (50) ausgebildeten Klarspüldüsen in dem an dem Trennelement angeordneten Leitungssystem ausgeführt sind oder zumindest mit dem an dem Trennelement angeordneten Leitungssystem strömungsmäßig verbunden sind.
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