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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Beschriftung einer Reihenklemme.
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In der Elektroinstallation, beispielsweise im Schaltschrankbau, werden Reihenklemmen eingesetzt, um Drähte, Adern oder allgemein elektrische Leitungen lösbar anzuschließen. Dazu sind in dem Gehäuse der Reihenklemme mehrere Kontaktierungsöffnungen vorgesehen, in welche die Leitungen zum Anschließen einführbar sind. Typischerweise ist das Gehäuse nicht wesentlich breiter als eine der Kontaktierungsöffnungen, so dass diese zueinander beabstandet in einer Längsrichtung angeordnet sind. Genauer gesagt können die Kontaktierungsöffnungen mit einer in einer Ebene verlaufenden gedachten Linie mit ihrem oder ihren Nachbarn verbunden werden, wobei die gedachte Linie in Längsrichtung verläuft.
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Aus der
DE 297 23 752 U1 ist eine Reihenklemme bekannt, die Schienen aufweist, die zum Aufschieben eines Felds ausgebildet sind.
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Die
DE 10 2010 009 804 A1 zeigt eine Reihenklemme mit einer Beschriftungsfläche zur Markierung einer Betätigungsfläche.
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Aus der
DE 20 2006 020 788 U1 ist eine Reihenklemme bekannt, deren Gehäuse einen Frontdeckel umfasst, der zur Aufnahme eines Kennzeichnungsträgers geeignet ist. Außenseiten des Gehäuses können beispielsweise mit Hilfe der Lasertechnik beschriftet werden.
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In der
DE 10 2009 017 999 A1 wird ein Verfahren zur automatischen Montage von anreihbaren Reihenklemmen vorgeschlagen. Die Reihenklemmen werden mit einem Greifer gegriffen und auf eine Tragschiene gesetzt. Im Rahmen der Montage können auch Markierungen aufgebracht werden, z. B. mit einem Laser.
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Aus der
DE 10 2009 017 266 A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Markieren von Reihenklemmen bekannt. Dabei wird auf die Reihenklemmen eine aushärtbare Kunststoff-Formmasse aufgebracht, die nach ihrem Aushärten eine Markierungsfläche ausbildet, die z. B. mit einem Laser beschriftet werden kann.
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Eine Kleinsteuerung, insbesondere ein Schaltrelais, ist aus der
DE 10 2012 022 838 A1 bekannt. Auf das Schaltrelais wird ein individueller optisch lesbarer Code aufgebracht.
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Weitere Arten von Reihenklemmen sind aus dem Katalog der Firma Phoenix Contact „Reihenklemmen Clipline 1, 2011“ bekannt.
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In ähnlicher Weise zeigt auch der Katalog „Reihenklemmen Clipline 2002“ der Firma Phoenix Contact verschiedene Ausführungen von Reihenklemmen.
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Es ist bekannt im Bereich einer jeden Kontaktierungsöffnung eine Aufnahme für ein der jeweiligen Kontaktierungsöffnungen zugeordnetes Markierungsschild auszubilden. Das Markierungsschild kann dazu mit Zahlen, Buchstaben und/oder Symbolen beschriftet sein, um die jeweilige Kontaktierungsöffnung genauer zu beschreiben. Diese Markierungsschilder sind dabei insbesondere in die Aufnahme klemmbar ausgebildet und in bereits beschrifteten Ausführungen oder individuell bedruckbaren Blankoausführungen verfügbar.
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Solche Reihenklemmen weisen allerdings den Nachteil auf, dass sie für ein manuelles Anbringen der Markierungsschilder ausgelegt sind. Für eine Automatisierung der Montage von Schaltschränken ist es jedoch erforderlich, dass maschinelle Markierungsmöglichkeiten, insbesondere mittels eines Roboters, für die Reihenklemmen vorhanden sind. Insbesondere ein Anbringen von Markierungsschildern ist auf diese Weise nur mit sehr großem Aufwand umsetzbar.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Beschriftung einer Reihenklemme anzugeben, deren Kontaktierungsöffnungen einfach mittels eines Roboters markiert werden.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgesehen.
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Der Erfindung liegt die Überlegung zugrunde, am Gehäuse der Reihenklemme eine Markierungsfläche vorzusehen, welche bevorzugt mittels eines an einem Roboter vorgesehenen Lasers durch Lasergravur beschriftbar ist. Dazu ist das Gehäuse in einem unmittelbar an die in Längsrichtung äußeren Kontaktierungsöffnungen anschließenden Bereich soweit verlängert, um eine ausreichend große Markierungsfläche auszubilden. Da diese verlängerten Abschnitte prinzipiell keinem weiteren Zweck dienen, als eine Markierungsfläche bereit zu stellen, sind sie bei herkömmlichen Reihenklemmen bereits schon aus Gründen eines sparsamen Materialeinsatzes nicht vorgesehen.
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Es stehen somit vorteilhafterweise für alle Kontaktierungsöffnungen, also insbesondere für die jeweils äußeren, geeignete Markierungsflächen zur Verfügung, um Zahlen, Buchstaben und/oder Symbole in einem automatisierten Verfahren darauf anzubringen. Dazu können wie bereits erwähnt Lasergravurverfahren verwendet werden, aber auch allgemein Laserbeschriftungsverfahren verwendet werden, die mittels Laser eine Verfärbung der Oberfläche der Markierungsfläche bewirken. Es ist darüber hinaus selbstverständlich auch denkbar, dass die Markierungsflächen bedruckt und/oder graviert werden, um sie zu beschriften. Die dafür erforderlichen Werkzeuge lassen sich einfach an einem Roboterwerkzeug anbringen und im Rahmen eines automatisierten Bestückungsprozesses, beispielsweise eines Schaltschranks, verwenden.
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Eine bevorzugte Ausführung sieht vor, dass sich wenigstens einer der verlängerten Abschnitte stufenlos an die Fläche anschließt, in der sich die Kontaktierungsöffnung befindet. Die Kontaktierungsöffnung und die ihr zugeordnete Markierungsfläche befinden sich dann in einer Ebene. Es ist dabei besonders vorteilhaft, dass sich eine solche Verlängerung konstruktiv besonders einfach realisieren lässt. Bei der Entwicklung wurde auch darauf geachtet, dass die zu beschriftenden Flächen vom Laser erreichbar sind, um zusätzliche oder zeitintensive Schwenkbewegungen der Reihenklemme oder des Laserkopfes zu verhindern.
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Es ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zweckmäßig, wenn sich wenigstens einer der verlängerten Abschnitte unter einem Winkelunterschied zwischen -30° und +30° bevorzugt zwischen -10° und +10°, an die Fläche anschließt, in der sich die Kontaktierungsöffnung befindet. Die an dem verlängerten Abschnitt angeordneten Markierungsflächen können also auch bezüglich der Kontaktierungsöffnung leicht abgewinkelt sein, so dass eine Kante gebildet ist. So kann bei Bedarf der Vorteil erzielt werden, dass die Markierungsfläche im montierten Zustand der Reihenklemme besser sichtbar ist als es bei einer ebenen Verlängerung des Gehäuses der Fall wäre.
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Es wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren besonders bevorzugt, dass die absolute Differenz zwischen dem größten und dem kleinsten dieser Winkel kleiner als 30° gewählt wird. Es wird mithin vorgeschlagen, dass alle Markierungsflächen, also sowohl solche, die den äußeren Kontaktierungsöffnungen zugordnet sind, als auch solche, die weiteren Kontaktierungsöffnungen zugeordnet sind, bezüglich der Tragschienenebene eine vorgegebene Differenz zwischen dem größten und dem kleinsten Neigungswinkel nicht überschreiten. Es wird so der Vorteil erzielt, dass weder ein die Markierungsfläche beschriftendes Werkzeug des Roboters, also insbesondere ein Laser, noch die Reihenklemme selbst verschwenkt werden müssen, um die Beschriftung aufzubringen. Ein fest ausgerichteter Laser kann nämlich bei derart ausgerichteten Markierungsflächen nicht nur senkrecht zu seinem Strahl stehende Markierungsflächen, sondern auch innerhalb der beschriebenen Neigungswinkeldifferenz ausgerichtete Markierungsflächen, beschriften.
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Daneben kann bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass am Gehäuse wenigstens eine jeweils einer Kontaktierungsöffnung zugeordnete Aufnahme für ein, insbesondere klemmbares, Markierungsschild ausgebildet wird. Die Reihenklemme kann also neben einer Markierungsfläche auch wenigstens eine Aufnahme für ein Markierungsschild aufweisen. Eine solche Reihenklemme kann so vorteilhafterweise sowohl für die manuelle wie auch für die automatisierte Bestückung verwendet werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass am Gehäuse, insbesondere an einer oder zwei Seitenflächen des Gehäuses, wenigstens eine mittels Lasergravur beschriftete Kennzeichnungsfläche ausgebildet wird. Eine solche Kennzeichnungsfläche kann beispielsweise eine Produktbezeichnung und/oder eine Artikelnummer und/oder eine Chargenkennung als Beschriftung aufweisen und somit einer Identifizierung der Reihenklemme dienen. Die Seitenflächen des Gehäuses umfassen dabei insbesondere diejenigen Flächen, welche im montierten Zustand durch andere Reihenklemmen oder andere, insbesondere auf einer Tragschiene angeordnete Komponenten, verdeckt sind. Dementsprechend ist die Kennzeichnungsfläche bevorzugt für Informationen vorgesehen, die im Rahmen des Bestückungsprozesses benötigt werden, für den laufenden Betrieb der Reihenklemme aber nur von untergeordnetem Interesse sind.
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Schließlich kann bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Beschriftung einer Reihenklemme mit einer Kennzeichnungsfläche bevorzugt vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Kennzeichnungsfläche mit einem eindimensionalen oder zweidimensionalen Balkencode, oder einem QR-Code beschriftet wird. So kann mit besonderem Vorteil eine maschinelle Identifizierung der Reihenklemme im Rahmen eines automatisierten Bestückungsprozesses erzielt werden. Eindimensionale Balkencodes können beispielsweise nach ISO/IEC15420, als Interleaved-2-of-5-Code, als Code39, als Code 93 oder als Code128 realisiert seien. Es wird aber bevorzugt, einen zweidimensionalen Balkencode aus der Gruppe der gestapelten Codes oder der Matrix-Codes, wie einen QR-Code, zu verwenden, um eine ausreichende Informationsmenge kodieren zu können.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert. Die Zeichnungen sind schematische Darstellungen und zeigen:
- 1 eine perspektivische Ansicht einer nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Reihenklemme;
- 2 eine perspektivische Ansicht der in 1 gezeigten Reihenklemme im Vergleich zu einer aus dem Stand der Technik bekannten Reihenklemme; und
- 3 die Außenkonturen der in 1 gezeigten Reihenklemme in Seitenansicht.
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1 ist eine perspektivische Darstellung einer Reihenklemme 1 mit einem Gehäuse 2, umfassend vier Kontaktierungsöffnungen 3, 4, 5, 6, denen jeweils eine Markierungsfläche 7, 8, 9, 10 zugeordnet ist. Die in 1 gezeigte Form und Kontur der Reihenklemme 1 ist lediglich als Beispiel zu verstehen, da auch abgewandelte Reihenklemmen denkbar sind, die ebenfalls eine Laserbeschriftung ermöglichen.
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2 zeigt die in 1 gezeigte Reihenklemme 1, sowie eine aus dem Stand der Technik bekannte Reihenklemme 11, welche an ihrem Gehäuse 12 ebenfalls vier Kontaktierungsöffnungen 13, 14, 15, 16 aufweist. Diesen ist jeweils ein Markierungsschild 17, 18 zugeordnet, wobei das der Kontaktierungsöffnung 16 zugeordnete Markierungsschild verdeckt ist.
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Das Gehäuse 2 der Reihenklemme 1 weist im Gegensatz zum Gehäuse 12 der Reihenklemme 11 jenseits der äußeren Kontaktierungsöffnungen 3, 6 jeweils einen verlängerten Abschnitt 20, 21 auf, auf dem die Markierungsflächen 7, 10 angeordnet sind. Die Markierungsflächen 7, 10 liegen mithin in einer Ebene mit den Ihnen zugeordneten Kontaktierungsöffnungen 3, 6. Das gleiche gilt für die Kontaktierungsöffnung 4 mit ihrer Markierungsfläche 8. Bei der Kontaktierungsöffnung 5 ist die ihr zugeordnete Markierungsfläche 9 hingegen in einem Winkel von ca. 27° angewinkelt.
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Darüber hinaus weist das Gehäuse 2 der Reihenklemme 1 an seiner Seitenfläche 22 eine Kennzeichnungsfläche 23 auf, die mit einem QR-Code 24 beschriftet ist. Die Seitenfläche 22 ist bei der Nebeneinanderreihung mehrerer Reihenklemmen 1 verdeckt, so dass der QR-Code insbesondere Informationen, die für den Bestückungsprozess eines Schaltschranks oder für die Rückverfolgung der Reihenklemme 1 erforderlich sind, enthält. Um zusätzlich zur Markierungsfläche 7 eine weitere Markierungsmöglichkeit für die Kontaktierungsöffnung 3 bereitzustellen weist das Gehäuse 2 im Bereich des verlängerten Abschnitts 20 eine Aufnahme 25 für ein Markierungsschild, wie es beispielsweise bei der Reihenklemme 11 verwendet wird, auf. Die Aufnahme 25 ist allerdings optional, da die benötigen Informationen einfacher auf der Markierungsfläche 7 aufgebracht werden können.
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3 zeigt die Außenkonturen der Reihenklemme 1 in einer Seitenansicht. Dabei ist eine gedachte Tragschienenebene 26 eingezeichnet, in der im befestigten Zustand eine die Reihenklemme 1 aufnehmende Tragschiene liegt. Die Kontaktierungsflächen 7, 8, 10 schließen mit der Tragschienenebene 26 beziehungsweise mit dazu parallelen Ebenen jeweils einen Winkel 27, 28, 29 ein. Die Beschriftungsfläche 9 verläuft parallel zur Tragschienenebene 26, der Winkel (nicht bezeichnet) beträgt mithin 0°. Die Differenz zwischen dem größten Winkel und diesem kleinsten Winkel ist folglich identisch mit den Winkeln 27, 28 und beträgt vorliegend ca. 27°.
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Die Pfeile 30, 31, 32, 33 zeigen die Strahlungsrichtung eines nicht gezeigten Lasers, der zur Lasergravur der Markierungsflächen 7, 8, 9, 10 ausgebildet ist. Auf die Beschriftungsflächen 9 trifft dieser Strahl entlang der Richtung des Pfeils 32 auf und kann so unmittelbar beispielsweise eine Zahl auf der Markierungsfläche erzeugen. Auf die Markierungsflächen 7, 8 trifft der Strahl hingegen unter einem um die Winkel 27, 28 spitzeren Winkel auf, wobei eine Beschriftung mittels eines in Richtung der Pfeile 30, 31 ausgerichteten Strahls dennoch möglich ist, gegebenenfalls ist die Beschriftung dann leicht verzerrt. Dies gilt ebenfalls für die Beschriftungsfläche 10, da dort der Winkel zwischen der Beschriftungsfläche 10 und einem Laserstrahl in Richtung des Pfeils 33 spitzer ist, entsprechend dem Winkel 29. Ohne die verlängerten Abschnitte 20, 21 wäre die Beschriftung auf einer Fläche 34 bzw. einer Fläche 35 anzubringen, wozu jedoch der Laser und/oder die Reihenklemme 1 gedreht werden müsste.