DE69115826T2 - Markierungsleiste, insbesondere für elektrische Ausrüstungen. - Google Patents
Markierungsleiste, insbesondere für elektrische Ausrüstungen.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft allgemein Marken von dem Typ, wie sie für die Kennzeichnung oder die Markierung einer beliebigen elektrischen Einrichtung wie Kabel, Klemmenleiste oder andere verwendet werden.
- Sie betrifft insbesondere diejenigen dieser Marken, die gewöhnlich geschützt genannt werden und in einen Markenträger eingesetzt werden, der seinerseits zu diesem Zweck in geeigneter Weise auf der zu bestückenden Einrichtung angebracht ist.
- Sie tragen beispielsweise eine Ziffer, einen Buchstaben oder ein beliebiges anderes gebräuchliches Zeichen und im allgemeinen werden sie in einer den Anforderungen entsprechenden Zusammenstellung zu mehreren verwendet.
- Gewöhnlich werden diese Marken bisher den Benutzern in Gruppen in Form von Markenleisten geliefert, die einerseits einen Tragsockel und andererseits eine Vielzahl von Marken derselben Natur umfassen, die lösbar von diesem Tragsockel getragen sind, indem sie auf diesem gebührend in einer Reihe liegen.
- Genauer gesagt, bisher sind diese Marken, wie beispielsweise in der Schrift GB-A-1 132 955 beschrieben, gewöhnlich an dem Tragsockel, der sie trägt, durch Verkleben angebracht.
- Daraus ergeben sich verschiedene Nachteile.
- Zunächst erfordert die Herstellung einer gesamten Markenleiste eine Vielzahl von aufeinanderfolgenden verschiedenen Arbeitsgängen, da der Tragsockel und die Marken von verschiedenen Herstellungen kommen.
- Man muß nämlich zunächst den Tragsockel herstellen, man muß gleichzeitig die Marken beispielsweise durch Extrusion herstellen, in welchem Fall das entsprechende Extrusionsprofilteil auf die erforderliche Länge zugeschnitten wird, und man muß schließlich die so erhaltenen Marken an dem Tragsockel ankleben.
- Daraus ergeben sich für die Einheit insgesamt nicht vernachlässigbare Kosten.
- Außerdem gestattet die Verklebung keine gute Steuerung der Befestigung der Marken auf ihrem Tragsockel, und, wie die Erfahrung zeigt, ist es nicht selten, daß im Laufe der aufeinanderfolgenden Manipulationen wenigstens ein Teil von ihnen sich vorzeitig von diesem Tragsockel ablöst, womit sie in der Praxis verloren sind.
- Da schließlich die Marken notwendigerweise auf den Tragsockel möglichst nahe bei diesem aufgebracht sind, um in den Genuß eines guten Halts auf ihm zu kommen, ist ihr Ergreifen häufig schwierig, selbst wenn es, wie es üblich ist, mit Hilfe eines Greiforgans vorgenommen wird.
- In der Schrift DE-A-26 55 958 ist der Tragsockel aus Kunststoff, und die Marken, die er trägt, sind aus einem Stück mit ihm, wobei die Einheit von ein und demselben Gußvorgang kommt.
- In dieser Schrift erstrecken sich die Marken jedoch in Längsrichtung bezüglich des Tragsockels, was ihr Ergreifen schwierig und unsicher macht, da das zu diesem Zweck verwendete Greiforgan ungewollt mehrere aufeinanderfolgende Marken erfassen kann.
- Außerdem ist in dieser Schrift der Tragsockel auf eine einfache Platte reduziert, die bezüglich der Marken hochkantig angeordnet ist und in der diese längs einer Erzeugenden befestigt sind, so daß die Marken, die in Querrichtung an diesem Tragsockel weit hinausragen, ungewollt Stößen oder Angriffen ausgesetzt sein können, was auf Kosten ihrer Unversehrtheit geht.
- Die vorliegende Erfindung hat allgemein zum Gegenstand eine Anordnung, die die Beseitigung dieser Nachteile gestattet und außerdem zu anderen Vorteilen führt.
- Genauer gesagt, hat sie zunächst zum Gegenstand eine Markierungsleiste, umfassend einen Tragsockel und eine Vielzahl von Marken, die von diesem Tragsockel lösbar getragen sind, indem sie auf diesem in einer Reihe liegen, wobei der Tragsockel aus Kunststoff besteht, die Marken, die er trägt, mit ihm aus einem Stück bestehen und die Einheit in ein und demselben Gußvorgang hergestellt ist, wobei diese Markenleiste allgemein dadurch gekennzeichnet ist, daß sich die Marken alle quer bezüglich des Tragsockels erstrecken und jede von ihnen sich zwischen zwei Wangen erstreckt, die parallel zueinander auf dem Tragsockel einstückig mit diesem hervorspringen und mit deren jeder eine solche Marke ihrerseits einstückig durch einen Abschnitt geringerer Festigkeit verbunden ist.
- Abgesehen davon, daß die Marken, da sie in gewisser Weise an den Wangen, die sie umrahmen, aufgehängt sind, auf vorteilhafte Weise gegen jeden ungewollten Stoß durch diese geschützt sind, können sie dank solcher Wangen vom Tragsockel entfernt sein, indem sie gegenüber diesem angehoben sind, was ihr Ergreifen erleichtert.
- Gleichzeitig ist die Befestigung der Marken an ihrem Tragsockel auf vorteilhafte Weise gut gesteuert, und normalerweise kann keine dieser Marken ungewollt sich von diesem Tragsockel ablösen, ohne zuvor von diesem absichtlich abgetrennt worden zu sein.
- In der Praxis, gemäß einer besonderen und bevorzugten Ausführungsform, ist der Tragsockel, der die Form einer einfachen Platte hat, insgesamt gekrümmt, und zwar beispielsweise in Form eines Dieders, und die Marken, die er trägt, erstrecken sich auf seiner konvexen Seite.
- Daraus ergibt sich, daß die in einem Ordner eingeordneten so ausgebildeten Markenleisten sich dem Benutzer vorteilhafterweise schräg präsentieren, was diesem ihr Ergreifen oder das Ergreifen der Marken, die sie tragen, erleichtert, ohne daß die Ausführung des Ordners dadurch kompliziert wird.
- Die Nuten, die dieser Ordner für ihr Einordnen besitzt, können nämlich hierbei vorteilhafterweise gerade sein, was ihre Ausführung tatsächlich erleichtert.
- Schließlich besitzen die Flanken jeder der Nuten dieses Ordners auf vorteilhafte Weise hervorspringend stellenweise Buckel, die sich von einer dieser Flanken zur anderen abwechseln.
- Daraus ergibt sich, daß der leicht mit Kraft in eine solche Nut eingeführte Tragsockel einer erfindungsgemäßen Markenleiste hierin Gegenstand einer leicht gewellten Verformung ist, die so beschaffen ist, daß sie auf vorteilhafte und sehr einfache Weise für diese einen ausreichenden Halt gewährleistet.
- Die Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich im übrigen aus der folgenden als Beispiel dienenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die beiliegenden schematischen Zeichnungen, in denen zeigen:
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Markenleiste, wobei eine der von ihr getragenen Marken abgetrennt dargestellt ist;
- Fig. 2 eine Teildraufsicht dieser Markenleiste gemäß Pfeil II von Fig. 1 in größerem Maßstab;
- Fig. 3 eine Seitenteilansicht gemäß Pfeil III von Fig.2 im Maßstab von Fig. 2;
- Fig. 4 einen Querschnitt nach der Linie IV-IV von Fig.3 im selben Maßstab;
- Fig. 5 die Einzelheit V von Fig. 1 in größerem Maßstab und mit einer örtlichen Wegbrechung;
- Fig. 6 das Detail VI von Fig. 2 in größerem Maßstab und mit einer örtlichen Wegbrechung;
- Fig. 7 das Detail VII von Fig. 3 im Maßstab von Fig. 6;
- Fig. 8 und 9 perspektivische Teilansichten, die analog zu der von Fig. 5 jeweils eine Ausführungsvariante betreffen;
- Fig. 10 eine perspektivische Ansicht eines offen dargestellten erfindungsgemäßen Ordners mit einem Markenleistenabschnitt, der in eine seiner Nuten einzusetzen ist;
- Fig. 11 eine Teildraufsicht auf diesen Ordner gemäß Pfeil XI von Fig. 10 in größerem Maßstab;
- Fig. 12 einen Teilquerschnitt gemäß der Linie XII-XII von Fig.ll in noch größerem Maßstab;
- Fig. 13, 14 und 15 jeweils die Einzelheiten XIII, XIV und XV von Fig. 11 in größerem Maßstab.
- Diese Figuren veranschaulichen als Beispiel die Anwendung der Erfindung auf rohrförmige Marken 10 mit einem global ovalen Querschnitt.
- Diese Marken 10, deren allgemeine Konfiguration an sich bekannt ist, gehören nicht zur Erfindung und werden hier nicht ausführlicher beschrieben.
- Es genügt anzugeben, daß ihre Anwendung gewöhnlich, wie in Fig.1 mit unterbrochenen Linien schematisch dargestellt ist, mit Hilfe eines Greifers 11 vor sich geht, auf dessen Klinge 12 sie in der gewünschten Zusammenstellung nacheinander aufgesteckt werden.
- Auf an sich bekannte Weise ist eine Vielzahl solcher gebührend in einer Reihe angeordneter Marken 10 derselben Natur lösbar von einem Tragsockel 13 getragen, wobei die Einheit das bildet, was gewöhnlich eine Markenleiste 14 genannt wird.
- Erfindungsgemäß ist der Tragsockel 13 aus Kunststoff, und die Marken 10, die er trägt, sind mit diesem aus einem Stück, wobei die Einheit von ein und demselben Gußarbeitsgang kommt.
- Bei der dargestellten Ausführungsform hat der Tragsockel 13 die Form einer einfachen Platte mit global rechteckigem Umriß und einer relativ dünnen Dicke und ist global diederförmig gekrümmt.
- Er besitzt so eine erste Fläche 13A, die auf der konvexen Seite der Einheit die Marken trägt, und eine zweite Fläche 13B, die breiter als die vorhergehende ist und sich bezüglich dieser schräg erstreckt.
- Der Winkel A des entsprechenden Dieders beträgt beispielsweise etwa 150º.
- Dieser Zahlenwert wird hier natürlich nur zur Information genannt, ohne daß sich daraus irgendeine Begrenzung für die Erfindung ergeben kann.
- Auf der Seite der Marken 10, d.h. auf seiner Fläche 13A, besitzt der Tragsockel 13 seitlich hervorspringend an jedem seiner Querenden eine Nase 16, die so beschaffen ist, daß sie sein Ergreifen erleichtert.
- Bei der dargestellten Ausführungsform sind die Marken 10, die alle dasselbe Zeichen 17 tragen, und zwar beispielsweise wie dargestellt einen beliebigen Buchstaben des Alphabets, alle in derselben Richtung gerichtet.
- In der Praxis erstrecken sie sich alle quer bezüglich des Tragsockels 13.
- Mit anderen Worten, ihre Erzeugenden sind zur allgemeinen Richtung der Längserstreckung dieses Tragsockels 13 senkrecht.
- Erfindungsgemäß erstreckt sich jede dieser Marken 10 zwischen zwei Wangen 18, die aus einem Stück mit diesem Tragsockel 13 parallel zueinander auf dem Tragsockel 13 und, genauer gesagt, auf dessen Fläche 13A hervorspringen und mit jeder von denen eine solche Marke 10 ihrerseits einstückig durch einen Abschnitt 20 geringerer Festigkeit verbunden ist.
- Bei der dargestellten Ausführungsform ist dieser Abschnitt 20 geringerer Festigkeit von dem Ende eines Buckels 21 gebildet, der mit der entsprechenden Wange 18 aus einem Stück besteht und im Querschnitt einen Querschnitt hat, der sich von dieser Wange 18 zur betreffenden Marke 10 verjüngt.
- Dieser Querschnitt ist beispielsweise ein Trapez, und der entsprechende Abschnitt 20 geringerer Festigkeit erstreckt sich nur über einen Teil der Länge einer Marke 10 (Fig. 1 bis 7).
- Gemäß einer Abwandlung (Fig. 8) ist der Querschnitt eines Buckels 21 dreieckig, und daraus ergibt sich, daß dieser Buckel 21 an seinem Ende, d.h. an seiner Verbindung mit der betreffenden Marke 10, sich gemäß einer einfachen Kante erstreckt.
- In diesem Fall und wie dargestellt, erstreckt sich der Abschnitt 20 geringerer Festigkeit vorzugsweise über die ganze Länge der Marke 10.
- Wenn sich die Abschnitte 20 geringerer Festigkeit bei der in den Fig. 1 bis 7 dargestellten Ausführungsform - und dasselbe gilt für die in Fig. 8 dargestellten Ausführungsform - in der mittleren Mittelebene der Marken 10 an den Enden der größten Abmessung ihres Querschnitts erstrecken, ist dies in der in Fig. 9 dargestellten Ausführungsform nicht der Fall.
- Gemäß dieser erstrecken sich die Abschnitte 20 geringerer Festigkeit nämlich unter der mittleren Mittelebene der Marken 10.
- So sind die Grate, die unvermeidbar an den Marken 10 bestehen bleiben, wenn die Abschnitte 20 geringerer Festigkeit abgebrochen werden, auf vorteilhafte Weise durch die Marken 10 selbst dem Blick verborgen.
- Wie dem auch sei, die auf diese Weise an den Wangen 18 aufgehängten Marken 10 sind vorteilhafterweise um einen Abstand E vom Tragsockel 13 entfernt, was ihr Ergreifen erleichtert.
- Bei der dargestellten Ausführungsform besitzt der Tragsockel 13 übrigens in Höhe jeder der Marken 10 eine Öffnung 23, was die Abstrebung dieser Marken 10 gestattet, wenn auf sie ein Zeichen 17 aufgedruckt oder aufgebracht wird.
- Zum Ablösen einer Marke 10 vom Tragsockel 13 genügt es, in diesen die Klinge 12 eines Greifers 11 einzuführen und diesen zu kippen oder zu drehen, bis die Abschnitte 20 geringerer Festigkeit brechen, die sie mit den Wangen 18 verbinden, an die sie bisher angrenzte.
- Vorzugsweise werden die so gebildeten Markenleisten 14, wie in Fig. 10 schematisch mit einem Pfeil F dargestellt ist, parallel zueinander in einen Ordner 25 eingeordnet.
- Auf an sich bekannte Weise besitzt dieser Ordner 25 wenigstens eine Tafel 26, die mit Nuten 27 versehen ist, die geeignet sind, jeweils einzeln eine solche Markenleiste 14 aufzunehmen.
- Bei der dargestellten Ausführungsform besitzt er zwei Tafeln 26, die nach der Art der beiden Teile eines Koffers gemäß Anordnungen aneinander angelenkt sind, die, da sie im Bereich des Fachmanns liegen und an sich wohlbekannt sind, hier nicht ausführlich beschrieben werden, und jede dieser Tafeln 26 ist mit einem Netz von parallelen Nuten 27 versehen.
- Abgesehen von den Einhakmitteln, die geeignet sind, sie in geschlossener Stellung zueinander zu halten, sind diese beiden Tafeln 26 miteinander identisch.
- Bei der dargestellten Ausführungsform umfassen die entsprechenden Einhakmittel auf einer der Tafeln 26 eine elastisch verformbare, einen Haken bildende Zunge 28 und in Entsprechung auf der anderen dieser Tafeln 26 in einer Ausnehmung 29 ihres entsprechenden Randes eine Raste 30, mit der diese elastisch verformbare Zunge 28 in Eingriff kommen kann.
- Erfindungsgemäß und wie in den Fig. 13 bis 15 besser sichtbar ist, besitzen die Flanken jeder der Nuten 27 hervorspringend stellenweise Buckel 32, die einander von einer dieser Flanken zur anderen abwechseln und, wie in Fig. 12 sichtbar ist, sich vom Boden einer solchen Nut 27 an fast über ihre ganze Höhe erstrecken, indem sie an ihrem Ende in bezug aufeinander divergieren.
- In der Praxis sind die Nuten 27 jeweils einzeln zwischen zwei Wänden 33 gebildet und wechseln mit Schlitzen 34 ab, in denen in Querrichtung stellenweise von einer Wand 33 einer Nut 27 zur entsprechenden Wand 33 der unmittelbar nächsten Nut 27 Querstege 35 auftreten.
- Beispielsweise sind diese Querstege 35, wie dargestellt, in Höhe der Buckel 32 angeordnet.
- So sind diese vorteilhafterweise abgestrebt und sind somit tatsächlich in der Lage, der Fläche 13B des Tragsockels 13 einer Markenleiste 14, wenn dieser in eine Nut 27 eingeführt ist, eine breit gewellte Konfiguration zu verleihen, die so beschaffen ist, daß sie einen geeigneten Halt dieser Markenleiste 14 in dieser Nut 27 gewährleistet.
- Wie in Fig. 11 mit unterbrochenen Linien schematisch dargestellt ist, erstreckt sich die Marken 10 tragende Fläche 13A einer so in einer Nut 27 des Ordners 25 eingeordneten Markenleiste 14 vorteilhafterweise schräg, was den Zugang zu dieser Markenleiste 14 oder zu den Marken 10, die sie trägt, erleichtert.
- Gleichzeitig können die Nuten 27 des Ordners 25 auf diese Weise vorteilhafterweise gerade sein.
- Mit anderen Worten, die sie abgrenzenden Wände 33 können sich vorteilhafterweise senkrecht zu dem Boden erstrecken, von dem sie ausgehen.
- Die Erfindung ist natürlich nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt, sondern umfaßt jede Ausführungs- und/oder Kombinationsvariante ihrer einzelnen Elemente, wenn diese Variante im Bereich der Ansprüche liegt.
- Beispielsweise kann die den Tragsockel der erfindungsgemäßen Markenleiste bildende Platte an sich insgesamt gerade sein, wobei an ihr schräg eine gegebenenfalls in Klötze unterteilte Leiste angebracht ist, mit der er in eine Nut des zugeordneten Ordners eingeführt werden kann.
- Anstelle von einfachen Nasen kann die erfindungsgemäße Markenleiste auch gewünschtenfalls mit Greif zungen versehen sein und diese können gegebenenfalls gerändelt sein.
Claims (10)
1. Markenleiste, umfassend einen Tragsockel (13) und eine
Vielzahl von Marken (10), die von diesem Tragsockel (13)
lösbar getragen sind, indem sie auf diesem in einer
Reihe liegen, wobei der Tragsockel (13) aus Kunststoff
besteht, die Marken (10), die er trägt, mit ihm aus
einem Stück bestehen und die Einheit in ein und
demselben Gußvorgang hergestellt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Marken alle quer bezüglich des Tragsockels
erstrecken und jede von ihnen sich zwischen zwei Wangen
(18) erstreckt, die parallel zueinander auf dem
Tragsockel (13) einstückig mit diesem hervorspringen und mit
deren jeder eine solche Marke (10) ihrerseits einstückig
durch einen Abschnitt (20) geringerer Festigkeit
verbunden ist.
2. Leiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
dieser Abschnitt (20) geringerer Festigkeit vom Ende eines
Buckels (21) gebildet ist, der, aus einem Stück mit der
entsprechenden Wange (18), im Querschnitt einen Schnitt
hat, der sich von dieser Wange (18) zur betreffenden
Marke (10) verjüngt.
3. Leiste nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich
dieser Buckel (21) an seinem Ende, d.h. an seiner
Verbindung mit der betreffenden Marke (10), gemäß einer
einfachen Kante erstreckt.
4. Leiste nach einem der Ansprüche 2, 3, dadurch
gekennzeichnet, daß dieser Abschnitt (20) geringerer
Festigkeit sich über die ganze Länge einer Marke (10)
erstreckt.
5. Leiste nach einem der Ansprüche 2, 3, dadurch
gekennzeichnet, daß dieser Abschnitt (20) geringerer
Festigkeit sich nur über einen Teil der Länge einer Marke (10)
erstreckt.
6. Leiste nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß dieser Abschnitt (20) geringerer
Festigkeit sich unterhalb der allgemeinen Mittelebene einer
Marke (10) erstreckt.
7. Leiste nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tragsockel (13) die Form einer
einfachen Platte hat.
8. Leiste nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sockel (13) beispielsweise in Form eines Dieders
gekrümmt ist und die Marken (10) sich auf seiner konvexen
Seite erstrecken.
9. Leiste nach einem der Ansprüche 7, 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tragsockel (13) auf der Seite der
Marken (10) seitlich an jedem seiner Enden hervorspringend
eine Nase (16) aufweist.
10. Leiste nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tragsockel (13) in Höhe jeder Marke
(10) eine Öffnung (23) aufweist.
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