-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Herstellungsverfahren für eine
markierungstragende Vorrichtung zum Bezeichnen von elektrischen oder optischen
Leitern, wobei diese Vorrichtung aus einem Trägerstift aus Kunststoff und einem Satz
geschlitzter Ringe aus Kunststoff besteht, die verschiebbar auf den Trägerstift montiert
werden und mit Leitermarkierungszeichen versehen sind, wobei der Trägerstift und der
Ring-Satz durch ein Spritzgießverfahren in unterschiedlichen entsprechenden
Herstellungsphasen hergestellt werden.
-
Die Vorrichtungen dieser Art sind gut bekannt und besitzen im allgemeinen einen Satz
identischer geschlitzter Ringe, die auf einen zylindeffbrrnigen Teil des Trägerstiftes
aufgesetzt werden, dessen eine Endseite ausgeweitet und hohl ist, um seitlich gegen
einen Leiter aufgebracht werden zu können, auf den einer der Markierungsringe montiert
werden soll. Das andere Ende des Trägerstifies ist abgerundet und konisch zulaufend, um
seinen Einsatz in die Ringe beim Zusammenbau der Vorrichtung zu erleichtern. Dieser
Montagevorgang erfordert viel Handarbeit oder den Einsatz von Sondermaschinen, die
Ringe mit unterschiedlichem Durchmesser bearbeiten können. Deswegen ist das
klassische Verfahren zur Herstellung solcher Vorrichtungen relativ kostenaufwendig.
-
Um den besagtten Montagevorgang zu erleichtern, wird in der Veröffentlichung DE-B-
2 655 958 ein Verfahren beschrieben, bei dem alle geschlitzten Ringe, die auf einen Stift
zu montieren sind, durch ein Spritzgießverfahren aus einem Stück hergestellt werden,
wobei die Ringe ausgerichtet und durch bestimmte Abstände voneinander getrennt
werden, wobei aber jeder Ring mit einem gemeinsamen länglichen Steg entlang einer
Linie mit geringstem Widerstand verbunden wird. Somit kann dieser Ring-Satz durch
den Steg mechanisch erfaßt und der Trägerstift aufgesetzt werden; anschließend können
die Verbindungen zwischen dem Steg und den Ringen so gelöst werden, daß diese
voneinander unabhängig sind. Dieses Verfahren benötigt jedoch trotzdem einen Vorgang
zum Einführen des Trägerstiftes in die Ringe und einen zusätzlichen Vorgang zum Lösen
der Ringe vom Steg. Außerdem hinterläßt der zuletzt erwähnte Vorgang scharfe Kanten
auf den Ringen, im allgemeinen auf der Oberfläche der Ringe, wodurch das Auftragen
der Markierungszeichen an dieser Stelle nicht möglich ist.
-
Das Patent US-A-4 581 805 beschreibt eine Vorrichtung mit einem verlängerten,
zylinderförmigen Träger, der Längseinkerbungen und mehreren Trägerstifte, die Ringe
tragen, aulweist. Die Trägerstifte weisen eine ergänzende Form der Einkerbungen auf, in
denen sie verschoben werden können.
-
Diese Vorrichtung ermöglicht, verschiedene Ringmodelle auf denselben Träger zu
montieren.
-
Diese Vorrichtung erfordert dennoch die klassische Montage der Ringe auf die
Trägerstifte.
-
Andererseits ist die Zylinderform der Vorrichtung und der Stifte nicht stabil; wird die
Vorrichtung auf den Arbeitstisch gestellt, neigt die gesamte Einheit dazu wegzurollen,
was das Ablesen der Ringe erschwert.
-
Die vorliegende Erfindung bezweckt, die oben erwähnten Probleme durch Erstellen einer
markierungstragenden Vorrichtung zu beseitigen, deren Herstellung weniger Aufwand
und die Durchführung vorteilhafter Ausführungsformen ermöglicht.
-
Zu diesem Zweck wird das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch
gekennzeichnet, daß die Ringe auf den vorher geformten Trägerstift aufgegossen werden
und daß der Ringwerkstoff einen niedrigeren Schmelzpunkt als der Trägerstiftwerkstoff
besitzt und daß der besagte Ringwerkstoff so angeordnet ist, daß ein Haften auf dem
besagten Trägerstiftwerkstoff vermieden wird. Folglich fällt der Vorgang zum Einführen
des Trägerstiftes in jeden Ring weg und wird durch das Einführen dieses Trägerstiftes in
die Ringform ersetzt, was sehr einfach ohne Hilfe eines Sondergerätes unabhängig vom
Ringdurchmesser durchgeführt werden kann.
-
Der Trägerstiftwerkstoff hat einen höheren Schmelzpunkt, damit er bei dem
Spritzgießverfahren nicht verformt wird.
-
Alle Ringe des besagten Satzes können gleichzeitig geformt werden und durch
Formelemente getrennt werden, die einen bestimmten Abstand zwischen den Ringen
entstehen lassen.
-
Eine gemäß dem Herstellungsverfahren der Erfindung hergestellte Vorrichtung,
bestehend aus einem Trägerstift aus Kunststoff und einem Satz geschlitzter Ringe aus
Kunststoff, die verschiebbar auf den Trägerstift montiert werden und die mit
Leitermarkierungszeichen versehen sind, wobei der Trägerstift und der Ring-Satz durch
ein Spritzgießverfahren in unterschiedlichen entsprechenden Herstellungsphasen
hergestellt werden, wird dadurch gekennzeichnet, daß die Ringe auf den vorher
geformten Trägerstift aufgegossen werden, daß die Ringe aus einem Werkstoff bestehen,
dessen Schmelzpunkt niedriger als der Schmelzpunkt des Trägerstiftwerkstoffes ist und
der so angeordnet ist, daß er nicht auf dem besagten Trägerstiftwerkstoff haftet.
-
Alle Ringe des besagten Satzes können gleichzeitig geformt werden und durch
Formelemente getrennt werden, die einen bestimmten Abstand zwischen den Ringen
entstehen lassen.
-
Das Verfahren gemäß der Erfindung kann einige sehr vorteilhafte Eigenschaften
aufweisen.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform besitzt der Trägerstift einen merklich
zylinderförmigen, die Ringe aulhehmenden Oberteil und einen einen Längssockel
bildenden Unterteil, der eine flache Unterseite und Seitenkanten mit einer ergänzenden
Form einer T-Einkerbung aufweist.
-
Außerdem kann der besagte Sockel eine mittige Längseinkerbung aufweisen, die sich
über den größten Teil der Sockelhöhe ab der besagten flachen Unterseite ausdehnt.
-
Dadurch erhält der Sockel eine bestimmte Elastizität in Querrichtung, wodurch seine
Befestigung in einer Einkerbung einer Form oder eines Trägers erleichtert wird, die/der
dazu bestimmt ist, mehrere dieser Vorrichtungen zu tragen, insbesondere bei dem
Bedrucken der Markierungszeichen auf die Ringe. Jeder Ring kann eine flache Oberseite
aufweisen, die dazu dient, ein Markierungszeichen aufzunehmen, und die parallel zu der
besagten flachen Sockelunterseite angeordnet ist. Außerdem ermöglicht das Verfahren
gemäß der Erfindung die Herstellung von Vorrichtungen, bei denen die zwei Endseiten
der Trägerstiffe jeweils einen ausgeweiteten Kopf besitzen, um den Ring bei seiner
Einführung auf den Leiter aufzuspreizen.
-
Weitere Besonderheiten und Vorzüge der vorliegenden Erfindung werden in der
folgenden Beschreibung von verschiedenen Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beiligenden Zeichnungen angegeben, in denen:
-
- die Abbildung 1 eine Seitenansicht einer ersten Form einer Vorrichtung
darstellt, die nach dem erftindenen Hersteflungsverfahren hergestellt wurde,
-
- die Abbildung 2 den Trägerstift der Vorrichtung aus Abbildung 1 darstellt,
-
- die Abbildung 3 eine vergrößerte Ansicht eines Querschnitts entlang der Linie
III - III aus Abbildung list,
-
- die Abbildung 4 eine Ansicht eines Querschnitts verschiedener Vorrichtungen
gemäß der Erfindung darstellt, die auf einen gemeinsamen Träger montiert wurden,
-
- die Abbildung 5 eine teilweise geschnittene Perspektive eines anderen
Trägertyps für gemäß der Erfindung hergestellte Vorrichtungen darstellt,
-
- die Abbildung 6 und 7 die Seiten- und die Oben-Ansicht einer anderen Form
einer Vorrichtung darstellen, die gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellt
wurde.
-
In der in Abbildung 1 bis 3 dargestellten Form, weist die markierungstragende
Vorrichtung einen Satz geschlitzter Ringe 1 auf, die auf einen zylinderförmigen Teil 2
eines Trägerstifies 3 montiert werden, der in Abbildung 2 allein dargestellt wird. Der
zylinderförmige Teil 2 besitzt an einer seiner Endseiten einen abgewinkelten Kopf 4, der
unten konisch erweitert und ausgespart ist, um gegen einen Leiter gesetzt werden zu
können und einen auf ihm verschiebbaren Ring 1 aufzuspreizen, damit dieser Ring auf
den Leiter aufgesetzt werden kann. Köpfe dieser Art werden zum Beispiel in den
deutschen Patenten Nr.2 655 958 und 3 031 997 dargestellt. Auf die bekannte Art und
Weise ist die andere Endseite 6 des zylinderförmigen Teils 2 gerade, um das Einführen
von wiedergewonnen Ringen zu ermöglichen, und weist einen Rückhaltestift 7 auf, der
die Ringe nur in eine Richtung durchlaufen läßt, d.h. in der dargestellten Anordnung von
rechts nach links.
-
Der Trägerstift 3 besitzt einen Unterteil 8, der einen Sockel bildet und dessen
Querschnitt in Abbildung 3 dargestellt wird. Dieser Sockel besitzt eine flache Unterseite
9 und wird über den größten Anteil seiner Höhe durch eine Längseinkerbung 10 in zwei
geteilt, wodurch er eine bestimmte Elastizität in Querrichtung erhält. In der Tat weist der
Sockel 8 zwei gegenüberliegende Seitenkanten 11 auf, die ermöglichen, diesen Sockel
durch Verschiebung in einen Träger zu befestigen, wie nachstehend beschrieben.
Andererseits zeigt Abbildung 2 auf, daß eine Seitenkerbe 12 in jeder Kante 11
vorgesehen ist, um die Positionierung des Stiftes 3 vorerst in der Form und anschließend
des Stiftes mit den Ringen bei der Markierung zu erleichtern.
-
Die geschlitzten Ringe 1, die von dem Trägerstift 3 getragen werden, können jede
beliebige Form, vor allem eine normgerechte Form, annehmen. Im vorliegenden Fall sieht
man, daß ihre zwei Endseiten ergänzende aufsteckbare Profile 13 und 14 aufweisen, die
dazu dienen, eine gegenseitige Drehung mehrerer Ringe zu vermeiden, die gegeneinander
auf den Leiter montiert werden. Jeder Ring 1 weist vorteilhaft eine flache Oberseite 15
parallel zur Unterseite 9 des Stiftes 3 auf die zur Aufhahme eines Markierungszeichnes A
dient, insbesondere durch Aufdrucken. Diese Markierungen können alle identisch oder
unterschiedlich auf den Ringen 1 sein, die auf denselben Trägerstift montiert werden.
-
Der Trägerstift 3 wird durch ein Spritzgießverfahren aufgegossen und wird aus einem
Kunststoff mit einem relativ hohen Schmelzpunkt, zum Beispiel Polycarbonat,
hergestellt. Anschließend wird dieser Trägerstift in eine Form gesetzt, wo die Ringe 1
durch Aufgießen auf den zylindertörmigen Teil 2 des Trägerstiftes hergestellt werden.
Der Werkstoff der Ringe 1 ist vorzugsweise Polyformaldehyd, der einen wesentlich
niedrigeren Schmelzpunkt als der Werkstoff des Trägerstiftes 3 besitzt und der nicht auf
diesem haftet. Die Ringe 1 werden natürlich durch Elemente getrennt, die die
Ringendseiten formen. Nach dem Abstreifen werden sie demnach durch die Abstände 16
voneinander getrennt, die vorteilhaft bis zum Einsatz der Ringe aufrechterhalten werden
können.
-
Für den Druckvorgang können mehrere Vorrichtungen gemäß der Ertindung zusammen
auf einen gemeinsamen Träger 20 befestigt werden, des Typs des in Abbildung 4
dargestellten Trägers. Dieser Träger wird mit einer Reihe von parallelen Nuten 21 mit
umgekehrtem T-Profil versehen, in die die Sockel 8 der Stifte in Längsrichtung
eingesetzt werden, wobei sie leicht in Querrichtung zusammengedrückt und durch ihre
Seitenkanten 11 zurückgehalten werden. Auf diese Weise sind die Ringe 1 beim Drucken
vollkommen stabil. Abbildung 4 zeigt ebenfalls, daß ein Träger dieser Art zur Lagerung
von Ringen 1 verschiedener Größen verwendet werden kann, wenn ihre jeweiligen
Trägerstifte ähnliche Sockel 8 aufweisen.
-
Somit kann ein Anwender eine Auswahl an verschiedenen Ringtypen 1 auf einem Träger
oder Regal 22 anordnen, wie in Abbildung 5 dargestellt, der eine geneigte Platte 23
besitzt, die mit mehreren parallelen Nuten 21 versehen ist, die an einem Ende offen sind.
-
Abbildung 6 und 7 stellen eine Ausführungsform dar, bei der jede Endseite des
zylinderförmigen Teils 2 des Trägerstifies 3 mit einem ausgeweitetem Kopf 4 zur
Anwendung der Ringe 1 auf die Leiter versehen ist. Die jeweiligen Ringe 1a und 1b
können alle identisch oder unterschiedlich sein, werden aber in zwei umgekehrten
Gruppen verteilt, wie in Abbildung 7 dargestellt, so daß ein Anwender entweder den
einen oder den anderen Kopf 4 benutzen und somit viel schneller als mit einer
Vorrichtung mit einem einzigen Kopf arbeiten kann. Außerdem weist die Tatsache, über
zwei unterschiedliche Ringsätze verfügen zu können, einen unzuleugnenden Vorteil auf
In einer anderen Ausführungsform können zwei verschiedene Ringsätze 1 vorgesehen
werden, was die Anzahl der Trägerstifte verringert, über die ein Anwender zu einem
bestimmten Zeitpunkt verfügen muß.