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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit einem Schließsystem nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Ein Fahrzeug hat mindestens eine Tür oder Klappe, die jeweils zwischen einer Geschlossenstellung und mindestens einer Offenstellung bewegbar sind, wobei die mindestens eine Tür oder Klappe in der mindestens einen Offenstellung den Zugang zu einem Innenraum des Fahrzeugs ermöglicht und in der Geschlossenstellung den Zugang zum Innenraum verhindert. Das Schließsystem des Fahrzeugs kann die mindestens eine Tür oder Klappe wahlweise Verriegeln oder Entriegeln. Im verriegelten Zustand kann die mindestens eine Tür oder Klappe nicht von der Geschlossenstellung in die Offenstellung verbracht werden (das Fahrzeug ist „abgeschlossen”). Im entriegelten Zustand kann die mindestens eine Tür oder Klappe hingegen von der Geschlossenstellung in die Offenstellung verbracht werden (das Fahrzeug ist „aufgeschlossen”). Bei modernen Fahrzeugen kann der Zustand des Schließsystems unter anderem durch Betätigung einer Funkfernbedienung („Fob”) verändert werden. Hierzu drückt der Nutzer entsprechende Tasten auf der Funkfernbedienung, welche den Zustand des Schließsystems entsprechend beeinflussen. Eine weitere Möglichkeit der Zugangskontrolle bieten sogenannte „keyless-entry”-Systeme. Hierzu sei exemplarisch auf die
DE 10 2011 115 760 A1 verwiesen. Dabei braucht der Nutzer die Funkfernbedienung lediglich mit sich zu führen. Greift er nun an eine Handhabe an der mindestens einen Tür oder Klappe, so prüft das Fahrzeug die Berechtigung der Funkfernbedienung automatisch und ändert in Abhängigkeit des Prüfungsergebnisses den Zustand des Schließsystems. Ein Nachteil ergibt sich jedoch dann, wenn der Nutzer Handlungen am Fahrzeug vornehmen möchte, die ein häufiges Berühren der Handhabe erfordern, er aber damit eigentlich gar keine Zustandsänderung am Schließsystem bewirken möchte. Ein praktisches Beispiel dafür wäre die Wäsche des Fahrzeugs per Hand.
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Dabei befindet sich die Funkfernbedienung in der Regel in der Hosentasche des Nutzers und dieser streicht beim Säubern des Fahrzeugs mit einem Schwamm oder Lappen mehrfach über den Bereich um die Handhabe der mindestens einen Tür oder Klappe. Jedes Überstreichen löst jedoch die Abfrage der Funkfernbedienung aus, was sich durch ein wiederholtes Ver- und Entriegeln des Schließsystems bemerkbar macht. Dies ist unnötig und störend, insbesondere wenn eine Diebstahlschutzeinrichtung mit Innenraumüberwachung über den Zustand des Schließsystems gesteuert wird und sich während der Wäsche noch eine Person im Fahrzeug befindet. Diese würde bereits durch eine kleine Bewegung den Alarm der Diebstahlschutzeinrichtung auslösen.
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Aus der
EP 2 098 672 A1 ist ein Kraftfahrzeug mit mindestens einem verstellbaren Fahrzeugteil, wie einer Heckklappe oder einer Fahrzeugtüre, bekannt. Dieses lässt sich mittels einer Betätigungseinrichtung in einer Offen- oder Schließstellung bringen. Hierzu ist ein Näherungssensor mit der Betätigungseinrichtung und einer Steuereinrichtung derart verbunden, dass ein das Verstellen des Fahrzeugteils auslösendes Betätigungssteuersignal erzeugt wird, wenn der Näherungssensor die Anwesenheit eines Körperteils in einem Teil eines Außenbereichs des Kraftfahrzeugs detektiert. Das Kraftfahrzeug weist ein zweites Bedienelement auf, das in eine Aktivierungs- und Deaktivierungsstellung bringbar ist, wobei im letzteren Fall das Betätigungssteuersignal gesperrt ist.
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Die
DE 10 2011 107 279 A1 beschreibt ebenfalls ein Kraftfahrzeug mit einer ähnlichen Betätigungseinrichtung. Weiterhin wird beschrieben, wie im Rahmen eines Verfahrens zur Ansteuerung eines gestengesteuerten Stellelements, wie einem Türschloss des Kraftfahrzeugs, ein Steuerverhalten nach mindestens einem vorgegebenen Kriterium auf Plausibilität geprüft wird. Bei einem erkannten unplausiblen Steuerverhalten und einer Erkennung eines Öffnungsbefehls wird die Öffnung des Stellelements verweigert.
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Die
DE 10 2012 017 393 A1 beschreibt ein Verfahren zum automatischen Betätigen eines Schließelements eines Kraftfahrzeugs. Das Verfahren umfasst ein Erkennen eines Eintreten und eines Verlassen eines Objekts in einem Umfeldbereich des Kraftfahrzeugs sowie einen Stillstand des Objekts in diesem Umfeldbereich. Dieses wird durch eine Vernetzung verschiedenster Sensoren am Kraftfahrzeug erreicht. Weiterhin beschreibt das Verfahren, wie eine Fehlbetätigung des Schließelements mittels einem weiteren Sensor erkannt wird, wie beispielsweise eine Schwallwassererkennung bei einer Reinigung des Kraftfahrzeugs.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher ein Fahrzeug mit einem Schließsystem bereitzustellen, das die eingangs erläuterten Nachteile des Standes der Technik überwindet.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Ein Fahrzeug mit einem Schließsystem, wobei das Fahrzeug mindestens eine Tür oder Klappe, die jeweils in eine Geschlossenstellung oder mindestens eine Offenstellung verbracht werden können, und ein Schließsystem, das zwischen einem verriegelten oder entriegelten Schließzustand der mindestens einen Tür oder Klappe wechseln kann, aufweist, wobei das Schließsystem ein den Schließzustand an der mindestens einen Tür oder Klappe jeweils umsetzendes Schloss, eine der mindestens einen Tür oder Klappe jeweils zugeordnete Betätigungshandhabe mit einem Näherungssensor, eine Steuerungseinheit und eine drahtlos mit der Steuerungseinheit kommunizierende Funkfernbedienung mit mindestens einem Betätigungstaster aufweist, wobei eine manuelle Betätigung des mindestens einen Betätigungstasters und eine durch den Näherungssensor erkannte Annäherung an die Betätigungshandhabe jeweils eine Kommunikation zwischen Funkfernbedienung und Steuerungseinheit zur Änderung des Schließzustandes auslösen können, wobei für die Steuerungseinheit ein Flag gesetzt werden kann und wobei das gesetzte Flag keine Änderung des Schließzustandes bei der durch den Näherungssensor veranlassten Kommunikation zwischen Funkfernbedienung und Steuerungseinheit auslöst.
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Indem für die Steuerungseinheit ein Flag gesetzt werden kann, das eine Änderung des Schließzustandes bei der durch den Näherungssensor veranlassten Kommunikation zwischen Funkfernbedienung und Steuerungseinheit verbietet, kann das „keyless-entry”-System des Fahrzeugs zeitweise deaktiviert werden, insbesondere wenn dessen Funktion bei den vorgenommenen Handlungen am Fahrzeug stören würde. Der Nutzer des Fahrzeugs kann die Funkfernbedienung weiterhin bei sich tragen und muss sie nicht ausreichend weit weg legen, um durch den räumlichen Abstand eine Kommunikation zwischen Funkfernbedienung und Steuerungseinheit zu unterbinden. Das trägt erheblich zum Sicherheitsgefühl des Nutzers bei, da die Funkfernbedienung weiterhin in seiner Verfügungsgewalt bleibt und er sich nicht darum kümmern muss, wo er sie abgelegt hat und ob sie noch dort liegt. Außerdem werden die störenden und unnötigen Änderungen des Schließzustands bei häufigem Kontakt mit der Betätigungshandhabe unterbunden. Der Begriff „Flag” wird in der Informatik zur Bezeichnung eines Statusindikators verwendet, mit dem bestimmte Zustände gekennzeichnet werden können. Ein Flag kann unter anderem gesetzt oder gelöscht werden und kennt folgerichtig nur die beiden Zustände „gesetzt” oder „nicht gesetzt”. Es ist nicht relevant für die vorliegende Erfindung, ob das Flag in der Steuerungseinheit selbst gesetzt werden kann. Vielmehr ist es wichtig, dass die Steuerungseinheit in Kenntnis darüber ist, ob das relevante Flag irgendwo in einem Fahrzeugsystem gesetzt ist. Bei einem gesetzten Flag kann die drahtlose Kommunikationsverbindung zwischen Funkfernbedienung und Steuerungseinheit entweder gar nicht mehr aufgebaut werden oder die durch den Näherungssensor ausgelösten Steuerbefehle zur Änderung des Schließzustandes werden schlicht ignoriert. Wichtig ist jedoch, dass weiterhin stets die Möglichkeit einer Kommunikation zwischen Funkfernbedienung und Steuerungseinheit zur Änderung des Schließzustandes manuell mittels des mindestens einen Betätigungstasters ausgelöst werden kann. Damit hat der Nutzer auch mit gesetztem Flag immer noch die volle Kontrolle über das Schließsystem des Fahrzeugs.
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Erfindungsgemäß wird das Flag gesetzt, wenn sich ein Scheibenwischer des Fahrzeugs in einer Abklappstellung befindet. Scheibenwischer werden am Fahrzeug grundsätzlich einzeln oder paarweise an der Windschutzscheibe bzw. Frontscheibe des Fahrzeugs verbaut. Optional kann ein Scheibenwischer auch an einer Heckscheibe des Fahrzeugs vorhanden sein, wobei dies eher bei Fahrzeugen mit vergleichsweise senkrecht stehender Heckscheibe der Fall ist. Bei den Scheibenwischern für die Windschutzscheibe ist man dazu übergegangen, dass diese in einer Nichtgebrauchsstellung unter eine Fronthaube des Fahrzeugs verfahren, wo sie weniger Luftwiderstand generieren. Von dort aus können sie aber nicht mehr abgeklappt werden, weshalb diese vorher vom Nutzer des Fahrzeugs in eine sogenannte „Abklappstellung” gebracht werden müssen. Hierzu hat es sich etabliert, dass der Nutzer den Betätigungshebel des Scheibenwischers während eines bestimmten Status der Zündung betätigt oder er wählt die Abklappstellung in einer Mensch-Maschine-Schnittstelle aus. Dabei fahren die Scheibenwischer unter der Fronthaube hervor. Der Nutzer kann diese dann durch eine Zugbewegung von der Windschutzscheibe weg abklappen. Unter dem Begriff „Abklappstellung” kann vorliegend aber auch bereits das bloße Abklappen der Scheibenwischer von der entsprechenden Scheibe verstanden werden, was insbesondere auf den Heckscheibenwischer zutrifft. Der Scheibenwischer wird häufig abgeklappt wenn das Fahrzeug gewaschen wird, da es die Reinigung der Scheiben erleichtert wenn der Scheibenwischer nicht aufliegt. Ein Flag basierend auf einer Abklappstellung des Scheibenwischers zu setzen ist somit ein sehr zuverlässiges Indiz, dass das Fahrzeug gerade per Hand gewaschen wird.
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In einer bevorzugten Ausführung zeigt das Flag eine stattfindende Reinigung des Fahrzeugs an. Bei der Reinigung des Fahrzeugs, insbesondere der Fahrzeugwäsche per Hand („Handwäsche”), ist eine Änderung des Schließzustandes aufgrund einer durch den, in einer der Betätigungshandhaben verbauten, Näherungssensor veranlassten Kommunikation zwischen Funkfernbedienung und Steuerungseinheit besonders störend. Ein Setzen des Flags in dieser Situation ist deshalb besonders bevorzugt.
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In einer bevorzugten Ausführung kann das Flag durch eine Eingabe in einer Mensch-Maschine-Schnittstelle (HMI) gesetzt werden. Die Mensch-Maschine-Schnittstelle ist häufig als eine grafische Bedienschnittstelle ausgebildet und gibt dem Nutzer die Möglichkeit Funktionen des Fahrzeugs über eine Menüstruktur auszuwählen. Ist in einem der Menüs beispielsweise ein „Handwaschmodus” auszuwählen, so kann der Nutzer durch entsprechende Eingabe das Flag manuell setzen. Zur komfortableren Handhabung kann sich das Flag bei einer darauffolgenden Inbetriebnahme des Fahrzeugs oder nach Ablauf einer definierten Zeitspanne selbsttätig löschen. Alternativ kann dem Nutzer des Fahrzeugs ein entsprechender Hinweis über die Mensch-Maschine-Schnittstelle ausgegeben werden.
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In einer bevorzugten Ausführung wird das Flag bei Überschreiten einer definierten Anzahl von Änderungen des Schließzustands während eines Zeitintervalls gesetzt. Eine schnelle Abfolge des Schließzustands „Verriegeln” mit dem Schließzustand „Entriegeln”, die beim häufigen Überstreichen einer der Betätigungshandhaben zwangsläufig vorkommt, zeigt an, dass in dieser Situation eine Änderung des Schließzustandes aufgrund einer durch den, in einer der Betätigungshandhaben verbauten, Näherungssensor veranlassten Kommunikation zwischen Funkfernbedienung und Steuerungseinheit störend zu sein scheint. Das Flag wird bei Überschreiten einer definierten Anzahl von Änderungen des Schließzustands während eines Zeitintervalls selbsttätig gesetzt. Aus Sicherheitsgründen verbleibt das Schließsystem idealerweise im entriegelten Schließzustand. Das Flag kann vorzugsweise entweder nach Ablauf eines weiteren Zeitintervalls oder bei einer darauffolgenden Inbetriebnahme des Fahrzeugs wieder gelöscht werden.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
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Darin zeigt die einzige Figur eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs mit Schließsystem.
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Gemäß der Figur hat ein Fahrzeug 1 eine Tür 2, die in einer Geschlossenstellung den Zugang zum Innenraum des Fahrzeugs 1 verwehrt und in einer Offenstellung den Zugang zum Innenraum des Fahrzeugs 1 erlaubt. Das Fahrzeug 1 hat neben der dargestellten Tür 2 typischerweise noch weitere Türen oder Klappen, die vorliegend jedoch nicht dargestellt sind, aber für die diese Erläuterungen gleichsam gelten sollen. Ein Schließzustand der Tür 2 wird über ein Schließsystem gesteuert, wobei das Schließsystem unter anderem ein Schloss 3, eine Funkfernbedienung 4, eine Steuerungseinheit 5 und eine Betätigungshandhabe 6 umfasst. Das Schloss 3 kann mit der Tür 2 derart interagieren, dass es diese wahlweise verriegelt oder entriegelt. Im verriegelten Schließzustand kann die Tür 2 nicht aus der Geschlossenstellung in die Offenstellung verbracht werden, während dies im entriegelten Zustand durch eine Betätigung der Betätigungshandhabe 6 möglich ist. Die Betätigungshandhabe 6 ist an der Tür 2 angeordnet und mechanisch und/oder elektronisch mit dem Schloss 3 verbunden. Eine Betätigung der Betätigungshandhabe 6 lässt das Schloss 3 die Tür 2 freigeben, wenn sich das Schloss 3 nicht im verriegelten Schließzustand befindet. Der Schließzustand des Schlosses 3 wird durch eine zentrale Steuerungseinheit 5 gesteuert. Die Steuerungseinheit 5 kann mit einer tragbaren Funkfernbedienung 4 über eine begrenzte Reichweite eine drahtlose Kommunikation 7 zum Austausch von Datenpaketen aufbauen. Die Steuerungseinheit 5 prüft unter anderem, ob die kommunizierende Funkfernbedienung 4 die erforderliche Berechtigung zur Änderung des Schließzustandes für das konkrete Fahrzeug 1 besitzt. Die Funkfernbedienung 4 weist zwei Betätigungstaster 8 und 9 auf, wobei beispielsweise der Betätigungstaster 8 die Entriegelung und der Betätigungstaster 9 die Verriegelung des mindestens einen Schlosses 3 mittels der Steuerungseinheit 5 veranlassen kann. Weiterhin kann die Kommunikation 7 zwischen Funkfernbedienung 4 und Steuerungseinheit 5 auch durch einen Griff einer Person an die Betätigungshandhabe 6 veranlasst werden. Zu diesem Zweck verfügt die Betätigungshandhabe 6 über einen nicht dargestellten Näherungssensor. So kann ein Umgreifen der Betätigungshandhabe 6, wie es beim Öffnen der Tür 2 üblich ist, zu einem Entriegeln des mindestens einen Schlosses 3 führen, während die Berührung eines bestimmten Bereichs der Betätigungshandhabe 6 zu einem Verriegeln des mindestens einen Schlosses 3 führen kann. Der Näherungssensor erkennt die räumliche Annäherung einer Hand eines Nutzers vorzugsweise kapazitiv. Es existieren folglich zwei verschiedene Möglichkeiten, um den Schließzustand des Schließsystems zu ändern, nämlich „manuell” oder „schlüssellos”. Wird für die Steuerungseinheit 5 allerdings ein bestimmtes Flag gesetzt, so wird die von dem Näherungssensor in der Betätigungshandhabe 6 ausgelöste Änderung des Schließzustands („schlüssellos”) deaktiviert. Es verbleibt nur noch die Änderung des Schließzustands mittels Betätigung der Betätigungstaster 8 bzw. 9 („manuell”). Das Flag kann beispielsweise gesetzt werden, wenn sich ein nicht dargestellter Scheibenwischer des Fahrzeugs 1 in einer Abklappstellung befindet, eine definierte Eingabe in einer nicht dargestellten Mensch-Maschine-Schnittstelle von einem Nutzer vorgenommen wurde und/oder eine definierte Anzahl von Änderungen des Schließzustands während eines Zeitintervalls überschritten wurde.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeug
- 2
- Tür
- 3
- Schloss
- 4
- Funkfernbedienung
- 5
- Steuerungseinheit
- 6
- Betätigungshandhabe
- 7
- Kommunikation
- 8
- Betätigungstaster
- 9
- Betätigungstaster