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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Fahrzeugs, insbesondere Kraftfahrzeug, mit einer Sitzvorrichtung, die wenigstens einen verdrehbaren Sitz aufweist, wobei der Sitz bei Bedarf automatisch verdreht wird.
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Ferner betrifft die Erfindung ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, mit einer Sitzvorrichtung, die wenigstens einen verdrehbaren Sitz aufweist, wobei dem Sitz eine Antriebseinrichtung zugeordnet ist, die den Sitz bei Bedarf automatisch verdreht.
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Verfahren und Fahrzeuge der Eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bekannt. So offenbart beispielsweise die Offenlegungsschrift
US 2009/0160229 A1 eine Sitzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, mit mehreren Sitzen, die von einer nach außen orientierten Position in eine nach innen orientierte Position bei Bedarf automatisch verdreht werden. Dabei wird im Betrieb des Fahrzeugs ein Verdrehbedarf automatisch in Abhängigkeit von einem vorgebbaren Zustand, beispielsweise von dem Müdigkeitszustand einer Person, erkannt. Dadurch soll der Komfort für die jeweilige Person erhöht werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, die die Sicherheit des Fahrzeugs erhöhen.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst.
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Die Erfindung hat den Vorteil, dass ein Verdrehen des Sitzes nur in Situationen erlaubt ist, in denen ein Verdrehen des Sitzes ohne eine Beeinträchtigung der Sicherheit für die darauf befindliche Person, erfolgt. Das erfindungsgemäße Verfahren sieht hierzu vor, dass zunächst der Bedarf zum Verdrehen des Sitzes ermittelt wird. Wird ein derartiger Bedarf erfasst, so wird die aktuelle Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt. Sobald dies erfasst wurde, wird die aktuelle Fahrgeschwindigkeit mit einem vorgebbaren Grenzwert verglichen. Liegt die aktuelle Fahrgeschwindigkeit unterhalb des vorgebbaren Grenzwertes, so wird der Sitz wie gewünscht verdreht. Andernfalls wird ein Verdrehen des Sitzes verhindert beziehungsweise nicht durchgeführt. Hierdurch wird erreicht, dass der Sitz nur unterhalb einer vorgebbaren Grenzgeschwindigkeit verdreht wird, so dass bei hohen Fahrgeschwindigkeiten beispielsweise eine Querstellung des Sitzes zur Fahrtrichtung vermieden wird. Dies hat zum einen Vorteile in Bezug auf die Unfallsicherheit der auf dem Sitz befindlichen Person, und zum anderen für die Sitzvorrichtung selbst. Üblicherweise weist ein verdrehbarer Sitz einer Sitzeinrichtung in seinen Endstellungen die höchsten Belastbarkeitswerte auf. In den Zwischenstellungen hingegen, in welcher ein leichtes Verdrehen des Sitzes gewährleistet werden soll, ist die Verbindung des Sitzes zu der Fahrzeugkarosserie gegebenenfalls weniger belastbar. Durch das vorteilhafte Verfahren wird somit erreicht, dass derartige Zustände, in welchen der Sitz oder eine auf dem Sitz befindliche Person weniger belastbar sind, vermieden werden. Der vorgebbare Bremswert wird daher derart gewählt, dass ein Verdrehen des Sitzes nur bei solchen Geschwindigkeiten zugelassen wird, in welchen die durch die Fahrgeschwindigkeit möglicherweise entstehenden Belastungen weder dem Sitz noch der auf dem Sitz befindliche Person schaden können. Im Stillstand des Fahrzeugs ist somit ein automatisches Verdrehen des Sitzes bei Erfassen eines entsprechenden Bedarfs erlaubt, während es oberhalb einer kritischen Geschwindigkeit, beispielsweise ab 30 km/h, verhindert wird.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass wenn bei ermitteltem Bedarf die aktuelle Fahrgeschwindigkeit in einem automatischen Fahrbetrieb den Grenzwert überschreitet, das Fahrzeug automatisch verlangsamt wird, bis die aktuelle Fahrgeschwindigkeit den Grenzwert unterschreitet. Bei modernen Fahrzeugen, die dazu ausgebildet sind, auch einen autonomen beziehungsweise automatischen Fahrbetrieb zu ermöglichen, bei welchem das Eingreifen des Fahrers in den Fahrbetrieb nicht mehr notwendig ist, wird bei Erfassen des Bedarfs zum Verdrehen des Sitzes die aktuelle Fahrgeschwindigkeit derart angepasst, dass sie in den erlaubten Bereich unterhalb des Grenzwertes fällt. Das Fahrzeug wird dazu verlangsamt. Dies hat den Vorteil, dass im automatischen Fahrbetrieb ein Verdrehen des Sitzes grundsätzlich immer möglich ist. Das Verlangsamen erfolgt bevorzugt durch das Einleiten eines Bremsvorgangs oder durch eine Reduzierung eines Antriebsdrehmomentes.
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Ferner ist bevorzugt vorgesehen, dass bei einer Verdrehung der Sitze um 180° gedreht wird. Dadurch wird der Sitz insbesondere von einer in Fahrtrichtung nach vorne ausgerichteten Stellung in eine entgegen der Fahrtrichtung nach hinten ausgerichtete Stellung verdreht. Dies ist insbesondere für Sitze in der erste Reihe des Fahrzeugs von Vorteil, die dann in eine Position verdreht werden, in welcher beispielsweise die Kommunikation mit weiteren Personen auf Sitzen einer zweiten Sitzreihe erleichtert wird.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Bedarf zum Verdrehen mittels einer dem Sitz zugeordneten Betätigungseinrichtung erkannt wird, die zwei Betätigungsschalter aufweist, wobei auf einen Bedarf nur dann erkannt wird, wenn beide Betätigungsschalter gleichzeitig betätigt werden. Hierdurch wird eindeutig ermittelt, ob der Sitz verdreht werden soll. Durch das Prüfen des Bedarfs mittels zweier gleichzeitig zu betätigender Schaltelemente wird die Sicherheit gegen ein ungewolltes Verdrehen des Sitzes vorteilhaft erhöht.
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Ferner ist bevorzugt vorgesehen, dass auf den Bedarf in Abhängigkeit von Daten eines Navigationssystems erkannt wird. Dadurch lässt sich auch ein automatisches Verdrehen des Sitzes im automatischen beziehungsweise autonomen Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs auf einfache Art und Weise realisieren. Ist beispielsweise durch das Navigationssystem die zu befahrende Strecke bekannt, so kann für einen Teil der zu befahrenden Strecke, beispielsweise für einen Autobahnabschnitt, der Sitz automatisch verdreht werden, um den Reisekomfort zu erhöhen. Vorzugsweise wird der Sitz in die Ausgangsstellung zurückgedreht, wenn mittels der Daten des Navigationssystems festgestellt wird, dass das Fahrzeug das gewünschte Ziel in Kürze erreicht. Auch ist es mittels der Daten des Navigationssystems möglich, den Sitz in eine Beobachtungsstellung zu verdrehen, wenn das Fahrzeug beispielsweise an bestimmten Objekten, insbesondere Sightseeing-Objekten, vorbeifährt. Dadurch ist es möglich, mittels der Sitzvorrichtung eine geführte Reise/Tour durch ein automatisches Verdrehen der Sitze zu optimieren. Insbesondere kann dabei auch vorgesehen sein, dass zusätzlich zum Verdrehen auch eine Lehnenneigung des jeweiligen Sitzes in Abhängigkeit von der mittels den Daten des Navigationssystem festgestellten Position des Fahrzeugs angepasst wird. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Fahrzeug ein Glasdach oder Teilglasdach aufweist. Gleichzeitig können das Objekt betreffende Informationen in den Sichtbereich einer auf dem Sitz befindlichen Person, beispielsweise auf das Glasdach eingeblendet und/oder über Lautsprecher oder Kopfhörer akustisch ausgegeben werden.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist außerdem vorgesehen, dass während eines Verdrehvorgangs der Sitz auf einen erhöhten Verdrehwiderstand überwacht und bei Erfassen eines überhöhten Verdrehwiderstandes der Verdrehvorgang abgebrochen wird. Hierdurch wird die Sicherheit während des Verdrehens insbesondere für die auf dem Sitz befindliche Person weiter erhöht. Wird ein überhöhter Verdrehwiderstand während des Verdrehvorgangs erfasst, so wird darauf erkannt, dass sich ein Hindernis im Verdrehweg befindet, beispielsweise ein Bein der Person oder auch eine unsachgemäß abgestellte Tasche der dergleichen. Durch das Unterbrechen beziehungsweise Abbrechen des Verdrehvorgangs wird gewährleistet, dass weder die Person noch ein anderes Objekt durch das Verdrehen des Sitzes verletzt beziehungsweise beschädigt werden.
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Ferner ist bevorzugt vorgesehen, dass die Erkennung auf einen überhöhten Verdrehwiderstand mittels wenigstens einem Drucksensor oder Strom-/Spannungssensor einer dem Sitz zugeordneten Antriebseinrichtung durchgeführt wird, wodurch der überhöhte Widerstand auf kostengünstige Weise feststellbar ist. Durch den Strom- beziehungsweise Spannungssensor der Antriebseinrichtung lässt sich beispielsweise feststellen, ob diese einen überhöhten Strombedarf aus dem Stromnetz zieht, um ein überhöhtes Drehmoment einzustellen, das den überhöhten Verdrehwiderstand überwinden soll. Hierdurch wird die Sicherheit auf kostengünstige Weise erhöht, insbesondere weil entsprechende Antriebseinrichtungen in der Regel einen entsprechenden Sensor bereits aufweisen. Mittels des Drucksensors lässt sich außerdem direkt der Kontakt mit einem Hindernis feststellen. Der Drucksensor oder vorzugsweise mehrere Drucksensoren sind dabei bevorzugt an dem Sitz und/oder an einer Innenwand der Fahrgastzelle angeordnet. Wird an einem der Drucksensoren ein überhöhter beziehungsweise kritischer Druckwert erfasst, so wird darauf geschlossen, dass sich in dem Verdrehweg ein Hindernis befindet, das beim Verdrehen des Sitzes gegen den Drucksensor gedrängt wird. Entsprechend wird der Drehvorgang dann automatisch unterbrochen.
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Ferner ist bevorzugt vorgesehen, dass bei Erfassen eines Bedarfs zum Verdrehen mehrere Sitze der Sitzvorrichtung gleichzeitig oder nacheinander verdreht werden. Hierdurch wird erreicht, dass auch wenn nur eine Person, insbesondere der Fahrer des Fahrzeugs, den Bedarf zum Verdrehen des Sitzes meldet, auch die anderen Sitze in eine entsprechende vorteilhafte Reiseposition verdreht werden. Vorzugsweise werden andere mitreisende Personen auf das Verdrehen der Sitze durch ein Warnsignal (akustischer oder visueller Art) hingewiesen.
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Das erfindungsgemäße Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 10 zeichnet sich dadurch aus, dass es eine Steuereinheit aufweist, die dazu ausgebildet ist, das erfindungsgemäße Verfahren auszuführen. Es ergeben sich hierdurch für das Fahrzeug die zuvor bereits genannten Vorteile. Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich ebenfalls aus dem zuvor bereits Beschriebenen sowie aus den Unteransprüchen.
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Insbesondere ist die Sicherheitseinrichtung mit einer Fahrgeschwindigkeitserfassungseinrichtung verbunden. Dazu kann die Sicherheitseinrichtung beispielsweise mit einem Steuergerät des Fahrzeugs verbunden sein, um die dort sowieso bereits vorliegenden Geschwindigkeitswerte auszulesen. Weiterhin weist die Sicherheitseinrichtung vorzugsweise eine Einrichtung zum Erfassen eines Verdrehwiderstandes auf, um den beschriebenen überhöhten Verdrehwiderstand erfassen zu können. Dabei kann es sich bei der Einrichtung beispielsweise um einen Strom- oder Spannungssensor handeln, der einer Antriebseinrichtung zum Verdrehen des Sitzes zugeordnet ist, oder auch um einen oder mehrere Drucksensoren, die an dem Sitz oder in dem Innenraum, beispielsweise an der Innenseite einer Fahrzeugtür, des Fahrzeugs verteilt angeordnet sind. Die Verdrehbarkeit des jeweiligen Sitzes wird durch eine Dreheinrichtung gewährleistet, die besonders bevorzugt ein Verdrehen des Sitzes um 180° erlaubt.
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Vorzugsweise ist die Steuereinheit außerdem mit einer Betätigungseinrichtung verbunden, die den Bedarf zum Verdrehen des Sitzes erfasst. Die Betätigungseinrichtung ist insbesondere dem Sitz zugeordnet, so dass eine auf dem Sitz befindliche Person den Verdrehvorgang selbst einleiten kann. Insbesondere ist dabei vorgesehen, dass die Betätigungseinrichtung wenigstens zwei Betätigungsschalter aufweist, die beabstandet zueinander angeordnet sind. Insbesondere sind die Betätigungsschalter derart weit beabstandet voneinander angeordnet, dass eine Person die beiden Betätigungsschalter mit nur einer Hand nicht gleichzeitig betätigen kann. Vorzugsweise wird ein Verdrehvorgang nur dann eingeleitet, wenn beide Betätigungsschalter gleichzeitig betätigt werden, so dass die Sicherheit gegen ein ungewolltes Verdrehen des Sitzes erhöht ist. Auch kann vorgesehen, dass die Sitzvorrichtung, insbesondere die Steuereinheit der Sitzvorrichtung, mit einem Navigationssystem des Kraftfahrzeugs/Fahrzeugs verbunden ist, um in Abhängigkeit von Daten des Navigationssystems ein Verdrehen des oder der Sitze zu erlauben, einzuleiten oder zu verhindern, wie es oben stehend bereits beschrieben wurde.
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Im Folgenden soll die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. Dazu zeigt die einzige:
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Figur ein Kraftfahrzeug mit einer Sitzvorrichtung in einer vereinfachten Draufsicht.
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Die Figur zeigt ein Kraftfahrzeug 1 in einer vereinfachten Draufsicht. Das Kraftfahrzeug 1 weist eine Sitzvorrichtung 2 auf, die in einer ersten Reihe zwei Sitze 3, 4 und in einer zweiten Reihe eine Sitzbank 5 mit insgesamt drei Sitzen aufweist.
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Der Sitz 3 stellt im vorliegenden Ausführungsbeispiel den Fahrersitz des Kraftfahrzeugs 1 dar. Der Sitz 3 weist zwei Armlehnen 6 für den Fahrer auf. Der Sitz 3 ist außerdem durch eine Halteeinrichtung drehbar gelagert ausgebildet, wobei dem Sitz 3 eine Antriebseinrichtung 7 zugeordnet ist, die dazu ausgebildet ist, den Sitz 3 auf Wunsch um bis zu 180° zu verdrehen, so dass der Sitz 3 zusammen mit dem darauf befindlichen Fahrer von einer in Fahrtrichtung ausgerichteten Position in eine entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtete Position gedreht werden kann. Dem ebenfalls durch eine Halteeinrichtung drehbar gelagerten Sitz 4 ist eine Antriebseinrichtung 8 zu seiner entsprechenden Verdrehung zugeordnet.
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Eine Steuereinheit 9 ist mit den beiden Antriebseinrichtungen 7, 8 verbunden. Außerdem ist die Steuereinheit 9 mit zwei Betätigungsschaltern 10 verbunden, von denen einer jeweils auf einer der Armlehnen 6 des Sitzes 3 angeordnet ist. Die Betätigungsschalter 10 bilden zusammen eine Betätigungseinrichtung und können als Kippschalter oder auch Druckschalter ausgebildet sein. Wichtig ist, dass sie derart weit voneinander entfernt an dem Sitz 3 angeordnet sind, dass sie durch den Fahrer nicht mit nur einer Hand gleichzeitig betätigt werden können. Weiterhin ist die Steuereinheit 9 mit einem Motorsteuergerät 11 des Kraftfahrzeugs 1 verbunden. Über diese Verbindung ermittelt die Steuereinheit 9 insbesondere die aktuelle Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1.
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Das Kraftfahrzeug 1 ist insbesondere dazu ausgebildet, einen automatischen beziehungsweise autonomen Fahrbetrieb zu ermöglichen, bei welchem der Fahrer selbst nicht mehr in das Fahrgeschehen eingreifen muss. Das Kraftfahrzeug 1 ist also dazu ausgebildet, selbstständig ein vorgebbares Ziel unter Beachtung von Verkehrsregeln zu erreichen. Durch das Verdrehen der Sitze 3 und 4 haben der Fahrer und der Beifahrer die Möglichkeit, während des automatischen Fahrbetriebs sich in eine Position zu begeben, in welcher die Kommunikation mit auf der Rückbank 5 befindlichen Personen vereinfacht ist.
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Die Steuereinheit 9 führt dabei das folgende Verfahren aus. Zunächst wird das Kraftfahrzeug 1 darauf überwacht, ob ein Bedarf zum Verdrehen des Sitzes 3 oder der Sitze 3 und 4 besteht. Dazu wird die Schaltstellung der Betätigungsschalter 10 überwacht. Nur dann, wenn der Fahrer beide Betätigungsschalter 10 gleichzeitig drückt, wird durch die Steuereinheit 9 eindeutig festgestellt, dass der Bedarf zum Verdrehen der Sitze 3 und 4 besteht. Dann vergleicht die Steuereinheit 9 die ermittelte aktuelle Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 mit einem vorgebbaren Grenzwert. Der vorgebbare Grenzwert ergibt sich dabei aus einer Sicherheitsüberlegung, nach welcher ab einer bestimmten Fahrgeschwindigkeit das Risiko für eine auf dem sich aus der Ausgangsposition herausgedrehten Sitz 3 und/oder 4 einen kritischen Wert erreicht. Insbesondere bei Geradeausfahrt, wenn der Sitz 3 beispielsweise um nur 90° gedreht wurde, können bei einem Frontalaufprall des Kraftfahrzeugs Verletzungen der Personen oder Beschädigungen des jeweiligen Sitzes 3 und/oder 4 ungleich höher ausfallen, wie wenn der jeweilige Sitz 3, 4 sich in der in der Figur gezeigten Ausgangsstellung befindet. Es ist daher vorgesehen, dass die Steuereinheit 9 die Antriebseinrichtungen 7 und/oder 8 nur dann zum Verdrehen der Sitze 3 und/oder 4 ansteuert, wenn erfasst wurde, dass sich die aktuelle Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 unterhalb des vorgebbaren Grenzwertes befindet, um die Sicherheit für die Sitze 3, 4 und die auf den Sitzen 3 und 4 befindlichen Personen zu erhöhen. Ebenso wird dabei berücksichtigt, dass in einer halb verdrehten Stellung die Halteeinrichtungen der Sitze 3 und/oder 4 gegebenenfalls weniger belastbar sind wie in den Endstellungen. Liegt die aktuelle Fahrgeschwindigkeit nun unterhalb des vorgebbaren Grenzwertes, so steuert die Steuereinheit 9 die Antriebseinrichtungen 7 und 8 zum Verdrehen der Sitze 3 und 4 um 180° an. Äußert der Fahrer den Wunsch, den Sitz 3 und/oder 4 zurück in die Ausgangsstellung zu verdrehen, indem er wiederum beide Betätigungsschalter 10 gleichzeitig betätigt, so wiederholt sich das zuvor beschriebene Verfahren.
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Erkennt die Steuereinheit 9, dass die aktuelle Fahrgeschwindigkeit oberhalb des vorgebbaren Grenzwertes liegt, prüft sie als nächstes, ob sich das Kraftfahrzeug 1 in einem autonomen beziehungsweise automatischen Fahrbetrieb befindet. Ist dies der Fall, so gibt die Steuereinheit 9 den Befehl beispielsweise an das Steuergerät 11 aus, die Fahrgeschwindigkeit auf einen Wert zu verringern, der unterhalb des vorgebbaren Grenzwertes liegt. Dabei werden vorzugsweise auch äußere Randbedingungen berücksichtigt. Die äußeren Randbedingungen können beispielsweise der Fahrbetrieb auf einer Autobahn sein, bei welchem das Fahrzeug nicht plötzlich auf ein niedrigeres Tempo verringert werden sollte. Sobald die Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 den vorgebbaren Grenzwert unterschreitet, steuert die Steuereinheit 9 die Antriebseinrichtung 7, 8 zur Drehung der Sitze 3 und 4 an.
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Erst dann, wenn das Verdrehen der Sitze 3, 4 beendet wurde, sich die Sitze also in der Endstellung befinden, wird ein Freigabesignal durch die Steuereinheit 9 ausgegeben, welches das Erhöhen der Fahrgeschwindigkeit über den vorgebbaren Grenzwert hinaus insbesondere im autonomen Fahrbetrieb wieder erlaubt.
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Die Antriebseinrichtungen 7, 8 weisen jeweils einen Stromsensor 12 auf, der den von der jeweiligen Antriebseinrichtung 7, 8 geförderten Strom misst. Ermittelt die Steuereinheit 9, dass der Stromwert einen vorgebbaren Stromgrenzwert überschreitet, wird auf einen überhöhten Stromfluss erkannt, der darauf hindeutet, dass die Verdrehung des Sitzes 3, 4 gegen einen erhöhten Verdrehwiderstand beziehungsweise gegen einen unerwarteten Widerstand erfolgt. Ein derartiger Widerstand kann beispielsweise dadurch entstehen, dass sich im Verdrehweg des jeweiligen Sitzes 3 oder 4 ein Objekt befindet. Erfasst die Steuereinheit 9 insofern einen überhöhten Verdrehwiderstand beim Verdrehen der Sitze 3 und/oder 4, so wird der Verdrehvorgang abgebrochen und die Sitze 3, 4 werden insbesondere wieder zurück in die Ausgangsstellung verdreht.
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Alternativ oder zusätzlich ist es denkbar, an den Sitzen 3, 4 Drucksensoren 13 vorzusehen. Die Drucksensoren 13 sind dann insbesondere an einer derartigen Stelle des jeweiligen Sitzes 3 oder 4 angeordnet, an welcher der Sitz 3 oder 4 beim Verdrehen am ehesten mit einem Objekt kollidieren würde. Wird ein erhöhter Druckwert durch einen der Drucksensoren 13 erfasst, wird darauf erkannt, dass der Sitz 3, 4 gegen ein Objekt verdreht wird/wurde. Die Steuereinheit 9, die entsprechend auch mit den Drucksensoren 13 verbunden ist, bricht dann den Verdrehvorgang umgehend ab und verdreht die Sitze 3, 4 insbesondere wieder zurück in ihre Ausgangsstellung.
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Als weitere Option ist es denkbar, die Fussposition der auf den Sitzen 3 und/oder 4 befindlichen Personen zu überwachen. Weisen die Sitze 3, 4 Fussablagen auf, die insbesondere zur Ausbildung des jeweiligen Sitzes 3, 4 als Schlafsitz dienen, so lässt sich die Fussposition leicht durch beispielsweise Lichtschranken oder Drucksensoren an den Fussablagen überwachen. Vorzugsweise wird die Verdrehung nur dann durchgeführt, wenn erfasst wurde, dass sich die Füsse der jeweiligen Person auf der Fussablage befinden. Um zu vermeiden, dass ein Verdrehen nicht erfolgt, weil einer der Sitze nicht besetzt und dadurch auf der jeweiligen Fussablage auch kein Fuss abgestellt sein kann, sind die Sitze zweckmäßigerweise mit Personenerkennungseinrichtungen, beispielsweise Gewichtssensoren oder dergleichen, versehen, die es ermöglichen, festzustellen, ob sich eine Person auf dem Sitz befindet oder nicht.
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Auch ist es denkbar, die Drucksensoren 13 nicht an dem Sitz, sondern an der Innenwand des Kraftfahrzeugs 1 anzuordnen, um eine Kollision des Sitzes mit der Innenwand und/oder mit einem zwischen Innenwand und Sitz befindlichen Objekt zu ermitteln. Auch ist es denkbar, anstelle oder zusätzlich zu den Drucksensoren kapazitive Sensoren vorzusehen, um zwischen harten und weichen Objekten unterscheiden zu können, mit denen der Sitz 3 und/oder 4 beim Verdrehen kollidiert.
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Grundsätzlich kann auch vorgesehen sein, dass das automatische Verdrehen der Sitze 3 und/oder 4 nur dann erfolgt, wenn sich das Kraftfahrzeug im automatischen Fahrbetrieb befindet. Wurde die Fahrgeschwindigkeit im automatischen Fahrbetrieb verringert, so dass die Sitze 3 und/oder 4 sicher verdreht werden konnten, so wird die Fahrgeschwindigkeit nach vollführter Drehung wieder zurück auf die ursprüngliche Reisegeschwindigkeit erhöht.
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Alternativ zu der Anordnung der Betätigungsschalter 10 auf den Armlehnen 6 ist es auch denkbar, die Betätigungsschalter 10 an der rechten beziehungsweise linken Seitenverkleidung oder Sitzwanne des Sitzes 3 oder auch an der Mittelkonsole vorzusehen. Auch ist es denkbar, jedem der insbesondere verdrehbaren Sitze eine entsprechende Betätigungseinrichtung zuzuordnen. Sind die Betätigungsschalter 10 als Kippschalter ausgebildet, so wird die Drehung erst dann durchgeführt, wenn beide Schalte in dieselbe Richtung gedrückt werden. Auch wäre es denkbar, anstelle von Kippschaltern Joysticks an den Armlehnen, der Mittelkonsole und/oder der Seitenverkleidung des Kraftfahrzeugs vorzusehen, wobei die Joysticks dann ebenfalls gleichzeitig durch den Fahrer betätigt werden müssen.
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Alternativ ist es auch denkbar, den Bedarf zum Verdrehen der Sitze durch Sprachsteuerung oder Gesten anzuzeigen.
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Auch ist es denkbar, eine von dem Kraftfahrzeug 1 geführte Reise/Tour an Sightseeing-Objekten vorbei mit einer automatischen Verdrehung der Sitze 3, 4 zu verknüpfen. Fährt das Kraftfahrzeug 1 beispielsweise an einem Objekt von Interesse vorbei, wie beispielsweise einem Schloss, Burgruine oder dergleichen, so wird der Bedarf zum Verdrehen der Sitze erkannt, damit die darauf befindlichen Personen das jeweilige Objekt besser betrachten können. Der Bedarf wird dabei insbesondere in Abhängigkeit von Daten eines Navigationssystems erkannt, in welchem die Sightseeing-Objekte hinterlegt sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2009/0160229 A1 [0003]