-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gebinde aus mit Informationen versehenen, untereinander durch einen Haftmittelauftrag verklebten Artikeln gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Gebindes gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruchs 12.
-
Es ist bekannt, Artikel, wie beispielsweise PET-Behälter (PET: Polyethylenterephthalat), zunächst mit einem Haftmittel zu versehen und im Anschluss daran aneinander zu pressen, um somit ein Gebinde aus mehreren Artikeln zu erzeugen.
-
Jeder Artikel eines Gebindes aus mehreren Artikeln weist eine als Aufstandsfläche des Artikels dienende Grundfläche, eine um die normal zur Grundfläche erstreckende Höhe des Artikels von der Grundfläche beabstandete Deckfläche, sowie eine den Umfang der Grundfläche mit dem Umfang der Deckfläche verbindende Mantelfläche auf.
-
Um aus mehreren, beispielsweise identischen Artikeln ein Gebinde aus mehreren durch ein Haftmittel untereinander verbundenen Artikeln zu erzeugen, ist es notwendig, die Artikel an ihren im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen mit dem Haftmittel zu versehen und im Anschluss daran die mit dem Haftmittel versehenen Flächen der zum Klebegebinde miteinander zu verbindenden Artikel aneinander zu pressen.
-
Bei diesen im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen handelt es sich im allgemeinen um Partien der Mantelflächen, welche im Vergleich mit verbleibenden Partien der Mantelflächen den größten Abstand von einer sich vom Schwerpunkt der Grundfläche zum Schwerpunkt der Deckfläche erstreckenden Mittelachse, entlang welcher die Schwerpunkte aller aufeinander folgender, parallel zur Grundfläche verlaufender Querschnittsflächen eines Artikels liegen, aufweisen.
-
Die im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen der Artikel umfassenden Partien der Mantelflächen der Artikel werden mit dem Haftmittel versehen, indem dies punkt- oder linienförmig aufgetragen wird, bevor im Anschluss hieran die Artikel entsprechend ihrer Anordnung im fertigen Gebinde gruppiert und zumindest für eine kurze Verweildauer aneinandergepresst werden, beispielsweise so lange, bis ein eine Aushärtezeit benötigendes Haftmittel eine Klebeverbindung zwischen den Artikeln hergestellt hat, die einer Belastung im weiteren Umgang mit dem Gebinde stand hält.
-
Ein sich bei der Herstellung eines beschriebenen, aufgrund der vermittels des Haftmittels hergestellten Klebeverbindungen auch als Klebegebinde bezeichneten Gebindes ergebender Nachteil ist, dass diejenigen von den zur Herstellung eines Klebegebindes mit dem Haftmittel zu versehenden Partien umfassten, im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen auch Teil von Bereichen der Mantelflächen der Artikel sind, welche bevorzugt mit einer aufgebrachten Information über den Artikel und/oder dessen Inhalt versehen werden.
-
Bei der Information kann es sich beispielsweise um Designelemente und/oder Grafiken und/oder einen Markennamen und/oder ein Markenzeichen und/oder eine Angabe von Inhaltsstoffen und/oder Nährwerten und/oder eines Verzehrdatums und/oder Transporthinweisen und/oder Gefahrenhinweisen und/oder Lagerungshinweisen und/oder Verarbeitungshinweisen und/oder Gebrauchshinweisen und/oder Adressangaben, wie beispielsweise des herstellenden und/oder abpackenden Betriebs und/oder einer Handelsniederlassung handeln, um nur einige denkbare Informationen aufzuzeigen.
-
Eine erste bekannte Möglichkeit, Artikel mit Informationen zu versehen sind auf der Mantelfläche aufgebrachte, typischerweise zumindest zum Teil aufgeklebte Informationsträger. Ein typisches Beispiel für einen entsprechenden Informationsträger ist ein Etikett, eine Banderole. Ein in Verbindung mit Artikeln der Lebensmittel- und Getränkeindustrie noch wenig weit verbreitetes Beispiel, wahlweise in Kombination mit einem Etikett, ist ein aufgeklebtes, so genanntes RFID-Tag, welches einen Transponder mit einer Antenne, einem Transciever bestehend aus einem analogen Schaltkreis zum Empfangen und Senden, sowie einen digitalen Schaltkreis und mindestens einen einmal beschreibbaren und oft lesbaren, permanenten Speicher aufweist.
-
Umgangssprachlich auch Funketiketten genannt, stellt RFID (radio-frequency identification) eine Technologie für Sender-Empfänger-Systeme zum automatischen und berührungslosen Identifizieren und Lokalisieren von Artikeln vermittels Radiowellen dar. Sie erleichtert das Erfassen von Daten erheblich.
-
Ein RFID-System besteht aus dem RFID-Tag, welches sich am oder im Artikel befindet und in dessen Speicher zumindest einen kennzeichnenden Code enthält, sowie einem Lesegerät zum Auslesen dieser Kennung.
-
Die Kopplung geschieht durch vom Lesegerät erzeugte elektromagnetische Wechselfelder geringer Reichweite oder durch hochfrequente Radiowellen. Damit werden nicht nur Daten übertragen, sondern auch das RFID-Tag mit Energie versorgt.
-
Informationen können direkt auslesbar im Speicher des RFID-Tags abgelegt sein, oder sie können auf mindestens einem Server und/oder in mindestens einer Datenbank abgelegt und vermittels des im Speicher des RFID-Tags abgelegten Codes identifizierbar und dadurch mindestens einem Artikel zugeordnet sein.
-
Der erwähnte Nachteil ergibt sich in Verbindung mit einem oder mehreren auf der Mantelfläche eines Artikels in einem mit einem Haftmittel zur Verbindung mehrerer Artikel zu einem Gebinde versehenen Bereich angeordneten Informationsträgern daher, dass diese einerseits kaum mehr vollflächig mit dem entsprechenden Bereich der Mantelfläche eines Artikels verbunden werden, wodurch die Übertragung einer Belastung, wie sie im weiteren Umgang mit einem Gebinde zwischen dessen Artikel auftritt und sowohl er- als auch übertragen werden muss, grundsätzlich ausgeschlossen ist, und andererseits weder deren Befestigung, noch in den seltensten Fällen das für die Informationsträger verwendete Material eine Übertragung der entsprechenden Belastungen erlaubt.
-
Eine zweite bekannte Möglichkeit, Artikel mit Informationen zu versehen, ist der so genannte Direktdruck. Hierbei werden die Informationen drucktechnisch ein- oder mehrfarbig direkt auf die Mantelfläche aufgebracht. Hierbei kann es sich um die selben Informationen handeln, wie sie auch auf einem oder mehreren Informationsträgern sichtbar bereitgestellt werden können.
-
Beim Direktdruck werden abhängig davon, ob eine Information in einem Einfach- oder in einem Mehrfachdruck aufgebracht wird, in einem oder in mehreren Druckprozessen ein oder mehrere Druckstoffe auf die Oberfläche eines Artikels aufgebracht.
-
Eine Sonderform stellen auch hierbei RFID-Tags dar, welche ebenfalls im Direktdruck über ein spezielles Druckverfahren stabiler Schaltungen aus Polymeren direkt auf der Mantelfläche von Artikeln hergestellt werden können.
-
Nachteilig hieran ist, dass Haftmittel, mit dem eine Mantelfläche im Bereich einer im Direktdruck aufgebrachten Information versehen ist, eine verminderte Haftung mit dem Artikel aufweist, welche bei einem Umgang mit dem fertigen Gebinde oder bereits vorher während der Herstellung eines Gebindes oder von Teilen eines Gebindes zu einem Versagen der beabsichtigten, vermittels Haftmittels herzustellenden Klebeverbindung zwischen im fertigen Gebinde benachbarten Artikeln führt oder führen kann.
-
Demnach ist auch bei im Direktdruck mit Informationen versehenen Artikeln die Übertragung einer Belastung, wie sie im weiteren Umgang mit einem Gebinde oder von bis dato hergestellten Teilen eines Gebindes zwischen dessen Artikeln auftritt und sowohl er- als auch übertragen werden muss, eingeschränkt.
-
Durch
DE 23 31 193 ist ein Gebinde aus in rechtwinklig zueinander verlaufenden Reihen und Zeilen angeordneten Artikeln bekannt, dessen Artikel durch ein Haftmittel unmittelbar miteinander verbunden sind. Bei den Artikeln kann es sich um Dosen oder um Flaschen handeln. Die Dosen weisen eine zylindrische Form auf. Die Flaschen sind abschnittsweise zylinder- und kegelstumpfförmig ausgebildet.
-
Durch
DE 203 10 721 U1 ist ein Gebinde aus vermittels eines Haftmittels unmittelbar miteinander verbundenen Artikeln in genesteter Anordnung bekannt. Das Haftmittel kann einen Klebstoff oder einen Klebestreifen umfassen. Das Haftmittel kann im Bereich eines zylinderförmigen Abschnitts eines Artikels über dessen gesamten Umfang oder über dessen gesamte Höhe aufgetragen sein.
-
Durch
DE 10 2009 044 271 A1 ist bekannt, im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen zu einem Gebinde zusammengestellter Artikel mit einem Haftmittel zu versehen und dadurch miteinander zu verkleben. Bei den Artikeln handelt es sich um PET-Behälter. Das Gebinde kann mit einer Umfassung versehen sein, welche die Artikel des Gebindes an dessen Peripherie umgibt. Die Umfassung weist mindestens eine Umreifung auf.
-
DE 10 2011 106 759 B3 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von Gebinden aus durch mit einem Haftmittel versehenen, unmittelbar miteinander verbundenen Artikeln. Informationsträger sind hierbei in Bereichen vorgesehen, an denen die zu einem Gebinde gruppierten Artikel nicht aneinander stoßen können. Die entsprechenden Bereiche sind in Bezug auf die Mittelachsen der Artikel durch Verjüngungen im Vergleich zu den die im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen der Artikel umfassenden Partien der Mantelflächen der Artikel gebildet, in welchen Verjüngungen zusätzlich eine Umfassung aus einem transparenten Material verläuft, durch welches hindurch die im Bereich der Verjüngungen auf den Mantelflächen der Artikel angeordneten Informationsträger erkennbar bleiben.
-
Durch
DE 10 2008 049 241 A1 ist bekannt, Artikel im Direktdruck mit Informationen zu versehen. Die Informationen können in einem Mehrfachdruck, beispielsweise einem Mehrfarbendruck aus mehreren Farbsätzen unterschiedlicher Farben, beispielsweise Gelb, Magenta, Cyan und Schwarz, aufgebracht werden. Die Informationen können entweder unmittelbar auf die Außen- oder Mantelfläche der Artikel oder aber auf dort bereits aufgebrachte, z. B. mit einer Teilausstattung versehene Informationsträger gedruckt werden. Zum Bedrucken werden die Artikel in einer Transportrichtung aufrecht stehend einer Vorrichtung zugeführt und bewegen sich dann innerhalb der Vorrichtung auf einer mehrfach bogenförmig umgelenkten Transportstrecke. Nach dem Bedrucken werden die Artikel weiterhin aufrecht stehend einer weiteren Verwendung zugeführt.
-
Aufgabe der Erfindung ist, ein Gebinde aus mit im Direktdruck aufgebrachten Informationen versehenen, untereinander durch ein Haftmittel verbundenen Artikeln und ein Verfahren zu dessen Herstellung anzugeben.
-
Die obige Aufgabe wird jeweils durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen werden durch die Unteransprüche beschrieben.
-
Ein erster Gegenstand der Erfindung betrifft demnach ein Gebinde aus Artikeln, von denen zumindest einige mit im Direktdruck aufgebrachten Informationen versehen sind.
-
Die Artikel des Gebindes sind untereinander durch ein Haftmittel, beispielsweise mittels eines oder mehrerer Kleber an kurz auch als Klebestellen bezeichneten Partien von Grund- und Deckflächen der Artikel an deren Umfang jeweils verbindenden Mantelflächen umfassenden oder von diesen umfassten Flächen verbunden.
-
An den Klebestellen, an denen die Artikel durch das Haftmittel miteinander verbunden sind, stoßen die Artikel im Gebinde zumindest annähernd, beispielsweise lediglich um das Haftmittel voneinander beabstandet aneinander.
-
Zumindest ein Teil der Gesamtzahl von Klebestellen bei auf ihren als Aufstandsflächen dienenden Grundflächen aufrecht stehenden Artikeln normal zur Grundfläche gesehen befinden sich auf Höhe wenigstens einer im Direktdruck aufgebrachten Information.
-
Eine im Direktdruck aufgebrachte Information ist durch einen oder mehrere, zumindest zum Teil auf die Mantelfläche eines Artikels in einem Einfach- oder Mehrfachdruck drucktechnisch aufgebrachte Druckstoffe, wie beispielsweise Farben, Polymere oder Kombinationen hiervon gebildet, um nur einige denkbare Ausgestaltungen zu nennen.
-
Die Einschränkung, wonach ein oder mehrere Druckstoffe zumindest zum Teil auf die Mantelfläche eines Artikels drucktechnisch aufgebracht sind, ergibt sich dadurch, dass einerseits auch von der Mantelfläche verschiedene Oberflächen eines Artikels mit wenigstens einer Information versehen sein können und andererseits Informationen durch wenigstens teils übereinander angeordnete Druckstoffe gebildet sein können, wie etwa im Mehrfachdruck hergestellte, beispielsweise mehrfarbige Informationen, und/oder Informationen, welche eingangs erwähnte, drucktechnisch hergestellte RFID-Tags umfassen.
-
Beim Direktdruck werden abhängig davon, ob eine Information in einem Einfach- oder in einem Mehrfachdruck aufgebracht wird, in einem oder in mehreren Druckprozessen ein oder mehrere Druckstoffe auf die Oberfläche eines Artikels aufgebracht.
-
Der oder die Druckstoffe dringen vorzugsweise nicht oder zumindest nicht vollständig in das Material der Oberfläche der Artikel ein, sondern liegen bevorzugt auf der Oberfläche der Artikel. Dies ermöglicht es, nahezu alle Materialien zu bedrucken. Der oder die Druckstoffe können an der Umgebungsluft und/oder in einem Ofen, beispielsweise einem Thermotunnel abgetrocknet werden, oder können direkt nach dem Auftrag auf die Oberfläche des Artikels mit ultraviolettem Licht gehärtet werden, beispielsweise nach jedem Druckprozess.
-
Die Artikel können eine im Folgenden Zwischenschicht genannte Beschichtung unmittelbar auf deren Oberfläche aufweisen, welche je nach Wunsch ein Verhältnis der Haftfestigkeiten bzw. Haftraten zwischen der Artikeloberfläche und der Schicht und zwischen der Schicht und dem Druckstoff im Vergleich zur direkten Aufbringung des Druckstoffs auf die Oberfläche der Artikel erhöht oder senkt.
-
Bei einer Senkung des Verhältnisses lässt sich die Zwischenschicht einschließlich Druckstoff zu beispielsweise Recyclingzwecken leichter vom Artikel lösen. In diesem Fall kann es je nach eingesetztem Kleber bzw. Haftmittel vorteilhaft sein, wenn auch im Beschichtungsprozess die entsprechenden Bereiche, auf denen die Klebepunkte aufgebracht werden, ausgelassen werden. Hingegen kann auch ein leichteres Lösen des Klebers nach Gebrauch des Gebindes erwünscht sein – in diesem Fall ist es vorteilhaft, auch diese Bereiche zu beschichten.
-
Im Falle einer Erhöhung kann es je nach Kleber vorteilhaft sein, auch diese Bereiche zu beschichten, um den Aufwand einer Aussparung dieser Bereiche zu ersparen.
-
Die Beschichtung senkt insbesondere die Durchlässigkeit für in dem Druckstoff enthaltene Substanzen, Sauerstoff und Strahlung, wie etwa ultraviolettes (UV) Licht, ins Innere des Artikels und die für Kohlenstoffdioxid nach außen.
-
Die Zwischenschicht wird vorzugsweise vor einem Druck mit Druckstoff auf die Artikel aufgebracht.
-
Die auf den Mantelflächen der Artikel des Gebindes aufgebrachten Informationen sind im Bereich der Klebestellen jeweils zumindest teilweise ausgespart, um einen direkten Kontakt zwischen Haftmittel und Mantelfläche im Bereich einer sich auf derselben Höhe, wie eine Klebestelle befindlichen Information sicherzustellen.
-
Hierzu sind eine oder mehrere, sich im Bereich einer Klebestelle befindende Partien einer Information zumindest punktuell frei von Druckstoffen ausgebildet.
-
Um eine oder mehrere, sich im Bereich einer Klebestelle befindende Partien einer Information zumindest punktuell frei von Druckstoffen auszubilden, kann der mindestens eine Druckstoff einer Information im Bereich einer Klebestelle ausgespart sein, beispielsweise indem der mindestens eine Druckstoff einer Information im Bereich einer Klebestelle punktuell und/oder bereichsweise Freistellen, ähnlich einer Perforation, aufweist.
-
Vorzugsweise sind die Freistellen derart ausgeführt, dass sie aus einem im Gebrauch eines Artikels normalerweise nicht unterschrittenen Abstand, beispielsweise von mindestens 40cm, vom menschlichen Auge nicht wahrgenommen werden, sondern durch die Gestalt der die Freistelle umgebenden Partie der Information, beispielsweise des um die Freistellen herumliegenden Druckbilds der Information, von der menschlichen Wahrnehmung ergänzt werden.
-
Um eine oder mehrere, sich im Bereich einer Klebestelle befindende Partien einer Information zumindest punktuell frei von Druckstoffen auszubilden, kann die Information alternativ oder zusätzlich so ausgestaltet sein, dass eine zumindest teilweise frei von Druckstoff ausgebildete Partie der Information vom Betrachter als Teil der Information wahrgenommen wird. Ein Beispiel hierfür ist ein durch eine von mindestens einen Druckstoff umgebene, frei von Druckstoff ausgebildete Partie der Information gebildetes Motiv. Ein Beispiel hierfür ist ein durch eine frei von Druckstoff ausgebildete Partie der Information hindurch sichtbarer Inhalt eines als wenigstens teilweise transparenter Behälter ausgeführten Artikels, wobei der oder die umgebenden Druckstoffe der Information selbst diesen sichtbaren Inhalt zu einer Form, Figur, einem Schriftzeichen oder einem ganzen Schriftzug aus mehreren Schriftzeichen, wie beispielsweise Buchstaben, Ziffern, Satz- und/oder Wortzeichen ergänzen.
-
Um eine oder mehrere, sich im Bereich einer Klebestelle befindende Partien einer Information nicht nur punktuell, sondern großflächig oder völlig frei von Druckstoffen auszubilden, kann der mindestens eine Druckstoff der Information im Bereich einer Klebestelle alternativ oder zusätzlich eine oder mehrere, teilweise oder vollständig von einem oder mehreren Druckstoffen der Information umgebene Aussparungen aufweisen.
-
Die Aussparungen können durch eine oder mehrere Trennstellen zwischen einem oder mehreren Druckstoffen einer oder mehrerer Informationen, beispielsweise durch eine oder mehrere Trennstellen zwischen den Druckstoffen zweier oder mehrerer auf der selben Höhe eines Artikels angeordneten Informationen oder beispielsweise durch eine oder mehrere Trennstellen zwischen einem oder mehreren Druckstoffen einer um einen Artikel umlaufend angeordneten Information gebildet sein.
-
Das Haftmittel nimmt vorzugsweise zwischen 50% und 150%, bevorzugt zwischen 75 und 100% und besonders bevorzugt mindestens 80% und höchstens 95% einer zumindest punktuell frei von Druckstoffen ausgebildeten, sich im Bereich einer Klebestelle befindenden Partie einer Information ein. Sind mehr als 100% einer zumindest punktuell frei von Druckstoffen ausgebildeten, sich im Bereich einer Klebestelle befindenden Partie einer Information mit Haftmittel versehen, so bedeutet dies eine Überlappung von Druckstoff und Haftmittel in der Umgebung einer zumindest punktuell frei von Druckstoffen ausgebildeten, sich im Bereich einer Klebestelle befindenden Partie einer Information.
-
Jeder Artikel des Gebindes weist wie bereits erwähnt eine als Aufstandsfläche des Artikels dienende, beispielsweise kreisrunde oder ovale oder regelmäßige oder unregelmäßige drei-, vier- oder mehreckige Grundfläche, eine beispielsweise der Grundfläche in mathematischem und/oder geometrischem Sinne identische oder ähnliche oder kongruente, um die normal zur Grundfläche erstreckende Höhe des Artikels von der Grundfläche beabstandete Deckfläche, sowie eine den Umfang der Grundfläche mit dem Umfang der Deckfläche verbindende Mantelfläche auf. Vom Schwerpunkt der Grundfläche zum Schwerpunkt der Deckfläche erstreckt sich eine Mittelachse, entlang welcher Mittelachse die Schwerpunkte aller aufeinander folgender, parallel zur Grundfläche liegender Querschnittsflächen des Artikels liegen.
-
Eine Mittelachse kann dabei beispielsweise definiert sein als stetige oder unstetige mathematische Kurve, auf der die Schwerpunkte aller aufeinander folgender Querschnittsflächen des Artikels liegen. Aus dieser möglichen Unstetigkeit heraus ergibt sich die Möglichkeit, dass der Artikel in aufeinander folgenden Abschnitten bzw. Bereichen verschiedene Mittelachsen aufweist, weshalb wenn im Folgenden von einer Mittelachse die Rede ist, es sich um mindestens eine Mittelachse handeln kann.
-
Dadurch ergibt sich für einen Artikel eine im Wesentlichen zylindrische Form, die jedoch über die Höhe des Artikels hinweg veränderliche Geometrien der aufeinander folgenden, parallel zur Grundfläche liegenden Querschnittsflächen aufweisen kann, entsprechend beispielsweise einem Kegel, einem Kegelstumpf oder einer Kombination von Zylinder und/oder Kegel und/oder Kegelstumpf. Auch können die Querschnittsflächen ähnlich wie bei einem schiefen Zylinder zumindest abschnittsweise über die Höhe des Artikels hinweg in Richtung parallel zur Grundfläche versetzt zueinander angeordnet sein. Grundsätzlich sind auch beliebige, beispielsweise organische Formen, sei es als Teil oder als Gesamtheit der äußeren Form eines Artikels denkbar.
-
Wichtig ist hervorzuheben, dass auch Gebinde denkbar sind, deren beispielsweise unregelmäßig geformte Artikel im Bereich von Partien deren Mantelflächen zusammenstoßen bzw. Klebestellen aufweisen, die bei einem ersten Artikel näher der Mittelachse liegen, als verbleibende Partien der Mantelfläche des ersten Artikels, und bei einem zweiten Artikel am weitesten von der Mittelachse entfernt liegen, oder die bei ein und dem selben Artikel eine erste Partie umfassen, welche näher der Mittelachse liegt, als in Bezug auf die erste Partie verbleibende Partien der Mantelfläche, und eine zweite Partie, die ferner der Mittelachse liegt, als in Bezug auf die zweite Partie verbleibende Partien der Mantelfläche des selben Artikels.
-
Grund- und Deckfläche können parallel, aber auch schief zueinander angeordnet sein, wie dies beispielsweise von als Getränkebehälter in Form eines Getränkekartons ausgeführten Artikeln bekannt ist.
-
Bei einem als Behälter, wie etwa einem Getränkebehälter in Form einer Flasche ausgeführten Artikel, kann die gesamte Deckfläche durch eine beispielsweise vermittels eines Deckels verschließbare Öffnung eingenommen werden.
-
Ein oder mehrere Artikel können ober- und/oder unterhalb wenigstens einer Information tailliert ausgeführt sein.
-
Die Klebestellen können einen oder mehrere Klebepunkte und/oder Klebelinien umfassen. An einem Klebepunkt ist ein Artikel punktuell mit dem Haftmittel versehen, beispielsweise indem das Haftmittel punktförmig auf eine entsprechende Partie der Mantelfläche eines oder mehrerer Artikel aufgebracht wird. An einer Klebelinie ist ein Artikel entlang einer sich vorzugsweise parallel zur Mittelachse des Artikels erstreckenden Linie mit dem Haftmittel versehen, beispielsweise indem das Haftmittel linienförmig auf eine entsprechende Partie der Mantelfläche eines oder mehrerer Artikel aufgebracht wird.
-
Die Artikel des Gebindes können beispielsweise in einer Reihe geradlinig hintereinander angeordnet sein, oder die Artikel des Gebindes können in rechtwinklig zueinander verlaufenden Reihen und Zeilen regelmäßig angeordnet sein.
-
Um Artikel mit abschnittsweise zylindrischen oder annähernd zylindrischen Formen wie bspw. Getränkedosen oder Getränkeflaschen, möglichst platzsparend und mit möglichst geringer Relativbeweglichkeit zueinander zusammenzufassen, können die Artikel im fertigen Gebinde einen sogenannten Waben- oder Kugelverbund bilden, der auch als genestete Anordnung bezeichnet wird. Hierbei stehen die in benachbarten Reihen im Gebinde angeordneten Artikel jeweils derart versetzt zueinander, dass die zwischen den Artikeln gebildeten Lücken möglichst gering ausfallen. Die Zeilen verlaufen dabei nicht im rechten Winkel zu den Reihen, sondern diagonal. Die Zeilen können dabei gerade verlaufen oder V-förmig abgewinkelt, oder Zickzackförmig abgewinkelt schräg zu den Reihen verlaufen. Eine solche Waben- oder Kugelanordnung stellt einen Verbund einer gegebenen Anzahl von Artikeln mit der geringstmöglichen Grundfläche dar.
-
Zusammengefasst können die Artikel im Gebinde in einer Reihe, beispielsweise linear oder rechtwinklig oder genestet angeordnet sein. Auch eine gemischte Anordnung ist denkbar, abhängig von der Ausgestaltung des Gebindes.
-
Das Gebinde kann zusätzlich eine Umfassung aufweisen, welche die Artikel des Gebindes an dessen Peripherie umgibt, oder frei von einer Umfassung ausgeführt sein.
-
Das Gebinde kann zusätzlich mindestens einen Tragegriff zur Erleichterung des Umgangs mit dem Gebinde aufweisen.
-
Der mindestens eine Tragegriff kann beispielsweise an der Umfassung und/oder an einem oder mehreren Artikeln des Gebindes angeordnet sein.
-
Ein an einem oder an mehreren Artikeln des Gebindes angeordneter Tragegriff kann an einer oder an mehreren Befestigungsstellen angeordnet sein, welche mindestens eine Befestigungsstelle zumindest punktuell frei von Druckstoffen einer Information ausgebildet ist.
-
Um mindestens eine Befestigungsstelle zumindest punktuell frei von Druckstoffen einer Information auszubilden, können grundsätzlich die gleichen Maßnahmen getroffen sein, wie sie bei den auf der selben Höhe, wie eine Information befindlichen Klebestellen getroffen werden können.
-
Es ist ersichtlich, dass die Erfindung verwirklicht sein kann durch ein Gebinde aus Artikeln, von denen zumindest einige mit im Direktdruck aufgebrachten Informationen versehen sind, wobei die Artikel des Gebindes untereinander mittels eines Haftmittels an Klebestellen verbunden sind, welche Klebestellen sich bei aufrecht stehenden Artikeln auf Höhe einer oder mehrerer Informationen befinden, wobei die durch einen oder mehrere, zumindest teilweise auf die Mantelflächen der Artikel drucktechnisch aufgebrachte Druckstoffe gebildeten Informationen im Bereich der Klebestellen ausgespart sind.
-
Ein zweiter Gegenstand der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines zuvor beschriebenen Gebindes aus Artikeln, von denen zumindest einige mit im Direktdruck aufgebrachten Informationen versehen sind. Die Artikel des Gebindes sind untereinander durch ein Haftmittel, beispielsweise mittels eines oder mehrerer Kleber verbunden.
-
Die Artikel des fertigen Gebindes sind an kurz auch als Klebestellen bezeichneten Partien von Grund- und Deckflächen der Artikel an deren Umfang jeweils verbindenden Mantelflächen umfassenden oder von diesen umfassten Flächen, untereinander verbunden. An den Klebestellen stoßen die Artikel im fertigen Gebinde zumindest annähernd, beispielsweise lediglich um das Haftmittel voneinander beabstandet aneinander. Wenigstens ein Teil der Gesamtzahl der Klebestellen befinden sich bei auf ihren als Aufstandsflächen dienenden Grundflächen aufrecht stehenden Artikeln normal zur Grundfläche gesehen zumindest zum Teil auf Höhe wenigstens einer durch einen oder mehrere, zumindest zum Teil auf die Mantelfläche wenigstens eines Artikels in einem Einfach- oder Mehrfachdruck drucktechnisch aufgebrachte Druckstoffe, wie beispielsweise Farben, Polymere oder Kombinationen hiervon, um nur einige denkbare Ausgestaltungen zu nennen, gebildete Information.
-
Die Artikel sind im Bereich der Klebestellen wenigstens teilweise frei von eine Information bildenden Druckstoffen ausgeführt.
-
Das Verfahren sieht vor, zunächst in einem Einfach- und/oder einem Mehrfachdruck auf die Grund- und Deckflächen der Artikel an deren Umfang jeweils verbindenden Mantelflächen einen oder mehrere Druckstoffe zur Bildung von Informationen im Direktdruck aufzubringen.
-
Das Verfahren sieht hierbei bevorzugt vor, dass der oder die Druckstoffe vorzugsweise nicht oder zumindest nicht vollständig in das Material der Oberfläche der Artikel eindringen, sondern bevorzugt auf der Oberfläche der Artikel liegen. Dies ermöglicht es, nahezu alle Materialien zu bedrucken. Das Verfahren kann vorsehen, den oder die Druckstoffe an der Umgebungsluft und/oder in einem Ofen, beispielsweise einem Thermotunnel abzutrocken, oder direkt nach dem Auftrag auf die Oberfläche eines Artikels mit ultraviolettem Licht zu härten, beispielsweise nach jedem Druckprozess eines Mehrfachdrucks. Bevorzugt werden UV-aushärtbare Tinten verwendet.
-
Dabei werden Bereiche von Informationen, welche sich auf der selben Höhe in Bezug normal zur Grundfläche der Artikel gesehen befinden, wie zumindest eine vorgesehene Klebestelle zwischen im fertigen Gebinde benachbarten und durch Haftmittel miteinander verbundenen Artikeln, zumindest punktuell frei von dem Druckstoff oder den Druckstoffen der betroffenen Informationen ausgeführt.
-
Die zumindest punktuell frei von dem Druckstoff oder den Druckstoffen ausgeführten Bereiche der betroffenen Informationen sind im weiteren Verlauf des Verfahrens als Klebestellen oder als Teile von Klebestellen vorgesehen.
-
Das Verfahren kann hierbei vorsehen, dass zumindest ein Teil der zumindest punktuell frei von dem Druckstoff oder den Druckstoffen ausgeführten Bereiche der betroffenen Informationen hergestellt wird, indem der mindestens eine Druckstoff einer Information im Bereich einer Klebestelle ausgespart wird, beispielsweise indem der mindestens eine Druckstoff einer Information im Bereich einer Klebestelle punktuell und/oder bereichsweise Freistellen, ähnlich einer Perforation, aufweist.
-
Die Freistellen können derart ausgeführt sein, dass sie aus einem im Gebrauch eines Artikels normalerweise nicht unterschrittenen Abstand, beispielsweise von mindestens 40cm, vom menschlichen Auge nicht wahrgenommen werden, sondern durch die Gestalt der die Freistelle umgebenden Partie der Information, beispielsweise des um die Freistellen herumliegenden Druckbilds der Information, von der menschlichen Wahrnehmung ergänzt werden.
-
Alternativ oder zusätzlich kann die Information so ausgestaltet sein, dass eine zumindest teilweise frei von Druckstoff ausgebildete Partie einer Information vom Betrachter als Teil der Information wahrgenommen wird. Ein Beispiel hierfür ist ein durch eine von mindestens einen Druckstoff umgebene, frei von Druckstoff ausgebildete Partie der Information gebildetes Motiv. Ein Beispiel hierfür ist ein durch eine frei von Druckstoff ausgebildete Partie der Information hindurch sichtbarer Inhalt eines als wenigstens teilweise transparenter Behälter ausgeführten Artikels, wobei der oder die umgebenden Druckstoffe der Information selbst diesen sichtbaren Inhalt zu einer Form, Figur, einem Schriftzeichen oder einem ganzen Schriftzug aus mehreren Schriftzeichen, wie beispielsweise Buchstaben, Ziffern, Satz- und/oder Wortzeichen ergänzen.
-
Um eine oder mehrere, sich im Bereich einer Klebestelle befindende Partien einer Information nicht nur punktuell, sondern großflächig oder völlig frei von Druckstoffen auszubilden, kann der mindestens eine Druckstoff der Information im Bereich einer Klebestelle alternativ oder zusätzlich eine oder mehrere, teilweise oder vollständig von einem oder mehreren Druckstoffen einer Information umgebene Aussparungen aufweisen.
-
Die Aussparungen können durch eine oder mehrere Trennstellen zwischen einem oder mehreren Druckstoffen einer oder mehrerer Informationen, beispielsweise durch eine oder mehrere Trennstellen zwischen den Druckstoffen zweier oder mehrerer auf der selben Höhe eines Artikels angeordneten Informationen oder beispielsweise durch eine oder mehrere Trennstellen zwischen einem oder mehreren Druckstoffen einer um einen Artikel umlaufend angeordneten Information gebildet sein.
-
Im Anschluss hieran oder bereits zuvor kann das Verfahren vorsehen, die zu einem Gebinde miteinander vermittels eines Haftmittels zu verbindenden Artikel nach und nach oder zeitgleich von einem oder mehreren Artikelströmen aus jeweils unmittelbar hintereinander fortbewegten Artikeln abzutrennen und/oder zu vereinzeln.
-
Nachdem die Mantelflächen der Artikel mit den Informationen versehen wurden, sieht das Verfahren vor, wenigstens einen Teil der Gesamtheit der Klebestellen der Artikel mit Haftmittel zu versehen.
-
Das Verfahren kann hierbei vorsehen, dass die Klebestellen berührungsfrei, beispielsweise vermittels Sprühdüsen mit Haftmittel versehen werden.
-
Hierzu können um einen Abschnitt einer Transportbahn, entlang welcher ein zuvor mit mindestens einem eine Information unter zumindest punktueller Freilassung von Klebestellen ganz oder zum Teil bildender und/oder von Klebestellen umfasster Bereiche bildenden Druckstoff versehener Artikel beispielsweise nach dessen Ausrichtung und/oder nach Beibehaltung dessen Ausrichtung während des Auftragens des mindestens einen wenigstens eine Information bildenden Druckstoffs fortbewegt wird, eine oder mehrere individuell angesteuerte Einrichtungen, wie beispielsweise Sprühdüsen angeordnet sein, mit der oder mit denen die verschiedenen Klebestellen der zu einem Gebinde zu verbindenden Artikel jeweils mit Haftmittel versehen werden können.
-
Um Klebestellen der Artikel mit Haftmittel zu versehen, können die Artikel zunächst einzeln oder gruppenweise entsprechend der zumindest punktuell frei von dem Druckstoff oder den Druckstoffen ausgeführten Bereiche von Informationen, welche sich auf der selben Höhe in Bezug normal zur Grundfläche der Artikel gesehen befinden, wie zumindest eine vorgesehene Klebestelle zwischen im fertigen Gebinde benachbarten und durch Haftmittel miteinander verbundenen Artikeln, beispielsweise durch Rotation um deren sich jeweils vom Schwerpunkt der Grundfläche zum Schwerpunkt der Deckfläche eines Artikels erstreckenden Mittelachsen, entlang welcher die Schwerpunkte aller aufeinander folgenden, parallel zur Grundfläche verlaufenden Querschnittsflächen eines Artikels liegen, ausgerichtet werden.
-
Befinden sich mehrere mit Haftmittel zu versehende Klebestellen auf unterschiedlichen Höhen an der selben Umfangsposition, so können diese gleichzeitig mit Haftmittel versehen werden. Befinden sich mehrere Klebestellen auf unterschiedlichen Umfangspositionen, so können die Artikel, nachdem eine oder mehrere Klebestellen an einer ersten Umfangsposition mit Haftmittel versehen wurden, einzeln oder gruppenweise erneut, beispielsweise durch Rotation um deren Mittelachsen ausgerichtet werden, bevor eine oder mehrere Klebestellen an einer zweiten Umfangsposition mit Haftmittel versehen werden.
-
Das Verfahren kann alternativ oder zusätzlich vorsehen, dass mehrere beispielsweise über den Umfang eines Artikels auf einer oder mehreren unterschiedlichen Höhen verteilt angeordnete Klebestellen gleichzeitig mit Haftmittel versehen werden.
-
Das Verfahren sieht vorzugsweise vor, dass zwischen 50% und 150%, bevorzugt zwischen 75 und 100% und besonders bevorzugt mindestens 80% und höchstens 95% einer zumindest punktuell frei von Druckstoffen ausgebildeten, sich im Bereich einer Klebestelle befindenden Partie einer Information mit Haftmittel versehen werden. Werden mehr als 100% einer zumindest punktuell frei von Druckstoffen ausgebildeten, sich im Bereich einer Klebestelle befindenden Partie einer Information mit Haftmittel versehen, so bedeutet dies eine Überlappung von Druckstoff und Haftmittel in der Umgebung einer zumindest punktuell frei von Druckstoffen ausgebildeten, sich im Bereich einer Klebestelle befindenden Partie einer Information.
-
Nachdem schließlich zumindest ein Teil der Klebestellen wenigstens zweier zu einem Gebinde zu verbindender Artikel mit Haftmittel versehen wurden, sieht das Verfahren anschließend vor, die wenigstens zwei an wenigstens einem Teil ihrer Klebestellen mit Haftmittel versehenen Artikel entsprechend ihrer späteren Anordnung im fertigen Gebinde zusammenzuführen und an den einander zugewandten und zumindest zum Teil mit Haftmittel versehenen Klebestellen aneinander zu pressen, zumindest beispielsweise so lange, bis ein eine Aushärtezeit benötigendes Haftmittel eine Klebeverbindung zwischen den Artikeln hergestellt hat, die einer Belastung im weiteren Umgang mit dem Gebinde oder dem bis dato fertig gestellten Teil des Gebindes stand hält.
-
Der Begriff Pressen umfasst im Sinne der Erfindung auch ein Verbringen eines Artikels in die Nähe eines anderen Artikels derart, dass es zu einer Benetzung beider Behälteroberflächen kommt, ohne das Haftmittel oder gar die Artikel im Bereich einer Klebestelle flach zu drücken.
-
Weitere, ebenfalls zu dem Gebinde mit zu verbindende Artikel können nach und nach, sowie sie an den entsprechenden Klebestellen mit Haftmittel versehen sind, dem zunächst durch die ersten beiden Artikel bis dato fertig gestellten Teil des Gebindes zugeführt werden und an den einander zugewandten und zumindest zum Teil mit Haftmittel versehenen Klebestellen an den bis dato fertig gestellten Teil des Gebindes gepresst werden, so dass der bis dato fertig gestellte Teil des Gebindes immer weiter anwächst, bis das Gebinde seine endgültige Anzahl von Artikeln in der entsprechenden Anordnung erreicht hat.
-
Alternativ zu einer zuvor beschriebenen Vorgehensweise, bei der das fertig zu stellende Gebinde Artikel um Artikel anwächst, können zunächst alle Artikel zumindest an einem Teil der Gesamtheit ihrer Klebestellen mit Haftmittel versehen werden und anschließend alle zu einem Gebinde miteinander zu verbindenden Artikel zeitgleich oder zumindest annähernd zeitgleich zusammengeführt und zumindest beispielsweise so lange gegeneinander gepresst werden, bis ein eine Aushärtezeit benötigendes Haftmittel eine Klebeverbindung zwischen den Artikeln hergestellt hat, die einer Belastung im weiteren Umgang mit dem Gebinde oder dem bis dato fertig gestellten Teil des Gebindes stand hält.
-
Das Gebinde kann im Anschluss hieran mit einer Umfassung, beispielsweise einer Folie und/oder einer Umreifung und/oder mit einem Tragegriff versehen werden.
-
Das Verfahren kann vorsehen, mindestens einen gegebenenfalls vorgesehenen Tragegriff an der Umfassung und/oder an einem oder mehreren Artikeln des Gebindes anzuordnen.
-
Um mindestens einen Tragegriff an einem oder mehreren Artikeln des Gebindes anzuordnen kann das Verfahren vorsehen, eine Befestigungsstelle für einen Tragegriff vorzusehen, welche beispielsweise wie eine Klebestelle zumindest punktuell frei von Druckstoffen einer Information ausgebildet ist.
-
Um mindestens eine Befestigungsstelle zumindest punktuell frei von Druckstoffen einer Information auszubilden, können grundsätzlich die gleichen Maßnahmen getroffen sein, wie sie bei den auf der selben Höhe, wie eine Information befindlichen Klebestellen getroffen werden können.
-
Denkbar ist auch, mit einer oder mehreren Sprühdüsen, beispielsweise einer oder mehreren Sprühdüsen, welche gleichzeitig dazu dienen, zumindest punktuell frei von Druckstoffen ausgebildete, sich im Bereich einer Klebestelle befindende Partien einer oder mehrerer Informationen mit Haftmittel zu versehen, ein Haftmittel auf die Artikel aufzutragen, welches der Anhaftung des Tragegriffs dient. Somit ist es möglich für den Tragegriff Zuschnitte zu verwenden, welche frei von Haftmittel sind.
-
Vorzugsweise wird zumindest die Hälfte der Klebestellen mit Haftmittel versehen, wobei jeweils nur eine von im fertigen Gebinde unmittelbar oder mittelbar lediglich durch Haftmittel getrennt aneinander stoßenden Klebestellen zweier oder mehrerer Artikel des Gebindes mit Haftmittel versehen werden.
-
Alternativ können sämtliche Klebestellen mit Haftmittel versehen werden.
-
Im Fall von Artikeln in Form von Zylindern mit kreisrunder Aufstands- bzw. Grundfläche, wie beispielsweise zumindest abschnittsweise kreiszylinderförmigen Flaschen, sind die frei von Druckstoff versehenen Bereiche entlang des Umfangs beispielsweise in einem Winkel von 60° bei genesteter Anordnung bzw. 90° bei einer Anordnung der Artikel im Gebinde in rechtwinklig zueinander verlaufenden Reihen und Spalten angeordnet, wobei der Scheitelpunkt des Winkels auf der Mittelachse liegt.
-
Wichtig ist hervorzuheben, dass das Verfahren vorsehen kann, die Artikel direkt nach der Herstellung deren Oberflächen im Direktdruck mit Informationen zu versehen, wobei die Artikel erst danach, jedoch bevor deren Klebestellen zumindest zum Teil mit Haftmittel versehen werden, mit einem Inhalt befüllt werden.
-
Ebenso wichtig ist hervorzuheben, dass das Verfahren vorsehen kann, dass die Artikel, bevor deren Oberflächen im Direktdruck mit Informationen versehen werden, gereinigt und/oder getrocknet und/oder beispielsweise durch eine so genannte Koronavorbehandlung und/oder durch Abflammen vorbehandelt werden, um nur einige denkbare im Vorlauf eines Direktdrucks liegende Vorbehandlungsvarianten zu nennen.
-
Alternativ oder zusätzlich können die Artikel vor dem Direktdruck mit einer Beschichtung versehen werden, wie dies bereits in Zusammenhang mit der Vorrichtung erwähnt wurde.
-
Bevorzugt weist das Verfahren alternativ oder zusätzlich einen oder mehrere der folgend aufgelisteten Schritte in der angegebenen oder in einer hiervon abweichenden Reihenfolge auf:
- – Streckblasen von als Behälter, insbesondere in Form von PET-Flaschen ausgeführter Artikel in einer Streckblasmaschine, und/oder
- – vereinzelte Entnahme der Artikel aus einer Blasstationen der Streckblasmaschine, und/oder
- – vereinzelter und kontinuierlicher Transport der Artikel zu der Direktdruckvorrichtung, und/oder
- – kontinuierlicher Transport der Artikel durch die Direktdruckvorrichtung und währenddessen Direktbedruckung der Artikel durch die Artikel über einen Teil des Transportwegs begleitende Druckköpfe, und/oder
- – Nichtbedruckung bzw. Freilassung bestimmter Bereiche der Artikel, und/oder
- – kontinuierliche und vereinzelte Abfüllung der Artikel, und/oder
- – kontinuierliches und vereinzeltes Verschließen der bevorzugt als Behälter, insbesondere in Form von PET-Flaschen ausgeführten Artikel mit einem Verschluss, und/oder
- – Transport der Artikel zu einer Haftmittelauftragungsstation, währenddessen gegebenenfalls nochmals Vereinzeln der Artikel, und/oder
- – rotatives Ausrichten der Artikel, vorzugsweise mittels eines Drehtellers und einer Halterung sowie bevorzugt unter sensorischer Überwachung der Ausrichtung, beispielsweise mittels einer Kamera oder eines bildgebenden Sensors und eines Bilderfassungsalgorithmus, welche Ausstattungsmerkmale der Artikel erkennt und anhand diesen die rotative Ausrichtung der Artikel steuert, und/oder
- – Auftragen von Haftmittel auf einen Teil der nichtbedruckten Bereiche, und/oder
- – Zusammenführen mindestens zweier Artikel, wodurch diese durch zuvor aufgetragenes Haftmittel miteinander verbunden werden, und/oder
- – bilden einer Lage aus den so entstandenen Gebinden, und/oder
- – Palettieren der einzelnen Lagen.
-
Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele die Erfindung und ihre Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind. Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie das erfindungsgemäße Gebinde oder das erfindungsgemäße Verfahren zu dessen Herstellung ausgestaltet sein können und stellen keine abschließende Begrenzung dar. Die einzige 1 zeigt in schematischer Darstellung:
zwei mit Informationsträgern versehene Artikel eines Gebindes, welche untereinander durch ein Haftmittel an Klebestellen miteinander verbunden sind, von welchen Klebestellen sich zumindest ein Teil bei auf ihren als Aufstandsflächen dienenden Grundflächen aufrecht stehenden Artikeln normal zur Grundfläche gesehen auf Höhe wenigstens einer durch mindestens einen im Direktdruck auf wenigstens eine die Grundfläche mit einer Deckfläche an deren Umfang verbindenden Mantelfläche zumindest eines Artikels aufgebrachten Druckstoff gebildeten Information befinden, wobei die Artikel im Bereich der Klebestellen frei von Druckstoff ausgeführt sind, in einer Seitenansicht.
-
Ein in 1 ganz oder in Teilen dargestelltes Gebinde 01 besteht aus Artikeln 02, welche untereinander durch ein Haftmittel 03 an Klebestellen 04 miteinander verbunden sind. Von den Klebestellen 04 befindet sich zumindest ein Teil bei auf ihren als Aufstandsflächen dienenden Grundflächen 05 aufrecht stehenden Artikeln 02 normal zur Grundfläche 05 gesehen auf Höhe H wenigstens einer durch einen oder mehrere im Direktdruck aufgebrachte Druckstoffe 06 gebildeten Information. Die Artikel 02 sind im Bereich der Klebestellen 04 zumindest punktuell frei von Druckstoff 06 ausgeführt.
-
Ein Artikel 02 eines Gebindes 01 weist wie bereits erwähnt eine als Aufstandsfläche des Artikels 02 dienende, beispielsweise kreisrunde oder ovale oder regelmäßige oder unregelmäßige drei-, vier- oder mehreckige Grundfläche 05, eine beispielsweise der Grundfläche 05 in mathematischem und/oder geometrischem Sinne identische oder ähnliche oder kongruente, um die normal zur Grundfläche 05 erstreckende Höhe H des Artikels 02 von der Grundfläche 05 beabstandete Deckfläche 07, sowie eine den Umfang der Grundfläche 05 mit dem Umfang der Deckfläche 07 verbindende Mantelfläche 08 auf. Vom geometrischen Schwerpunkt der Grundfläche 05 zum geometrischen Schwerpunkt der Deckfläche 07 erstreckt sich eine Mittelachse 09, entlang welcher Mittelachse 09 die Schwerpunkte aller aufeinander folgender, parallel zur Grundfläche 05 liegender Querschnittsflächen des Artikels 02 liegen.
-
Eine als Boden und als Aufstandsfläche eines Artikels 02 dienende Grundfläche 05 kann beispielsweise als ein so genannter Petaloidboden ausgebildet sein.
-
Indem die Artikel 02 im Bereich der Klebestellen 04 zumindest punktuell frei von Druckstoff 06 ausgeführt sind, sind die auf den Mantelflächen 08 der Artikel 02 des Gebindes 01 aufgebrachten Informationen im Bereich der Klebestellen 04 jeweils zumindest teilweise ausgespart, um einen direkten Kontakt zwischen Haftmittel 03 und Mantelfläche 08 im Bereich einer sich auf der selben Höhe, wie eine Klebestelle 04 befindlichen Information sicherzustellen.
-
Bei einem als Behälter, wie etwa einem Getränkebehälter in Form einer Flasche ausgeführten Artikel 02, kann die gesamte Deckfläche 07 durch eine beispielsweise vermittels eines Deckels 10 verschließbare Öffnung eingenommen werden.
-
Bei den Klebestellen 04 handelt es sich um Partien von Grund- 05 und Deckflächen 07 der Artikel 02 an deren Umfang jeweils verbindenden Mantelflächen 08 umfassenden oder von diesen umfassten Flächen, an denen die Artikel 02 im Gebinde 01 durch Haftmittel 03 untereinander verbunden sind.
-
An den Klebestellen 04 stoßen die Artikel 02 im Gebinde 01 zumindest annähernd, beispielsweise lediglich um das Haftmittel 03 voneinander beabstandet aneinander.
-
Das Haftmittel 03 kann einen Kleber umfassen, welcher bei auf der selben Höhe angeordneten Klebestellen 04 von Klebestelle 04 zu Klebestelle 04 zweier im fertigen Gebinde 01 benachbarter Artikel 02 reicht. Alternativ kann in einem Bereich einer Klebestelle 04, welcher zumindest punktuelle frei von Druckstoff 06 ausgebildet ist, zunächst ein weiterer Kleber als Haftmittel 03 vorgesehen sein, welcher im Vergleich zu einem von Klebestelle 04 zu Klebestelle 04 reichenden Kleber eine verbesserte Haftung auf Druckstoff 06 aufweist. Auf diesen weiteren Kleber kann ein von Klebestelle 04 zu Klebestelle 04 reichender Kleber aufgetragen sein, welcher der Verbindung der Artikel 02 untereinander dient. Damit kann das Haftmittel 03 einen oder mehrere Kleber umfassen, welche auf die miteinander zu verklebenden Substanzen abgestimmte Klebeeigenschaften aufweisen können.
-
Eine im Direktdruck aufgebrachte Information ist durch einen oder mehrere, zumindest zum Teil auf wenigstens einen Teil der Grundfläche 05, Deckfläche 07 und Mantelfläche 08 umfassenden Oberfläche eines Artikels 02 in einem Einfach- oder Mehrfachdruck drucktechnisch aufgebrachte Druckstoffe 06, wie beispielsweise Farben, Polymere oder Kombinationen hiervon gebildet, um nur einige denkbare Ausgestaltungen zu nennen.
-
Die Einschränkung, wonach ein oder mehrere Druckstoffe 06 zumindest zum Teil auf die Mantelfläche 08 eines Artikels 02 drucktechnisch aufgebracht sind, ergibt sich dadurch, dass einerseits auch von der Mantelfläche 08 verschiedene Oberflächen eines Artikels 02 mit wenigstens einer Information versehen sein können und andererseits Informationen durch wenigstens teils übereinander angeordnete Druckstoffe 06 gebildet sein können, wie etwa im Mehrfachdruck hergestellte, beispielsweise mehrfarbige Informationen, und/oder Informationen, welche eingangs erwähnte, drucktechnisch hergestellte RFID-Tags umfassen.
-
Beim Direktdruck werden abhängig davon, ob eine Information in einem Einfach- oder in einem Mehrfachdruck aufgebracht wird, in einem oder in mehreren Druckprozessen ein oder mehrere Druckstoffe 06 auf wenigstens einen Teil der Grundfläche 05, Deckfläche 07 und Mantelfläche 08 umfassenden Oberfläche eines Artikels 02 aufgebracht.
-
Der oder die Druckstoffe 06 dringen vorzugsweise nicht oder zumindest nicht vollständig in das Material der Oberfläche der Artikel 02 ein, sondern liegen bevorzugt auf der Oberfläche der Artikel 02. Dies ermöglicht es, nahezu alle Materialien zu bedrucken. Der oder die Druckstoffe 06 können an der Umgebungsluft und/oder in einem Ofen, beispielsweise einem Thermotunnel abgetrocknet werden, oder können direkt nach dem Auftrag auf die Oberfläche des Artikels 02 mit ultraviolettem Licht gehärtet werden, beispielsweise nach jedem Druckprozess.
-
Beispielsweise kann es sich bei den im Mehrfachdruck aufgebrachten Druckstoffen 06 um eine beispielsweise der Anzahl der für eine vorgegebene Information benötigten unterschiedlichen Farben entsprechende Zahl von UV-aushärtbaren Tinten handeln, wobei nach jeder Aufbringung eines Teildrucks mit einer Tinte einer Farbe ein so genanntes Zwischenpinning durchgeführt werden kann, bei welchem die jeweilige Tinte mit UV-Licht bestrahlt und dadurch leicht gehärtet wird. Nach Beendigung des Drucks durch Aufbringung der Tinten aller Farben kann noch eine Endtrocknung durchgeführt werden, bei welcher UV-Licht höherer Intensität verwendet wird und/oder bei der die Trocknungszeit länger ist. Alternativ kann auf ein Zwischenpinning gänzlich verzichtet werden und ausschließlich nach Beendigung des Drucks durch Aufbringung der Tinten aller Farben eine Endaushärtung durchzuführen.
-
Die Artikel 02 sind im Bereich der Klebestellen 04 zumindest punktuell frei von Druckstoff 06 ausgeführt, um einen direkten Kontakt zwischen Haftmittel 03 und Mantelfläche 08 im Bereich einer sich auf der selben Höhe, wie eine Klebestelle 04 befindlichen Information sicherzustellen.
-
Um die Artikel 02 im Bereich der Klebestellen 04 zumindest punktuell frei von Druckstoff 06 wenigstens einer auf Höhe H der Klebestellen 04 angeordneten Information auszuführen, kann der mindestens eine Druckstoff 06 einer oder mehrerer entsprechenden Informationen im Bereich der Klebestellen 04 ausgespart sein.
-
Der mindestens eine wenigstens eine Information bildende Druckstoff 06 kann im Bereich mindestens einer Klebestelle 04 zumindest teilweise ausgespart sein, indem der mindestens eine Druckstoff 06 wenigstens einer Information im Bereich einer Klebestelle 04 punktuell und/oder bereichsweise Freistellen, ähnlich einer Perforation, aufweist.
-
Die Freistellen können derart ausgeführt sein, dass sie aus einem im Gebrauch eines Artikels eingehaltenen normalerweise nicht unterschrittenen Abstand, beispielsweise von mindestens 40cm, vom menschlichen Auge nicht wahrgenommen werden und/oder durch die Gestalt der die Freistelle umgebenden Partie der Information, beispielsweise des um die Freistellen herumliegenden, durch einen oder mehrere Druckstoffe 06 gebildeten Druckbilds der Information, von der menschlichen Wahrnehmung ergänzt werden.
-
Eine im Bereich einer Klebestelle 04 zumindest punktuell frei von Druckstoff 06 ausgeführte Partie einer Information kann alternativ oder zusätzlich derart ausgestaltet sein, dass sie von einem Betrachter als Teil der Information wahrgenommen wird.
-
Beispielsweise kann mindestens ein wenigstens eine im Bereich einer Klebestelle 04 zumindest punktuell frei von Druckstoff 06 ausgeführte Partie einer Information umgebender Druckstoff 06 ein Motiv bilden oder ergänzen.
-
Ein Beispiel hierfür ist ein durch eine frei von Druckstoff 06 ausgebildete Partie der Information hindurch sichtbarer Inhalt eines als wenigstens teilweise transparenter Behälter ausgeführten Artikels 02, wobei der oder die umgebenden Druckstoffe 06 der Information selbst diesen sichtbaren Inhalt zu einer Form, Figur, einem Schriftzeichen oder einem ganzen Schriftzug aus mehreren Schriftzeichen, wie beispielsweise Buchstaben, Ziffern, Satz- und/oder Wortzeichen ergänzen.
-
Die Artikel 02 des Gebindes 01können im Bereich der Klebestellen 04 zumindest punktuell frei von Druckstoff 06 ausgeführt sein, indem der mindestens eine Druckstoff 06 der Information im Bereich einer Klebestelle 04 alternativ oder zusätzlich zu den voranstehend beschriebenen Varianten mindestens eine teilweise oder vollständig von einem oder mehreren Druckstoffen 06 der Information umgebene Aussparungen 11 aufweist.
-
Hierdurch können eine oder mehrere, sich im Bereich einer Klebestelle 04 befindende Partien einer Information nicht nur punktuell, sondern großflächig oder völlig frei von Druckstoffen 06 ausgebildet werden.
-
Die Aussparungen 11 können durch eine oder mehrere Trennstellen zwischen einem oder mehreren Druckstoffen 06 einer oder mehrerer Informationen, beispielsweise durch eine oder mehrere Trennstellen zwischen den Druckstoffen 06 zweier oder mehrerer auf der selben Höhe H eines Artikels 02 angeordneten Informationen oder beispielsweise durch eine oder mehrere Trennstellen zwischen einem oder mehreren Druckstoffen 06 einer um einen Artikel 02 umlaufend angeordneten Information gebildet sein.
-
Das Haftmittel 03 nimmt bevorzugt mindestens 80% und höchstens 95% einer zumindest punktuell frei von Druckstoffen 06 ausgebildeten, sich im Bereich einer Klebestelle 04 befindenden Partie einer Information ein.
-
Wenigstens ein Artikel 02 des Gebindes 01 kann vermittels einer ober- und/oder unterhalb zumindest einer Information vorgesehenen, abschnittsweisen Verjüngung 12 tailliert ausgeführt sein.
-
Die Klebestellen 04 können einen oder mehrere Klebepunkte 13 und/oder Klebelinien 14 umfassen. An einem Klebepunkt 13 ist ein Artikel 02 punktuell mit Haftmittel 03 versehen, beispielsweise indem mindestens ein Haftmittel 03 punktförmig auf eine entsprechende Partie der Mantelfläche 08 eines oder mehrerer Artikel 02 aufgebracht wird. An einer Klebelinie 14 ist ein Artikel 02 entlang einer sich vorzugsweise parallel zur Mittelachse 09 des Artikels 02 erstreckenden Linie mit mindestens einem Haftmittel 03 versehen, beispielsweise indem mindestens ein Haftmittel 03 linienförmig auf eine entsprechende Partie der Mantelfläche 08 eines oder mehrerer Artikel 02 aufgebracht wird.
-
Ein Verfahren zur Herstellung eines zuvor beschriebenen Gebindes
01 kann zunächst vorsehen, in einem Einfach- und/oder einem Mehrfachdruck auf die Grund-
05 und Deckflächen
07 der Artikel
02 an deren Umfang jeweils verbindenden Mantelflächen
08 ein oder mehrere Druckstoffe
06 zur Bildung von Informationen im Direktdruck aufzubringen. Dabei können grundsätzlich auch die Grundfläche
05 und/oder die Deckfläche
07 wenigstens zum Teil mit Druckstoff
06 versehen werden, um Informationen auf Grund-
05 und/oder Deckfläche
07 vorzusehen. Das Verfahren sieht hierbei bevorzugt vor, dass der oder die Druckstoffe
06 vorzugsweise nicht oder zumindest nicht vollständig in das Material der Oberfläche der Artikel
02 eindringen, sondern bevorzugt auf der Oberfläche der Artikel
02 liegen. Dies ermöglicht es, nahezu alle Materialien zu bedrucken. Das Verfahren kann vorsehen, den oder die Druckstoffe
06 an der Umgebungsluft und/oder in einem Ofen, beispielsweise einem Thermotunnel abzutrocknen, oder direkt nach dem Auftrag auf die Oberfläche eines Artikels
02 mit ultraviolettem Licht zu härten, beispielsweise nach jedem Druckprozess eines Mehrfachdrucks. Dabei werden Bereiche von Informationen, welche sich auf der selben Höhe H in Bezug normal zur Grundfläche
05 der Artikel
02 gesehen befinden, wie zumindest eine vorgesehene Klebestelle
04 zwischen im fertigen Gebinde
01 benachbarten und durch Haftmittel
03 miteinander verbundenen Artikeln
02, zumindest punktuell frei von dem Druckstoff
06 oder den Druckstoffen
06 der betroffenen Informationen ausgeführt. Die zumindest punktuell frei von dem Druckstoff
06 oder den Druckstoffen
06 ausgeführten Bereiche der betroffenen Informationen sind im weiteren Verlauf des Verfahrens als Klebestellen
04 oder als Teile von Klebestellen
04 vorgesehen. Hierdurch sind die Artikel
02 im Bereich der Klebestellen
04 zumindest punktuell frei von Druckstoff
06 ausgeführt. Das Verfahren kann hierbei vorsehen, dass zumindest ein Teil der zumindest punktuell frei von dem Druckstoff
06 oder den Druckstoffen
06 ausgeführten Bereiche der betroffenen Informationen hergestellt wird, indem der mindestens eine Druckstoff
06 einer Information im Bereich einer Klebestelle
04 ausgespart wird, beispielsweise indem der mindestens eine Druckstoff
06 einer Information im Bereich einer Klebestelle
04 punktuell und/oder bereichsweise Freistellen, ähnlich einer Perforation, aufweist. Die Freistellen können derart ausgeführt sein, dass sie aus einem im Gebrauch eines Artikels
02 normalerweise nicht unterschrittenen Abstand, beispielsweise von mindestens 40cm, vom menschlichen Auge nicht wahrgenommen werden, sondern durch die Gestalt der die Freistelle umgebenden Partie der Information, beispielsweise des um die Freistellen herumliegenden Druckbilds des oder der Druckstoffe
06 der Information, von der menschlichen Wahrnehmung ergänzt werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Information so ausgestaltet sein, dass eine zumindest teilweise frei von Druckstoff
06 ausgebildete Partie einer Information vom Betrachter als Teil der Information wahrgenommen wird. Ein Beispiel hierfür ist ein durch eine von mindestens einen Druckstoff
06 umgebene, frei von Druckstoff ausgebildete Partie der Information gebildetes Motiv. Ein Beispiel hierfür ist ein durch eine frei von Druckstoff
06 ausgebildete Partie der Information hindurch sichtbarer Inhalt eines als wenigstens teilweise transparenter Behälter ausgeführten Artikels
02, wobei der oder die umgebenden Druckstoffe
06 der Information selbst diesen sichtbaren Inhalt zu einer Form, Figur, einem Schriftzeichen oder einem ganzen Schriftzug aus mehreren Schriftzeichen, wie beispielsweise Buchstaben, Ziffern, Satz- und/oder Wortzeichen ergänzen. Um eine oder mehrere, sich im Bereich einer Klebestelle
06 befindende Partien einer Information nicht nur punktuell, sondern großflächig oder völlig frei von Druckstoffen
06 auszubilden, kann der mindestens eine Druckstoff
06 der Information im Bereich einer Klebestelle
04 alternativ oder zusätzlich eine oder mehrere, teilweise oder vollständig von einem oder mehreren Druckstoffen
06 einer Information umgebene Aussparungen
11 aufweisen. Die Aussparungen
11 können durch eine oder mehrere Trennstellen zwischen einem oder mehreren Druckstoffen
06 einer oder mehrerer Informationen, beispielsweise durch eine oder mehrere Trennstellen zwischen den Druckstoffen
06 zweier oder mehrerer auf der selben Höhe H eines Artikels
02 angeordneten Informationen oder beispielsweise durch eine oder mehrere Trennstellen zwischen einem oder mehreren Druckstoffen
06 einer um einen Artikel
02 umlaufend angeordneten Information gebildet sein. Das Verfahren kann vorsehen, die Informationen in einem Mehrfachdruck aufzubringen, wobei je Druckprozess ein Druckstoff aufgebracht wird, beispielsweise einem Mehrfarbendruck aus mehreren, Farbsätze bildenden Druckstoffen unterschiedlicher Farben, beispielsweise Gelb, Magenta, Cyan und Schwarz. Die Informationen werden dabei unmittelbar auf wenigstens einen Teil der durch Grundfläche
05, Deckfläche
07 und Mantelfläche
08 umfassenden Oberfläche der Artikel
02 gedruckt. Zum Bedrucken können die Artikel
02 wie durch
DE 10 2008 049 241 A1 bekannt in einer Transportrichtung aufrecht stehend einer Vorrichtung zugeführt werden und bewegen sich dann innerhalb der Vorrichtung auf einer mehrfach bogenförmig umgelenkten Transportstrecke, wobei die Artikel
02 je dort als Karussell bezeichnetem Transportstern mit einem Teildruck bestehend aus einer Tinte einer Farbe versehen werden. Nach dem Bedrucken können die Artikel
02 weiterhin aufrecht stehend einer weiteren Verwendung zugeführt werden. Alternativ können die Artikel
02 auf nur einem Karussell im Mehrfarbendruck mit allen Teildrucken aller benötigter Farben ausgestattet werden, wie beispielsweise in
EP 2 605 909 B1 beschrieben.
-
Bevor oder nachdem die Artikel 02 mit dem oder den eine oder mehrere Informationen bildenden Druckstoffen 06 im Direktdruck versehen werden, kann das Verfahren vorsehen, die zu einem Gebinde 01 miteinander vermittels mindestens eines Haftmittels 03 zu verbindenden Artikel 02 nach und nach oder zeitgleich von einem oder mehreren Artikelströmen aus jeweils unmittelbar hintereinander fortbewegten Artikeln 02 abzutrennen und/oder zu vereinzeln.
-
Das Verfahren zur Herstellung eines zuvor beschriebenen Gebindes 01 kann anschließend vorsehen, die Artikel 02 entsprechend der zumindest punktuell frei von Druckstoff 06 ausgeführten Klebestellen 04 auszurichten. Dies geschieht abhängig vom vorangehenden Direktdruck, wobei die Artikel 02 auch ausgerichtet werden können, indem deren Ausrichtung beim Direktdruck entweder eingehalten wird, oder indem die Artikel 02 im Anschluss an den Direktdruck selbständig eine reproduzierbare Ausrichtung einnehmen, beispielsweise durch Fortbewegung mittels eines Transporteurs, welcher die Artikel 02 während und nach dem Direktdruck festhält und dadurch eine zufällige Neuausrichtung der Artikel 02 verhindert. Die Artikel können 02 alternativ oder zusätzlich einzeln oder gruppenweise entsprechend der zumindest punktuell frei von dem Druckstoff 06 oder den Druckstoffen 06 ausgeführten Bereiche von Informationen, welche sich auf der selben Höhe H in Bezug normal zur Grundfläche 05 der Artikel 02 gesehen befinden, wie zumindest eine vorgesehene Klebestelle 04 zwischen im fertigen Gebinde 01 benachbarten und durch Haftmittel 03 miteinander verbundenen Artikeln 02, beispielsweise durch Rotation um deren sich jeweils vom Schwerpunkt der Grundfläche 05 zum Schwerpunkt der Deckfläche 07 eines Artikels 02 erstreckenden Mittelachsen, entlang welcher die Schwerpunkte aller aufeinander folgenden, parallel zur Grundfläche 05 verlaufenden Querschnittsflächen eines Artikels 02 liegen, ausgerichtet werden.
-
Die Steuerungen der den oder die Druckstoffe 06 und das Haftmittel 03 aufbringenden Vorrichtungen können bei dem Verfahren derart gestaltet sein, dass die Positionen der nicht mit Druckstoff 06 bedruckten Flächen bzw. die Position der Aussparungen 11 gespeichert und an die der Haftmittel 03 aufbringenden Vorrichtung weitergegeben wird. Die Positionen können in Form eines Drehwinkels der Artikel 02 bzgl. eines Behälterformmerkmals, wie beispielsweise einer oder mehreren Rippen, Bodenfüßchen oder dergleichen vorliegen.
-
Die Größe der Aussparungen kann variiert werden, beispielsweise durch Eingabe von Parametern seitens des Bedieners oder durch eine in den Steuerungen integrierte Regelung. Abhängig von der Größe sowie gegebenenfalls der Aussparungen 11 wird die Menge sowie gegebenenfalls Position und/oder Form des aufzutragendem Haftmittels 03 berechnet und aufgetragen.
-
Bei einer Regelung könnte beispielsweise eine Prüfkraft auf zwei mit Haftmittel 03 verbundene Artikel 02 aufgebracht werden. Die Aufbringung der Prüfkraft kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die zwei Artikel 02 auseinander gezogen werden und somit eine Zugbelastung auf das die Artikel 02 miteinander verbindende Haftmittel 03 erfolgt. Alternativ kann einer der Artikel 02 relativ zum anderen um seine beispielsweise parallel zu dessen Mittelachse 09 verlaufende und/oder mit dieser identischen, normal auf dessen Grundfläche 05 aufstehende Hochachse verdreht werden, so dass das Haftmittel 03 eine Scherbeanspruchung erfährt. Durch Messung der Kraft oder durch Beobachtung, beispielsweise Feststellung, ob das Haftmittel 03 oder dessen Verbindung mit einem der beiden Artikel 02 Schaden nimmt, beispielsweise reißt oder nicht, können Maßnahmen ergriffen werden. Eine Maßnahme sieht vor, dass bei einem negativen Ergebnis die Aussparung 11 und/oder die mit Haftmittel 03 versehene bzw. zu versehende Fläche und/oder die Menge des Haftmittels 03 je hiermit versehener Fläche vergrößert werden. Ebenfalls ist daran gedacht, jede einzelne Verbindung im fertigen oder zum Teil fertig gestellten Gebinde 01 so zu testen.
-
Insbesondere wird die Regelung mit Ziel einer möglichst geringen Fläche für die Aussparung und den Haftmittelauftrag bzw. einer kleinen Haftmittelmenge durchgeführt.
-
Das Verfahren zur Herstellung eines zuvor beschriebenen Gebindes 01 kann daraufhin vorsehen, zumindest ein Teil der Gesamtheit der Klebestellen 04 mit wenigstens einem Haftmittel 03 zu versehen. Das Verfahren kann hierbei vorsehen, mindestens 80% und höchstens 95% einer zumindest punktuell frei von Druckstoffen 06 ausgebildeten, sich im Bereich einer Klebestelle 04 befindenden Partie einer Information mit Haftmittel zu versehen. Das Verfahren kann vorsehen, zumindest die Hälfte der Klebestellen 04 mit Haftmittel 03 zu versehen, wobei jeweils nur eine von im fertigen Gebinde 01 unmittelbar oder mittelbar lediglich durch Haftmittel 03 getrennt aneinander stoßenden Klebestellen 04 zweier oder mehrerer Artikel 02 des Gebindes 01 mit Haftmittel 03 versehen werden. Alternativ kann das Verfahren vorsehen, sämtliche Klebestellen mit Haftmittel zu versehen. Um zumindest ein Teil der Klebestellen 04 der ausgerichteten Artikel 02 mit wenigstens einem Haftmittel 03 zu versehen, kann das Verfahren vorsehen, dass das Haftmittel 03 berührungsfrei beispielsweise vermittels Sprühdüsen aufgetragen wird. Dabei können mehrere beispielsweise über den Umfang der Mantelfläche 08 eines Artikels 02 auf einer oder mehreren unterschiedlichen Höhen H verteilt angeordnete Klebestellen 04 gleichzeitig mit Haftmittel 03 versehen werden. Um zumindest ein Teil der Klebestellen 04 der ausgerichteten Artikel 02 mit wenigstens einem Haftmittel 03 zu versehen können um einen Abschnitt einer Transportbahn, entlang welcher ein zuvor mit mindestens einem eine Information unter zumindest punktueller Freilassung von Klebestellen 04 ganz oder zum Teil bildender und/oder von Klebestellen 04 umfasster Bereiche bildenden Druckstoff 06 versehener Artikel 02 beispielsweise nach dessen Ausrichtung und/oder nach Beibehaltung dessen Ausrichtung während des Auftragens des mindestens einen wenigstens eine Information bildenden Druckstoffs 06 fortbewegt wird, eine oder mehrere individuell angesteuerte Einrichtungen, wie beispielsweise Sprühdüsen angeordnet sein, mit der oder mit denen die verschiedenen Klebestellen 04 der zu einem Gebinde 01 zu verbindenden Artikel 02 jeweils mit Haftmittel 03 versehen werden können. Befinden sich mehrere mit Haftmittel zu versehende Klebestellen auf unterschiedlichen Höhen an der selben Umfangsposition, so können diese gleichzeitig mit Haftmittel versehen werden. Das Verfahren kann vorsehen, dass mehrere beispielsweise über den Umfang eines Artikels 02 auf einer oder mehreren unterschiedlichen Höhen H verteilt angeordnete Klebestellen 04 gleichzeitig mit Haftmittel 03 versehen werden. Hierzu können eine oder mehrere individuell angesteuerte Einrichtungen, wie beispielsweise Sprühdüsen auf mehreren Umfangspositionen in Bezug auf einen Artikel 02 um einen Abschnitt einer Transportbahn, entlang welcher ein zuvor mit mindestens einem eine Information unter zumindest punktueller Freilassung von Klebestellen 04 ganz oder zum Teil bildender und/oder von Klebestellen 04 umfasster Bereiche bildenden Druckstoff 06 versehener Artikel 02 beispielsweise nach dessen Ausrichtung und/oder nach Beibehaltung dessen Ausrichtung während des Auftragens des mindestens einen wenigstens eine Information bildenden Druckstoffs 06 fortbewegt wird, angeordnet sein.
-
Befinden sich mehrere Klebestellen 04 auf unterschiedlichen Umfangspositionen, so kann das Verfahren alternativ oder zusätzlich vorsehen, die Artikel 02, nachdem eine oder mehrere Klebestellen 04 an einer ersten Umfangsposition mit Haftmittel 03 versehen wurden, einzeln oder gruppenweise erneut, beispielsweise durch Rotation um deren Mittelachsen ausgerichtet werden, bevor eine oder mehrere Klebestellen 04 an einer zweiten Umfangsposition mit Haftmittel 03 versehen werden.
-
Nachdem schließlich zumindest ein Teil der Gesamtzahl der Klebestellen 04 wenigstens zweier unter Freilassung von Klebestellen 04 mit im Direktdruck aufgebrachten, durch mindestens einen Druckstoff 06 gebildeten Informationen versehener und zu einem Gebinde 01 zu verbindender Artikel 02 mit Haftmittel 03 versehen wurden, sieht das Verfahren schließlich vor, die wenigstens zwei an wenigstens einem Teil ihrer Klebestellen 04 mit Haftmittel 03 versehenen Artikel 02 entsprechend ihrer späteren Anordnung im fertigen Gebinde 01 zusammenzuführen und an den einander zugewandten und zumindest zum Teil mit Haftmittel 03 versehenen Klebestellen 04 aneinander zu pressen, zumindest beispielsweise so lange, bis ein eine Aushärtezeit benötigendes Haftmittel 03 eine Klebeverbindung zwischen den Artikeln 02 hergestellt hat, die einer Belastung im weiteren Umgang mit dem Gebinde 01 oder dem bis dato fertig gestellten Teil des Gebindes 01 stand hält.
-
Wichtig ist hervorzuheben, dass insbesondere eine Inspektion, z.B. mit einer Kamera durchgeführt werden kann, bei der erkannt wird, ob der Haftmittelauftrag auf die Aussparung 11 erfolgt ist, bzw. ob der Haftmittelauftrag ins Zentrum der Aussparung 11 erfolgt ist.
-
Insbesondere kann bei einem negativen Ergebnis vorgesehen werden, die Aussparung 11 und/oder den Haftmittelauftrag bei den nächsten Artikeln 02 derart zu verändern, dass das Zentrum des Haftmittelauftrags möglichst im Zentrum der Aussparung 11 liegt. Hierfür können z.B. Drehwinkel der Artikel bei der Ausrichtung oder Ventilschaltzeiten der Sprühdüsen verändert werden.
-
Wird beispielsweise die Position der Aussparung 11 im Hinblick auf den Artikel 02 verändert, so kann vorgesehen sein, dass sich mit dieser Veränderung auch die Position des gesamten Drucks verändert. Verschiebt sich beispielsweise die Aussparung entlang des Umfangs des Artikels um 2 cm, so verschiebt sich auch die Information auf dem Artikel um 2 cm in dieselbe Richtung.
-
Bei einer Vergrößerung der Aussparung 11 aber Beibehaltung der Position vergrößert sich die Information relativ zum Artikel 02 bevorzugt nicht, sondern es wird etwas von der Information abgeschnitten. Dies gilt insbesondere für die Fälle, bei denen die Information mehr als 270° des Umfangs des Artikels einnimmt.
-
Wenn die Information nur einen kleinen Teilbereich der Artikeloberfläche einnimmt, könnte auch vorgesehen sein, dass je nach Vergrößerung der Aussparung 11 die Information bzgl. deren Fläche auf dem Artikel 02 im gleichen Verhältnis mitwächst. Hierfür könnte eine Skalierung einer Druckvorlage in der Steuerung durchgeführt werden.
-
Alternativ zu diesen Ausführungen könnte die Aussparung 11 unabhängig von der Druckvorlage bzw. der Information an festen Positionen auf den Artikeln 02 vorgesehen sein.
-
Nach dem gleichen Prinzip kann eine Inspektion der Anbringung des Tragegriffs erfolgen. Während die Inspektion der Aussparungen 11 bzw. der Haftmittelaufträge bevorzugt an den einzelnen, noch nicht zusammengeführten Artikeln 02 durchgeführt wird, wird die Inspektion der Tragegriffaufbringung erst am fertigen Gebinde 01 durchgeführt.
-
Das Verfahren kann grundsätzlich mehrere verschiedene Ausgestaltungen zur Fertigstellung eines Gebindes 01 aufweisen.
-
Zum Einen kann das Verfahren vorsehen, weitere, ebenfalls zu dem Gebinde 01 mit zu verbindende Artikel 02 nach und nach, sowie sie mit Informationen bildendem Druckstoff 06 oder bildenden Druckstoffen 06 versehen und an den entsprechend zumindest punktuell frei von Druckstoff 06 gelassenen Klebestellen 04 mit Haftmittel 03 versehen sind, dem zunächst durch die ersten beiden Artikel 02 bis dato fertig gestellten Teil des Gebindes 01 zuzuführen und an den einander zugewandten und zumindest zum Teil mit Haftmittel 03 versehenen Klebestellen 04 an den bis dato fertig gestellten Teil des Gebindes 01 zu pressen, so dass der bis dato fertig gestellte Teil des Gebindes 01 immer weiter anwächst, bis das Gebinde 01 seine endgültige Anzahl von Artikeln 02 in der entsprechenden Anordnung erreicht hat.
-
Alternativ können zumindest zum Teil an der Gesamtheit deren Klebestellen 04 mit Haftmittel 03 versehene Artikel 02 gruppenweise zunächst in einem ersten Schritt zu einem Zwischengebinde und in einem zweiten Schritt durch Hinzufügung einer weiteren Gruppe von Artikeln 02 zum fertigen Gebinde 01 zusammengeführt werden.
-
Alternativ zu einer zuvor beschriebenen Vorgehensweise, bei der das fertig zu stellende Gebinde Artikel 02 um Artikel 02 oder Gruppe von Artikeln 02 um Gruppe von Artikeln 02 anwächst, können zunächst alle Artikel 02 zumindest an einem Teil der Gesamtheit ihrer Klebestellen 04 mit Haftmittel 03 versehen werden und anschließend alle zu einem Gebinde 01 miteinander zu verbindenden Artikel 02 zeitgleich oder zumindest annähernd zeitgleich zusammengeführt und zumindest beispielsweise so lange gegeneinander gepresst werden, bis ein eine Aushärtezeit benötigendes Haftmittel 03 eine Klebeverbindung zwischen den Artikeln 02 hergestellt hat, die einer Belastung im weiteren Umgang mit dem Gebinde 01 stand hält.
-
Wichtig ist hervorzuheben, dass das Verfahren vorsehen kann, die Artikel 02 direkt nach der Herstellung deren Oberflächen im Direktdruck mit Informationen zu versehen, wobei die Artikel 02 erst danach, jedoch bevor deren Klebestellen 04 zumindest zum Teil mit Haftmittel 03 versehen werden, mit einem Inhalt befüllt werden.
-
Ebenso wichtig ist hervorzuheben, dass das Verfahren vorsehen kann, dass die Artikel 02, bevor deren Oberflächen im Direktdruck mit Informationen versehen werden, gereinigt und/oder getrocknet werden.
-
Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann vorstellbar, dass Abwandlungen oder Änderungen der Erfindung gemacht werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
-
Bezugszeichenliste
-
- 01
- Gebinde
- 02
- Artikel
- 03
- Haftmittel
- 04
- Klebestelle
- 05
- Grundfläche
- 06
- Druckstoff
- 07
- Deckfläche
- 08
- Mantelfläche
- 09
- Mittelachse
- 10
- Deckel
- 11
- Aussparung
- 12
- Verjüngung
- 13
- Klebepunkt
- 14
- Klebelinie
- H
- Höhe normal über der Grundfläche 05 eines Artikels 02
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 2331193 [0020]
- DE 20310721 U1 [0021]
- DE 102009044271 A1 [0022]
- DE 102011106759 B3 [0023]
- DE 102008049241 A1 [0024, 0128]
- EP 2605909 B1 [0128]