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DE102014018155A1 - Originalitätsverschluss für eine Zugangsöffnung eines Behälters, insbesondere einer Flasche - Google Patents

Originalitätsverschluss für eine Zugangsöffnung eines Behälters, insbesondere einer Flasche Download PDF

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DE102014018155A1
DE102014018155A1 DE102014018155.3A DE102014018155A DE102014018155A1 DE 102014018155 A1 DE102014018155 A1 DE 102014018155A1 DE 102014018155 A DE102014018155 A DE 102014018155A DE 102014018155 A1 DE102014018155 A1 DE 102014018155A1
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Matthias Kleppsch
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Hsil Ltd
Original Assignee
HSIL Ltd
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Abstract

Ein Originalitätsverschluss für eine Zugangsöffnung eines Behälters, insbesondere einer Falsche, besitzt ein auf die Zugangsöffnung in abdichtender Weise aufsetzbares Verschlussteil, das einen unteren Hülsenabschnitt und einen oberen Deckelabschnitt aufweist, die über einen 1. Originalitätsindikator einstückig miteinander verbunden sind. Ferner ist eine haubenartige Indikatorkappe vorgesehen, die einen 2. Originalitätsindikator bildet und zumindest den Deckelabschnitt des Verschlussteils zumindest teilweise umgibt, wobei ein Zugriff auf den 1. Originalitätsindikator nur bei zerstörter Indikatorkappe möglich ist. In der Indikatorkappe ist eine Aufreißlasche ausgebildet, die von zwei auf Abstand angeordneten Schlitzen begrenzt ist, die mit Abstand vom unteren Rand der Indikatorkappe enden, wobei einem der Schlitze eine Sollbruchstelle zugeordnet ist, die sich bis zum unteren Rand der Indikatorkappe erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Originalitätsverschluss für eine Zugangsöffnung eines Behälters, insbesondere einer Flasche, mit einem auf die Zugangsöffnung in abdichtender Weise aufsetzbaren Verschlussteil, das einen unteren Hülsenabschnitt und einen oberen Deckelabschnitt aufweist, die über einen 1. Originalitätsindikator einstückig miteinander verbunden sind, und mit einer haubenartigen Indikatorkappe, die einen 2. Originalitätsindikator bildet und zumindest den Deckelabschnitt des Verschlussteils zumindest teilweise umgibt, wobei ein Zugriff auf den 1. Originalitätsindikator nur bei zerstörter Indikatorkappe möglich ist und wobei in der Indikatorkappe eine Aufreißlasche ausgebildet ist.
  • Bei einigen Produkten, beispielsweise Medikamenten oder auch alkoholischen Getränken ist es gewünscht, dass der Benutzer erkennt, ob das Behältnis, beispielsweise eine Flasche, vorher bereits schon einmal geöffnet wurde oder sich noch im geschlossenen Originalzustand befindet. Zu diesem Zweck ist ein sogenannter Originalitätsverschluss bekannt, der beim erstmaligen Öffnen zumindest teilweise zerstört wird und so irreversibel anzeigt, dass der Verschluss bereits einmal geöffnet wurde.
  • Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der Originalitätsverschluss auf einer aufrecht stehenden Flasche montiert ist, die im Wesentlichen vertikal ausgerichtet ist und deren Längsachse in vertikaler Richtung verläuft, wobei sich auch die Angaben ”oben”, ”unten”, ”axial” und ”radial” auf diese Ausrichtung beziehen. Jedoch ist die Erfindung nicht auf eine entsprechend ausgerichtete Flasche beschränkt.
  • Bei einer Getränkeflasche weist ein Originalitätsverschluss üblicherweise einen 1. Originalitätsindikator auf, der zwischen einem Deckelabschnitt, der üblicherweise als auf das obere Ende der Flasche aufschraubbare Schraubkappe ausgebildet ist, und einen darunter angeordneten Hülsenabschnitt gebildet ist. Der Hülsenabschnitt sitzt so auf dem Flaschenhals, dass er nicht von diesem axial abgezogen werden kann. Wenn der Benutzer den Deckelabschnitt bzw. die Schraubkappe dreht, brechen einstückig angeformte Stege, die den Deckelabschnitt in unbeschädigtem Zustand mit dem Hülsenabschnitt verbinden, zwangsläufig ab, da der Deckelabschnitt durch die Drehbewegung axial angehoben wird und der Hülsenabschnitt dieser Axialbewegung nicht folgen kann. Die abgebrochenen Stege dienen dem Benutzer als irreversible Anzeige, dass der Verschluss bereits geöffnet wurde.
  • In einigen Fällen es ist aus transporttechnischen und/oder aus hygienischen Gründen bekannt, auf eine Flasche, die mit einem genannten Originalitätsverschluss versehen ist, zusätzlich eine Hülle in Form einer äußeren Kunststofffolie anzubringen, die auf das Verschlussteil aufgeschrumpft wird. Um die Flasche zu öffnen, muss der Benutzer zunächst die Schrumpffolie beschädigen und abnehmen, bevor er Zugriff auf den Deckelabschnitt des Verschlussteils hat und die Flasche unter Zerstörung der genannten Stege öffnen kann. Auf diese Weise gilt die Schrumpffolie als 2. Originalitätsindikator, der dem Benutzer anzeigt, dass die Flasche sich noch in ihrem ursprünglichen Zustand befindet.
  • Üblicherweise ist an der von der Schrumpffolie gebildeten Indikatorkappe ein Abschnitt als Aufreißlasche ausgebildet, an der der Benutzer die Schrumpffolie ergreifen kann. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere zu Beginn der Aufreißbewegung, wenn noch keine aus der Aufreißbewegung resultierende dynamische Kräfte wirken, für ungeübte Benutzer relativ schwierig und mühsam ist, über die sehr kleine Aufreißlasche ausreichende Zugkräfte auf die Schrumpffolie bzw. die Indikatorkappe aufzubringen, wodurch das Öffnen des Originalitätsverschlusses umständlich ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Originalitätsverschluss der genannten Art zu schaffen, der sich für einen Benutzer in einfacher und zuverlässiger Weise öffnen lässt.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Originalitätsverschluss mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dabei ist vorgesehen, dass die Aufreißlasche von zwei auf Abstand angeordneten Schlitzen begrenzt ist, die mit Abstand von dem unteren Rand der Indikatorkappe enden, und dass einem der Schlitze eine Sollbruchstelle zugeordnet ist, die sich bis zum unteren Rand der Indikatorkappe erstreckt.
  • Erfindungsgemäß wird von der Grundüberlegung ausgegangen, die Aufreißlasche zwischen zwei vertikalen Schlitzen in der Mantelfläche der Indikatorkappe auszubilden, so dass der Benutzer die Aufreißlasche ergreifen und nach unten ziehen muss, was für ihn eine leicht auszuführende Bewegung darstellt. Dabei erstreckt sich die Aufreißlasche vorzugsweise vom oberen Rand der Indikatorkappe auf deren Mantelfläche nach unten bis kurz vor dem unteren Rand der Indikatorkappe.
  • Um die Indikatorkappe vollständig zu zerstören und von dem Verschlussteil abzunehmen, zieht der Benutzer die Aufreißlasche so weit nach unten, dass die zwischen dem unteren Ende des einen Schlitzes und dem unteren Rand der Indikatorkappe verlaufende Sollbruchstelle mit einer Zugkraft belastet wird und aufreißt, wodurch die Indikatorkappe in Umfangsrichtung unterbrochen bzw. geöffnet ist und von dem darunter liegenden Verschlussteil abgenommen werden kann.
  • Die Indikatorkappe besteht vorzugsweise aus einem eigenstabilen Kunststoff und sitzt drehbar, jedoch axial unverschieblich auf dem darunter liegenden Verschlussteil.
  • Vorzugsweise verlaufen die beiden Schlitze in Umfangsrichtung der Indikatorkappe versetzt und parallel zueinander in vertikaler Ausrichtung, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass die Schlitze jeweils am oberen Rand der Indikatorkappe beginnen und sich von dort vertikal nach unten erstrecken.
  • Die Sollbruchstelle am unteren Ende des einen Schlitzes kann von einer Querschnittsschwächung des Materials der Indikatorkappe an dieser Stellung und/oder von einer Perforation gebildet sein.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Aufreißlasche relativ zu der äußeren Mantelfläche der Indikatorkappe radial nach innen versetzt ist. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass der Benutzer beim Herunterziehen der Aufreißlasche an deren unterem Ende nahe dem unteren Rand der Indikatorkappe eine radial nach außen gerichtete ruckartige Bewegung ausführt, wodurch das Einreißen der Sollbruchstelle im Bereich am unteren Ende des einen Schlitzes erleichtert ist.
  • In einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die auf der Wandung der Indikatorkappe ausgebildete Aufreißlasche vom Benutzer direkt ergriffen und heruntergezogen wird. Eine funktionale Verbesserung ist jedoch gegeben, wenn in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen ist, dass die Aufreißlasche an ihrem oberen, der Sollbruchstelle abgewandten Ende mit einem Griffteil verbunden ist. Das Griffteil ist vorzugsweise größer als die Aufreißlasche, so dass es von Benutzern in einfacher Weise ergriffen werden kann. Vorzugsweise ist das Griffteil einstückig an die Aufreißlasche angeformt und kann im Ausgangszustand in die Indikatorkappe integriert und über abbrechbare Sollbruchbereiche in dieser fixiert sein. Zum Öffnen des Originalitätsverschlusses bricht der Benutzer das Griffteil durch Zerstörung der Sollbruchbereiche, bei denen es sich beispielsweise um Stege oder Perforationslinien oder Querschnittsschwächungen handeln kann, aus der Indikatorkappe heraus, klappt das Griffteil nach oben und zieht an diesem die Aufreißlasche vertikal nach unten.
  • Vorzugsweise bildet das Griffteil in unbenutztem, unzerstörten Zustand der Indikatorkappe deren obere Deckwand vollständig oder zumindest teilweise, so dass das Griffteil einerseits leicht zugänglich ist und andererseits keinen zusätzlichen Bauraum benötigt.
  • Um das Griffteil aus der in der in der Indikatorkappe gehaltenden und fixierten Stellung zu lösen, kann erfindungsgemäß am Griffteil auf der den Schlitzen abgewandten Seite ein Betätigungsteil zum Lösen und Ergreifen des Griffteils ausgebildet sein. Das Betätigungsteil ist beispielsweise als vorstehende Schubkante ausgebildet, an der der Benutzer das Griffteil ergreifen und unter Zerstörung der Sollbruchbereiche aus der Indikatorkappe herausheben kann.
  • Unter der Indikatorkappe sitzt auf dem Behälter das Verschlussteil üblichen Aufbaus, das einen unteren Hülsenabschnitt und einen darüber angeordneten Deckelabschnitt aufweist, der mit dem Hülsenabschnitt unter Zwischenschaltung des 1. Originalitätsindikators einstückig verbunden ist. Vorzugsweise ist der Deckelabschnitt des Verschlussteils als Schraubkappe ausgebildet und die Flasche bzw. der Behälter besitzt ein entsprechendes Gewinde, mit dem die Schraubkappe in Eingriff treten kann.
  • In einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der 1. Originalitätsindikator von Stegen gebildet ist, über die der Hülsenabschnitt und der Deckelabschnitt des Verschlussteils einstückig miteinander verbunden sind und die beim erstmaligen Öffnen des Deckelabschnitts zwangsläufig abbrechen. Alternativ kann vorgesehen sein, dass der 1. Originalitätsindikator von einem umlaufenden, von zwei Perforationslinien begrenzten Band gebildet ist, das zwischen dem Hülsenabschnitt und dem Deckelabschnitt des Verschlussteils verläuft. Vorzugsweise ist dem umlaufenden Band eine Grifflasche zugeordnet, an der der Benutzer das Band ergreifen und unter Zerstörung der Perforationslinien öffnen kann, so dass der Deckelabschnitt von dem Hülsenabschnitt gelöst ist und von dem Behälter abgenommen werden kann.
  • Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ersichtlich. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Originalitätsverschlusses im Ausgangszustand,
  • 2 eine Rückansicht des Originalitätsverschlusses gemäß 1,
  • 3 eine perspektivische Ansicht einer Indikatorkappe des erfindungsgemäßen Originalitätsverschlusses,
  • 4 eine perspektivische Unteransicht der Indikatorkappe gemäß 3,
  • 5 eine perspektivische Ansicht des Originalitätsverschlusses mit abgenommener Indikatorkappe, aber noch unzerstörtem Verschlussteil.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Originalitätsverschlusses 10 für einen Behälter B in Form einer aufrecht stehenden Flasche, die am oberen Ende eines Flaschenhalses eine übliche (nicht ersichtliche) Zugangsöffnung aufweist. Auf die Zugangsöffnung ist ein Verschlussteil 12 aufgesetzt, das in 5 im Einzelnen ersichtlich ist.
  • Das Verschlussteil 12 besitzt einen unteren Hülsenabschnitt, der von oben auf den Flaschenhals aufgesetzt und axial, d. h. entlang der Flaschenlängsachse X unverschieblich und zusätzlich vorzugsweise drehfest auf der Flasche gehalten ist.
  • Oberhalb des Hülsenabschnittes 13 ist unter Zwischenschaltung eines 1. Originalitätsindikators 15 ein Deckelabschnitt 14 in Form einer Schraubkappe angeordnet, die in üblicher Weise mit einem am oberen Ende des Flaschenhalses ausgebildeten Gewinde in Eingriff bringbar ist.
  • Der Deckelabschnitt 14 und der Hülsenabschnitt 13 sind einstückig miteinander verbunden, wobei zwei im Wesentlichen vollständig umlaufende, sich senkrecht zur Längsachse X erstreckende Perforationslinien 27 vorgesehen sind, die in Richtung der Längsachse X voneinander beabstandet sind, so dass zwischen den beiden Perforationslinien 27 ein umlaufendes, einstückig angeformtes Band 25 gebildet ist, das an einem Ende eine angeformte Grifflasche 26 aufweist.
  • Im montierten Zustand sitzt das Verschlussteil 12 in abdichtender Weise auf der Zugangsöffnung der Flasche und ist auf der Flasche so fixiert, dass es nur durch Zerstörung des 1. Originalitätsindikators 15 abgenommen werden kann.
  • Auf den Deckelabschnitt 14 und den 1. Originalitätsindikator 15 ist von oben eine Indikatorkappe 11 aufgesetzt und vorzugsweise mit dem Verschlussteil 12 so verrastet, dass sie relativ zu dem Verschlussteil 12 in Richtung der Längsachse X fest gehalten ist und von dem Verschlussteil 12 nur durch Zerstörung abgenommen werden kann. Vorzugsweise ist die Indikatorkappe 11 auch drehfest auf dem Verschlussteil 12 gehalten.
  • Die Indikatorkappe 11, die in ihrer Gesamtheit einen 2. Originalitätsindikator 20 bildet, besitzt gemäß 3 einen kreiszylindrischen hülsenförmigen Grundkörper 30, in dessen Wandung eine sich vertikal nach oben erstreckende Aufreißlasche 16 integriert ist, die auf ihren Seiten von zwei parallel und vertikal verlaufenden, in der Wandung des Grundkörpers 30 ausgebildeten Schlitzen 17 und 18 begrenzt ist. Die Schlitze 17 und 18 erstrecken sich bis zum oberen Rand der Indikatorkappe 11 und gehen dort in einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Ringschlitz 28 über, der sich auf der Deckfläche der Indikatorkappe 11 über den oberen Umfang der Indikatorkappe 11 erstreckt. Radial innerhalb des Ringschlitzes 28 ist in der Deckfläche der Indikatorkappe 11 ein ringförmiges Griffteil 22 angeordnet, das an die Aufreißlasche 16 einstückig angeformt ist und über mehrere im Ringschlitz 28 ausgebildete Sollbruchbereiche 23, bei denen es sich um Perforationen und/oder Materialschwächungen handeln kann, mit dem Grundkörper 30 der Indikatorkappe 11 verbunden und in seiner in den Figuren dargestellten Ausgangsstellung fixiert ist. In dem der Aufreißlasche 16 diametral entgegengesetzten Abschnitt des Griffteils 22 ist an diesem ein Betätigungsteil 24 in Form einer vorstehenden Kante ausgebildet, die in eine Aussparung 29 des Grundteils 30 der Indikatorkappe 11 hineinragt und somit für einen Benutzer gut zugänglich ist (siehe 2).
  • Wie die 1 und 3 zeigen, erstrecken sich die vertikalen Schlitze 17 und 18 nicht bis zum unteren Rand 11a der Indikatorkappe 11, sondern enden mit Abstand oberhalb von diesem. In Verlängerung des gemäß 3 linken Schlitzes 17 ist zwischen dem unteren Ende des Schlitzes 17 und dem unteren Rand 11a der Indikatorkappe 11 eine Sollbruchstelle 19 ausgebildet, die sich bis zum unteren Rand 11a der Indikatorkappe 11 erstreckt. Wie die Unteransicht in 4 zeigt, ist die Sollbruchstelle 19 durch eine Querschnittsschwächung der Wandung der Indikatorkappe 11 gebildet und verläuft gemäß 3 in Fluchtung zu dem vertikalen Schlitz 17.
  • Der Grundkörper 30 der Indikatorkappe 11 besitzt eine im Wesentlichen kreiszylindrische Form mit einer bis auf den Bereich der Schlitze 17 und 18 sowie der Aufreißlasche 16 kontinuierlichen Mantelfläche 21, wobei die Aufreißlasche 16 gegenüber der Mantelfläche 21 der Indikatorkappe 11 radial nach innen versetzt ist, wie es den 1, 3 und 4 zu entnehmen ist.
  • Die 1 und 2 zeigen die Indikatorkappe 11 im unbenutzten und unbeschädigten Ausgangszustand. Um den Behälter B bzw. die Flasche zu öffnen, übt der Benutzer an dem Betätigungsteil 24 eine in Längsrichtung X nach oben gerichtete Kraft auf, wie es in 2 durch den Pfeil P angedeutet ist. Durch diese Kraft reißen die Sollbruchbereiche 23 in dem Ringschlitz 28 und das Griffteil 22 kann nach oben geschwenkt werden, so dass es von dem Benutzer ergriffen werden kann. Der Benutzer zieht dann das Griffteil 22 und damit auch die damit verbundene Aufreißlasche 16 nach unten, wodurch auf die Sollbruchstelle 19 eine Zugkraft ausgeübt wird, die die Sollbruchstelle 19 zum Aufreißen bringt. Durch das Aufreißen der Sollbruchstelle 19 ist die Indikatorkappe in Umfangsrichtung nicht mehr geschlossen und kann radial aufgeweitet und abgenommen werden. Das Aufbrechen der Indikatorkappe 11 an der Sollbruchstelle 19 ist für einen Benutzer deutlich sichtbar, so dass die Indikatorkappe 11 in ihrer Gesamtzeit einen 2. Originalitätsindikator 20 bildet, der anzeigt, ob bereits versucht wurde, die Flasche zu öffnen oder ob sich die Flasche noch in ihrem Ausgangszustand befindet.
  • Nach Aufbrechen und Abnehmen der Indikatorkappe 11 ist die Flasche durch das Verschlussteil 12 immer noch verschlossen, wie es in 5 dargestellt ist. Um die Flasche zu öffnen, muss der Benutzer den 1. Originalitätsindikator 15 aufbrechen, d. h. das Band 25 an der Grifflasche 26 ergreifen und aus seiner Verbindung mit dem Deckelabschnitt 14 und dem Hülsenabschnitt 13 an den umlaufenden Perforationslinien 27 herausreißen. Dadurch wird der Deckelabschnitt 14 von dem Hülsenabschnitt 13 gelöst und kann anschließend in üblicher Weise von der Flasche abgenommen bzw. abgeschraubt werden. Alternativ kann vorgesehen sein, den 1. Originalitätsindikator 15 durch Abschrauben des Deckelabschnitts 14 aufzubrechen, da der Deckelabschnitt 14 durch das Abschrauben axial angehoben und dadurch relativ zu dem axial feststehenden Hülsenabschnitt 13 verschoben wird.

Claims (10)

  1. Originalitätsverschluss (10) für eine Zugangsöffnung eines Behälters (B), mit einem auf die Zugangsöffnung in abdichtender Weise aufsetzbaren Verschlussteil (12), das einen unteren Hülsenabschnitt (13) und einen oberen Deckelabschnitt (14) aufweist, die über einen 1. Originalitätsindikator (15) einstückig miteinander verbunden sind, und mit einer haubenartigen Indikatorkappe (11), die einen 2. Originalitätsindikator (20) bildet und zumindest den Deckelabschnitt (14) des Verschlussteils (12) zumindest teilweise umgibt, wobei ein Zugriff auf den 1. Originalitätsindikator (15) nur bei zerstörter Indikatorkappe (11) möglich ist und wobei in der Indikatorkappe (11) eine Aufreißlasche (16) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißlasche (16) von zwei auf Abstand angeordneten Schlitzen (17, 18) begrenzt ist, die mit Abstand vom unteren Rand (11a) der Indikatorkappe (11) enden, und dass einem der Schlitze (17) eine Sollbruchstelle (19) zugeordnet ist, die sich bis zum unteren Rand (11a) der Indikatorkappe (11) erstreckt.
  2. Originalitätsverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstelle (19) von einer Querschnittschwächung und/oder einer Perforation gebildet ist.
  3. Originalitätsverschluss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (17, 18) vertikal verlaufen.
  4. Originalitätsverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißlasche (16) relativ zu der äußeren Mantelfläche (21) der Indikatorkappe (11) radial nach innen versetzt ist.
  5. Originalitätsverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißlasche (19) an ihrem oberen, der Sollbruchstelle (19) abgewandten Ende mit einem Griffteil (22) verbunden ist.
  6. Originalitätsverschluss nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffteil (22) in die Indikatorkappe (11) integriert und über abbrechbare Sollbruchbereiche (23) in dieser fixiert ist.
  7. Originalitätsverschluss nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass am Griffteil (22) auf der den Schlitzen (17, 18) abgewandten Seite ein Betätigungsteil (24) zum Lösen des Griffteils (22) ausgebildet ist.
  8. Originalitätsverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelabschnitt (14) des Verschlussteils (12) eine Schraubkappe ist.
  9. Originalitätsverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der 1. Originalitätsindikator (15) von Stegen gebildet ist, über die der Hülsenabschnitt (13) und der Deckelabschnitt (14) miteinander verbunden sind und die beim erstmaligen Öffnen des Deckelabschnitts (14) zwangsläufig abbrechbar sind.
  10. Originalitätsverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der 1. Originalitätsindikator (15) von einem umlaufenden, von zwei Perforationslinien (27) begrenzten Band (25) gebildet ist, das zwischen den Hülsenabschnitten (13) und dem Deckelabschnitt (14) des Verschlussteils (12) verläuft.
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