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DE102009055411B4 - Handwerkzeugmaschinenvorrichtung mit einer Spanblasvorrichtung - Google Patents

Handwerkzeugmaschinenvorrichtung mit einer Spanblasvorrichtung Download PDF

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DE102009055411B4 DE102009055411.4A DE102009055411A DE102009055411B4 DE 102009055411 B4 DE102009055411 B4 DE 102009055411B4 DE 102009055411 A DE102009055411 A DE 102009055411A DE 102009055411 B4 DE102009055411 B4 DE 102009055411B4
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Abstract

Handwerkzeugmaschine, insbesondere Handstichsäge, mit einem Werkzeugmaschinengehäuse (12), mit einer in dem Werkzeugmaschinengehäuse (12) angeordneten geschlossenen Motoreinheit (14), die ein eigenes, von dem Werkzeugmaschinengehäuse (12) trennbares Motorgehäuse (26) aufweist, und mit einer Spanblasvorrichtung (18) zum Entfernen von Spänen aus einem Schnittbereich (20), gekennzeichnet durch ein in der geschlossenen Motoreinheit (14) integriertes Lüfterrad (16) und eine Luftführungseinheit (22), die das Lüfterrad (16) strömungstechnisch mit der Spanblasvorrichtung (18) verbindet, wobei die geschlossene Motoreinheit (14) in ihrem Motorgehäuse (26) zumindest eine radiale Motorentlüftungsöffnung (24) aufweist, die einen Luftstrom (28) direkt in die Luftführungseinheit (22) leitet, wobei die Luftführungseinheit (22) unmittelbar an die Motorentlüftungsöffnung (24) anschließt.

Description

  • Stand der Technik
  • Es sind bereits Handwerkzeugmaschinen, insbesondere Handstichsägen wie die Bosch PST 14,4 V - EB-Nr. 0603384420, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1, bekannt. Ferner wird auf die Druckschriften DE 103 29 828 B4 , DE 195 12 262 A1 , DE 10 2018 100 456 A1 und CH 694 779 A5 verwiesen.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Handwerkzeugmaschine, insbesondere einer Handstichsäge, mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Unter einem „Schnittbereich“ soll hier insbesondere ein Bereich verstanden werden, in dem ein Einsatzwerkzeug, wie insbesondere ein Sägeblatt der Handstichsäge, das Werkstück spanend bearbeitet. Unter einer „Luftführungseinheit“ soll weiter insbesondere ein von dem Werkzeugmaschinengehäuse begrenzter Luftführungskanal verstanden werden, in dem der vom Lüfterrad erzeugte Luftstrom gezielt geführt wird. Unter einer „geschlossenen Motoreinheit“ soll eine Motoreinheit verstanden werden, die ein eigenes, von dem Werkzeugmaschinengehäuse trennbares Motorgehäuse aufweist. Durch die Anbindung des Lüfterrads der Motoreinheit an die Luftführungseinheit kann der von dem integrierten Lüfterrad erzeugte Luftstrom gezielt der Spanblasvorrichtung zugeführt werden, wodurch auf weitere konstruktive Maßnahmen und Bauteile, wie insbesondere ein zweites Lüfterrad für die Spanblasvorrichtung, verzichtet werden kann. Dadurch kann eine Stromaufnahme der gesamten Handwerkzeugmaschine gesenkt werden, wodurch mittels der Handwerkzeugvorrichtung insbesondere ein akkubetriebenes Handwerkzeuggerät mit einer besonders vorteilhaften Laufzeit realisiert werden kann.
  • Erfindungsgemäß weist die geschlossene Motoreinheit in ihrem Motorgehäuse zumindest eine Motorentlüftungsöffnung auf, die einen Luftstrom direkt in die Luftführungseinheit leitet. Durch die Motorentlüftungsöffnung in dem Werkzeugmaschinengehäuse der geschlossenen Motoreinheit kann konstruktiv besonders einfach ein Luftstrom, der zu einer Kühlung der Motoreinheit verwendet wird, der Luftführungseinheit zugeführt werden. Unter „direkt“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die Luftführungseinheit unmittelbar an die Motorentlüftungsöffnungen anschließt. Dadurch kann insbesondere erreicht werden, dass der aus den Motorentlüftungsöffnungen austretende Luftstrom vollständig der Spanblasvorrichtung zugeführt wird, wobei unter „vollständig“ vorzugsweise zumindest 70 %, vorteilhafterweise zumindest 90 % und besonders bevorzugt 100 % verstanden werden soll.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Luftführungseinheit eine Lufteinlassöffnung aufweist, die in Bezug auf die Motoreinheit zumindest teilweise radial angeordnet ist. Unter „radial in Bezug auf die Motoreinheit“ soll dabei insbesondere verstanden werden, dass die Lufteinlassöffnung wenigstens eine Querschnittsfläche aufweist, die senkrecht zu einer Radialrichtung in Bezug auf eine Abtriebswelle der Motoreinheit orientiert ist und die im Bereich des Motorgehäuses angeordnet ist. Dadurch kann eine konstruktiv einfache und Platz sparende Luftführung vom Lüfterrad zu der Ausblasöffnung realisiert werden. In einer besonders vorteilhaften weiteren Ausführung ist die Einlassöffnung in Bezug auf das Lüfterrad radial in Richtung Arbeitsebene angeordnet.
  • Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Luftführungseinheit einen unverzweigten Luftführungskanal aufweist, der dazu vorgesehen ist, den vom Lüfterrad erzeugten Luftstrom an der geschlossenen Motoreinheit vorbeizuleiten. Durch das Vorbeileiten des Luftstroms an der Motoreinheit kann das Lüfterrad vorteilhafterweise in einem hinteren Bereich der Handwerkzeugmaschine angeordnet werden, wodurch insbesondere auch auf Zukaufteile mit einer Anordnung des Lüfterrads im hinteren Bereich der Motoreinheit zurückgegriffen werden kann.
  • Vorteilhafterweise weist die Handwerkzeugmaschine eine Arbeitsebene auf, zu der der Luftführungskanal im Wesentlichen parallel verläuft. Unter der „Arbeitsebene“ soll hier eine Fläche eines Führungsschuhs der Handwerkzeugmaschine verstanden werden, an der ein Werkstück in einem Betriebszustand der Handstichsäge, insbesondere während einer Bearbeitung des Werkstücks, anliegt. Dadurch kann ein konstruktiv einfacher und kurzer Luftführungskanal realisiert werden. Dadurch können besonders vorteilhaft Strömungsverluste zwischen dem Lüfterrad und der Spanblasvorrichtung gesenkt werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Motoreinheit einen Gleichstrom-Elektromotor aufweist. Durch die Ausbildung der Motoreinheit als ein Gleichstrom-Elektromotor kann eine Ausgestaltung der Handwerkzeugmaschine als eine Akku-Handwerkzeugmaschine besonders einfach und ohne zusätzliche Stromwandlervorrichtung realisiert werden.
  • In einer besonders günstigen Ausgestaltung ist die Motoreinheit als ein Montagemodul ausgebildet. Unter einem „Montagemodul“ soll eine vorgefertigte Einheit verstanden werden, die, beispielsweise als Zukaufteil, insbesondere ohne weitere Modifikationen in einem einzigen Montageschritt in eine bereits vorhandene Baugruppe, wie insbesondere das Handwerkzeugmaschinengehäuse, eingebaut werden kann. Durch die Ausführung der Motoreinheit als ein Montagemodul kann der Antrieb der Handstichsäge konstruktiv einfach gestaltet werden.
  • Figurenliste
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Zeichnungen, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
    • 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäß als Handstichsäge ausgebildeten Handwerkzeugmaschine,
    • 2 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäß als Handstichsäge ausgebildeten Handwerkzeugmaschine mit einer abgenommenen Halbschale und
    • 3 eine schematische Darstellung einer Halbschale der erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 bis 3 zeigen eine Handwerkzeugmaschine 10, die als eine Akku-Handstichsäge 40 ausgebildet ist. Die Handwerkzeugmaschine 10 umfasst ein Werkzeugmaschinengehäuse 12 mit einem länglichen, in einer Haupterstreckungsrichtung der Handwerkzeugmaschine verlaufenden Handgriff 42. Die Handwerkzeugmaschine 10 weist einen Führungsschuh 58 auf. Der Führungsschuh 58 umfasst eine Werkstückauflagefläche 60. Die Werkstückauflagefläche 60 spannt eine Arbeitsebene 34 auf. Die Haupterstreckungsrichtung der Handwerkzeugmaschine 10 verläuft parallel zur Arbeitsebene 34. In einem vorderen Bereich der Handwerkzeugmaschine 10 ist die Handwerkzeugmaschine 10 über eine Einsatzwerkzeugbefestigung 44 lösbar mit einem Einsatzwerkzeug 46, das als ein Sägeblatt ausgebildet ist, verbunden.
  • Die Handwerkzeugmaschine 10 enthält eine Motoreinheit 14, die in dem Werkzeugmaschinengehäuse 12 der Handwerkzeugmaschine 10 befestigt ist. Die Motoreinheit 14 ist räumlich unterhalb des Handgriffs 42 zwischen dem Handgriff 42 und dem Führungsschuh 58 angeordnet. Die Motoreinheit ist als ein Montagemodul ausgebildet. Die Motoreinheit 14 umfasst ein Motorgehäuse 26, ein in dem Motorgehäuse 26 integriertes Lüfterrad 16 und eine Abtriebswelle 48. Weiter weist die Motoreinheit 14 einen Motorblock 70 auf. Der Motorblock 70 umfasst einen Stator und einen Rotor. Der Motorblock 70 bildet einen Gleichstrom-Elektromotor 36 aus. Das integrierte Lüfterrad 16 ist dazu vorgesehen, den Motorblock 70 zu kühlen. Das Motorgehäuse 26, der Motorblock 70 sowie das Lüfterrad 16 sind vorgefertigt miteinander verbunden und werden in einem Montageschritt in das Werkzeugmaschinengehäuse 12 eingebaut.
  • Weiter umfasst die Handwerkzeugmaschine 10 eine Hubeinheit 50. Die Abtriebswelle 48 treibt die Hubeinheit 50 an, die während eines Arbeitsvorgangs die Einsatzwerkzeugbefestigung 44 mit einer Hubbewegung entlang einer Hubrichtung 52 hin und her bewegt. Das Werkzeugmaschinengehäuse 12 umfasst des Weiteren eine Mehrzahl von Ansaugöffnungen 54 im Bereich der Motoreinheit 14. Durch diese Ansaugöffnungen 54 wird Luft aus einer Umgebung 56 angesogen.
  • Die Abtriebswelle 48 der Motoreinheit 14 ist mit ihrer Haupterstreckungsrichtung in etwa parallel zu der Haupterstreckungsrichtung der Handwerkzeugmaschine 10 angeordnet. Das Lüfterrad 16 und der Motorblock 70 sind entlang der Haupterstreckungsrichtung der Abtriebswelle 48 hintereinander angeordnet. Die Haupterstreckungsrichtung der Abtriebswelle 48 ist dabei, ausgehend von einer der Einsatzwerkzeugbefestigung 44 abgewandten Seite der Motoreinheit 14, in Richtung der Einsatzwerkzeugbefestigung 44 gerichtet. Das integrierte Lüfterrad 16 befindet sich in einer der Einsatzwerkzeugbefestigung 44 abgewandten Hälfte des Motorgehäuses 26. Das Motorgehäuse 26 umfasst vier Motorentlüftungsöffnungen 24, über die ein Luftstrom 28, der von dem Lüfterrad 16 erzeugt wird, aus dem Motorgehäuse 26 der Motoreinheit 14 herausgeführt wird. Die Motorentlüftungsöffnungen 24 sind axial in Höhe des Lüfterrads 16 in das Motorgehäuse 26 eingebracht. Eine Erstreckung der Motorentlüftungsöffnungen 24 in Umfangsrichtung des Lüfterrads 16 ist größer als eine entlang der Haupterstreckungsrichtung gerichtete Breite der Motorentlüftungsöffnungen 24.
  • Zur Weiterleitung des von dem Lüfterrad 16 erzeugten Luftstroms 28 umfasst das Werkzeugmaschinengehäuse 12 eine Luftführungseinheit 22. Die Luftführungseinheit 22 weist eine Lufteinlassöffnung 30 auf. Die Lufteinlassöffnung 30 ist in Bezug auf die Motoreinheit 14 radial angeordnet und umgibt die Motoreinheit 14 teilweise. Die Lufteinlassöffnung 30 weist dabei eine Querschnittsfläche auf, die senkrecht zu einer Radialrichtung in Bezug auf die Abtriebswelle 48 der Motoreinheit 14 orientiert ist und die im Bereich des Motorgehäuses 26 angeordnet ist.
  • Des Weiteren umfasst die Luftführungseinheit 22 zwei Gehäuseelemente 62. Die zwei Gehäuseelemente 62 sind ringförmig ausgeführt. Die Gehäuseelemente 62 begrenzen einen Luftraum 64 im Bereich des Lüfterrads 16 zwischen dem Werkzeugmaschinengehäuse 12 und dem Motorgehäuse 26. Hierbei umschließen die Gehäuseelemente 62 die Motorentlüftungsöffnungen 24 entlang einer Umfangsrichtung. Die Umfangsrichtung verläuft in einer Ebene, die sich senkrecht zu der Haupterstreckungsrichtung der Abtriebswelle 48 erstreckt. Die Gehäuseelemente 62 sind einstückig mit dem Werkzeugmaschinengehäuse 12 ausgebildet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Gehäuseelemente 62 als separat ausgebildete Bauteile ausgebildet sind. Die Gehäuseelemente 62 liegen dicht an dem Motorgehäuse 26 an. Es ist grundsätzlich denkbar, dass zwischen den Gehäuseelementen 62 und dem Motorgehäuse 26 noch zusätzliche Dichtelemente angeordnet sind. Dadurch ist der Luftraum 64 luftdicht vom Rest des Werkzeugmaschinengehäuses 12 getrennt. Die Motorentlüftungsöffnungen 24 münden in den von den zwei Gehäuseelementen 62 begrenzten Luftraum 64 ein. Der Luftstrom 28 wird somit direkt vom Lüfterrad 16 in die Lufteinlassöffnung 30 geleitet.
  • Die Luftführungseinheit 22 weist weiter einen unverzweigten Luftführungskanal 32 auf. Der Luftführungskanal 32 ist direkt an die Lufteinlassöffnung 30 angebunden. Dadurch strömt der Luftstrom 28 direkt vom Lüfterrad 16 in den Luftführungskanal 32. Der Luftführungskanal 32 verläuft im Werkzeugmaschinengehäuse 12 zwischen der Motoreinheit 14 und dem Führungsschuh 58. Der Luftführungskanal 32 ist von Wandungen begrenzt, die mittels des Werkzeugmaschinengehäuses 12 ausgebildet sind. Größtenteils verläuft der Luftführungskanal 32, ausgehend von der Lufteinlassöffnung 30 in Umfangsrichtung des Lüfterrads 16, annähernd parallel zur Arbeitsebene 34 in Richtung der Einsatzwerkzeugbefestigung 44.
  • Zur Ausbildung einer Spanblasvorrichtung 18 umfasst die Luftführungseinheit 22 eine Ausblasöffnung 66, die in einem an die Einsatzwerkzeugbefestigung 44 angrenzenden Bereich zwischen der Hubeinheit 50 und der Arbeitsebene 34 angeordnet ist. Die Spanblasvorrichtung 18 leitet den Luftstrom 28 aus dem Luftführungskanal 32 mittels der Ausblasöffnung 66 auf einen Schnittbereich 20 der Handwerkzeugmaschine 10. Die Luftführungseinheit 22 verbindet somit das Lüfterrad 16 strömungstechnisch mit der Spanblasvorrichtung 18. Die Ausblasöffnung 66 ist an dem der Lufteinlassöffnung 30 abgewandten Enden des Luftführungskanals 22 angebracht. Die Ausblasöffnung 66 ist auf den im Bereich der Einsatzwerkzeugbefestigung 44 auf die Arbeitsebene 34 gerichtet. In einem Betrieb saugt das Lüfterrad 16 Luft aus der Umgebung 56 über die Ansaugöffnung 54 an, bewegt sie innerhalb des Motorgehäuses 26 zur Kühlung durch den Motorblock 70 hindurch und bläst sie über die Motorentlüftungsöffnungen 24 in die Luftführungseinheit 22, die sie über die Ausblasöffnung 66 wieder der Umgebung 56 zuführt.
  • Die Motoreinheit 14 wird über ein Versorgungskabel 68, das an der der Abtriebswelle 48 abgewandten Seite des Motorgehäuses 26 angebracht ist, mit Energie versorgt. Zur Energieversorgung umfasst die Handwerkzeugmaschine 10 eine Akkumulatoreinheit 72, die eine Gleichspannung bereitstellt. Die Motoreinheit 14 ist über eine nicht näher dargestellte Steuerelektronik an die Akkumulatoreinheit 72 angebunden.

Claims (10)

  1. Handwerkzeugmaschine, insbesondere Handstichsäge, mit einem Werkzeugmaschinengehäuse (12), mit einer in dem Werkzeugmaschinengehäuse (12) angeordneten geschlossenen Motoreinheit (14), die ein eigenes, von dem Werkzeugmaschinengehäuse (12) trennbares Motorgehäuse (26) aufweist, und mit einer Spanblasvorrichtung (18) zum Entfernen von Spänen aus einem Schnittbereich (20), gekennzeichnet durch ein in der geschlossenen Motoreinheit (14) integriertes Lüfterrad (16) und eine Luftführungseinheit (22), die das Lüfterrad (16) strömungstechnisch mit der Spanblasvorrichtung (18) verbindet, wobei die geschlossene Motoreinheit (14) in ihrem Motorgehäuse (26) zumindest eine radiale Motorentlüftungsöffnung (24) aufweist, die einen Luftstrom (28) direkt in die Luftführungseinheit (22) leitet, wobei die Luftführungseinheit (22) unmittelbar an die Motorentlüftungsöffnung (24) anschließt.
  2. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftführungseinheit (22) eine Lufteinlassöffnung (30) aufweist, die in Bezug auf die Motoreinheit (14) radial angeordnet ist, insbesondere wobei die Lufteinlassöffnung (30) wenigstens eine Querschnittsfläche aufweist, die senkrecht zu einer Radialrichtung in Bezug auf eine Abtriebswelle (48) der Motoreinheit (14) orientiert ist und die im Bereich des Motorgehäuses (26) angeordnet ist, bevorzugt wobei die Lufteinlassöffnung (30) in Bezug auf das Lüfterrad (16) radial in Richtung Arbeitsebene angeordnet ist.
  3. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftführungseinheit (22) einen unverzweigten Luftführungskanal (32) aufweist, der dazu vorgesehen ist, den vom Lüfterrad (16) erzeugten Luftstrom (28) an der geschlossenen Motoreinheit (14) vorbeizuleiten.
  4. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine Arbeitsebene (34), zu der der Luftführungskanal (32) im Wesentlichen parallel verläuft.
  5. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftführungseinheit (22) zwei Gehäuseelemente (62) umfasst, welche insbesondere ringförmig ausgeführt sind, wobei die Gehäuseelemente (62) einen Luftraum (64) im Bereich des Lüfterrads (16) zwischen dem Werkzeugmaschinengehäuse (12) und dem Motorgehäuse (26) begrenzen.
  6. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseelemente (62) die Motorentlüftungsöffnungen (24) entlang einer Umfangsrichtung umschließen, insbesondere wobei die Umfangsrichtung in einer Ebene verläuft, die sich senkrecht zu der Haupterstreckungsrichtung der Abtriebswelle (48) erstreckt.
  7. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseelemente (62) einstückig mit dem Werkzeugmaschinengehäuse (12) ausgebildet sind, oder als separat ausgebildete Bauteile ausgebildet sind.
  8. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 5-7, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseelemente (62) dicht an dem Motorgehäuse (26) anliegen und/oder, dass zwischen den Gehäuseelementen (62) und dem Motorgehäuse (26) noch zusätzliche Dichtelemente angeordnet sind.
  9. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Motoreinheit (14) einen Gleichstrom-Elektromotor (36) aufweist.
  10. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Motoreinheit (14) als ein Montagemodul (38) ausgebildet ist.
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