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DE102009041710A1 - Insassenschutzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Insassenschutzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102009041710A1
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Germany
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textile
airbag module
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occupant protection
light source
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DE102009041710A
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English (en)
Inventor
Ulrich Rick
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GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
GM Global Technology Operations LLC
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Priority to US12/883,101 priority patent/US8651680B2/en
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Abstract

Insassenschutzvorrichtung 2 für ein Fahrzeug, mit mindestens einem Airbagmodul 3, das in einem Nabenbereich 4 eines Lenkrads 1 angeordnet ist, wobei das Airbagmodul 3 eine einem Fahrzeuglenker zugewandte Sichtoberfläche 6 aufweist, wobei die Sichtoberfläche 6 vollständig oder teilweise aus einem Textil 7 gebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Insassenschutzvorrichtung für ein Fahrzeug mit mindestens einem Airbagmodul, das in einem Nabenbereich eines Lenkrads angeordnet ist, wobei das Airbagmodul eine einem Fahrzeuglenker zugewandte Sichtoberfläche aufweist.
  • Airbagmodule, die in einem Nabenbereich eines Lenkrads angeordnet sind, sind hinreichend bekannt und werden bei einem Frontalaufprall eines Fahrzeugs zum Schutz eines Fahrzeuglenkers eingesetzt. Die Airbagmodule weisen üblicherweise mindestens einen mit Gas befüllbaren Luftsack und eine Airbagmodulabdeckung auf, dessen Sichtoberfläche dem Fahrzeuglenker zugewandt ist. Bei einer Aktivierung des Airbagmoduls öffnet sich oder bricht die Airbagmodulabdeckung, um ein Entfalten des Luftsackes in Richtung des Fahrzeuglenkers zu ermöglichen.
  • Die Druckschrift DE 199 04 321 A1 , die wohl den nächstliegenden Stand der Technik bildet, beschreibt eine Insassenschutzvorrichtung mit wenigstens einem Lenkradairbag, der ortsfest und ohne Mitzudrehen im Nabenbereich eines Lenkrads einer Fahrzeuglenkung angeordnet ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Fahrzeuginnenraum ansprechend und designorientiert zu gestalten.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 5 gelöst.
  • Bevorzugte oder vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und/oder den beigefügten Figuren.
  • Erfindungsgemäß wird eine Insassenschutzvorrichtung vorgeschlagen, die für ein Fahrzeug geeignet und/oder ausgebildet ist. Insbesondere ist die Insassenschutzvorrichtung zur Integration in ein Auto ausgebildet. Die Insassenschutzvorrichtung umfasst mindestens ein Airbagmodul, das in einem Nabenbereich eines Lenkrads angeordnet ist. Vorzugsweise weist das Airbagmodul mindestens einen Gasgenerator und mindestens einen Luftsack auf, der dazu ausgebildet ist, sich bei einem Unfall, insbesondere bei einem Frontalaufprall, in Richtung eines Fahrzeuglenkers zu entfalten. Das Airbagmodul weist weiterhin eine dem Fahrzeuglenker zugewandte Sichtoberfläche auf. Vorzugsweise bildet die Sichtoberfläche des Airbagmoduls die Sichtoberfläche eines Lenkradmittelbereiches.
  • Erfindungsgemäß ist die Sichtoberfläche vollständig oder teilweise aus einem Textil gebildet. So kann das Textil die Sichtoberfläche des Airbagmoduls vollflächig oder nur in einen oder mehreren Bereichen bedecken und/oder mit dieser verbunden sein. Der oder die Bereiche können dabei unterschiedliche Größen und/oder Formen aufweisen und/oder mindestens ein Zeichen, ein Symbol, ein Muster, einen Buchstaben und/oder einen Schriftzug auf der Sichtoberfläche bilden. Optional ist die Sichtoberfläche aus einem regelmäßig oder unregelmäßig durchbrochenen Textil gebildet. Insbesondere kann das Textil rasterartig ausgebildet sein, wobei das Raster die Sichtoberfläche vollflächig oder nur teilweise bedecken kann.
  • Vorzugsweise weist das Textil eine farbliche Gestaltung auf, wobei das Textil einfarbig oder mehrfarbig ausgebildet sein kann. Optional kann das Textil gemustert ausgebildet sein.
  • Es ist vorteilhaft, dass durch die Erfindung ein neues imageprägendes Designmerkmal in das Fahrzeuginterieur, insbesondere auf das Lenkrad, eingebracht werden kann. Durch verschiedene Varianten des Textils ist es möglich, die Sichtoberfläche stofflich und/oder farblich an das übrige Fahrzeuginterieur anzupassen und/oder die Haptik zu verbessern. Die Insassenschutzvorrichtung umfasst optional einschließend ein Fahrzeuginterieur, insbesondere Fahrzeugsitze, Türverkleidungen und/oder ein Armaturenbrett, welche zumindest abschnittsweise das gleiche Textil wie an dem Airbagmodul aufweisen. So kann ein junges, frisches Design gewährleistet werden und dem allgemeinen Zeitgeist oder etwaigen Modetrends entsprochen werden. Durch eine Übereinstimmung des Lenkraddesigns, insbesondere der Sichtoberfläche des Airbagmoduls mit dem übrigen Fahrzeuginterieur, wird eine beruhigende Wirkung auf den Fahrer erzielt. Als ein weiterer Vorteil ist zu nennen, dass in vielen Fällen eine aufwendige Oberflächengestaltung, wie z. B. eine Lackierung der Sichtoberfläche des Airbagmoduls entfallen kann und so Kosten gespart werden können.
  • In einer besonders bevorzugten Ausbildung der Erfindung sind das Airbagmodul und/oder der Nabenbereich des Lenkrads gegenüber einer Drehbewegung des Lenkrads feststehend und/oder stationär angeordnet. Vorzugsweise dreht sich das Airbagmodul und/oder der Nabenbereich des Lenkrads nicht mit einem Lenkradkranz und nicht mit Lenkradspeichen mit. Insbesondere ist das Airbagmodul und/oder der Nabenbereich ortsfest und/oder unabhängig von einem Drehwinkel des Lenkradkranzes und/oder der Lenkradspeichen angeordnet.
  • Ein feststehendes Airbagmodul und/oder Nabenbereich des Lenkrads kann eine besonders beruhigende Wirkung auf den Fahrzeuglenker haben. Dabei kann die statische Lage von Bedienelementen am Airbagmodul zusätzlich eine Erleichterung beim Fahren und Lenken bieten. Eine Kombination des festestehenden Airbagmoduls mit der erfindungsgemäßen Sichtoberfläche des Airbagmoduls ermöglicht es, die beruhigende Wirkung auf den Fahrzeuglenker zu verstärken. Weiterhin wird gewährleistet, weitgehend gestalterische Elemente mit einer verbesserten Bedienbarkeit und Ergonomie zu verbinden.
  • Eine mögliche Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Textil direkt, insbesondere ohne Zwischenschicht, auf dem Airbagmodul und/oder einer Airbagmodulabdeckung angebracht ist, wobei das Airbagmodul vorzugsweise die Airbagmodulabdeckung umfasst. Die Airbagmodulabdeckung ist üblicherweise dazu ausgebildet und/oder geeignet, bei einer Aktivierung des Airbagmoduls wegzuklappen, sich zu öffnen und/oder ein Austreten des mindestens einen Luftsacks aus dem Airbagmodul zu ermöglichen.
  • Das Textil kann beispielsweise über das Airbagmodul und/oder die Airbagmodulabdeckung gespannt sein und/oder durch andere geeignete Verfahren oder Techniken, wie z. B. Verkleben, Einklemmen der Textilenden, Vernähen und/oder Verknöpfen, u. v. m., auf dem Airbagmodul und/oder der Airbagmodulabdeckung angebracht sein.
  • In einer anderen Ausgestaltung ist das Textil indirekt mit einer oder mehreren Zwischenschichten auf der Airbagmodulabdeckung angebracht. Das Textil weist vorzugsweise eine Trägerfolie und/oder Beschichtung auf und/oder ist mit dieser verbunden. Insbesondere ist die Trägerfolie und/oder die Beschichtung auf einer der Sichtoberfläche abgewandten Seite und dem Airbagmodul zugewandten Seite angeordnet. Beispielsweise umfasst die Trägerfolie und/oder Beschichtung eine Sperrschicht und/oder einen Verbundstoff, die/der mit dem Airbagmodul und/oder der Airbagmodulabdeckung verbunden ist. Die Verbindung kann optional durch Formhinterspritzen, Kleben, Kaschieren, thermische Wärmeeinbringung, wie z. B. Schweißen, Lasern, etc., oder durch andere geeignete Fügeverfahren erfolgen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst das Textil Gewebe, Gestricke, Gewirke, Fasern und/oder Garne. Vorzugsweise weist das Textil natürliche und/oder künstliche Bestandteile auf. Insbesondere kann das Textil ein Fasern und/oder Garne aufweisendes Flächengebilde umfassen, wie z. B. Stoff, Tuch, Filz, und/oder Vlies. Das Textil kann in einer optionalen Ausbildung auch Flock umfassen, der kurz geschnittene Fasern bezeichnet, die auf einem Klebstoffbett aufgebracht werden. Es ist durchaus möglich, dass die Sichtoberfläche nur aus einem Textil oder aus mehreren unterschiedlichen Textilien gebildet ist.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung oder eine Weiterbildung der Erfindung sieht eine Lichtquelle vor, welche die Sichtoberfläche selektiv und/oder ausschließlich vollflächig oder teilflächig beleuchtet, und/oder welche die Sichtoberfläche durch eine vollflächige oder teilflächige Emission von optischer Strahlung hinterleuchtet, und/oder welche durch Flächenbereiche der Sichtoberfläche gebildet ist.
  • Der weitere Gegenstand der Erfindung kann insbesondere auch ohne das Textil realisiert sein.
  • Vorzugsweise ist die Lichtquelle dazu ausgebildet und/oder angeordnet, nur der Sichtoberfläche zugeordnet zu sein und/oder nur die Sichtoberfläche vollflächig oder teilflächig zu beleuchten. Denkbar ist, dass die Lichtquelle ein oder mehrere künstliche Leuchtmittel umfasst. Beispielsweise umfasst die Lichtquelle ein oder mehrere geeignete Leuchtmittel, wie z. B. Leuchtdioden. Insbesondere ist die Lichtquelle außerhalb des Airbagmoduls angeordnet und/oder dazu geeignet und/oder ausgebildet, die Sichtoberfläche von einer Vorderseite zu beleuchten, wobei die Vorderseite einem Fahrzeuglenker zugewandt ist. Denkbar ist, dass die Beleuchtung direkt oder indirekt, z. B. über Reflektoren, erfolgt.
  • Möglich ist, dass die Lichtquelle ein oder mehrere Displays und/oder Leuchtdioden und/oder Leuchtfasern, wie z. B. Glasfasern, umfasst. Insbesondere ist die Lichtquelle in der Sichtoberfläche und/oder einer Außenwand des Airbagmoduls integriert. Optional ist die Lichtquelle in die Sichtoberfläche und/oder in die Außenwand des Airbagmoduls eingebracht, vorzugsweise sind die Leuchtfasern durch ein thermisches Spritzgießverfahren eingespritzt und/oder umspritzt. Bildet das Textil die Sichtoberfläche, so sind die Leuchtfasern insbesondere in das Textil eingebracht, beispielsweise sind die Leuchtfasern im Textil vernäht und/oder verwebt. Vorzugsweise ist die Lichtquelle dazu geeignet und/oder ausgebildet, die Sichtoberfläche von einer Rückseite zu beleuchten, wobei die Rückseite dem Airbagmodul zugewandt und/oder von dem Fahrzeuglenker abgewandt ist.
  • Bilden Flächenbereiche der Sichtoberfläche die Lichtquelle, so kann die Lichtquelle z. B. vollflächig oder teilflächig lumineszente Elemente umfassen, die in oder auf der Sichtoberfläche oder dem Textil angeordnet sind und/oder mit der Sichtoberfläche oder dem Textil verbunden sind. Optional kann die Lichtquelle Fasern umfassen, die Lumineszenz aufweisen. Optional sind die Fasern phosphorisierend und/oder fluoreszierend ausgebildet und/oder sie weisen phosphorisierende und/oder fluoreszierende Bestandteile, wie z. B. Farbstoffe und/oder Beschichtungen, auf. Vorzugsweise sind die Fasern in das Textil eingebracht, insbesondere eingenäht und/oder verwebt. Möglich ist auch, dass die Sichtoberfläche oder das Textil Farbstoffe und/oder Beschichtungen aufweisen, die Lumineszenz aufweisen.
  • Optional ist die Lichtquelle dazu geeignet und/oder ausgebildet, die Sichtoberfläche vollständig gemustert zu beleuchten. Vorzugsweise beleuchtet die Lichtquelle die Sichtoberfläche in einem regelmäßigen oder unregelmäßigen Muster. Beispielsweise beleuchtet die Lichtquelle die Sichtoberfläche vollflächig und/oder vollständig rasterartig.
  • Eine andere mögliche bevorzugte Ausbildung der Erfindung sieht vor, dass die Lichtquelle dazu geeignet und/oder ausgebildet ist, die Sichtoberfläche teilweise und/oder punktuell zu beleuchten. So kann die Lichtquelle die Sichtoberfläche nur in einem oder mehreren Bereichen und/oder Abschnitten beleuchten. Durchaus denkbar ist, dass die Lichtquelle dazu geeignet und/oder ausgebildet ist, die Sichtoberfläche in einem oder mehreren Mustern zu beleuchten. Vorzugsweise sind die Muster voneinander unabhängig und/oder teilweise zusammenhängend und/oder vollständig zusammenhängend angeordnet. Insbesondere können die Muster regelmäßig oder unregelmäßig angeordnet sein.
  • Es ist im Rahmen der Erfindung ebenfalls vorstellbar, dass die Lichtquelle dazu geeignet und/oder ausgebildet ist, ein oder mehrere Zeichen, Symbole, Bilder, Buchstaben und/oder Schriftzüge auf der Sichtoberfläche zu erzeugen. Vorteilhaft daran ist, dass zukünftige Designkonzepte und -Strategien unterstützt bzw. umgesetzt werden können und eine Bildung von Markenimage gefördert werden kann.
  • In einer weiteren möglichen Ausführung ist die Lichtquelle als ein Informationsmedium ausgebildet. Beispielsweise kann die Lichtquelle dazu geeignet und/oder ausgebildet sein, eine Beleuchtung in Form eines Markenzeichens und/oder -Logos zu erzeugen und/oder ein Blinken einer Warnleuchte auf der Sichtoberfläche zu erzeugen und/oder wechselnde Navigationsdaten eines Navigationssystems darzustellen. Als Vorteil ist ein erweiterter Insassenschutz oder eine erweiterte Informationsdarstellung durch neuartige, designorientierte, gut sichtbare Informationsmedien zu nennen.
  • Eine weitere mögliche Ausbildung der Erfindung sieht vor, dass die Lichtquelle dazu geeignet und/oder ausgebildet ist, eine zeitlich veränderliche Beleuchtung zu erzeugen. Beispielsweise kann die Lichtquelle Licht in wechselnden Farben emittieren und/oder wechselnde Anzeigen darstellen. So kann z. B. zu einem Zeitpunkt ein bestimmtes Zeichen, Bild oder Symbol angezeigt werden und nach einer gewissen Zeit ein anderes Zeichen, Bild oder Symbol.
  • Optional weist das Textil oder Bestandteile des Textils Lumineszenzbereiche auf. Vorzugsweise emittiert das Textil oder dessen Bestandteile bei einer geeigneten Anregung Licht und/oder gibt optische Strahlung ab. Insbesondere ist das Textil oder dessen Bestandteile phosphorisierend und/oder fluoreszierend ausgebildet. So kann das Textil oder dessen Bestandteile z. B. phosphorisierende und/oder fluoreszierende Farbstoffe oder Beschichtungen aufweisen. Alternativ oder ergänzend können Lumineszenz aufweisende Fäden oder Fasern eingebracht sein.
  • In einer weiteren möglichen Ausbildung der Erfindung weist das Textil Veredelungselemente auf. Vorzugsweise umfassen die Veredelungselemente eine oder mehrere Prägungen, Ornamente, Verzierungen, Aufnähungen oder Einwebungen, z. B. auch mit Kontrastfäden. Die Veredelungselemente können eine oder mehrere verschiedene Formen, Symbole, Embleme, Bilder, Buchstaben und/oder Schriftzüge darstellen. So kann das Textil durch das Veredelungselement beispielsweise ein Hupensymbol und/oder einen Airbag-Schriftzug und/oder ein Markenlogo aufweisen.
  • Diese Ausbildung weist den Vorteil auf, dass das Textil als ein Informationsträger dienen kann. In vielen Fällen ist es möglich, eine Funktionsvereinigung zu erreichen. Dadurch dass auf dem Lenkrad bzw. dem Airbagmodul und/oder der Airbagmodulabdeckung ein oder mehrere aufgebrachte Informationsträger, wie z. B. Markenzeichen oder Hubsymbole bereits durch Veredelungselemente angeordnet sind, kann auf zusätzliche Informationsträger verzichtet werden kann. Dies führt zu einer Verringerung der Anzahl von Bauteilen und somit zur einer Kostenersparnis. Weiterhin kann möglicherweise eine individuelle Gestaltung des Textils nach Kundenwünschen erfolgen und so Wettbewerbsvorteile gesichert werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist das Textil eine Schutzschicht auf. Vorzugsweise ist die Schutzschicht auf der Oberseite des Textils angeordnet und bietet Schutz gegen Verschmutzung, Verschleiß und/oder Vergilbung. Insbesondere ist die Schutzschicht durch eine Imprägnierung und/oder eine Teflon-, Nano-, Top Tec-, und/oder Lackierungsbeschichtung gebildet. Die Schutzschicht kann aufgesprüht, aufgepinselt, aufgestrichen oder durch jedes andere geeignete Verfahren auf das Textil aufgebracht sein. Die Schutzschicht bietet so in vorteilhafter Weise Langlebigkeit bei gleichbleibender ansprechender Optik.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Textil einen Bereich überspannt, in dem eine Aufreißnaht der oder einer Airbagmodulabdeckung angeordnet ist. Die Aufreißnaht ist dazu geeignet und/oder ausgebildet, bei einer Aktivierung des Airbagmoduls zu reißen. Die Aufreißnaht ist beispielsweise ein Bereich schwachen Materials der Airbagmodulabdeckung und/oder ein Öffnungsbereich der Airbagmodulabdeckung und/oder eine Sollbruchstelle im Material der Airbagmodulabdeckung.
  • Denkbar ist, dass das Textil im Bereich der Aufreißnaht eine Schwächung aufweist, die vorzugsweise an der Unterseite angeordnet ist. Die Schwächung kann beispielsweise durch ein mechanisches Verfahren, wie eine Laserbehandlung eingebracht sein. Durch das Aufreißen des Textils kann eine freie Entfaltung des Luftsacks in Richtung des Fahrzeuglenkers gewährleistet werden. Die Anbringung der Schwächung auf der Unterseite bietet den Vorteil, dass das Design der Sichtoberfläche nicht beeinträchtigt wird.
  • Besonders bevorzugt ist jedoch, dass das Textil keine Schwächung aufweist. Insbesondere ist das Textil dazu geeignet und/oder ausgebildet, auch ohne Schwächung bei einer Aktivierung des Airbagmoduls im Bereich der Aufreißnaht zu reißen. Vorzugsweise umfasst das Textil ein Flächengewebe aus Fasern und/oder Mikrofasern, wie z. B. Vlies und/oder Alcantara, da dieses Flächengewebe auch ohne Schwächung reißen kann. Vorteilhaft ist, dass bei der Ausbildung des Textils ohne Schwächung ein Fertigungsschritt eingespart werden kann und somit eine Kostenersparnis genutzt werden kann.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Textil an der Aufreißnaht Schnitt- und/oder Stoßstellen aufweist. Vorzugsweise überspannt das Textil die Aufreißnaht nicht, insbesondere stößt das Textil ein- oder mehrseitig an die Aufreißnaht an. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass sie keinen hindernden Einfluss auf das Aufreißverhalten der Airbagmodulabdeckung hat. Somit werden in einer vorteilhaften Weise funktionelle und gestalterische Elemente vereinigt.
  • In einer weiteren möglichen Ausbildung der Erfindung weist das Textil an den Schnitt- und/oder Stoßstellen einen Ablöseschutz auf. Vorzugsweise umfasst der Ablöseschutz eine konstruktive Gestaltung, die dazu geeignet ist, ein Offenlegen und/oder Abstehen der Schnitt- und/oder Stoßstellen des Textils vom Airbagmodul und/oder der Airbagmodulabdeckung zu vermeiden. Die Schnitt- und/oder Stoßstellen sind beispielsweise durch einen Fortsatz am Airbagmodul und/oder an der Airbagmodulabdeckung eingefasst oder in einer Sicke und/oder Nut und/oder Vertiefung des Airbagmoduls und/oder der Airbagmodulabdeckung integriert. Optional kann das Textil um das Airbagmodul und/oder die Airbagmodulabdeckung geschlagen und/oder gefalzt werden.
  • Besonders bevorzugt ist, dass das Airbagmodul und/oder die Airbagmodulabdeckung in seiner Stärke um eine Höhe des Textils reduziert ist und sich somit glatte Übergänge an das Airbagmodul und/oder die Airbagmodulabdeckung anschließenden Interieurelementen erzielen lassen. Der Ablöseschutz bietet in vorteilhafter Weise eine Steigerung der Langlebigkeit und/oder Haltbarkeit des Textils bzw. der Sichtoberfläche. Somit kann eine Qualitätssteigerung erreicht und Reklamationen vermieden werden.
  • Eine weitere mögliche Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Airbagmodulabdeckung am Airbagmodul lösbar angeordnet ist. Vorzugsweise ist die Airbagmodulabdeckung dazu ausgebildet, ohne Beschädigung vom Airbagmodul abgenommen zu werden. Insbesondere ist die Airbagmodulabdeckung in das Airbagmodul eingehakt, verrastet, verschraubt oder mit anderen geeigneten Befestigungsmitteln an das Airbagmodul lösbar angebunden.
  • Ein Vorteil der lösbaren Anordnung ist, dass ein problemloser Austausch der Airbagmodulabdeckung erfolgen kann. Dies kann insbesondere bei einer Beschädigung der Airbagmodulabdeckung und/oder dessen Sichtoberfläche nützlich sein. Besonders vorteilhaft ist auch, dass es einem Kunden ermöglicht wird, Designtrends zu folgen und dem eigenen Geschmack gerecht zu werden, indem er sich auch nach einem Kauf eines Fahrzeugs für eine andere Gestaltung der Sichtoberfläche der Airbagmodulabdeckung entscheiden kann. Somit kann individuellen, wechselnden Kundenwünschen auch in einem „aftersales business” nachgekommen werden.
  • In einer weiteren möglichen Ausführungsform der Erfindung weist das Airbagmodul und/oder das Lenkrad ein geerdetes metallisches Bauteil auf, wobei zwischen dem Bauteil und dem Textil eine elektrisch leitende Verbindung besteht. Vorzugsweise erfolgt die Verbindung über elektrisch leitende Fäden, Kabel oder Bänder, die optional bei einer Aktivierung des Airbagmoduls reißen. Vorstellbar ist auch, dass das Textil und/oder die Airbagmodulabdeckung elektrisch leitende Komponenten, wie z. B. Fasern, insbesondere Kohlenstofffasern, umfasst. Diese können beispielsweise in das Textil eingebracht und/oder eingewebt und/oder eingenäht sein. Es ist ebenfalls optional möglich, dass die Zwischenschicht des Textils und/oder die Schutzschicht elektrisch leitfähig ausgebildet ist. Kombinationen der aufgeführten Möglichkeiten sind ebenfalls denkbar. Vorteilhaft ist, dass eine elektrostatische Aufladung des Textils, die z. B. durch Reibung entstehen kann, abgewehrt wird, indem die Aufladung sicher und gleichmäßig abgeleitet werden kann.
  • In einer besonders bevorzugten Ausbildungsform ist das geerdete metallische Bauteil dazu geeignet und/oder ausgebildet, die elektrostatische Aufladung des Textils abzuwehren und zugleich als Stromversorgung für die Lichtquelle zu dienen. Diese Funktionsvereinigung hat den Vorteil, dass zusätzliche Bauteile eingespart und Kosten reduziert werden können.
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung. Dabei zeigen:
  • 1 eine Draufsicht eines Lenkrades mit einer Insassenschutzvorrichtung;
  • 2a eine Abwandlung der Insassenschutzvorrichtung aus 1, insbesondere eine Draufsicht eines Airbagmoduls und einer Airbagmodulabdeckung;
  • 2b einen Schnitt durch das Airbagmodul und die Airbagmodulabdeckung aus 2a.
  • Ein mögliches Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in 1 gezeigt, die eine Draufsicht eines Lenkrades 1 mit einer Insassenschutzvorrichtung 2 zeigt. Das Lenkrad 1 ist in einem Innenraum eines Fahrzeugs vor einem Fahrzeuglenker angeordnet.
  • Die Insassenschutzvorrichtung 2 umfasst ein Airbagmodul 3, das in einem Nabenbereichs 4 des Lenkrades 1 angeordnet ist. Das Airbagmodul 3 umfasst mindestens einen Gasgenerator, mindestens einen Luftsack und eine Airbagmodulabdeckung 5. Bei einem Aufprall des Fahrzeugs strömt Gas aus dem mindestens einen Gasgenerator in den mindestens einen Luftsack, woraufhin sich dieser in Richtung des Fahrzeuglenkers ausdehnt und die Airbagmodulabdeckung 5 öffnet.
  • Das Airbagmodul 3 weist eine Sichtoberfläche 6 auf. Insbesondere ist die Sichtoberfläche 6 dem Fahrzeuglenker zugewandt. Die Sichtoberfläche 6 ist vollständig oder teilweise aus einem Textil 7 gebildet.
  • Das Airbagmodul 3 und/oder der Nabenbereich 4 des Lenkrads 1 sind feststehend angeordnet, das heißt, sie folgen einer Lenkbewegung eines Lenkradkranzes 8 und von Lenkradspeichen 9 nicht. Insbesondere ist das Airbagmodul 3 und/oder der Nabenbereich 4 von einem Drehwinkel des Lenkradkranzes 8 und der Lenkradspeichen 9 unabhängig angeordnet.
  • Das, Textil 7 ist direkt auf dem Airbagmodul 3 und/oder der Airbagmodulabdeckung 5 angebracht und/oder befestigt, insbesondere weist das Textil 7 keine Zwischenschicht auf. Die Befestigung auf dem Airbagmodul 3 und der Airbagmodulabdeckung 5 erfolgt vorzugsweise durch einen adhäsiven Stoff und/oder durch ein Vernähen und/oder Verknöpfen und/oder durch ein Einklemmender Textilenden, etc.
  • Das Textil 7 überspannt zudem einen Bereich, in dem eine Aufreißnaht 10 der Airbagmodulabdeckung 5 angeordnet ist. So ist die Aufreißnaht 10 für den Fahrzeuglenker nicht sichtbar angeordnet. An der Aufreißnaht 10 bricht die Airbagmodulabdeckung 5 bei Aktivierung des Airbagmoduls 3 auf und gewährleistet ein Austreten des mindestens einen aufgeblähten Luftsackes aus dem Airbagmodul 3.
  • Das Textil 7 umfasst Fasern, insbesondere ist das Textil 7 als ein Vliesstoff, z. B. Alcantara, ausgebildet. Das Textil 7 ist dazu ausgebildet, bei Aktivierung des Airbagmoduls 3 zu reißen, da Flächengewebe mit Fasern üblicherweise dazu geeignet und/oder ausgebildet sind, ohne eine vorher eingebrachte Schwächung zu reißen. Insbesondere erfolgt der Riss im Bereich der Aufreißnaht 10, um eine freie Entfaltung des mindestens einen Luftsacks in Richtung des Fahrzeuglenkers zu gewährleisten.
  • Das Textil 7 umfasst eine Einwebung mit leitenden Fasern, die z. B. einen hohen Kohlenstoffanteil aufweisen. Diese erzeugen eine kontinuierliche Ableitung einer elektrischen Aufladung des Textils 7. Weiterhin weist das Textil 7 eine Schutzschicht auf, insbesondere umfasst es eine Imprägnierung und/oder eine Teflon-, Nano-, Top Tec-, und/oder Lackierungsbeschichtung, um es vor Abnutzung und/oder Ausbleichen zu schützen.
  • Die Sichtoberfläche 6 ist in die Sichtoberflächenabschnitte 6a, 6b, 6c, 6d unterteilt, die von den Textilteilflächen 7a, 7b, 7c und 7d gebildet sind. Die Sichtoberflächenabschnitte 6a, 6b und 6c sind auf der Airbagmodulabdeckung 5 angeordnet, der Sichtoberflächenabschnitt 6d auf dem Airbagmodul 3.
  • Der Sichtoberflächenabschnitt 6a wird von der Textilteilfläche 7a gebildet. Diese ist direkt durch eine künstliche Lichtquelle hinterleuchtet. Bei der künstlichen Lichtquelle handelt es sich um ein oder mehrere LEDs, die auf einer dem Airbagmodul 3 zugewandten Rückseite der Textilteilfläche 7a und/oder des Sichtoberflächenabschnitts 6a angeordnet sind. Optional kann/können das/die LED/s in einer Aussparung an der Außenwand des Airbagmoduls 3 oder der Airbagmodulabdeckung 5 angeordnet sein. Es ist ebenfalls möglich, dass die künstliche Lichtquelle Leuchtfasern umfasst, die in der Textilteilfläche 7a vernäht und/oder verwebt sind. Weiterhin weist die Textilteilfläche 7a Veredelungselemente in Form von Prägungen und Einwebungen mit Kontrastfäden auf.
  • Der Sichtoberflächenabschnitt 6b wird durch die Textilteilfläche 7b gebildet. Die Textilteilfläche 7b bildet die Lichtquelle, insbesondere emittiert die Textilteilfläche 7b optische Strahlung. Vorzugsweise umfasst die Lichtquelle und/oder die Textilteilfläche 7b Fasern, die Lumineszenz aufweisen. Beispielsweise weisen die Fasern einen fluoreszierenden und/oder phosphorisierenden Farbstoff auf. Die Fasern sind in der Textilteilfläche 7b in der Form eines Blitzes angeordnet, insbesondere sind sie in der Form eines Blitzes vernäht und/oder verwebt. Vorstellbar ist auch, dass die Textilteilfläche 7b mit einer Beschichtung in der Gestalt eines Blitzes behandelt ist, die fluoreszierende und/oder phosphorisierende Eigenschaften aufweist. Dadurch wird erreicht, dass die Lichtquelle Licht in der Form Blitzes emittiert.
  • Der Sichtoberflächenabschnitt 6c wird durch die Textilteilfläche 7c gebildet. Sie umgibt den in der Textilteilfläche 7b angeordneten Blitz größtenteils kreisförmig, ist einfarbig und ungemustert ausgebildet. Eine Lichtquelle ist dazu geeignet und/oder ausgebildet, nach einer Aktivierung die Textilteilfläche 7b über Reflektoren in regelmäßigen Abständen zu erleuchten. Die Aktivierung kann beispielsweise durch eine Betätigung einer Warnblinkleuchte erfolgen. Insbesondere blinkt die Lichtquelle im Takt der Warnblinkleuchte. Wird die Warnblinkleuchte nicht betätigt, so bleibt die Textilteilfläche 7b unbeleuchtet.
  • Der Sichtoberflächenabschnitt 6d wird durch die Textilteilfläche 7d gebildet, die das Airbagmodul 3 vollständig rasterartig bedeckt.
  • Optional können die Textilien 7a, 7b, 7c und/oder 7d entfallen, insbesondere kann die Sichtoberfläche 6 abschnittsweise oder vollständig aus einem anderen Material, wie z. B. Kunststoff, Leder oder Metall ausgebildet, sein. Vorstellbar ist, dass die Sichtoberfläche 6 durch ein in der Sichtoberfläche integriertes Display erleuchtet ist, das beispielsweise als eine Informationsanzeige eines Navigationssystems ausgebildet ist.
  • 2a zeigt eine Abwandlung der Insassenschutzvorrichtung 2 aus 1, wobei eine Draufsicht des Airbagmoduls 3 aus 1 dargestellt ist. Einander entsprechende oder gleiche Teile sind in den Figuren jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Das Airbagmodul 3 weist ein geerdetes metallisches Bauteil, vorzugsweise ein Kabel, auf, das eine elektrostatische Aufladung des Textils 7 abwehrt und zugleich als eine Stromzuleitung für die künstlichen Lichtquellen dient.
  • Das Textil 7 ist indirekt auf der Airbagmodulabdeckung 5 angebracht. Das Textil 7 weist eine Zwischenschicht auf, die auf einer dem Fahrzeuglenker abgewandten Seite angeordnet ist. Die Zwischenschicht ist für den Fahrzeuglenker nicht sichtbar angeordnet. Sie ist mit der Airbagmodulabdeckung 5 stoffschlüssig durch ein thermisches Verbundverfahren verbunden.
  • Das Textil 7 weist im Bereich der Aufreißnaht 10 Schnitt- und/oder Stoßstellen 11 auf, insbesondere überspannt das Textil 7 die Aufreißnaht 10 nicht, so dass die Aufreißnaht 10 für den Fahrzeuglenker sichtbar angeordnet ist.
  • 2b zeigt einen Schnitt durch das Airbagmodul 3 aus 2a. Die Airbagmodulabdeckung 5 ist am Airbagmodul 3 lösbar angeordnet, vorzugsweise ist die Airbagmodulabdeckung 5 in das Airbagmodul 3 eingehakt und/oder verrastet. Insbesondere kann die Airbagmodulabdeckung 5 z. B. zu Reparatur- oder Austauschzwecken beschädigungsfrei abgenommen und wieder montiert werden und/oder durch eine andere, gegebenenfalls andersartig designte Airbagmodulabdeckung 5 ersetzt werden.
  • Die Schnitt- und/oder Stoßstellen 11 weisen einen Ablöseschutz auf. Der Ablöseschutz 11 ist an einem ersten Ende 12 des Textils 7 als ein Umschlag des Textils 7 um die Airbagmodulabdeckung 5 ausgebildet und an einem zweiten Ende 13 des Textils 7 als ein Fortsatz des Airbagmoduls 3, der über das zweite Ende 13 ragt. Alternativ kann der Ablöseschutz 11 auch als eine Einfassung des Textils 7, z. B. durch eine Hinterspritzung und/oder als eine Sicke und/oder Nut am Airbagmodul 3 und/oder der Airbagmodulabdeckung 5 ausgebildet sein, in die das Textil 7 an einem oder beiden Enden ragt. Es versteht sich, dass auch Kombinationen der verschiedenen Varianten möglich sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Lenkrad
    2
    Insassenschutzvorrichtung
    3
    Airbagmodul
    4
    Nabenbereich
    5
    Airbagmodulabdeckung
    6
    Sichtoberfläche
    6a–d
    Sichtoberflächenabschnitte
    7
    Textil
    7a–d
    Textilteilabschnitte
    8
    Lenkradkranz
    9
    Lenkradspeichen
    10
    Aufreißnaht
    11
    Schnitt- und/oder Stoßstellen
    12
    Erstes Ende
    13
    Zweite Ende
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 19904321 A1 [0003]

Claims (15)

  1. Insassenschutzvorrichtung (2) für ein Fahrzeug, mit mindestens einem Airbagmodul (3), das in einem Nabenbereich (4) eines Lenkrads (1) angeordnet ist, wobei das Airbagmodul (3) eine einem Fahrzeuglenker zugewandte Sichtoberfläche (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtoberfläche (6) vollständig oder teilweise aus einem Textil (7) gebildet ist.
  2. Insassenschutzvorrichtung (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Airbagmodul (3) und/oder der Nabenbereich (4) des Lenkrads gegenüber einer Drehbewegung des Lenkrads (1) feststehend und/oder stationär angeordnet sind.
  3. Insassenschutzvorrichtung (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Textil (7) direkt oder indirekt mit einer oder mehrerer Zwischenschichten auf dem Airbagmodul (3) und/oder einer Airbagmodulabdeckung (5) angebracht ist.
  4. Insassenschutzvorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Textil (7) Gewebe, Gestricke, Gewirke, Fasern und/oder Garne umfasst.
  5. Insassenschutzvorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche und/oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, gekennzeichnet durch eine Lichtquelle, welche die Sichtoberfläche (6) selektiv und/oder ausschließlich vollflächig oder teilflächig beleuchtet, und/oder welche die Sichtoberfläche (6) durch eine vollflächige oder teilflächige Emission von optischer Strahlung hinterleuchtet, und/oder welche durch Flächenbereiche der Sichtoberfläche (6) gebildet ist.
  6. Insassenschutzvorrichtung (2) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle eine oder mehrere Leuchtdioden und/oder Displays und/oder Leuchtfasern umfasst und/oder lumineszente Elemente als die Lichtquelle umfasst, die in oder auf der Sichtoberfläche (6) oder dem Textil (7) angeordnet sind und/oder mit der Sichtoberfläche (6) oder dem Textil (7) verbunden sind.
  7. Insassenschutzvorrichtung (2) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle dazu geeignet und/oder ausgebildet, die Sichtoberfläche (6) vollständig gemustert zu beleuchten.
  8. Insassenschutzvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle dazu geeignet und/oder ausgebildet ist, die Sichtoberfläche teilweise und/oder punktuell zu beleuchten.
  9. Insassenschutzvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle dazu geeignet und/oder ausgebildet ist, Zeichen, Symbole, Bilder, Buchstaben, Muster und/oder Schriftzüge auf der Sichtoberfläche (6) zu erzeugen.
  10. Insassenschutzvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle als ein Informationsmedium ausgebildet ist.
  11. Insassenschutzvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Textil (7) oder Bestandteile des Textils (7) Lumineszenzbereiche als die Lichtquelle aufweisen.
  12. Insassenschutzvorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Textil (7) Veredelungselemente aufweist.
  13. Insassenschutzvorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Textil (7) eine Schutzschicht aufweist.
  14. Insassenschutzvorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Airbagmodulabdeckung (5) am Airbagmodul (3) lösbar angeordnet ist.
  15. Insassenschutzvorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Airbagmodul (3) und/oder das Lenkrad (1) ein geerdetes metallisches Bauteil aufweist, wobei zwischen dem Bauteil und dem Textil (7) eine elektrisch leitende Verbindung besteht.
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