DE10352566A1 - Airbaganordnung für Fahrzeuge - Google Patents
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Abstract
Airbaganordnung für Fahrzeuge, mit einer Ausnehmung, in der ein Airbagmodul angeordnet ist, wobei die Ausnehmung eine Öffnung aufweist, über die sich ein Airbag in einen Fahrgastraum entfalten kann. Ferner ist eine Abdeckschicht vorgesehen, welche sich über die Öffnung der Ausnehmung hinweg erstreckt und die Öffnung zum Fahrgastraum hin abdeckt, wobei die Abdeckschicht entlang einer Schwächungslinie eine Schwächung aufweist, an der sie bei der Auslösung des Airbagmoduls aufreißt. Die Abdeckschicht ist ausschließlich durch eine über die Öffnung gespannte Bespann- bzw. Dekorschicht gebildet.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Airbaganordnung für Fahrzeuge gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Moderne Fahrzeuge weisen eine Vielzahl von Airbags auf. Bei vielen Fahrzeugen ist standardmäßig ein sogenannter Beifahrerairbag in die Instrumententafel integriert. Das Airbagmodul ist hierbei in einer in der Instrumententafel vorgesehenen Ausnehmung angeordnet. Zum Fahrgastraum hin weist die Ausnehmung eine Öffnung auf, die durch eine Abdeckschicht bzw. einen Airbagdeckel zum Fahrgastraum hin abgedeckt ist. Beim Auslösen des Airbags, wird die Abdeckschicht aufgerissen bzw. der Airbagdeckel klappt auf, so dass sich der Airbag in den Fahrgastraum entfalten kann. Instrumententafeln sind üblicherweise dreischichtig aufgebaut. Meistens bestehen sie aus einem relativ steifen Träger, der auch als Einleger bezeichnet wird, einer darauf aufgebrachten elastischen Zwischenschicht, die üblicherweise aus einem Kunststoffschaummaterial besteht und einer Dekorschicht. Bei modernen, hochpreisigen Fahrzeugen wird aus Designgründen verlangt, dass die „Lage" des Beifahrerairbags vom Fahrgastraum aus nicht ersichtlich ist. Die Dekorschicht soll sich „nahtlos" über den Bereich des Airbags hinweg erstrecken. Es ist also kein „Airbagdeckel" vorgesehen, sondern die In strumententafel reißt bei der Auslösung des Airbags in definierter Weise auf und ermöglicht ein Entfalten des Airbags. Um ein Aufreißen in definierter Weise sicherzustellen müssen der Einleger, die elastische Zwischenschicht und gegebenenfalls auch die Dekorschicht geschwächt sein. Die Schwächung erfolgt beispielsweise durch Laser-, Fräs- oder Ultraschallbearbeitung. Um einerseits den Anforderungen des Designs und andererseits den strengen Sicherheitsanforderungen zu genügen, sind derartige Aufreißlösungen mit erheblichem konstruktiven Aufwand verbunden.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Airbaganordnung zu schaffen, bei der die Airbagabdeckung zukünftigen Designanforderungen genügt und gleichzeitig eine hohe Auslösesicherheit aufweist.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Das Grundprinzip der Erfindung besteht in einer Airbaganordnung, bei der die Abdeckschicht entlang einer Schwächungslinie eine Schwächung aufweist, wobei die Abdeckschicht ausschließlich durch eine über die Austrittsöffnung des Airbags gespannte „Bespann-„ bzw. „Dekorschicht" gebildet ist. Die Bespann- bzw. Dekorschicht kann beispielsweise eine Stoff- oder Textilschicht sein. Alternativ dazu kann die Dekorschicht auch eine Kunststoffschicht oder eine dünne Lederschicht sein.
- Die „Schwächung" kann bereits bei der Herstellung der Bespannung, das heißt bei der Herstellung der Dekorschicht erzeugt bzw. in die Dekorschicht integriert oder eingearbeitet werden. Im Falle einer Stoff- bzw. Textildekorschicht kann die Schwächung dadurch erzeugt werden, dass entlang der „Schwächungslinie" Fäden verwendet werden, die eine geringere Reißfestigkeit aufweisen als die Fäden im übrigen Bereich der Dekorschicht. Alternativ oder ergänzend dazu können entlang der Schwächungslinie auch dünnere Fäden verwendet werden als im übrigen Bereich der Dekorschicht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, im Bereich der Schwächungslinie eine größere „Maschenweite" vorzusehen, wodurch die Reißfestigkeit der Dekorschicht ebenfalls gezielt verringert werden kann. Bei den oben erläuterten „Schwächungsvarianten" kann auf eine „Nachbearbeitung" der Dekorschicht, wie dies aus dem Stand der Technik bekannt ist, verzichtet werden.
- Alternativ dazu kann die Schwächung jedoch auch durch eine Nachbearbeitung, wie zum Beispiel durch Laserschneiden, Fräsen, teilweises Einschneiden bzw. Einritzen mit einem Schneidmesser in die Bespann- bzw. Dekorschicht eingebracht werden.
- Die Dekorschicht kann flexibel und zusätzlich dehnbar, d.h. elastisch sein.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Abdeckschicht über ein oder mehrere Trägerelemente gespannt. Der Begriff „Trägerelement" ist sehr breit zu verstehen. Unter einem Trägerelement wird hier ganz allgemein eine Strukturkomponente verstanden, die im Vergleich zu der Abdeck- bzw. Dekorschicht relativ steif ist. Im Falle einer Airbaganordnung, die in eine Instrumententafel integriert ist, kann es sich bei dem Trägerelement bzw. den Trägerelementen um ein Versteifungsteil der Instrumententafel handeln. Solche Versteifungsteile werden häufig als „Einleger" bezeichnet. Die Dekorschicht kann umlaufend um die Öffnung herum, über die sich der Airbag in den Fahrgastraum hinein entfaltet, an dem Trägerelement bzw. an den Trägerelementen fixiert sein.
- Alternativ oder ergänzend dazu kann die Abdeckschicht auch an einem Schusskanal befestigt sein. Ein Schusskanal dient zur Führung des Airbags beim Auslösen. Der Schusskanal kann ebenfalls an einem Trägerelement befestigt oder integraler Bestandteil eines Trägerelements sein.
- Die Fixierung der Dekorschicht an einem Trägerelement oder an einem Schusskanal kann beispielsweise durch Kleben, Schweißen oder durch andere Verbindungstechniken erfolgen oder mittels eines Klettverschlusses.
- Die Grundidee der Erfindung, wonach die Abdeckschicht ausschließlich durch eine über die Austrittsöffnung des Airbags gespannte Bespann- bzw. Dekorschicht gebildet ist, welche entlang einer Schwächungslinie eine Schwächung aufweist, kann prinzipiell bei einer Vielzahl von Anwendungsfällen eingesetzt werden. Denkbar ist beispielsweise, ein in der A-, B- oder C-Säule eines Fahrzeugs angeordnetes Airbagmodul durch eine derartige „Bespannung" abzudecken. Selbstverständlich sind auch Anwendungen denkbar, bei denen der Airbag in der Türverkleidung einer Vordertür bzw. hinteren Tür angeordnet ist oder bei denen der Airbag in einen Fahrzeugsitz oder in den Dachhimmel integriert ist.
- Im folgenden werden wichtige Vorteile, die mit der Erfindung erreicht werden, stichpunktartig zusammengefasst:
- – Darstellung einer unsichtbaren Aufreißlösung trotz Einschichtaufbau und bespannter flexibler Oberfläche;
- – Gewichtsreduzierung durch Entfall eines massiven Airbagdeckels;
- – Einsparung eines zusätzlichen Deckel und Verzicht auf Fugen und Nähte, wodurch sich eine erhöhte Designfreiheit ergibt;
- Im folgenden wir die Erfindung im Zusammenhang mit der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 ein Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung, bei dem die Schwächung im Bereich der Austrittsöffnung des Airbags vorgesehen ist; -
2 ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Schwächung in einem vom Fahrgastraum aus nicht einsehbaren Bereich vorgesehen ist; und -
3 eine vergrößerte Darstellung des Bereichs B der2 . -
1 zeigt eine Airbaganordnung gemäß der Erfindung am Ausführungsbeispiel eines Beifahrerairbags, der in eine Instrumententafel1 integriert ist. In der Instrumententafel1 ist eine Ausnehmung2 vorgesehen, in der ein Airbagmodul3 angeordnet ist, das einen, in dem hier gezeigten Normalzustand zusammengefalteten Airbag4 aufweist. Die Ausnehmung2 weist zu einem Fahrgastraum5 hin eine Öffnung6 auf, die zum Fahrgastraum5 hin durch eine sich einstückig über die Öffnung6 hinweg erstreckende Dekorschicht7 abgedeckt ist. - Seitlich neben der „Airbagöffnung"
6 weist die Instrumententafel1 Trägerelemente8 ,9 auf, die im Vergleich zur Dekorschicht7 relativ steif sind und die auch als „Einleger" bezeichnet werden. An einzelnen Befestigungsstellen10 ,11 oder rund um die Öffnung6 herum ist die Dekorschicht7 an den Trägerelementen8 ,9 befestigt. Die Befestigung kann beispielsweise mittels Klettverschlüssen oder durch Verkleben oder Verschweißen der Dekorschicht7 mit den Trägerelementen8 ,9 erfolgen. - Ferner ist ein „Schusskanal"
12 vorgesehen, welcher die Ausnehmung2 seitlich begrenzt und der bei der Auslösung des Airbagmoduls3 den Airbag4 zur Öffnung6 hin führt. - Die Dekorschicht
7 weist entlang einer Schwächungslinie, die hier nur angedeutet dargestellt und mit dem Bezugszeichen13 bezeichnet ist, eine „Materialschwächung" auf. Die Materialschwächung stellt beim Auslösen des Airbagmoduls3 eine „Sollbruchstelle" bzw. eine „Sollaufreißlinie" dar, entlang der die Dekorschicht7 bei der Airbagauslösung aufreißt und somit er möglicht, dass sich der Airbag4 in den Fahrgastraum5 hinein entfalten kann. - Für den Fall, dass es sich bei der Dekorschicht um eine über die Öffnung
6 gespannte Stoff- bzw. Textilschicht handelt, kann die Schwächung durch die lokale Verwendung von Fäden erreicht werden, die eine geringere Reißfestigkeit aufweisen als die für die übrigen Bereich der Dekorschicht7 verwendeten Fäden. Alternativ oder ergänzend dazu können die Fäden im Bereich der Schwächungslinie13 auch einen kleineren Querschnitt aufweisen als die Fäden im übrigen Bereich der Dekorschicht. - Bei der Dekorschicht muss es sich aber nicht zwingend um eine Stoff- bzw. Textilschicht handeln. Denkbar ist auch eine Lederschicht oder eine Kunststofffolie, die durch andere „Schwächungsverfahren" geschwächt sein kann, zum Beispiel durch Laserschneiden, durch Schneiden mit einem Schneidmesser, durch Fräsen etc.
-
2 zeigt eine Instrumententafel1 , bei der ebenfalls über Trägerelemente8 ,9 eine flexible Dekorschicht7 gespannt ist. Zwischen dem Trägerelement9 und einer Windschutzscheibe14 ist ein Luftauslasselement15 einer Heiz-/Klimaanlage (nicht dargestellt) angeordnet. Bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Dekorschicht7 über das Trägerelement9 gespannt und die Schwächung13 ist in dem Teil der Dekorschicht7 vorgesehen, der sich zwischen dem Trägerelement9 und dem Luftauslasselement15 befindet. Die Schwächung13 ist somit in einem Bereich vorgesehen, der vom Fahrgastraum5 aus nicht einsehbar ist. -
3 zeigt den Bereich B der2 in vergrößerter Darstellung. Im Bereich16 ist die Dekorschicht7 an dem Trägerelement9 befestigt. Dies kann z.B. durch Kleben, Schweißen, durch einen Klettverschluss o.ä. erfolgen.
Claims (13)
- Airbaganordnung (
1 ) für Fahrzeuge, mit einer Ausnehmung (2 ), in der ein Airbagmodul (3 ) angeordnet ist, wobei die Ausnehmung (2 ) eine Öffnung (6 ) aufweist, über die sich ein Airbag (4 ) in einen Fahrgastraum (5 ) entfalten kann, und einer Abdeckschicht (7 ), welche sich über die Öffnung (6 ) der Ausnehmung (2 ) hinweg erstreckt und die Öffnung (6 ) zum Fahrgastraum (5 ) hin abdeckt, wobei die Abdeckschicht (7 ) entlang einer Schwächungslinie (13 ) eine Schwächung aufweist, an der sie bei der Auslösung des Airbagmoduls (3 ) aufreißt, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckschicht (7 ) ausschließlich durch eine über die Öffnung (6 ) gespannte Bespann- bzw. Dekorschicht (7 ) gebildet ist. - Airbaganordnung (
1 ) nach Anspruch 1, wobei Bespann- bzw. Dekorschicht zumindest im Bereich der Öffnung (6 ) ausschließlich durch eine Stoff- bzw. Textilschicht gebildet ist. - Airbaganordnung (
1 ) nach Anspruch 2, wobei die Stoff- bzw. Textilschicht entlang der Schwächungslinie (13 ) durch Fäden gebildet ist, die eine geringere Reißfestigkeit aufweisen als die Fäden in den übrigen Bereichen der Stoff- bzw. Textilschicht. - Airbaganordnung (
1 ) nach einem der Ansprüche 2 oder 3, wobei die Stoff- bzw. Textilschicht entlang der Schwächungslinie (13 ) durch Fäden gebildet ist, die eine geringere Fadendicke aufweisen als die Fäden in den übrigen Bereichen der Stoff- bzw. Textilschicht. - Airbaganordnung (
1 ) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, wobei die Stoff- bzw. Textilschicht entlang der Schwächungslinie (13 ) eine größere Maschenweite aufweist als in den übrigen Bereichen der Stoff- bzw. Textilschicht. - Airbaganordnung (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Abdeckschicht (7 ) zumindest im Bereich der Öffnung (6 ) ausschließlich durch eine Kunststoffschicht aus einem weichen, flexiblen Material gebildet ist. - Airbaganordnung (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Abdeckschicht (7 ) aus dehnelastisch ist. - Airbaganordnung (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Abdeckschicht über ein oder mehrere Trägerelemente (8 ,9 ) gespannt ist. - Airbaganordnung (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei im Bereich der Öffnung (6 ) ein Schusskanal (12 ) vorgesehen ist, der die Ausnehmung (2 ) seitlich begrenzt und den Airbag bei einer Auslösung des Airbagmoduls führt, wobei der Schusskanal (12 ) mit dem Trägerelement bzw. mit den Trägerelementen (8 ,9 ) verbunden ist und die Abdeckschicht (7 ) an dem Trägerelement bzw. an den Trägerelementen (8 ,9 ) fixiert ist. - Airbaganordnung (
1 ) nach Anspruch 9, wobei die Abdeckschicht (7 ) umlaufend herum um die Öffnung (6 ) an dem Trägerelement bzw. an den Trägerelementen (8 ,9 ) fixiert ist. - Airbaganordnung (
1 ) nach einem der Ansprüche 8 oder 9, wobei die Abdeckschicht (7 ) durch Kleben, durch Schweißen oder durch mindestens einen Klettverschluss an dem Trägerelement bzw. an den Trägerelementen (8 ,9 ) fixiert ist. - Airbaganordnung (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die Schwächung der Bespann- bzw. Dekorschicht (7 ) in einem Bereich der Bespann- bzw. Dekorschicht (7 ) vorgesehen ist, der vom Fahrgastraum (5 ) aus nicht einsehbar ist. - Airbaganordnung (
1 ) nach Anspruch 11, wobei die Schwächung der Bespann- bzw. Dekorschicht (7 ) in einem Bereich der Bespann- bzw. Dekorschicht (7 ) vorgesehen ist, der zwischen einem Trägerelement (9 ) und einer Luftauslassblende (15 ) einer Heiz-/Klimaanlage liegt.
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2003
- 2003-11-11 DE DE2003152566 patent/DE10352566A1/de not_active Withdrawn
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