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Stand der Technik
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Die Erfindung betrifft eine Brandmelder- und/oder -warnvorrichtung zur Montage an einer Montagefläche, insbesondere an einer Deckenfläche, mit einem Sockelabschnitt, welcher zur Verbindung an der Montagefläche ausgebildet ist, und mit einem Funktionsabschnitt, welcher einen Sensor zur Erfassung eines Brandsignals und/oder eine Signaleinrichtung zur Ausgabe eines Warnsignals aufweist, wobei der Funktionsabschnitt auf dem Sockelabschnitt aufgesetzt ist.
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Brandmelder sind Sensoreinheiten, welche Primär- oder Sekundäremissionen eines Brandes detektieren und einen Alarmvorgang initiieren können. Die Brandmelder registrieren je nach Ausführungsform eine Temperatur oder eine Leuchterscheinung als ein Primärsignal oder eine Rauchdichte als ein Sekundärsignal des Brandes.
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Es kann zum Beispiel vorgesehen sein, dass nach Überschreiten einer bestimmten Grenztemperatur oder Rauchdichte ein Alarm ausgelöst wird. Der Alarm kann lokal durch den Brandmelder, zum Beispiel als ein Warnton, oder dezentral über eine übergeordnete Brandmeldeanlage in komplexeren Vorgängen, wie zum Beispiel einem Feuerwehrnotruf, Kombination aus einem optischen Alarm und einem akustischen Alarm etc., umgesetzt werden. Die Brandmelder sind typischer Weise dezentral verteilt, so dass mehrere Brandmelder in den zu überwachenden Bereichen oder Räumen platziert sind. Oftmals können diese Brandmelder kabellos oder kabelgebunden miteinander und gegebenenfalls mit der Brandmeldeanlage kommunizieren.
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Bei der Erstinstallation ist es häufig so, dass bei den einzelnen Brandmeldern zunächst ein Sockel an der Decke befestigt wird und zu einem späteren Zeitpunkt die eigentlichen Brandmeldesensoren bzw. Warneinrichtungen sowie die Elektronik eingesetzt werden.
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Die Druckschrift
DE 10 2004 002 592 A1 beschreibt beispielsweise einen Brandmelder mit einem Sockel sowie mit einem mit dem Sockel verbindbaren Brandmeldereinsatz, wobei der Brandmeldereinsatz im Wesentlichen durch eine Axialbewegung mit dem Sockel verbindbar und durch eine anschließende Axialbewegung von dem Sockel wieder lösbar ist. Dieser – auch Kugelschreibermechanismus genannte – Befestigungsmechanismus ermöglicht eine besonders einfache und schnelle Montage des Brandmeldereinsatzes. Beispielsweise wird bei der Erstinstallation der Sockel und die Verkabelung montiert und in einem zweiten Installationsschritt der Brandmeldereinsatz durch eine einfache Bewegung in Axialrichtung eingeschnappt.
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Die Druckschrift
DE 198 088 72 A1 , die wohl den nächst kommenden Stand der Technik bildet, befasst sich ebenfalls mit einem Melder, zum Beispiel einem Brandmelder, für eine Deckenmontage, welcher von außen sichtbare Leuchtanzeigen zur Status- oder Alarmmeldung aufweist. In dieser Druckschrift wurde das Problem erkannt, dass der Sockel bereits bei der Erstinstallation derart lagerichtig an der Decke montiert werden muss, so dass eine Leuchtanzeige nach dem Aufsetzen des Melderkopfs in Richtung Raumeingang zeigt. Nachdem die Installationsarbeit des Sockels teilweise von Subunternehmern ausgeführt wird und diese oft nicht auf die Montagerichtung achten, gibt es für den Monteur, der letztlich nur noch den Melderkopf aufsetzen soll, erheblichen Mehraufwand, wenn die Verdrahtung des Sockels wieder gelöst, der Sockel abgenommen, neue Befestigungslöcher lagerichtig gebohrt und der Sockel neu montiert und wieder verdrahtet werden muss. Die bekannte Druckschrift löst dieses Problem dadurch, dass für den Melder auf dem im Betrieb sichtbaren Melderoberflächenteil eine oder mehrere kranzförmig angeordnete und in unterschiedliche Richtungen abstrahlende Leuchtflächen vorgesehen sind. Mit dieser Lösung ist somit die Ausrichtung des Melderkopfes unwesentlich, da dieser in alle Raumrichtungen strahlt.
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Offenbarung der Erfindung
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Im Rahmen der Erfindung wird eine Brandmelder- und/oder -warnvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgeschlagen. Bevorzugte oder vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung sowie den beigefügten Figuren.
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Erfindungsgemäß wird eine Brandmelder- und/oder -warnvorrichtung, insbesondere ein Brandmelder und/oder ein Brandwarner, beschrieben, welche zur Montage an einer Montagefläche, insbesondere an einer Deckenfläche, zum Beispiel einer Zimmerdeckenfläche, geeignet und/oder ausgebildet ist. Der Brandmelder kann insbesondere als ein Brandgas- oder Rauchgasmelder, als ein Wärmemelder, ein Rauchmelder, insbesondere optischer bzw. fotoelektrischer Bauweise oder Ionisationsrauchmelder, Flammenmelder, Multikriterienmelder, linearer Rauchmelder, welcher aus einer Sendeeinheit und einer Empfangseinheit für Licht, insbesondere infrarotes Licht, besteht, der auf eine durch Rauch erzeugte Abschwächung des Lichtstrahles zwischen Sender und Empfänger ähnlich einer Lichtschranke reagiert, ausgebildet sein. Der Brandwarner kann als ein optischer Brandwarner, wie z. B. eine Signallampe, ausgebildet sein.
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Insbesondere ist die Brandmelder- und/oder -warnvorrichtung als eine Baueinheit realisiert, welche optional zur Ankopplung an eine Spannungsversorgung und/oder zur Übertragung von Signalen, insbesondere Alarmsignalen oder Steuerungssignalen, ausgebildet ist. Beispielsweise ist die Brandmelder und/oder -warnvorrichtung im maximalen Durchmesser in beliebiger Richtung kleiner als 30 cm, vorzugsweise kleiner als 20 cm ausgebildet.
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Die Brandmelder- und/oder -warnvorrichtung weist einen Sockelabschnitt auf, welcher zur insbesondere starren, in manchen Ausführungsformen zur dreh- und/oder verschiebefesten Verbindung an der Montagefläche ausgebildet ist. Der Sockelabschnitt kann als mechanische Schnittstellen beispielsweise Aufnahmen, insbesondere Durchgangsöffnungen, aufweisen, durch die Schrauben oder ähnliche Montagemittel geführt und in die Montagefläche eingebracht werden, um den Sockelabschnitt zu befestigen. Somit wird der Sockelabschnitt an der Montagefläche beispielsweise festgeschraubt.
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Ferner umfasst die Brandmeldervorrichtung einen Funktionsabschnitt, welcher einen Sensor zur Erfassung eines Brandsignals und/oder eine Signaleinrichtung zur Ausgabe eines Warnsignals aufweist, wobei der Funktionsabschnitt auf dem Sockelabschnitt aufgesetzt ist. Der Begriff ”aufgesetzt” umfasst vorzugsweise jegliche mechanische Kopplung zwischen Sockelabschnitt und Funktionsabschnitt. Der Sensor ist z. B. als ein Temperaturfühler, ein optischer Sensor, ein Rauchgasdetektor etc. ausgebildet, die Signaleinrichtung kann als eine LED-Einrichtung, ein Stroboskop etc ausgebildet sein. Optional umfasst der Funktionsabschnitt weitere elektrische und/oder elektronische Funktionseinheiten, wie z. B. optische Anzeigen, Sende- und Empfangsmodule.
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Im Rahmen der Erfindung wird vorgeschlagen, dass eine Befestigungsmechanik so ausgebildet ist, dass der Funktionsabschnitt in mehreren Drehpositionen relativ zu dem Sockelabschnitt angeordnet werden kann. Insbesondere ermöglicht die Befestigungsmechanik die Einstellung der mehreren Drehpositionen des Funktionsabschnitts auf oder relativ zu dem Sockelabschnitt. Es sind vorzugsweise mehr als 5, insbesondere mehr als 10 und im Speziellen mehr als 20 diskret und beabstandet zueinander angeordnete Drehpositionen einstellbar.
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Insbesondere wird mit der vorliegenden Erfindung eine Möglichkeit eröffnet, den Funktionsabschnitt der Brandmeldervorrichtung über den Sockelabschnitt an der Montagefläche zu befestigen und während und/oder nach der Befestigung durch eine Dreh- und/oder Schwenkbewegung auszurichten.
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Vorteilhafterweise ist es somit möglich, zum Beispiel „nicht rotationssymmetrische” Funktionsabschnitte funktionsgerecht auszurichten. Beispielsweise kann die Empfangsrichtung des Sensors zu brandkritischen Punkten, beispielsweise Raumwänden, ausgerichtet werden. Alternativ oder ergänzend kann man durch die Ausrichtung des Funktionsabschnitts eine Kommunikation über eine optionale Funkschnittstelle des Funktionsabschnitts optimieren, indem die Antenne der Funkschnittstelle, welche in dem Funktionsabschnitt integriert ist, in Richtung des optimalen Empfangs ausrichtet. Ein weiteres, mögliches Anwendungsgebiet ist gegeben, wenn der Funktionsabschnitt eine optische Anzeige, insbesondere eine Anzeige-LED aufweist, welche den Betriebszustand und/oder den Alarmzustand des Funktionsabschnitts bzw. der Brandmeldervorrichtung anzeigt, indem die optische Anzeige in einer bevorzugten Sichtrichtung, insbesondere derart, dass die optische Anzeige zu einem Eingang zeigt, ausgerichtet wird.
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Ein weiterer Vorteil der einstellbaren Aufnahme des Funktionsabschnitts ist es, dass bei nicht rotationssymmetrisch designten Funktionsabschnitten bzw. Brandmeldervorrichtungen, wie zum Beispiel mit quadratischer oder rechteckiger Grundfläche, diese optisch angenehm im Raum auszurichten. Würde man zum Beispiel eine von der Grundform quadratische Brandmeldervorrichtung in einem rechteckigen Raum aufhängen, würde eine nicht parallele Anordnung das Gesamtbild stören. Durch die einstellbaren Drehpositionen des Funktionsabschnitts kann im Nachhinein der Funktionsabschnitt und damit die Brandmeldervorrichtung angenehm für den Betrachter zu den Wänden ausgerichtet werden.
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Bei einer möglichen Ausführungsform sind die mehreren Drehpositionen über einen Winkelbereich größer als 25°, vorzugsweise größer als 80°, insbesondere größer als 170° und im Speziellen größer als 360° verteilt. Die Drehpositionen können stufenlos oder auch gestuft in dem Winkelbereich einstellbar sein. Somit ist es möglich, dass der Funktionsabschnitt nur in einem begrenzten Winkelabschnitt, zum Beispiel bis zu 35° oder bis zu 50° oder bis zu 100° einstellbar ist oder, dass – bei einem Winkelbereich größer gleich 360° der Winkelbereich frei wählbar oder sogar durch Endlosdrehungen einstellbar ist.
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Bei einer ersten möglichen Ausführungsalternative ist der Funktionsabschnitt auf den Sockelabschnitt in mehreren Drehpositionen aufsetzbar. Die Einstellung der Drehposition erfolgt z. B. durch eine Zwangsführung, zum Beispiel eine Verzahnung zwischen Funktionsabschnitt und Sockelabschnitt. Bei dieser Ausführungsalternative erfolgt die Definition der Drehposition während des Aufsetzens des Funktionsabschnitts auf dem Sockelabschnitt.
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Es ist aber mehr bevorzugt, wenn der Funktionsabschnitt auf dem Sockelabschnitt nach dem Aufsetzen in den mehreren Drehpositionen einstellbar ist. Bei dieser bevorzugten Ausführungsalternative kann der Installateur durch einfaches Drehen des Funktionsabschnitts diesen hinsichtlich der Drehposition einstellen.
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In einer bevorzugten konstruktiven Umsetzung sind die mehreren Drehpositionen durch eine gedachte oder eine tatsächliche Rotation des Funktionsabschnitts um eine gedachte Drehachse oder einen gedachten Drehbereich erreichbar. Die Drehachse ist gewinkelt, bevorzugt senkrecht zu der Montagefläche, ausgerichtet. Bei einer gedachten Rotation wird auf die Ausführungsalternative Bezug genommen, bei der die Einstellung zwischen Funktionsabschnitt und Sockelabschnitt vor dem Aufsetzen des Funktionsabschnitts auf dem Sockelabschnitt umgesetzt wird. Hierbei handelt es sich dann nur um eine gedachte Rotation, da eine tatsächliche Rotation nicht möglich ist. Die tatsächliche Rotation bezieht sich insbesondere auf die Ausführungsform gemäß des Anspruchs 4. Es ist dabei möglich, dass der Funktionsabschnitt um eine tatsächliche Drehachse rotiert wird, alternativ ist es jedoch auch möglich, dass die Drehachse nicht eindeutig definiert oder winkelabhängig ist, der Funktionsabschnitt somit bei einer Drehjustage um die Drehachse oder einen Drehbereich präzisiert, taumelt oder in anderer Weise nicht exakt rotationssymmetrisch verdreht wird. Es ist jedoch bevorzugt, dass die Drehung einer Ebene parallel oder zumindest gleichgerichtet mit der Ebene der Montagefläche erfolgt.
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Bei einer möglichen konstruktiven Ausgestaltung zeigt die Befestigungsmechanik einen Bolzen, insbesondere einen Bolzenabschnitt, welcher im Querschnitt senkrecht zu dessen Längserstreckung in genannter Längserstreckung mit konstanter Querschnittsfläche oder auch variierend, insbesondere konusförmig ausgebildet sein kann. Der Funktionsabschnitt ist zum Aufsetzen auf den Bolzen ausgebildet und um diesen drehbar und/oder schwenkbar, um die mehreren Drehpositionen zu erreichen.
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Bei einer Weiterbildung der Erfindung weist die Brandmeldervorrichtung eine Klemm- und/oder Verriegelungseinrichtung auf, wobei die Klemm- und/oder Verriegelungseinrichtung in Festellposition den Funktionsabschnitt auf dem Sockelabschnitt klemmend und/oder verriegelnd fixiert und in freier Position eine Drehung oder Schwenkung des Funktionsabschnitts ermöglicht, um die mehreren Drehpositionen zu erreichen. Die Klemm- und/oder Verriegelungseinrichtung kann beispielsweise als eine Klammer oder als ein Klammerabschnitt ausgebildet sein, welcher in dem Funktionsabschnitt festgelegt ist und den Bolzen klammernd und/oder klemmend und/oder verriegelnd umgreift.
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Bei einer Weiterbildung der Erfindung zeigt die Brandmeldervorrichtung eine Kontakteinrichtung, die eine elektrische Kontaktierung des Funktionsabschnitts über den Sockelabschnitt optional unter serieller Zwischenschaltung der Klemm- und/oder Verriegelungseinrichtung ermöglicht. Die Klemm- und/oder Verriegelungseinrichtung setzt bei dieser optionalen Ausführungsform eine Doppelfunktion um, wobei sie zum einen die Klemmung/Verriegelung des Funktionsabschnitts und zum anderen die Übertragung oder Durchleitung von Versorgungsspannung und/oder Signalen umsetzt.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform erlaubt die Kontakteinrichtung eine Endlosdrehung zwischen Funktionsabschnitt und Sockelabschnitt. Beispielsweise zeigt der zuvor beschriebene Bolzen umlaufende, offene Leitungsbahnen, die von der Klemm- und/oder Verriegelungseinrichtung klemmend abgegriffen werden. Nachdem die Leitungsbahnen vollständig umlaufend ausgebildet sind, kann der Funktionsabschnitt zusammen mit der Klemmeinrichtung endlos um den Bolzen gedreht werden, ohne den elektrischen Kontakt zu verlieren.
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Bei einer anderen konstruktiven Umsetzung der Befestigungsmechanik weist der Sockelabschnitt Langlöcher und der Funktionsabschnitt Führungsabschnitte, wie zum Beispiel Führungsbolzen, auf, die in die Langlöcher eingreifen. Die Langlöcher sind als Kreisabschnitte um die Drehachse ausgebildet, die sich durch die Einnahme der verschiedenen Drehpositionen ergibt. Durch die Befestigungsmechanik ist eine Schwenkung des Funktionsabschnitts um den durch die Langlöcher definierten Winkelbereich möglich. Alternativ hierzu können die Langlöcher auch in dem Funktionsabschnitt und die Führungsabschnitte in dem Sockelabschnitt integriert sein. Auch andere mechanische Kopplungsorgane, welche die gleiche Funktion umsetzen, sind denkbar.
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Es ist besonders bevorzugt, wenn der Funktionsabschnitt mindestens eine elektrische und/oder elektronische Funktionseinheit aufweist, die durch Wahl der Drehposition in eine Sende- und/oder Empfangsrichtung eingestellt werden kann. Die Funktionseinheit kann zum einen der Sensor selbst, eine Sensorantenne, eine optische Anzeige, eine Sende- und/oder Empfangseinrichtung für Kommunikationssignale etc. sein.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung.
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Dabei zeigen:
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1 eine schematische Querschnittdarstellung einer Brandmeldervorrichtung als ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
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2 eine schematische Draufsicht auf die Brandmeldervorrichtung in der 1;
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3 eine Schnittansicht durch die Brandmeldervorrichtung der vorhergehenden Figuren entlang der Schnittlinie A-A;
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4 eine Alternative zu der Ausführungsform der 3 in gleicher Darstellung;
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5 eine schematische Darstellung eines Einsatzbeispiels für die Brandmeldervorrichtung der vorhergehenden Figuren;
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6 ein weiteres Anwendungsbeispiel in gleicher Darstellung wie in der 5;
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7 eine dreidimensionale Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Erfindung in Form einer Brandmeldervorrichtung.
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Einander entsprechende oder gleiche Teile sind jeweils miteinander entsprechenden oder gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die 1 zeigt in einer schematischen Seitenansicht eine Brandmeldervorrichtung 1 als ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung, welche an eine Montagefläche, ausgebildet als eine Deckenfläche 2, befestigt ist. Die Brandmeldervorrichtung 1 umfasst einen Sockelabschnitt 3, welcher dauerhaft, zum Beispiel durch eine Verschraubung, mit der Deckenfläche 2 verbunden ist sowie einen Sensorabschnitt 4 als Funktionsabschnitt, welcher auf dem Sockelabschnitt 3 aufgesetzt ist. Bei möglichen Ausführungsformen ist der Sockelabschnitt 3 frei von elektronischen und/oder elektrischen Komponenten ausgebildet. Bei anderen Ausführungsbeispielen ist der Sockelabschnitt 3 mit einer Zuleitung verbunden, welche elektrische Steuerungssignale und/oder eine Spannungsversorgung bereitstellt.
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Der Sensorabschnitt 4 umfasst mindestens einen Sensor 5, welcher zur Detektion eines Brandes geeignet und/oder ausgebildet ist.
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Der Sockelabschnitt 3 zeigt einen Befestigungsbolzen 6, welcher sich im Wesentlichen senkrecht zur Deckenfläche 2 erstreckt und ein Aufnahmeorgan für den Sensorabschnitt 4 bildet. An seinem freien Ende zeigt der Befestigungsbolzen 6 eine nutartige, umlaufende Vertiefung 7.
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Auf den Befestigungsbolzen 6 ist der Sensorabschnitt 4, welcher einen entsprechend ausgebildeten Aufnahmebereich aufweist, der mittig angeordnet ist, aufgesetzt. Zur Festlegung des Sensorabschnitts 4 an dem Sockelabschnitt 3 ist eine Befestigungslasche 8 vorgesehen, welche in axialer Richtung des Befestigungsbolzens 6 in dem Sensorabschnitt 4 formschlüssig gehalten wird, zum Beispiel in einen Aufnahmekanal eingeschoben ist, und welcher derart in die Vertiefung 7 eingreift, so dass dieser in der Vertiefung 7 in axialer Richtung des Befestigungsbozens 6 ebenfalls formschlüssig gehalten wird. Die Befestigungslasche 8 kann beispielsweise aus einem Kunststoff gefertigt sein.
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Wie sich insbesondere aus der 2 ergibt, die eine schematische Draufsicht oder Unteransicht der Brandmeldervorrichtung in der 1 zeigt, ist die Befestigungslasche 8 als ein O-Ring in annähernd rechteckiger Form ausgebildet. Die Befestigungslasche 8 ist insbesondere biegesteif realisiert, wobei diese in einem Ruhezustand in die Vertiefung 7 formschlüssig verriegelnd eingreift und bei einer Ausübung von Druck in Richtung der Pfeile 9 an den Schmalseiten der Befestigungslasche 8 an den Langseiten derart bauchig ausgewölbt wird, so dass die Befestigungslasche 8 außerhalb der Vertiefung 7 angeordnet und der Formschluss aufgehoben ist.
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Die 3 zeigt die Brandmeldervorrichtung 1 in einer schematischen Schnittdarstellung parallel zu der Längserstreckung des Befestigungsbolzens 6 und entlang der Schnittlinie A-A in der 2, wobei die Befestigungslasche 8 in dem unverformten Zustand a, wobei diese in die Vertiefung 7 eingreift und, markiert mit b, aufgewölbt dargestellt ist, so dass die Laschenabschnitte der Befestigungslasche 8 in axialer Projektion in der Längserstreckung des Befestigungsbolzens 6 außerhalb der Vertiefung 7 angeordnet ist. In dem Zustand a klemmt die Befestigungslasche 8 den Befestigungsbolzen 6, so dass eine Verdrehung des Sensorabschnitts 4 bei manchen Ausführungsbeispielen gesperrt oder zumindest erschwert ist. In dem Zustand b kann der Sensorabschnitt sowohl gedreht als auch von dem Befestigungsbolzen 6 abgezogen werden, da der Formschluss aufgehoben ist.
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Die 4 zeigt eine weitere Version der Brandmeldervorrichtung 1 als ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung. Im Vergleich zu den vorhergehenden Figuren zeigt diese eine Kontakteinrichtung 10, welche zur Übertragung der Spannungsversorgung und/oder von Steuerungs- oder Alarmsignalen ausgebildet ist. In der Vertiefung 7 des Befestigungsbolzens 6 sind auf dem Befestigungsbolzen 6 umlaufende Stromversorgungskontakte 11 angeordnet. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind 2 Stromversorgungskontakte 11 gezeigt, es können jedoch auch mehr oder weniger Stromversorgungskontakte vorgesehen sein. Als Abnehmer sind weitere Stromversorgungskontakte 12 innenseitig von der Befestigungslasche 8 angeordnet, so dass die Kontakteinrichtung 10 leitend ist, sobald die Befestigungslasche 8 in die Vertiefung 7 eingetaucht ist. Besonders hervorzuheben, dass die Stromversorgungskontakte 11 am Befestigungsbolzen 6 umlaufend durchgängig sind, so dass der Sensorabschnitt 4 endlos um den Sockelabschnitt 3, insbesondere um den Befestigungsbolzen 6, als Drehachse gedreht werden kann.
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Die 5 zeit die Brandemeldevorrichtung 1 der vorhergehenden Figuren in einem Raum 13, welcher durch rechteckig angeordnete Wände 14 begrenzt ist. Die Brandmeldervorrichtung ist an der Decke des Raums 13 montiert.
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Durch die drehbare Befestigung des Sensorabschnitts 4 auf dem Sockelabschnitt 3 ist es nun möglich, den Sensorabschnitt 4 auch nach der Befestigung an dem Sockelabschnitt 3 um den Befestigungsbolzen 6 als Drehachse zu schwenken oder zu rotieren. Vorteilhaft wird dies beispielsweise eingesetzt, wenn der Sensorabschnitt 4 in einer ersten Position I, wie sie in der 5 gestrichelt dargestellt ist, nicht parallel zu den Wänden orientiert ist. In diesem Fall kann durch eine einfache Schwenkbewegung um einen Schwenkwinkel α der Sensorabschnitt 4 formschön gleichgerichtet zu den Wänden 14 orientiert werden, ohne die Befestigung des Sockelabschnitts 3 an der Deckenfläche 2 wieder zu lösen.
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Die 6 zeigt ein zweites Anwendungsbeispiel, wobei eine Antenne 15, welche zur drahtlosen Übertragung von Signalen zwischen der Brandmeldervorrichtung 1 und einem Funkempfänger 16 ausgebildet ist, mittels einer Drehbewegung so einjustiert wird, dass die Sende- und Empfangsleistung optimal eingestellt ist.
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Statt der Antenne 15 kann auf oder an dem Sensorabschnitt 4 auch eine andere elektronische/elektrische Funktionseinheit, wie zum Beispiel eine optische Anzeige, z. B. Alarmanzeige und/oder Betriebsanzeige, positioniert sein, welche mittels der Drehbewegung so eingestellt wird, dass diese von einer Tür in dem Raum 13 einzusehen ist. Eine derartige Einstellmöglichkeit ist besonders dann sinnvoll wenn die optische Anzeige oder allgemeiner die elektronische/elektrische Funktionseinheit nicht umlaufend um die Drehachse sendet und/oder empfängt, sondern auf einen Winkelbereich von z. B. kleiner als 90° für die Abstrahlung und/oder den Empfang beschränkt ist. Der Winkel α ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel aufgrund der durch den Befestigungsbolzen 6, Befestigungslasche 8 und Sensorabschnitt 4 gebildeten Endlosdrehachse größer als 360°.
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Die 7 zeigt eine schematische, dreidimensionale Darstellung eines Sockelabschnitts 3, welcher annähernd oder vollständig kreisrund ausgebildet ist, als ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung. Der Sockelabschnitt 3 weist schlüssellochähnliche Öffnungen 17 auf, welche zur Aufnahme von Befestigungsschrauben ausgebildet sind, so dass der Sockelabschnitt 3 in bekannter Weise an der Montagefläche, insbesondere der Deckenfläche 2, fixiert werden kann. Zudem zeigt der Sockelabschnitt 3 Langlöcher 18, die in Längserstreckung entlang eines Teilkreises 19 mit einem Radius R verlaufen.
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Auch diese Langlöcher 18 weisen an einem Ende jeweils einen verbreiterten Bereich 20 zum Durchführen eines Schrauben- oder Bolzenkopfes auf. Bei diesem Ausführungsbeispiel zeigt der Sensorabschnitt 4 Führungsabschnitte, welche beispielsweise als Bolzen mit verbreitertem Bolzenkopf ausgebildet sind und die durch die Bereiche 20 eingeführt und nachfolgend entlang des Teilkreises 19 geführt werden können. Die Langlöcher 18 erstrecken sich jeweils um einen Winkelbereich α, so dass der Sensorabschnitt 4 nach der Montage auf dem Sockelabschnitt 3 um diesen Winkelbereich α frei eingestellt werden kann. Der Winkelbereich α ist zum Beispiel 30°. Besonders bevorzugt wird die gezeigte Ausführungsform in der 7 in Verbindung mit einem batteriebetriebenen Sensorabschnitt 4 eingesetzt, da hier keine elektrischen und/oder elektronischen Kontakteinrichtungen vorgesehen sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102004002592 A1 [0005]
- DE 19808872 A1 [0006]