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Die
Erfindung betrifft eine Drückergarnitur
für Feuerschutztüren.
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Es
ist bekannt, in Feuerschutztüren
Drückergarnituren
einzusetzen, die in der Regel aus einem Klinkenpaar bestehen, dessen
Klinken auf gegenüberliegenden
Seiten einer Feuerschutztür
angeordnet sind. Diese Drückergarnituren
weisen in der Regel einen mit Zinkdruckguss oder Aluminium umgossenen
Stahlkern auf, der gewährleistet,
dass im Brandfalle bei weggeschmolzener Zink- oder Aluverkleidung
ein Betätigen
der Klinke noch möglich
ist.
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Nachteilig
bei dieser Konstruktion und bei allen bisher bekannt gewordenen
Drückergarnituren
ist es, dass in Not oder Panik geratene Personen nicht erkennen
können,
was sich hinter der durch die Feuerschutztür abgeschlossenen Raumseite
befindet. Es ist nicht zu erkennen, ob es gefährlich ist, die Tür zu öffnen, weil
möglicherweise
dadurch Feuer zusätzliche
Nahrung in Form von Sauerstoff geboten wird, oder Wasser, Öl, Schlamm,
Feuer in einen geschützten
Raum hineingelangen könnte,
wenn man die betreffende Feuerschutztür öffnet.
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Aus
der
DE 103 46 654 B3 ist
ein Griff mit im Griff-Innenraum integriertem Sendemodul inklusive Antenne
und Energieversorgungseinheit vorbekannt, wobei im Griff-Innenraum
ein Funk-Meldekontakt integriert ist, welcher eine Positionserfassungseinheit, eine
Elektronik mit Positionsauswertung und das Sendemodul sowie die
Antenne aufweist und von der Energieversorgungseinheit, vorzugsweise
einer Batterie, gespeist wird, wobei die Positionserfassungseinheit
einen Lagesensor aufweist. Hierdurch soll ein Funk-Meldekontakt
zur Meldung eines aktuellen Zustandes eines Fensterflügels oder
eines Türblattes betreffend „geschlossen", „geöffnet" und „optional gekippt" angebbar sein, wobei
der Funk-Meldekontakt unsichtbar montiert ist, ohne dass dabei das
Türblatt
oder der Fensterflügel
beschädigt
wird.
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Die
DE 200 14 556 U1 betrifft
einen Türaußengriff,
besteht aus einem Hohlkörper,
in dem diverse Schalter, Aktoren, Empfänger, Lichtquellen leitungsgeführt eingebracht
sind und über
dessen Türblattanschlüsse Strom-
und Datenleitungen eingebracht werden. Über die in den Türaußengriff
integrierten Schalter, Aktoren, Empfänger können mehrere Funktionen bedient
sowie verschiedene Aktionen/Reaktionen ausgelöst werden. Der Türaußengriff
soll auf einer Außentür angebracht
werden und eine transparente, multifunktionale Benutzeroberfläche aufweisen,
welche jeden Benutzer individuelle, transparente (Visualisierung
der Bedienelemente) und komfortable Bedienungsmöglichkeiten eröffnen soll.
Es soll erreicht werden, dass der Besucher über die in den Türgriff integrierten
Schalter/Aktoren/Empfänger
die dem Namensschild zugeordneten Klingel betätigen kann, wodurch er durch
Videooptik erfasst wird und über
die integrierte Gegensprechanlage mit seinem Gesprächspartner
im Haus kommunizieren kann. Über
einen integrierten Beleuchtungsschalter kann zum Beispiel das Hauslicht
eingeschaltet und andere Bewegungsdämmerungsmelder auf Dauerlicht
geschaltet werden. Dem autorisierten Benutzer wird die Tür mittels
Einführen
von Chipkarten, Transponderschlüsseln
oder ähnlichen
in eine integrierte Einführöffnung geöffnet. Alternativ
kann die Tür
mittels Sender und Empfangssender entriegelt oder verriegelt werden.
Die Bedienelemente sind staub- und wasserdicht, mit hinterleuchteten
Piktogrammen oder Leuchtschaltern mit aufgelegten Piktogrammen oder
Leuchtschaltern in Symbolform versehen. Sie werden entweder manuell
oder sensorisch betätigt.
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Die
GB 1,030,640 betrifft eine
Signalvorrichtung in Form eines Türklingelknopfes. Auf gegenüberliegenden
Seiten eines Türblattes
sind Handhabungen in Form von Oliven oder Knöpfen vorhanden, wobei an der
Außentür ein von
der Hand des Benutzers eindrückbarer
Stift vorgesehen ist, der beim Hineindrücken ein Signal im Innenraum
auslöst,
zum Beispiel eine Klingel betätigt.
Stromversorgung in Form einer Batterie usw. sind in der Signalvorrichtung,
insbesondere in den hohlen Knöpfen,
angeordnet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, im Not- oder Katastrophenfall
die Drückergarnitur
so zu gestalten, dass bei verschlossener Feuerschutztür an der
gesicherten Seite erkennbar wird, ob das Öffnen der Feuerschutztür gefahrlos
möglich
ist oder nicht.
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Lösung
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird durch die Merkmale
des Patentanspruches 1 gelöst.
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Einige Vorteile
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Bei
der erfindungsgemäßen Drückergarnitur wird
im Not- oder Katastrophenfall durch die Drückergarnitur selbst ein Hinweis
auf der dem geschützten Raum
zugekehrten Seite gegeben, aus dem man erkennt, ob sich die Feuerschutztür gefahrlos öffnen lässt, zum
Beispiel ob sich Feuer dahinter befindet. Das von der Drückergarnitur
ausgehende Warnsignal ist in einer Steuerungs- oder Regelungskette
einbezogen, die ein Warnsignal auslöst. Zum Beispiel kann die Drückergarnitur
dieses Warnsignal an eine übergeordnete
Zentrale weiterleiten, so dass Hilfe automatisch herbeigerufen wird.
Des weiteren ist es möglich,
durch das Signal Steuerungen oder Regelungen zu betätigen, um
Schotten, Feuertüren
oder dergleichen zu schließen
oder dem durch Feuer bedrohten Raum geeignete Löschmittel zuzuführen. Des
weiteren ist es möglich,
durch die Einbeziehung des Warnsignals Notausgänge in Offenstellung zu steuern,
so dass die in dem geschützten
Raum befindlichen Personen durch diese Notausgänge fliehen können, die normalerweise
verschlossen sind.
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Besonders
vorteilhaft ist es, dass jede Klinke des Klinkenpaares aus einer
zum Beispiel zweiteiligen Klinke besteht, die durch vorzugsweise
geschweißten
oder stahlbestehenden Normrohren hergestellt sind, in der sich die
Warnvorrichtung in Form von einer Steuerungselektronik oder dergleichen
befindet.
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Weitere erfinderische
Ausgestaltungen
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Weitere
erfinderische Ausgestaltungen sind in den Patentansprüchen 2 bis
15 beschrieben Gemäß Patentanspruch
2 wird im Gefahren- oder Katastrophenfall ein optisches Signal in
Gang gesetzt, das bei dieser Lösung
als pulsierender Leuchtring ausgebildet ist, dem im Gefahren- oder
Katastrophenfalls elektrische Energie zugeführt wird, die das Pulsieren
auslöst.
Es ist aber auch möglich,
im Gefahren- oder Katastrophenfall eine Kanüle zu zerbrechen, so dass chemische
Stoffe miteinander reagieren, die das optische Signal auslösen, so
dass die Warnvorrichtung der Drückergarnitur
von sonstiger Energie unabhängig
ist. Derartige chemische Komponenten können über viele Jahre wartungsfrei,
in der Drückergarnitur
selbst, angeordnet sein.
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Bei
der Ausführungsform
nach Patentanspruch 3 ist das optische oder akustische Signal stetig,
während
bei der Lösung
gemäß Patentanspruch 4
ein Signal ausgelöst
wird, das einen anschwellenden Ton oder eine sich verstärkende Lichtquelle
umfasst, während
bei der Lösung
gemäß Patentanspruch
5 das optische oder akustische Signal gleich bleibend ist.
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Patentanspruch
6 beschreibt eine bevorzugte Ausführungsform, während Patentanspruch
7 die Anordnung der Elektronik betrifft.
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In
Patentanspruch 8 ist eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung beschrieben,
während Patentanspruch
9 wiederum eine bevorzugte Ausführungsform
beschreibt, was auch für
Patentanspruch 11 zutrifft.
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Patentanspruch
10 beschreibt die Anordnung des Leuchtrings.
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Bei
der Ausführungsform
nach Patentanspruch 13 weist das vorgefertigte Klinkenteil einen Vierkanthohlstift
auf, dem ein Kabel für
die Warnvorrichtung zugeordnet ist, der durch eine Vierkantnuss des
Türschlosses
geführt
sein kann.
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Bei
der Ausführungsform
nach Patentanspruch 14 ist als Energiequelle der Drückergarnitur eine
Batterie als Energiequelle der Drückergarnitur zugeordnet, die
die Steuer- und Regelelektronik der Warnvorrichtung mit Energie
versorgt.
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Die
Patentansprüche
12 und 15 beschreiben weitere Ausführungsformen.
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Weitere
Merkmale und Vorteile ergeben sich aus den nachfolgend beschriebenen
Zeichnungen, in der die Erfindung – teil schematisch – an einem
Ausführungsbeispiel
veranschaulicht ist.
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Es
zeigen:
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1 ein
Türblatt – abgebrochen
dargestellt – mit
einer Drückergarnitur
gemäß der Erfindung;
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2 einen
orthogonal zur Zeichnungsebene der 1 durch
die Drückergarnitur
geführten Schnitt
nach der Linie II-II der 1, wobei das Türblatt ebenfalls
abgebrochen dargestellt ist;
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3 einen
Querschnitt nach der Linie III-III der 2;
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4 eine
fertig vormontierte Türklinke;
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5 der
andere, noch zu montierende Teil einer Türklinke;
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6 das
zu 5 passende andere Klinkenteil im vormontierten
Zustand, ebenfalls im Längsschnitt,
und
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7 eine
Steuer- oder Regelelektronik.
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Mit
dem Bezugszeichen 1 ist in der Zeichnung eine Feuerschutztür bezeichnet,
der eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 2 bezeichnete
Drückergarnitur
zugeordnet ist. Die Drückergarnitur 2 besteht
aus dem auf gegenüberliegenden
Seiten der Feuerschutztür 1 angeordneten
und mit einem im einzelnen nicht dargestellten Schloss mit Schloßnuß zusammenwirkenden
Klinkenpaar, das die Klinken 3 und 4 aufweist. Über jede
Klinke 3 oder 4 kann eine gegen die Rückstellkraft
einer nicht dargestellten Feder verschiebbare Falle 5 betätigt werden
(2). Im Bedarfsfalle kann dem Schloss auch ein
zusätzlicher Riegel,
der durch eine geeignete Handhabe, zum Beispiel durch einen Schlüssel oder
eine Olive zu betätigen
ist, zugeordnet sein, was ebenfalls nicht dargestellt ist.
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Mit
den Bezugszeichen 6 und 7 sind als Schilde ausgebildete
Beschlagteile bezeichnet, die durch Schrauben mit der Feuerschutztür 1 zu
befestigen sind. In der Aussparung 8 kann ein Zylinderschloss
angeordnet sein (nicht dargestellt). Jede Klinke 3 bzw. 4 besteht
im wesentlichen aus zwei voneinander trennbaren Komponenten 9, 10 bzw. 9a, 10a,
die in der nachfolgend noch zu beschreibenden Art und Weise miteinander
verbunden sind.
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Die
Bezugszeichen 11, 11a bezeichnen muffenförmige Führungsstücke, 12, 12a ein
gekrümmtes,
als Normstahlrohrstück
ausgebildetes Rohrstück,
das mit dem betreffenden Führungsstück 11, 11a durch
Schweißen
einstückig
verbunden ist, mit einem sowohl das Führungsstück 11, 11a als
auch ein Rohr 12, 12a umgebenden Griffteil 13, 13a aufweist,
das klinkenförmig
um 90 Grad abgebogene und einstückig
miteinander verbundene Schenkel besitzt, wobei der eine Schenkel
parallel zur Oberfläche der
betreffenden Feuerschutztüre 1 verläuft, während der
andere Schenkel orthogonal zu dem Schild 6 bzw. 7a mit
seiner Längsachse
gerichtet ist. Während
die Rohre 12 bzw. 12a vornehmlich aus Stahl bzw.
aus einer Stahllegierung bestehen, können die Griffteile 13 bzw. 13a aus
einer Aluminiumlegierung, aus Zink oder aus Zinkdruckguss, oder
aus Kunststoff, aus Messing oder dergleichen, hergestellt sein. Das
Rohr 12 bzw. 12a ist jeweils unter dem gleichen Winkel
abgewinkelt wie die ihn umgebenden Griffteile 13 bzw. 13a verlaufend
ausgebildet, derart, dass auch seine dem Führungsstück 11 bzw. 11a abgekehrte
Mündungsöffnung so
angeordnet ist, dass eine durch deren Mittelpunkt verlaufende Längsachse
parallel zur Oberfläche
der Feuerschutztüre 1 verläuft. In
diesem Bereich ist das Rohr 12 bzw. 12a ebenfalls
durch Schweißen
mit einem von dem Griffteil 13 bzw. 13a umgebenden
Rohr 14 bzw. 14a, vornehmlich aus Stahl, einstückig verbunden.
Das Rohr 14 bzw. 14a endet mit seiner Mündungsöffnung in
der gleichen Ebene wie das ihn umgebende Griffteil 13 und 13a.
In dem dem Rohr 12 bzw. 12a abgekehrten Endbereich
des Griffteils 13 bzw. 13a ist im Abstand von
der Mündungsöffnung eine
mit ihrer Längsachse koaxial
zur Längsachse
des betreffenden Griffteils 13 bzw. 13a verlaufende
Durchgangsbohrung 15 bzw. 15a angeordnet, durch
die ein Gewindestift hindurchgeschraubt oder in sonstiger Weise
angeordnet werden kann, um die Komponenten 9, 10 bzw. 9a, 10a einstückig, aber
lösbar
sowie sprunglos und koaxial miteinander zueinander zu verbinden.
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Die
Schweißnähte weisen
jeweils die Bezugszeichen 16, 16a bzw. 17, 17a auf.
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Bei 18 bzw. 18a ist
ein Gewindestift angeordnet, der das Führungsstück 11 bzw. 11a funktionell einstückig mit
dem Vierkanthohlstift 36 verbindet. 11, 11a können auch
mit den verbundenen Teilen 12, 12a und 13, 13a vergossen
sein.
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Bei 19 bzw. 19a ist
eine Rosette angeordnet.
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Mit 20, 20a ist
ein Elektronikelement dargestellt, das mehrere Komponenten, für die Steuerung und/oder
Regelung und/oder für
die Temperaturfühlung
aufweisen kann. Schematisch sind zum Beispiel ein Temperaturschalter 21 bzw. 21a veranschaulicht. Das
Elektronikelement 20, 20a besitzt an diametral gegenüberliegenden
Endabschnitten Steckerkupplungen 22, 22a bzw. 23, 23a,
durch die das Elektronikelement 20, 20a einerseits über Stecker 24, 24a mit einem
Kabel 25 und andererseits über Stecker 27 bzw. 27a mit
Kabel 28, 28a mit einer in einer Aussparung 29 bzw. 29a angeordneten
Teilelektronik 30, 30a in elektrisch leitender
Verbindung steht. Die Aussparung 29, 29a ist an
dem freien Ende des rechtwinklig abgekröpften Griffteils 13, 13a der
Komponente 10, 10a angeordnet und jeweils durch
eine Kappe 31, 31a lösbar verschlossen, so dass
im Bedarfsfall der Zugang zu der Teilelektronik 30, 30a und
Batterie zwecks Wartung möglich
ist.
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Mit 32, 32a ist
ein als Leuchtring ausgebildetes Alarmelement bezeichnet, das vorliegend
in Form einer Muffe gestaltet ist, die über ein elektrisches Kabel 33, 33a mit
elektrischer Energie versorgt wird und das Leuchtmittel 34, 34a mit
elektrischer Energie versorgt. Statt dessen können hier aber auch zusätzliche
akustische Warnmittel angeordnet sein, so dass eine akustische und/oder
optische Warnanzeige möglich
ist. Entsprechende Lautsprecher, Hörner sind nicht dargestellt,
können
aber auch in der betreffenden Komponente 10 bzw. 10a oder
in sonstigen Drückergarniturteilen
untergebracht sein.
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Das
Bezugszeichen 35, 35a betrifft eine Scheibe, die
als Kunststoffscheibe ausgebildet sein kann. Mit 36 ist
ein Vierkanthohlstift bezeichnet, der durch die Gewindestifte 18, 18a einstückig, aber
lösbar,
arretiert ist und der durch eine Drückernuss (nicht dargestellt)
hindurchgreift und die jeweils gegenüberliegende Klinke auf der
anderen Seite der Feuerschutztür 1 kuppelt,
so dass das Klinkenpaar sich bei Betätigung synchron bewegt.
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Das
Bezugszeichen 37, 37a bezeichnet einen rohrförmigen Vorsprung,
der in die Mündungsöffnung des
Rohres 14, 14a eintritt und hier durch den jeweiligen
durch die Bohrungen 15, 15a hindurchgreifenden
Gewindestift kraftschlüssig
gehalten ist, wodurch die Komponenten 9, 10 bzw. 9a, 10a funktionell
einstückig
miteinander verbunden werden.
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Mit 38, 38a ist
eine Bohrung bezeichnet, durch die das Kabel 33, 33a zu
dem Leuchtmittel 34, 34a herangeführt wird.
Auch Vorsprung 37, 37a besitzt eine Durchgangsbohrung,
die in eine Bohrung 39, 39a ausmündet, durch
die die Kabel 33, 33a bzw. 28, 28a zu
der Teilelektronik 30, 30a und Batterie hindurchgeführt werden.
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Die
Stecker können
als Miniaturstecker ausgebildet sein, wie es auch möglich ist,
Mikroschalter und Mikrobausteine für die Elektronik, insbesondere für die Steuerelektronik,
zu verwenden. Diese kann in eine nicht dargestellte größere Steuerelektronik
einbezogen werden, die zu einem zentralen und nicht dargestellten Überwachungsstand
führt,
auf dem im Katastrophenfall, zum Beispiel im Brandfall, Warnsignale
hingeleitet werden, um entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Für die Elektronik
können übliche Leiterplatten
verwendet werden. Als Erschütterungsmelder
können
Piezo-Kristalle oder sonstige Erschütterungsmelder sowie bei Überflutungen
entsprechende Warnmelder, die auf Benetzung reagieren, eingesetzt
werden (nicht dargestellt).
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Die
Montage ist wie folgt: Das vorgefertigte Klinkenteil 9, 10 (Komponente)
gemäß 4 wird
mit dem Vierkanthohlstift 36 und Kabel 25 durch
eine Vierkantnuss eines Türschlosses
(nicht dargestellt) hindurchgeführt.
Die Länge
des Vierkanthohlstiftes 36 ist je nach Dicke der Feuerschutztür 1 verschieden
und kann gegebenenfalls einstellbar ausgebildet werden (Teleskop).
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Auf
der anderen Seite der Feuerschutztür 1 wird das Kabel 25 mit
dem Stecker 24a mit der entsprechenden Elektronik verbunden.
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Alsdann
wird das Kabel 28 mit seinem Stecker 27 mit der
Elektronik verbunden.
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Die
Elektronik wird mit der Komponente 10, 10a gemäß 6 in
das Rohr eingeschoben und mit dem Gewindestift 15a kraftschlüssig verbunden.
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- 1
- Feuerschutztür, Türblatt
- 2
- Drückergarnitur
- 3
- Klinke
- 4
- Klinke
- 5
- Falle
- 6
- Schild
- 7
- Schild
- 8
- Aussparung
- 9
- Komponente
- 9a
- Komponente
- 10
- Komponente
- 10a
- Komponente
- 11
- Führungsstück, muffenförmiges
- 11a
- Führungsstück, muffenförmiges
- 12
- Rohr
- 12a
- Rohr
- 13
- Griffteil
- 13a
- Griffteil
- 14
- Rohr
- 14a
- Rohr
- 15
- Bohrung
- 15a
- Bohrung
- 16
- Schweißnaht
- 16a
- Schweißnaht
- 17
- Schweißnaht
- 17a
- Schweißnaht
- 18
- Gewindestift
- 18a
- Gewindestift
- 19
- Rosette
- 19a
- Rosette
- 20
- Elektronikelement
- 20a
- Elektronikelement
- 21
- Temperaturschalter
- 21a
- Temperaturschalter
- 22
- Steckerkupplung
- 22a
- Steckerkupplung
- 23
- Steckerkupplung
- 23a
- Steckerkupplung
- 24
- Stecker
- 24a
- Stecker
- 25
- Kabel
- 26
-
- 27
- Stecker
- 27a
- Stecker
- 28
- Kabel
- 28a
- Kabel
- 29
- Aussparung
- 29a
- Aussparung
- 30
- Teilelektronik
- 30a
- Teilelektronik
- 31
- Kappe
- 31a
- Kappe
- 32
- Leuchtring,
Warnmittel
- 32a
- Leuchtring,
Warnmittel
- 33
- Kabel,
elektrisches
- 33a
- Kabel,
elektrisches
- 34
- Leuchtmittel,
Warnmittel
- 34a
- Leuchtmittel,
Warnmittel
- 35
- Scheibe
- 35a
- Scheibe
- 36
- Vierkanthohlstift
- 37
- Vorsprung,
rohrförmiger
- 37a
- Vorsprung,
rohrförmiger
- 38
- Bohrung
- 38a
- Bohrung
- 39
- Bohrung
- 39a
- Bohrung