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DE102009031120B4 - Airbageinrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Airbageinrichtung für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102009031120B4
DE102009031120B4 DE102009031120.3A DE102009031120A DE102009031120B4 DE 102009031120 B4 DE102009031120 B4 DE 102009031120B4 DE 102009031120 A DE102009031120 A DE 102009031120A DE 102009031120 B4 DE102009031120 B4 DE 102009031120B4
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Abstract

Airbageinrichtung (2) für ein Kraftfahrzeug mit – einem kraftfahrzeugseitigen Tragteil (4) und – einem an dem Tragteil (4) befestigten Airbagmodul (18) aus einem aufblasbaren, gefalteten Gassack (34) und einem Gasgenerator (36) zum Aufblasen des Gassacks (34), – wobei das Airbagmodul (18) über eine Kulissenführung (50) an einem Befestigungsabschnitt (48, 62) des Tragteils (4) lösbar befestigt ist – und das Tragteil (4) den Befestigungsabschnitt (48) auf einer Seite des Airbagmoduls (18) aufweist, – wobei die Kulissenführung (50) zwei Kulissen (52, 52) einerseits und zwei hervorstehende Ansätze (54, 54) andererseits aufweist, die in die Kulissen (52, 52) einführbar und entlang der Kulissen (52, 52) zwangsgeführt sind, – wobei die Kulissen (52, 52) jeweils einen Eingangsabschnitt (56), über den der hervorstehende Ansatz (54) in die Kulisse (52) einführbar ist, und einen darauf folgenden endseitigen Sackabschnitt (58) aufweisen, der winklig oder quer zu dem Eingangsabschnitt (56) verläuft, – wobei beide Sackabschnitte (58, 58) ausgehend von dem jeweiligen Eingangsabschnitt (56) in dieselbe Richtung verlaufen, – wobei das Tragteil (4) ein Schusskanalgehäuse (16) zur Ausbildung eines Schusskanals (32) zur zielgerichteten Entfaltung des Gassacks (34) in eine Austrittsrichtung (40) aufweist, in dem das Airbagmodul (18) zumindest teilweise angeordnet ist, und der Befestigungsabschnitt (48) als Teil des Schusskanalgehäuses (16) ausgebildet ist, – und wobei die Kulissenführung (50) an dem Gasgenerator (36) des Airbagmoduls (18) einerseits und dem Befestigungsabschnitt (48) des Tragteils (4) andererseits vorgesehen ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Airbageinrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem kraftfahrzeugseitigen Tragteil und einem an dem Tragteil befestigten Airbagmodul aus einem aufblasbaren, gefalteten Gassack und einen Gasgenerator zum Aufblasen des Gassacks, wobei das Tragteil einen Befestigungsabschnitt aufweist, an dem das Airbagmodul lösbar befestigt ist.
  • Aus der DE 10 2006 057 503 A1 ist eine Airbageinrichtung für ein Kraftfahrzeug bekannt. Die hierin offenbarte Airbageinrichtung weist ein kraftfahrzeugseitiges Tragteil in Form einer Armaturentafel auf. Darüber hinaus umfasst die Airbageinrichtung ein an der Armaturentafel befestigtes Airbagmodul. Das Airbagmodul setzt sich im Wesentlichen aus einem aufblasbaren, gefalteten Gassack und einem Gasgenerator zum Aufblasen des Gassacks zusammen. Darüber hinaus weist das kraftfahrzeugseitige Tragteil einen Befestigungsabschnitt auf, der von einem Teil eines einstückig mit dem Tragteil verbundenen Schusskanalgehäuses gebildet wird, wobei das Airbagmodul, genauer gesagt der Gasgenerator des Airbagmoduls, mit Hilfe einer Schraubverbindung lösbar an dem Befestigungsabschnitt des Schusskanalgehäuses befestigt ist.
  • Die bekannte Airbageinrichtung hat sich insofern bewahrt, als dass diese ein besonders geringes Gewicht aufweist, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass das Airbagmodul kein separates und starres Airbaggehäuse umfasst. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Montage der bekannten Airbageinrichtung, insbesondere die Anbringung des Airbagmoduls an dem Befestigungsabschnitt des Tragteils, erschwert ist.
  • Die DE 101 63 686 A1 beschreibt eine Airbageinrichtung, bei der eine Kulissenführung zwischen dem Airbagmodul und einem Befestigungsabschnitt eines Tragteils vorgesehen ist. Der Befestigungsabschnitt ist auf einer Seite des Airbagmoduls angeordnet, jedoch umfasst die Kulissenführung lediglich eine Kulisse und einen darin geführten hervorstehenden Ansatz. Dies hat zur Folge, dass die Montage zwar vereinfacht ist, das Airbagmodul jedoch relativ zu dem Befestigungsabschnitt verdrehbar ist.
  • Die FR 2 851 532 A1 beschreibt eine ähnliche Airbageinrichtung, jedoch umfasst die dem Befestigungsabschnitt auf der einen Seite zugeordnete Kulissenführung zwei Kulissen und zwei hervorstehende Ansätze, so dass die unvorteilhafte Verdrehbarkeit des Airbagmoduls gegenüber dem Befestigungsabschnitt eingeschränkt wird. Die Kulissen selbst setzen sich jeweils aus einem Eingangsabschnitt und einem gegenüber dem Eingangsabschnitt abgewinkelten Sackabschnitt zusammen, wobei sich die Sackabschnitte ausgehend von dem zugehörigen Eingangsabschnitt in einander entgegengesetzte Richtungen erstrecken. Diese Airbageinrichtung hat sich bewährt, ist jedoch hinsichtlich der Montage verbesserungswürdig.
  • Weitere Airbageinrichtungen des Standes der Technik sind in der DE 102 03 286 A1 , der DE 103 46 012 A1 , der US 6 231 068 B1 , der FR 2 696 392 A1 , der WO 02/55 345 A1 sowie der US 6 536 802 B1 offenbart.
  • Es ist demzufolge eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Airbageinrichtung für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, die leichtgewichtig ausgebildet ist und besonders einfach montiert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Airbageinrichtung ist für ein Kraftfahrzeug konzipiert und weist ein kraftfahrzeugseitiges Tragteil auf. Bei dem kraftfahrzeugseitigen Tragteil kann es sich beispielsweise um ein Teil der Karosserie, ein Innenverkleidungsteil, eine Fahrzeugsäule, einen Dachrahmen, einen Querträger, eine Armaturentafel, einen Stützrahmen, ein Lenkrad oder ähnliches handeln. Die erfindungsgemäße Airbageinrichtung weist ferner ein Airbagmodul auf, das an dem zuvor erwähnten Tragteil befestigt ist bzw. befestigt werden kann. Das Airbagmodul umfasst mindestens einen aufblasbaren, gefalteten Gassack und einen Gasgenerator zum Aufblasen des Gassacks, wobei vorzugsweise auf ein starres Airbaggehäuse verzichtet wird, um ein besonders geringes Gewicht der Airbageinrichtung zu erzielen. Ein Abschnitt des Tragteils ist als Befestigungsabschnitt ausgebildet, an dem das Airbagmodul lösbar befestigt ist bzw. wird, wobei der Befestigungsabschnitt auf einer Seite des Airbagmoduls angeordnet ist. Dieser Befestigungsabschnitt kann beispielsweise wandförmig oder/und als Abschnitt eines Schusskanalgehäuses des Tragteils ausgebildet sein. Das Airbagmodul ist über eine Kulissenführung an dem Befestigungsabschnitt des Tragteils befestigt. Die Kulissenführung weist einerseits zwei Kulissen und andererseits zwei hervorstehenden Ansätze auf, die in die Kulissen eingeführt werden können und entlang der Kulissen zwangsgeführt sind. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob die Kulisse an dem Befestigungsabschnitt oder dem Airbagmodul vorgesehen ist, wenngleich es bevorzugt ist, wenn die Kulisse an dem Befestigungsabschnitt vorgesehen ist, während der hervorstehende Ansatz an dem Airbagmodul angeordnet ist, wie dies später näher erläutert wird. Auch ist es bevorzugt, wenn die Kulisse von einer Nut oder einem Steg gebildet wird. Als besonders vorteilhaft hat es sich jedoch herausgestellt, wenn die Kulisse von einem Schlitz gebildet ist, insbesondere wenn dieser Schlitz in dem Befestigungsabschnitt vorgesehen ist. Durch die schlitzförmige Ausgestaltung der Kulisse ist eine besonders einfache Montage möglich, zumal die schlitzförmige Ausgestaltung eine einfachere Überwachung des Arbeitsbereichs während der Montage erlaubt. Es ist ferner besonders bevorzugt, wenn der mindestens eine hervorstehende Ansatz pilzförmig ausgebildet ist, zumal hierdurch ein sicheres Hintergreifen des Randes der Kulisse möglich ist, was zu einer besonders sicheren Befestigung des Airbagmoduls über die Kulissenführung an dem Befestigungsabschnitt führt. Die Kulissen weisen jeweils einen Eingangsabschnitt, über den der hervorstehende Ansatz in die Kulisse einführbar ist, und einen darauf folgenden endseitigen Sackabschnitt auf, wobei der Sackabschnitt winklig oder quer zu dem Eingangsabschnitt verläuft. Der endseitige Sackabschnitt kann sowohl unmittelbar als auch mittelbar auf den Eingangsabschnitt der Kulisse folgen. Indem der Sackabschnitt winklig oder quer zu dem Eingangsabschnitt verläuft, ist ein besonders sicherer Halt bzw. eine besonders sichere Abstützung des Airbagmoduls über die Kulissenführung an dem Befestigungsabschnitt möglich. Dabei ist es ferner bevorzugt, wenn der Sackabschnitt rechtwinklig zu dem Eingangsabschnitt verläuft, um die eingangs genannten Vorteile zu erzielen. Auch wird hierdurch erreicht, dass bei dem Einführen des hervorstehenden Ansatzes in die Kulisse deutlich zwischen dem anfänglichen Einführen und dem Weiterführen des Airbagmoduls in dessen Befestigungsposition unterschieden werden kann, in der der hervorstehende Ansatz vorzugsweise am Ende des Sackabschnitts anschlägt. Somit wird eine besonders sichere Montage des Airbagmoduls in dessen Befestigungsposition erreicht. Die beiden Sackabschnitte erstrecken sich erfindungsgemäß ausgehend von dem zugehörigen Eingangsabschnitt in dieselbe Richtung.
  • Das Airbagmodul ist somit nicht über eine Schraubverbindung, eine Clipsverbindung oder eine Haken-Öse-Verbindung mit dem Befestigungsabschnitt des Tragteils verbunden, sondern vielmehr über eine Kulissenführung an dem Befestigungsabschnitt befestigt. So ermöglicht die Kulissenführung zur Befestigung des Airbagmoduls an dem Befestigungsabschnitt, dass einerseits ein besonders sicheres Einführen des Airbagmoduls in die Befestigungsposition und andererseits eine sichere Abstützung des Airbagmoduls in der Befestigungsposition möglich ist. Auf diese Weise ist die Montage besonders sicher und in kürzerer Zeit durchführbar. Indem sich die Sackabschnitte ausgehend vom zugehörigen Eingangsabschnitt in dieselbe Richtung erstrecken, ist überdies die Montage vereinfacht.
  • Wie bereits zuvor angedeutet, ist die Kulisse in einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung an dem Befestigungsabschnitt vorgesehen, während der hervorstehende Ansatz an dem Airbagmodul, wie beispielsweise an dem Gasgenerator des Airbagmoduls, vorgesehen ist. Es hat sich gezeigt, dass bei dieser Ausführungsform der hervorstehende Ansatz auf Seiten des Airbagmoduls einfacher in die Kulisse auf Seiten des Befestigungsabschnitts eingeführt werden kann, als dies bei umgekehrter Anordnung der Fall wäre, wodurch die Montage der Airbageinrichtung weiter vereinfacht ist.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung weist das Tragteil ein Schusskanalgehäuse zur Ausbildung eines Schusskanals zur zielgerichteten Entfaltung des Gassacks in eine Austrittsrichtung auf, wobei das Schusskanalgehäuse vorzugsweise einstückig mit dem Tragteil ausgebildet ist, wenngleich es grundsätzlich auch möglich ist, wenn das Schusskanalgehäuse nachträglich an dem Tragteil befestigt wurde. Das Airbagmodul ist bei dieser Ausführungsform zumindest teilweise innerhalb des Schusskanalgehäuses bzw. innerhalb des von dem Schusskanalgehäuse zumindest teilweise umschlossenen Schusskanals angeordnet, wobei der zuvor erwähnte Befestigungsabschnitt als Teil des Schusskanalgehäuses ausgebildet ist. Wie bereits eingangs erwähnt, ist der Befestigungsabschnitt dabei vorzugsweise als wandförmiger Abschnitt des Schusskanalgehäuses ausgebildet. Bei dieser Ausführungsform ist es ferner bevorzugt, wenn das Tragteil als Innenverkleidungsteil, also beispielsweise als Armaturentafel, ausgebildet ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung verläuft der Sackabschnitt der Kulisse quer, vorzugsweise rechtwinklig, zur Austrittsrichtung, um einen besonders sicheren Halt des Airbagmoduls an dem Befestigungsabschnitt selbst dann zu garantieren, wenn der Gasgenerator gezündet wird und sich der Gassack in Austrittsrichtung entfaltet. Bei dieser Ausführungsform ist es ferner bevorzugt, wenn der Eingangsabschnitt der Kulisse parallel zur Austrittsrichtung des Gassacks oder/und zur Einbringungsrichtung des Airbagmoduls verläuft. Indem der Eingangsabschnitt der Kulisse parallel zur Austrittsrichtung des Gassacks oder/und zur Einbringungsrichtung des Airbagmoduls verläuft, ist ein besonders einfaches Einbringen des Airbagmoduls in den Schusskanal des Schusskanalgehäuses möglich, während der quer bzw. rechtwinklig zur Austrittsrichtung verlaufende Sackabschnitt eine sichere Abstützung des Airbagmoduls an dem Befestigungsabschnitt ermöglicht.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung ist die Kulissenführung an dem Gasgenerator des Airbagmoduls einerseits und dem Befestigungsabschnitt des Tragteils andererseits vorgesehen. Dies bedeutet, die Kulissenführung setzt sich aus gasgeneratorseitigen Teilen, wie beispielsweise der Kulisse oder dem hervorstehenden Ansatz, und befestigungsabschnittseitigen Teilen, wie beispielsweise dem hervorstehenden Ansatz oder der Kulisse, zusammen. Diese Ausführungsform ist insofern von Vorteil, als dass die Kulisse oder der hervorstehende Ansatz an dem Gasgenerator des Airbagmoduls besonders einfach und stabil ausgebildet werden kann. Bei dieser Ausführungsform ist es ferner bevorzugt, wenn der hervorstehende Ansatz unmittelbar an dem Gasgenerator vorgesehen ist, während die Kulisse an dem Befestigungsabschnitt ausgebildet ist. Wie bereits zuvor angedeutet, kann der hervorstehende Ansatz auf diese Weise einfacher in die Kulisse eingebracht werden, so dass die Montage der Airbageinrichtung vereinfacht ist.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung weist der Gasgenerator ein Anschlussteil zum Anschließen eines Zündkabels auf, so dass der Gasgenerator über das Zündkabel und das gasgeneratorseitige Anschlussteil gezündet werden kann. Dabei ist das Anschlussteil zumindest über eine Aussparung in dem Befestigungsabschnitt zugänglich, so dass ein einfaches Anschließen des Zündkabels möglich ist, zumal das Zündkabel dann besonders einfach von außen an das Anschlussteil herangeführt werden kann. Hierbei hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn sich das genannte Anschlussteil durch eine Aussparung in dem Befestigungsabschnitt nach außen erstreckt, um ein einfaches Anschließen des Zündkabels zu ermöglichen. Unabhängig von der gewählten Variante ist das Anschlussteil vorzugsweise derart ausgebildet, dass es zusammen mit einem Anschlussteil des Zündkabels eine Steckverbindung ausbildet, die besonders einfach erzeugt werden kann.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung weist das Airbagmodul eine den Gassack oder/und Gasgenerator zumindest teilweise umhüllende flexible Schutzhülle auf, die an dem Schusskanalgehäuse des Tragteils befestigt ist. Dabei wird der Schusskanal zum Teil von dem Schusskanalgehäuse und zum Teil von der Schutzhülle begrenzt, so dass vorzugsweise ein geschlossener Schusskanal besteht. Indem der Schusskanal zum Teil von der Schutzhülle begrenzt wird, ist es nicht mehr erforderlich, ein Schusskanalgehäuse vorzusehen, das den Schusskanal vollständig begrenzt, so dass das Schusskanalgehäuse nur noch rudimentär vorhanden sein muss und ein geringes Gewicht desselben erzielt werden kann, ohne dass die Funktion des Schusskanalgehäuses, nämlich eine zielgerichtete Entfaltung des Gassacks zu ermöglichen, verloren geht. Letzteres ist darauf zurückzuführen, dass die Funktion des Schusskanalgehäuses zum Teil von der wesentlich leichteren Schutzhülle des Airbagmoduls übernommen wird.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung weist das Schusskanalgehäuse eine Austrittsöffnung für den sich entfaltenden Gassack auf, die durch eine eine Sollreißlinie aufweisende Abdeckung abgedeckt ist. Um die der flexiblen Schutzhülle in der vorstehend genannten Ausführungsform zugewiesene Funktion der Abgrenzung des Schusskanals besonders sicher zu erfüllen, ist die Reißfestigkeit der an dem Schusskanalgehäuse befestigten Schutzhülle vorzugsweise höher als die Reißfestigkeit der Sollreißlinie der Abdeckung für die Austrittsöffnung des Schusskanalgehäuses. Wenngleich hier wie auch vor- und nachstehend von einer Sollreißlinie die Rede ist, so kann diese alternativ auch als Sollbruchlinie bezeichnet werden.
  • Wie bereits zuvor unter Bezugnahme auf eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung beschrieben, kann die Kulissenführung an dem Gasgenerator des Airbagmoduls einerseits und dem Befestigungsabschnitt des Tragteils andererseits vorgesehen sein. In einer alternativen Ausführungsform hierzu ist die Kulissenführung an der zuvor erwähnten flexiblen Schutzhülle des Airbagmoduls einerseits und dem Befestigungsabschnitt des Tragteils andererseits vorgesehen. Auf diese Weise ist eine flexiblere Anordnung des Gasgenerators des Airbagmoduls innerhalb des Schusskanals bzw. relativ zu dem Befestigungsabschnitt des Tragteils möglich. Hierbei ist es bevorzugt, wenn der hervorstehende Ansatz der Kulissenführung unmittelbar an der Schutzhülle angeordnet ist, während die Kulisse der Kulissenführung an dem Befestigungsabschnitt vorgesehen ist, um die bereits zuvor erwähnte einfache Montage des Airbagmoduls an dem Befestigungsabschnitt des Tragteils zu ermöglichen.
  • In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung, die auf der zuvor beschriebenen Ausführungsform basiert, ist der Gasgenerator an der Schutzhülle befestigt. Hierbei kann die Befestigung des Gasgenerators grundsätzlich auf jedwede Weise erfolgen, wobei der Gasgenerator vorzugsweise durch Verschrauben an der Schutzhülle befestigt ist. Auch bei dieser Ausführungsform ist es bevorzugt, wenn der Gasgenerator ein Anschlussteil zum Anschließen eines Zündkabels aufweist, das über eine Aussparung in der Schutzhülle zugänglich ist oder/und sich durch eine Aussparung in der Schutzhülle nach außen erstreckt, um den Gasgenerator besonders einfach mit dem Zündkabel verbinden zu können, wie dies bereits zuvor erläutert wurde.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung ist der Gasgenerator bezogen auf mindestens eine Richtung quer zur Austrittsrichtung des Gassacks mittig innerhalb des Schusskanals angeordnet, was sich positiv auf das Entfaltungsverhalten des Gassacks auswirkt. Diese Ausführungsform kann insbesondere dann realisiert werden, wenn die Kulissenführung zwischen der Schutzhülle des Airbagmoduls einerseits und dem Befestigungsabschnitt des Tragteils andererseits vorgesehen ist, während der Gasgenerator an der Schutzhülle und somit nur mittelbar über die Schutzhülle an dem Befestigungsabschnitt des Tragteils befestigt ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung ist der Gasgenerator zylindrisch mit einer Längsachse ausgebildet, die sich quer oder parallel zur Austrittsrichtung des Gassacks erstreckt. So ist es hierbei bevorzugt, wenn der sich quer zur Austrittsrichtung des Gassacks erstreckende Gasgenerator unmittelbar über die Kulissenführung an dem Befestigungsabschnitt des Tragteils befestigt ist. Andererseits ist es bei dieser Ausführungsform bevorzugt, wenn der sich parallel zur Austrittsrichtung des Gassacks erstreckende Gasgenerator an der Schutzhülle befestigt ist, während die Schutzhülle wiederum auf die zuvor beschriebene Weise über die Kulissenführung mit dem Befestigungsabschnitt des Tragteils verbunden ist. Auch hat es sich unabhängig von der gewählten Ausführungsvariante als vorteilhaft erwiesen, wenn der Gasgenerator nicht rohrförmig, wie dies üblicherweise der Fall ist, sondern dosenförmig ausgebildet ist, um einerseits eine platzsparende und leichtgewichtige Anordnung zu ermöglichen und andererseits eine raumgreifende Anordnung des aufblasbaren, gefalteten Gassacks zu ermöglichen.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung ist die Länge des dosenförmigen Gasgenerators kleiner als dessen Außendurchmesser, wobei die Länge des dosenförmigen Gasgenerators vorzugsweise maximal die Hälfte, besonders bevorzugt maximal ein Drittel, des Außendurchmessers beträgt. Durch die vorstehend genannte Dimensionierung des dosenförmigen Gasgenerators wird ein Gasgenerator geschaffen, der besonders platzsparend innerhalb des Schusskanals bzw. des Schusskanalgehäuses angeordnet werden kann. Dabei hat es sich gezeigt, dass die Platzersparnis umso größer ist, je kleiner das Verhältnis zwischen der Länge und dem Außendurchmesser des dosenförmigen Gasgenerators ist.
  • Um den Gasgenerator besonders einfach an den Befestigungsabschnitt oder der Schutzhülle befestigen zu können, ist dieser in einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung über eine seiner beiden in Längsrichtung weisenden Stirnseiten an dem Befestigungsabschnitt oder der Schutzhülle befestigt. Das Bereitstellen zusätzlicher Stützmittel an dem Befestigungsabschnitt, der Schutzhülle oder dem Gasgenerator ist bei dieser Ausführungsform nicht zwingend erforderlich, zumal der Gasgenerator bereits sicher und präzise über dessen Stirnseiten an dem Befestigungsabschnitt oder der Schutzhülle abgestützt sein kann, so dass der Aufbau der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung in dieser Ausführungsform besonders einfach ist.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von beispielhaften Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung in geschnittener Darstellung,
  • 2 eine Seitenansicht einer Airbageinrichtung in geschnittener Darstellung, welche nicht gemäß der Erfindung ausgebildet ist, und
  • 3 eine Ansicht der Airbageinrichtungen aus den 1 und 2 in Richtung des Pfeils A vor bzw. während der Montage des Airbagmoduls an dem Tragteil.
  • 1 zeigt eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung 2. Die Airbageinrichtung 2 weist ein kraftfahrzeugseitiges Tragteil 4 auf. Das kraftfahrzeugseitige Tragteil 4 ist in der dargestellten Ausführungsform als Innenverkleidungsteil 6, genauer gesagt als Armaturenbrett 8 ausgebildet, wenngleich erfindungsgemäß jedwedes Tragteil 4 in Frage kommt, das geeignet ist, die beim Entfalten des später näher beschriebenen Gassacks auftretenden Kräfte aufzunehmen.
  • Das Tragteil 4 bzw. das Innenverkleidungsteil 6 weist eine dem Fahrzeuginnenraum 10 zugewandte Außenseite 12 und eine dem Fahrzeuginnenraum 10 abgewandte Innenseite 14 auf. An die Innenseite 14 schließt sich ein Schusskanalgehäuse 16 des Tragteils 4 an, in dem ein Airbagmodul 18 zumindest teilweise angeordnet ist. Das einstückig mit dem Tragteil 4 ausgebildete und aus Kunststoff bestehende Schusskanalgehäuse 16 ist in der dargestellten ersten Ausführungsform im Wesentlichen rohrförmig ausgebildet und weist eine dem Fahrzeuginnenraum 10 zugewandte Austrittsöffnung 20 auf. Darüber hinaus weist das Schusskanalgehäuse 16 eine dem Fahrzeuginnenraum 10 abgewandte weitere Öffnung 22 auf.
  • Die Austrittsöffnung 20 für den sich entfaltenden Gassack des Airbagmoduls 18 ist durch eine Abdeckung 24 abgedeckt und verschließt somit das Schusskanalgehäuse 16 gegenüber dem Fahrzeuginnenraum 10. Jedoch weist die Abdeckung 24, die einstückig mit dem Tragteil 4 ausgebildet ist, mindestens eine Sollreißlinie 26 auf, entlang derer sich die Abdeckung 24 von dem Tragteil 4 löst, wenn sich der Gassack unter Aufbringung einer entsprechenden Reißkraft auf die Sollreißlinie 26 entfaltet. Darüber hinaus weist die Abdeckung 24 eine Sollschwenkachse 28 auf, um die die Abdeckung 24 unter Freigabe der Austrittsöffnung 20 verschwenkt werden kann, ohne dass sich diese von dem Tragteil 4 löst. Wie aus 1 ersichtlich, erstrecken sich ferner Stützrippen 30 zwischen der Innenseite 14 des Tragteils 4 und der Außenseite des Schusskanalgehäuses 16, um das Schusskanalgehäuse 16 zu versteifen bzw. sicher an dem Tragteil 4 abzustützen.
  • Wie bereits zuvor erwähnt, ist innerhalb des von dem Schusskanalgehäuse 16 umgebenen Schusskanals 32 das Airbagmodul 18 zumindest teilweise angeordnet. Das Airbagmodul 18 setzt sich dabei aus einem aufblasbaren, gefalteten Gassack 34 und einem Gasgenerator 36 zum Aufblasen des Gassacks 34 zusammen, wobei auf ein separates, starres und schwergewichtiges Airbaggehäuse verzichtet wird. Dies hat den Vorteil, dass das Gesamtgewicht der Airbageinrichtung 2 gering gehalten werden kann.
  • Das Airbagmodul 18 weist ferner eine den Gassack 34 oder/und den Gasgenerator 36 zumindest teilweise umhüllende flexible Schutzhülle 38 auf. Die flexible Schutzhülle 38 ist an dem Schusskanalgehäuse 16 oder/und an dem Tragteil 4 befestigt. Im vorliegenden Beispiel ist die flexible Schutzhülle 38 zumindest teilweise derart an dem die Öffnung 22 umgebenden Rand des Schusskanalgehäuses 16 befestigt, dass die Öffnung 22 durch die flexible Schutzhülle 38 verschlossen ist, wobei die flexible Schutzhülle 38 dabei lösbar an dem Rand der Öffnung 22 des Schusskanalgehäuses 16 befestigt ist. Somit verschließt die an dem Schusskanalgehäuse 16 befestigte flexible Schutzhülle 38 das Schusskanalgehäuse 16 vollständig, wobei der Schusskanal 32 zum Teil von dem Schusskanalgehäuse 16 und zum Teil von der flexiblen Schutzhülle 38 begrenzt ist, so dass ein geschlossener Schusskanal 32 entsteht, dessen Austrittsöffnung 20 durch die bereits zuvor erwähnte Abdeckung 24 abgedeckt ist. Dabei ist die Reißfestigkeit der an dem Schusskanalgehäuse 16 befestigten Schutzhülle 38 höher als die Reißfestigkeit der Sollreißlinie 26, so dass die Sollreißlinie 26 beim Entfalten des Gassacks 34 reißt und nicht die flexible Schutzhülle 38. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sich der entfaltende Gassack 34 durch die Austrittsöffnung 20 in Austrittsrichtung 40 und nicht in entgegengesetzter Richtung durch die Öffnung 22 entfaltet. Dank der flexiblen Schutzhülle 38 muss das Schusskanalgehäuse 16 somit im Bereich der Öffnung 22 nicht mehr mit einer zusätzlichen, verschließenden Wand versehen sein, die das Gewicht im Gegensatz zu einer flexiblen Schutzhülle 38 wesentlich erhöhen würde.
  • Der Gasgenerator 36 ist zylindrisch, im vorliegenden Beispiel dosenförmig, ausgebildet. So weist der dosenförmige Gasgenerator 36 eine Längsachse 42 auf, wobei der Gasgenerator 36 ferner zwei in die entgegengesetzten Längsrichtungen weisende Stirnseiten 44, 46 aufweist. Wie aus 1 ersichtlich, ist die Länge l des dosenförmigen Gasgenerators 36 kleiner als dessen Außendurchmesser d. Dabei beträgt die Länge l des dosenförmigen Gasgenerators 36 maximal ein Drittel des Außendurchmessers d, um eine besonders platzsparende und variable Anordnung des Gasgenerators 36 innerhalb des Schusskanalgehäuses 16 bzw. des Schusskanals 32 zu ermöglichen. Alternativ sollte die Länge l des dosenförmigen Gasgenerators 36 maximal die Hälfte des Außendurchmessers d betragen, um die zuvor erwähnten Vorteile annähernd zu erreichen.
  • Das Airbagmodul 18 ist an einem wandförmigen Befestigungsabschnitt 48 befestigt. Der Befestigungsabschnitt 48 ist dabei als Teil des Schusskanalgehäuses 16 ausgebildet, das wiederum einstückig mit dem Tragteil 4 ausgebildet ist, so dass man davon sprechen kann, dass das Tragteil 4 den Befestigungsabschnitt 48 mit umfasst. Alternativ könnte das Schusskanalgehäuse 16 jedoch auch nachträglich an dem Tragteil 4 befestigt worden sein, wenngleich die einstückige Bauweise zu bevorzugen ist. Das Airbagmodul 18 ist dabei über eine Kulissenführung 50 an dem Befestigungsabschnitt 48 befestigt.
  • Die Kulissenführung 50 weist mindestens eine Kulisse 52 auf, wobei im vorliegenden Beispiel zwei Kulissen 52 vorgesehen sind, die insbesondere in 3 zu erkennen sind. Die in 3 dargestellten Kulissen 52 sind schlitzförmig ausgebildet, um die Montage des Airbagmoduls 18 an dem Befestigungsabschnitt 48 zu vereinfachen, wobei die Kulissen 52 alternativ beispielsweise auch nut- oder stegförmig ausgebildet sein könnten. Andererseits umfasst die Kulissenführung 50 mindestens einen hervorstehenden Ansatz 54, wobei im vorliegenden Beispiel zwei solcher hervorstehender Ansätze 54 vorgesehen sind. Der hervorstehende Ansatz 54 kann in die zugehörige Kulisse 52 eingeführt und entlang der Kulisse 52 zwangsgeführt werden. Wie aus 1 ersichtlich, sind die hervorstehenden Ansätze 54 dabei pilzförmig ausgebildet, so dass diese den Rand der jeweiligen Kulisse 52 hintergreifen und eine sichere Befestigung des Airbagmoduls 18 an dem Befestigungsabschnitt 48 gewährleisten. Es hat sich dabei als vorteilhaft herausgestellt, wenn die Kulisse 52 an dem Befestigungsabschnitt 48 und der hervorstehende Ansatz 54 an dem Airbagmodul 18 vorgesehen ist.
  • In der dargestellten ersten Ausführungsform nach den 1 und 3 ist der hervorstehende Ansatz 54 an der Stirnseite 44 des Gasgenerators 36 vorgesehen, während der Befestigungsabschnitt 48 die zugehörige Kulisse 52 aufweist. Die hervorstehenden Ansätze 54 sind mithin unmittelbar an dem Gasgenerator 36 angeordnet. Die Kulisse 52 selbst weist einen Eingangsabschnitt 56 auf, über den der hervorstehende Ansatz 54 in die Kulisse 52 eingeführt werden kann. Der Eingangsabschnitt 56 der Kulisse 52 erstreckt sich dabei parallel zur Austrittsrichtung 40 des Gassacks 34 oder/und zur Einbringungsrichtung des Airbagmoduls 18, wobei letztere im vorliegenden Beispiel der Austrittsrichtung 40 entspricht. Hierdurch ist ein besonders sicheres Einbringen des Airbagmoduls 18 in das Schusskanalgehäuse 16 möglich. Die Kulisse 52 weist ferner einen endseitigen Sackabschnitt 58 auf, der sich unmittelbar an den Eingangsabschnitt 56 anschließt, wobei sich der Sackabschnitt 58 auch mittelbar unter Zwischenlage eines weiteren Abschnitts der Kulisse 52 auf den Eingangsabschnitt 56 folgen kann. Der Sackabschnitt 58 verläuft dabei winklig, vorzugsweise quer, im vorliegenden Beispiel besonders bevorzugt rechtwinklig, zu dem Eingangsabschnitt 56. Folglich verläuft der Sackabschnitt 58 der Kulisse 52 auch rechtwinklig zur Austrittsrichtung 40 des Gassacks 34, wobei durch dieses Merkmal sichergestellt ist, dass das Airbagmodul 18 selbst bei einer Entfaltung des Gassacks 34 besonders sicher an dem Befestigungsabschnitt 48 abgestützt ist. Darüber hinaus wird die Montage des Airbagmoduls 18 an dem Befestigungsabschnitt 48 hierdurch wesentlich erleichtert.
  • Um das Airbagmodul 18 an dem Befestigungsabschnitt 48 zu befestigen, müssen die hervorstehenden Ansätze 54 zunächst in Austrittsrichtung 40 in die Eingangsabschnitte 56 der Kulissen 52 eingeführt werden, um das Airbagmodul 18 anschließend quer zur Austrittsrichtung 40 zu verschieben, so dass die hervorstehenden Ansätze 54 in die zugehörigen Sackabschnitte 58 der Kulissen 52 gelangen, wie dies in 3 anhand der Pfeile 60 angedeutet ist. Der Gasgenerator 36 ist somit über seine Stirnseite 44 an dem Befestigungsabschnitt 48 befestigt, so dass sich dessen Längsachse 42 quer, in diesem Fall rechtwinklig, zur Austrittsrichtung 40 des Gassacks 34 erstreckt. Dank der speziellen Dimensionierung des dosenförmigen Gasgenerators 36, die zuvor beschrieben wurde, ist somit eine besonders platzsparende Anordnung des Gasgenerators 36 erreicht, so dass eine sinnvolle Anordnung des gefalteten, aufblasbaren Gassacks 34 innerhalb des Schusskanals 32 bzw. des Schusskanalgehäuses 16 möglich ist.
  • Nachstehend wird unter Bezugnahme auf 2 eine Airbageinrichtung 2 beschrieben, wobei die in 2 gezeigte Airbageinrichtung 2 nicht vom Schutzbereich der Ansprüche umfasst ist, und wobei nachstehend lediglich auf die Unterschiede eingegangen wird, gleiche Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche Teile verwendet werden und die vorangehende Beschreibung der ersten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die 1 und 3 entsprechend gilt.
  • Bei dieser Airbageinrichtung 2 ist die Kulissenführung 50 nicht an dem Gasgenerator 36 einerseits und dem Befestigungsabschnitt 48 des Tragteils 4 andererseits, sondern an der Schutzhülle 38 des Airbagmoduls 18 einerseits und dem Befestigungsabschnitt 48 des Tragteils 4 andererseits vorgesehen. Dabei sind die hervorstehenden Ansätze 54 unmittelbar an der Schutzhülle 38 vorgesehen, während die Kulissen 52, wie bereits bei der ersten Ausführungsform, an dem Befestigungsabschnitt 48 vorgesehen sind. Da die flexible Schutzhülle 38 größer als der Gasgenerator 36 ausgebildet ist, sollten in entsprechender Weise weitere Befestigungsabschnitte mit entsprechenden Kulissenführungen zur Befestigung der flexiblen Schutzhülle 38 vorgesehen sein, wie dies beispielhaft anhand des Befestigungsabschnitts 62 in 2 angedeutet ist, der wiederum als Teil des Schusskanalgehäuses 16 ausgebildet ist und dem Befestigungsabschnitt 48 in Querrichtung gegenüberliegend angeordnet ist.
  • Der Gasgenerator 36 selbst ist bei dieser Airbageinrichtung 2 nunmehr mittelbar über die flexible Schutzhülle 38 mit den Befestigungsabschnitten 48 verbunden, wodurch eine besonders flexible und sinnvolle Anordnung des Gasgenerators 36 innerhalb des Schusskanalgehäuses 16 bzw. des Schusskanals 32 möglich ist. So ist der Gasgenerator 36 an der flexiblen Schutzhülle 38 derart durch Verschrauben befestigt, dass der Gasgenerator 36 bezogen auf zumindest eine Richtung quer zur Austrittsrichtung 40 des Gassacks 34 mittig innerhalb des Schusskanals 32 bzw. des Schusskanalgehäuses 16 angeordnet ist. Der Gasgenerator 36 ist dabei über seine in Längsrichtung weisende Stirnseite 44 an der flexiblen Schutzhülle 38 befestigt, so dass sich dessen Längsachse 42 parallel zur Austrittsrichtung 40 des Gassacks 34 erstreckt.
  • Wie aus 2 weiter ersichtlich, weist der Gasgenerator 36 an seiner Stirnseite 44, die der flexiblen Schutzhülle 38 zugewandt ist, ein Anschlussteil 64 zum Anschließen eines Zündkabels auf. So kann das Zündkabel (nicht dargestellt) zusammen mit dem Anschlussteil 64 eine Steckverbindung ausbilden, die besonders einfach herstellbar ist. Das Anschlussteil 64 ist dabei über eine Aussparung 66 in der flexiblen Schutzhülle 38 zugänglich, wobei sich das Anschlussteil 64 bei der zweiten Ausführungsform durch die Aussparung 66 in der flexiblen Schutzhülle 38 nach außen erstreckt, so dass eine Steckverbindung mit dem Zündkabel besonders einfach hergestellt werden kann.
  • Wenngleich die 1 und 3 der ersten Ausführungsform keinen Gasgenerator 36 mit einem Anschlussteil 64 zeigen, so sollte auch bei der ersten Ausführungsform ein entsprechendes Anschlussteil 64 vorgesehen sein. Im Gegensatz zur Airbageinrichtung der 2 wäre das Anschlussteil 64 in der ersten Ausführungsform dann über eine Aussparung in dem Befestigungsabschnitt 48 zugänglich bzw. würde sich durch eine solche Aussparung in dem Befestigungsabschnitt 48 nach außen erstrecken. Bei der ersten Ausführungsform wäre es dann besonders vorteilhaft, wenn einer der hervorstehenden Ansätze 54 gleichzeitig das Anschlussteil bildet, um einen besonders einfachen Aufbau des Gasgenerators 36 bzw. des Befestigungsabschnitts 48 zu erzielen.
  • Bezugszeichenliste
  • 2
    Airbageinrichtung
    4
    Tragteil
    6
    Innenverkleidungsteil
    8
    Armaturenbrett
    10
    Fahrzeuginnenraum
    12
    Außenseite
    14
    Innenseite
    16
    Schusskanalgehäuse
    18
    Airbagmodul
    20
    Austrittsöffnung
    22
    Öffnung
    24
    Abdeckung
    26
    Sollreißlinie
    28
    Sollschwenkachse
    30
    Stützrippen
    32
    Schusskanal
    34
    Gassack
    36
    Gasgenerator
    38
    flexible Schutzhülle
    40
    Austrittsrichtung
    42
    Längsachse
    44
    Stirnseite
    46
    Stirnseite
    48
    Befestigungsabschnitt
    50
    Kulissenführung
    52
    Kulisse
    54
    hervorstehender Ansatz
    56
    Eingangsabschnitt
    58
    Sackabschnitt
    60
    Pfeile
    62
    Befestigungsabschnitt
    64
    Anschlussteil
    66
    Aussparung
    l
    Länge
    d
    Außendurchmesser

Claims (14)

  1. Airbageinrichtung (2) für ein Kraftfahrzeug mit – einem kraftfahrzeugseitigen Tragteil (4) und – einem an dem Tragteil (4) befestigten Airbagmodul (18) aus einem aufblasbaren, gefalteten Gassack (34) und einem Gasgenerator (36) zum Aufblasen des Gassacks (34), – wobei das Airbagmodul (18) über eine Kulissenführung (50) an einem Befestigungsabschnitt (48, 62) des Tragteils (4) lösbar befestigt ist – und das Tragteil (4) den Befestigungsabschnitt (48) auf einer Seite des Airbagmoduls (18) aufweist, – wobei die Kulissenführung (50) zwei Kulissen (52, 52) einerseits und zwei hervorstehende Ansätze (54, 54) andererseits aufweist, die in die Kulissen (52, 52) einführbar und entlang der Kulissen (52, 52) zwangsgeführt sind, – wobei die Kulissen (52, 52) jeweils einen Eingangsabschnitt (56), über den der hervorstehende Ansatz (54) in die Kulisse (52) einführbar ist, und einen darauf folgenden endseitigen Sackabschnitt (58) aufweisen, der winklig oder quer zu dem Eingangsabschnitt (56) verläuft, – wobei beide Sackabschnitte (58, 58) ausgehend von dem jeweiligen Eingangsabschnitt (56) in dieselbe Richtung verlaufen, – wobei das Tragteil (4) ein Schusskanalgehäuse (16) zur Ausbildung eines Schusskanals (32) zur zielgerichteten Entfaltung des Gassacks (34) in eine Austrittsrichtung (40) aufweist, in dem das Airbagmodul (18) zumindest teilweise angeordnet ist, und der Befestigungsabschnitt (48) als Teil des Schusskanalgehäuses (16) ausgebildet ist, – und wobei die Kulissenführung (50) an dem Gasgenerator (36) des Airbagmoduls (18) einerseits und dem Befestigungsabschnitt (48) des Tragteils (4) andererseits vorgesehen ist.
  2. Airbageinrichtung (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Kulisse (52) als Nut oder Steg, vorzugsweise als Schlitz, und der jeweilige hervorstehende Ansatz pilzförmig ausgebildet ist.
  3. Airbageinrichtung (2) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Kulisse (52) an dem Befestigungsabschnitt (48) und der zugehörige hervorstehende Ansatz (54) an dem Airbagmodul (18) vorgesehen ist.
  4. Airbageinrichtung (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragteil (4) als Innenverkleidungsteil (6) ausgebildet ist, das besonders bevorzugt einstückig mit dem Schusskanalgehäuse (16) ausgebildet ist.
  5. Airbageinrichtung (2) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Sackabschnitt (58) der jeweiligen Kulisse (52) quer, vorzugsweise rechtwinklig zur Austrittsrichtung (40) verläuft, wobei der Eingangsabschnitt (56) der Kulisse (52) besonders bevorzugt parallel zur Austrittsrichtung (40) des Gassacks (34) oder/und zur Einbringungsrichtung des Airbagmoduls (18) verläuft.
  6. Airbageinrichtung (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass, der jeweilige hervorstehende Ansatz (54) unmittelbar an dem Gasgenerator (36) und die zugehörige Kulisse (52) an dem Befestigungsabschnitt (48) vorgesehen ist und der Gasgenerator (36) besonders bevorzugt ein Anschlussteil (64) zum Anschließen eines Zündkabels aufweist, das über eine Aussparung in dem Befestigungsabschnitt (48) zugänglich ist oder/und sich durch eine Aussparung in dem Befestigungsabschnitt (48) nach außen erstreckt.
  7. Airbageinrichtung (2) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Airbagmodul (18) eine den Gassack (34) oder/und Gasgenerator (36) zumindest teilweise umhüllende flexible Schutzhülle (38) aufweist, die an dem Schusskanalgehäuse (16) befestigt ist, wobei der Schusskanal (32) zum Teil von dem Schusskanalgehäuse (16) und zum Teil von der Schutzhülle (38) begrenzt ist, so dass vorzugsweise ein geschlossener Schusskanal (32) besteht.
  8. Airbageinrichtung (2) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schusskanalgehäuse (16) eine Austrittsöffnung (20) für den sich entfaltenden Gassack (34) aufweist, die durch eine eine Sollreißlinie (26) aufweisende Abdeckung (24) abgedeckt ist, wobei die Reißfestigkeit der an dem Schusskanalgehäuse (16) befestigten Schutzhülle (38) vorzugsweise höher als die Reißfestigkeit der Sollreißlinie (26) ist.
  9. Airbageinrichtung (2) nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kulissenführung (50) an der Schutzhülle (38) des Airbagmoduls (18) einerseits und dem Befestigungsabschnitt (48) des Tragteils (4) andererseits vorgesehen ist, wobei der jeweilige hervorstehende Ansatz (54) vorzugsweise unmittelbar an der Schutzhülle (38) und die zugehörige Kulisse (52) vorzugsweise an dem Befestigungsabschnitt (48) vorgesehen ist.
  10. Airbageinrichtung (2) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (36) an der Schutzhülle (38), vorzugsweise durch Verschrauben, befestigt ist, wobei der Gasgenerator (36) besonders bevorzugt ein Anschlussteil (64) zum Anschließen eines Zündkabels aufweist, das über eine Aussparung (66) in der Schutzhülle (38) zugänglich ist oder/und sich durch eine Aussparung (66) in der Schutzhülle (38) nach außen erstreckt.
  11. Airbageinrichtung (2) nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (36) bezogen auf zumindest eine Richtung quer zur Austrittsrichtung (40) des Gassacks (34) mittig innerhalb des Schusskanals (32) angeordnet ist.
  12. Airbageinrichtung (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (36) zylindrisch, vorzugsweise dosenförmig, mit einer Längsachse (42) ausgebildet ist, die sich quer oder parallel zur Austrittsrichtung (40) des Gassacks (34) erstreckt.
  13. Airbageinrichtung (2) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (l) des dosenförmigen Gasgenerators (36) kleiner als dessen Außendurchmesser (d) ist, wobei die Länge (l) des dosenförmigen Gasgenerators (36) vorzugsweise maximal die Hälfte, besonders bevorzugt maximal ein Drittel, des Außendurchmessers (d) beträgt.
  14. Airbageinrichtung (2) nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (36) über eine seiner beiden in Längsrichtung weisenden Stirnseiten (44, 46) an dem Befestigungsabschnitt (48) oder der Schützhülle (38) befestigt ist.
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