Nothing Special   »   [go: up one dir, main page]

DE102008062097A1 - Polierkopf zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen - Google Patents

Polierkopf zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen Download PDF

Info

Publication number
DE102008062097A1
DE102008062097A1 DE102008062097A DE102008062097A DE102008062097A1 DE 102008062097 A1 DE102008062097 A1 DE 102008062097A1 DE 102008062097 A DE102008062097 A DE 102008062097A DE 102008062097 A DE102008062097 A DE 102008062097A DE 102008062097 A1 DE102008062097 A1 DE 102008062097A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
polishing
recess
hole
foil
polishing head
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102008062097A
Other languages
English (en)
Inventor
Gunter Schneider
Helwig Buchenauer
Stephan Huttenhuis
Klaus Krämer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SCHNEIDER GMBH & CO. KG, DE
Original Assignee
Schneider GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schneider GmbH and Co KG filed Critical Schneider GmbH and Co KG
Priority to DE102008062097A priority Critical patent/DE102008062097A1/de
Priority to US12/653,464 priority patent/US20100151772A1/en
Priority to EP09179239.0A priority patent/EP2202030B1/de
Publication of DE102008062097A1 publication Critical patent/DE102008062097A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B13/00Machines or devices designed for grinding or polishing optical surfaces on lenses or surfaces of similar shape on other work; Accessories therefor
    • B24B13/01Specific tools, e.g. bowl-like; Production, dressing or fastening of these tools
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D13/00Wheels having flexibly-acting working parts, e.g. buffing wheels; Mountings therefor
    • B24D13/14Wheels having flexibly-acting working parts, e.g. buffing wheels; Mountings therefor acting by the front face
    • B24D13/147Wheels having flexibly-acting working parts, e.g. buffing wheels; Mountings therefor acting by the front face comprising assemblies of felted or spongy material; comprising pads surrounded by a flexible material
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D13/00Wheels having flexibly-acting working parts, e.g. buffing wheels; Mountings therefor
    • B24D13/18Wheels having flexibly-acting working parts, e.g. buffing wheels; Mountings therefor with cooling provisions

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf einen Polierkopf 1 zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen 8.1 mit einem eine Drehachse D aufweisenden Grundkörper 2 zum Befestigen an einer Polierspindel 7, mit einem an dem Grundkörper 2 angeordneten elastischen Trägerteil 3 zum Befestigen einer Polierfolie 4, wobei das Trägerteil 3 eine Aussparung 3.1 einer Tiefe t mit einer Wandfläche 3.2 aufweist, wobei die Wandfläche 3.2 zumindest über einen Teil der Tiefe t und/oder mit Bezug zu einem Umfang zumindest teilweise gegenüber der Drehachse D in einem Winkel α angestellt ist und/oder eine Polierfolie 4 mit einer Aussparung 3.1 der Tiefe t vorgesehen ist und zusätzlich zu dem Loch 4.1 mindestens ein weiteres Loch 4.4 aufweist, welches im Bereich eines Randes 3.3 der Aussparung 3.1 angeordnet ist und zum Loch 4.1 einen radialen Abstand a aufweist, wobei das weitere Loch 4.4 einen Ausflusskanal für Poliermittel aus der Aussparung 3.1 heraus bildet und/oder die Polierfolie 4 zusätzlich zu dem Loch 4.1 mindestens eine auf der Innenseite 4.2 vorgesehene Nut 4.5 mit einem Nutgrund 4.6 aufweist und auf der Außenseite 4.3 mindestens eine Ausnehmung 4.7 aufweist, die den Nutgrund 4.6 teilweise zur Außenseite 4.3 hin öffnet und die zum Loch 4.1 einen Abstand d aufweist. Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Verfahren, bei dem vor dem Zusammenführen von Polierkopf 1 und zu polierender Fläche 8.1 ein Vorrat an Poliermittel in die Aussparung 3.1 im Trägerteil 3 eingefüllt wird.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Polierkopf zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen mit einem eine Drehachse D aufweisenden Grundkörper zum Befestigen an einer Polierspindel, mit einem an dem Grundkörper angeordneten elastischen Trägerteil und mit einer Polierfolie, wobei das Trägerteil eine Aussparung der Tiefe t und die Polierfolie mindestens ein Loch aufweist, wobei das Loch einen Zugang zu der Aussparung bildet und die Polierfolie eine dem Trägerteil zugewandte Innenseite und eine an die optische Fläche anlegbare Außenseite aufweist.
  • Ferner bezieht sich die Erfindung auf einen Polierkopf zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen mit einem eine Drehachse D aufweisenden Grundkörper zum Befestigen an einer Polierspindel, mit einem an dem Grundkörper angeordneten elastischen Trägerteil zum Befestigen einer Polierfolie, wobei das Trägerteil eine Aussparung einer Tiefe t mit einer Wandfläche aufweist.
  • Die Erfindung bezieht sich ferner auf eine Polierfolie für einen Polierkopf mit einem eine Drehachse D aufweisenden Grundkörper zum Befestigen an einer Polierspindel, mit einem an dem Grundkörper angeordneten elastischen Trägerteil zum Befestigen der Polierfolie zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen, wobei die Polierfolie mindestens ein Loch, eine dem Trägerteil zugewandte Innenseite und eine an die optische Fläche anlegbare Außenseite aufweist.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Verfahren zum Polieren von optischen Brillenflächen mit einem zonalen Polierwerkzeug bestehend aus einer Polierspindel und einem daran angeordneten Polierkopf, der aus einem Grundkörper zum Befestigen an der Polierspindel und einem an dem Grundkörper angeordneten elastischen Trägerteil mit einer Aussparung und einer am Trägerteil befestigten Polierfolie gebildet ist.
  • Es ist bereits ein Polierteller für ein Werkzeug zur Feinbearbeitung von optisch wirksamen Flächen an Brillengläsern aus der DE 10 2005 010 583 A1 bekannt. Dieser Polierteller weist einen Tragkörper auf, an dem eine Schaumstoffschicht befestigt ist, auf der eine Polierfolie aufliegt. Die Polierfolie ist in einem mittleren Bereich mit wenigstens einer Öffnung versehen. Die Öffnung sorgt bei der Bearbeitung für einen Druckausgleich und stellt flüssiges Poliermittel aus dem Inneren der Schaumstoffschicht zur Verfügung, wodurch eine bessere Spülung und Kühlung sonst benachteiligter Poliertellerbereiche erzielt wird.
  • Die im Stand der Technik bekannte Aussparung innerhalb des Trägerteils soll bei der Bearbeitung als Reservoir für flüssiges Poliermittel dienen, welches im Schaumstoff, also im Trägerteil selbst, gespeichert bzw. aufgesaugt war und welches im Falle des Walkens bzw. Drückens des Trägerteils, ausgehend von den Poren, in die Aussparung gelangt. Von dort aus soll es über die Öffnung in der Polierfolie dem Polierprozess zugetragen werden. Ein separates Befüllen der erfindungsgemäßen Aussparung vor dem Aufsetzen des Werkstücks ist gemäß der Lehre des Standes der Technik nicht vorgesehen. Vielmehr ist es üblich, die zu polierende Fläche einerseits sowie den Polierkopf andererseits nach dem Aufsetzen auf die zu polierende Fläche seitlich mit Poliermittel zu versorgen, welches dann aufgrund der Kapillarfunktion des Trägerteils nach innen geführt werden soll.
  • Die Öffnung in der Polierfolie dient demnach der Weiterlei tung von flüssigem Poliermittel aus dem Inneren der Schaumstoffschicht. Die Schaumstoffschicht selbst weist im Bereich der Öffnung in der Polierfolie eine Aussparung auf, welche bei der Bearbeitung als Reservoir für das flüssige Poliermittel dient.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Polierfolie oder einen Polierkopf für optische Brillenflächen derart auszubilden und anzuordnen, dass eine verbesserte Einbringung von Poliermittel zwischen Polierfolie und zu bearbeitende Fläche gewährleistet ist.
  • Gelöst wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch die Gegenstände der Ansprüche 1 bis 4, 7 oder das Verfahren nach Anspruch 19.
  • Dass die Polierfolie zusätzlich zu dem Loch mindestens ein weiteres bzw. gesondertes Loch aufweist, welches im Bereich eines Randes der Aussparung angeordnet ist und zum Loch einen radialen Abstand a aufweist, führt zu einem Auslass für Poliermittel aus der Aussparung heraus. Aufgrund der mit der Rotation entstehenden Zentrifugalkräfte wird unabhängig von der Form der Poliermittel aufnehmenden Aussparung das Poliermittel im Randbereich der Aussparung nach außen bzw. oben verdrängt. Durch das erfindungsgemäße weitere Loch im Randbereich der Aussparung, wohin das Poliermittel aufgrund der zentrifugalen Kräfte nach oben bzw. nach außen verdrängt wird, kann das Poliermittel durch das Loch austreten und so zwischen die Polierfolie und die zu bearbeitende Fläche eingearbeitet bzw. verteilt werden. Das Loch ist dabei in seiner Größe bzw. seinem Durchmesser dem gewünschten Volumenstrom nach gestaltet. Bei dem Polieren von optischen Brillenflächen bzw. asphärischen Flächen ist damit zu rechnen, dass die Polierfolie während des Polierprozesses von der zu polierenden Oberfläche abhebt, sodass das erfindungsgemäße weitere Loch nicht ständig durch die zu bearbeitende Fläche verschlossen ist. Demnach ist das erfindungsgemäße gesonderte Loch mit Rücksicht auf die zu erreichenden Drehzahlen beim Poliervorgang, also mit Rücksicht auf den zu erwartenden Volumenstrom einerseits sowie mit Rücksicht auf die Viskosität des Poliermittels deutlich kleiner ausgebildet als die aus dem Stand der Technik vorbekannte zentrische Öffnung. Der Durchmesser des erfindungsgemäßen Loches bewegt sich zwischen 0,2 und 4 mm.
  • Die Wandfläche, die zumindest über einen Teil der Tiefe t und/oder mit Bezug zu einem Umfang zumindest teilweise gegenüber der Drehachse D in einem Winkel α angestellt ist gewährleistet unter Ausnutzung der während der Bearbeitung anstehenden Zentrifugalkräfte einen verbesserten Transport von Poliermittel aus der Aussparung heraus. Dieses Merkmal kann alternativ oder ergänzend zur Förderung des Poliermittelflusses vorgesehen werden.
  • Dabei ist es einerseits vorgesehen, dass sich die Aussparung aufgrund der Anstellung der Wandfläche zu einer der Polierfolie zuzuwendenden Seite hin öffnet, wie in den Ausführungsbeispielen nach 2, 4, 5a, 5b. 5c, 6a und 8, damit vermehrt Poliermittel zum Rand der Aussparung gefördert wird. Zum anderen ist es auch vorgesehen, dass sich die Aussparung aufgrund der Anstellung der Wandfläche zum Grundkörper hin öffnet, damit vermehrt Poliermittel in eine Öffnung eines Kanals bzw. in den Kanal, der die Aussparung mit einer Stirnseite des Trägerteils verbindet, gefördert wird. Der Winkel a ist also mit Bezug zu der Drehachse D sowohl im Uhrzeigersinn als auch gegen den Uhrzeigersinn abzutragen.
  • Die anzuordnende Polierfolie weist mindestens ein zentrisches Loch auf, wobei das Loch einen Zugang zu der Aussparung zwecks Befüllung bildet. Mit der Anstellung der Wandfläche wird ein erhöhter in axialer Richtung zur Drehachse wirkender Kraftanteil auf das mit dem Polierteller rotierende Poliermittel ausgeübt, sodass dieses deutlich besser aus der Aussparung heraus nach oben zu einer dort vorzusehenden Polierfolie bzw. dort vorzusehenden Auslässen gefördert wird.
  • Die in der freien Stirnseite des Trägerteils angrenzend an die Aussparung vorgesehene Nut mit einem Nutgrund und einer Tiefe t1 gewährleistet einen erhöhten Poliermittelfluss aus der Aussparung heraus. Dieses Merkmal kann alternativ oder ergänzend zur Förderung des Poliermittelflusses vorgesehen werden. Das Poliermittel kann somit über die Nut, unterhalb der aufzulegenden Polierfolie in radialer Richtung der Nut aus der Aussparung austreten und durch die Nut weitergeleitet werden.
  • Die Tiefe t1 der Nut ist kleiner als die Tiefe t der Ausnehmung. Die Nut bildet somit einen soweit einseitig offenen Kanal in dem Trägerteil, welcher durch die Polierfolie zumindest teilweise, bis auf eine Austrittsöffnung bzw. einen Auslass, verschlossen wird. Wenn die Tiefe t1 der Nut genauso groß ist wie die Tiefe t der Ausnehmung, dann handelt es sich um eine weiter unten beschriebene segmentierte Ausnehmung. Dies gilt auch für den Fall, in dem die Tiefe t der Ausnehmung bzw. die Tiefe t1 der Nut über den Radius variiert.
  • Alternativ oder ergänzend kann das Trägerteil mindestens einen die Aussparung und die Stirnseite verbindenden Kanal mit einer Öffnung aufweisen, wobei die Öffnung des Kanals mit Bezug zu einer Mittelachse M des Kanals in einer Tiefe t2 der Aussparung vorgesehen ist. Das Poliermittel kann über den Kanal aus der Aussparung in Bodennähe austreten. Der Kanal stellt insoweit eine geschlossene Variante einer Nut dar, deren Tiefe t1 des Nutgrundes mit dem Radius variiert.
  • Wenn die Mittelachse M des Kanals mit der Drehachse D einen Winkel β zwischen 25° und 60° einschließt, wird das Poliermittel aufgrund der während der Bearbeitung anstehenden Zentrifugalkräfte optimal nach außen und nach oben gefördert. Die Anstellung hängt letztlich ab von der gewünschten Austrittsposition auf der Stirnseite bzw. aus der aufliegenden Polierfolie und von dem Durchmesser des Trägerteils. Vorzugsweise mündet der Kanal in der Aussparung in Bodennähe.
  • Der Kanal kann auch gekrümmt sein, sodass der Winkel β über die Länge des Kanals bzw. über den Radius variiert. Nahe der Drehachse kann der Kanal flacher sein, was trotz geringerer Zentrifugalkräfte den Poliermitteltransport fördert. Mit größerem Abstand zur Drehachse D kann der Kanal steiler sein, was den Poliermitteltransport zunächst verschlechtert. Aufgrund der mit dem Radius ansteigenden Zentrifugalkräfte wird dieser Nachteil jedoch ausgeglichen.
  • Gelöst wird die Aufgabe auch durch eine Polierfolie, die zusätzlich zu dem Loch mindestens eine auf der Innenseite vorgesehene Nut mit einem Nutgrund aufweist und auf der Außenseite mindestens eine Ausnehmung aufweist, die den Nutgrund teilweise zur Außenseite hin öffnet und die zum Loch einen Abstand d aufweist. Die Nut verläuft dabei vorzugsweise in radialer Richtung. Sie verbindet einen Zufluss für Poliermittel, vorzugsweise den Randbereich der Aussparung mit der in radialer Richtung weiter außen liegenden Ausnehmung, sodass Poliermittel ausgehend von der Aussparung im Trägerteil durch die Nut, die beim Aufliegen der Polierfolie auf einen Trägerteil einen Kanal bildet, zur Ausnehmung und damit zwischen die Polierfolie und eine zu polierende Fläche geleitet wird. Die Nut in der Polierfolie kann dabei geprägt und/oder im Formprozess der Polierfolie hergestellt sein. Es ist auch denkbar, die Nut nach dem Formprozess der Polierfolie durch einen schneidenden Bearbeitungsprozess auszubilden. Diese Merkmale können alternativ oder ergänzend zur Förderung des Poliermittelflusses vorgesehen werden.
  • Vorteilhaft kann es hierbei sein, wenn die Nut im Trägerteil, die Nut in der Polierfolie und/oder der Kanal im Trägerteil in radialer Richtung zur Drehachse D verläuft. Die Länge bzw. radiale Ausdehnung der Nut bzw. des Kanals bemisst sich danach, wie weit die erfindungsgemäße Ausnehmung bzw. das erfindungsgemäße Loch auf der Außenseite der Polierfolie von dem in der Polierfolie vorgesehenen zentralen Loch entfernt ist.
  • Dadurch, dass das zentrale Loch der Polierfolie einen Zugang zu der Aussparung bildet und die Nut mit der daran anschließenden Ausnehmung einen Ausflusskanal für Poliermittel aus der Aussparung heraus bildet, wird ein erhöhter Poliermitteltransport gewährleistet. Wie bereits ausgeführt, bildet das Trägerteil des Polierkopfes in Verbindung mit der oben beschriebenen Polierfolie einen unterhalb der Polierfolie angeordneten Ausflusskanal für Poliermittel, welches in der Aussparung des Trägerteils bevorratet ist. Mittels der Nut wird das Poliermittel ausgehend von der Aussparung bzw. einem Rand der Aussparung aufgrund der mit der Rotation entstehenden Verdrängungswirkung radial nach außen über eine beliebige Distanz bis hin zur Ausnehmung geleitet, um dort nach außen hin auszutreten. Die Größe bzw. Abmaße der Nut sowie die Größe der anschließenden Ausnehmung wird ebenfalls dem gewünschten Poliermittelstrom nach in Abhängigkeit von dem mit der Viskosität des Poliermittels und der Drehzahl variierenden Poliermitteldruck gewählt.
  • Alternativ oder ergänzend ist es von Vorteil, wenn das zentrale Loch der Polierfolie einen Zugang zu der Aussparung bildet, und die Nut des Trägerteils und/oder der Kanal des Trägerteils einen Ausflusskanal für Poliermittel aus der Aussparung heraus bildet, wobei die Polierfolie ein Loch aufweist, das zwecks Austritt von Polierflüssigkeit an die Nut des Trägerteils und/oder den Kanal des Trägerteils anschließt. Wie bereits ausgeführt, bildet das Trägerteil des Polierkopfes in Verbindung mit der oben beschriebenen Polierfolie einen unterhalb der Polierfolie angeordneten Ausflusskanal für Poliermittel, welches in der Aussparung des Trägerteils bevorratet ist. Mittels der Nut wird das Poliermittel ausgehend von der Aussparung bzw. einem Rand der Aussparung aufgrund der mit der Rotation entstehenden Verdrängungswirkung radial nach außen über eine beliebige Distanz bis hin zum Austrittsloch geleitet, um dort nach außen hin auszutreten. Die Größe bzw. Abmaße der Nut bzw. des Kanals sowie die Größe des anschließenden Loches in der Polierfolie wird ebenfalls dem gewünschten Poliermittelstrom nach in Abhängigkeit von dem mit der Viskosität des Poliermittels und der Drehzahl variierenden Poliermitteldruck gewählt.
  • Von besonderer Bedeutung kann für die vorliegende Erfindung sein, wenn das Loch in der Polierfolie einen Durchmesser d1 aufweist und die Aussparung am Rand einen Durchmesser d2 aufweist, wobei der Durchmesser d1 kleiner ist als der Durchmesser d2 und die Polierfolie über den Rand der Aussparung übersteht und die Aussparung im Randbereich in axialer Richtung zumindest teilweise verschließt. Somit ist der Randbereich der Aussparung, in dem das Poliermittel aufgrund der Zentrifugalkräfte nach oben und/oder zur Seite hin austreten würde, durch die Polierfolie verschlossen. Die Polierfolie kann demnach dort nicht austreten bzw. nur in die dort wie oben beschriebenen vorgesehenen Löcher und/oder Nuten, die zu einer definierten Weiterleitung und Ausleitung von Poliermittel zur Außenfläche hin dienen. Der so gebildete Überstand beträgt zwischen 15% und 90%, vorzugsweise zwischen 20% und 60%, des halben Durchmessers d2.
  • Im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Ausbildung und Anordnung kann es von Vorteil sein, wenn die Polierfolie einen ersten Funktionsbereich F1 und entsprechende Mittel aufweist, nämlich eine Deckelfunktion in Teilbereichen des Randes der Aussparung durch einen Überstand und eine Weiterleitungsfunktion für Poliermittel aus der Aussparung radial nach außen durch die Nut und/oder in axialer Richtung durch das weitere Loch. Aufgrund der Nut wird zudem eine in axialer Richtung wirkende Weiterleitungsfunktion für das Poliermittel gewährleistet. Im Vordergrund steht jedoch die radiale Weiterleitungsfunktion aufgrund der Länge der Nut. Die Deckelfunktion gewährleistet ein Zurückhalten von Poliermittel, sodass das begrenzte Volumen an Poliermittel im Rahmen der Weiterleitungsfunktion definiert und soweit dosiert weitergeleitet und schließlich an die gewünschten Bereiche der Poliermittelfolie abgegeben werden kann. Die Weiterleitungsfunktion wird trägerteilseitig durch die Nut bzw. den Kanal im Trägerteil gewährleistet.
  • Vorteilhaft kann es ferner sein, wenn die Polierfolie einen zweiten Funktionsbereich F2 und entsprechende Mittel aufweist, nämlich die Auslassfunktion für Poliermittel zur Außenseite hin durch das weitere Loch am Rand der Ausnehmung, durch das Loch im Anschluss an die Nut bzw. den Kanal im Trägerteil und/oder durch die Ausnehmung im Anschluss an die Nut in der Polierfolie. Der zweite Funktionsbereich gewährleistet das gewünschte Austreten von Poliermittel an den frei zu wählenden Positionen auf der Außenseite der Polierfolie.
  • Außerdem kann es vorteilhaft sein, wenn die Polierfolie einen unteren Teil mit der Innenseite und einen oberen Teil mit der Außenseite aufweist, wobei der erste Funktionsbereich F1 dem unteren Teil zugeordnet ist und der zweite Funktionsbereich F2 dem oberen Teil zugeordnet ist. Die Polierfolie kann dabei ein-, zwei- oder auch mehrschichtig zwecks Ausbildung eines wunschgemäßen Weiterleitungssystems ausgebildet sein.
  • Ferner kann es vorteilhaft sein, wenn der untere Teil und der obere Teil einteilig und/oder materialidentisch ausgebildet sind oder wenn der untere Teil und der obere Teil verschiedene Bauteile bilden. Für den Fall des Vorliegens zweier verschiedener Bauteile kann dem unteren Teil auch eine Versteifungsfunktion zukommen, sodass die Anpassungsfähigkeit der Polierfolie in Verbindung mit dem flexiblen Träger nach unten hin, also zu kleineren Radien hin beschränkt wird.
  • Dabei kann es von Vorteil sein, wenn die Aussparung ein Volumen aufweist, das mindestens 0,3 ml oder 0,4 ml oder 0,5 ml oder 0,6 ml groß ist. Die Hauptfunktion des Trägerteils ist nach wie vor die Unterstützung der Polierfolie beim Polieren der Oberfläche. Mit der Größe der zentrischen Aussparung, die als Poliermittelvorrat dienen soll, wird die Unterstützungsfunktion insgesamt verringert bzw. geht im Bereich der Aussparung gänzlich verloren, sodass die radiale Ausdehnung der Aussparung letztlich auch begrenzt sein muss. Mit Rücksicht auf die Höhe des Trägerteils, also die Tiefe der Aussparung kann somit ein gewünschtes, jedoch nach oben begrenztes Vorratsvolumen für Poliermittel erreicht werden.
  • Schließlich kann es von Vorteil sein, wenn die Aussparung trichterförmig und/oder kegelstumpfförmig ausgebildet ist, wobei der angestellte Teil der Wandfläche der Aussparung eben bzw. flach ist. Flache bzw. ebene Wandflächen lassen sich aufgrund der zur Verfügung stehenden Werkzeuge zunächst etwas einfacher herstellen. Die trichterförmige Ausbildung des zumindest oberen Teils der Ausnehmung begünstigt, wie oben bereits erwähnt, den mit der Rotation entstehenden Poliermitteldruck im oberen Randbereich der Aussparung.
  • Vorteilhaft kann es hierzu auch sein, wenn die Aussparung trichterförmig ausgebildet ist, wobei der angestellte Teil der Wandfläche der Aussparung eine parabelförmige Biegelinie B aufweist, bei der der Winkel α mit Bezug zur Tiefe t variiert. Bei variierendem Winkel α kann der Abstand der Fläche von der Drehachse bei der Wahl des Winkels α berücksichtigt werden, d. h. dass bei Flächenanteilen mit geringem Abstand zum Drehzentrum bzw. zur Drehachse D der Winkel α entsprechend groß ausgebildet ist und bei Flächen mit größerem Abstand zum Drehzentrum entsprechend kleiner wird, wie es im Beispiel 5c dargestellt ist. Somit wird einem überhöhten Austritt bzw. Poliermitteldruck in den Bereichen mit großem Abstand zum Drehzentrum entgegen gewirkt und dennoch die Tiefe t der Aussparung überbrückt.
  • Letztlich kann es von Vorteil sein, wenn die Aussparung und/oder der trichterförmige Teil der Aussparung mit Bezug zur Umfangsrichtung U segmentiert ist. Der insgesamt durch die Aussparung entstehende Mangel an Unterstützung durch das Trägerteil wird im Falle eines segmentierten Aufbaus der trichterförmigen Teile der Aussparung zumindest teilweise aufgehoben. Dies gewährleistet zum einen ein etwas größeres Volumen für die Polierflüssigkeit, aber andererseits eine Unterstützungsfunktion, die von der Größe der Segmente bzw. der Erweiterungen der Aussparung abhängig ist.
  • Schließlich kann es vorteilhaft sein, wenn der Grundkörper einen zentralen Poliermittelkanal aufweist. Über den Poliermittelkanal kann der Polierkopf mit Poliermittel versorgt werden, welches über die Polierspindel bereitgestellt bzw. zugeführt wird. Das Poliermittel kann über den Poliermittelkanal in die Aussparung und von dort wie vorgehend beschrieben transportiert werden.
  • Dass verfahrensseitig vor dem Zusammenführen von Polierkopf und zu polierender Fläche ein Vorrat an Poliermittel in die Aussparung im Trägerteil eingefüllt wird, führt zu einem erheblich größeren Poliermittelvorrat, der während der anschließenden Bearbeitung über die vorstehend genannten Mittel zwischen die Polierfolie und die zu bearbeitende Oberfläche gefördert wird.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind in den Patentansprüchen und in der Beschreibung erläutert und in den Figuren dargestellt. Es zeigt:
  • 1 eine perspektivische Darstellung des Polier kopfes mit Polierfolie;
  • 2 eine Schnittdarstellung aus 1;
  • 3 eine Draufsicht auf den Polierkopf als Prinzipskizze;
  • 4 eine Schnittdarstellung gemäß Schnitt A-A aus 3;
  • 5a5d verschiedene Ausführungsbeispiele für die Biegefläche der Mantelfläche der Aussparung;
  • 6 eine Prinzipskizze als Draufsicht mit einer segmentierten Aussparung;
  • 6a einen Schnitt B-B aus 6;
  • 7 eine Draufsicht mit schlitzförmigen Erweiterungen der Aussparung;
  • 7a einen Schnitt C-C aus 7;
  • 7b eine Schnittdarstellung alternativer Ausbildungsformen;
  • 8 eine Schnittdarstellung der perspektivischen Ansicht;
  • 9 eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform.
  • Ein Polierkopf 1 gemäß 1 weist einen aus Kunststoff gebildeten Grundkörper 2 mit einem darauf aus Schaumstoff ausgebildeten Trägerteil 3 sowie einer auf dem Trägerteil 3 angeordneten Polierfolie 4 auf. Der Grundkörper 2 dient zur Aufnahme an einer nicht weiter dargestellten Polierspindel 7 und weist zwecks maschineller Handhabung einen Kragen 2.1 sowie Rastfedern 2.2 zum Aufklipsen auf die nicht dargestellte Spindel bzw. einen Spindelkopf auf.
  • Die Polierfolie 4 weist auf ihrer Oberseite ein koaxial zu einer Drehachse D angeordnetes Loch 4.1 auf. Zusätzlich sind mit radialem Abstand weitere Löcher 4.4 bis 4.4''' vorgesehen. Des Weiteren befinden sich auf der Oberseite vier Ausnehmungen 4.7 bis 4.7''', die jedoch kein durchgängiges Loch darstellen.
  • In 2 ist zu sehen, dass sowohl das zentrische Loch 4.1 als auch die mit Bezug zur Drehachse D weiter außerhalb liegenden Löcher 4.4 bis 4.4''' als Loch ausgebildet sind, d. h. sich durch die gesamte Folie erstrecken.
  • Die Polierfolie 4 ist aus den beiden Lagen 4a, 4b gebildet.
  • Vorstehend genannte Löcher 4.14.4 gehen dabei durch beide Lagen 4a, 4b. Darüber hinaus weist die untere Lage 4b ausgehend von dem jeweiligen Loch 4.4 eine Ausnehmung bzw. Nut 4.5 auf, die sich bis in den Bereich der jeweiligen Ausnehmung 4.7 erstreckt.
  • Das Trägerteil 3 weist eine zentrisch angeordnete Aussparung 3.1 auf, die sich ausgehend von der Oberseite bis auf das Trägerteil 3 hinunter erstreckt. Die Aussparung 3.1 weist eine kegelförmige Mantelfläche 3.2 auf, die mit der Drehachse D einen Winkel α einschließt. Die Aussparung 3.1 dient als Poliermittelvorrat, der vor dem Polierprozess in die Aussparung 3.1 eingebracht wird. Das jeweilige Loch 4.4 bis 4.4''' bzw. der Beginn der jeweiligen Nut 4.5 ist dabei im Bereich eines Randes 3.3 der Ausnehmung 3.1 vorgesehen. Im Falle der Rotation des Polierkopfes 1 würde das in der Aussparung 3.1 befindliche Poliermittel nach außen, mithin nach oben gefördert und tritt im Bereich des Randes 3.3 nach oben in das Loch 4.4 bzw. aus dem Loch 4.4 aus. Andererseits wird das Poliermittel durch die Nut 4.5 bzw. den zusammen mit der Nut 4.5 und dem Trägerteil 3 gebildeten Kanal zur Ausnehmung 4.7 hin gefördert und tritt durch die Ausnehmung 4.7 ebenfalls aus.
  • Gemäß Darstellung 3 erstreckt sich die jeweilige Nut 4.5 ausgehend von dem Loch 4.4 in radialer Richtung bis zur Ausnehmung 4.7.
  • Wie in 2 zu sehen ist, steht die Polierfolie über den Rand 3.3 der Aussparung 3.1 durch einen Überstand 4.8 hervor. Der Überstand 4.8 beträgt etwa 40% des halben Durchmessers d2 der Aussparung 3.1. Demnach kann das von der Rotation nach oben bzw. außen verdrängte Poliermittel nur durch das Loch 4.4 bzw. die Nut 4.5 nach oben bzw. radial nach außen austreten.
  • Die Nut 4.5 weist eine Länge l auf, wobei das Loch 4.4 zum zentrischen Loch 4.1 einen Abstand a aufweist, womit der Überstand 4.8 begründet wäre. Die Ausnehmung 4.7 ist demnach um die Länge l der Nut 4.5 zum Loch 4.4 beabstandet und weist zum Loch 4.1 entsprechend einen Abstand d auf.
  • Gemäß Schnittdarstellung A-A aus 3 weist die Aussparung 3.1 im Bereich des Randes 3.3 einen Durchmesser d2 auf und verjüngt sich nach unten hin um etwa 70% auf einen Durchmesser d3.
  • Gemäß Abbildung 4 ist der so gebildete Polierkopf 1 gegen eine Oberfläche 8.1 eines Werkstücks 8 bzw. einer Linse 8 anlegbar.
  • Jeder der beiden Lagen 4a, 4b der Polierfolie 4 kommt ein separater Funktionsbereich F1, F2 zu. Die untere Lage 4b gewährleistet zum einen die Deckelfunktion durch den Überstand 4.8 über den Rand 3.3 der Ausnehmung 3.1. Des Weiteren erfüllt die untere Lage 4b die Austritts- und Weiterleitungsfunktion des Poliermittels in das Loch 4.4 bzw. in die Nut 4.5 zur Ausnehmung 4.7 hin. Der oberen Lage 4a kommt im Wesentlichen die Austrittsfunktion zu, da dort das Poliermittel aus dem Loch 4.4 bzw. der Ausnehmung 4.7 an einer gewünschten Stelle austritt und zwischen die Polierfolie 4 und die zu bearbeitende Fläche 8.1 eingearbeitet werden kann und dort die Polierfunktion erfüllt bzw. nachhaltig unterstützt.
  • Die Aussparung 3.1 kann gemäß Ausführungsbeispiel 5a bis 5d verschiedene Formen bezüglich ihrer Wandfläche 3.2 aufweisen. Eine gemäß Schnittdarstellung sich ergebende Biegelinie B der Projektion der Wandfläche 3.2 kann trichterförmig gemäß 5a, bogen- bzw. parabelförmig gemäß Ausführungsbeispiel 5b und 5c und/oder zylindrisch gemäß 5d ausgebildet sein. In den ersten drei genannten Fällen variiert der Anstellwinkel α der Wandfläche 3.2 in Abhängigkeit von einer Höhe bzw. Tiefe t der Aussparung 3.1. Dies kann insbesondere wie im Fall gemäß 5c von Vorteil sein, weil in den Bereichen nahe der Drehachse D im Grund der Aussparung die in radialer Richtung wirkenden Zentrifugalkräfte kleiner ausgebildet sein werden als in den Bereichen mit mehr Abstand zur Rotationsachse, also im Bereich des Randes 3.3.
  • Selbst im Falle einer zylindrischen Ausnehmung gemäß 5d erfolgt aufgrund der Zentrifugalkräfte eine Anhebung des Füllstandes der Polierflüssigkeit am Rand 3.3 der Aussparung 3.1, sodass die Polierflüssigkeit ebenfalls durch das Loch 4.4 bzw. die Nut 4.5 austreten kann. Die Höhe des Teils der Wandfläche 3.2, die eine Anstellung gegenüber der Drehachse D aufweist, kann wie im Ausführungsbeispiel 5a größer sein als die Gesamttiefe t der Aussparung 3.1.
  • Gemäß Ausführungsbeispiel 6 und die dazugehörige Schnittdarstellung B-B gemäß 6a ist es vorgesehen, die Aussparung 3.1 in Umfangsrichtung U zumindest teilweise zu segmentieren, d. h. die Aussparung 3.1 ist um drei flügelförmige Erweiterungen 3.1a, 3.1b, 3.1c erweitert. Innerhalb der flügelförmigen Erweiterungen 3.1a, 3.1b, 3.1c ist die Wandfläche 3.2 gegenüber der Drehachse D angestellt. Der zentrale Teil der Ausnehmung 3.1 ist, soweit er begrenzt ist, zylindrisch. Die flügelförmigen Erweiterungen 3.1a, 3.1b, 3.1c stellen neben dem zentralen Teil der Ausnehmung 3.1 drei weitere Segmente der Ausnehmung 3.1 dar. Je nach Länge und Breite der Erweiterungen 3.1a3.1c wird die Unterstützungsfunktion des Trägerteils beeinträchtigt.
  • Im Ausführungsbeispiel nach 7 ist die Aussparung 3.1 ähnlich wie im Ausführungsbeispiel nach 6 segmentiert, wobei die Segmentierung durch drei in der Draufsicht schlitzförmige, in radialer Richtung verlaufende Erweiterungen 3.1a, 3.1b und 3.1c gebildet ist. Zusätzlich zu der zentralen Aussparung 3.1 sowie den drei schlitzförmigen Erweiterungen 3.1a bis 3.1c ist auf der Oberseite bzw. Stirnseite 3.4 des Trägerteils 3 eine Öffnung 3.7b eines in 7a dargestellten Kanals 3.7 dargestellt.
  • Nach Schnittdarstellung C-C gemäß 7a, linke Hälfte, weisen die schlitzförmigen Erweiterungen 3.1a bis 3.1c dieselbe Tiefe t auf, wie die Ausnehmung 3.1 selbst. Die schlitzförmigen Ausnehmungen 3.1a bis 3.1c sind nach Ausführungsbeispiel 7 mit Bezug zur Draufsicht rechteckförmig. Diese können jedoch auch eine ovale, langlochförmige, eckige oder dreieckige Form einer Sternenspitze aufweisen.
  • Gemäß Ausführungsbeispiel nach 7a, rechte Seite, ist im Trägerteil 3 ein Kanal 3.7 vorgesehen, der in der zentralen Ausnehmung 3.1 beginnend radial nach außen sowie nach oben zur freien Stirnseite 3.4 hin verläuft. Der Kanal 3.7 weist eine Mittelachse M auf, die mit der Drehachse D einen Winkel β von etwa 55° einschließt.
  • Der Kanal 3.7 bildet in der Wandfläche 3.2 der Aussparung 3.1 eine Öffnung 3.7a, die mit Bezug zur Mittelachse M in einer Tiefe t2, gemessen von der Stirnseite 3.4, platziert ist. Der Kanal 3.7 mündet in einer Öffnung 3.7b auf der Stirnseite 3.4. Die Öffnung 3.7b weist einen radialen Abstand b zur zentralen Aussparung 3.1, wie in 7 dar gestellt, auf.
  • Gemäß Ausführungsbeispiel 7b, linke Seite, kann die Nut 3.5 auch flacher bzw. weniger tief ausgebildet sein, als die zentrale Aussparung 3.1. Die Nut 3.5 bzw. der Nutgrund 3.6 weist dabei die Tiefe t1 auf, die etwa 40 Prozent der Tiefe t der zentralen Aussparung 3.1 beträgt.
  • Gemäß Ausführungsbeispiel 7b, rechte Seite, kann der Kanal 3.7 ähnlich wie die Aussparung nach 5b oder 5c gekrümmt bzw. parabelförmig ausgebildet sein. Der Anstellwinkel β zwischen der Kanalmittelachse M und der Drehachse D variiert damit mit dem Radius.
  • Grundsätzlich ist es auch möglich, den Nutgrund 3.6 nach Ausführungsbeispiel 7b, linke Seite, ähnlich wie den Kanal 3.7 nach Ausführungsbeispiel 7b, rechte Seite, gekrümmt bzw. parabelförmig auszubilden. Sobald die Tiefe t1 im Bereich der zentralen Aussparung 3.1 im gekrümmten oder parabelförmigen Fall des Nutgrundes 3.6 die Tiefe t der zentralen Aussparung 3.1 erreicht, ergibt sich eine Ausführungsform ähnlich wie nach 6 bzw. 6a, nach der eine segmentierte Aussparung 3.1 mit der gemäß Draufsicht flügelartigen Erweiterungen 3.1a bis 3.1c der Aussparung 3.1 vorgesehen ist. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel nach 6 sind die Erweiterungen 3.1a bis 3.1c deutlich länger und schmaler, insoweit schlitzförmiger als im Ausführungsbeispiel nach 6.
  • In der Schnittdarstellung gemäß 8 ist die jeweilige Nut 3.5, 3.5'' im Trägerteil 3 vorgesehen. Die Nut 3.5 erstreckt sich in radialer Richtung ausgehend von der Aussparung 3.1 bzw. deren oberer Rand 3.3 bis auf die Höhe des jeweiligen Loches 4.7, 4.7'' in der Polierfolie 4. Das in der Ausnehmung 3.1 befindliche Poliermittel wird im Falle der Rotation aus der kegelförmigen Ausnehmung 3.1 heraus gefördert und über die Nut 3.5 bis zum Loch 4.7 der Polierfolie 4 gefördert, und tritt letztlich aus dem Loch 4.7 aus. Spätestens wenn die Nut 3.5 mit Poliermittel gefüllt ist, kommt es zu einem Austritt von Poliermittel aus dem Loch 4.4, welches mit Bezug zur radialen Richtung vor dem Loch 4.7 angeordnet ist.
  • Gemäß 8, linke Seite, ist das Loch 4.4 bzw. 4.4'' nicht vorgesehen. Es ist lediglich das Loch 4.7'' am Ende der Nut 3.5'' vorgesehen, aus welchem das Poliermittel nach außen austreten kann.
  • Der Grundkörper 2 weist einen koaxial zur Drehachse D angeordneten, als Loch ausgebildeten Poliermittelkanal 2.3 auf. Über den Poliermittelkanal 2.3 wird der Polierkopf 1 bzw. die Aussparung 3.1 mit Poliermittel versorgt, welches über eine in 4 skizzierte Polierspindel 7 bereitgestellt wird.
  • Nach dem Ausführungsbeispiel nach 9 öffnet sich die Aussparung 3.1 nach unten, zum nicht dargestellten Basisteil 2 (s. 8) hin. Das Poliermittel wird über den jeweiligen Kanal 3.7, 3.7'' zur Stirnseite 3.4 des Trägerteils gefördert. Die sich nach unten erweiternde Form der Aussparung 3.1 gewährleistet den Transport des Poliermittels aus der Aussparung 3.1 in den jeweiligen Kanal 3.7, 3.7'' bzw. dessen jeweilige Öffnung 3.7a, 3.7a''.
  • 1
    Polierkopf
    2
    Grundkörper
    2.1
    Flansch, Kragen
    2.2
    Rastfeder
    2.3
    Poliermittelkanal, Loch
    3
    Trägerteil
    3.1
    Aussparung, Mulde
    3.1a
    Erweiterung, propellerförmig, schlitzförmig
    3.1b
    Erweiterung, propellerförmig, schlitzförmig
    3.1c
    Erweiterung, propellerförmig, schlitzförmig
    3.2
    Wandfläche, Mantelfläche
    3.3
    Rand
    3.4
    Stirnseite, frei
    3.5
    Nut
    3.6
    Nutgrund
    3.7
    Kanal
    3.7a
    Öffnung, unten
    3.7b
    Öffnung, oben, Stirnseite
    4
    Polierfolie
    4a
    oberer Teil, Lage
    4b
    unterer Teil, Lage
    4.1
    Loch
    4.2
    Innenseite
    4.3
    Außenseite
    4.4
    Loch
    4.4'
    Loch
    4.4''
    Loch
    4.4'''
    Loch
    4.5
    Nut
    4.6
    Nutgrund
    4.7
    Ausnehmung, Loch
    4.7'
    Ausnehmung
    4.7''
    Ausnehmung
    4.7'''
    Ausnehmung
    4.8
    Überstand
    7
    Polierspindel
    8
    Linse, Werkstück
    8.1
    optische Brillenflächen, asphärische Oberfläche
    α
    Winkel
    β
    Winkel
    a
    Abstand
    b
    Abstand
    B
    Biegelinie
    D
    Drehachse
    d
    Abstand
    d1
    Durchmesser
    d2
    Durchmesser
    d3
    Durchmesser
    F1
    Funktionsbereich
    F2
    Funktionsbereich
    l
    Länge
    M
    Mittelachse Kanal 3.7
    t
    Tiefe
    t1
    Tiefe
    t2
    Tiefe
    U
    Umfangsrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102005010583 A1 [0005]

Claims (22)

  1. Polierkopf (1) zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen (8.1) mit einem eine Drehachse D aufweisenden Grundkörper (2) zum Befestigen an einer Polierspindel (7), mit einem an dem Grundkörper (2) angeordneten elastischen Trägerteil (3) und mit einer Polierfolie (4), wobei das Trägerteil (3) eine Aussparung (3.1) der Tiefe t und die Polierfolie (4) mindestens ein Loch (4.1) aufweist, wobei das Loch (4.1) einen Zugang zu der Aussparung (3.1) bildet und die Polierfolie (4) eine dem Trägerteil (3) zugewandte Innenseite (4.2) und eine an die optische Fläche (8.1) anlegbare Außenseite (4.3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Polierfolie (4) zusätzlich zu dem Loch (4.1) mindestens ein weiteres Loch (4.4) aufweist, welches im Bereich eines Randes (3.3) der Aussparung (3.1) angeordnet ist und zum Loch (4.1) einen radialen Abstand a aufweist, wobei das weitere Loch (4.4) einen Ausflusskanal für Poliermittel aus der Aussparung (3.1) heraus bildet.
  2. Polierkopf (1) zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen (8.1) mit einem eine Drehachse D aufweisenden Grundkörper (2) zum Befestigen an einer Polierspindel (7), mit einem an dem Grundkörper (2) angeordneten elastischen Trägerteil (3) zum Befestigen einer Polierfolie (4), wobei das Trägerteil (3) eine Aussparung (3.1) einer Tiefe t mit einer Wandfläche (3.2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandfläche (3.2) zumindest über einen Teil der Tiefe t und/oder mit Bezug zu einem Umfang zumindest teilweise gegenüber der Drehachse D in einem Winkel α angestellt ist.
  3. Polierkopf (1) zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen (8.1) mit einem eine Drehachse D aufweisenden Grundkörper (2) zum Befestigen an einer Polierspindel (7), mit einem an dem Grundkörper (2) angeordneten elastischen Trägerteil (3) mit einer Stirnseite (3.3) zum Befestigen einer Polierfolie (4), wobei das Trägerteil (3) eine Aussparung (3.1) einer Tiefe t mit einer Wandfläche (3.2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil (3) angrenzend an die Aussparung (3.1) mindestens eine in der Stirnseite (3.3) vorgesehene Nut (3.5) mit einem Nutgrund (3.6) und einer Tiefe t1 aufweist, wobei die Tiefe t1 kleiner ist als die Tiefe t.
  4. Polierkopf (1) zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen (8.1) mit einem eine Drehachse D aufweisenden Grundkörper (2) zum Befestigen an einer Polierspindel (7), mit einem an dem Grundkörper (2) angeordneten elastischen Trägerteil (3) mit einer Stirnseite (3.3) zum Befestigen einer Polierfolie (4), wobei das Trägerteil (3) eine Aussparung (3.1) einer Tiefe t mit einer Wandfläche (3.2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil (3) mindestens einen die Aussparung (3.1) und die Stirnseite (3.3) verbindenden Kanal (3.7) mit einer Öffnung (3.7a) aufweist, wobei die Öffnung (3.7a) des Kanals (3.7) mit Bezug zu einer Mittelachse M des Kanals (3.7) in einer Tiefe t2 der Aussparung (3.1) vorgesehen ist.
  5. Polierkopf nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelachse M des Kanals (3.7) mit der Drehachse D einen Winkel β zwischen 25° und 60° einschließt.
  6. Polierkopf nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (3.7) gekrümmt ist, wobei der Winkel β über die Länge des Kanals (3.7) variiert.
  7. Polierfolie (4) für einen Polierkopf (1) mit einem eine Drehachse D aufweisenden Grundkörper (2) zum Befestigen an einer Polierspindel (7), mit einem an dem Grundkörper (2) angeordneten elastischen Trägerteil (3) zum Befestigen der Polierfolie (4) zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen (8.1), wobei die Polierfolie (4) mindestens ein Loch (4.1), eine dem Trägerteil (3) zugewandte Innenseite (4.2) und eine an die optische Fläche (8.1) anlegbare Außenseite (4.3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Polierfolie (4) zusätzlich zu dem Loch (4.1) mindestens eine auf der Innenseite (4.2) vorgesehene Nut (4.5) mit einem Nutgrund (4.6) aufweist und auf der Außenseite (4.3) mindestens eine Ausnehmung (4.7) aufweist, die den Nutgrund (4.6) teilweise zur Außenseite (4.3) hin öffnet und die zum Loch (4.1) einen Abstand d aufweist.
  8. Polierkopf (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 mit einer daran befestigten Polierfolie (4) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Loch (4.1) der Polierfolie (4) einen Zugang zu der Aussparung (3.1) bildet, wobei die Nut (4.5) mit der Ausnehmung (4.7) einen Ausflusskanal für Poliermittel aus der Aussparung (3.1) heraus bildet.
  9. Polierkopf (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 mit einer daran befestigten Polierfolie (4) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Loch (4.1) der Polierfolie (4) einen Zugang zu der Aussparung (3.1) bildet, und die Nut (3.5) des Trägerteils (3) und/oder der Kanal (3.7) des Trägerteils (3) einen Ausflusskanal für Poliermittel aus der Aussparung (3.1) heraus bildet, wobei die Polierfolie (4) ein Loch (4.7) aufweist, das an die Nut (3.5) des Trägerteils (3) und/oder den Kanal (3.7) des Trägerteils (3) anschließt.
  10. Polierkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Loch (4.1) in der Polierfolie (4) einen Durchmesser d1 aufweist und die Aussparung (3.1) am Rand (3.3) einen Durchmesser d2 aufweist, wobei der Durchmesser d1 kleiner ist als der Durchmesser d2 und die Polierfolie (4) über den Rand (3.3) der Aussparung (3.1) übersteht und die Aussparung (3.1) im Randbereich in axialer Richtung zumindest teilweise verschließt.
  11. Polierkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Polierfolie (4) einen ersten Funktionsbereich F1 und entsprechende Mittel aufweist, nämlich a) eine Deckelfunktion in Teilbereichen des Randes (3.3) der Aussparung (3.1) durch einen Überstand (4.8); b) eine Weiterleitungsfunktion für Poliermittel aus der Aussparung (3.1) radial nach außen durch die Nut (4.5) und/oder in axialer Richtung durch das weitere Loch (4.4).
  12. Polierkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Polierfolie (4) einen zweiten Funktionsbereich F2 und entsprechende Mittel aufweist, nämlich die Auslassfunktion für Poliermittel zur Außenseite (4.3) hin durch das weitere Loch (4.4, 4.7) und/oder durch die Ausnehmung (4.7).
  13. Polierkopf nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Polierfolie (4) einen unteren Teil (4b) mit der Innenseite (4.2) und einen oberen Teil (4a) mit der Außenseite (4.3) aufweist, wobei der erste Funktionsbereich F1 dem unteren Teil (4b) zugeordnet ist und der zweite Funktionsbereich F2 dem oberen Teil (4a) zugeordnet ist.
  14. Polierkopf nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Teil (4b) und der obere Teil (4a) einteilig und/oder materialidentisch ausgebildet sind oder dass der untere Teil (4b) und der obere Teil (4a) verschiedene Bauteile bilden.
  15. Polierkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (3.1) ein Volumen aufweist, das mindestens 0,3 ml oder 0,4 ml oder 0,5 ml oder 0,6 ml groß ist.
  16. Polierkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (3.1) trichterförmig und/oder kegelstumpfförmig ausgebildet ist, wobei der angestellte Teil der Wandfläche (3.2) der Aussparung (3.1) eben ist.
  17. Polierkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (3.1) trichterförmig ausgebildet ist, wobei der angestellte Teil der Wandfläche (3.2) der Aussparung (3.1) eine parabelförmige Biegelinie B aufweist, bei der der Winkel α mit Bezug zur Tiefe t variiert.
  18. Polierkopf nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (3.1) und/oder der trichterförmige Teil der Aussparung (3.1) mit Bezug zur Umfangsrichtung U segmentiert ist.
  19. Polierkopf nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) einen zentralen Poliermittelkanal (3.2) aufweist.
  20. Polierkopf nach einer beliebigen Kombination aus mindestens zwei Ansprüchen der Ansprüche 1 bis 4.
  21. Polierkopf mit Polierfolie nach einer beliebigen Kombination aus Anspruch 7 und mindestens zwei Ansprüchen der Ansprüche 1 bis 4.
  22. Verfahren zum Polieren von optischen Brillenflächen (8.1) mit einem zonalen Polierwerkzeug bestehend aus einer Polierspindel (7) und einem daran angeordneten Polierkopf (1), der aus einem Grundkörper (2) zum Befestigen an der Polierspindel (7) und einem an dem Grundkörper (2) angeordneten elastischen Trägerteil (3) mit einer Aussparung (3.1) und einer am Trägerteil (3) befestigten Polierfolie (4) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Zusammenführen von Polierkopf (1) und zu polierender Fläche (8.1) ein Vorrat an Poliermittel in die Aussparung (3.1) im Trägerteil (3) eingefüllt wird.
DE102008062097A 2008-12-16 2008-12-16 Polierkopf zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen Withdrawn DE102008062097A1 (de)

Priority Applications (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102008062097A DE102008062097A1 (de) 2008-12-16 2008-12-16 Polierkopf zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen
US12/653,464 US20100151772A1 (en) 2008-12-16 2009-12-15 Polishing head for the zonal machining of optical spectacle surfaces
EP09179239.0A EP2202030B1 (de) 2008-12-16 2009-12-15 Polierkopf zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102008062097A DE102008062097A1 (de) 2008-12-16 2008-12-16 Polierkopf zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102008062097A1 true DE102008062097A1 (de) 2010-06-17

Family

ID=41796406

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE102008062097A Withdrawn DE102008062097A1 (de) 2008-12-16 2008-12-16 Polierkopf zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen

Country Status (3)

Country Link
US (1) US20100151772A1 (de)
EP (1) EP2202030B1 (de)
DE (1) DE102008062097A1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102012216724A1 (de) 2012-09-19 2014-03-20 Carl Zeiss Vision International Gmbh Verfahren und Vorrichtung zur Polierbearbeitung von Brillenlinsen und Gießformen für die Brillenlinsenherstellung sowie entsprechendes Verfahren zur Herstellung von Brillenlinsen und Gießformen für die Brillenlinsenherstellung
DE102014206424A1 (de) 2014-04-03 2015-10-08 Carl Zeiss Vision International Gmbh Polierwerkzeug sowie Vorrichtung und Verfahren zur formfehleroptimierten Polierbearbeitung von Brillenlinsenoberflächen und Gießformschalen zur Brillenlinsenherstellung

Families Citing this family (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102012103743A1 (de) * 2012-04-27 2013-10-31 Schneider Gmbh & Co. Kg Polierfolie für Kunststoff-Brillengläser
DE112014000978T5 (de) * 2013-03-19 2016-01-07 XiaoYan Chen Poliervorrichtung für optische Elemente und entsprechendes Verfahren
DE102013220973A1 (de) * 2013-10-16 2015-04-16 Carl Zeiss Vision International Gmbh Werkzeug zur Polierbearbeitung von optischen Flächen
USD836348S1 (en) * 2015-12-15 2018-12-25 Knetik, Lda Ophthalmic lens polishing base
JP7096752B2 (ja) * 2018-10-15 2022-07-06 株式会社ディスコ 研削装置
JP6883137B1 (ja) * 2020-07-17 2021-06-09 エフイートレード株式会社 研磨用バフ

Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US3128580A (en) * 1963-01-30 1964-04-14 Super Cut Composite lap for grinding and polishing machines
JPH04171168A (ja) * 1990-11-01 1992-06-18 Canon Inc 回転研磨装置及びそれに用いる砥石
DE102005010583A1 (de) 2005-03-04 2006-09-07 Satisloh Gmbh Polierteller für ein Werkzeug zur Feinbearbeitung von optisch wirksamen Flächen an insbesondere Brillengläsern

Family Cites Families (16)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2523501A (en) * 1947-01-15 1950-09-26 Caterpillar Tractor Co Clutch disk separator
US2819569A (en) * 1954-07-28 1958-01-14 Angenieux P Ets Automatic abrasive liquid distributing device for optical lens polishing machines
US4010583A (en) * 1974-05-28 1977-03-08 Engelhard Minerals & Chemicals Corporation Fixed-super-abrasive tool and method of manufacture thereof
US4733502A (en) * 1986-09-04 1988-03-29 Ferro Corporation Method for grinding and polishing lenses on same machine
US4979337A (en) * 1986-10-03 1990-12-25 Duppstadt Arthur G Polishing tool for contact lenses and associated method
JP3334139B2 (ja) * 1991-07-01 2002-10-15 ソニー株式会社 研磨装置
US6126520A (en) * 1996-10-07 2000-10-03 Raytheon Company Fixture and methodology for coupling an optical component to a machine
US6692338B1 (en) * 1997-07-23 2004-02-17 Lsi Logic Corporation Through-pad drainage of slurry during chemical mechanical polishing
US6142858A (en) * 1997-11-10 2000-11-07 3M Innovative Properties Company Backup pad for abrasive articles
DE19905583B4 (de) * 1999-02-11 2004-11-25 Loh Optikmaschinen Ag Vorrichtung für die Zufuhr flüssiger Hilfsmittel mit abrasiven Bestandteilen bei der Feinbearbeitung optischer Flächen
US6875090B2 (en) * 1999-12-01 2005-04-05 Gerber Coburn Optical, Inc. Apparatus for finishing optical surfaces, including a pad compensation device
JP4087581B2 (ja) * 2001-06-06 2008-05-21 株式会社荏原製作所 研磨装置
KR100568258B1 (ko) * 2004-07-01 2006-04-07 삼성전자주식회사 화학적 기계적 연마용 연마 패드 및 이를 이용하는 화학적기계적 연마 장치
EP1655102B1 (de) * 2004-11-09 2008-01-09 Seiko Epson Corporation Elastisches Polierwerkzeug und Verfahren zum Polieren einer Linse mit einem solchen Werkzeug
US7217174B1 (en) * 2006-04-07 2007-05-15 Mf Lightwave, Inc Portable optical fiber polisher
DE102007026841A1 (de) * 2007-06-06 2008-12-11 Satisloh Ag Polierteller für ein Werkzeug zur Feinbearbeitung von optisch wirksamen Flächen an insbesondere Brillengläsern und Verfahren für dessen Herstellung

Patent Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US3128580A (en) * 1963-01-30 1964-04-14 Super Cut Composite lap for grinding and polishing machines
JPH04171168A (ja) * 1990-11-01 1992-06-18 Canon Inc 回転研磨装置及びそれに用いる砥石
DE102005010583A1 (de) 2005-03-04 2006-09-07 Satisloh Gmbh Polierteller für ein Werkzeug zur Feinbearbeitung von optisch wirksamen Flächen an insbesondere Brillengläsern

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102012216724A1 (de) 2012-09-19 2014-03-20 Carl Zeiss Vision International Gmbh Verfahren und Vorrichtung zur Polierbearbeitung von Brillenlinsen und Gießformen für die Brillenlinsenherstellung sowie entsprechendes Verfahren zur Herstellung von Brillenlinsen und Gießformen für die Brillenlinsenherstellung
DE102014206424A1 (de) 2014-04-03 2015-10-08 Carl Zeiss Vision International Gmbh Polierwerkzeug sowie Vorrichtung und Verfahren zur formfehleroptimierten Polierbearbeitung von Brillenlinsenoberflächen und Gießformschalen zur Brillenlinsenherstellung

Also Published As

Publication number Publication date
US20100151772A1 (en) 2010-06-17
EP2202030A3 (de) 2011-02-16
EP2202030B1 (de) 2015-06-24
EP2202030A2 (de) 2010-06-30

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE102008062097A1 (de) Polierkopf zum zonalen Bearbeiten von optischen Brillenflächen
DE102013105171B3 (de) Vorspannendes Dämpfungssystem
EP1698432B1 (de) Polierteller für ein Werkzeug zur Feinbearbeitung von optisch wirksamen Flächen an insbesondere Brillengläsern
EP2014412B1 (de) Polierteller für ein Werkzeug zur Feinbearbeitung von optisch wirksamen Flächen an insbesondere Brillengläsern und Verfahren für dessen Herstellung
EP3023179B1 (de) Stechklinge und Ein- und Abstechwerkzeug
DE3306393C1 (de) Selbstpumpendes hydropneumatisches Federbein mit innerer Niveauregelung
EP1593458B1 (de) Blockstück zum Haltern eines optischen Werkstücks, insbesondere einer Brillenlinse, für dessen Bearbeitung
DE2553290A1 (de) Hydrodynamische wellendichtung, und verfahren zu ihrer herstellung
DE4225735C2 (de) Vorrichtung zum Abstrecken und Besäumen eines zylindrischen Teils eines Werkstücks
DE1527063A1 (de) Stempelabstreifer
DE102007058825A1 (de) Werkzeugsystem, insbesondere zum Nutstoßen
EP4450220A1 (de) Elastische membran für eine aufnahme zur bearbeitung von optischen werkstücken, insbesondere brillenlinsen, und damit ausgestattete aufnahme
DE102005003496A1 (de) Variabler Schneidkantenabzug für Bohrwerkzeuge
EP3404297B1 (de) Verschlussdeckel zum verschliessen einer bohrung, sowie einer vorrichtung zum greifen eines entsprechenden verschlussdeckels
EP2766573A2 (de) SICHERUNGSELEMENT FÜR EINEN SCHAFTMEIßEL
DE102015219246A1 (de) Schneideinsatz mit einem linearen und einem konkaven Schneidkantenabschnitt
EP3660344B1 (de) Verfahren zur herstellung eines pendelrollenlagerkäfigs und eines nach dem verfahren hergestellten wälzlagerkäfigs
DE102011113994B3 (de) Mit mindestens einer Lackschicht versehener Gegenstand
DE102010036624A1 (de) Klemmhalter
DE102015115466B4 (de) Spritzgießwerkzeug zur Herstellung eines Kunststoffbauteils, Werkzeugelement und Verfahren zur Herstellung eines Kunststoffbauteils
DE102005019944B3 (de) Hydrodynamisches Lager, Spindelmotor und Festplattenlaufwerk
DE69726857T2 (de) Maschine zur herstellung von mit schlitzen versehenen bauteilen
DE202021003549U1 (de) Becher
EP3339703B1 (de) Schieberventil mit kanal
DE202009000930U1 (de) Einspanbohrer, insbesondere zur Kunststoffbearbeitung

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
R082 Change of representative

Representative=s name: STT SOZIETAET THEWS & THEWS, DE

Representative=s name: STT SOZIETAET THEWS & THEWS, 68165 MANNHEIM, DE

R081 Change of applicant/patentee

Owner name: SCHNEIDER GMBH & CO. KG, DE

Free format text: FORMER OWNER: SCHNEIDER GMBH & CO. KG, 35239 STEFFENBERG, DE

Effective date: 20120423

R082 Change of representative

Representative=s name: STT SOZIETAET THEWS & THEWS, DE

Effective date: 20120423

R016 Response to examination communication
R119 Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee