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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Klemmhalter, insbesondere Kurzklemmhalter gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Ein Klemmhalter umfasst eine Halteeinrichtung die ein Werkzeug, insbesondere ein Schneidewerkzeug, zur Bearbeitung eines Werkstücks mit einem rotierenden Trägerwerkzeug verbindet, wobei das Trägerwerkzeug mit einer Maschine in Wirkverbindung steht, welche die Rotation erzeugt.
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Entsprechende Klemmhalter liegen insbesondere zwischen einer Schneidplatte, Wendeplatte oder dergleichen Span abhebendem Werkzeug und einem rotierenden Trägerwerkzeug, beispielsweise einer Bohrstange oder Reihenbohrstange. Mit diesem Trägerwerkzeug kann das Schneidwerkzeug in radialer oder axialer Richtung zur Drehachse des Werkzeuges mittels einer Stelleinrichtung feinverstellt werden.
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Aus dem Stand der Technik sind bereits derartige Verstellwerkzeuge bekannt. So offenbart die
DE 198 27 778 B4 einen Kurzklemmhalter, der an einem Rotationswerkzeug befestigt ist und mit dem eine Schneidplatte für eine Span abhebende Bearbeitung radial feinverstellt werden kann. Der Kurzklemmhalter weist im vorderen Teil eines Stellkörpers wenigstens eine Aufnahme für die Schneidplatte und im Bereich zwischen seinen Enden ein Loch zum Durchtritt einer Befestigungsschraube auf, mit der der Kurzklemmhalter auf oder an einem Werkzeugschaft, insbesondere einer Bohrstange, festlegbar ist. Der Halter ist an seinem die Schneidplatte tragenden Abschnitt mittels einer Verstellvorrichtung relativ zu einem werkzeugfesten Abstützabschnitt elastisch auslenkbar. Halte- und Stelleinrichtung bilden eine Baueinheit. Hierzu ist der Halter mit einer Durchbrechung versehen und bildet eine Parallel-Biegefeder-Anordnung, so dass die Schneidplatte während ihrer Verstellung über den Verstellweg im Wesentlichen eine Parallelverschiebung in Bezug auf die Schneidkante erfährt. Als Verstellvorrichtung ist eine Stellschraube vorgesehen, die an einem gewindelosen Umfangsteil eine Druckzone besitzt, die gemeinsam mit einer komplementären Zone am Halter ein Keilflächenpaar und der Werkzeugschaft eine unmittelbare Abstützung der Stellschraube bildet. Die Verstellvorrichtung wird beispielsweise mittels eines Schraubendrehers eingestellt, was selbstredend nur bei ruhendem Werkzeug möglich ist. Auch ist die räumliche Anordnung der Stellschraube häufig ungünstig und schwer zugänglich, so dass ein Verstellen der Verstellvorrichtung mittels eines Werkzeuges umständlich ist.
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Des Weiteren sind bereits Verstellvorrichtungen bekannt geworden, die ein Verstellen der Schneidplatte am Kurzklemmhalter mittels eines Druckfluids ermöglichen. Allerdings wird hier der Verstellweg durch einen Anschlag vorgegeben, der selbst wieder verstellbar ist, so dass bei einer Verstellung des Anschlages die gleichen Nachteile wie bei der Verstellvorrichtung nach dem Stand der Technik
DE 198 27 778 B4 auftreten. Bei der letztgenannten druckgesteuerten Verstellvorrichtung wird die Schneidplatte bei Druckbeaufschlagung eines Kolbens aus einer radial eingefahrenen Position in eine radial ausgefahrene Position überführt, wobei Verstellweg durch die individuelle Positionierung des Anschlages fest vorgegeben ist.
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Hiervon ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Werkzeughalter, insbesondere einen Kurzklemmhalter mit einer radial feinverstellbaren Schneidplatte derart auszubilden, dass die Schneidplatte hysteresefrei und kontinuierlich auch während der Bearbeitung des Werkstückes feinverstellt werden kann.
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Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale de Anspruchs 1 gelöst.
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In bekannter Weise umfasst ein Kurzklemmhalter eine Stellvorrichtung, welche zwischen einem Trägerwerkzeug und einem Schneidewerkzeug liegt. Die Stellvorrichtung kann die Lage des Schneidewerkzeugs relativ zum Trägerwerkzeug beeinflussen. Das Schneidewerkzeug wird mittels einer Werkzeugaufnahme am Klemmhalter befestigt.
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Erfindungsgemäß ist das Stellglied als einstückiger Stellkörper ausgebildet. Der Stellkörper weist zumindest eine definierte Materialschwächung auf, welche letztendlich als zumindest eine Feder wirkt, die dem an sich steifen Stellkörper seine Elastizität verleiht. Im Inneren des Stellkörpers ist ferner eine Druckkammer vorgesehen, welche eine mit einem Druckfluid beaufschlagbar ist und die Druckbeaufschlagung zu einer Positionsänderung des Schneidewerkzeugs führt.
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Schneidewerkzeuge im Sinne der Patentanmeldung sind Schneidplatten, Wendeplatten, oder andere spanabhebende Werkzeuge.
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Durch die Druckbeaufschlagung der Druckkammer wird eine Kraft auf Teilbereiche des Kurzklemmhalters derart ausgeübt, dass sich der obere Abschnitt des Stellkörpers, auf dem ein Werkzeug befestigt sein kann, relativ zum maschinenseitigen Trägerwerkzeug verstellt, und dadurch das Schneidewerkzeug relativ zum maschinenseitigen Trägerwerkzeug verstellt.
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Der Vorteil der Erfindung besteht vor allem darin, dass eine hysteresefreie und kontinuierliche Feinverstellung des Werkzeugs mit einer Genauigkeit im Bereich von 1 μm über einen Verstellbereich von insgesamt bis zu ca. 80 bis 100 μm ermöglicht wird, und insbesondere die Verstellung auch bei bewegtem Trägerwerkzeug während der Bearbeitung eines Werkstücks erfolgen kann.
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Durch die Druckbeaufschlagung des Stellkörpers wird so eine automatische und kontinuierliche Feinverstellung des Werkzeugs ermöglicht. Bei der Feinverstellung des Schneidewerkzeugs können sich Druckwerte im Bereich bis zu 180 bar, gegebenenfalls bis zu 300 bar ergeben. Um diesen Druck nicht auf noch höhere Werte anwachsen zu lassen, kann auch die Druckkammer, in vorteilhafter Weise in ihrer Fläche optimiert bzw. an spezielle Erfordernisse angepasst sein. Die Druckkammer erstreckt sich grundsätzlich über einen großen Teil der horizontalen Querschnittsfläche. Die Druckkammer kann derart ausgebildet sein, dass ihre obere Wandungsfläche Werte annimmt, die bezogen auf die gesamte Grundfläche des Kurzklemmhalters bei 2/3 bis 4/5, insbesondere bei 3/4 liegen können.
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Mittels des erfindungsgemäßen Klemmhalters kann durch die kontinuierliche Verstellbarkeit auch eine unrunde Bohrung erzeugt werden, indem beispielsweise eine Schneidplatte synchronisiert mit der Drehzahl pro Umdrehung des maschinenseitigen Trägerwerkzeugs über einen gewissen Winkelbereich radial weiter ausgelenkt wird, als über den restlichen Drehwinkelbereich einer Umdrehung. Hierzu ist lediglich der Druck des Druckfluids, mit dem der Klemmhalter beaufschlagt wird, periodisch mit der Drehzahl des Werkzeuges zu variieren.
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Die Schwächungsbereiche des Stellkörpers sind derart gewählt, dass sie seine Steifigkeit soweit beeinflusst ist, dass dieser in der Lage ist, das Schneidewerkzeug während der Bearbeitung definiert und lagegenau zu positionieren.
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Entsprechend sind die Materialschwächungen des Stellkörpers derart ausgelegt, dass sie unter Einwirkung von Kräften, die bei der normalen Bearbeitung eines Werkstückes auftreten, nicht zu einer Verformung des Stellkörpers führen. Hieraus folgt auch, dass die Kräfte, mit denen der Stellkörper definiert elastisch verschwenkt oder gekippt werden soll, erheblich größer sein müssen als die aufgrund der Bearbeitung des Werkstücks hervorgerufenen Kräfte.
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Die einstückige Ausbildung des Stellkörpers hat den Vorteil, dass eine weitgehende Verschmutzungsfreiheit gegeben ist. Dies erhöht sowohl die Lebensdauer als auch die Robustheit des Klemmhalters.
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Die Verstellung des Schneidewerkzeugs kann abhängig von den Materialschwächungen des Stellkörpers in Form einer Kipp- oder Schwenkbewegung des oberen Abschnitts des Kurzklemmhalters relativ zum unteren orts- bzw. trägerwerkzeugfesten Abschnitt erfolgen. Durch die Kipp- bzw. Schwenkbewegung werden Unwuchten, die bei einer Befestigung an einem rotierenden Trägerwerkzeug auftreten, im Vergleich zu einer Parallelfederung erheblich reduziert.
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In besonders vorteilhafter Weise kann die Werkzeugaufnahme eine Baueinheit mit der Stelleinrichtung insbesondere mit dem Stellkörper bilden. Dies führt dazu, dass das Schneidewerkzeug über Haltemittel unmittelbar an dem Stellkörper anbringbar ist.
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In einer alternativen Ausgestaltung kann die Werkzeugaufnahme als ein vom Stellkörper separater Halter aufgeführt. In dieser Ausgestaltung ist das Schneidewerkzeug über Haltemittel am Halter befestigt und der Halter ist wiederum lösbar an dem Stellkörper befestigt. Dies erlaubt eine einfachere Fertigung des Stellkörpers, und ein verbessertes Handling beim Austausch von Schneidwerkzeugen.
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Gemäß der Erfindung kann der Klemmhalter mit einem Trägerwerkzeug verbunden werden, indem der Stellkörper mittels Befestigungsmittel, insbesondere Schrauben, an dem Trägerwerkzeug befestigt ist. Dafür können Bohrungen im Stellkörper vorgesehen sein, wobei durch die Bohrungen geführte Schrauben den Stellkörper mit dem Trägerwerkzeug verbinden. Diese Ausführungsform ermöglicht die Befestigung des Klemmhalters am Trägerwerkzeug ohne aufwändige Befestigungseinrichtungen vorzusehen.
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In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung können die den Stellkörper schwächenden Ausnehmungen in Form von Einstichen oder Nuten in den Stellkörper eingebracht sein. Insbesondere sind diese im wesentlichen um den Stellkörper umlaufend eingebracht.
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Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, dass zumindest zwei Nuten in den Stellkörper eingebracht sind, insbesondere eine erste Nut, die in vertikaler Richtung (orthogonal zur Befestigungsfläche) oberhalb der Druckkammer angeordnet ist, und eine zweite Nut, die unterhalb der Druckkammer angeordnet ist. Die Nuten können parallel zur Befestigungsfläche eingebracht werden. Als vorteilhafte Dimensionierung kann die Nutbreite jeweils bei etwa 1/4 der Breite der Druckkammer liegen. Auch ist es vorteilhaft, dass die erste und die zweite Nut die Druckkammer seitlich um etwa die Hälfte der Nuttiefe überlappen, und dass sich somit die Druckkammer in der Breite bis auf etwa die halbe Nuttiefe von erster und zweiter Nut an die Seitenwände erstreckt. Zudem hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass die benachbarten Randabschnitte von erster und zweiter Nut in etwa um die Nuttiefe voneinander beabstandet sind.
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Gemäß einem weiteren erfindungsgemäßen Aspekt, kann eine Ausnehmung im Stellkörper vorgesehen sein, welche die Zuführung des Druckfluids zur Druckkammer ermöglicht. Zudem kann die Stelleinrichtung eine Entlüftungsschraube umfassen, die in den Stellkörper eingebracht ist.
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Die Ausnehmung kann zum Zweck der besseren Bearbeitung, bzw. zur Herstellung der Druckkammer sehr groß ausgebildet sein. Der Nachteil, dass durch eine große Ausnehmung ein großes Druckfluidvolumen notwendig ist, kann dadurch Rechnung getragen werden, indem ein Füllkörper in die Ausnehmung einsetzbar ist.
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Das maschinenseitige Trägerwerkzeug kann in einer vorteilhaften Ausführungsform als Reihenbohrstange ausgebildet sein. Eine Reihenbohrstange eignet sich besonders zur Bearbeitung von Kurbelwellenlagerbohrungen bzw. zur Passlagerbearbeitung zum Einsatz gelangen.
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Das maschinenseitige Trägerwerkzeug insbesondere Teil einer Kugeldrehmaschine sein. Ferner ist der erfindungsgemäße Kurzklemmhalter auch in ähnlichen Anwendungsfällen der spanabhebenden Bearbeitung von Werkstücken denkbar.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen.
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In der Beschreibung, in den Ansprüchen und in der Zeichnung werden die in der unten aufgeführten Liste der Bezugzeichen verwendeten Begriffe und zugeordneten Bezugzeichen verwendet. In der Zeichnung bedeutet:
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1 eine perspektivische Ansicht eines Stellkörpers eines erfindungsgemäßen Klemmhalters;
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2 eine Schnittansicht des Stellkörpers;
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3 zwei Ansichten des Stellkörpers;
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4 eine Seitenansicht des Stellkörpers;
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5 perspektivische Ansicht eines Bohrers;
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6 Querschnitt durch ein Bohrer mit erfindungsgemäßem Klemmhalter, und
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7 perspektivische Ansicht einer Reihenbohrstange.
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Der Stellkörper 10 eines Kurzklemmhalters wird gemäß der 1 näher erläutert. Der Stellkörper 10 weist eine äußere Form auf, die grundsätzlich vom speziellen Einsatzzweck vorgegeben ist.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Grundform des Stellkörpers 10 ein Quader mit einer Länge von etwa 50 mm, einer Breite von 30 mm und einer Höhe von 25 mm. Der vordere Abschnitt des Quaders ist halbkreisförmig abgerundet. Im oberen Abschnitt des Kurzklemmhalters ist eine Aufnahme 12 für das Schneidewerkzeug (Wendeplatte, Schneidplatte oder dergleichen vorgesehen).
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Das Schneidewerkzeug wird in der Aufnahme 12 verschraubt, wobei die Gewindebohrung 14 für die Aufnahme einer Befestigungsschraube üblicherweise schräg in den Stellkörper eingebracht ist. Zudem ist eine Entlüftungsbohrung 16 vorgesehen, welche in Verbindung mit der Druckkammer steht und die im hinteren oberen Abschnitt des Kurzklemmhalters angebracht ist. Die Entlüftungsbohrung 16 ist durch eine Entlüftungsschraube verschließbar.
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Im unteren Teil des Stellkörpers 10 ist eine Befestigungsfläche des Stellkörpers vorgesehen. An dieser Befestigungsfläche wird der Stellkörper und somit der Kurzklemmhalter an einer Bohrspindel oder dergleichen durch Verschraubung verbunden und Trägerwerkzeugfest positioniert. Dafür sind Bohrungen 18 vorgesehen, welche die Befestigungsfläche durchdringen.
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Zudem sind in den Stellkörper drei umlaufende Nuten 20, 22, 24 in die Seitenwand des Stellkörpers 10 eingebracht, welche die Flexibilität des Stellkörpers 10 gewährleisten. Die nutförmige Schwächungsbereiche erstrecken sich über die Längsseiten, sowie den kreisbogenförmigen vorderen Abschnitt des Kurzklemmhalters.
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Es bleibt zu erwähnen, dass sich die zweite Nut 22 nicht so weit an den hinteren planen Abschnitt des Stellkörpers erstreckt, wie die erste und dritte Nut 20, 24. Auch sind an dem hinteren planen Abschnitts des Stellkörpers keine Schwächungsbereiche vorgesehen.
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2 zeigt einen Querschnitt des Stellkörpers 10 entlang der A-A Schnittlinie der 1. Der Querschnitt des Stellkörpers 10 zeigt wie 1 auch die Werkzeugaufnahme 12, als auch die eingebrachten Nuten 20, 22, 24, als auch die Druckkammer 26.
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Eine erste Nut 20 ist somit oberhalb der Druckkammer 26 angeordnet, die dritte Nut 24 ist symmetrisch unterhalb der Druckkammer 26 eingebracht. Die Nuttiefe liegt im vorliegenden Fall zwischen ca. 6 und 7 mm, die Nutbreite bei etwa 3 mm. Die eigentliche Druckkammer 26 weist ohne Berücksichtigung der ovalförmigen Ausnehmung eine Höhe von ca. 3 mm bei einer Breite von ca. 25 mm auf. Eine zweite Nut 22 ist in der Höhe der Druckkammer 26 verlaufend an den Längsseiten sowie dem halbkreisförmigen vorderen Abschnitt vorgesehen. Die Nuttiefe dieser zweiten Nut 22 ist erheblich geringer als die Nuttiefe der ersten und dritten Nut 20, 24 und liegt bei ca. 0,5 mm. Mittels der zweiten Nut 22 werden auftretende Spannungen bei Druckbeaufschlagung der Druckkammer 26 im Seitenwandbereich reduziert.
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Zudem ist eine Ausnehmung 30 vorgesehen, die den Zugang zur Duckkammer 26 ermöglicht. Von der Ausnehmung 30 ist leicht beabstandet eine nutförmig ausgenommenen Umrandung 28 in den Stellkörper 10 eingebracht. Die nutförmig ausgenommene Umrandung 28 dient zur Aufnahme eines Dichtrings, mittels dem die Ausnehmung 30 und die Druckkammer 26 des Stellkörpers 10 gegenüber dem Trägerwerkzeug abgedichtet wird. Die Ausnehmung 30 kann mittels eines Füllkörpers, der bis zum unteren Rand der Druckkammer 26 reichen kann, geschlossen werden. Dadurch kann die Menge des einzusetzenden Druckfluids begrenzt werden.
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Das Druckfluid wird im Wesentlichen durch die Ausnehmung 30, beziehungsweise durch einen Kanal eines gegebenenfalls eingebrachten Füllkörpers, der Druckkammer 26 zugeführt. Die Druckkammer 26 weist eine Hinterschneidung gegenüber der Ausnehmung 30 auf, wobei der hinterschnittene Bereich von einer ersten Nut 20 und einer dritten Nut 24 in vertikaler Richtung eingefasst ist.
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Das Profil von erster und dritter Nut 20, 24 ist im Wesentlichen identisch zu dem Profil der Druckkammer 26 oberhalb der ovalförmigen Ausnehmung 30. Dies hat den Vorteil, dass die Einstiche mit demselben Werkzeug durchgeführt werden können, wodurch die Herstellungskosten des erfindungsgemäßen Kurzklemmhalters deutlich reduziert werden.
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Es versteht sich, dass je nach Anwendungsfall nicht nur die Positionierung, Profilierung und Dimensionierung, sowie die Anzahl der Nuten bzw. Druckkammer variiert werden und auch von Nut zu Nut unterschiedlich sein kann.
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3 zeigt die Ansichten B-B und C-C wie in 2 eingezeichnet.
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Die Schnittansicht B-B zeigt die ovale Grundform der Druckkammer 26 die in ihrer Ausdehnung über die Ausnehmung 30 hinausgeht. Wie die Schnittdarstellung zeigt, erstreckt sich die Druckkammer 26 über einen erheblichen Teil der Grundfläche des Stellkörpers 10.
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Die Ansicht C-C des Stellkörpers 10 zeigt eine, im Inneren des Stellkörpers 10 eingebrachte Ausnehmung 30, die eine Verbindung zwischen einer Druckkammer 26 und einem Fluidanschluss insbesondere über ein Trägerwerkzeug zulässt. Die Ausnehmung 30 weist die Form eines Ovals auf. Das Oval besteht aus einer mittleren rechteckigen Fläche, an die sich beidseitig halbkreisförmige Flächen anschließen. Diese ovalförmige Ausnehmung 30 dient in dieser Ausgestaltung neben der Fluidzufuhr zum Einbringen eines Herstellungswerkzeuges, welches zur Herstellung der Druckkammer 26 erforderlich ist.
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Die Ausnehmung 30 ist leicht beabstandet von einer nutförmig ausgenommenen Umrandung 28 eingefasst. Die nutförmig ausgenommene Umrandung 28 dient zur Aufnahme eines Dichtrings, mittels dem die Ausnehmung 30 und die Druckkammer 26 des Stellkörpers 10 gegenüber dem Trägerwerkzeug und der Umgebung abgedichtet wird.
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4 zeigt eine Seitenansicht des Stellkörpers 10. Aufgrund der speziellen Anordnung der Schwächungsbereiche der ersten, zweiten und dritten Nut 20, 22 24 in Relation zu der Druckkammer 26 ergibt sich die Lage der Kipp-/Schwenkachse 36 des Stellkörpers. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel, liegt diese etwa in der Höhe der Druckkammer bzw. dritten Nut 24 in dem schmalen Abschnitt zwischen Ende der Druckkammer 26 und der planen Seite 34.
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Wird nun Druckfluid in die Druckkammer eingebracht, wirken im Inneren des Stellkörpers 10 des Kurzklemmhalters Kräfte, die die Werkzeugaufnhame 12 am oberen Abschnitt des Stellkörpers 10 weg von der unteren Befestigungsfläche zu drängen suchen.
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Durch die so eingebrachten Nuten ergibt sich die ungefähre Lage der Kipp-/Schwenkachse 36 vom oberen Abschnitt relativ zum unteren Befestigungsbereich etwa in Höhe der zweiten Nut 22. Die Schwenkbewegung ist am Ende des Stellkörpers 10 angedeutet. Am entferntesten Ende der Schwenkachse 36 ist eine Relativbewegung gegenüber einem Trägerwerkzeug von bis zu 80 μm mit einer Genauigkeit von etwa 1 μm möglich.
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5 zeigt den Bohrer 40 mit einem erfindungsgemäßen Kurzklemmhalter 50 in perspektivischer Ansicht. Das Trägerwerkzeug 68 ist über einen Flansch 72 an einer rotierenden Welle befestigbar.
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6 zeigt einen Querschnitt D-D durch eine Bohrstange 40 in welcher ein erfindungsgemäßer Kurzklemmhalter 50 befestigt ist. Dieser Kurzklemmhalter weist einen hydraulisch verstellbaren Stellkörper 52 auf. In dem Stellkörper 52 ist eine Entlüftungsschraube 54 eingebracht. Die Entlüftungsschraube 54 verschließt im wesentlichen die Druckkammer 46 und ermöglicht die Entlüftung des Fluidsystems. Die Werkzeugaufnahme 42 des Stellkörpers 50 ist derart ausgebildet, dass ein Halter 56 vorgesehen ist, welcher an dem Stellkörper 52 durch eine Schraubverbindung befestigt ist. An dem Halter 56 ist eine Schneidplatte 58 durch eine Schraube 60 fixiert. Der einstückige Stellkörper 52 weist zur Verstellung in seinem Inneren eine Ausnehmung 62 sowie eine Druckkammer 64 auf. Zur Reduktion des notwendigen Druckfluidvolumens ist ein Füllkörper 66 in die Ausnehmung 62 eingebracht. Durch die Ausnehmung im ovalförmigen Füllkörper 66 wird die Druckfluidzuführung in die Druckkammer 64 durch einen in das Trägerwerkzeug 68 eingebrachten Fluidkanal 70 ermöglicht. Diese Konfiguration erlaubt eine kontinuierliche Verstellung der Schneidplatte 58 gegenüber dem Trägerwerkzeug 68 während der Bearbeitung eines Werkstücks. Die Trägerwerkzeuge, an denen der erfindungsgemäße Kurzklemmhalter 40 befestigt ist, sind lediglich insoweit gegenüber den herkömmlichen Werkzeugen zu modifizieren, als eine Druckmittelzufuhr vorzusehen ist, welche im Bereich der ovalförmigen Ausnehmung des Kurzklemmhalters mündet.
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7 zeigt eine Reihenbohrstange 80, an welcher fünf erfindungsgemäße Kurzklemmhalter 90, 92 angeordnet sind. Die Kurzklemmhalter 90, 92 sind wie in 5 beschrieben aufgebaut. Die Kanäle innerhalb der Bohrstange 82 sind derart angelegt, dass zwei Gruppen von Kurzklemmhaltern gebildet sind. Die erste Gruppe 90 ist über einen Druckfluidkanal angesteuert, die drei weiteren Klemmhalter 92 sind über einen zweiten Druckfluidkanal mit dem Druckfluid versorgt. Dies hat zur Folge, dass beide Gruppen 90, 92 bedarfsgemäß unabhängig voneinander während der Bearbeitung ausgelenkt werden können.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Stellkörper
- 12
- Aufnahme
- 14
- Gewindebohrung
- 16
- Entlüftungsbohrung
- 18
- Bohrungen
- 20
- Nut
- 22
- Nut
- 24
- Nut
- 26
- Druckkammer
- 28
- Umrandung
- 30
- Ausnehmung
- 36
- Schwenkachse
- 40
- Bohrstange
- 42
- Werkzeugaufnahme
- 44
- Stelleinrichtung
- 50
- Klemmhalter
- 52
- Stellkörper
- 54
- Entlüftungsschraube
- 56
- Halter
- 58
- Schneidplatte
- 60
- Schraube
- 62
- Ausnehmung
- 64
- Druckkammer
- 66
- Füllkörper
- 68
- Trägerwerkzeug
- 70
- Fluidkanal
- 72
- Flansch
- 80
- Reihenbohrstange
- 90
- Kurzklemmhalter
- 92
- Kurzklemmhalter
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19827778 B4 [0004, 0005]