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DE102008041914A1 - Chassis für ein drei- oder vierrädriges Fahrzeug und ein mit einem solchen Chassis ausgestattetes Fahrzeug - Google Patents

Chassis für ein drei- oder vierrädriges Fahrzeug und ein mit einem solchen Chassis ausgestattetes Fahrzeug Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Chassis für ein drei- oder mehrrädriges Fahrzeug, das umfasst: - einen zentralen Rahmenteil; - eine Radachse, die zum Tragen von mindestens einem Rad ausgelegt ist; - Antriebsmittel zum Antreiben der Radachse; - eine Hängekonstruktion zum Aufhängen der Radachse in dem zentralen Rahmenteil. Die Hängekonstruktion umfasst mindestens eine Buchse, die in der über die Antriebsmittel antreibbare Hängekonstruktion drehbar aufgehängt ist. Die Radachse kann durch ein Ende in die Buchse eingeführt werden und ist darin mit Befestigungsmitteln fixierbar, ohne die Antriebsmittel zu beeinträchtigen. Die Erfindung betrifft weiterhin ein mit einem solchen Chassis ausgestattetes Fahrzeug und eine Serie von im Wesentlichen identischen Chassis und verschiedenen Fahrzeugteilen, die mit dem Fahrzeug über Standard-Kopplungsmittel gekoppelt werden können.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Chassis für ein drei- oder vierrädriges Fahrzeug, beispielsweise ein Go-Cart.
  • Ein solches Chassis ist bekannt. Im Allgemeinen umfasst es einen zentralen Rahmenteil, mindestens eine Radachse und Antriebsmittel zum Antreiben dieser mindestens einen Radachse. Als eine Regel wird das Chassis an einem ersten Ort, an dem die Herstellungskosten gering sind, gefertigt und wird dann an einen zweiten Ort verbracht, an dem das Chassis zusammengebaut wird, um ein Fahrzeug zu bilden, und wird verkauft. Alternativ kann mindestens ein Teil des Zusammenbauverfahrens bereits an dem ersten Ort stattfinden. In beiden Fällen sind die Transportkosten zwischen dem ersten und dem zweiten Ort relativ hoch, da das Chassis, das teilweise zusammengebaut sein kann oder nicht, relativ viel Raum einnimmt. Als ein Ergebnis geht mindestens ein Teil des durch die niedrigen Herstellungskosten erhaltenen Vorteils verloren.
  • Die Erfindung betrifft die Bereitstellung eines Chassis des oben erwähnten Typs, wobei der für das bekannte Chassis erwähnte Nachteil vermindert ist. Zu diesem Zweck ist ein erfindungsgemäßes Chassis durch die Merkmale von Anspruch 1 gekennzeichnet.
  • Aufgrund einer erfindungsgemäßen Hängekonstruktion kann eine angetriebene Radachse in einem Chassis befestigt sein, ohne das Antriebsmittel, das den Antrieb der jeweiligen Radachse bereitstellt, zu beeinträchtigen. Als ein Ergebnis kann die Radachse schnell ohne spezielle Fertigkeit, komplexe Zusammenbauvorgänge und/oder komplexe Zusammenbauwerkzeuge zu relativ geringen Kosten bereitgestellt werden. Dies bietet die Möglichkeit der Fertigung des Chassis an einem ersten Ort und seines Transports mit abgebauter Radachse oder abgebauten Radachsen zu einem zweiten Ort. Da, im zerlegten Zustand, die oder jede Radachse neben dem zentralen Rahmenteil liegen kann, kann das Chassis somit in einer äußerst kompakten Weise transportiert werden, sodass Transportkosten eingespart werden können. Aus dem gleichen Grund können auch die Lagerungskosten niedriger sein.
  • Nach Ankunft am Zielort können die oder jede Radachse einfach in der oben erwähnten Weise montiert werden. Somit kann beispielsweise ein im Wesentliches T-förmiges Chassis mit einer angetriebenen Radachse gebildet werden, für, zum Beispiel, ein dreirädriges Fahrzeug. Auf eine ähnliche Weise kann ein im Wesentlichen H-förmiges Chassis, mit zwei Radachsen gebildet werden, wovon, beispielsweise für ein vierrädriges Fahrzeug, mindestens eine angetrieben wird.
  • Nach einem Aspekt der Erfindung weist der zentrale Rahmenteil eine relativ schlanke längliche Form auf. In dieser Beschreibung versteht man unter einer relativ schlanken länglichen Form, dass gemeint ist, dass der Rahmenteil eine wesentlich größere Größe in einer Richtung, der Längsrichtung, aufweist, als in den anderen Richtungen. Mit einem solchen Rahmenteil in Verbindung mit einer oder zwei Radachsen kann ein stabiles T-förmiges bzw. H-förmiges Chassis gebildet werden. Für den Zweck des Transports und der Lagerung kann dieses Chassis durch Zerlegen der Radachsen in sehr kompakte Pakete übergeführt werden. Der Rahmenteil kann beispielsweise rohrförmig sein, und sofern gewünscht, mit Kopplungsmitteln, wie Öffnungen zum Ankoppeln verschiedener Fahrzeugteile oder Zubehör, wie Sitzvorkehrungen, Steuervorkehrungen, Karosserieteile oder dergleichen, ausgestattet sein.
  • Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung kann das Befestigungsmittel, mit dem die Radachse in der Hängekonstruktion befestigt werden kann, von ablösbarer Konstruktion sein. Als ein Ergebnis kann die jeweilige Radachse wiederholt zusammengebaut und zerlegt werden. Dies kann die Leichtigkeit der Verwendung für einen Endanwender erhöhen, beispielsweise da er somit das Fahrzeug in kompakter Weise lagern und/oder transportieren kann.
  • Das Antriebsmittel kann eine Kurbelwelle und einfache Getriebemittel umfassen, wie ein Seil oder eine Kette, mit der die Buchse, in der Radachse aufgenommen wird, angetrieben werden kann. Alternativ kann von einer Nebenwelle Gebrauch gemacht werden, die vorzugsweise zwischen der Antriebswelle und der angetriebenen Radachse angeordnet ist.
  • Die Buchse oder die Nebenwelle können mit einem Beschleunigungsmechanismus bereitgestellt sein, mit dem ein Anwender verschiedene Übersetzungsverhältnisse zwischen der Antriebswelle und der angetriebenen Radachse einstellen kann. Zusätzlich oder alternativ kann die Buchse oder die Nebenwelle mit einem Bremsmechanismus bereitgestellt sein.
  • Die Getriebemittel sind vorzugsweise so konstruiert, dass die Fahrtrichtung der Radachse umkehrbar ist, sodass ein damit ausgestattetes Fahrzeug vorwärts und rückwärts fahren kann.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Fahrzeug, das mit einem erfindungsgemäßen Chassis bereitgestellt ist.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin eine Serie von einer Vielzahl von erfindungsgemäßen Chassis und einer Vielzahl von Fahrzeugkomponenten, wie Räder, Sitzvorkehrungen und Steuervorkehrungen. Mit einer solchen Serie kann ausgehend von einer Art von Chassis eine große Anzahl von verschiedenen Fahrzeugen durch Kombinieren dieses Chassis mit verschiedenen Fahrzeugkomponenten zusammengesetzt werden. Das Chassis kann relativ kostengünstig an einem ersten Ort gefertigt und dann an einem zweiten Ort fertig gestellt werden. Aufgrund der Wahl der verschiedenen Fahrzeugteile kann auf Änderungen in der Nachfrage flexibel reagiert werden.
  • In den weiteren Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Chassis und eines damit ausgestatteten Fahrzeugs beschrieben. In der Erläuterung der Erfindung werden beispielhafte Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Chassis und die Verwendung davon in weiteren Einzelheiten auf der Grundlage der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Chassis in perspektivischer Draufsicht;
  • 2 das Chassis von 1 in perspektivischer Ansicht von unten;
  • 3 das Chassis von 1 und 2 im zerlegten Zustand;
  • 4 ein mit einem erfindungsgemäßen Chassis ausgestattetes Fahrzeug;
  • 5 eine Variante des Fahrzeugs von 4 im zerlegten Zustand; und 5 das Fahrzeug von 4 im verpackten Zustand.
  • Die 13 zeigen ein erfindungsgemäßes Chassis 1, und 4 zeigt ein damit gebautes Fahrzeug 10. Das erfindungsgemäße Chassis 1 umfasst einen relativ schlanken länglichen zentralen Rahmenteil 3 und mindestens eine angetriebene Radachse 4, die eine Vorder- oder Hinterradachse sein kann. Weiterhin umfasst das Chassis 1 eine Hängekonstruktion 2 zum Hängen der Radachse 4 von dem zentralen Rahmenteil 3 und Antriebsmittel 5 zum Antreiben der Radachse 4.
  • In der gezeigten beispielhaften Ausführungsform umfassen die Antriebsmittel 5 eine Antriebswelle 6, die in einem Abstand von der Radachse 4 in dem zentralen Rahmenteil 3 auflagert und mit der Radachse 4 über die nachstehend weiter zu beschreibenden Getriebemittel 7 gekoppelt ist. Die Antriebswelle 6 kann beispielsweise eine Kurbelwelle sein, die durch Pedale 8 antreibbar ist.
  • Bei der erläuterten Ausführungsform umfasst die Hängekonstruktion 2 zwei gegenüberliegende Flügel 15a, b die mit einem Ende des zentralen Rahmenteils 3 verbunden sind, und eine Buchse 14, die mit der Hilfe von Lager 16 drehbar zwischen diesen Flügeln 15a, b aufgehängt ist. Die Form und Größe der Radachse 4 und der Buchse 14 sind so aufeinander abgestimmt, dass die Radachse 4 über ein Ende durch die Buchse 14 eingeführt werden kann, worauf, durch die Befestigungsmittel 20, die Radachse in der Buchse 14 in axialer Richtung und in Rotationsrichtung befestigt werden kann. Die Befestigungsmittel 20 können einen Stift oder Bolzen umfassen, der durch die Buchse 14 und die Radachse 4 (nicht gezeigt) in einer im Wesentlichen radialen Richtung eingeführt werden kann. Zusätzlich oder alternativ können die Radachse 4 und die Buchse 14 bzw. zumindest ein Teil von ihrem äußeren Umfang oder inneren Umfang zusammen mit einem oder mehreren Profilen, wie beispielsweise einer Projektion 21 und/oder einer Kerbe 22 (wie in 3 gezeigt), die im zusammengebauten Zustand ineinander greifen können, vorgesehen sein.
  • Alternativ kann ein Stift oder Splint verwendet werden. Die Befestigungsmittel 20 können auch einen oder mehrere Einstellringe 23 umfassen, die beispielsweise mit einem ersten Bolzen an der Buchse 14 befestigt und mit einem radialen Klemmbolzen um die Radachse 4 festgeklemmt sein können. Alternativ kann die Radachse 4 an einem Teil der Lager 16 befestigt sein, die mit der Buchse 14 feststehend verbunden ist. Viele andere Befestigungsmittel 20 sind möglich.
  • Auf der Buchse 14 ist ein Zahnkranz 12 vorgesehen, der Teil der zuvor erwähnten Getriebemittel 7 bildet. Nach einer einfachsten Ausführungsform können die Getriebemittel 7 weiterhin einen Zahnkranz 11, der auf der Kurbelwelle 6 vorgesehen ist, und eine um die Zahnkränze 11, 12 herum geführte Kette 13 umfassen. Mit dieser kann die Buchse 4 mit der Radachse 4 darin direkt durch die Antriebswelle 7 angetrieben werden.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform kann zwischen der Antriebswelle 6 und der angetriebenen Radachse 4 eine Nebenwelle 9 vorgesehen sein, wie in den 13 gezeigt. Diese Nebenwelle 9 ist zwischen den Flügeln 15a, b, im Wesentlichen parallel zu der Buchse 14 drehbar aufgehängt. Die Nebenwelle 9 ist mit mindestens zwei Zahnkränzen 17, 18 vorgesehen, wovon einer (Zahnkranz 17) durch die Kurbelwelle 6 über eine erste Kette 13 angetrieben wird, und der andere (Zahnkranz 18), der die Buchse 14 antreibt, über eine zweite Kette 19 angetrieben wird.
  • Falls gewünscht, können die Antriebswelle 6, die Nebenwelle 9 und/oder die Buchse 14 jeweils mit mehreren Zahnkränzen (nicht gezeigt) mit beiderseitig verschiedenen Durchmessern, zwischen denen jeweils die Ketten 13, 19 mit einer daran vorgesehen Kettenschaltung (nicht gezeigt) verschoben werden können, vorgesehen sein. Somit können zwischen der Kurbelwelle 6 und der Radachse 4 verschiedene Übersetzungsverhältnisse eingestellt werden.
  • Natürlich können weitere Arten von Getriebemitteln 7 zum Übertragen der Drehungen der Antriebswelle 6 auf die Radachse 4 vorgesehen sein. Weiterhin kann die Buchse 14 oder die Nebenwelle 9 mit einer Bremsvorkehrung vorgesehen sein, die beispielsweise durch eine umgekehrte Pedalbewegung aktiviert werden kann, wie in DE 10023856 beschrieben. Alternativ kann die Bremseinrichtung so konstruiert sein, dass die Betriebsrichtung der Antriebsmittel 5 umkehrbar ist, sodass die Radachse 4 vorwärts und rückwärts antreibbar ist. Zu diesem Zweck kann die Bremseinrichtung beispielsweise als Bremsschuh oder Bremsblock ausgelegt sein, der mit Betriebsmitteln, die daran vorgesehen sind, in den Kontakt und aus dem Kontakt mit der Nebenwelle 9, der Radachse 4 und/oder den daran gekoppelten Rädern gebracht wird.
  • Die Hängekonstruktion 2, die vorstehend beschrieben ist, bietet den Vorteil, dass somit eine angetriebene Radachse 4 einfach in dem Chassis 1 montiert werden kann, ohne dass die Antriebsmittel 5 zu diesem Zweck in Mitleidenschaft gezogen werden müssen. Als ein Ergebnis sind zum Montieren der Radachse 4 weder Spezialwerkzeuge noch Spezialkentnisse erforderlich. Die Montage kann schnell und zu niedrigen Kosten durchgeführt werden. Als ein weiteres Ergebnis können die Antriebsmittel 5 in einem Schutzgehäuse 25, wie es in 5 ersichtlich ist, aufgenommen sein.
  • Aufgrund der oben erwähnten Zusammenbaumöglichkeit, kann ein erfindungsgemäßes Chassis 1 mit zerlegter Radachse 4 oder zerlegten Radachsen 4 ausgeliefert werden. Als ein Ergebnis kann das Chassis 1 sehr kompakt verpackt werden, wie in 6 gezeigt, während eine Länge L und eine Breite B der Packung 30 vorzugsweise so dimensioniert sind, dass sie, ohne Raum übrig zu lassen, viele Male auf eine (Euro-)Palette passen. Als ein Ergebnis können Transport und Lagerkosten minimiert werden. Dies bietet die Möglichkeit, das Chassis 1 an einem Ort zu fertigen, an dem die Herstellungskosten relativ niedrig sind, auch wenn sich dieser Ort an sich in einem relativ großen Abstand von dem möglichen Ort des Verkaufs und/oder der Verwendung befindet. Allerdings führt dies zu zusätzlichen Transportkosten, jedoch überwiegen diese nicht den Mehrvorteil, der mit den geringen Fertigungskosten erzielt werden kann.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform (nicht gezeigt) kann die oder jede Radachse 4 nur ein Rad tragen. Zu diesem Zweck kann die Radachse 4, die in den 2, 3 und 5 gezeigt ist, als in zwei Teile aufgeteilt betrachtet werden, die jeweils über ein Ende in ein Ende der Buchse 14 eingeführt und darin mit den oben erwähnten oder mit ähnlichen Befestigungsmitteln 20 befestigt werden können. Als ein Ergebnis können die maximalen Dimensionen des zerlegten Chassis 1 sogar noch weiter reduziert werden, wenn das lineare Maß der Radachse 4 der Indikator ist. In diesem Fall kann die Buchse 14 ebenfalls aus zwei Teilen bestehen. Sofern gewünscht, können diese Teile über ein Differentialgetriebe miteinander gekoppelt werden.
  • Die Befestigungsmittel 20 können von ablösbarer Konstruktion sein. Dies bietet den Vorteil, dass ein Endanwender die Radachse 4 oder die Radachsen 4 leicht selbst zerlegen kann, beispielsweise für den Zweck des kompakten Transports oder der kompakten Lagerung. Alternativ können die Befestigungsmittel 20 von unablösbarer Konstruktion sein. Dann kann der Zusammenbau am Bestimmungsort durch den Hersteller oder den Einzelhändler ein einziges Mal durchgeführt werden. Somit behält der Hersteller den oben beschriebenen Transport- und Lagervorteil und kann weiterhin die endgültige Sicherstellung bezüglich des korrekten Zusammenbaus der Radachse 4 und der damit zusammenhängenden Sicherheit des Chassis 1 durchführen.
  • Die oben beschriebenen Chassisausführungen können beispielsweise in einem Go-Cart-Fahrzeug 10, wie in den 46 gezeigt, eingesetzt werden. Bei dieser Anwendung bildet die angetriebene Radachse 4 eine Hinterachse des Fahrzeugs 10. Das Fahrzeug 10 umfasst weiterhin eine Vorderradachse 24, eine Steuervorkehrung 26 und eine Sitzvorkehrung 27. Diese Teile können mit einfachen Befestigungsmitteln an dem Chassis 1 (das in 6 in Gehäuse 25 aufgenommen ist) in daran vorgesehenen Öffnungen 27 (1). befestigt werden. Diese Öffnungen 27 sind vorzugsweise so platziert, dass hiermit die Position der Sitzvorkehrung 27 und/oder der Steuervorkehrung 26 in einem gewissen Ausmaß einstellbar sind.
  • Es wird ausdrücklich angemerkt, dass ein erfindungsgemäßes Chassis 1 in anderen Arten von Fahrzeugen eingesetzt werden kann, die beispielsweise nur drei Räder umfassen können, wovon zwei durch eine erfindungsgemäße Radachse 4 angetrieben werden können. Dies kann eine Vorderradachse oder eine Hinterradachse sein.
  • Die gezeigte Erfindung ist in keiner Weise auf die in der Beschreibung und der Zeichnung dargestellten Ausführungsformen begrenzt. Sämtliche Kombinationen (Teilen von) von beschriebenen und/oder gezeigten Ausführungsfallen fallen selbstverständlich unter das erfinderische Konzept. Weiterhin sind daran Variationen innerhalb des Umfangs der Erfindung, wie er in den folgenden Ansprüchen ausgeführt ist, möglich.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10023856 [0026]

Claims (14)

  1. Ein Chassis für ein drei- oder mehrrädriges Fahrzeug, das umfasst: – einen zentralen Rahmenteil; – eine Radachse, die zum Tragen von mindestens einem Rad ausgelegt ist; – Antriebsmittel zum Antreiben der Radachse; – eine Hängekonstruktion zum Aufhängen der Radachse in dem zentralen Rahmenteil, wobei die Hängekonstruktion mindestens eine Buchse umfasst, die in der Hängekonstruktion drehbar aufgehängt ist, die durch die Antriebsmittel antreibbar ist, und wobei sich die Radachse mit einem Ende davon in die Buchse erstrecken kann und darin mit Befestigungsmitteln fixierbar ist, ohne die Antriebsmittel zu beeinträchtigen.
  2. Ein Chassis nach Anspruch 1, wobei der zentrale Rahmenteil eine relativ schlanke, längliche Form aufweist.
  3. Ein Chassis nach Anspruch 1 oder 2, wobei sich die Radachse durch die Buchse erstrecken kann und zum Tragen eines Rades an beiden Enden ausgelegt ist.
  4. Ein Chassis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Chassis, betrachtet in der Draufsicht, eine im Wesentlichen T-förmige oder H-Form aufweist.
  5. Ein Chassis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die oder jede Radachse in einem zerlegten Zustand nahe an dem zentralen Rahmenteil liegt.
  6. Ein Chassis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Befestigungsmittel ablösbar sind.
  7. Ein Chassis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Antriebsmittel eine Kurbelwelle umfassen.
  8. Ein Chassis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Rotationsrichtung des Antriebsmittels reversibel ist.
  9. Ein Chassis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Antriebsmittel einen Bremsmechanismus einschließen.
  10. Ein Chassis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Antriebsmittel eine Nebenwelle umfassen, die in der Hängekonstruktion drehbar, im Wesentlichen parallel zu der Buchse angeordnet ist.
  11. Ein Chassis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Chassis im Wesentlichen aus rohrförmigen Teilen aufgebaut ist.
  12. Ein Fahrzeug, das ein Chassis nach einem der vorhergehenden Ansprüche umfasst.
  13. Ein Fahrzeug nach Anspruch 12, wobei das Fahrzeug ein Go-Cart ist.
  14. Eine Serie von einer Vielzahl von Chassis von im Wesentlichen dem gleichen Typ nach einem der Ansprüche 1–11 und einer Vielzahl von verschiedenen Rädern, einer Vielzahl von verschiedenen Sitzvorkehrungen und einer Vielzahl von verschiedenen Steuervorkehrungen, wobei die Räder, die Sitzvorkehrungen und die Steuervorkehrungen an dem jeweiligen Chassis mittels standardisierter Kopplungsmittel koppelbar sind, zum Bilden einer großen Vielzahl von verschiedenen Fahrzeugen mit einem Typ von Chassis.
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