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Die
Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff von Patentanspruch
1.
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Das
Kraftfahrzeug weist somit eine Klappe auf, die von einer Geschlossenstellung
gegen die Schwerkraft in eine Offenstellung verbringbar ist. Eine
solche Klappe kann als Heckklappe oder Kofferraumdeckel ausgeführt
sein. Hierbei kann die Klappe über ein Scharnier an einer
Karosserie des Kraftfahrzeugs angelenkt sein. Dadurch wird eine
Drehachse definiert, um die die Klappe verschwenkbar ist. Die Drehachse
verläuft typischerweise parallel zur Fahrzeugquerachse,
also bei ebenerdig stehendem Kraftfahrzeug horizontal. Die Erfindung
ist jedoch auch dann anwendbar, wenn die Klappe um eine Achse verschwenkbar
ist, die bis zu 35%, bevorzugt jedoch höchstens bis zu
15% gegenüber der horizontalen Stellung verkippt ist. Die
Erfindung ist auch dann anwendbar, wenn die Klappe nicht an einem
Scharnier angelenkt ist.
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Zu
einem gattungsgemäßen Kraftfahrzeug gehört
ein motorischer Antrieb, also ein (Elektro-)Motor, der um ein zugehöriges
Getriebe ergänzt sein mag. Ein Spindelantrieb, welcher
den Motor, eine Spindel und eine Spindelmutter umfasst, ist hierbei mit
der Klappe gekoppelt, um diese zu bewegen. Bei einem Spindelantrieb
ist ein linear ausfahrbares Antriebsteil in eine Ausfahrrichtung,
also axial, beweglich. Dieses axial bewegliche Antriebsteil kann
die Spindel oder die Spindelmutter sein. Relativ zu dem axial beweglichen
Antriebsteil ist das zugehörige Antriebsteil, also entweder
die Spindelmutter oder die Spindel, in axialer Richtung lagegesichert
gehalten.
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Bei
dem gattungsgemäßen Kraftfahrzeug ist der Spindelantrieb
zumindest bereichsweise innerhalb eines Wasserablaufs angeordnet,
welcher in einer Karosserie des Kraftfahrzeugs bereitgestellt ist.
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Im
Fachgebiet hat man sich intensiv mit der Ausgestaltung eines Mechanismus
zum Bewegen einer Heckklappe auseinandergesetzt.
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Bei
herkömmlichen Konstruktionen wirkt der Antrieb auf die
Elemente eines Scharniers ein. Eine solche Konstruktion ist beispielsweise
in der
EP 1 672 160
A2 beschrieben. Der Antrieb muss zwangsläufig
in der Nähe der Scharnierelemente angeordnet sein. Es gibt
daher keine freie Wahl für den Platz des Antriebs. Der
Antrieb muss wegen des kurzen Hebels ein großes Moment
aufbringen, so dass es eines entsprechend großen Motors
bedarf. Daher wird relativ viel Platz für den Antrieb benötigt.
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Aus
der
US 2002/0032986
A1 ist es bekannt, einen Antrieb zur Öffnung einer
Heckklappe an einer von der Schwenkachse der Heckklappe beabstandeten
Stelle auf diese einwirken zu lassen. Der Antrieb dreht hierbei
ein Zahnrad, das eine verschwenkbare Zahnstange bewegt, die an einen
mit der Heckklappe fest verbundenen Arm angreift. Die Konstruktion
aus der
US 2002/0032986
A1 bedingt eine Anordnung des Antriebs im Dachbereich des
Kraftfahrzeugs, wo dies aus konstruktiven Gründen nicht
immer erwünscht ist. Der Antrieb muss relativ groß ausgeführt sein,
denn obwohl der Mechanismus an einer von der Schwenkachse beabstandeten
Stelle angreift, ist dieser Abstand nicht derart groß,
als dass die aufzubringenden Momente stark reduziert wären.
Der Antrieb nimmt insbesondere eine nicht stets an einer geeigneten
Stelle zur Verfügung stehende Bauhöhe von 30 bis
35 mm ein.
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Eine
aus der
DE 10
2006 042 403 A1 beschriebene motorische Antriebsvorrichtung
wirkt auf eine Heckklappe eines Kraftfahrzeugs ebenfalls an einer
von der Schwenkachse beabstandeten Stelle ein. Der Antrieb bewirkt
die Drehung einer Spindel, auf der sich eine Spindelmutter bewegt,
und die Spindelmutter ist mit der Heckklappe über einen
verschiebbaren Käfig gekoppelt. Der Mechanismus aus der
DE 10 2006 042 403
A1 bedingt eine lineare Bewegung des Käfigs gegenüber
der Spindel. Diese lineare Bewegung kann lediglich relativ klein
sein, so dass der Angriffspunkt des Mechanismus an der Heckklappe
noch relativ nah an dem Scharnier liegt. Des Weiteren ist der Käfig
um seine Längsachse drehbar gelagert. Mittels einer Bremseinrichtung
ist eine Drehbewegung des Käfigs um seine Längsachse
blockierbar, wodurch das lineare Bewegen des Käfigs gegenüber
der Spindel ermöglicht ist. Insbesondere aufgrund dieser Bremseinrichtung
beansprucht die Antriebsvorrichtung besonders viel Platz. Der innerhalb
einer durch die Heckklappe verschließbaren Durchladeöffnung
angeordnete Spindelantrieb behindert daher das Einbringen von Gegenständen in
den Kofferraum.
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Eine
weitere Konstruktion stellt die
DE 10 2005 031 990 A1 vor: Anknüpfend
an das Bereitstellen von Gasfedern, die den Vorgang des Öffnens
der Klappe (nicht aber deren Schließens) unterstützen, schlägt
die
DE 10 2005
031 990 A1 vor, eine von einer Gasdruckfeder bewegte Kolbenstange
mit einer von einem Antrieb bewegten Schub-/Zugstange über ein
Verbindungsstück zu koppeln. Bei dem Antrieb kann eine
Gewindespindel eingesetzt werden. Durch diese Ausgestaltung sollen
möglichst wenig unsichere Abdichtungen benötigt
werden. Andererseits erkauft man sich dies durch einen Verlust an
Flexibilität bei der Anordnung der Gasfedern bzw. des Antriebsmechanismus.
Der Mechanismus soll gerade bei Beginn des Öffnungsvorgangs
unterstützend wirken, die Gasfeder, wenn der Öffnungsvorgang
eingeleitet ist. Durch die parallele Anordnung von Gasfeder und in
einer Hülle geführter Schub-/Zugstange ergeben sich
Nachteile bei der Ausnutzung der bereitgestellten Kräfte.
Da die Kräfte nicht optimal genutzt werden können,
muss der Motor des Antriebs gegebenenfalls zu groß ausgelegt
werden. Des Weiteren benötigt die Antriebsvorrichtung aufgrund
der parallelen Anordnung von Gasfeder und in der Hülle
geführter Schub-/Zugstange besonders viel Platz.
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In
der
EP 1 026 070 B1 ist
beschrieben, dass das Öffnen einer Heckklappe eines Kraftfahrzeugs durch
einen Auswerfer und eine Gasfeder unterstützt wird. Der
Auswerfer fährt eine Kolbenstange aus. Die Kolbenstange öffnet
die Heckklappe etwas weiter in eine Stellung, in der die Gasfeder
ein öffnendes Moment auf die Heckklappe ausübt.
Der Auswerfer kann an ganz anderer Stelle als die Gasfeder angeordnet sein
und ist bei der in der
EP
1026070 B1 beschriebenen Ausführungsform auch
fernab von der Drehachse der Heckklappe angeordnet. Naturgemäß unterstützt
der Auswerfer jedoch nicht den Schließvorgang. Bei einem
solchen muss eine Bedienperson die Gasfeder zusammendrücken
und relativ große Kräfte aufwenden.
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Die
EP 1 276 624 beschreibt
einen Mechanismus, über den eine Heckklappe geöffnet
und geschlossen wird, bei dem eine Koppelstange weit von der Drehachse
der Heckklappe entfernt angreift. Die Koppelstange ist an ihrem von
der Heckklappenseite verschiedenen Ende an einem Schlitten gelagert. Der
Schlitten gleitet über Schienen vertikal. Kraft zum Heben
des Schlittens mit der Koppelstange und der daran angelenkten Heckklappe
wird über eine Kette auf den Schlitten übertragen,
wobei im Bodenbereich des Innenraums des Kraftfahrzeugs ein Antrieb
angeordnet ist, der die Kette bewegt. Der gesamte Mechanismus nimmt
sehr viel Platz ein. Da die Koppelstange hauptsächlich
in vertikaler Stellung hochgedrückt wird, muss zudem der
Motor relativ groß sein, um hohe Kräfte bzw. Momente
aufbringen zu können.
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Die
US 6,453,614 B1 beschreibt
einen Mechanismus, über den eine Heckklappe eines Kraftfahrzeugs
bewegt werden kann, von dem wesentliche Teile in einer zur Karosserie
des Kraftfahrzeugs zugehörigen Säule angeordnet
sind: In einem Kanal einer solchen Säule, der gekrümmte
Abschnitte aufweisen darf, sind in Folge mehrere Zahnstangenglieder
angeordnet, welche miteinander gekoppelt sind. An einem der Zahnstangenglieder
ist ein Stift befestigt, der aus der Säule herausragt.
An dem Stift wiederum ist eine Koppelstange befestigt, die mit der Heckklappe
gekoppelt ist. Über eine weitere Öffnung in dem
Pfeiler greift ein Ritzel, das von einem Motor gedreht wird, in
die Zahnstangenglieder ein und bewegt diese in dem Kanal. Damit
bewegt sich die Koppelstange mit, und die Heckklappe wird geöffnet.
Dadurch, dass die Zahnstangenglieder in einem im Wesentlichen vertikal
verlaufenden Kanal bewegt werden, muss die Koppelstange ebenfalls
vertikal nach oben stehen und kann nur geringfügig verkippen.
Die auf die Koppelstange wirkenden Kräfte werden daher nicht
optimal zur Bereitstellung eines großen Moments auf die
Heckklappe ausgenutzt, denn der Angriffswinkel ist ungünstig
gewählt. Daher muss der Motor große Kräfte
aufbringen, also entsprechend stark und damit auch groß und
viel Platz einnehmend ausgelegt sein. Der Mechanismus aus der
US 6,453,614 B1 kann
daher insbesondere für die Bewegung besonders schwerer
Heckklappen nicht eingesetzt werden.
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In
der
US 2005/0275237
A1 ist ein Mechanismus zum Öffnen. einer Heckklappe
offenbart, bei dem eine Koppelstange an der Heckklappe angreift, die
Koppelstange aber mit ihrer anderen Seite nicht unmittelbar mit
dem Antrieb verbunden ist, sondern an einem Schwenkarm angelenkt
ist, wobei der Schwenkarm durch den Antrieb angetrieben wird. In der
Geschlossenstellung ist die Koppelstange zum Schwenkarm geklappt,
bei Verbringen in die Offenposition klappt sie von diesem weg, wobei
gleichzeitig der Schwenkarm zum Antrieb verschwenkt wird. Bei diesem
Mechanismus muss der Antrieb relativ aufwendig ausgestaltet sein.
Der Antrieb muss auch relativ hohe Kräfte erzeugen können,
weil durch die Übertragung der Kraft in ungünstigen
Winkeln ein erhöhter Kraftaufwand erforderlich ist. Aus
diesen beiden Gründen muss der Antrieb relativ viel Platz
einnehmen.
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Damit
die Fahrzeugentwickler eine größere Freiheit beim
Entwurf eines Kraftfahrzeugs haben, wäre es wünschenswert,
wenn durch die Kombination aus Motor und Mechanismus, über
den der Motor auf eine Klappe (Heckklappe, Kofferraumdeckel) einwirkt,
die Möglichkeit bestünde, eine solche Klappe bereitzustellen,
die eine besonders große verschwenkbare Länge
hat, z. B. von bis zu 1,30 m und 1,40 m. Die oben genannten und
auch weitere Mechanismen des Standes der Technik sind nicht geeignet,
die bei einer derart großen und daher auch (um z. B. 40
kg) schweren Klappe notwendigen Momente von bis zu 300 Nm in Verbindung
mit einem Motor akzeptabler Größe bereitzustellen.
Die Mechanismen versagen entweder bei Momenten oberhalb einer vorbestimmten
Grenze, oder die Motoren müssten übermäßig
leistungsfähig ausgebildet werden und nähmen daher
besonders viel Platz in Anspruch. Zudem wäre es wünschenswert,
wenn die Motoren und Mechanismen an solchen Stellen bereitgestellt
wären, an denen sie besonders wenig stören, z.
B. in einem durch eine Heckklappe oder einen Kofferraumdeckel öffenbaren
Kofferraum dort angeordnet werden können, wo sie das Einbringen
von Gegenständen in den Kofferraum nicht oder nur unwesentlich behindern.
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Es
ist somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Mechanismus
bereitzustellen, über den eine Klappe eines Kraftfahrzeugs
der eingangs genannten Gattung bewegt werden kann, der wenig Platz
bevorzugt an solchen Stellen einnimmt, an denen es die Konstrukteure
wünschen.
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Die
Aufgabe wird durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch
1 gelöst.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug ist durch
einen ersten Anlenkungspunkt des Spindelantriebs an den Wasserablauf
und einen zweiten Anlenkungspunkt des Spindelantriebs an die Klappe eine
Wirkungslinie des Spindelantriebs definiert und die Achse, um welche
die Klappe verschwenkbar ist, ist in Richtung einer zum Kraftfahrzeug
definierten Fahrzeughochachse in jeder Stellung der Klappe unterhalb
der jeweiligen Wirkungslinie angeordnet. Hierbei ist der zweite
Anlenkungspunkt des Spindelantriebs an die Klappe näher
an der Achse angeordnet als der erste Anlenkungspunkt des Spindelantriebs.
Ein Abstand der Wirkungslinie von der Schwenkachse der Klappe vergrößert
sich zunehmend mit dem Verbringen der Klappe von der Geschlossenstellung
in die Offenstellung. So ist ein besonders wirksamer Hebel für
das Verbringen der Klappe von der Geschlossenstellung in die Offenstellung
bereitgestellt.
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Der
Spindelantrieb ist dennoch besonders platzsparend untergebracht.
Des Weiteren ist eine durch die Klappe verschließbare Durchladeöffnung besonders
weitgehend zugänglich, und ein Einbringen von Gegenständen
in das Kraftfahrzeug durch die Durchladeöffnung hindurch
ist besonders leicht zu bewerkstelligen.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst der Spindelantrieb
eine Schraubendruckfeder, mittels welcher das Verbringen der Klappe
in die Offenstellung unterstützbar ist. Durch die Schraubendruckfeder
wird gerade bei Beginn des Öffnungsvorgangs der Öffnungsvorgang
unterstützt. Dies ermöglicht die Verwendung eines
Motors mit einer vergleichsweise geringen Antriebsleistung. Die Schraubendruckfeder
ist bevorzugt in der Geschlossenstellung der Klappe maximal vorgespannt.
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Die
Schraubendruckfeder unterstützt beim Verbringen der Klappe
in die Offenstellung ein Bewegen des ausfahrbaren Antriebsteils
des Spindelantriebs, also entweder der Spindel oder der Spindelmutter.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind sämtliche
das Verbringen der Klappe von der Geschlossenstellung in die Offenstellung
bewirkende Bauteile in der Geschlossenstellung innerhalb des Wasserablaufs
angeordnet. Dadurch ist eine Breite der durch die Klappe verschließbaren Durchladeöffnung
maximal groß und Gegenstände können besonders
weitgehend ungehindert durch die Durchladeöffnung hindurch
in das Kraftfahrzeug eingebracht werden.
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Als
weiter vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn der Spindelantrieb
in einem Winkel zwischen 80° und 100° zu einer
zum Fahrzeug definierten Fahrzeugquerachse angeordnet ist. Insbesondere kann
der Spindelantrieb senkrecht zu der Fahrzeugquerachse angeordnet
sein. Dadurch ist ein besonders günstiges Bereitstellen
eines Moments zum Bewegen der Klappe mittels des Spindelantriebs
ermöglicht.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind ein erster
Spindelantrieb unter einer linken Seite und ein zweiter Spindelantrieb
unter einen rechten Seite der Klappe angeordnet. Die somit bezogen
auf eine zum Fahrzeug definierten Fahrzeuglängsachse beidseitig
der Karosserie angeordneten Spindelantriebe ermöglichen
ein von mechanischen Spannungen weitgehend freies Verbringen der
Klappe in die Offenstellung und zurück in die Geschlossenstellung.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform ist die Klappe eine Heckklappe
Alternativ kann die Klappe ein Kofferraumdeckel sein.
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Durch
die Erfindung wird es unter anderem auch ermöglicht, eine
solche Klappe einzusetzen, die senkrecht zur Fahrzeugquerachse (typischerweise senkrecht
zur Schwenkachse) eine Länge von mindestens 1,15 m, bevorzugt
von mindestens 1,20 m, besonders bevorzugt von mindestens 1,25 m
und ganz besonders bevorzugt von mindestens 1,30 m hat. Dies eröffnet
den Fahrzeugkonstrukteuren neue Möglichkeiten: Sie können
ein anderes Aussehen des Kraftfahrzeugs aus ästhetischen
oder auch aerodynamischen Gründen vorsehen.
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Der
Spindelantrieb lässt sich insbesondere im Kraftfahrzeug
an einer solchen Stelle mit solcher Orientierung unterbringen, von
wo aus optimal Kräfte auf die Klappe übertragen
werden.
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Der
erfindungsgemäße Spindelantrieb ermöglicht
es, die um die (z. B. durch ein Scharnier) definierte Achse verschwenkbare
Klappe an einer solchen Stelle anzugreifen, die um einen Abstand
aus dem Intervall von 120 bis 400 mm, bevorzugt aus dem Intervall
von 150 bis 250 mm und besonders bevorzugt aus dem Intervall von
180 bis 250 mm von der Achse beabstandet ist. Bei einem solchen
fernab von der Schwenkachse liegenden Angriffspunkt müssen
nicht übermäßig große Kräfte
aufgebracht werden, damit ein zum Klappenöffnen ausreichendes Moment
erzeugt wird. Der Spindelantrieb erlaubt das Durchlaufen des hierfür
notwendigen Verschwenkweges.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnung. Dabei zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht auf eine linke Seite einer Karosserie eines
Kraftfahrzeugs, wobei zum Verbringen einer Heckklappe von einer Geschlossenstellung
in eine Offenstellung und zurück ein Spindelantrieb vorgesehen
ist;
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2 einen
Schnitt entlang einer Linie II-II in 1; und
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3 stark
schematisiert den Spindelantrieb und seine Raumausrichtung in Bezug
auf eine Schwenkachse der Heckklappe.
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1 zeigt
perspektivisch und ausschnittsweise eine Draufsicht auf einen Heckbereich
eines Kraftfahrzeugs 10. Eine in dem Heckbereich angeordnete
Durchladeöffnung 12 ist durch eine in 1 nicht
gezeigte, um eine Schwenkachse A verschwenkbare Heckklappe überdeckbar.
Die Durchladeöffnung 12 ist zu der Schwenkachse
A hin durch einen vorliegend nicht dargestellten Dachquerträger begrenzt.
Zu der in 1 gezeigten linken Seite des Kraftfahrzeugs 10 hin
ist die Durchladeöffnung 12 durch einen Wasserablauf 16 begrenzt.
Der Wasserablauf 16 ist durch ein im Wesentlichen ein U-Profil aufweisendes
Karosseriebauteil gebildet.
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Zum
Bewegen der in 1 nicht gezeigten Heckklappe
von einer Geschlossenstellung gegen die Schwerkraft in eine Offenstellung
und zurück ist vorliegend ein Spindelantrieb 18 vorgesehen.
Eine Spindel 20 des Spindelantriebs 18 ist an
einem ersten Anlenkungspunkt 22 mit dem Wasserablauf 16 der
Karosserie des Kraftfahrzeugs 10 gekoppelt. Zum Bewegen
der Spindel 20, also zum axialen Verschieben der Spindel 20 gegenüber
einer axial ortsfesten, drehbeweglichen Spindelmutter ist ein Antriebsmotor 24 bereitgestellt.
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Der
Antriebsmotor 24 zum Bewegen der Spindelmutter weist vorliegend
ein Untersetzungsgetriebe und eine Kupplung auf. Die Spindelmutter
kann mittels eines Planetengetriebes bewegbar sein. Der Spindelantrieb 18 ist
an seinem dem ersten Anlenkungspunkt 22 entgegengesetzten
Ende in einem zweiten Anlenkungspunkt 26 mit der Heckklappe
gekoppelt.
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1 zeigt
den Spindelantrieb 18 in der Geschlossenstellung der Heckklappe,
also mit maximal eingefahrener Spindel 20.
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Der
Spindelantrieb 18 ist vollständig innerhalb des
Wasserablaufs 16 angeordnet. Eine Ausfahrrichtung der Spindel 20 liegt
in einer Ebene einer Fahrzeuglängsachse, welche senkrecht
zu der Schwenkachse A als Beispiel für eine zum Kraftfahrzeug 10 definierten
Fahrzeugquerachse ausgerichtet ist. Der Wasserablauf 16,
welcher in Bezug auf die Fahrzeuglängsachse schräg
ausgerichtet ist, ist oberhalb eines Radkastens 28 angeordnet.
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Die
Heckklappe weist vorliegend senkrecht zu der Schwenkachse A eine
Länge von 1,30 bis 1,40 m auf. Um eine derartige, vergleichsweise
lange und mit einem Gewicht von bis zu 40 kg vergleichsweise schwere
Heckklappe von der Geschlossenstellung gegen die Schwerkraft in
die Offenstellung zu verbringen, sind vorliegend zwei Spindelantriebe 18 vorgesehen.
Diese sind beidseitig der Durchladeöffnung 12 in
den jeweiligen, zueinander parallelen seitlichen Wasserabläufen 16 angeordnet,
wobei in 1 lediglich der unter der linken
Seite der Heckklappe angeordnete Spindelantrieb 18 gezeigt
ist.
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Der
Anlenkungspunkt 26, welcher vorliegend um die Länge
des Spindelantriebs 18 näher an der Schwenkachse
A liegt als der Anlenkungspunkt 22, ist bevorzugt um 180
mm bis 220 mm von der Schwenkachse A beabstandet. Dadurch ist auch
für die vergleichsweise lange und schwere Heckklappe durch
den Spindelantrieb 18 ein zum Öffnen der Heckklappe
ausreichendes Moment bereitstellbar.
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Ein
an den Wasserablauf 16 zu einer linken Außenseite
des Kraftfahrzeugs 10 hin anschließendes Außenteil 30 der
Karosserie ist in 1 durchscheinend dargestellt.
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Aus 2,
in welcher die Heckklappe 32 im Schnitt gezeigt ist, ist
erkennbar, dass der Spindelantrieb 18 seitlich neben einer
Dichtung 34 angeordnet ist. Die Dichtung 34 dichtet
den Wasserablauf 16 zu der Heckklappe 32 hin ab.
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Ein
mit dem Wasserablauf 16 verbundenes Innenteil 36 der
Karosserie ist zu einem Laderaum 38 des Kraftfahrzeugs 10 hin
durch ein Verkleidungsteil 40 verdeckt. Ein weiteres Verkleidungsteil 42 ist
auf einer Innenseite des Wasserablaufs 16 angeordnet.
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3 zeigt
die Raumausrichtung des Spindelantriebs 18 in Bezug auf
die Schwenkachse A, wenn sich die Heckklappe 32 in der
Geschlossenstellung befindet. Durch den ersten Anlenkungspunkt 22 des
Spindelantriebs 18 an den Wasserablauf 16 und den
zweiten Anlenkungspunkt 26 des Spindelantriebs 18 an
die Klappe 32 ist eine Wirkungslinie W des Spindelantriebs 18 definiert.
Die Schwenkachse A ist sowohl in der Geschlossenstellung der Heckklappe 32 als
auch in jeder Öffnungsstellung der Heckklappe 32 unterhalb
dieser Wirkungslinie W angeordnet. Dadurch ist zum Bewegen der Heckklappe 32 ein
besonders günstiger Hebel bereitgestellt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1672160
A2 [0006]
- - US 2002/0032986 A1 [0007, 0007]
- - DE 102006042403 A1 [0008, 0008]
- - DE 102005031990 A1 [0009, 0009]
- - EP 1026070 B1 [0010, 0010]
- - EP 1276624 [0011]
- - US 6453614 B1 [0012, 0012]
- - US 2005/0275237 A1 [0013]