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DE102008030974B4 - Verfahren zum Bereitstellen von datenbezogenen Diensten für ein Fahrzeug mit Telematikausstattung - Google Patents

Verfahren zum Bereitstellen von datenbezogenen Diensten für ein Fahrzeug mit Telematikausstattung Download PDF

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DE102008030974B4
DE102008030974B4 DE200810030974 DE102008030974A DE102008030974B4 DE 102008030974 B4 DE102008030974 B4 DE 102008030974B4 DE 200810030974 DE200810030974 DE 200810030974 DE 102008030974 A DE102008030974 A DE 102008030974A DE 102008030974 B4 DE102008030974 B4 DE 102008030974B4
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vehicle
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telematics
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DE200810030974
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DE102008030974A1 (de
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Fahd Z. Commerce Laghrari
Kevin R. Plymouth Krause
Robert J. Van Buren Myers
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General Motors LLC
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Motors Liquidation Co
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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
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  • General Physics & Mathematics (AREA)
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Abstract

Verfahren zum Bereitstellen von datenbezogenen Diensten für ein Fahrzeug mit Telematikausstattung, wobei das Verfahren die Schritte umfasst, dass
(a) eine Statusanforderungsnachricht an ein drahtloses Trägersystem gesendet wird, wobei die Statusanforderungsnachricht einen Fahrzeugidentifikator und einen Statusinformationstyp umfasst;
(b) eine Statusantwortnachricht von dem drahtlosen Trägersystem empfangen wird, wobei die Statusantwortnachricht eine Statusinformation umfasst, die dem Fahrzeugidentifikator und dem Statusinformationstyp entspricht;
(c) die Statusinformation verwendet wird, um zu ermitteln, ob das Fahrzeug mit Telematikausstattung die datenbezogenen Dienste empfangen kann; und
(d) wenn das Fahrzeug mit Telematikausstattung die datenbezogenen Dienste empfangen kann, die datenbezogenen Dienste dem Fahrzeug mit Telematikausstattung bereitgestellt werden, indem eine an einem mobilen Endgerät ankommende Datenverbindung mit dem Fahrzeug mit Telematikausstattung hergestellt wird;
dadurch gekennzeichnet, dass
Schritt (a) ferner umfasst, dass die Statusanforderungsnachricht an das drahtlose Trägersystem gesendet wird, indem entweder ein Batch von Statusanforderungsnachrichten gesendet wird, die mehrere Fahrzeuge mit Telematikausstattung betreffen, oder indem...

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Verfahren zum Bereitstellen von datenbezogenen Diensten für ein Fahrzeug mit Telematikausstattung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Solch ein Verfahren ist beispielsweise aus der US 6,959,173 B2 bekannt geworden.
  • HINTERGRUND
  • Tagtäglich werden weltweit zahlreiche Typen von drahtlosen Kommunikationseinrichtungen verwendet, die Einrichtungen, wie beispielsweise Mobiltelefone, Pager, persönliche digitale Assistenten (PDAs) und Fahrzeugkommunikationseinrichtungen umfassen. Viele dieser Einrichtungen verwenden einen oder mehrere Typen von Kommunikationskanälen, die Sprach- und Datenkanäle umfassen, um über drahtlose Netze eine Vielzahl von Diensten bereitzustellen. Einige Einrichtungen verwenden Datenkodierungstechniken, um sowohl Sprach- als auch Dateninformationen über einen Sprachkanal zu übermitteln, während andere Einrichtungen einen Datenkanal verwenden müssen, um Dateninformationen zu senden. Unter bestimmten Umständen kann die Verwendung eines dedizierten Datenkanals zum Senden und Empfangen einer Dateninformation zu verbesserten Datendiensten führen, wie beispielsweise zu einer zusätzlichen Bandbreite, einer Fehlerdetektion und einer Interoperabilität mit anderen Einrichtungen.
  • Der Betriebstatus von drahtlosen Kommunikationseinrichtungen ist oftmals veränderlich. Wenn beispielsweise eine drahtlose Kommunikationseinrichtung angeschaltet wird, meldet sie sich typischerweise an dem lokalen drahtlosen Trägersystem, innerhalb dessen Grenzen sie sich befindet, an. Auf ähnliche Weise muss eine drahtlose Kommunikationseinrichtung, um sich an Sprach- und/oder Datenübermittlungen zu beteiligen, durch das drahtlose Trägersystem authentifiziert werden, das sie verwenden möchte. Der Anmelde- und Authentifizierungsstatus der drahtlosen Kommunikationseinrichtung sind nur zwei mögliche Statusinformationen, die den Gesamtbetriebsstatus der Einrichtung beeinflussen können, da andere Typen von Statusinformation den Betriebsstatus ebenfalls beeinflussen können. In einigen Fällen, wie beispielsweise, wenn eine am mobilen Endgerät ankommende Datenverbindung hergestellt wird, kann es hilfreich für eine kontaktierende Entität sein, den Betriebsstatus der drahtlosen Kommunikationseinrichtung, die sie zu kontaktieren versucht, zu kennen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Bereitstellen von datenbezogenen Diensten für ein Fahrzeug mit Telematikausstattung bereitgestellt, das die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren gemäß Anspruch 7 zum Bereitstellen von datenbezogenen Diensten für ein Fahrzeug mit Telematikausstattung bereitgestellt. Das Verfahren umfasst die Schritte, dass (a) eine Statusanforderungsnachricht von einem Call Center an ein drahtloses Trägersystem gesendet wird, (b) eine Statusantwortnachricht von dem drahtlosen Trägersystem an dem Call Center empfangen wird, und (c) die Statusinformation verwendet wird, um zu ermitteln, ob das Fahrzeug mit Telematikausstattung an einem drahtlosen Netz angemeldet ist, sodass (i) wenn das Fahrzeug mit Telematikausstattung angemeldet ist und die datenbezogenen Dienste empfangen kann, die datenbezogenen Dienste bereitgestellt werden; (ii) wenn das Fahrzeug mit Telematikausstattung angemeldet ist, die datenbezogenen Dienste jedoch nicht empfangen kann, die Statusinformation überprüft wird, um die Ursache des Problems zu ermitteln; und (iii) wenn das Fahrzeug mit Telematikausstattung nicht angemeldet ist, eine Überwachungsanforderungsnachricht von dem Call Center an das drahtlose Trägernetz gesendet wird.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Bevorzugte beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung werden hierin nachfolgend in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen die gleichen Bezugszeichen gleiche Elemente bezeichnen, und wobei:
  • 1 ein Blockdiagramm ist, das eine beispielhafte Ausführungsform eines Kommunikationssystems zeigt, das das hierin offenbarte Kommunikationsverfahren verwenden kann; und
  • 2 ein Flussdiagramm ist, das einige der Schritte einer Ausführungsform des Kommunikationsverfahrens zeigt.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Das nachstehend beschriebene Kommunikationsverfahren erfasst eine Statusinformation über ein Fahrzeug mit Telematikausstattung, bevor eine am mobilen Endgerät ankommende (mobile-terminated) Datenverbindung mit diesem Fahrzeug hergestellt wird. Dies ermöglicht dem Kommunikationsverfahren, datenbezogene Dienste für das Fahrzeug mit Telematikausstattung auf eine effizientere und kostengünstigere Weise bereitzustellen. Beispielsweise kann das Kommunikationsverfahren eine Statusanforderungsnachricht an ein drahtloses Trägersystem senden, die nach bestimmten Statusinformationen bezüglich mehrerer Fahrzeuge mit Telematikausstattung fragt. Nach dem Erfassen der angeforderten Information durch das drahtlose Trägersystem sendet dieses eine Statusantwortnachricht zurück. Wenn die Statusantwortnachricht angibt, dass das Fahrzeug mit Telematikausstattung bestimmte datenbezogene Dienste empfangen kann, wird eine geeignet konfigurierte am mobilen Endgerät ankommende Datenverbindung mit dem Fahrzeug hergestellt und werden jene Dienste bereitgestellt. Wenn das Fahrzeug mit Telematikausstattung die datenbezogenen Dienste nicht empfangen kann, versucht das Kommunikationsverfahren, jeden Ausfallmodus oder jedes andere Problem, der bzw. das die Verwendung der datenbezogenen Dienste verhindert, zu identifizieren und zu lösen. In Fällen, in denen die Ursache des Problems um fasst, dass das Fahrzeug mit Telematikausstattung nicht an einem drahtlosen Netz angemeldet ist, kann das Kommunikationsverfahren eine Überwachungsanforderungsnachricht an das drahtlose Trägersystem senden. Eine Überwachungsanforderungsnachricht weist das System im Allgemeinen an, nach dem betreffenden bestimmten Fahrzeug mit Telematikausstattung Ausschau zu halten und Bericht zu erstatten, ob und wann es angemeldet wird.
  • Kommunikationssystem
  • Beginnend mit 1 ist eine beispielhafte Betriebsumgebung gezeigt, die verwendet werden kann, um das hierin offenbarte Kommunikationsverfahren zu realisieren. Das Kommunikationssystem 10 umfasst allgemein ein Fahrzeug 12, ein drahtloses Trägersystem 14, ein Kommunikationsnetz 16 und ein Call Center 20. Es ist zu verstehen, dass das Kommunikationsverfahren mit jeder Anzahl von verschiedenen Systemen verwendet werden kann und nicht speziell auf die hier gezeigten Beispiele beschränkt ist. Auch sind die Gesamtarchitektur, der Aufbau und der Betrieb sowie die einzelnen Komponenten eines Systems wie dessen, das hier gezeigt ist, in der Technik allgemein bekannt. Somit liefern die folgenden Absätze lediglich einen kurzen Überblick über solch ein beispielhaftes System 10; andere Systeme, die hier nicht gezeigt sind, könnten jedoch auch das offenbarte Verfahren einsetzen.
  • Das Fahrzeug 12 ist bei der dargestellten Ausführungsform als ein Personenkraftwagen gezeigt, wobei jedoch angemerkt sei, dass auch jedes andere Fahrzeug verwendet werden kann, das Motorräder, Lastwagen, Geländewagen (SUVs), Wohnmobile (RVs), Schiffe, Luftfahrzeuge etc. umfasst. Ein Teil der Fahrzeughardware 28 ist in 1 allgemein gezeigt und umfasst eine Telematikeinheit 30, ein Mikrofon 32, ein Audiosystem 34, eine visuelle Anzeige 36 und einen elektronischen Knopf oder ein Bedienelement 38, die unter Verwendung einer oder mehrerer Netzwerkverbindungen miteinander verbunden sind, wie beispielsweise eines Kommunikationsbusses 40 oder eines Unterhaltungsbusses 42. Beispiele geeigneter Netzwerkverbindungen umfassen ein Controller Area Network (CAN), einen Media Oriented System Transfer (MOST), ein Local Interconnection Network (LIN), ein Ethernet, ein Local Area Network (LAN) und andere geeignete Verbindungen, wie beispielsweise jene, die den bekannten ISO-, SAE- und IEEE-Standards und -Spezifikationen entsprechen, nur um einige zu nennen.
  • Die Telematikeinheit 30 ermöglicht vorzugsweise eine drahtlose Sprach- und/oder Datenübermittlung über das drahtlose Trägersystem 14, sodass das Fahrzeug mit dem Call Center 20, anderen telematikfähigen Fahrzeugen oder einer anderen Entität kommunizieren kann. Die Telematikeinheit verwendet vorzugsweise Funkübertragungen, um einen Kommunikationskanal (einen Sprachkanal und/oder einen Datenkanal) zu dem drahtlosen Trägersystem 14 herzustellen, sodass Sprach- und/oder Datenübertragungen über den Kanal gesendet und empfangen werden können. Durch Bereitstellen von sowohl einer Sprach- als auch einer Datenübermittlung ermöglicht die Telematikeinheit 30 dem Fahrzeug, eine Anzahl von verschiedenen Diensten anzubieten, die jene umfassen, die mit Navigation, Telefonie, Notfallhilfe, Diagnose, Infotainment, Softwareaktualisierungen etc. in Beziehung stehen. Gemäß einer Ausführungsform umfasst die Telematikeinheit 30 einen Standardzellularchipsatz 50 für Sprachübermittlungen, wie Anrufe über Freisprechanlage, ein Modem (nicht gezeigt) für eine Datenübertragung, eine elektronische Verarbeitungseinrichtung 52, eine oder mehrere elektronische Speichereinrichtungen 54 und eine Dualantenne 56. Es sei angemerkt, dass das Modem entweder durch eine Software realisiert sein kann, die in der Telematikeinheit gespeichert ist und durch eine elektronische Verarbeitungseinrichtung verarbeitet wird, oder dass es eine separate Hardwarekomponente sein kann, die sich in der Telematikeinheit 30 oder außerhalb dieser befindet. Das Modem kann unter Verwendung jeder Anzahl von verschiedenen Standards oder Protokollen arbeiten, wie beispielsweise EVDO, CDMA 1XRTT, GPRS, EDGE, WiMAX und HSDPA, nur um einige zu nennen.
  • Die elektronische Verarbeitungseinrichtung 52 kann jeder Typ von geeigneter Verarbeitungseinrichtung sein, der elektronische Anweisungen verarbeiten kann, und kann Mikroprozessoren, Mikrocontroller, Host-Prozessoren, Controller, Fahrzeugkommunikationsprozessoren und anwendungsspezifische integrierte Schaltkreise (ASICs) umfassen, ist jedoch sicherlich nicht darauf beschränkt. Alternativ kann die elektronische Verarbeitungseinrichtung in Verbindung mit einem Typ von zentraler Verarbeitungseinheit (CPU) oder einer anderen Komponente arbeiten, die die Funktion eines Universalprozessors ausführt. Die elektronische Verarbeitungseinrichtung 52 führt verschiedene Typen von elektronischen Anweisungen aus, wie beispielsweise Software- oder Firmwareprogramme, die in dem elektronischen Speicher 54 gespeichert sind, welche der Telematikeinheit ermöglichen, eine große Vielzahl von Diensten bereitzustellen. Beispielsweise kann die elektronische Verarbeitungseinrichtung 52 Programme ausführen oder Daten verarbeiten, die das hierin erläuterte Kommunikationsverfahren ermöglichen.
  • Die Telematikeinrichtung 30 stellt zu viele Dienste bereit, um sie alle aufzulisten, einige Beispiele umfassen jedoch: Turn-by-Turn-Anweisungen und andere navigationsbezogene Dienste, die in Verbindung mit einem GPS-basierten Fahrzeugnavigationsmodul (nicht gezeigt) bereitgestellt werden; eine Airbageinsatzbenachrichtigung und andere Notfall- oder Pannenhilfe-Dienste, die in Verbindung mit einem oder mehreren Kollisi onssensorschnittstellenmodulen bereitgestellt werden, wie beispielsweise einem Karosseriesteuergerät (nicht gezeigt); Infotainment-Dienste, bei denen Musik, Websites, Filme, Fernsehprogramme, Videospiele und/oder andere Informationen durch ein Infotainment-Modul (nicht gezeigt) herunter geladen und für eine sofortige oder spätere Wiedergabe gespeichert werden; und Softwareaktualisierungen, bei denen Software, Patches, Dienstpakete etc. automatisch oder manuell eingesetzt und realisiert werden können, sodass die Fahrzeugsoftware aktuell gehalten werden kann. Die oben aufgelisteten Dienste sind keinesfalls eine vollständige Liste aller Fähigkeiten der Telematikeinheit 30, sondern sind lediglich eine Erläuterung einiger der Dienste, die die Telematikeinheit anbieten kann.
  • Die Fahrzeughardware 28 umfasst auch eine Anzahl von Fahrzeugbenutzerschnittstellen, die Fahrzeuginsassen ein Mittel zum Liefern und/oder Empfangen von Informationen bereitstellen und das Mikrofon 32, das Audiosystem 34, die visuelle Anzeige 36 und den Knopf 38 umfassen. Diese Einrichtungen ermöglichen einem Fahrzeugbenutzer, Befehle einzugeben, Audio-/visuelle Rückmeldungen zu empfangen und Sprachübermittlungen bereitzustellen, nur um einige der Möglichkeiten zu nennen. Das Mikrofon 32 stellt einem Insassen ein Mittel zum Eingeben einer verbalen oder anderen auditiven Information bereit, und kann mit einer automatisierten Sprachverarbeitungseinheit verbunden sein, die eine in der Technik bekannte Mensch-Maschine-Schnittstellentechnologie (HMI-Technologie) verwendet. Im Gegensatz dazu stellt das Audiosystem 34 einem Insassen des Fahrzeugs einen verbalen Ausgang bereit und kann das Audiosystem 34 ein dediziertes, unabhängiges System oder ein Teil des primären Fahrzeugaudiosystems sein. Gemäß der speziellen hier gezeigten Ausführungsform ist das Audiosystem 34 wirksam mit sowohl dem Fahrzeugbus 40 als auch dem Unterhaltungsbus 42 gekoppelt und kann das Audiosystem 34 AM-, FM- und Satellitenradio, eine CD-, DVD- oder eine an dere Multimediafunktionalität bereitstellen. Diese Funktionalität kann in Verbindung mit oder unabhängig von dem oben beschriebenen Infotainmentmodul vorgesehen sein. Die visuelle Anzeige 36 ist vorzugsweise eine Graphikanzeige, wie beispielsweise ein berührungsempfindlicher Bildschirm an dem Armaturenbrett, oder eine Headup-Anzeige, die an der Windschutzscheibe reflektiert wird, und kann verwendet werden, um eine Vielzahl von Eingabe- und Ausgabefunktionen bereitzustellen. Der Knopf 38 ist ein elektronischer Druckknopf oder ein anderes Bedienelement, das typischerweise verwendet wird, um eine Kommunikation mit dem Call Center 20 oder einem anderen Dienst zu initiieren. Natürlich können auch zahlreiche andere Fahrzeugbenutzerschnittstellen verwendet werden, denn die zuvor genannten Schnittstellen sind lediglich Beispiele einiger der Möglichkeiten.
  • Das drahtlose Trägersystem 14 ist vorzugsweise ein Mobilfunksystem, könnte jedoch jedes andere geeignete drahtlose System sein, wie beispielsweise ein satellitenbasiertes System, das Signale zwischen der Fahrzeughardware 28 und dem Call Center 20 übertragen kann. Gemäß einer beispielhaften Ausführungsform umfasst das drahtlose Trägersystem 14 ein oder mehrere drahtlose Netze, die jeweils Mobilfunktürme 70, Basisstationen und/oder Mobilfunkvermittlungsstellen (MSCs) 72 sowie jegliche anderen Netzkomponenten aufweisen, die erforderlich sind, um das drahtlose Trägersystem 14 mit dem Bodennetz 16 zu verbinden. Wie es von Fachleuten verstanden wird, sind verschiedene Mobilfunkturm/Basisstation/MSC-Anordnungen möglich und könnten verschiedene Anordnungen bei dem drahtlosen System 14 verwendet werden. Beispielsweise könnten die Basisstation und der Mobilfunkturm zusammen an derselben Stelle angeordnet sein, oder sie könnten voneinander entfernt angeordnet sein, könnte jede Basisstation für einen einzelnen Mobilfunkturm verantwortlich sein oder könnte eine einzelne Basisstation verschiedene Mobil funktürme bedienen, und könnten verschiedene Basisstationen mit einer einzelnen MSC gekoppelt sein, nur um einige der möglichen Anordnungen zu nennen. Die drahtlosen Netze, die das drahtlose Trägersystem 14 bilden, könnten entweder von einem einzelnen drahtlosen Träger oder von mehreren drahtlosen Trägern betrieben werden.
  • Das drahtlose Trägersystem 14 kann verschiedene Netzwerkeinrichtungen oder Komponenten wie Router, Server, Schalter etc. verwenden, um Datenkanalübermittlungen zu vereinfachen und/oder zusätzliche datenbezogene Dienste und Merkmale bereitzustellen. Beispielsweise kann das drahtlose Trägersystem 14 jede Anzahl von Netzwerkkomponenten verwenden, um einen oder mehrere der folgenden Dienste bereitzustellen: Anmeldung, Authentifizierung, Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP), Netzwerkadressenzuordnung, Domain Name System (DNS), Dynamic DNS (DDNS), Mobilnummer für Netzwerkadressenauflösung, SMS-Paging und andere Netzwerkdienste. Es wird von Fachleuten verstanden, dass solche Dienste durch jede Anzahl von Einrichtungen oder Komponenten ausgeführt werden können, die in dem drahtlosen Trägersystem 14, dem Bodennetz 16, dem Call Center 20 angeordnet sind oder einfach mit dem drahtlosen Trägersystem 14 in Verbindung stehen.
  • Bei einer Ausführungsform kann das drahtlose Trägersystem 14 Authentifizierungsdienste verwenden, um zu verifizieren, dass jedes Fahrzeug mit Telematikausstattung, das eine Datenkanalverbindung anfordert, autorisiert ist, dies zu tun. Die Autorisierung kann auf eine Anzahl von Arten erreicht werden, die beispielsweise ein Verwenden der Mobilnummer des Fahrzeugs mit Telematikausstattung umfassen, um zu verifizieren, dass das Fahrzeug autorisiert ist, einen Datenkanal zu verwenden. Das drahtlose Trägersystem 14 kann dem Fahrzeug 12 mit Telematikausstattung dann unter Verwendung des Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP) oder jedes anderen geeigneten Verfahrens zum Zuteilen von dynamischen Netzwerkadressen für Fahrzeuge mit Telematikausstattung eine dynamische Netzwerkadresse bereitstellen.
  • Das Bodennetz 16 kann ein herkömmliches bodenbasiertes Telekommunikationsnetz sein, das mit einem oder mehreren Festnetztelefonen verbunden ist und das drahtlose Trägersystem 14 mit dem Call Center 20 verbindet. Beispielsweise kann das Bodennetz 16 ein Fernsprechnetz (PSTN) und/oder ein TCP/IP-Netzwerk umfassen, wie es Fachleuten bekannt ist. Natürlich könnten ein oder mehrere Segmente des Bodennetzes 16 durch die Verwendung eines verdrahteten Standardnetzwerks, eines Glasfaser- oder anderen optischen Netzwerks, eines Kabelnetzwerks, von Stromleitungen, anderen drahtlosen Netzwerken, wie Wireless Local Area Networks (WLANs), oder Netzwerken, die einen drahtlosen Breitbandzugriff (BWA) bereitstellen, oder jede Kombination hiervon realisiert sein. Ferner muss das Call Center 20 nicht über das Bodennetz 16 verbunden sein, sondern könnte ein Drahtlostelefoniegerät umfassen, sodass es direkt mit einem drahtlosen Netz, wie beispielsweise dem drahtlosen Trägersystem 14, kommunizieren kann.
  • Das Call Center 20 ist entworfen, um der Fahrzeughardware 28 eine Anzahl von verschiedenen System-Backend-Funktionen bereitzustellen, und umfasst gemäß der hier gezeigten beispielhaften Ausführungsform allgemein eine(n) oder mehrere Schalter 80, Server 82, Datenbanken 84, menschliche Berater 86, sowie eine Vielzahl von anderen Telekommunikations- und Computergeräten 88, die in der Technik bekannt sind. Diese verschiedenen Call Center-Komponenten sind vorzugsweise über ein verdrahtetes oder drahtloses Lokalbereichsnetzwerk 90 miteinander gekoppelt. Der Schalter 80, der ein Telekommunikationsanlagenschalter (PBX-Schalter) sein kann, leitet eingehende Signale derart weiter, dass Sprach übertragungen für gewöhnlich entweder zu dem menschlichen Berater 86 oder zu einem automatisierten Antwortsystem gesendet werden, und Datenübertragungen werden für eine Demodulation und eine weitere Signalverarbeitung zu einem Modem oder einem anderen Gerät 88 weitergeleitet. Das Modem umfasst vorzugsweise einen Codierer und kann mit verschiedenen Einrichtungen, wie beispielsweise einem Server 82 und einer Datenbank 84, verbunden sein. Die Datenbank 84 könnte entworfen sein, um Kontoinformationen, wie beispielsweise Teilnehmerauthentifizierungsinformationen, Fahrzeugidentifikatoren, Statusinformationen, Profilaufzeichnungen, Verhaltensmuster und andere entsprechende Teilnehmerinformationen zu speichern. Datenübertragungen können auch durch drahtlose Systeme, wie beispielsweise 802.11x, GPRS und dergleichen ausgeführt werden. Obwohl die erläuterte Ausführungsform als in Verbindung mit einem mit Personal besetzten Call Center 20 verwendet beschrieben wurde, sei angemerkt, dass das Call Center ein automatisiertes Anrufbeantwortungssystem ohne Personal verwenden kann, und allgemein jede zentrale oder entfernte Einrichtung, mit oder ohne Personal, mobil oder fest, sein kann, mit der Sprach- und Datenübertragungen ausgetauscht werden sollen.
  • Kommunikationsverfahren
  • Es gibt eine Anzahl von Szenarien, bei denen die Kenntnis des Betriebsstatus eines Fahrzeugs mit Telematikausstattung beim Herstellen einer am mobilen Endgerät ankommenden Datenverbindung vorteilhaft sein kann. Die Kenntnis des Betriebsstatus kann unter anderem die Effizienz des Bereitstellens bestimmter datenbezogener Dienste wie das Bereitstellen von zusätzlichen Gesprächsminuten oder das Aktualisieren der Fahrzeugsoftware verbessern, indem unnötige und fehlangepasste Kommunikationen vermieden werden. Wenn beispielsweise ein bestimmtes Fahr zeug mit Telematikausstattung nicht an einem drahtlosen Netz angemeldet ist, ist es nicht notwendig, diesem Fahrzeug Datennachrichten zu senden, da es sie nicht empfangen kann. Redundante Kommunikationen wie diese können die Gesprächskosten erhöhen, die Kommunikationsressourcen belasten und die Gesamteffizienz des Kommunikationssystems reduzieren. Ähnlich ist es, wenn ein Fahrzeug mit Telematikausstattung angemeldet ist, jedoch bestimmte Typen von datenbezogenen Diensten, wie beispielsweise SMS-Nachrichten, nicht empfangen kann, unwirtschaftlich, jene Dienste bei diesem Fahrzeug einzusetzen. In der Vergangenheit wurden manchmal Massenanrufe verwendet, um zu versuchen, das Fahrzeug zu kontaktieren, auch wenn ein großer Prozentsatz hiervon nicht ankam. Diese und andere Situationen können durch Verwenden des hierin offenbarten Kommunikationsverfahrens vermieden werden, das eine Statusinformation über das Fahrzeug mit Telematikausstattung erlangt, bevor es kontaktiert wird.
  • Nun auf das in 2 gezeigte Flussdiagramm bezugnehmend sind einige der Schritte einer Ausführungsform des Kommunikationsverfahrens 100 gezeigt. In Schritt 102 sendet das Call Center 20 oder eine andere kontaktierende Entität eine Statusanforderungsnachricht an das drahtlose Trägersystem 14, die mindestens einen Fahrzeugidentifikator und mindestens einen Statusinformationstyp umfasst. Die Statusanforderungsnachricht könnte gemäß einer von mehreren verschiedenen Techniken gesendet werden, wobei Techniken umfasst sind, welche Batch-Nachrichten, eine automatische Übermittlung, eine manuelle Übermittlung etc. umfassen. Beispielsweise könnte ein Server, ein Teilsystem oder eine andere Ressource in dem Call Center 20 programmiert sein, um gelegentlich automatisch ein Batch bzw. einen Stapel von Statusanforderungsnachrichten an das drahtlose Trägersystem 14 zu senden. Jede der Statusanforderungsnachrichten könnte ein anderes Fahrzeug mit Telema tikausstattung betreffen, oder eine einzelne Statusanforderungsnachricht könnte mehrere Fahrzeuge betreffen. Alternativ könnte ein Fahrzeugbenutzer einen datenbezogenen Dienst durch Verwenden einer Website, einer fahrzeugeigenen Benutzerschnittstelle oder eines Telefons anfordern, was dann bewirken würde, dass das Call Center 20 eine individuelle Statusanforderungsnachricht bezüglich eines einzelnen Fahrzeugs mit Telematikausstattung an das drahtlose Trägersystem 14 sendet. Bei diesem Beispiel könnte die Statusanforderungsnachricht im Gegensatz zu einem gelegentlichen automatischen Erzeugen in einem Batch auf einer Echtzeit- und individuellen Basis und in Ansprechen auf ein spezifisches Ereignis (Anfrage des Fahrzeugbenutzers) erzeugt werden.
  • Natürlich existieren noch andere Verfahren zum Erzeugen und Senden einer Statusanforderungsnachricht und könnten diese durch das vorliegende Kommunikationsverfahren verwendet werden. Beispielsweise könnte, wenn ein neues Fahrzeug mit Telematikausstattung verkauft oder geleast oder ein neues Konto aktiviert wird, ein Mechanismus oder eine Prozedur vorliegen, der bzw. die bewirkt, dass das Call Center 20 automatisch eine entsprechende Statusanforderungsnachricht an das drahtlose Trägersystem 14 sendet. Es sei angemerkt, dass die Statusanforderungsnachricht durch eine andere kontaktierende Entität als das Call Center 20, wie eine andere Telematikeinheit, eine Entwicklungs- oder eine andere Einrichtung, ein Mobiltelefon, einen PDA, einen Personal oder Laptop-Computer, einen IP-Push-Server, einen Router, eine Nachrichtenübertragungseinrichtung oder eine beliebige mit dem Internet verbundene Einrichtung gesendet werden könnte. Das Vorangehende umfasst lediglich Beispiele dafür, wie eine Statusanforderungsnachricht ausgelöst, initiiert und gesendet werden kann, da viele andere Arten existieren.
  • Die Statusanforderungsnachricht kann gemäß einem beliebigen geeigneten Datenformat, -protokoll, einer derartigen Anordnung etc. konstruiert werden, solange dies sowohl mit der kontaktierenden Entität (in dem obigen Beispiel dem Call Center 20) als auch dem drahtlosen Trägersystem abgestimmt ist. Die Statusanforderungsnachricht umfasst mindestens einen Fahrzeugidentifikator und mindestens einen Statusinformationstyp, obwohl sie auch zusätzliche Informationen umfassen könnte. Wie der Name schon sagt, identifiziert der Fahrzeugidentifikator das bestimmte Fahrzeug, für das das Call Center nach einer Statusinformation sucht. Ohne diese Information würde das drahtlose Trägersystem nicht wissen, über welche drahtlose Kommunikationseinrichtung die Statusinformation geliefert werden soll. Es könnte eine Vielzahl von möglichen Fahrzeugidentifikatoren verwendet werden, die ohne Einschränkung umfassen: elektronische Seriennummern (ESNs), Mobilgeräteidentifikatoren (MEIDs), Medienzugriffssteuerungs-Adressen (MAC-Adressen), Mobilidentifikationsnummern (MINs), Mobilverzeichnisnummern (MDNs), Internetprotokolladressen (IP-Adressen), Fahrgestellnummern (VINs), Teilnehmerkontonummern und/oder -namen etc. Es ist vorzuziehen, einen Fahrzeugidentifikator zu verwenden, der das Fahrzeug mit Telematikausstattung eindeutig identifiziert und permanent der fahrzeugeigenen drahtlosen Kommunikationseinrichtung zugeordnet ist, wie beispielsweise ESNs, MEIDs und MAC-Adressen. Der Begriff ”Fahrzeugidentifikator” umfasst breit jeden Typ von Information, der durch das drahtlose Trägersystem verwendet werden kann, um ein bestimmtes Fahrzeug mit Telematikausstattung eindeutig zu identifizieren.
  • Der Statusinformationstyp identifiziert allgemein den Typ oder die Kategorie von Statusinformation, der bzw. die von dem drahtlosen Trägersystem 14 gesucht wird. Einige Beispiele geeigneter Statusinformationstypen umfassen ohne Einschränkung: Anmeldestatus, Authentifizierungsstatus, Netzidentifikationsstatus, Einrichtungsidentifikationsstatus und den Einrichtungsmodusstatus. Wenn eine drahtlose Kommunikationseinrichtung angeschaltet wird oder in ein neues drahtloses Netz gelangt, meldet sie sich typischerweise an diesem Netz an. Somit gibt der ”Anmeldestatus” allgemein an, ob eine drahtlose Kommunikationseinrichtung an einem drahtlosen Netz angemeldet ist und/oder identifiziert er das drahtlose Netz, an dem sie angemeldet ist. Der ”Authentifizierungsstatus” gibt allgemein an, ob die drahtlose Kommunikationseinrichtung durch das drahtlose Netz authentifiziert ist, an dem sie angemeldet ist. Wie es Fachleute verstehen werden, gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die den Authentifizierungsstatus einer Einrichtung beeinflussen könnten. Wenn beispielsweise ein Kunde seine Rechnungen nicht bezahlt, wenn eine entscheidende Fehlanpassung zwischen der drahtlosen Kommunikationseinrichtung und dem drahtlosen Netz vorliegt, und wenn sich die Einrichtung in ein neues, nicht kompatibles drahtloses Netz bewegt, sind alles Beispiele für Ereignisse, die möglicherweise den Authentifizierungsstatus der drahtlosen Kommunikationseinrichtung beeinflussen könnten.
  • Es kann auch hilfreich sein, den ”Netzidentifikationsstatus” zu kennen, der allgemein eine Information bezüglich der Eigenschaften und/oder Fähigkeiten des kooperierenden drahtlosen Netzes umfasst. Der Netzidentifikationsstatus könnte ausdrücklich die Attribute des betreffenden drahtlosen Netzes angeben oder er könnte einfach das Netz identifizieren, sodass das Call Center 20 dann mit einem Typ von automatischer oder manueller Abfrage seine Fähigkeiten nachschlagen könnte. Drahtlose Netze führen oftmals eine Liste mit allen bekannten Identifikatoren für jede drahtlose Kommunikationseinrichtung, die innerhalb ihrer Grenzen arbeitet; diese Information wird hierin nachfolgend als der ”Einrichtungsidentifikationsstatus” bezeichnet. Beispielsweise könnte das drahtlose Netz eine Kombination aus ESN, MEID, MDN, MIN, MAC-Adresse und/oder IP-Adresse für jede angemeldete und/oder authentifizierte drahtlose Einrichtung in seinem Zuständigkeitsbereich speichern. Das Kommunikationsverfahren 100 kann wünschen, seine Fahrzeugidentifikatoraufzeichnungen mit denen des drahtlosen Netzes zu verifizieren oder zu bestätigen, in welchem Fall es an dem Einrichtungsidentifikationsstatus interessiert wäre. Der Einrichtungsidentifikationsstatus kann auch eine Information bezüglich des Status jeglicher temporärer Identifikatoren umfassen, d. h., angeben, ob ein nicht permanenter Identifikator, wie eine IP-Adresse, immer noch gültig ist oder nicht. Der ”Einrichtungsmodusstatus” gibt allgemein den Netzverbindungsmodus der drahtlosen Kommunikationseinrichtung und/oder des drahtlosen Netzes an. Beispiele verschiedener Einrichtungsmodusstatus umfassen digital, analog, CDMA-Versionen, GSM-Versionen etc. Es sollte wieder betont werden, dass die vorangehenden Beispiele von verschiedenen Statusinformationstypen lediglich einige der Möglichkeiten sind, da andere Typen von erwünschter Statusinformation für Fachleute ersichtlich werden und bei dem hierin beschriebenen Kommunikationsverfahren verwendet werden könnten.
  • In Schritt 104 empfängt das drahtlose Trägersystem 14 die Statusanforderungsnachricht von dem vorausgehenden Schritt, verarbeitet ihre Inhalte und führt jegliche Statusüberprüfungen durch, die es durchführen kann und zu deren Durchführung es autorisiert ist. Es sei angemerkt, dass die Statusanforderungsnachricht in Abhängigkeit davon, wie das System entworfen ist, an eine/n/s einer beliebigen Anzahl von verschiedenen Einrichtungen, Komponenten, Teilsystemen, Servern etc. des drahtlosen Trägersystems 14 gesendet und hierdurch verarbeitet werden könnte. Ferner muss die Entität in dem drahtlosen Trägersystem 14, die die Statusanforderungsnachricht empfängt, nicht notwendigerweise die gleiche Entität sein wie die, die die Statusüberprüfung durchführt, obwohl sie es sein könnte. Gemäß einer Ausführungsform wird die Statusanforderungsnach richt durch das drahtlose Trägersystem 14 an einem Typ von Datenzentrale empfangen und in Abhängigkeit von dem momentanen Ort des betreffenden telematikfähigen Fahrzeugs dann an die geeignete Basisstation und/oder Mobilfunkvermittlungsstelle (MSC) 72 (hierin nachfolgend einfach als ”Mobilstation” bezeichnet) weitergeleitet. Sobald sich die Statusanforderungsnachricht an der Mobilstation 72 befindet, wird eine Statusabfrage für das mit dem Fahrzeugidentifikator in Verbindung stehende Fahrzeug durchgeführt, indem Daten erlangt werden, die den Statusinformationstypen entsprechen, die in der Nachricht enthalten sind.
  • Wie zuvor erläutert ist es möglich, mehrere Fahrzeugidentifikatoren in einer einzelnen Statusanforderungsnachricht zu umfassen, sodass die Statusinformation über mehrere Fahrzeuge erfasst wird. Ein Weg, solch ein Merkmal zu realisieren, ist, dass die Datenzentrale die Statusanforderungsnachricht empfängt, die verschiedenen Fahrzeugidentifikatoren extrahiert, allgemein ermittelt, in welchen Zellen, Netzen etc. sich die entsprechenden Fahrzeuge befinden, und separate Statusanforderungsnachrichten an jede Mobilstation 72 sendet, deren Netz eines oder mehrere der betreffenden Fahrzeuge umfasst. Es könnten eine einzelne Nachricht oder mehrere Nachrichten an eine Mobilstation 72 gesendet werden, deren Netz mehr als ein gesuchtes Fahrzeug umfasst.
  • In Schritt 106 sendet das drahtlose Trägersystem 14 eine Statusantwortnachricht an das Call Center 20, die eine Statusinformation umfasst, die dem bereitgestellten Fahrzeugidentifikator- und Statusinformationstyp entspricht, wobei angenommen wird, dass solch eine Information gefunden wurde. Die Statusantwortnachricht basiert zumindest teilweise auf den Ergebnissen der Suche, Schritt 104. Wenn die Statusanforderungsnachricht in Schritt 102 beispielsweise eine einzelne ESN und drei Statusinformationstypen (Anmeldestatus, Authentifizierungsstatus, Netzidentifi kationsstatus) umfasste, könnte eine geeignete Statusantwortnachricht Daten umfassen, die angeben, dass das Fahrzeug mit Telematikausstattung an Netz A angemeldet ist (Anmeldestatus), zuletzt durch Netz A am 01. Januar autorisiert wurde (Authentifizierungsstatus), und dass Netz A ein digitales 3-G-Netz mit bestimmten Broadband Wireless Data-Fähigkeiten ist (Netzidentifikationsstatus). Wieder kann die Statusantwortnachricht eine Information zusätzlich zu der angeforderten umfassen, wie beispielsweise den Zeitpunkt der letzten Datenkanalverbindung, das Datum und/oder den Zeitpunkt des Ablaufs einer dynamischen Netzadresse, eine Fehlernachricht etc.
  • Als nächstes wird die Statusantwortnachricht von dem drahtlosen Trägersystem 14 empfangen und wird die darin enthaltene Statusinformation verwendet, um zu ermitteln, ob das Fahrzeug 12 mit Telematikausstattung bestimmte datenbezogene Dienste empfangen kann oder nicht, Schritt 108. Die Verarbeitung der Statusantwortnachricht könnte durch einen Server, ein Teilsystem oder eine andere Rechenressource in dem Call Center 20 ausgeführt werden oder sie könnte beispielsweise manuell durch einen menschlichen Berater 86 überprüft werden. Die bestimmte Rechenressource in dem Call Center 20, die die Statusantwortnachricht tatsächlich verarbeitet, könnte durch den letztendlichen datenbezogenen Dienst, den das Call Center bereitzustellen versucht, vorgegeben werden. Wenn das Call Center 20 beispielsweise eine SMS-Nachricht an das Fahrzeug 12 mit Telematikausstattung senden möchte (der Anstoß zum Ausführen des Kommunikationsverfahrens 100), könnte die Statusantwortnachricht zur Verarbeitung an einen SMS-Server weitergeleitet werden. Ähnlich könnte, wenn das Call Center 20 das Kommunikationsverfahren 100 initiiert hat, weil es ein Softwareaktualisierungspaket an das Fahrzeug 12 mit Telematikausstattung senden möchte, die Statusantwortnachricht zur Verarbeitung an einen IP-Server gesendet werden. Dies sind lediglich einige Beispiele möglicher Ansätze zum Verarbeiten der Statusantwortnachricht, da andere Ansätze für Fachleute ersichtlich werden und umfasst sein sollen.
  • Wenn das betreffende Fahrzeug mit Telematikausstattung in der Lage zu sein scheint, die betreffenden datenbezogenen Dienste zu empfangen, Entscheidungsschritt 110, stellt das Call Center 20 dem Fahrzeug jene Dienste über eine am mobilen Endgerät ankommende Datenverbindung bereit, Schritt 112. Die in Schritt 110 verwendeten genauen Kriterien können permanent festgelegt sein oder können durch eine autorisierte Person an dem Call Center oder an einem anderen Ort geändert werden. Gemäß einer Ausführungsform bestimmt Schritt 110 zuerst, ob die Telematikeinheit 30 an einem bestimmten drahtlosen Netz angemeldet ist oder nicht; dies wird in dem oben erläuterten Anmeldestatus reflektiert. Wie bereits erwähnt kann der Anmeldestatus auch angeben, an welchem drahtlosen Netz die Telematikeinheit angemeldet ist, und kann auch zusätzliche in Beziehung stehende Informationen bereitstellen. Als nächstes ermittelt Schritt 110, ob die anderen Statusinformationen das Vorhandensein irgendeines Ausfalls angeben. Beispielsweise könnten Ausfälle gefunden werden, wenn der Authentifizierungsstatus angibt, dass die Telematikeinheit 30 nicht durch das drahtlose Netz, an dem sie angemeldet ist, authentifiziert wurde, oder wenn der Einrichtungsidentifikationsstatus angibt, dass die Aufzeichnungen des drahtlosen Netzes eine andere IP-Adresse für die Telematikeinheit aufweisen als die Aufzeichnungen des Call Centers. Dies sind natürlich nur einige Beispiele möglicher Ausfälle, da mit Sicherheit auch andere vorkommen könnten. Unter der Annahme, dass das Fahrzeug mit Telematikausstattung einerseits angemeldet ist und andererseits kein Ausfall vorliegt, versucht das Call Center 20, eine am mobilen Endgerät ankommende Datenverbindung mit dem Fahrzeug 12 mit Telematikausstattung herzustellen, Schritt 112.
  • Die am mobilen Endgerät ankommende Datenverbindung kann gemäß in der Technik bekannten Verfahren, wie beispielsweise über Paketdatenverbindungen, hergestellt werden, und die datenbezogenen Dienste können dem Fahrzeug gemäß diesen bereitgestellt werden. Geeignete Verfahren umfassen das Verfahren, das in der US Offenlegungsschrift US 2008/0102854 A1 gelehrt wird, die hierin durch Bezugnahme mit eingeschlossen ist und an den Inhaber der vorliegenden Erfindung übertragen ist. Wie bereits erwähnt, kann eine Vielzahl von datenbezogenen Diensten bereitgestellt werden, die umfassen: softwarebezogene Dienste (Senden von Dateien, Patches, Dienstpaketen etc.), nachrichtenbezogene Dienste (Senden von SMS-Nachrichten, Emails etc.), konfigurationsbezogene Dienste (Vornehmen von Änderungen an dem Konto durch Hinzufügen oder Entfernen von Telematikmerkmalen, Freigeben oder Sperren der Telematikeinheit, Hinzufügen von Gesprächsminuten etc.) und diagnosebezogene Dienste (Senden von Diagnosedatenanforderungen, Ändern der Diagnosedaten, die überwacht werden, Modifizieren der Einstellungen an einem oder mehreren Fahrzeugelektronikmodulen etc.). Dies sind wieder nur Beispiele einiger der möglichen verfügbaren datenbezogenen Dienste, da der Begriff breit alle Dienste umfasst, die einem Fahrzeug mit Telematikausstattung über eine am mobilen Endgerät ankommende Datenverbindung bereitgestellt werden können.
  • Wieder auf den Entscheidungsschritt 110 Bezug nehmend versucht das Kommunikationsverfahren allgemein, wenn das Fahrzeug 12 mit Telematikausstattung nicht angemeldet ist oder ein Typ von Ausfall oder Schwierigkeit vorliegt, die Ursache oder Natur des Problems zu ermitteln. In Schritt 114 ermittelt das Kommunikationsverfahren, ob das Fahrzeug 12 mit Telematikausstattung angemeldet ist. Wenn das Fahrzeug mit Telematikausstattung angemeldet ist, durchläuft das Kommunikationsverfahren eine Sequenz von Abfragen, um das Problem zu finden und genau festzulegen, Schritt 118. Beispielsweise könnte Schritt 118 den Authentifizierungsstatus überprüfen, um zu ermitteln, ob die Einheit korrekt authentifiziert ist. Wenn sie nicht authentifiziert ist, könnte eine Nachricht an das Call Center 20, den Benutzer und/oder das drahtlose Netz gesendet werden, um zu versuchen, das Problem zu lösen. Wenn eine Fehlanpassung oder ein Typ von Unvermögen zwischen den Fähigkeiten des Fahrzeugs mit Telematikausstattung und jenen des drahtlosen Netzes vorliegt, könnte das Kommunikationsverfahren alternative datenbezogene Dienste testen und identifizieren, die stattdessen verwendet werden könnten. Wenn der Telematikeinheit 30 eine gültige IP-Adresse fehlt, sodass das Senden einer Paketdateninformation nicht möglich ist, könnte das Kommunikationsverfahren über eine Vielzahl von Techniken, die die in der oben erwähnten US Offenlegungsschrift US 2008/0102854 A1 offenbarten umfassen, eine korrekte IP-Adresse testen und erhalten. Dies sind nur einige Beispiele dafür, wie der Ausfallmodus identifiziert und gelöst werden kann, da auch eine Vielzahl von anderen verwendet werden könnte.
  • Wenn das Fahrzeug mit Telematikausstattung nicht angemeldet ist, kann Schritt 116 eine Überwachungsanforderungsnachricht an das drahtlose Trägersystem 14 senden, sodass das System seine drahtlosen Netze überwacht, wobei darauf gewartet wird, dass sich das bestimmte Fahrzeug mit Telematikausstattung anmeldet. Dieser Schritt des Sendens einer Überwachungsanforderungsnachricht an das drahtlose Trägersystem 12 kann auf eine Vielzahl von Arten ausgeführt werden. Gemäß einer solchen Art sendet das Call Center 20 eine Überwachungsanforderungsnachricht, die einen oder mehrere Fahrzeugidentifikatoren umfasst (sodass das drahtlose Trägersystem weiß, nach welchem Fahrzeug mit Telematikausstattung es suchen muss), und einige Anweisungen darüber, wie das drahtlose Trägersystem mit dem Call Center bezüglich dessen in Kontakt treten kann, ob und wann das Fahrzeug angemeldet wird. Dem drahtlosen Trägersystem 12 könnten auch ausführlichere Anweisungen bereitgestellt werden, wie beispielsweise ein Bereitstellen von Wiederversuch-Timer-Einstellungen und einer Lebensdauerinformation (TTL-Information von time-to-live information) für das drahtlose Trägersystem. Sobald diese Überwachungsanforderungsnachricht an das drahtlose Trägersystem 12 gesendet wurde, kann das Kommunikationsverfahren einfach auf eine Antwort oder den Ablauf eines Timers warten.
  • Beispielsweise könnte das eben beschriebene Kommunikationsverfahren in Ansprechen auf eines einer Anzahl von verschiedenen Szenarien ausgeführt werden. Das Kommunikationsverfahren 100 könnte automatisch vor jeder versuchten am mobilen Endgerät ankommenden Datenverbindung ausgeführt werden; auf diese Weise weiß das Call Center vorab, ob solch eine Verbindung möglich ist. Alternativ könnte das Kommunikationsverfahren 100 ausgeführt werden, sobald eine am mobilen Endgerät ankommende Datenverbindung versucht wurde und fehlgeschlagen ist, und auf diese Weise wird das Verfahren 100 nicht bei jeder am mobilen Endgerät ankommenden Datenverbindung ausgeführt, sondern nur bei jenen, bei denen ein Problem auftritt.
  • Es sei auch angemerkt, dass die Statusantwortnachricht direkt an die Entität oder Einrichtung gesendet werden kann, die versucht, die am mobilen Endgerät ankommende Datenverbindung mit dem Fahrzeug 12 mit Telematikausstattung herzustellen, oder an eine Zwischeneinrichtung gesendet werden kann, wie beispielsweise einen Router, ein anderes Call Center 20, einen IP-Push-Server, ein Nachrichtenübermittlungssystem, ein Mobiltelefon, einen PDA, ein anderes Fahrzeug 12 mit Telematikausstattung oder eine beliebige andere Netzeinrichtung oder -komponente. Die Zwischeneinrichtung kann periodisch die Statusinformation speichern und das Call Center aktualisieren oder kann die Information einfach an die geeignete Rechenressource in dem Call Center weiterleiten.
  • Wie in dieser Beschreibung und den Ansprüchen verwendet, sollen die Begriffe ”zum Beispiel”, ”beispielsweise”, ”wie beispielsweise” und ”wie” und die Verben ”umfassen”, ”aufweisen”, ”einschließen” und ihre anderen Verbformen jeweils, wenn sie in Verbindung mit einer Auflistung einer/s oder mehrerer Komponenten oder Elemente verwendet werden, als ein offenes Ende aufweisend betrachtet werden, was bedeutet, dass die Auflistung nicht als andere, zusätzliche Komponenten oder Elemente ausschließend betrachtet werden soll. Andere Begriffe sollen als ihre breiteste vernünftige Bedeutung einsetzend betrachtet werden, wenn sie nicht in einem Kontext verwendet werden, der eine andere Interpretation erfordert.

Claims (14)

  1. Verfahren zum Bereitstellen von datenbezogenen Diensten für ein Fahrzeug mit Telematikausstattung, wobei das Verfahren die Schritte umfasst, dass (a) eine Statusanforderungsnachricht an ein drahtloses Trägersystem gesendet wird, wobei die Statusanforderungsnachricht einen Fahrzeugidentifikator und einen Statusinformationstyp umfasst; (b) eine Statusantwortnachricht von dem drahtlosen Trägersystem empfangen wird, wobei die Statusantwortnachricht eine Statusinformation umfasst, die dem Fahrzeugidentifikator und dem Statusinformationstyp entspricht; (c) die Statusinformation verwendet wird, um zu ermitteln, ob das Fahrzeug mit Telematikausstattung die datenbezogenen Dienste empfangen kann; und (d) wenn das Fahrzeug mit Telematikausstattung die datenbezogenen Dienste empfangen kann, die datenbezogenen Dienste dem Fahrzeug mit Telematikausstattung bereitgestellt werden, indem eine an einem mobilen Endgerät ankommende Datenverbindung mit dem Fahrzeug mit Telematikausstattung hergestellt wird; dadurch gekennzeichnet, dass Schritt (a) ferner umfasst, dass die Statusanforderungsnachricht an das drahtlose Trägersystem gesendet wird, indem entweder ein Batch von Statusanforderungsnachrichten gesendet wird, die mehrere Fahrzeuge mit Telematikausstattung betreffen, oder indem eine einzelne Statusanforderungsnachricht gesendet wird, die mehrere Fahrzeugidentifikatoren umfasst, wobei die mehreren Fahrzeugidentifikatoren durch das drahtlose Trägersystem extrahiert und an mehrere entsprechende Mobilstationen gesendet werden können; oder dass Schritt (a) in Ansprechen darauf ausgeführt wird, dass entweder ein Benutzer eine Anforderung über eine Ressource stellt, die aus der Gruppe ausgewählt wird, die besteht aus: einer zugehörigen Website, einer fahrzeugeigenen Benutzerschnittstelle oder einem Telefon, oder dass bei dem Fahrzeug mit Telematikausstattung eine Eigentümer- oder Kontostatusänderung auftritt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Fahrzeugidentifikator aus der Gruppe ausgewählt wird, die besteht aus: einer elektronischen Seriennummer (ESN), einem Mobilgeräteidentifikator (MEID), einer Medienzugriffssteuerungs-Adresse (MAC-Adresse), einer Mobilidentifkationsnummer (MIN), einer Mobilverzeichnisnummer (MDN), einer Internetprotokolladresse (IP-Adresse), einer Fahrgestellnummer (VIN), einer Teilnehmerkontonummer und/oder einem Teilnehmernamen.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Statusinformationstyp aus der Gruppe ausgewählt wird, die besteht aus: einem Anmeldestatus, einem Authentifizierungssta tus, einem Netzidentifikationsstatus, einem Einrichtungsidentifikationsstatus und einem Einrichtungsmodusstatus.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der datenbezogene Dienst aus der Gruppe ausgewählt wird, die besteht aus: softwarebezogenen Diensten, nachrichtenbezogenen Diensten, konfigurationsbezogenen Diensten und diagnosebezogenen Diensten.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, wobei Schritt (c) ferner umfasst, dass die Statusinformation verwendet wird, indem ermittelt wird, ob das Fahrzeug mit Telematikausstattung an einem drahtlosen Netz angemeldet ist, und wenn das Fahrzeug mit Telematikausstattung nicht angemeldet ist, eine Überwachungsanforderungsnachricht an das drahtlose Trägersystem gesendet wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, wobei Schritt (c) ferner umfasst, dass die Statusinformation verwendet wird, indem ermittelt wird, ob es irgendwelche Ausfälle zwischen dem Fahrzeug mit Telematikausstattung und einem drahtlosen Netz gibt, und wenn es Ausfälle zwischen ihnen gibt, die in der Statusantwortnachricht enthaltene Statusinformation überprüft wird, um die Ursache des Ausfalls zu ermitteln.
  7. Verfahren zum Bereitstellen von datenbezogenen Diensten für ein Fahrzeug mit Telematikausstattung, wobei das Verfahren die Schritte umfasst, dass (a) eine Statusanforderungsnachricht von einem Call Center an ein drahtloses Trägersystem gesendet wird, wobei die Statusanforderungsnachricht einen Fahrzeugidentifikator umfasst; (b) eine Statusantwortnachricht von dem drahtlosen Trägersystem an dem Call Center empfangen wird, wobei die Statusantwortnachricht eine Statusinformation umfasst, die dem Fahrzeugidentifikator entspricht; und (c) die Statusinformation verwendet wird, um zu ermitteln, ob das Fahrzeug mit Telematikausstattung an einem drahtlosen Netz angemeldet ist, sodass: (i) wenn das Fahrzeug mit Telematikausstattung an einem drahtlosen Netz angemeldet ist und die datenbezogenen Dienste empfangen kann, die datenbezogenen Dienste für das Fahrzeug mit Telematikausstattung bereitgestellt werden; (ii) wenn das Fahrzeug mit Telematikausstattung an einem drahtlosen Netz angemeldet ist, jedoch die datenbezogenen Dienste nicht empfangen kann, die Statusinformation überprüft wird, um die Ursache des Problems zu ermitteln; und (iii) wenn das Fahrzeug mit Telematikausstattung nicht an einem drahtlosen Netz angemeldet ist, eine Überwachungsanforderungsnachricht von dem Call Center an das drahtlose Trägernetz gesendet wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, wobei Schritt (c) (i) ferner umfasst, dass die datenbezogenen Dienste für das Fahrzeug mit Telematikausstattung bereitgestellt werden, indem eine an einem mobilen Endgerät ankommende Datenverbin dung von dem Call Center zu dem Fahrzeug mit Telematikausstattung hergestellt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 7, wobei Schritt (a) ferner umfasst, dass die Statusanforderungsnachricht an das drahtlose Trägersystem gesendet wird, indem eine individuelle Statusanforderungsnachricht gesendet wird, die ein einzelnes Fahrzeug mit Telematikausstattung betrifft.
  10. Verfahren nach Anspruch 7, wobei Schritt (a) ferner umfasst, dass die Statusanforderungsnachricht an das drahtlose Trägersystem gesendet wird, indem ein Batch von Statusanforderungsnachrichten gesendet wird, die mehrere Fahrzeuge mit Telematikausstattung betreffen.
  11. Verfahren nach Anspruch 7, wobei Schritt (a) ferner umfasst, dass die Statusanforderungsnachricht an das drahtlose Trägersystem gesendet wird, indem eine einzelne Statusanforderungsnachricht gesendet wird, die mehrere Fahrzeugidentifikatoren umfasst, wobei die mehreren Fahrzeugidentifikatoren durch das drahtlose Trägersystem extrahiert und an mehrere entsprechende Mobilstationen gesendet werden können.
  12. Verfahren nach Anspruch 7, wobei der Fahrzeugidentifikator aus der Gruppe ausgewählt wird, die besteht aus: einer elektronischen Seriennummer (ESN), einem Mobilgeräteidentifikator (MEID), einer Medienzugriffssteuerungs-Adresse (MAC-Adresse), einer Mobilidentifkationsnummer (MIN), einer Mobilverzeichnisnummer (MDN), einer Internetprotokolladresse (IP-Adresse), einer Fahrgestellnummer (VIN), einer Teilnehmerkontonummer und/oder einem Teilnehmernamen.
  13. Verfahren nach Anspruch 7, wobei die Statusanforderungsnachricht ferner mindestens einen Statusinformationstyp umfasst, der aus der Gruppe ausgewählt wird, die besteht aus: einem Anmeldestatus, einem Authentifizierungsstatus, einem Netzidentifikationsstatus, einem Einrichtungsidentifikationsstatus und einem Einrichtungsmodusstatus.
  14. Verfahren nach Anspruch 7, wobei der datenbezogene Dienst aus der Gruppe ausgewählt wird, die besteht aus: softwarebezogenen Diensten, nachrichtenbezogenen Diensten, konfigurationsbezogenen Diensten und diagnosebezogenen Diensten.
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