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Die
Erfindung betrifft eine Gebäudewand mit einer Wandung,
die an ihrer Außenseite mit einer Wärmedämmschicht
beschichtet ist, wobei die Gebäudewand eine Wandöffnung
aufweist, in der eine Türe und/oder ein Fenster angeordnet
ist, wobei die seitlichen Leibungen der Wandöffnung jeweils
mit einem wärmedämmenden Leibungselement abgedeckt
sind, wobei das Leibungselement, ausgehend von der Türe
und/oder dem Fenster zu der der Wandung abgewandten Außenfläche
der Wärmedämmschicht einen inneren, die Leibung
der Wandung überdeckenden Plattenabschnitt sowie einen äußeren,
die Leibung der Wärmedämmschicht überdeckenden
Plattenabschnitt aufweist, und wobei an den Leibungselementen Führungsschienen
für einen Sonnenschutzbehang angeordnet sind.
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Zur
Energieeinsparung und Reduzierung der Emission von CO2 ist
es bekannt, an älteren Gebäuden nachträglich
eine wärmeisolierende Außenwanddämmung
anzubringen. Dabei wird auf die äußeren Wandungen
des Gebäudes eine Wärmedämmschicht beispielsweise
aus Hartschaumstoff- oder Mineralfaserplatten aufgebracht, die etwa
eine Wandstärke von 10–20 cm aufweisen. Die Hartschaumstoff-
oder Mineralfaserplatten werden so verlegt, dass Sie lückenlos
aneinander angrenzen. An den Stellen, an denen die Wandungen des
Geäudes Wandöffnungen aufweisen, in denen Türen und/oder
Fenster angeordnet sind, wird in die Wärmedämmschicht
eine der Wandöffnung entsprechende Öffnung eingebracht.
Die der Wandöffnung zugewandten seitlichen Begrenzungsflächen
der Wandung und der Wärmedämmschicht, werden mit
wärmeisolierenden Leibungsplatten verkleidet, die eine geringere
Wandstärke aufweisen als die Hartschaumstoff- oder Mineralfaserplatten.
Durch die Leibungsplatten sollen Kältebrücken,
die von den Leibungen Wandöffnung über die Wandung
zur Innenfläche der Gebäudewand verlaufen und
dort in der kalten Jahreszeit Kondesnwasser- und/oder Schimmelbildung
hervorrufen können, vermieden werden. Durch die Wandstärke
der Leibungsplatten reduziert sich jedoch die lichte Öffnungsweite
der Wandöffnung. Dabei kann es vorkommen, dass der seitlich am
Fenster- oder Türrahmen eines vorhandenen Bestandsfensters
oder einer vorhandenen Bestandstüre verbleibende Platz
nicht mehr ausreicht, um auf den Leibungsplatten Führungsschienen
für einen Sonnenschutzbehang, wie z. B. einen Rollladen montieren
zu können, ohne dass die Führungsschienen eine
Glasscheibe des Fensters oder der Türe überdecken.
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Aus
DE 195 25 798 A1 ist
auch bereits eine Kellerwand mit einer Wandöffnung für
ein Fenster bekannt. Die Kellerwand hat eine gemauerte oder aus Beton
bestehende Wandung, die an ihrer Außenseite mit einer Wärmedämmschicht
beschichtet ist. An den seitlichen Leibungen der Wandöffnung
ist ein wärmedämmendes Leibungselement vorgesehen,
das einen von einer ebenen Platte abweichenden Verlauf mit einer
Schräge aufweist, die ausgehend vom Fenster unter Vergrößerung
der lichten Öffnungsweite nach außen verläuft.
Die Leibung der Wandung hat Schrägflächen, die
an die der Form des Leibungselements angepasst sind. Derartige Schrägflächen
sind jedoch bei älteren Gebäuden in der Regel
nicht vorhanden. Auch lassen sie sich dort nicht ohne Weiteres anbringen,
weil das Abschrägen des Mauerwerks mit einem erheblichen
Aufwand verbunden ist und die Gebäudestatik beeinträchtigen
kann. Die Leibungselemente sind deshalb für eine nachträgliche Wärmeisolierung
von vorhandenen Gebäuden praktisch nicht geeignet. Außerdem
sind an der Wandöffnung auch keine Führungsschienen
für einen Sonnenschutzbehang vorgesehen.
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Es
besteht deshalb die Aufgabe, eine Gebäudewand der eingangs
genannten Art zu schaffen, die eine gute Wärmedämmung
ermöglicht und bei der auch bei einer nachträglichen
Anbringung der Leibungselemente und der Wärmedämmschicht Platz
für die Aufnahme der Führungsschienen vorhanden
ist.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Leibungselemente
zwischen den Plattenabschnitten einen Verbindungsabschnitt aufweisen,
der quer zu den Erstreckungsebenen der Plattenabschnitte verläuft
und diese derart miteinander verbindet, dass die Wandöffnung
zwischen den äußeren Plattenabschnitten eine größere
lichte Öffnungsweite hat als zwischen den inneren Plattenabschnitten,
und dass die Verbindungsabschnitte und die Führungsschienen
in einem in seitlicher Verlängerung der Wärmedämmschicht
befindlichen Freiraum außen vor der Wandung angeordnet
sind.
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Zwischen
der seitlichen Leibung der Wandung bzw. der geraden Verlängerung
der Leibung und der Wärmedämmschicht ist also
jeweils ein Freiraum gebildet, in dem die lichte Öffnungsweite
zwischen den Leibungselementen vergrößert ist
und in dem die der Leibung zugeordnete Führungsschiene angeordnet
ist. Dadurch ist es möglich, bei einer nachträglichen
Wärmedämmung einer vorhandenen Gebäudewand
Führungsschienen für einen Rolladen, ein Rollo,
eine Jalousie, ein Fliegengitter oder dergleichen Behang auch dann
zu montieren, wenn die lichte Öffnungsweite zwischen den
Leibungselementen in dem die Wandung durchsetzenden Teilbereich
der Wandöffnung nicht ausreicht, um die Führungsschienen
dort anzubringen.
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Bei
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung verlaufen der innere
Plattenabschnitt und der äußere Plattenabschnitt
mit ihren Erstreckungsebenen etwa parallel zueinander, und der Verbindungsabschnitt
ist mit seiner Erstreckungsebene rechtwinklig zu den Erstreckungsebenen
der Plattenabschnitte angeordnet. Die Leibungselemente können dann
an vorhandenen Wandöffnungen mit rechteckigem Öffnungsquerschnitt
auf einfache Weise montiert werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen
zumindest die äußeren Plattenabschnitte und/oder
die Verbindungsabschnitte eine Wärmeisolierschicht vorzugsweise
aus Hartschaumstoff auf, in die Befestigungselemente eingelassen sind,
die aus einem Werkstoff bestehen, der eine größere
Festigkeit aufweist als der Werkstoff der Wärmeisolierschicht,
wobei die Führungsschienen an den Befestigungselementen
fixiert sind. An den Führungsschienen auftretende Kräfte
können dann besser über die Leibungselemente an
der Wandung abgestützt werden.
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Zweckmäßigerweise
sind die Befestigungselemente als Dübel ausgestaltet. Die
Führungsschienen können dann bei ihrer Montage
ohne zu bohren auf einfache Weise an dem Leibungselement angeschraubt
werden.
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Vorteilhaft
ist, wenn der äußere Plattenabschnitt an seinem
dem Verbindungsabschnitt abgewandten Randbereich eine Putzleiste
aufweist. Die Wärmedämmschicht kann dann nach
der Montage des Leibungselements auf einfache Weise verputzt werden.
Außerdem schützt die Putzleiste den Übergangsbereich
zwischen der Außenfläche der Gebäudewand
und der der Wandöffnung zugewandten Seitenfläche
vor mechanischer Beschädigung.
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Vorzugsweise
ist mit der Putzleiste eine Netzstruktur und/oder eine Gewebe verbunden,
die sich in einer Putzschicht erstreckt, die auf der Außenfläche
der Wärmedämmschicht angeordnet ist. Die Putzschicht
ist dadurch besser mit der Putzleiste verbunden. Außerdem
wird durch die Netzstruktur bzw. das Gewebe die mechanische Belastbarkeit
der Putzschicht vergrößert.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der innere Plattenabschnitt
an seinem dem Fenster oder der Türe zugewandten Randbereich
eine Dichtung auf, die vorzugsweise eine Schutzlippe und ein hinter
dieser angeordnetes Dichtband umfasst. Dadurch wird ein sauberer
Anschluss des Leibungselements an einen Fenster- oder Türrahmen
ermöglicht. Um eine Relativbewegung zwischen dem Leibungselement
und dem Fenster- oder Türrahmen zu ermöglichen,
besteht die Schutzlippe und/oder das Dichtband vorzugsweise aus
einem elastischen Werkstoff, wie zum Beispiel aus Gummi, Silikon
oder Kunststoff.
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Vorteilhaft
ist, wenn der dem Verbindungsabschnitt abgewandte Randbereich des äußeren
Plattenabschnitts an seiner der Wandöffnung abgewandten
Rückseite eine Schräge aufweist, an welcher die Wandstärke
des äußeren Plattenabschnitts, ausgehend von dem
dem Verbindungsabschnitt zugewandten Rand der Schräge zu
dem dem Verbindungsabschnitt abgewandten Rand der Schräge
abnimmt. Durch die Schräge können bei der Montage
des Leibungselements Toleranzen ausgeglichen werden.
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Nachfolgend
ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung
näher erläutert. Es zweigt:
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1 einen
in horizontale Richtung verlaufenden Teilquerschnitt durch eine
Gebäudewand, die eine Wandöffnung aufweist, in
der ein Fenster angeordnet ist, wobei der mittlere Teil der Wandöffnung nicht
dargestellt ist,
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2 einen
Querschnitt durch ein Leibungselement mit einer daran angeordneten
Führungsschiene für einen Rollladen,
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3 eine
dreidimensionale Teilansicht des Leibungselements mit der daran
angeordneten Führungsschiene,
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4 einen
Querschnitt durch den von dem Fenster entfernten Randbereich des
Leibungselements,
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5 eine
Teilaufsicht auf das Leibungselement vor der Montage an der Wandöffnung,
und
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6 einen
Querschnitt durch den dem Fenster abgewandten Randbereich des Leibungselements.
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Eine
im Ganzen mit 1 bezeichnete Gebäudewand weist
eine Wandung 2 auf, die an ihrer Außenseite mit
einer Wärmedämmschicht 3 beschichtet
ist. Die Wandung 2 kann ein Mauerwerk mit einer ggf. daran
angebrachten Putzschicht umfassen. Selbstverständlich kann
die Wandung aber auch aus Beton bestehen, der ggf. in seinem Inneren
eine Stahlarmierung aufweisen kann.
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Wie
in 1 erkennbar ist weist die Gebäudewand 1 eine
Wandöffnung 4 auf, in der ein Fenster angeordnet
ist. Das Fenster hat einen in die Wandöffnung 4 eingepassten
Fensterrahmen 5, an dem ein Fensterflügel verschwenkbar
gelagert ist. Der Fensterflügel hat ein Rahmenteil 6,
in das eine Fensterscheibe 7 eingesetzt ist.
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Die
seitlichen Leibungen 8a, 8a', 8b, 8b' der Wandöffnung 4 sind
jeweils mit einem wärmedämmenden Leibungselement 9a, 9b verkleidet.
Jedes Leibungselement 9a, 9b weist, ausgehend
vom Fensterrahmen 5 zu der der Wandung 2 abgewandten
Außenfläche 10 der Wärmedämmschicht 3 jeweils
einen inneren, die Leibung 8a, 8b der Wandung 2 überdeckenden
Plattenabschnitt 11a, 11b sowie einen äußeren,
die Leibung 8a', 8b' der Wärmedämmschicht 3 überdeckenden
Plattenabschnitt 12a, 12b auf. Der innere Plattenabschnitt 11a, 11b und
der äußere Plattenabschnitt 12a, 12b jedes
Leibungselements 9a, 9b sind jeweils durch einen
Verbindungsabschnitt 13a, 13b miteinander verbunden,
der ebenfalls plattenförmig ausgestaltet ist.
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In 2 ist
erkennbar, dass der innere Plattenabschnitt 11a, 11b und
der äußere Plattenabschnitt 12a, 12b mit
ihren Erstreckungsebenen etwa parallel zueinander versetzt sind,
und dass der Verbindungsabschnitt 13a, 13b mit
seiner Erstreckungsebene rechtwinklig zu den Erstreckungsebenen
der Plattenabschnitten 11a, 11b, 12a, 12b angeordnet ist.
Dadurch ergibt sich in einer Horizontalebene sowohl an der der Wandung 2 bzw.
der Wärmedämmschicht 3 zugewandten Rückseite
als auch an der gegenüberliegenden Vorderseite des Leibungselements 9a, 9b jeweils
ein etwa stufenförmiger Verlauf des Leibungselements 9a, 9b.
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In 2 ist
außerdem erkennbar, dass die Plattenabschnitte 11a, 11b, 12a, 12b und
der Verbindungsabschnitt 13a, 13b etwa die gleiche
Wandstärke d aufweisen. An ihren einander zugewandten Rändern
haben der innere Plattenabschnitt 11a, 11b und
der Verbindungsabschnitt 13a, 13b jeweils etwa parallel
zueinander verlaufende Gehrungsflächen, die über
eine in der Zeichnung nicht näher dargestellte erste Klebstoffschicht
miteinander verbunden sind. An den einander zugewandten Rändern
des äußeren Plattenabschnitts 12a, 12b und
des Verbindungsabschnitts 13a, 13b sind entsprechende,
durch eine zweite Klebstoffschicht miteinander verbundene Gehrungsflächen
vorgesehen.
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In 1 ist
erkennbar, dass die lichte Öffnungsweite der Wandöffnung 4 zwischen
den Leibungen 8a', 8b' der Wärmedämmschicht 3 größer
ist als die lichte Öffnungsweite zwischen den Leibungen 8a, 8b der
Wandung 2 in dem Bereich, der sich zwischen dem Fensterrahmen 5 und
einer der Wärmedämmschicht 3 zugewandten
Außenfläche 14 der Wandung 2 befindet.
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Die
Leibungen 8a', 8b' der Wärmedämmschicht 3 sind
jeweils seitlich von dem Raum, der sich zwischen der geraden Verlängerung
Leibungen 8a, 8b befindet, durch einen Freiraum 15a, 15b beabstandet.
Die Verbindungsabschnitte 13a, 13b sind jeweils
in dem ihnen zugeordneten, in gerader Verlängerung der
Wärmedämmschicht 3 befindlichen Freiraum 15a, 15b außen
vor der Wandung 2 angeordnet.
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Das
Maß a zwischen dem dem Fensterrahmen 5 zugewandten
Rand des inneren Plattenabschnitts 11a, 11b, und
der der Wandung 2 zugewandten Rückseitenfläche
des Verbindungsabschnitts 13a, 13b entspricht
jeweils etwa dem Abstand, den der Fensterrahmen 5 zu der
Außenfläche 14 der Wandung hat. Das Maß b
zwischen der Rückseitenfläche des Verbindungsabschnitts 130, 13b und
dem am weitesten von dem Fensterrahmen 5 entfernten Rand
des äußeren Plattenabschnitts 12a, 12b entspricht
etwa Wandstärke der aus der Wärmedämmschicht 3 und
einer auf deren Außenseite aufgebrachten Putzschicht 16 gebildeten
Schichtanordnung.
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In
den Freiräumen 15a, 15b ist jeweils eine Führungsschiene 17a, 17b für
einen in der Zeichnung nicht näher dargestellten Sonnenschutzbehang,
wie zum Beispiel einen Rollladenpanzer oder ein Fliegengitter, angeordnet.
Zwischen den Führungsschienen 17a, 17b ist
der Sonnenschutzbehang in die Wandöffnung 4 hinein
und aus dieser heraus verschiebbar. Die Führungsschienen 17a, 17b verlaufen
in vertikaler Richtung. Sie haben jeweils zwei Seitenwände 20 und
zwei rechtwinklig dazu angeordnete, die Seitenwände 20 miteinander
verbindende Querwände 21. Zwischen den Seitenwänden 20 jeder
Führungsschiene 17a, 17b ist ein Führungsschlitz 19 gebildet,
der zu der gegenüberliegenden anderen Führungsschiene 17b, 17a hin
offen ist.
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In 1 bis 3 ist
erkennbar, dass eine an der Rückseite jeder Führungsschiene 17a, 17b angeordnete
Querwand 21 an dem der betreffenden Führungsschiene 17a, 17b zugewandten äußeren Plattenabschnitt 12a, 12b außenseitig
anliegt. Die entsprechende Querwand ist mit Hilfe von Schrauben
mit in der Zeichnung nicht näher dargestellten Kunststoffdübeln
verschraubt, die in einen wärmeisolierenden Werkstoff des äußeren
Plattenabschnitts 12a, 12b eingelassenen sind.
Die dem Fenster zugewandte Seitenwand 20 jeder Führungsschiene 17a, 17b liegt
jeweils flächig an der Vorderseite des der Führungsschiene 17a, 17b zugeordneten
Verbindungsabschnitts 13a, 13b an. Die Tiefe der
Führungsschienen 17a, 17b ist so gewählt,
dass die von den Querwänden 21 beabstandeten freien
Enden der Seitenwände 20 etwa in Höhe
der der Wandöffnung 4 zugewandten Außenfläche
des inneren Plattenabschnitts 11a, 11b bzw. der
geraden Verlängerung dieser Außenfläche
zu liegen kommen.
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In
der vergrößerten Darstellung in 4 ist erkennbar,
dass der äußere Plattenabschnitt 12a, 12b an
seinem dem Verbindungsabschnitt 13a, 13b abgewandten
Randbereich eine in vertikale Richtung verlaufende Putzleiste 23 aufweist,
die bereichsweise in den wärmeisolierenden Werkstoff des
Leibungselements 9a, 9b eingelassen ist. Mit der
Putzleiste 23 ist eine Netzstruktur 24 oder ein
Gewebe verbunden, die in die Putzschicht 16 eingelassen
ist. Vor dem Aufbringen der Putzschicht 16 ist die Netzstruktur 24 bzw.
das Gewebe mit ihrer bzw. seiner Erstreckungsebene um die Längsachse
der Putzleiste 23 verschwenkbar.
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Benachbart
zu der Putzleiste 23 weist der äußere
Plattenabschnitt 12a, 12b eine Schräge 22 auf,
an der die Wandstärke des äußeren Plattenabschnitts 12a, 12b,
ausgehend von dem dem Verbindungsabschnitt 13a, 13b zugewandten
Rand der Schräge 22 zu dem dem Verbindungsabschnitt 13a, 13b abgewandten
Rand der Schräge 22 zu der Putzleiste 23 hin
abnimmt.
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In 6 ist
noch erkennbar, dass der innere Plattenabschnitt 11a, 11b an
seinem dem Fensterrahmen 5 zugewandten Randbereich jeweils
eine elastische Dichtung 18 aufweist. Die Dichtung 18 hat an
der der Wandung 2 abgewandten Seite des inneren Plattenabschnitts 11a, 11b eine
Schutzlippe 25, die mit ihrem vom inneren Plattenabschnitt 11a, 11b entfernten
Endbereich am Fensterrahmen 5 zur Anlage kommt. Die Schutzlippe 25 ist
mit einem Verankerungsteil 26 einstückig verbunden,
das bereichsweise in den wärmeisolierenden Werkstoff des
inneren Plattenabschnitts 11a, 11b eingelassenen
ist. Zwischen der Schutzlippe 25 und der Wandung 2 ist auf
einem die Schutzlippe 25 mit dem Verankerungsteil 26 verbindenden
Stegteil 27 ein Dichtband 28 angeordnet, das an
dem Fensterrahmen 5 anliegt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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