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DE10152251B4 - Verfahren zur Herstellung einer isolierten Gebäudefertigwand - Google Patents

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DE10152251B4 DE10152251A DE10152251A DE10152251B4 DE 10152251 B4 DE10152251 B4 DE 10152251B4 DE 10152251 A DE10152251 A DE 10152251A DE 10152251 A DE10152251 A DE 10152251A DE 10152251 B4 DE10152251 B4 DE 10152251B4
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Abstract

Verfahren zur fabrikmäßigen Herstellung von gedämmten Gebäudewänden bestehend aus einem die Last aufnehmenden zement- oder kalkgebundenem Baustoff (4) und einer darauf aufgebrachten Dämmung (5) mit den folgenden Schritten:
Erstellen des tragenden Wandkörpers (34) durch Einbringen des zement- oder kalkgebundenen Baustoffes (4) innerhalb einer Randschalung (2) mit einliegenden Stützelementen auf einem Vibrationstisch (1);
Einebnen der Oberfläche des Baustoffes (4);
Auflegen von Dämmplatten (5) auf den unverdichteten und unausgehärteten Baustoff (4) des Wandkörpers (34);
Pressen der Dämmplatten (5) in den Baustoff (4);
Verdichten des Baustoffes (4) durch Rütteln der gesamten Anordnung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Druckes auf die Dämmplatten (5).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur fabrikmäßigen Herstellung von gedämmten Gebäudewänden und eine Fertigteilwand mit Außendämmung und glatter Innenwand.
  • Es ist bekannt, Gebäudewände aus einem zement- oder kalkgebundenem Baustoff, wie Zement, Kalk, Mörtel, Leicht- oder Schwerbeton fabrikmäßig herzustellen. Um die geforderten Dämmvorschriften zu erfüllen, werden diese fabrikmäßig hergestellten Gebäudewände entweder anschließend an der Baustelle oder bereits im Werk mit einer Außendämmung versehen, die entweder aufgeklebt oder mittels entsprechenden Befestigungsmittel, wie beispielsweise Dübel, befestigt wird. Eine andere bekannte Möglichkeit besteht darin, bereits bei der Herstellung der Wand die Dämmung aufzubringen. Hierzu wird auf einem Tisch die Dämmung innerhalb einer Randschalung angeordnet und anschließend auf diese der Baustoff gegossen und aushärten gelassen.
  • Bei der ersten Methode ist es nachteilig, dass zusätzliche Arbeitsschritte zum Aufbringen der Dämmung erforderlich sind, während bei dem zweiten Verfahren eine zusätzliche Glättung erforderlich ist, um diese Innenwand für einen Anstrich oder eine Tapete vorzubereiten. Diese zusätzliche Glättung, die auch in einem ausreichenden Maße erfolgen muss, ist zeitaufwendig und daher ein Kostenfaktor bei der fabrikmäßigen Herstellung von Gebäudewänden. Des weiteren besteht bei diesem Verfahren der Nachteil, dass Maueröffnungen mit fertigen Fenstern oder Türen schlecht rationell eingebracht werden können.
  • Da bei der fabrikmäßigen Herstellung von Gebäudewänden die kurze Herstellungszeit ein wesentlicher Kostenfaktor ist, können die beiden vorstehend diskutierten Verfahren nicht befriedigen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit vorzuschlagen, mit der fabrikmäßig Gebäudewände mit gleichzeitiger Dämmung und vorzugsweise eingebrachten kompletten Fenstern oder Türen hergestellt werden können.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß dem Anspruch 1 sowie eine nach dem Verfahren hergestellte Fertigteilwand gemäß Anspruch 9 gelöst. Weitere 2h vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens sind den jeweiligen Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Gemäß dem Verfahren zur fabrikmäßigen Herstellung von gedämmten Gebäudewänden, bestehend aus einem die Last aufnehmenden zement- oder kalkgebundenem Baustoff und einer darauf aufgebrachten Dämmung, werden die folgenden Schritte ausgeführt:
    Erstellen des tragenden Wandkörpers durch Einbringen des zement- oder kalkgebundenen Baustoffes innerhalb einer liegenden Randschalung mit einliegenden Stützelementen auf einem Vibrationstisch;
    Herstellen einer ebenen Oberfläche des Baustoffes;
    Auflegen von Dämmplatten auf den unverdichteten und unausgehärteten Baustoff des Wandkörpers;
    Pressen der Dämmplatten in den Baustoff;
    Verdichten des Wandkörpers durch Rütteln der gesamten Anordnung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Druckes auf die Dämmplatten.
  • Im Gegensatz zum Stand der Technik wird nun zuerst auf der glatten Oberfläche des Vibrationstisches der Wandkörper in üblicher Art und Weise vorbereitet. Die dem Vibrationstisch zugewandte Fläche der Gebäudewand bildet im Gegensatz zum Stand der Technik die glatte Innenwandseite. Nach dem Einbringen des Baustoffes wird die Oberfläche eingeebnet, wobei hier jedoch eine Feinglättung, wie sie bei einer Innenwand erforderlich wäre, nicht durchgeführt werden muss. Anschließend werden auf diese Oberfläche Dämmstoffplatten aufgelegt und in den unausgehärteten und unverdichteten Baustoff des Wandkörpers, beispielsweise mittels einer flächigen Auflast, gepresst. Dieser Druck wird während der nachfolgenden Vibrationsbewegung, bei der der Baustoff verdichtet wird, aufrecht erhalten.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung des Verfahrens werden beim Pressen der Dämmplatten in den Baustoff eventuelle Oberflächenunebenheiten des nur grob geglätteten, unverdichteten und unausgehärteten Baustoffes in Ausnehmungen in den Dämmplatten bewegt. Hierzu weisen die Dämmplatten auf der dem Baustoff zugewandten Seite Ausnehmungen auf, die zur Aufnahme des Baustoffes verwendet werden. Zweckmäßiger Weise ist daher diese Seite profiliert, in der Form, dass maximal 50% der Plattenfläche als erste mit dem Baustoff in Berührung kommende Auflagefläche dient.
  • Vorteilhafter Weise ist die gegenüberliegende Seite der Dämmplatten mit einer glatten Flachseite versehen, um hier möglichst wenig Aufwand bei der weiteren Bearbeitung zu haben.
  • Je nach Art der weiteren Oberflächenbehandlung können die Dämmplatten mit oder ohne Befestigungsmittel versehen werden. Gemäß einer weiteren Ausbildung des Verfahrens werden die Dämmplatten vor dem Auflegen mit Befestigungsmitteln versehen, die mit einem Teil in die Dämmplatten eingreifen und beim Auflegen auf den Baustoff mit dem anderen, aus den Dämmplatten herausstehenden Teil in den Baustoff eingedrückt werden. Das Einbringen der Befestigungsmittel in die Dämmplatten kann bereits in Vorarbeit erledigt werden, so dass nach dem Einebnen gleich die Dämmplatten aufgelegt und eingepresst werden können. Beim Aushärten wird der herausstehende Teil in dem Baustoff nahezu unlösbar fixiert und damit die Dämmplatten an der Gebäudewand sicher befestigt. Nach dem anfänglichen Abbinden, d.h. sobald der Baustoff abgebunden hat und nicht mehr großflächig nachgibt, wird vorteilhafter Weise die freie Dämmstofffläche mit einer Gewebespachtelung versehen. Das Gleiche kann auch bereits im Werk bei stehender Wand, jedoch erst bei fortgeschrittenem Abbinden, erfolgen. Evtl. kann anschließend auch, sofern gewünscht, der Fertigputz aufgebracht werden. Damit kann innerhalb kürzester Zeit fabrikmäßig eine Gebäudewand mit Dämmung und Putzauftrag oder gegebenenfalls fertig für das Verputzen auf der Baustelle hergestellt werden.
  • Dieses Verfahren kann auch angewendet werden, wenn in der Gebäudewand Maueröffnungen für Fenster oder Türen vorgesehen sind. Sofern die Mauerwand nur mit Öffnungen ausgeliefert werden soll, um die Fenster zu einem späteren Zeitpunkt einzubringen, ist an der Baustelle zusätzliche Nacharbeit erforderlich. Gemäß der Erfindung wird in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung fertige Fenster und/oder Türblöcke innerhalb der Randschalung auf den Vibrationstisch gelegt, die dann nach dem Einbringen des Baustoffes, Einebnen des Baustoffes und Auflegen der Dämmstoffplatten während des Verdichtungs- und nachfolgenden Aushärtungsvorgangs fest in die Wand eingebunden werden. Vorteilhafterweise werden Fenster- oder Türblöcke verwendet, die Vorbaurolllädenkästen und Dämmung enthalten, so dass beim nachfolgenden Aufbringung der Gewebespachtelung diese mit eingebunden werden.
  • Gemäß dieser bevorzugten Ausbildung des Verfahrens können die fertigen mit Dämmung versehenen Fenster- und Türblöcke mit Vorbaurollladenkasten vorgefertigt innerhalb der Randschalung eingelegt und die einzubringende Armierung und Bewehrung darauf abgestimmt werden. Damit verkürzt sich der Herstellungsvorgang für eine fertige Gebäudewand mit eingesetzten Fenstern erheblich, da das üblicherweise auf der Baustelle durchgeführte Einsetzen der Fenster mit Zargen und dergleichen entfällt. Die Fenster- und Türblöcke sind derart stabil ausgestaltet, dass sie komplett transportiert werden können und den Rüttelvorgang beim Verdichten ohne weiteres aushalten.
  • Bei einer nach dem Verfahren hergestellten Fertigteilwand ist gemäß einer weiteren Ausbildung ein Fenster- oder Türblock für eine Öffnungsleibung vorgesehen, der einen Fenster- oder Türrahmen mit Fenster bzw. Tür aufweist, an dem auf jeder Umfangsseite Dämmmaterial angeordnet ist, das sich zumindest in Richtung der Außenfassade der Gebäudewand erstreckt und in zwei thermisch getrennten Profilen, beispielsweise aus Metall, Kunststoff oder anderen geeigneten Materialien, fixiert ist, auf denen wiederum an den die Außenfassade bildenden Bereichen Putzträgerplatten befestigt sind. Ein derartiger Fenster- oder Türblock kann direkt nach dem Abbinden des Baustoffs mit der die gesamte Wand abdeckenden Gewebespachtelung versehen werden, um dann ebenfalls in der Fabrik oder auf der Baustelle den Fertigputz aufbringen zu können. Durch die Profile wird die erforderliche Stabilität hergestellt und mit der Dämmung können die gesetzlich geforderten Dämmungswerte eingehalten werden. Damit kann ein bestens gedämmtes Gebäude durch fabrikmäßig hergestellte Wandelemente erstellt werden. Die Fertigung eines Wandelements in dieser Ausbaustufe kann innerhalb eines Tages erfolgen.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Fertigteilwand mit dem Fenster- oder Türblock sind die seitlichen einen Teil der Außenfassade der Gebäudewand bildenden freiliegenden Flächen des Isoliermaterials sowie des Profils mit einer Putzträgerplatte abgedeckt. Damit wird auch in diesem Seitenbereich die Vorbereitung soweit vorangetrieben, dass nach dem Abbinden keine weiteren Maßnahmen außer dem Aufbringen der Gewebespachtelung an der Gebäudewand erforderlich sind.
  • Vorzugsweise ist oberhalb des Fensters ein Vorbaurollladenkasten angeordnet, der damit einen weitgehend luftdichten Abschluss ermöglicht und ebenfalls Nacharbeiten an der Baustelle reduziert. Zwischen dem Vorbaurollladenkasten und dem Profil mit Dämmmaterial ist vorzugsweise eine stabilisierende Isolierplatte zur besseren Wärmedämmung angeordnet.
  • Auch der Vorbaurollladenkasten und das darüber befindliche Profil bzw. Dämmmaterial können ebenfalls mit einer Putzträgerplatte abgedeckt sein, um auch hier keine Nacharbeit in der Fabrik zu haben.
  • Damit zwischen Außenwand und Innenbereich des Gebäudes keine Wärmebrücke entsteht, sind die Profile vorteilhafterweise als zwei U-Profile mit gleich/ oder ungleichlangen Schenkeln ausgebildet, die voneinander beabstandet sind und sich mit ihren Schenkeln gegenüber stehen.
  • Um den Fertigungsgrad in der Fabrik noch weiter zu erhöhen, sind vorzugsweise auf der dem Innenraum zugewandten Seite an den der Wand zugewandten Flächen Platten zum Aufbringen einer Tapete oder eines Innenputzes angeordnet, die an dem jeweiligen Profil befestigt sind.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, wobei die einzelnen Details insbesondere im Bereich des Fenster- oder Türblocks möglichst kostengünstig und andererseits optimal dämmend ausgebildet sind und eine entsprechende Anpassung an den Fußboden im Falle eines Türblocks bzw. Einbringung von Fensterbänken im Falle eines Fensterblocks ausgebildet sind.
  • Es stellen dar:
  • 1 die schematische Darstellung eines Aufbaues zur Durchführung des Herstellungsverfahrens einer gedämmten Gebäudewand;
  • 2 die in Draufsicht auf ein fabrikmäßig hergestelltes Wandelement mit eingesetzter Tür und eingesetztem Fenster;
  • 3 der Horizontalschnitt durch einen Fenster- oder Türblock an einer Seite und angrenzenden Wandbereich;
  • 4 der Vertikalschnitt durch den oberen Bereich eines Fenster- oder Türblocks mit Vorbaurollladenkasten und angrenzenden Wandbereich;
  • 5 der Vertikalschnitt durch den unteren Bereich eines Fensterblockes und angrenzenden Wandbereich; und
  • 6 der Vertikalschnitt durch den unteren Bereich eines Türblocks und der angrenzenden Wand.
  • Anhand der 1 wird das Verfahren zur Herstellung der Gebäudewand näher erläutert. 1a zeigt im Querschnitt die auf einem Vibrationstisch 1 angeordnete Randschalung 2 zur Festlegung der Außenkontur der Gebäudewand bzw. der Konturen der Gebäudeöffnungen. In der Randschalung 2 werden in üblicher Weise, hier nicht dargestellt, Bewehrungsmatten und dgl. in dem Bereich angeordnet, in der von dem zement- oder kalkgebundenen Baustoff (Zement, Kalk, Mörtel, Leicht- und Schwerbeton) ausgefüllt wird. In dem Ausführungsbeispiel befindet sich in der Randschalung außerdem ein später noch näher beschriebener Fenster- oder Türblock 3, der fertig angeliefert und direkt auf den Vibrationstisch 1 an der gewünschten Stelle gelegt wird. Nach dem Einfüllen des Baustoffes 4 werden auf diesen nach Einebnung Dämmstoffplatten 5, beispielsweise aus Styropor, aufgelegt. Wie aus der Figur ersichtlich, weisen die Dämmstoffplatten 5 eine glatte Oberseite 6 und eine profilierte mit Ausnehmungen versehene Unterseite 7 auf. Mit der profilierten Seite 7 werden die Dämmstoffplatten 5 auf den unverdichteten und nicht ausgehärteten Baustoff 4 aufgelegt und mittels einer Stahlplatte 8 in den Baustoff 4 gedrückt. Aufgrund der Ausnehmungen 9 in der profilierten Unterseite 7 kann bei Unebenheiten in der Oberfläche der Baustoff 4 in diese Bereiche entweichen. Selbstverständlich kann das Eindrücken der Dämmstoffplatten 5 in den Baustoff 4 auch durch andere geeignete Mittel, z.B. Hydraulik, erfolgen.
  • Zur Fixierung der Dämmstoffplatten 5 weisen diese Dübel 10 auf, die mit einem Teil in die profilierte Unterseite 7 eingedreht sind. Mit dem herausragenden stiftförmigen Teil 11 werden sie in den Baustoff 4 eingedrückt, so dass nach dem Aushärten des Baustoffes 4 die Dämmstoffplatten 5 an dem Wandkörper befestigt sind.
  • Die Höhe der Randschalung 2 sowie die Höhe des einzufüllenden Baustoffes 4 wird so gewählt, dass im unverdichteten Zustand die Dämmstoffplatten 5 über die Randschalung 2 hinausragen. Nach dem Auflegen der Stahlplatte 8, d.h. das Aufbringen eines Druckes, wird die gesamte Einheit vibriert, wobei der Druck durch die Stahlplatte 8 auf die Dämmstoffplatte 5 aufrecht erhalten bleibt. Die Vibration erfolgt so lange, bis die Stahlplatte 8 auf der Randschalung 2 und auch auf den Fenster- oder Türblock 3, der die gleiche Höhe wie die Randschalung 2 hat, aufliegen. Damit wird eine glatte direkt bearbeitbare Innenwand erzeugt. 1b zeigt den Zustand des Baustoffes 4 mit Dämmstoffplatten 5 nach dem Rütteln. Jetzt wie auch später kann die Stahlplatte 8 entfernt werden. Nach dem Abbinden des Baustoffes 4 kann bereits die Gewebespachtelung 28, wie in der 1b gezeigt, aufgebracht werden. Es ist hierzu nicht erforderlich, dass der Baustoff 4 bereits vollständig ausgehärtet ist. Entscheidend ist, dass die Oberfläche der Dämmstoffplatten 5 nicht mehr nachgibt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass bereits nach 2 bis 3 Stunden ein Abheben der Stahlplatte 8 und ein Aufbringen der Gewebespachtelung 28 möglich ist. Zusätzlich kann als Alternative im Anschluss daran Fertigputz auf die Wand aufgebracht werden. Dies erfolgt alles in liegender Anordnung auf dem Vibrationstisch 1. Eine derartige Wand kann in dieser Ausbaustufe innerhalb von 24 Stunden fertiggestellt werden.
  • 2 zeigt eine fertiggestellte Gebäudewand 12 von der Innenseite mit einem Fensterblockrahmen 13 und einem Türblockrahmen 14. Auf der Innenseite der Gebäudewand 12 sind die mit dem Blockrahmen 13 bzw. 14 verbundenen Abdeckplatten, die später noch weiter erläutert werden, ersichtlich. Die nicht dargestellte Außenseite der Gebäudewand 12 hat eine mit einer Gewebespachtelung vollständig abgedeckte Oberfläche bzw. eine bereits vollständig verputzte Oberfläche.
  • Es zeigt die 3 den Horizontalschnitt durch die linke Seitenwange eines Fenster- oder Türblockrahmens 13 oder 14, im nachfolgenden als Blockrahmen bezeichnet, und den angrenzenden Bereich in der Gebäudewand 12. Der Blockrahmen umfasst den Fenster- oder Türrahmen 15 mit dem eingebauten Fenster bzw. Tür 16. Der Rahmen 15 weist ein Metallprofil bestehend aus dem inneren Profil 17 und dem äußeren Profil 18 auf. Die beiden Profile 17, 18 sind im wesentlichen U-förmig ausgestaltet und umschließen eine Dämmstoffplatte 19, mit der die Leibung der Gebäudewand 12 isoliert wird. Zur Vermeidung von Kältebrücken sind die Metallprofile 17, 18 voneinander beabstandet. Zwischen dem Rahmen 15 und dem inneren Profil 17 bzw. der Dämmstoffplatte 19 ist eine zusätzliche Isolierung 20 angeordnet. Als Putzträger sind seitlich Platten, beispielsweise sog. Putzträgerplatten, 21 und 22 aufgebracht. Wie aus der Figur ersichtlich, befindet sich eine Gewebespachtelung 28 auf der Dämmung 5 und den Platten 21 und 22. Um auch auf der Innenseite die Möglichkeit des Tapezierens oder Verputzens auf einer glatten Oberfläche zu gewährleisten, enthält der Blockrahmen 3 eine Putzträgerplatte 23. Diese ist an einem Profilschenkel 24 befestigt, der mit dem inneren Metallprofil 17 verbunden ist.
  • 4 zeigt den Aufbau im oberen Bereich des Blockrahmens 3 in Form eines Vertikalschnittes. Hier ist vor dem Rahmen 15 ein Vorbaurollladenkasten 25 angeordnet. Entsprechend wie in 3 dargestellt, befindet sich oberhalb des Vorbaurollladenkastens 25 und des Rahmens 15 das innere Metallprofil 17, das äußere Metallprofil 18 und die eingeschlossene Dämmstoffplatte 19. Zwischen diesen und dem Vorbaurollladenkasten 25 bzw. dem Rahmen 15 befindet sich eine zusätzliche Platte 26 als Ausgleich. Das innere Metallprofil 17 wird in diesem Bereich dazu verwendet, einen Anschlag für eine innere Putzträgerplatte 27 im Sturz vorzusehen, die direkt tapezierbar ist. In dem Ausführungsbeispiel ist die beim Fertigungsprozess aufgebrachte Gewebespachtelung 28 erkennbar, die auf der an dem Blockrahmen fixierten Putzträgerplatte 29 aufgebracht wird.
  • 5 zeigt den Vertikalschnitt durch unteren Bereich eines Fensters, der entsprechend aufgebaut ist und wiederum die Profile 17, 18 mit Dämmstoffplatte 19 sowie zusätzlicher Putzträgerplatte 30 außen und entsprechender Platte 31 aus einem entsprechend geeigneten Material aufweist. Zwischen den Rahmen 15 und die Platte 31 kann eine Fensterbank 32 eingeschoben werden. Entsprechend befindet sich außen ein bereits vorgefertigtes Fensterbankprofil 33.
  • 6 zeigt den unteren entsprechenden Aufbau im Bereich einer Tür mit den entsprechenden Teilen, wie im Zusammenhang mit der 5 beschrieben.

Claims (17)

  1. Verfahren zur fabrikmäßigen Herstellung von gedämmten Gebäudewänden bestehend aus einem die Last aufnehmenden zement- oder kalkgebundenem Baustoff (4) und einer darauf aufgebrachten Dämmung (5) mit den folgenden Schritten: Erstellen des tragenden Wandkörpers (34) durch Einbringen des zement- oder kalkgebundenen Baustoffes (4) innerhalb einer Randschalung (2) mit einliegenden Stützelementen auf einem Vibrationstisch (1); Einebnen der Oberfläche des Baustoffes (4); Auflegen von Dämmplatten (5) auf den unverdichteten und unausgehärteten Baustoff (4) des Wandkörpers (34); Pressen der Dämmplatten (5) in den Baustoff (4); Verdichten des Baustoffes (4) durch Rütteln der gesamten Anordnung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Druckes auf die Dämmplatten (5).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Dämmplatten (5) mit auf einer Flachseite angeordneten Ausnehmungen (9) zur Aufnahme des Baustoffs (4) verwendet werden und beim Pressen der Dämmplatten (5) in den Baustoff unverdichteter unausgehärteter Baustoff (4) in die Ausnehmungen (9) bewegt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Dämmplatten (5) verwendet werden, bei denen die den Ausnehmungen (9) gegenüberliegende Flachseite eine glatte Oberfläche hat.
  4. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmplatten (5) vor dem Auflegen mit Befestigungsmittel (10) versehen werden, die mit einem Teil in die Dämmstoffplatten eingreifen und beim Auflegen auf den Baustoff (4) mit dem anderen, aus den Dämmplatten (5) herausragenden Teil (11) in den Baustoff (4) eingedrückt werden.
  5. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach einem anfänglichen Abbinden des Baustoffes (4) die Dämmplatten (5) mit einer Gewebespachtelung (28) versehen werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass anschließend ein Fertigputz aufgebracht wird.
  7. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Einbringen des Baustoffes (4) auf den Vibrationstisch (1) auf der Innenseite leibungsflächenfertige Fenster und/oder Türen einschließlich Rahmen und Glaselement innerhalb der Randschalung (2) eingelegt werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass fertige Fenster- oder Türenblöcke (3, 13, 14) einschließlich Vorbaurollladenkasten (25) und Dämmung verwendet werden.
  9. Fertigteilwand, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand nach einem der Ansprüche 1 bis 8 hergestellt ist.
  10. Fertigteilwand nach Anspruch 9 mit Außendämmung und schalungsglatter, malerfertiger Innenwandfläche dadurch gekennzeichnet, dass in den Wandöffnungen Fenster und/oder Türen mit/ohne Vorbaurollladenkästen eingesetzt sind und die Außenfläche der Wand mit einer Oberflächenbehandlung versehen ist.
  11. Fertigteilwand nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch einen Fenster- oder Türblock mit einem Fenster- oder Türrahmen (15) mit Fenster bzw. Tür (16), an dem Rahmen (15) auf jeder Umfangsseite angeordnetem Dämmmaterial (19), das sich zumindest in Richtung Außenfassade der Wand (12) erstreckt und in zwei thermisch getrennten Profilen (17, 18) fixiert ist, auf denen wiederum an den die Außenfassade bildenden Bereichen Putzträgerplatten (21, 22, 29, 30) befestigt sind.
  12. Fertigteilwand nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen einen Teil der Außenfassade der Gebäudewand (12) bildenden freiliegenden Flächen des Isoliermaterials (19) sowie in des Profils (17, 18) mit einer Putzträgerplatte (21) abgedeckt sind.
  13. Fertigteilwand nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb des Fensters ein Vorbaurollladenkasten (25) angeordnet ist.
  14. Fertigteilwand nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Vorbaurollladenkasten (25) und dem Profil (17, 18) mit Dämmmaterial (19) eine stabilisierende Ausgleichsplatte (26) angeordnet ist.
  15. Fertigteilwand nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Vorbaurollladenkasten (25) und dem darüber befindlichen Profil (17, 18) bzw. Dämmmaterial (19) eine Putzträgerplatte (29) angeordnet ist.
  16. Fertigteilwand nach einem der vorangegangenen Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Profile (17, 18) als zwei voneinander beabstandete U-Profile mit gleich/ oder ungleich langen Schenkeln ausgebildet sind, die sich mit ihren Schenkeln gegenüber stehen.
  17. Fertigteilwand nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass auf der dem Innenraum zugewandten Seite an den der Wand zugehörigen Flächen Platten (23, 27) zum Aufbringen einer Tapete oder Innenputz angeordnet und an dem jeweiligen Profil (17) befestigt sind.
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