DE102007061011B4 - Elektromotorischer Hilfsantrieb, beispielsweise Scheibenwischerantrieb - Google Patents
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Abstract
Elektromotorischer Hilfsantrieb (1), mit wenigstens einem ersten Gehäuseteil (3) und mit wenigstens einem durch Aufsetzen in einer Fügerichtung (A) an dem ersten Gehäuseteil (3) befestigbaren zweiten Gehäuseteil (7), sowie mit einer beim Fügen der Gehäuseteile (3, 7) hergestellten elektrischen Verbindung innerhalb des Gehäuses über einen wenigstens eine Kontaktfläche aufweisenden Kontaktbereich (16) an dem ersten Gehäuseteil (3) und über wenigstens einen gegen die Kontaktfläche anliegenden Kontakt (14) oder Kontaktabschnitt (14.1, 14.2) am zweiten Gehäuseteil (7), dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Kontaktfläche als Schrägfläche (18, 19) ausgebildet ist, die mit der Fügerichtung (A) oder einer die Fügerichtung (A) einschließenden Ebene (BE) einen spitzen Winkel (β) kleiner als 45° einschließt, der sich zu der dem zweiten Gehäuseteil (7) abgewandten Seite hin öffnet, dass der wenigstens eine Kontakt (14) oder Kontaktabschnitt (14.1, 14.2) am zweiten Gehäuseteil (7) von diesem in der Fügerichtung (A) wegstehend mit einem freien Ende ausgeführt ist, und dass nach dem Fügen der Gehäuseteile (3, 7) der wenigstens eine Kontakt (14) oder Kontaktabschnitt (14.1, 14.2) in einer Biegerichtung quer zu seiner Längserstreckung gebogen gegen die Schrägfläche (18, 19) seitlich anliegend mit der Fügerichtung (A) ebenfalls einen spitzen Winkel (β) kleiner als 45° einschließt.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen elektromotorischen Hilfsantrieb gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
- Elektromotorische Hilfsantriebe für Fahrzeuge, insbesondere auch als Getriebemotoren, beispielsweise Scheibenwischerantriebe, sind in unterschiedlichen Ausführungen bekannt. Bekannt ist hierbei speziell auch, zwischen zwei Gehäuseteilen, nämlich z.B. zwischen einem Getriebegehäuse oder einem dort vorgesehenen Funktionselement und einem Deckel des Getriebegehäuses eine elektrische Verbindung vorzusehen, die aus einem über die Innenseite des Deckels wegstehenden leistenartigen Kontakt und aus einem Kontaktbereich oder Gegenkontakt besteht, der am Getriebegehäuse bzw. an einem dortigen elektrischen Funktionselement derart vorgesehen ist, dass beim Aufsetzen des Deckels auf das Gehäuse in einer Fügerichtung die elektrische Verbindung des Kontakts am Deckel mit dem Kontaktbereich im Getriebegehäuse hergestellt wird (
DE 199 47 438 A1 ). - Aus der
FR 2 750 380 A1 - Aus der
DE 101 03 950 C1 ist darüber hinaus eine elektrische Verbindung zwischen zwei Gehäuseteilen bekannt, die über einen innerhalb des Gehäuses über einen wenigstens eine Kontaktfläche aufweisenden Kontaktbereich an dem ersten Gehäuseteil und über wenigstens einen gegen die Kontaktfläche anliegenden Kontakt am zweiten Gehäuseteil erfolgt, wobei der wenigstens eine Kontakt am zweiten Gehäuseteil von diesem in Fügerichtung wegstehend an einem freien Ende ausgeführt ist. - Die
EP1 469 576 A2 sowie dieDE 295 01 821 U1 zeigen weitere elektrische Verbindungen an einem Hilfsantrieb bzw. einer Baugruppe. Zuletzt ist aus derDE 10 2006 012 612 A1 der Anmelderin noch ein als Scheibenwischerantrieb ausgebildeter Hilfsantrieb bekannt. - Aufgabe der Erfindung ist es, einen elektromotorischen Hilfsantrieb aufzuzeigen, dessen Gehäuse, insbesondere Getriebegehäuse aus wenigstens einem ersten und wenigstens einem zweiten Gehäuseteil besteht und bei welchem zumindest ein elektrischer Kontakt oder Kontaktabschnitt, der am zweiten Gehäuseteil vorgesehen ist und mit einem elektrischen Gegenkontakt oder Kontaktbereich am ersten Gehäuseteil zusammenwirkt, hinterschnittfrei ausgebildet ist und dennoch eine zuverlässige und dauerhafte elektrische Verbindung über den Kontakt oder Kontaktabschnitt und den Kontaktbereich nach dem Fügen der Gehäuseteile gewährleistet ist. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein elektromotorischer Hilfsantrieb entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
- Obwohl der wenigstens eine Kontakt oder Kontaktabschnitt am zweiten Gehäuseteil und der Kontaktbereich am ersten Gehäuseteil ohne Hinterschnitt ausgeführt sind, ist auch bei völlig unelastischen Gehäuseteilen und bei Herstellung des Kontaktes oder Kontaktabschnitts aus einem nur bedingt federnde Eigenschaften aufweisenden Werkstoff eine dauerhafte, zuverlässige Verbindung über den wenigstens einen Kontakt oder Kontaktabschnitts und den Kontaktbereich gewährleistet, und zwar allein durch das Fügen oder Verbinden der Gehäuseteile.
- Durch die erfindungsgemäße Ausbildung kommt beim Verbinden der Gehäuseteile der zunächst völlig geradlinig ausgebildete und in dieser Form vom zweiten Gehäuseteil wegstehende Kontakt oder Kontaktabschnitt gegen die zugeordnete und als Schrägfläche ausgebildete Kontaktfläche des Kontaktbereiches zur Anlage. Hierbei wird der Kontakt oder Kontaktabschnitt beim weiteren Fügen der Gehäuseteile, d.h. z.B. beim weiteren Aufsetzen oder Aufschieben des zweiten Gehäuseteils, an der Schrägfläche gleitend zunehmend in einer Biegerichtung quer zu seiner Längsertreckung gebogen, so dass der Kontakt oder Kontaktabschnitt dann leicht federnd gegen die als Schrägfläche ausgebildete Kontaktfläche anliegt.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Schrägfläche wenigstens ein Gegenlager zugeordnet, gegen welches der wenigstens eine Kontakt oder Kontaktabschnitt z.B. im Bereich seines freien Endes mit der der Schrägfläche abgewandte Seite entgegen der Biegerichtung zurückgedrückt oder zurückgebogen anliegt. Hierdurch wird auch bei einer nur bedingt federnden Eigenschaft des Kontaktes oder Kontaktabschnitts die angestrebte sichere und dauerhafte Kontaktierung beim Fügen der Gehäuseteile zuverlässig gewährleistet.
- Der wenigstens eine an dem zweiten Gehäuseteil vorgesehene Kontakt bildet vorzugsweise zumindest zwei sich jeweils in Fügerichtung erstreckende und voneinander getrennte Kontaktabschnitte, denen dann am Kontaktbereich jeweils eine eigenständige Kontaktfläche bzw. Schrägfläche zugeordnet ist, und zwar in der Form, dass die Schrägflächen in Bezug auf die Fügerichtung entgegengesetzt geneigt sind und mit ihren Ebenen einen spitzen Winkel kleiner als 45° einschließen, der sich zu der dem zweiten Gehäuseteil abgewandten Seite hin öffnet. Jeder Schrägfläche ist wenigstens ein Gegenlager zugeordnet.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das zweite Gehäuseteil als Formteil als Kunststoff hergestellt, und zwar in der Weise, dass der wenigstens eine Kontakt oder Kontaktabschnitt von einem Abschnitt eines mit dem Kunststoff umspritzten Leiters aus Metall gebildet ist. Durch die hinterschnittfreie und gerade Form des beispielsweise leisten- oder laschenartigen Kontaktes oder Kontaktabschnitts ist die Entformbarkeit des zweiten Gehäuseteils aus dem Kunststoffspritzwerkzeug gewährleistet.
- Das erste Gehäuseteil ist beispielsweise ein aus einem metallischen Werkzeug durch Spritzgießen hergestelltes Getriebegehäuse. Das zweite Gehäuseteil ist dann der das Getriebegehäuse verschließende Deckel. Die den Kontaktbereich bzw. die dortigen Kontaktflächen bildende wenigstens eine Schrägfläche ist dabei beispielsweise an einem einstückig mit dem Getriebegehäuse hergestellten Abschnitt, beispielsweise an einem Vorsprung gebildet, so dass sich über den wenigstens einen Kontakt oder Kontaktabschnitt am Gehäusedeckel und dem Kontaktbereich am Getriebegehäuse eine zuverlässige Masseverbindung zum Getriebegehäuse ergibt.
- Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
-
1 und2 in zwei unterschiedlichen Seitenansichten einen elektromotorischen Hilfsantrieb (Scheibenwischerantrieb) in unterschiedlichen Seitenansichten; -
3 die wesentlichen Funktionselemente des Antriebs der1 und2 in Explosionsdarstellung; -
4 in perspektivischer Darstellung das aus einem metallischen Werkstoff durch Spritzgießen hergestellte Gehäuse des Getriebes des elektromotorischen Hilfsantriebs (Getriebemotors) der1 -3 ; -
5 in perspektivischer Darstellung einem im Wesentlichen aus Kunststoff gefertigten Deckel für das Getriebegehäuse der4 ; -
6 in vergrößerter Detaildarstellung den gehäuseseitigen Kontaktbereich in Draufsicht; -
7 in vergrößerter Darstellung den gehäuseseitigen Kontaktbereich im Schnitt entsprechend der Linie I - I der6 zusammen mit einem deckelseitigen Kontakt; -
8 in vergrößerter Darstellung das freie Ende eines Abschnitts des deckelseitigen Kontakts, zusammen mit dem gehäuseseitigen Kontaktbereich. - In den Figuren ist 1 ein elektromotorischer Hilfsantrieb für Fahrzeuge in Form eines als Getriebemotor ausgebildeten Scheibenwischerantriebs im Wesentlichen bestehend aus einem Getriebe
2 und mit Getriebegehäuse3 und aus einem Elektromotor4 . Der am Getriebegehäuse3 bei 3.3 angeflanschte Elektromotor4 umfasst im Wesentlichen ein Motorgehäuse4.1 und eine in dem topfartigen Motorgehäuse mit einem Ende drehbar gelagerte Ankerwelle4.2 mit Ankerwicklung4.3 und Kommutator4.4 . Im Inneren des Motorgehäuses4.1 ist weiterhin ein bei der dargestellten Ausführung von Permanentmagneten gebildeter und mit der Ankerwicklung4.2 zusammen wirkender Stator4.5 vorgesehen. Die Ankerwelle4.2 reicht mit ihrem der Ankerwicklung4.3 entfernt liegende Ende in das Getriebegehäuse3 hinein und ist dort in einem nicht dargestellten Lager ebenfalls drehbar gelagert. Zwischen diesem Ende und dem Kommutator4.4 ist die Ankerwelle4.2 mit einer Schnecke4.6 versehen. - Das aus einem metallischen Material, beispielsweise unter Verwendung einer geeigneten Spritzgusstechnik mit einem Gehäuseboden
3.1 und mit einer Umfangswand3.2 schalenartig hergestellte Getriebegehäuse3 dient zur Aufnahme von unterschiedlichen Funktions- und Getriebeelementen, nämlich u.a. zur Aufnahme eines mit der Schnecke4.6 zusammenwirkenden Schneckenrades5 an einer im Getriebegehäuse3 drehbar gelagerten Ausgangswelle5.1 des Hilfsantriebes1 , einer an der Ausgangswelle5.1 vorgesehenen Steuerscheibe5.2 sowie einer elektrischen Steuerplatine6 , die auch mit dem Kommutator4.1 zusammenwirkende Bürstenkontakte aufweist, wie dies dem Fachmann an sich bekannt ist. - Mit
7 ist ein Deckel bezeichnet, mit dem das Getriebegehäuse3 an seiner dem Gehäuseboden3.1 gegenüber liegenden offenen Seite nach der Montage des Getriebes2 bzw. des elektromotorischen Antriebs1 verschlossen ist. Der Deckel7 ist als Formteil aus Kunststoff ausgebildet, und zwar ebenfalls im Wesentlichen schalenförmig mit einem Deckelboden7.1 und einer Umfangswand7.2 , die an ihrem freien Rand, der bei montiertem Deckel7 gegen den Rand der Umfangswand3.2 des Getriebegehäuses3 anliegt mit einer umlaufenden Dichtung8 versehen ist. An die Umfangswand7.2 ist eine Verlängerung9 angeformt, die an ihrem freien Ende einen buchsenartigen Anschlussbereich10 zum Anschließen des elektromotorischen Hilfsantriebs1 an das elektrische Bordnetz eines Fahrzeugs bildet. - In der Verlängerung
9 sowie insbesondere auch im Deckelboden7.1 sind im Kunststoffmaterial eingebettete, d.h. mit diesem Material umspritzte elektrische Leiter oder Leiterbahnen vorgesehen, die in der5 mit unterbrochenen Linie bei 11 angedeutet sind und am Anschlussbereich10 die elektrischen Kontakte zum Anschließen an das fahrzeugseitige Bordnetz in einer den jeweiligen Kundenwünschen entsprechenden Anordnung oder Belegung sowie zugleich auch interne Kontakte bilden, über die bei montiertem elektromotorischen Hilfsantrieb1 bzw. Getriebe2 die erforderlichen elektrischen Verbindungen zum Getriebegehäuse3 bzw. zu dort vorgesehenen Komponenten erreicht werden. - Bei der dargestellten Ausführungsform sind am Deckel
7 insgesamt drei interne Kontakte vorgesehen, und zwar die beiden Kontakte12 und13 , die zungenartig ausgebildet mit ihren Oberflächenseiten in Ebenen senkrecht zum Deckelboden7.1 angeordnet sind und über die offene Seite des schalenartigen Deckels7 vorstehen, sowie ein weiterer, ebenfalls zungenartiger und mit seinen Oberflächenseiten bei noch nicht montiertem Deckel7 in Ebenen senkrecht zum Deckelboden7.1 angeordneter Kontakt14 , der ebenfalls über die offenen Seite des Deckels vorsteht. - Der Kontakt
14 ist in der Mitte ausgehend von seinem freien Rand in Richtung zum Deckelboden7.1 hin mit einem Schlitz15 versehen ist, sodass er beidseitig von dem Schlitz15 zwei Kontaktabschnitte14.1 und14.2 bildet. - Die in den Figuren nur angedeuteten, insbesondere im Deckelboden
7.1 sowie in der Verlängerung9 verlaufenden und mit dem Kunststoff des Deckels7 umspritzten Leiter11 sind Einlegeteile, die auch die äußeren Kontakte des Anschlussbereichs10 sowie die internen Kontakte12 ,13 und14 bilden und aus einem hierfür geeigneten metallischen Werkstoff bestehen. Der Deckel7 ist somit ein Dreikomponenten-Kunststoffteil, welches die die äußeren Kontakte und inneren Kontakte12 ,13 und14 bildenden metallischen Einlegeteile sowie auch die ein- und angespritzte Dichtung8 , z.B. aus EPDM, enthält. Da die Kontakte12 ,13 und14 zungenartig und völlig flach ausgebildet und mit ihren Oberflächenseiten senkrecht zum Deckelboden7.1 orientiert sind bzw. in einer Achsrichtung orientiert sind, in der das Entformen des Deckels7 nach dem Spritzgießen erfolgt, und auch keine Hinterschnitten bilden, ist bei einfacher Ausbildung des für die Herstellung des Deckels7 verwendeten Formwerkzeugs auch ein einfaches Entformen des jeweiligen Deckels7 möglich. - Die beiden Kontakte
12 und13 dienen beispielsweise zum Anschluss des Elektromotors4 an das fahrzeugseitige Bordnetz bei unterschiedlichen Wischstufen und sind bei montiertem elektromotorischen Hilfsantrieb1 mit jeweils einem Gegenkontakt an der im Getriebegehäuse3 untergebrachten Platine6 verbunden, - Über den Kontakt
14 erfolgt der Masseanschluss, d.h. die Verbindung mit dem aus dem metallischen Werkstoff hergestellten Getriebegehäuse3 . Hierfür ist am Getriebegehäuseboden3.1 ein Gegenkontakt oder Kontaktbereich16 vorgesehen, der von einem einstückig mit dem Getriebegehäuse3 hergestellten und über die Innenseite des Gehäusebodens3.1 wegstehenden Vorsprung17 mit zwei Schrägflächen18 und19 gebildet ist. Die Ebenen der Schrägflächen18 und19 schließen einen spitzen Winkelα , miteinander ein, d.h. bei der dargestellten Ausführungsform einen Winkelα im Bereich zwischen 4° und 40°, vorzugsweise im Bereich zwischen 10° und 24°, beispielsweise einen Winkelα von 17° bzw. etwa 17°. Mit einer gedachten BezugsebeneBE senkrecht zum Gehäuseboden3.1 schließt die Ebene der Schrägfläche18 oder19 einen Winkel ß von 2° bis 20°, vorzugsweise einen Winkel im Bereich von 5° bis 12°, beispielsweise einen Winkel von 8,5° bzw. etwa 8,5° ein. - Die Schrägflächen
18 und19 sind weiterhin so ausgebildet, dass der obere Rand der Schrägflächen in etwa auf der Schnittlinie der beiden Ebenen dieser Schrägflächen oder aber bezogen auf den Deckelboden7.1 oberhalb dieser Schnittlinie liegt. - Dem unteren, dem Gehäuseboden
3.1 benachbarten Ende jeder Schrägfläche18 und19 ist eine Nut20 (Schrägfläche18 ) bzw. 21 (Schrägfläche19 ) zugeordnet, die im Vorsprung17 so ausgebildet ist, dass sie zu der entsprechenden Schrägfläche18 bzw.19 hin offen ist, eine Breite aufweist, die etwa gleich oder geringfügig größer ist als die Dicke des für den Kontakt14 verwendeten Flachmaterials, und deren seitliche Begrenzungsflächen mit der EbeneBE einen Winkel kleiner als den Winkelα einschließen, beispielsweise parallel zu der EbeneBE ausgebildet sind. - Der beschriebene Kontaktbereich
16 ist ebenfalls so ausgeführt, dass Hinterschneidungen vermieden sind, die ein Entformen des Gehäuses3 bei dessen Herstellung unmöglich machen oder zumindest erschweren würden. - Der Kontakt
14 am Deckel7 sowie der Vorsprung17 am Getriebegehäuse3 sind weiterhin zu einander passend so angeordnet, dass beim Aufsetzen bzw. Aufdrücken des Deckels7 , der mit Führungs- oder Zentrierzapfen22 in entsprechenden Zentrieröffnungen23 am Gehäuse3 zentriert in einer FügerichtungA geführt ist, die beiden Abschnitte14.1 und14.2 des Kontaktes14 jeweils gegen eine Schrägfläche18 bzw.19 zur Anlage kommen, beispielsweise der Abschnitt14.1 gegen die Schrägfläche18 und der Abschnitt 19.2 gegen die Schrägfläche19 , sodass beim weiteren Aufschieben bzw. Aufdrücken des Deckels7 die Abschnitte14.1 und14.2 an den gegenläufigen Schrägflächen18 und19 auseinander gespreizt werden und allein schon hierdurch eine Masseverbindung zwischen dem Kontakt14 und dem Getriebegehäuse3 hergestellt wird. Die FügerichtungA ist dabei durch die parallelen Achsen der Führungs- oder Zentrierzapfen22 definiert. - Unmittelbar vor dem endgültigen Verbinden des Deckels
7 mit dem Getriebegehäuse3 bewegt sich aber jeder Kontaktabschnitt14.1 und14.2 mit seinem freien, vorauseilenden Ende in die der jeweiligen Schrägfläche18 bzw.19 zugeordnete Nut20 und21 , wobei insbesondere durch den außen liegenden, als Gegenlager wirkenden Rand20.1 bzw.21.1 jeder Nut20 bzw.21 der jeweilige Kontaktabschnitt14.1 bzw.14.2 an seinem in die Nut20 bzw.21 eingeführten freien Ende in Richtung zur EbeneBE zurückverformt wird und sich hierdurch durch federndes Anliegen des jeweiligen Kontaktabschnitts14.1 bzw.14.2 sowohl gegen die Schrägfläche18 bzw.19 , als auch gegen den äußeren Nutenrand20.1 bzw.21.1 die angestrebte zuverlässige und dauerhafte elektrische Verbindung zwischen dem Kontakt14 und dem Getriebegehäuse3 ergibt. - Durch die in den Zentrieröffnungen geführten Zentrierzapfen wird auch verhindert, dass der Deckel
7 relativ zum Getriebegehäuse3 durch die auf die Schrägflächen18 ,19 aufgleitenden Kontaktabschnitte14.1 bzw.14.2 beim Fügen verschoben wird. - Wie die Figuren zeigen, bildet der Vorsprung
17 in seinem mittleren Bereich, d.h. dort, wo die beiden Schrägflächen18 und19 einander benachbart sind, seitlich von jeder Schrägfläche18 und19 eine Führungsfläche18.1 bzw.19.1 für die dem Schlitz15 zugewandte Längsseite des jeweiligen Kontaktabschnitts14.1 zw. 14.2, sodass ein sicheres Aufschieben des Kontaktes14 auf den Kontaktbereich16 ohne die Gefahr eines Ausweichens erreicht ist. - Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne das dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Hilfsantrieb
- 2
- Getriebe
- 3
- Getriebegehäuse
- 3.1
- Gehäuseboden
- 3.2
- Gehäuseumfangwand
- 3.3
- Flansch
- 4
- Elektromotor
- 4.1
- Motorgehäuse
- 4.2
- Ankerwelle
- 4.3
- Ankerwicklung
- 4.4
- Kommutator
- 4.5
- Stator
- 4.6
- Schnecke
- 5
- Schneckenrad
- 5.1
- Ausgangswelle
- 5.2
- Steuerscheibe
- 6
- Steuerplatine
- 7
- Deckel
- 7.1
- Deckelboden
- 7.2
- Deckelrand
- 8
- umlaufende Dichtung
- 9
- Verlängerung
- 10
- äußerer Anschlussbereich
- 11
- Leiter
- 12, 13, 14
- Kontakt
- 14.1, 14.2
- Kontaktabschnitt
- 15
- Schlitz
- 16
- Kontaktbereich für Kontakt
14 im Getriebegehäuse - 17
- Vorsprung
- 18, 19
- Schrägfläche
- 18.1, 19.1
- Führungsfläche
- 20, 21
- Nut
- 20.1, 21.1
- äußerer Nutenrand
- 22
- Führungs- und Zentrierstift
- 23
- Zentrieröffnung
- A
- Fügerichtung
- BE
- Ebene
- α, β
- Neigungswinkel der Schrägflächen
18 ,19 gegenüber der Ebene BE
Claims (17)
- Elektromotorischer Hilfsantrieb (1), mit wenigstens einem ersten Gehäuseteil (3) und mit wenigstens einem durch Aufsetzen in einer Fügerichtung (A) an dem ersten Gehäuseteil (3) befestigbaren zweiten Gehäuseteil (7), sowie mit einer beim Fügen der Gehäuseteile (3, 7) hergestellten elektrischen Verbindung innerhalb des Gehäuses über einen wenigstens eine Kontaktfläche aufweisenden Kontaktbereich (16) an dem ersten Gehäuseteil (3) und über wenigstens einen gegen die Kontaktfläche anliegenden Kontakt (14) oder Kontaktabschnitt (14.1, 14.2) am zweiten Gehäuseteil (7), dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Kontaktfläche als Schrägfläche (18, 19) ausgebildet ist, die mit der Fügerichtung (A) oder einer die Fügerichtung (A) einschließenden Ebene (BE) einen spitzen Winkel (β) kleiner als 45° einschließt, der sich zu der dem zweiten Gehäuseteil (7) abgewandten Seite hin öffnet, dass der wenigstens eine Kontakt (14) oder Kontaktabschnitt (14.1, 14.2) am zweiten Gehäuseteil (7) von diesem in der Fügerichtung (A) wegstehend mit einem freien Ende ausgeführt ist, und dass nach dem Fügen der Gehäuseteile (3, 7) der wenigstens eine Kontakt (14) oder Kontaktabschnitt (14.1, 14.2) in einer Biegerichtung quer zu seiner Längserstreckung gebogen gegen die Schrägfläche (18, 19) seitlich anliegend mit der Fügerichtung (A) ebenfalls einen spitzen Winkel (β) kleiner als 45° einschließt.
- Hilfsantrieb nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens einen die Kontaktfläche bildenden Schrägfläche (18, 19) wenigstens ein Gegenlager (20.1, 21.1) für den wenigstens einen Kontakt (14) oder Kontaktabschnitt (14.1, 14.2) zugeordnet ist, und dass nach dem Fügen der Gehäuseteile (3, 7) der wenigstens eine Kontakt (14) oder Kontaktabschnitt (14.1, 14.2) am zweiten Gehäuseteil (7) entgegen der Biegerichtung rückgebogen gegen das wenigstens eine Gegenlager (20.1, 21.1) anliegt. - Hilfsantrieb nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Kontakt (14) oder Kontaktabschnitt (14.1, 14.2) mit seiner der Schrägfläche (18, 19) abgewandten Seite gegen das Gegenlager (20.1, 21.1) anliegt. - Hilfsantrieb nach einem der
Ansprüche 1 bis3 , dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine als Kontaktfläche ausgebildete Schrägfläche (18, 19) mit der Fügerichtung (A) oder der die Fügerichtung (A) einschließenden Ebene (BE) einen Winkel (β) von 2° bis 20°, vorzugsweise einen Winkel (β) von 5° bis 12°, einschließt. - Hilfsantrieb nach einem der
Ansprüche 1 bis4 , dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Kontakt (14) oder Kontaktabschnitt (14.1, 14.2) zungenartig ausgebildet ist. - Hilfsantrieb nach einem der
Ansprüche 1 bis5 , dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Kontakt (14) zumindest zwei sich jeweils in Fügerichtung (A) erstreckende, voneinander getrennte Kontaktabschnitte (14.1, 14.2) bildet, und dass für jeden Kontaktabschnitt (14.1, 14.2) am Kontaktbereich (16) eine eigenständige als Kontaktfläche ausgebildete Schrägfläche (18, 19) vorgesehen ist. - Hilfsantrieb nach
Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägflächen (18, 19) gegensinnig gegenüber der Fügerichtung (A) oder der diese Fügerichtung (A) einschließenden Bezugsebene (BE) derart geneigt sind, dass die Ebenen der Schrägflächen (18, 19) einen zweiten spitzen Winkel miteinander einschließen, der sich zu der dem zweiten Gehäuseteil (7) abgewandten Seite hin öffnet. - Hilfsantrieb nach einem der
Ansprüche 2 bis7 , dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Gegenlager (20.1, 21.1) eine Anlagefläche für die der Schrägfläche (18, 19) abgewandte Seite des wenigstens einen Kontakts (14) oder Kontaktabschnitts (14.1, 14.2) bildet, die eine Neigung in Bezug auf die Fügerichtung (A) aufweist, die kleiner ist als die Neigung der zugehörigen Schrägfläche (18, 19). - Hilfsantrieb nach einem der
Ansprüche 2 bis8 , dadurch gekennzeichnet, dass an sämtlichen Schrägflächen (18, 19) jeweils wenigstens ein Gegenlager (20.1, 21.1) vorgesehen ist. - Hilfsantrieb nach einem der
Ansprüche 2 bis9 , dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Gegenlager (20.1, 21.1) von einer Nut (20, 21)oder einer nutenartigen Vertiefung gebildet ist, in die der wenigstens eine Kontakt mit seinem freien Ende hineinreicht. - Hilfsantrieb nach
Anspruch 10 , dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die der jeweiligen Schrägfläche (18, 19) entfernt liegende und seine Anlage für die der Schrägfläche (18, 19) abgewandte Seite des wenigstens einen Kontakts (14) oder Kontaktabschnitts (14.1, 14.2) bildende Begrenzungsfläche der Nut (20, 21) oder nutenförmigen Vertiefung eine Neigung in Bezug auf die Fügerichtung (A) aufweist, die kleiner ist als die Neigung der zugehörigen Schrägfläche (18, 19). - Hilfsantrieb nach
Anspruch 11 , dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägflächen (18, 19) an einem Vorsprung (17) des ersten Gehäuseteils (3), vorzugsweise an einem am Boden (3.1) des ersten Gehäuseteils (3) angeformten Vorsprung (17), vorgesehen sind. - Hilfsantrieb nach einem der
Ansprüche 1 bis12 , dadurch gekennzeichnet, dass das erste Gehäuseteil (3) aus einem metallischen Werkstoff gefertigt ist, und dass die von dem wenigstens einen Kontakt (14) oder Kontaktabschnitt (14.1, 14.2) und dem Kontaktbereich (16) gebildete elektrische Verbindung ein Masseanschluss zwischen dem ersten Gehäuseteil (3) und dem zweiten Gehäuseteil (7) oder einem am bzw. im zweiten Gehäuseteil (7) vorgesehenen elektrischen Leiter (11) ist. - Hilfsantrieb nach einem der
Ansprüche 1 bis13 , dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Gehäuseteil (7) aus Kunststoff gefertigt ist. - Hilfsantrieb nach
Anspruch 14 , dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Kontakt (14) oder Kontaktabschnitt (14.1, 14.2) Bestandteil eines im bzw. am zweiten Gehäuseteil (7) vorgesehenen Leiters (11) ist. - Hilfsantrieb nach einem der
Ansprüche 1 bis15 , dadurch gekennzeichnet, dass das erste Gehäuseteil (3) ein Getriebegehäuse und das zweite Gehäuseteil (7) ein Deckel des Getriebegehäuses sind. - Hilfsantrieb nach einem der
Ansprüche 1 bis16 , dadurch gekennzeichnet, dass der Hilfsantrieb (1) als Scheibenwischerantrieb ausgebildet ist.
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