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DE202018107326U1 - Halterahmen für einen Steckverbinder - Google Patents

Halterahmen für einen Steckverbinder Download PDF

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DE202018107326U1
DE202018107326U1 DE202018107326.5U DE202018107326U DE202018107326U1 DE 202018107326 U1 DE202018107326 U1 DE 202018107326U1 DE 202018107326 U DE202018107326 U DE 202018107326U DE 202018107326 U1 DE202018107326 U1 DE 202018107326U1
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/516Means for holding or embracing insulating body, e.g. casing, hoods
    • H01R13/518Means for holding or embracing insulating body, e.g. casing, hoods for holding or embracing several coupling parts, e.g. frames

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Abstract

Halterahmen (1) für einen Steckverbinder zur Aufnahme mehrerer Kontakteinsätze (2), mit einem Grundrahmen (3), der zwei einander gegenüberliegende Seitenwände (4, 4') und zwei ebenfalls einander gegenüberliegende Stirnwände (5, 5') aufweist, wobei die beiden Stirnwände (5, 5') senkrecht zu den Seitenwänden (4, 4') angeordnet sind,
wobei an den beiden Seitenwände (4, 4') jeweils mindestens zwei elastische Federarme (6, 6') vorgesehen sind, in denen jeweils mindestens ein Aufnahmebereich (8, 8') für einen Rastvorspung (9, 9') eines Kontakteinsatzes (2) ausgebildet ist, und
wobei an mindestens einer Stirnwand (5, 5') ein Flanschabschnitt (10, 10') angeordnet ist, der einen metallischen Anschlusskontakt (11) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Grundrahmen (3) aus einem elektrisch nicht leitenden oder schlecht leitenden Material besteht,
dass in mindestens einer Seitenwand (4, 4') eine Kavität (12) ausgebildet und in der Kavität (12) mindestens ein metallisches Verbindungselement (14) angeordnet ist,
wobei die Kavität (12) so angeordnet und das mindestens eine metallische Verbindungselement (14) so ausgebildet ist, dass über das Verbindungselement (14) eine elektrisch leitende Verbindung von mindestens einem Auflagebereich (15) zu dem mindestens einen metallischen Anschlusskontakt (11) des Flanschabschnitts (10, 10') besteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Halterahmen für einen Steckverbinder zur Aufnahme mehrerer Kontakteinsätze, mit einem Grundrahmen, der zwei einander gegenüberliegende Seitenwände und zwei ebenfalls einander gegenüberliegende Stirnwände aufweist, wobei die beiden Stirnwände senkrecht zu den Seitenwänden angeordnet sind. An den beiden Seitenwände sind jeweils mindestens zwei elastische Federarme vorgesehen, in denen jeweils ein Aufnahmebereich für einen Rastvorsprung eines Kontakteinsatzes ausgebildet ist. Außerdem ist an mindestens einer Stirnwand ein Flanschabschnitt angeordnet, der einen metallischen Anschlusskontakt aufweist.
  • Derartige Halterahmen dienen zur Aufnahme mehrerer, in den Halterahmen einsetzbarer Kontakteinsätze, die aus einem Isolierkörper mit rechteckigem Querschnitt bestehen, in dem unterschiedliche Kontaktelemente angeordnet sein können. Dadurch, dass die Kontakteinsätze einzeln in den Halterahmen eingesetzt werden können, besteht die Möglichkeit, einen Halterahmen je nach Einsatzzweck mit unterschiedlichen Kontakteinsätzen zu bestücken. Der Halterahmen mit den Kontakteinsätzen ist somit modulartig aufgebaut. Der fertig bestückte Halterahmen, in dem die jeweiligen Kontakteinsätze eingesetzt sind, kann in ein Gehäuseteil eines Steckverbinders eingesetzt und befestigt werden, wobei der Steckerverbinder zur Befestigung mit einem korrespondierenden Gegensteckverbinder dient.
  • Aus der Praxis sind verschiedene Arten von Halterahmen bekannt, die ein modulares Einsetzen einzelner Kontakteinsätze ermöglichen. So gibt es Halterahmen, die aus zwei gelenkig miteinander verbundenen Rahmenhälften bestehen, wobei die Kontakteinsätze im geöffneten Zustand des Halterahmens in entsprechende Ausnehmungen im Halterahmen eingesetzt und im geschlossenen Zustand des Halterahmens formschlüssig in ihrer Position gehalten werden. Daneben gibt es Halterahmen, die einen festen Grundrahmen aufweisen, in den die einzelnen Kontakteinsätze in einem ersten Schritt ebenfalls in entsprechende Ausnehmungen eingesetzt werden. Zur Halterung und Befestigung der Kontakteinsätze in dem Grundrahmen wird in einem zweiten Schritt ein Befestigungsbügel am Grundrahmen fixiert. Der Befestigungsbügel übergreift dabei Vorsprünge, die an den Stirnseiten der Kontakteinsätze ausgebildet sind und in entsprechende Ausnehmungen am oberen Rand des Grundrahmens eingreifen.
  • Aus der EP 1 801 927 B1 ist ein Halterahmen für einen Steckverbinder bekannt, der einteilig ausgebildet ist und aus einem Kunststoffmaterial besteht. Zur Befestigung der in den Halterahmen einzusetzenden Kontakteinsätze weisen die beiden einander gegenüberliegenden Seitenwände des Halterahmens mehrere durch Schlitze getrennte elastische Wandsegmente auf, in denen jeweils eine fensterartige Öffnung ausgebildet ist. Dadurch kann ein Kontakteinsatz mit seinen an den Stirnseiten ausgebildeten Rastvorsprüngen zwischen zwei einander gegenüberliegenden Wandsegmenten eingeschoben werden, bis die beiden Rastvorsprünge in die einander gegenüberliegenden fensterartigen Öffnungen einrasten. Nachteilig ist dabei jedoch, dass der Halterahmen vollständig aus Kunststoff besteht, so dass er nicht zur Schutzerdung geeignet ist, wenn der Halterahmen in ein metallisches Steckverbindergehäuse eingebaut wird.
  • Die DE 10 2013 112 976 B4 schlägt daher einen Halterahmen vor, der aus mehreren Bauteilen besteht. Neben einem aus einem elektrisch leitfähigen Material, beispielsweise Zinkdruckguss bestehenden Grundrahmen weist der Halterahmen zwei einander gegenüberliegende Wangenteile auf, die jeweils mehrere durch Schlitze voneinander getrennte federelastische Laschen aufweisen. In den Laschen ist jeweils ein Rastfenster zur Aufnahme einer korrespondierenden Rastnase eines Kontakteinsatzes ausgebildet. Die Wangenteile bestehen dabei vorzugsweise aus einem federelastischen Blech, so dass die Laschen entsprechende federelastische Eigenschaften aufweisen, die ein Einführen der Kontakteinsätze zwischen zwei einander gegenüberliegenden Laschen ermöglichen, bis die an den Kontakteinsätzen ausgebildeten Rastnasen in die Rastfenster der Laschen einrasten.
  • Da bei diesem bekannten Halterahmen der Grundrahmen aus einem elektrisch leitfähigen Material besteht, kann über den Grundrahmen eine Schutzerdung realisiert werden, indem ein in den Halterahmen eingesetztes PE-Modul über den Grundrahmen mit einem metallischen Steckverbindergehäuse elektrisch leitend verbunden wird. Aus fertigungstechnischen und ökonomischen Gründen ist die Verwendung eines Grundrahmens aus Metall, insbesondere aus einer Zinklegierung, jedoch nachteilig.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Halterahmen zur Verfügung zu stellen, der einerseits einfach herstellbar ist, andererseits jedoch auch beim Einbau in ein metallisches Steckverbindergehäuse eine Schutzerdung ermöglicht. Dabei soll das Einsetzen einzelner Kontakteinsätze in den Halterahmen sowie das Auswechseln von Kontakteinsätzen weiterhin einfach möglich sein.
  • Diese Aufgabe ist bei dem eingangs beschriebenen Halterahmen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Der erfindungsgemäße Halterahmen ist zunächst dadurch gekennzeichnet, dass der Grundrahmen aus einem elektrisch nicht leitenden oder schlecht leitenden Material besteht. Vorzugsweise besteht der Grundrahmen aus einem Polymerwerkstoff bzw. Kunststoff, der nicht elektrisch leitfähig ist oder eine im Vergleich zu einem Metall schlechte Leitfähigkeit aufweist. Der Grundrahmen kann so insbesondere durch Spritzgießen hergestellt werden. Hierdurch wird eine einfache Herstellung des Grundrahmens ermöglicht.
  • In mindestens einer Seitenwand ist dabei eine Kavität ausgebildet, in der mindestens ein metallisches Verbindungselement angeordnet ist. Die Kavität ist dabei so angeordnet und das mindestens eine Verbindungselement so ausgebildet, dass über das metallische Verbindungselement eine Schutzerdung ermöglicht wird. Hierzu besteht über das metallische Verbindungselement eine elektrisch leitende Verbindung zwischen mindestens einem Auflagebereich und dem mindestens einen metallischen Anschlusskontakt des Flanschabschnitts. Über den Flanschabschnitt kann dann sowohl die mechanische Befestigung als auch die elektrische Verbindung zu dem den Halterahmen aufnehmenden Steckverbindergehäuse realisiert werden. Im Unterschied zu dem aus der DE 10 2013 112 976 B4 bekannten Halterahmen, bei dem der Grundrahmen aus einem elektrisch leitenden Material besteht, ist bei dem erfindungsgemäßen Halterahmen eine Schutzerdung direkt über das Material des Grundrahmens nicht möglich, da der Grundrahmen aus einem elektrisch nicht leitenden oder schlecht leitenden Material besteht. Die für die Schutzerdung erforderlich leitende Verbindung wird hier durch das metallische Verbindungselement realisiert, das in die Kavität im Grundrahmen eingebracht ist.
  • Der zuvor genannte Auflagebereich des metallischen Verbindungselements ermöglicht dabei die elektrische Kontaktierung eines metallischen Kontaktbereichs eines in den Halterahmen eingesetzten entsprechenden Kontakteinsatzes, der die Funktion eines Erdungsmoduls bzw. PE-Moduls (Protection Earth) aufweist. Vorzugsweise ist dazu der Auflagebereich am in Einführrichtung eines Kontakteinsatzes oberen, freien Rand mindestens einer Seitenwand angeordnet ist, so dass der Auflagebereich besonders einfach von dem Kontaktbereich des PE-Moduls kontaktiert werden kann. Weist das PE-Modul einen Kontaktbereich auf, der sich beispielsweise etwas nach Innen in den Halterahmen erstreckt, so kann der Auflagebereich des metallischen Verbindungselements korrespondierend dazu auch an der Innenseite einer Seitenwand ausgebildet sein. Wird ein PE-Modul in den Halterahmen eingesetzt, so kontaktiert es mit seinem metallischen Kontaktbereich den mindestens einen Auflagebereich des metallischen Verbindungselements, so dass über das Verbindungselement eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem eingesetzten PE-Modul und dem mindestens einen metallischen Anschlusskontakt im Flanschabschnitt hergestellt wird.
  • Vorzugsweise ist nicht nur in mindestens einer Seitenwand sondern auch in mindestens einer Stirnwand eine Kavität ausgebildet, wo die Kavitäten dann miteinander verbunden sind und das mindestens eine metallische Verbindungselement in beiden Kavitäten angeordnet ist. Die Kavitäten können insbesondere als nach Innen offene Nuten an der Innenseite der Seitenwand und der Innenseite der Stirnwand ausgebildet sein. Daneben ist es jedoch auch möglich, dass die Kavitäten an der Außenseite der Seitenwand bzw. der Stirnwand oder im Inneren der Seitenwand und der Stirnwand ausgebildet sind.
  • Zuvor ist ausgeführt worden, dass in mindestens einer Seitenwand eine Kavität und in mindestens einer Stirnwand ebenfalls eine Kavität ausgebildet ist, wobei die Kavitäten miteinander verbunden sind. Vorzugsweise ist eine entsprechende Kavität nicht nur in einer Seitenwand und einer Stirnwand, sondern in beiden Seitenwänden und beiden Stirnwänden ausgebildet. Dabei ist zumindest die Kavität einer Seitenwand mit der Kavität einer Stirnwand verbunden. Vorzugsweise sind die Kavitäten so ausgebildet bzw. angeordnet, dass sie zusammen eine umlaufende Kavität in den beiden Seitenwände und den beiden Stirnwände bilden. Das mindestens eine metallische Verbindungselement ist dabei so ausgebildet, dass eine elektrisch leitende Verbindung von jeweils mindestens einem Auflagebereich am oberen, freien Rand der beiden Seitenwände zu dem mindestens einen Anschlusskontakt besteht.
  • Weist der Halterahmen gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung nicht nur einen Flanschabschnitt sondern zwei Flanschabschnitte auf, wobei an beiden Stirnwänden jeweils ein Flanschabschnitt mit einem metallischen Anschlusskontakt angeordnet ist, so sind die Auflagebereiche des mindestens einen metallischen Verbindungselements an beiden Seitenwänden vorzugsweise auch mit beiden Anschlusskontakten elektrisch leitend verbunden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Halterahmens weist der mindestens eine Flanschabschnitt mindestens ein metallisches Kontaktelement auf, das zumindest mit dem metallischen Verbindungselement in elektrisch leitendem Kontakt steht. Vorzugsweise kontaktiert das metallische Kontaktelement auch den metallischen Anschlusskontakt. Der metallische Anschlusskontakt und das mindestens eine metallische Kontaktplatte können beispielsweise miteinander vernietet, verlötet oder verschweißt sein. Alternativ oder zusätzlich ist eine elektrisch Verbindung zwischen metallischem Verbindungselement und metallischen Anschlusskontakt auch durch Verrasten oder Verlappen möglich. Weißt der erfindungsgemäße Halterahmen zwei Flanschabschnitte und zwei metallische Anschlusskontakte auf, so ist vorzugsweise auch am zweiten Flanschabschnitt mindestens ein metallisches Kontaktelement angeordnet, das mit dem zweiten Anschlusskontakt verbunden ist. Als metallisches Kontaktelement kann beispielsweise eine Kontaktplatte vorgesehen sein, deren Abmessung im Wesentlich der Abmessung des Flanschabschnitts entspricht.
  • Die elektrisch leitende Verbindung zwischen dem metallischen Anschlusskontakt bzw. den metallischen Kontaktelementen und dem metallischen Verbindungselement kann entweder nur durch Formschluss oder zusätzlich ebenfalls durch Nieten, Löten, Verrasten, Verlappen oder Schweißen realisiert sein. Auch ein Stoffschluss zwischen dem metallischen Verbindungselement und dem Anschlusskontakt bzw. dem Kontaktelement ist grundsätzlich denkbar. Jedenfalls ist die elektrische Verbindung zwischen dem metallischen Verbindungselement und dem metallischen Anschlusselement so realisiert, dass über das metallische Verbindungselement und den metallischen Anschlusskontakt eine sichere und dauerhafte elektrische Verbindung besteht, so dass auf diesem Wege eine Schutzerdung erreicht werden kann.
  • Eingangs ist ausgeführt worden, dass an den beiden Seitenwände des Grundrahmens jeweils mindestens zwei elastische Federarme angeordnet sind, in denen jeweils ein Aufnahmebereich für einen Rastvorsprung eines Kontakteinsatzes ausgebildet ist. Die Federarme können dabei als separate Teile an der jeweiligen Seitenwand befestigt sein oder einteilig mit der Seitenwand ausgebildet sind. Sind die Federarme einteilig mit der Seitenwand ausgebildet, so ist zwischen zwei benachbarten Federarmen jeweils ein Schlitz in die Seitenwand eingebracht, so dass die Federarme ausgelenkt werden können. Sind die Federarme als separate Teile an der jeweiligen Seitenwand befestigt, beispielsweise verrastet oder vernietet, so können die Federelemente aus einem anderen Material als der Grundrahmen besteht, beispielsweise aus eine Federstahl hergestellt sein. Die Federarme stehen dann über den oberen Rand der Seitenwände über, so dass ein Kontakteinsatz mit seinen Rastvorsprüngen in die Aufnahmebereiche der Federarme eingreifen und verrasten kann. Die Seitenwände können dann eine relative geringe Höhe aufweisen, so dass der Grundrahmen mit den seitlichen Flanschabschnitten dann die Form eines umlaufenden Kragens haben kann, wobei die Seitenwände und die Stirnwände unterschiedliche Höhen aufweisen können.
  • Die Aufnahmebereiche sind dabei von ihren Abmessungen vorzugsweise auf die Abmessungen der zugeordneten Rastvorsprünge abgestimmt. Vorzugsweise weisen die Aufnahmebereiche einer Seitenwand alle dieselben Abmessungen auf, so dass ein Kontakteinsatz an verschiedenen Positionen eines entsprechend großen Grundrahmens eingesteckt werden kann. Die Aufnahmebereiche in einander gegenüberliegenden Federarmen bzw. in den beiden einander gegenüberliegenden Seitenwänden können dagegen auch unterschiedliche Abmessungen aufweisen, so dass eine Kodierung zwischen dem Halterahmen und den Kontakteinsätzen realisiert werden kann, durch die das Einsetzen der Kontakteinsätze nur in einer vorgegebenen Orientierung möglich ist.
  • Die Aufnahmebereiche in den elastischen Federarmen können, rahmenartig geschlossen sein oder auch nur zwei einander gegenüberliegende Stege oder Rippen aufweisen, durch die ein Rastvorsprung eines in den Halterahmen eingesetzten Kontakteinsatzes in Einführrichtung bzw. entgegengesetzt zur Einführrichtung festgelegt ist, so dass der Kontakteinsatz im Halterahmen fixiert ist.
  • Sind die Aufnahmebereiche in den elastischen Federarmen rahmenartig geschlossen, so können sie, wie im Stand der Technik bekannt, als offene Fenster ausgebildet sein. Alternativ dazu ist es auch möglich, dass die Aufnahmebereiche als an ihrer Außenseite von einer dünnen Wand verschlossene Fenster ausgebildet sind, so dass die Rastvorsprünge der Kontakteinsätze zwar in die Aufnahmebereiche eingreifen und damit in den Aufnahmebereichen gehalten werden, die Aufnahmebereiche jedoch nicht durchgreifen. Die Rastvorsprünge der Kontakteinsätze sind dann nicht von der Außenseite des Halterahmens aus zugänglich.
  • Um das Einstecken der Kontakteinsätze in den Halterahmen zu vereinfachen, ist gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen, dass auf der Innenseite der elastischen Federarme im Bereich oberhalb der Aufnahmebereiche zwei Führungsstege ausgebildet sind. Die Führungsstege dienen dabei zur Führung der Kontakteinsätze bzw. der Rastvorsprünge beim Einsetzen der Kontakteinsätze in den Halterahmen, so dass die Rastvorsprünge einfach in die Aufnahmebereiche einrasten können, wenn die Kontakteinsätze entsprechend weit in den Halterahmen eingedrückt sind. Hierzu verlaufen die Führungsstege in Einführrichtung des Kontakteinsatzes V-förmig oder parallel zueinander. Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weisen die elastischen Federarme im Bereich oberhalb der Aufnahmebereiche eine Einführschräge auf, wodurch das Einführen der Kontakteinsätze in den Halterahmen weiter erleichtert wird.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das mindestens eine metallische Verbindungselement als Drahtelement oder als Strombalken ausgebildet, das form- und/oder kraftschlüssig in der mindesten einen Kavität gehalten ist. Bei dieser Variante der Erfindung handelt es sich bei dem metallischen Verbindungselement somit um ein Bauteil, das nach dem Herstellen des Grundrahmens in die Kavität im Grundrahmen eingedrückt bzw. eingeschoben wird. Die form- und/oder kraftschlüssige Halterung des Drahtelements bzw. des Strombalkens in der Kavität kann beispielsweise dadurch realisiert sein, dass der Querschnitt der Kavität geringfügig kleiner als der Querschnitt des Drahtelements bzw. des Strombalkens ist, so dass zwischen der Kavität und dem Drahtelement bzw. dem Strombalken eine Presspassung realisiert ist.
  • Entsprechend einer alternativen, ebenfalls sehr vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besteht das mindestens eine metallische Verbindungselement aus einem leicht schmelzenden Metall, beispielsweise aus Zinn, Zink oder einer entsprechenden Legierung, wobei das Metall durch ein Metallgießverfahren in die Kavität im vorher hergestellten Grundrahmen eingebracht ist. Gemäß dieser Ausführungsvariante wird das metallische Verbindungselement somit nicht als vorher gefertigtes Bauteil in die Kavität eingebracht, sondern in flüssiger Form in die Kavität gegossen, wobei das vorher geschmolzene Metall dann in der Kavität aushärtet und seine endgültige, der Form der Kavität entsprechende Form annimmt.
  • Bei beiden zuvor beschriebenen vorteilhaften Varianten der Erfindung wird der mindestens eine Auflagebereich vorzugsweise direkt von einem Abschnitt des metallischen Verbindungselements gebildet. Ist das metallische Verbindungselement als Drahtelement ausgebildet, so verläuft ein Abschnitt des Drahtelements vorzugsweise am oberen, freien Rand mindestens eines elastischen Federarms. Die Flexibilität des Drahtelements ermöglicht es dabei, dass der jeweilige Federarm zusammen mit dem Abschnitt des Drahtelements etwas ausgelenkt wird, wenn ein Kontakteinsatz in den Halterahmen eingeführt wird.
  • Ist das metallische Verbindungselement durch ein Metallgießverfahren in die Kavitäten im Grundrahmen eingebracht, so wird der mindestens eine Auflagebereich vorzugsweise vom freien Ende mindestens eines in Einführrichtung eines Kontakteinsatzes verlaufenden Abschnitts des metallischen Verbindungselements gebildet. Der Abschnitt verläuft dabei vorzugsweise außerhalb der Federarme einer Seitenwand, insbesondere zwischen zwei benachbarten Federarmen einer Seitenwand, so dass dieser Abschnitt beim Einführen eines Kontakteinsatzes in den Halterahmen nicht ausgelenkt wird.
  • Bei dieser Variante kann der Halterahmen mit dem metallischen Verbindungselement somit durch Spritzgießen des Grundrahmens aus einem nicht leitenden bzw. schlecht leitenden Material, insbesondere aus einem Polymerwerkstoff oder einem Kunststoff, und anschließendes Metallgießen eines leicht schmelzenden Metalls in die Kavitäten im Grundrahmen hergestellt werden. Dadurch kann der Halterahmen sehr einfach und vor allem voll automatisch hergestellt und auf manuelle Herstellungsschritte verzichtet werden. Die Kavitäten in den Seitenwänden und in den Stirnwänden können dabei direkt beim Spritzgießen des Grundrahmens erzeugt werden, wozu in dem Spritzgießwerkzeug entsprechende, zu den Kavitäten korrespondierende Stege vorgesehen sind.
  • Der Halterahmen ist dann besonders einfach herstellbar, wenn der Grundrahmen mit den Seitenwänden und vorzugsweise auch mit Stirnwänden einteilig ausgebildet ist. Dann ist ein weiterer Montageschritt zur Herstellung des Grundrahmens nicht erforderlich. Alternativ ist es jedoch auch möglich, dass die Seitenwände und/oder die Stirnwände des Grundrahmens zunächst als separate Teile hergestellt werden, die dann miteinander zum Grundrahmen verbunden bzw. zusammengesetzt werden. Besonders vorteilhaft ist es dann, wenn auch die Federarme einteilig mit den Seitenwänden ausgebildet sind. Sind die Federarme dagegen von den Seitenwänden separate Teile, so können die Federarme aus einem anderen Material als der Grundrahmen bestehen, beispielsweise aus Federstahl.
  • Bei dem Halterahmen kann der Grundrahmen besonders einfach durch Spritzgießen hergestellt werden. Vorzugsweise wird beim Spritzgießen des Grundrahmens an beiden Stirnseiten direkt ein Flanschabschnitt angespritzt, der jeweils einen metallischen Anschlusskontakt aufweist. Dabei wird in den beiden Seitenwänden und vorzugsweise auch in den beiden Stirnwänden jeweils eine Kavität ausgebildet. Handelt es sich bei dem metallischen Verbindungselement um ein Drahtelement, so wird nach dem Spritzgießen des Grundrahmens mit den beiden Flanschabschnitten ein erstes Drahtelement in die miteinander verbundenen Kavitäten der einen Seitenwand und der einen Stirnwand eingebracht und in die miteinander verbundenen Kavitäten der anderen Seitenwand und der anderen Stirnwand ein zweites Drahtelement eingebracht. In dem eine rechteckige Grundfläche aufweisenden Halterahmen sind dann in den Kavitäten zwei jeweils eine L-förmige Grundfläche aufweisende metallische Verbindungselemente in Form von Drahtelementen angeordnet.
  • Über das erste metallische Verbindungselement, also über das erste Drahtelement oder den ersten Strombalken, besteht dann eine elektrisch leitende Verbindung von mindestens einem Auflagebereich am oberen freien Rand der einen Seitenwand zu dem Anschlusskontakt des einen Flanschabschnitts und über das zweite metallische Verbindungselement, also das zweite Drahtelement oder den zweiten Strombalken, eine elektrisch leitende Verbindung von mindestens einem Auflagebereich am oberen, freien Rand der anderen Seitenwand zur dem Anschlusskontakt des anderen, zweiten Flanschabschnitts.
  • Im Einzelnen gibt es mehrere Möglichkeiten, den erfindungsgemäßen Halterahmen auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen sowohl auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Schutzansprüche, als auch auf die nachfolgende Beschreibung zweier bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
    • 1 eine perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines Halterahmens,
    • 2 eine perspektivische Darstellung des Halterahmens gemäß 1 mit einem eingesetzten Kontakteinsatz,
    • 3 den Halterahmen gemäß 2, von der Seite und im Querschnitt,
    • 4 den Halterahmen gemäß 2, von oben und im Längsschnitt,
    • 5 zwei perspektivische Darstellungen eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Halterahmens, schräg von oben und schräg von unten,
    • 6 den Halterahmen gemäß 5, mit einer weggeschnittenen Seitenwand, in perspektivischer Darstellung,
    • 7 den Halterahmen gemäß 5 von oben,
    • 8 den Halterahmen gemäß 5 mit eingesetztem Kontakteinsatz, von der Seite und im Querschnitt, und
    • 9 eine perspektivische Darstellung des Halterahmens gemäß 5 mit einem eingesetzten PE-Modul.
  • Die 1 und 5 zeigen zwei verschiedene Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Halterahmens jeweils in perspektivischer Darstellung, schräg von oben, wobei als „oben“ die Seite des Halterahmens 1 bezeichnet wird, von der ein Kontakteinsatz 2 in den Halterahmen 1 eingesteckt wird. Ein solcher, in den Halterahmen 1 eingesetzter Kontakteinsatz 2 ist beispielsweise in 2 dargestellt, wobei dort auch die Einführrichtung E des Kontakteinsatzes 2 eingezeichnet ist.
  • Der Halterahmen 1 weist bei beiden Ausführungsbeispielen einen rechteckigen Grundrahmen 3 auf, der aus zwei einander gegenüberliegenden Seitenwänden 4, 4' und zwei ebenfalls einander gegenüberliegenden Stirnwänden 5, 5' besteht, wobei die beiden Stirnwände 5, 5' senkrecht zu den Seitenwänden 4, 4' angeordnet sind. Die beiden Seitenwände 4, 4' weisen bei den dargestellten Ausführungsbeispielen jeweils zwei elastische Federarme 6, 6' auf, die paarweise einander gegenüberliegend angeordnet sind. In jedem Federarm 6, 6' ist eine rahmenartiger Aufnahmebereich 8, 8' zur Aufnahme eines Rastvorsprungs 9, 9' ausgebildet, wobei die Rastvorsprünge 9, 9' an einander gegenüberliegenden Stirnseiten des Kontakteinsatzes 2 ausgebildet sind.
  • Bei den in den Figuren dargestellten Halterahmen ist an den beiden Stirnwänden 5, 5' jeweils noch ein Flanschabschnitt 10, 10' angeordnet, der zumindest einen metallischen Anschlusskontakt 11 aufweist. Der Anschlusskontakt 11 ist dabei auf der einen (in 2 linken) Seite als Stiftkontakt und auf der anderen (in 1 rechten) Seite als Buchsenkontakt ausgebildet und dient zur elektrischen Verbindung des Halterahmens 1 mit einem metallischen Steckverbindergehäuse.
  • Auch wenn in den Figuren nur ein Halterahmen 1 dargestellt ist, dessen Seitenwände 4, 4' jeweils zwei elastische Federarme 6, 6' aufweisen, so kann der erfindungsgemäße Halterahmen 1 auch eine größere Längserstreckung aufweisen, so dass dann mehr als zwei Federarme 6, 6', beispielsweise vier, sechs oder acht Federarme vorgesehen sind. Ebenso ist es möglich, dass die Federarme 6, 6' - abweichend von den dargestellten Ausführungsbeispielen - nicht einteilig mit den Seitenwänden 4, 4' ausgebildet sind, sondern separate Teile darstellen, die mit den Seitenwänden 4, 4' verbunden sind.
  • Der Halterahmen 1 zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass der Grundrahmen 3 aus einem elektrisch nicht leitenden oder schlecht leitenden Material, beispielsweise aus einem Polymerwerkstoff besteht und durch Spritzgießen hergestellt ist. Insbesondere die beiden Seitenwände 4, 4' und die beiden Stirnwände 5, 5' bilden zusammen einen einteiligen Grundrahmen 3. Darüber hinaus können auch die an den Stirnwänden 5, 5' angeordneten Flanschabschnitte 10, 10' beim Spritzgießen des Grundrahmens 3 hergestellt werden und somit ebenfalls einteilig mit dem Grundrahmen 3 ausgebildet sein.
  • In der Innenseite der Seitenwände 4, 4' und in der Innenseite der beiden Stirnwände 5, 5' ist jeweils eine nutartige Kavität 12, 13 ausgebildet, wobei die beiden Kavitäten 12, 13 miteinander verbunden sind und in den Kavitäten 12, 13 ein metallisches Verbindungselement 14 angeordnet ist. Die Kavitäten 12, 13 sind dabei so angeordnet und das mindestens eine metallische Verbindungselement 14 so ausgebildet, dass über das Verbindungselement 14 eine elektrisch leitende Verbindung von mindestens einem Auflagebereich 15 am oberen, freien Rand 16 der Seitenwände 4, 4' zu den metallischen Anschlusskontakten 11 der Flanschabschnitte 10, 10' besteht. Wie aus den perspektivischen Darstellungen gemäß den 1 und 5 ersichtlich ist, werden die Auflagebereiche 15 jeweils unmittelbar von Abschnitten 17 des metallischen Verbindungselements 14 gebildet.
  • Bei dem in den 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispiel des Halterahmens 1 sind zwei metallische Verbindungselemente 14 im Grundrahmen 3 angeordnet, die jeweils von einem Drahtelement gebildet werden, das form- und kraftschlüssig in den Kavitäten 12, 13 einer Seitenwand 4, 4' und einer angrenzenden Stirnwand 5, 5' gehalten ist. Das eine Drahtelement ist dabei in der Kavität 12 der einen Seitenwand 4 und der Kavität 13 der einen Stirnwand 5 angeordnet, während das andere, zweite Drahtelement in der Kavität 12 der anderen Seitenwand 4' und der Kavität 13 der anderen Stirnwand 5' angeordnet ist. Die beiden Drahtelemente weisen somit jeweils eine L-förmige Grundfläche auf. Durch die Verwendung von zwei einzelnen Drahtelementen an Stelle eines geschlossenen Drahtrahmens können die beiden Drahtelemente einfacher in die Kavitäten 12, 13 der korrespondierenden Seitenwand 4, 4' bzw. Stirnwand 5, 5' eingedrückt bzw. eingeclipst werden.
  • Aus der perspektivischen Darstellung gemäß 1 ist auch ersichtlich, dass die Kavität 12 in der Innenseite der Seitenwand 4 mehrere in Einführrichtung E eines Kontakteinsatzes 2 verlaufende Abschnitte 18 und mehrere quer zur Einführrichtung E eines Kontakteinsatzes 2 verlaufende Abschnitte 19 aufweist. Im Bereich der Seitenwände 4, 4' verläuft die Kavität 12 dabei mäanderförmig um die Federarme 6, 6'. Da das metallische Verbindungselement 14 bzw. das Drahtelement so ausgebildet ist, dass es in die Kavität 12 eingesetzt werden kann, weist auch das Drahtelement im Bereich der Seitenwände 4, 4' einen mäanderförmigen Verlauf um die Federarme 6, 6' auf. Die am oberen, freien Rand 16 der elastischen Federarme 6, 6' verlaufenden Abschnitte 17 bilden dabei den Auflagebereich 15, der von einem in den Halterahmen 1 eingesetzten entsprechenden PE-Modul kontaktiert wird.
  • Die Kavität 13 in der Innenseite der Stirnwände 5, 5' weist einen quer zur Einführrichtung E eines Kontakteinsatzes 2 verlaufenden Abschnitt 20 auf, der auf Höhe des Flanschabschnitts 10, 10' verläuft. Durch einen in der Stirnwand 5, 5' ausgebildeten Durchbruch 21 kann sich ein Abschnitt 22 des metallischen Verbindungselements 14 bzw. des Drahtelements in Richtung des Flanschabschnitts 10, 10' erstrecken, um den metallischen Anschlusskontakt 11 elektrisch zu kontaktieren.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel des Halterahmens 1 gemäß den 1 bis 4 weisen die Flanschabschnitte 10, 10' jeweils ein plattenförmigen metallisches Kontaktelement 23 auf, das den jeweiligen metallischen Anschlusskontakt 11 kontaktiert und mit dem metallischen Verbindungselement 14 in elektrisch leitendem Kontakt steht. Wie aus den 1 und 4b ersichtlich ist, wird dazu der Abschnitt 22 des metallischen Verbindungselements 14 bzw. des Drahtelements auf die Oberseite des metallischen Kontaktelements 23 gepresst. Der metallische Anschlusskontakt 11 kann beispielsweise durch Nieten mit dem metallischen Kontaktelement 23 verbunden sein. Bei dem Ausführungsbeispiel des Halterahmens 1 gemäß den 5 bis 9 weisen die Flanschabschnitte 10, 10' an Stelle einer durchgehenden Kontaktplatte zwei einzelne metallische Kontaktelemente 23 auf, die das metallische Verbindungselement 14 kontaktieren und über das metallische Verbindungselement 14 mit dem Anschlusskontakt 11 in elektrisch leitendem Kontakt stehen.
  • Die 2 bis 4 zeigen den Halterahmen 1 gemäß 1 mit einem eingesetzten Kontakteinsatz 2. Der Kontakteinsatz 2 ist dabei dadurch in den Halterahmen 1 fixiert, dass die beiden Rastvorsprünge 9, 9', die an seinen gegenüberliegenden Stirnseiten ausgebildet sind, in die rahmenartigen Aufnahmebereiche 8, 8' eingreifen, die in den beiden Seitenwänden 4, 4' bzw. den elastischen Federarmen 6, 6' ausgebildet sind. Aus den 2 und 3 ist dabei ersichtlich, dass die Aufnahmebereiche 8, 8' in den elastischen Federarmen 6, 6' eine dünne Wand 24 aufweisen, so dass die Aufnahmebereiche 8, 8' als geschlossene Fenster ausgebildet sind. Die Tiefe der Aufnahmebereiche 8, 8' ist an die Tiefe der Rastvorsprünge 9, 9' angepasst, so dass die Rastvorsprünge 9, 9' in die Aufnahmebereiche 8, 8' einrasten können, wenn der Kontakteinsatz 2 vollständig in den Halterahmen 1 eingesetzt ist, wie insbesondere aus 3b ersichtlich ist.
  • Um das Einführen eines Kontakteinsatzes 2 in den Halterahmen 1 zu erleichtern, sind auf der Innenseite der elastischen Federarme 6, 6' zwei Führungsstege 25 im Bereich oberhalb der Aufnahmebereiche 8, 8' ausgebildet, die zur Führung der Rastvorsprünge 9, 9' beim Einsetzen der Kontakteinsätze 2 dienen. Die Führungsstege 25 verlaufen dazu in Einführrichtung E des Kontakteinsatzes 2 parallel zueinander.
  • Bei dem in den 5 bis 8 dargestellten Ausführungsbeispiel des Halterahmens 1 besteht das metallische Verbindungselement 14 aus einem leicht schmelzenden Metall, das durch ein Metallgießverfahren in die Kavitäten 12, 13 im Grundrahmen 3 eingebracht worden ist. Der in 5 dargestellte Halterahmen 1 wird somit im wesentlichen durch zwei aufeinander folgende Prozessschritte hergestellt, nämlich zunächst durch Spritzgießen des Grundrahmens 3 aus einem Kunststoffmaterial und anschließendes Metallgießen eines leicht schmelzenden Metalls, beispielsweise einer Zinnlegierung, in die im Grundrahmen 3 zuvor ausgebildeten Kavitäten 12, 13.
  • Auch hier wird der Auflagebereich 15 am oberen, freien Rand 16 der Seitenwände 4, 4' direkt vom metallischen Verbindungselement 14 gebildet, nämlich von den freien Enden der in Einführrichtung E eines Kontakteinsatzes 2 verlaufenden Abschnitte 17 des metallischen Verbindungselements 14. Die Abschnitte 17 sind dabei zwischen zwei benachbarten Federarmen 6, 6' und an den seitlichen Rändern der Seitenwände 4, 4', also angrenzend an die Stirnwände 5, 5' ausgebildet, so dass ein Federarm 6, 6' zwischen zwei Abschnitten 17 des metallischen Verbindungselements 14 angeordnet ist.
  • Wie aus den 5 und 6 ersichtlich ist, sind die Kavität 12 und demzufolge auch das in die Kavität 12 eingegossene metallische Verbindungselement 14 im Bereich der Seitenwände 4, 4' kammartig ausgebildet, d. h. die Kavität 12 weist mehrere in Einführrichtung E eines Kontakteinsatzes verlaufende Abschnitte 18 und einen quer zur Einführrichtung E verlaufenden Abschnitt 19 auf. Um eine ausreichende Auflagefläche zur Verfügung zu stellen, weisen die Auflagebereiche 15 eine etwas größere Breite auf, als die daran anschließenden Abschnitte 17 des metallischen Verbindungselements 14.
  • Aus den 6 und 7 ist besonders gut ersichtlich, dass in den Stirnwänden 5, 5' des Grundrahmens 3 jeweils ein Durchbruch 21 ausgebildet ist, durch den sich ein Abschnitt 22 des metallischen Verbindungselements 14 erstreckt, wobei dieser Abschnitt 22 den metallischen Anschlusskontakt 11 unmittelbar kontaktiert. Vorzugsweise besteht dabei zwischen dem Abschnitt 22 des metallischen Verbindungselements 14 und dem metallischen Anschlusskontakt 11 nicht nur eine formschlüssige sondern auch eine zumindest geringe stoffschlüssige Verbindung, die beim Metallgießen des leicht schmelzenden Metalls in die entsprechende Kavität 13 in der Stirnwand 5, 5' des Grundrahmens 3 entsteht.
  • Wie aus 8a ersichtlich ist, sind auch bei dem zweiten Ausführungsbeispiel des Halterahmens 1 die Aufnahmebereiche 8, 8' als geschlossene Fenster ausgebildet, die an ihrer Außenseite von einer dünnen Wand 24 verschlossen sind. Auch hier ragen die Rastvorsprünge 9, 9' des Kontakteinsatzes 2 vollständig in die Aufnahmebereiche 8, 8' in den elastischen Federarmen 6, 6' hinein, wenn der Kontakteinsatz 2 vollständig in den Halterahmen 1 eingesetzt ist. Wie aus 8b darüber hinaus ersichtlich ist, ist auf der Innenseite der elastischen Federarme 6, 6' im Bereich oberhalb der Aufnahmebereiche 8, 8' noch eine Einführschräge ausgebildet, wodurch das Einführen der Rastvorsprünge 9, 9' in die Aufnahmebereiche 8, 8' weiter erleichtert wird.
  • 9 zeigt schließlich eine perspektivische Darstellung eines Halterahmens 1 mit einem eingesetzten PE-Modul 26. Das PE-Modul 26 weist einen metallischen Kontaktbereich 27 auf, der im montierten Zustand des PE-Moduls 26 auf den Auflagebereichen 15 des metallischen Verbindungselements 14 aufliegt und diese kontaktiert. So kann über das metallische Verbindungselement 14 eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem montierten PE-Modul 26 und den metallischen Anschlusskontakten 11 der beiden Flanschabschnitte 10, 10' hergestellt werden, auch wenn der Grundrahmen 3 des Halterahmens 1 durch Spritzgießen aus einem elektrisch nicht oder nur schlecht leitenden Material wie beispielsweise Kunststoff hergestellt worden ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1801927 B1 [0004]
    • DE 102013112976 B4 [0005, 0009]

Claims (19)

  1. Halterahmen (1) für einen Steckverbinder zur Aufnahme mehrerer Kontakteinsätze (2), mit einem Grundrahmen (3), der zwei einander gegenüberliegende Seitenwände (4, 4') und zwei ebenfalls einander gegenüberliegende Stirnwände (5, 5') aufweist, wobei die beiden Stirnwände (5, 5') senkrecht zu den Seitenwänden (4, 4') angeordnet sind, wobei an den beiden Seitenwände (4, 4') jeweils mindestens zwei elastische Federarme (6, 6') vorgesehen sind, in denen jeweils mindestens ein Aufnahmebereich (8, 8') für einen Rastvorspung (9, 9') eines Kontakteinsatzes (2) ausgebildet ist, und wobei an mindestens einer Stirnwand (5, 5') ein Flanschabschnitt (10, 10') angeordnet ist, der einen metallischen Anschlusskontakt (11) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundrahmen (3) aus einem elektrisch nicht leitenden oder schlecht leitenden Material besteht, dass in mindestens einer Seitenwand (4, 4') eine Kavität (12) ausgebildet und in der Kavität (12) mindestens ein metallisches Verbindungselement (14) angeordnet ist, wobei die Kavität (12) so angeordnet und das mindestens eine metallische Verbindungselement (14) so ausgebildet ist, dass über das Verbindungselement (14) eine elektrisch leitende Verbindung von mindestens einem Auflagebereich (15) zu dem mindestens einen metallischen Anschlusskontakt (11) des Flanschabschnitts (10, 10') besteht.
  2. Halterahmen (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Auflagebereich (15) am in Einführrichtung E eines Kontakteinsatzes (2) oberen, freien Rand (16) mindestens einer Seitenwand (4, 4') angeordnet ist.
  3. Halterahmen (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einer Stirnwand (5, 5') ebenfalls eine Kavität (13) ausgebildet ist, wobei die Kavität (12) in der Seitenwand (4, 4') und die Kavität (13) in der Stirnwand (5, 5') miteinander verbunden sind, und dass mindestens ein metallisches Verbindungselement (14) in beiden Kavitäten (12, 13) angeordnet ist.
  4. Halterahmen (1) nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass in beiden Seitenwände (4, 4') und in beiden Stirnwände (5, 5') jeweils eine Kavität (12, 13) ausgebildet und in den Kavitäten (12, 13) mindestens ein metallisches Verbindungselement (14) angeordnet ist, wobei die Kavitäten (12, 13) so angeordnet sind und das mindestens eine metallische Verbindungselement (14) so ausgebildet ist, dass eine elektrisch leitende Verbindung von jeweils mindestens einem Auflagebereich (15) am oberen, freien Rand (16) der beiden Seitenwände (4, 4') zu dem mindestens einen Anschlusskontakt (11) besteht.
  5. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Auflagebereich (15) von einem Abschnitt (17) des metallischen Verbindungselements (14) gebildet ist.
  6. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kavität (12) in der mindestens einen Seitenwand (4, 4') mindestens einen in Einführrichtung E eines Kontakteinsatzes (2) verlaufenden Abschnitt (18) und mindestens einen quer zur Einführrichtung E eines Kontakteinsatzes (2) verlaufenden Abschnitt (19) aufweist.
  7. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kavität (13) in der mindestens einen Stirnwand (5, 5') mindestens einen quer zur Einführrichtung E eines Kontakteinsatzes (2) verlaufenden Abschnitt (20) aufweist, der vorzugsweise auf Höhe des Flanschabschnitts (10, 10') verläuft, und dass in der Stirnwand (5, 5') ein Durchbruch (21) ausgebildet ist durch den sich ein Abschnitt (22) des metallischen Verbindungselements (14) erstreckt.
  8. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Flanschabschnitt (10, 10') mindestens ein metallisches Kontaktelement (23) aufweist, das in elektrisch leitendem Kontakt mit dem metallischen Verbindungselement (14) steht und vorzugsweise zusätzlich den metallischen Anschlusskontakt (11) kontaktiert.
  9. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebereiche (8, 8') in den elastischen Federarmen (6, 6') als offene Fenster oder als an ihrer Außenseite von einer dünnen Wand (24) verschlossene Fenster ausgebildet sind.
  10. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Federarme (6, 6') im Bereich oberhalb der Aufnahmebereiche (8, 8') zwei Führungsstege (25) für den Rastvorspung (9, 9') eines Kontakteinsatzes (2) aufweisen, wobei die Führungsstege (25) in Einführrichtung E des Kontakteinsatzes (2) V-förmig oder parallel zueinander verlaufen verlaufen.
  11. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine metallische Verbindungselement (14) als Drahtelement oder als Strombalken ausgebildet ist, das form- und/oder kraftschlüssig in den Kavitäten (12, 13) gehalten ist.
  12. Halterahmen (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abschnitt (17) des Drahtelements oder des Strombalkens am in Einführrichtung E eines Kontakteinsatzes (2) oberen, freien Rand (16) mindestens eines elastischen Federarms (6, 6') verläuft, und dass dieser Abschnitt (17) den mindestens einen Auflagebereich (15) bildet.
  13. Halterahmen (1) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kavität (12) und das Drahtelement oder der Strombalken im Bereich der mindestens einen Seitenwand (4, 4') mäanderförmig um die Federarme (6, 6') verläuft.
  14. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine metallische Verbindungselement (14) aus einem leicht schmelzenden Metall besteht, das durch ein Metallgießverfahren in die mindestens eine Kavität (12, 13) im Grundrahmen (3) eingebracht ist.
  15. Halterahmen (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Auflagebereich (15) des metallischen Verbindungselements (14) vom freien Ende mindestens eines in Einführrichtung E eines Kontakteinsatzes (2) verlaufenden Abschnitts (17) des metallischen Verbindungselements (14) gebildet ist, wobei der Abschnitt (17) zwischen zwei benachbarten Federarmen (6, 6') angeordnet ist.
  16. Halterahmen (1) nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Kavität (12) und das metallische Verbindungselement (14) im Bereich der mindestens einen Seitenwand (4, 4') kammartig verlaufen, wobei die Auflagebereiche (15) vorzugsweise eine größere Breite aufweisen als die sich daran anschließenden, in Einführrichtung E eines Kontakteinsatzes (2) verlaufenden Abschnitte (17) des metallischen Verbindungselements (14).
  17. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundrahmen (3) mit den Seitenwänden (4, 4') und/oder mit Stirnwänden (5, 5') einteilig ausgebildet ist.
  18. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Federarme (6, 6') aus einem elektrisch nicht leitenden oder schlecht leitenden Material ausgebildet sind.
  19. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Federarme (6, 6') einteilig mit den Seitenwänden (4, 4') ausgebildet sind.
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