DE102007055642A1 - Wischervorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung geht von einer Wischervorrichtung (10) mit einem Getriebemotor aus, dessen Abtriebswelle (18) in einem Getriebedom (14) eines Getriebegehäuses (12) mittels Lager (20, 22) drehbar gelagert ist und ein Abschnitt (38) weit aus dem Getriebedom (14) herausragt, wobei die Abtriebswelle (18) durch ein axial fest mit ihrem Abschnitt (38) verbundenes Element (26) mit einer der Stirnseite des Getriebedoms (14) gegenüberliegenden Anlauffläche (30) axial gesichert und von einer Schutzkappe (26) umgeben ist. Es wird vorgeschlagen, dass die Schutzkappe (26), an der die Anlauffläche (30) vorgesehen ist, aus Stahlblech besteht und mit Presssitz auf dem aus dem Getriebedom (14) herausragenden, einschnittfreien Abschnitt (28) sitzt, wobei der Presssitz so gewählt ist, dass die minimale Verschiebekraft der Schutzkappe (26) auf der Abtriebswelle (18) größer ist als die im Betrieb auf die Abtriebswelle (18) wirkenden maximalen Axialkräfte.
Description
- Stand der Technik
- Die Erfindung geht von einer Wischervorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aus.
- Derzeit wird bei Wischermotoren mit einer lösbaren Motorkurbel die Abtriebswelle mit einer Speednut auf der Abtriebswelle axial gesichert bzw. gelagert, welche entweder in Rillen der Abtriebswelle eingreift oder sich in die glatte Welle einkerbt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Abtriebswelle an einem steifen Getriebedeckel anläuft.
- Aus der
DE 103 43 168 A1 ist ein Wischermotor einer Wischervorrichtung bekannt, bei dem zur Abdichtung des Durchtritts der Abtriebswelle durch eine Lagerbuchse ein Dichtring vorgesehen ist, der in eine Erweiterung der Lageröffnung der Lagerbuchse aufgenommen wird. Zur Abdeckung des Dichtrings ist ferner eine Abdeckkappe vorgesehen, die napfartig ausgebildet ist, und zwar mit einem Boden und einer Umfangswand. Der Boden weist eine Öffnung für den Durchtritt der Abtriebswelle auf. Die als Spritzgießteil aus Kunststoffteil gefertigte Abdeckkappe ist so montiert, dass sie im Bereich ihrer Öffnung an einem an der Oberseite des Getriebegehäuseteils gebildeten und die Öffnung für die Lagerbuchse aufweisenden Vorsprung durch Klemmsitz gehalten ist. - Aus der
EP 0 977 680 B1 ist ferner eine Wischervorrichtung mit einem Wischerlager bekannt, bei dem eine in einem Lagergehäuse gelagerte Antriebswelle eines Wischers axial zwischen einer Kurbel und einer Anlaufscheibe gelagert ist, die axial durch einen Federring, der in einer Nut der Antriebswelle eingelassen ist, gesichert ist. Mit dem freien Ende der Antriebswelle, das aus dem Getriebegehäuse vorsteht, ist eine Schutzkappe aus Kunststoff drehfest verbunden, die sich in Montagerichtung an dem Federring abstützt. - Offenbarung der Erfindung
- Nach der Erfindung besteht die Schutzkappe, an der die Anlauffläche vorgesehen ist, aus Stahlblech und sitzt mit einem Presssitz auf dem aus dem Getriebedom herausragenden, einschnittfreien Abschnitt, wobei der Presssitz so gewählt ist, dass die minimale Verschiebekraft der Schutzkappe auf der Abtriebswelle größer ist als die im Betrieb auf die Abtriebswelle wirkenden maximalen Axialkräfte.
- Das Stahlblech ist einerseits so verschleißfest, dass die Anlauffläche ohne Beanstandung eine ausreichende Lebensdauer erreicht, andererseits lässt das Stahlblech einen ausreichenden Presssitz zu, der während der Lebensdauer eine sichere axiale Fixierung der Abtriebswelle gewährleistet, zumal der Werkstoff keiner nennenswerten Alterung unterliegt. Hierbei ist lediglich darauf zu achten, dass der Presssitz so gewählt ist, dass die minimale Verschiebekraft der Schutzkappe auf der Abtriebswelle größer ist als die im Betrieb auftretenden Axialkräfte.
- Die erfindungsgemäße Schutzkappe erfüllt zwei Funktionen, und zwar die Funktion der Schutzkappe und die des Federrings, wobei in vorteilhafter Weise ein Einstich in die Abtriebswelle vermieden wird, die somit eine höhere Festigkeit erhält. Ferner wird die Montage vereinfacht, die Komplexität der Antriebswelle reduziert und eine Kerbwirkung durch gegebenenfalls aufgebrachte Speednutrillen an der Antriebswelle vermieden.
- Die Schutzkappe kann in einfacher Weise durch Tiefziehen hergestellt werden und weist zweckmäßigerweiser im Bereich des Presssitzes einen die Abtriebswelle umfassenden zylindrischen Teil auf, der sich dicht und fest an die Abtriebswelle anlegt. Die Länge des zylindrischen Teils kann auf die erforderliche Schiebekraft abgestimmt werden. Ferner übergreift die Schutzkappe gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung den Getriebedom stirnseitig und besitzt einen den Getriebedom axial überlappenden Kragen. Somit wird der Lagerspalt gegen Spritzwasser geschützt, das in Achsrichtung oder geneigt zur Achsrichtung auf die Schutzkappe trifft.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
- Es zeigen:
-
1 einen schematisch gehaltenen Teillängsschnitt durch einen Getriebedom und -
2 einen Längsschnitt durch eine Schutzkappe. - Ausführungsformen der Erfindung
- Von der Wischervorrichtung
10 ist nur ein Teil des Wischermotors dargestellt, der ein Getriebemotor ist, dessen Getriebe ein Zahnrad16 umfasst, das fest auf einem Ende einer Abtriebswelle18 sitzt und diese antreibt. Die Abtriebswelle18 ist mittels Lager20 ,22 in einem Getriebedom14 eines Getriebegehäuses12 gelagert. Die Lager20 ,22 können als Gleitlager oder Wälzlager ausgebildet sein und stützen sich in einer Richtung an einem Gehäusebund34 des Getriebedoms14 axial ab. In der anderen Richtung liegt das Lager22 axial an einem Bund36 des Zahnrads16 an, während sich die Abtriebswelle18 stirnseitig an dem anderen Lager20 bzw. der Stirnseite des Getriebedoms14 über eine Schutzkappe26 abstützt. - Die Schutzkappe
26 besitzt zu diesem Zweck eine Anlauffläche30 , mit der sie an der Stirnfläche des Getriebedoms14 bzw. des Lagers20 anläuft. Die Schutzkappe26 , die aus Stahlblech gefertigt ist, besitzt einen zylindrischen Teil28 , der mit Presssitz auf einen ebenfalls zylindrischen Abschnitt38 der Abtriebswelle18 aufgepresst ist, der aus dem Getriebedom14 herausragt. Die Position der Schutzkappe26 wird so gewählt, dass der Abstand40 zwischen der Anlauffläche30 der Schutzkappe26 und der gegenüberliegenden Stirnfläche des Getriebedoms14 ein ausreichendes axiales Lagerspiel zulässt. Am radial äußeren Rand der Anlauffläche30 ist an der Schutzkappe26 ein Kragen32 angeordnet, der den Getriebedom14 in axialer Richtung ein Stück weit überlappt. Der Abschnitt38 geht über einen konischen Teil in einen Zapfen24 über, an dem eine nicht dargestellte Kurbel befestigbar ist. -
- 10
- Wischervorrichtung
- 12
- Getriebegehäuse
- 14
- Getriebedom
- 16
- Zahnrad
- 18
- Abtriebswelle
- 20
- Lager
- 22
- Lager
- 24
- Zapfen
- 26
- Schutzkappe
- 28
- zylindrischer Teil
- 30
- Anlauffläche
- 32
- Kragen
- 34
- Gehäusebund
- 36
- Bund
- 38
- Abschnitt
- 40
- Abstand
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10343168 A1 [0003]
- - EP 0977680 B1 [0004]
Claims (3)
- Wischervorrichtung (
10 ) mit einem Getriebemotor, dessen Abtriebswelle (18 ) in einem Getriebedom (14 ) eines Getriebegehäuses (12 ) mittels Lager (20 ,22 ) drehbar gelagert ist und ein Abschnitt (38 ) weit aus dem Getriebedom (14 ) herausragt, wobei die Abtriebswelle (18 ) durch ein axial fest mit ihrem Abschnitt (38 ) verbundenes Element (26 ) mit einer der Stirnseite des Getriebedoms (14 ) gegenüberliegenden Anlauffläche (30 ) axial gesichert und von einer Schutzkappe (26 ) umgeben ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzkappe (26 ), an der die Anlauffläche (30 ) vorgesehen ist, aus Stahlblech besteht und mit Presssitz auf dem aus dem Getriebedom (14 ) herausragenden, einschnittfreien Abschnitt (38 ) sitzt, wobei der Presssitz so gewählt ist, dass die minimale Verschiebekraft der Schutzkappe (26 ) auf der Abtriebswelle (18 ) größer ist als die im Betrieb auf die Abtriebswelle (18 ) wirkenden maximalen Axialkräfte. - Wischervorrichtung (
10 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzkappe (26 ) durch Tiefziehen hergestellt ist und im Bereich des Presssitzes einen die Abtriebswelle (18 ) umfassenden zylindrischen Teil (28 ) aufweist. - Wischervorrichtung (
10 ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzkappe (26 ) den Getriebedom (14 ) stirnseitig radial übergreift und einen den Getriebedom (14 ) axial überlappenden Kragen (32 ) besitzt.
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