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Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung und eine Anordnung mit einer Gehäusewand für einen zu schützenden Wandbereich.
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Für exponierte Wandbereiche kann es erforderlich sein, diese mit einer Schutzvorrichtung auszustatten, um so das Einwirken äußerer Einflüsse auf die exponierten Wandbereiche zu verhindern oder zu begrenzen.
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Dazu geht aus der
DE 20 2005 001 931 U1 ein Be- und Entlüftungsventil zum Ausgleich thermisch bedingter Druckunterschiede zwischen dem Innenraum eines Gehäuses, insbesondere eines Kraftfahrzeuggetriebes und einem Außenraum hervor. Das Ventil weist ein Trägerteil aus Kunststoff auf, das koaxial zu einer Längsachse des Ventils in eine Bohrung einer Wand des Gehäuses einsetzbar ist. Zudem verfügt das Ventil über einen Deckel aus Kunststoff, der koaxial zur Längsachse in das Trägerteil lösbar einsetzbar ist und eine Membran aus Kunststoff, die gegenüber flüssigen Medien undurchlässig und gegenüber gasförmigen Medien durchlässig ist, und die von dem Trägerteil und dem Deckel zwischen sich gehalten wird. Zwischen dem Trägerteil und dem Deckel ist ein Strömungskanal gebildet, der durch die Membran verläuft und daher für gasförmige Medien durchlässig ist, um bei eingebautem Ventil einen Druckausgleich zwischen dem Innenraum des Gehäuses und dem Außenbereich zu ermöglichen.
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Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schutzvorrichtung für einen zu schützenden Wandbereich zu schaffen, mit dem auf einfache und zuverlässige Weise ein guter Schutz des zu schützenden Wandbereichs erreicht werden kann.
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Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Gemäß eines ersten Aspekts zeichnet sich die Erfindung durch eine Schutzvorrichtung für einen zu schützenden Wandbereich aus, mit einem Kragen mit den Kragen durchdringenden Kragenausnehmungen, der bei bestimmungsgemäßer Anordnung der Schutzvorrichtung um den zu schützenden Wandbereich herum angeordnet ist, und einer Schutzkappe, die einen Boden und einen Mantel aufweist, der sich von dem Boden im Wesentlichen senkrecht bis zu einem Mantelrand erstreckt und der den Mantel durchdringende Mantelausnehmungen aufweist, die sich von dem Mantelrand in Richtung des Bodens der Schutzkappe erstrecken und zwischen dem Mantelabschnitt ausgebildet sind. Bei bestimmungsgemäßer Anordnung der Vorrichtung ist der Mantel zwischen dem Kragen und dem zu schützenden Wandbereich angeordnet, und zwischen jeweils einer der Kragenausnehmungen und dem zu schützenden Wandbereich ist einer der Mantelabschnitte so angeordnet, dass eine frei geradlinige Verbindung zwischen der jeweiligen Kragenausnehmung und dem zu schützenden Wandbereich verhindert ist, wobei die Schutzkappe Laschen aufweist, die so angeordnet und ausgebildet sind, dass sie sich vom Mantelrand zum Kragen erstrecken und die Schutzkappe mit dem Kragen koppelbar ist.
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Es ist so eine einfache Kopplung der Schutzkappe mit dem Kragen möglich.
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Es ist weiterhin von Vorteil, dass eine Flüssigkeit, die von außerhalb der Schutzvorrichtung zu der Schutzvorrichtung gelangt, beispielsweise im Falle des Spritzens der Flüssigkeit, nicht auf einem direkten geradlinigen Weg zum zu schützenden Wandbereich gelangt, sondern mittels der Schutzvorrichtung am Vordringen zum schützenden Wandbereich gehindert werden kann. Es ist so möglich, Wandbereiche, auf die keine Flüssigkeit gelangen soll, vor Flüssigkeitsbeaufschlagung zu schützen.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind mindestens eine der Mantelausnehmungen und mindestens eine der Kragenausnehmungen so ausgebildet und angeordnet, dass eine Flüssigkeit vom zu schützenden Wandbereich zu der einen der Kragenausnehmungen abführbar ist. Es ist so möglich, eine Flüssigkeit, die sich in einem Bereich des zu schützenden Wandbereichs oder dessen unmittelbaren Umfeld befindet, über mindestens eine der Mantelausnehmungen und mindestens eine der Kragenausnehmungen nach außen abzuführen und so ein längeres Verbleiben der Flüssigkeit auf dem zu schützenden Wandbereich zu verhindern.
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In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Kragen ringförmig ausgebildet und die Kragenausnehmungen weisen im Wesentlichen zueinander gleiche Abstände auf. Dies hat den Vorteil, dass eine Flüssigkeit über mindestens eine der Kragenausnehmungen gut aus der Schutzvorrichtung heraus abgeführt werden kann.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Mantel der Schutzkappe ringförmig ausgebildet und die Mantelausnehmungen weisen im Wesentlichen zueinander gleiche Abstände auf. Damit kann eine Flüssigkeit gut über mindestens eine der Mantelausnehmungen aus einem Innenbereich der Schutzkappe heraus abgeführt werden.
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In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Kragen vier Kragenausnehmungen und der Mantel der Schutzkappe acht Mantelausnehmungen auf. Es ist so eine sehr gute Flüssigkeitsabfuhr über die Schutzvorrichtung möglich. Dabei kann gleichwohl ein direktes Eindringen von Flüssigkeit in den Innenbereich der Schutzkappe verhindert werden.
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In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind benachbart zu den Laschen Mantelausnehmungen angeordnet. Damit ist eine gute Beweglichkeit der Laschen möglich.
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Gemäß eines zweiten Aspekts zeichnet sich die Erfindung durch eine Anordnung mit einer Gehäusewand, die einen zu schützenden Wandbereich aufweist, und einer Schutzvorrichtung aus.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist nachfolgend anhand der schematischen Zeichnungen naher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht einer Anordnung mit einer Gehäusewand und einer Schutzvorrichtung,
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2 einen Längsschnitt der Anordnung mit einer Gehäusewand und einer Schutzvorrichtung,
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3 einen Querschnitt durch die Anordnung mit einer Gehäusewand und einer Schutzvorrichtung entlang der Linie III-III' der 1,
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4 eine Aufsicht auf eine Schutzkappe der Schutzvorrichtung,
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5 einen Querschnitt durch die Schutzkappe entlang der Linie V-V' der 4 und
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6 einen weiteren Längsschnitt durch die Schutzkappe entlang der Linie VI-VI' der 4.
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Elemente gleicher Konstruktion oder Funktion sind figurenubergreifend mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Eine Anordnung 40 umfasst eine Gehäusewand 12 mit einem zu schutzenden Wandbereich 14 und eine Schutzvorrichtung 10 für den zu schützenden Wandbereich 14.
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Die Gehausewand 12 umfasst in der hier dargestellten Ausführungsform eine Öffnung 13. Durch die Öffnung 13 wird vorzugsweise ein Gas in einen durch die Gehäusewand 12 begrenzten Innenraum 15 eines nicht weiter dargestellten Gehauses gefuhrt oder aus diesem abgeführt. Die Öffnung 13 ist mit dem zu schutzenden Wandbereich 14 der Gehäusewand 12 abgedeckt. Der zu schützende Wandbereich 14 der Gehäusewand 12 kann vorzugsweise eine Membran sein, die den Durchtritt von Gasen erlaubt, während sie den Durchtritt von Flüssigkeiten verhindern kann. Eine derartige Membran kann vorzugsweise PTFE (Polytetrafluorethylen) aufweisen, da PTFE den Durchtritt von Gasen erlaubt, während es den Durchtritt von Flussigkeiten verhindern kann.
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Die Schutzvorrichtung 10 hat einen Kragen 16, der in der hier dargestellten Ausführungsform einstückig mit der Gehausewand 12 ausgebildet ist. Insbesondere ist bevorzugt, wenn der Kragen 16 als Druckgussteil ausgeführt ist. Der Kragen 16 kann auch ein eigenes Bauteil ausbilden und durch eine bekannte Kopplungsmethode (vorzugsweise Schweißen, Löten, Kleben) mit der Gehäusewand 12 gekoppelt sein. Der Kragen 16 weist mehrere Kragenausnehmungen 30 auf, die den Kragen 16 durchdringen. Die Kragenausnehmungen 30 sind in der hier dargestellten Ausfuhrungsform so ausgebildet, dass sie von einem Kragenrand 18, der auf einer der Gehäusewand 12 abgewandten Seite 19 des Kragens 16 ausgebildet ist, bis zu einer Außenseite 34 der Gehausewand 12 reicht. Es ist jedoch auch möglich, dass die Kragenausnehmung 30 von der Außenseite 34 der Gehäusewand 12 ausgeht, jedoch nicht bis zum Kragenrand 18 reicht, d. h. als tunnelförmiger Durchbruch durch den Kragen 16 ausgebildet ist.
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Zwischen Kragen 16 und dem zu schutzenden Wandbereich 14 ist eine Schutzkappe 20 angeordnet, mit einem Boden 22 und einem Mantel 24. Der Mantel 24 erstreckt sich vom Boden 22 im Wesentlichen senkrecht bis zu einem Mantelrand 25. Der Mantelrand 25 liegt an der Außenseite 34 der Gehäusewand 12 an. Vom Mantelrand 25 erstrecken sich in Richtung des Bodens 22 der Schutzkappe 20 Mantelausnehmungen 26, die den Mantel 24 durchdringen. Bevorzugt ist, wenn die Schutzkappe 20 aus einem Metall, insbesondere einem Stahl, besteht.
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Im Mantel 24 sind zwischen den Mantelausnehmungen 26 Mantelabschnitte 28 ausgebildet. Wie besonders gut in 3 zu sehen ist, sind die Mantelausnehmungen 26 so angeordnet, dass die dazwischen liegenden Mantelabschnitte 28 eine direkte geradlinige Verbindung von einer Kragenausnehmung 30 zum zu schutzenden Wandbereich 14 verhindern. Damit kann verhindert werden, dass ein Flüssigkeitsstrahl, der durch eine der Kragenausnehmungen 30 in die Schutzvorrichtung 10 eindringt, auf einem direkten Weg über eine der Mantelausnehmungen 26 zum zu schützenden Wandbereich 14 gelangt. Ein Flüssigkeitsstrahl kann deshalb durch die Anordnung der Mantelabschnitte 28 und der Kragenausnehmungen 30 immer so geführt werden, dass er nur in Bereiche der Gehausewand 12 außerhalb des zu schützenden Wandbereichs 14 gelangen kann.
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Sollte eine Flussigkeit zum zu schützenden Wandbereich 14 gelangt sein, so ermoglicht die Anordnung der Mantelausnehmungen 26 und der Kragenausnehmungen 30, dass diese Flussigkeit vom zu schutzenden Wandbereich 14 über eine der Mantelausnehmungen 26 zu einer der Kragenausnehmungen 30 gelangen kann. Damit ist es möglich, eine Flüssigkeit aus der Schutzvorrichtung 10 heraus nach außen abzuführen. Dies wird zusatzlich dadurch unterstützt, dass der Mantel 24 der Schutzkappe 20 ringformig ausgebildet ist und die Mantelausnehmungen 26 im Wesentlichen zueinander gleiche Abstande aufweisen. Damit ist es moglich, dass eine Flussigkeit gut uber mindestens eine der Mantelausnehmungen 26 aus der Schutzkappe 20 heraus abgefuhrt werden kann. Weiter ist der Kragen 16 ringförmig ausgebildet, und die Kragenausnehmungen 30 weisen im Wesentlichen zueinander gleiche Abstande auf. Es ist so möglich, dass eine Flussigkeit gut uber mindestens eine der Kragenausnehmungen 30 aus der Schutzvorrichtung 10 heraus abgefuhrt werden kann.
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In der hier dargestellten Ausführungsform hat der Kragen 16 vier Kragenausnehmungen 30, die in einem Abstand von jeweils 90° uber dem Umfang des ringförmigen Kragens 16 angeordnet sind. Der Mantel 24 der Schutzkappe 20 hat acht Mantelausnehmungen 26, die punktsymmetrisch im Mantel 24 angeordnet sind. Zahl und Anordnung der Kragenausnehmungen 30 und der Mantelausnehmungen 26 ermöglichen einerseits eine sehr gute Flüssigkeitsabfuhr aus dem Inneren der Schutzvorrichtung 10. Zum Anderen kann die Anordnung der Kragenausnehmungen 30 und der Mantelausnehmungen 26 jedoch gut verhindern, dass eine Flüssigkeit von außerhalb der Schutzvorrichtung 10 direkt zum zu schützenden Wandbereich 14 gelangt, da durch die zwischen den Mantelausnehmungen 26 angeordneten Mantelabschnitte 28 keine direkte geradlinige Verbindung zwischen den Kragenausnehmungen 30 und dem zu schützenden Wandbereich 14 moglich ist.
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Die Schutzkappe 20 hat Laschen 32, die sich von den Mantelabschnitten 28 vom Mantelrand 25 in Richtung zum Kragen 16 erstrecken. Die Laschen 32 sind dabei so angeordnet, dass sie auf einer dem Mantel 24 zugewandten Innenseite 38 des Kragens 16 in den Kragen 16 eingreifen, wodurch die Schutzkappe 20 mit dem Kragen 16 gekoppelt sein kann. Besonders bevorzugt ist, wenn die Laschen 32 so gegenüer dem Mantel 24 der Schutzkappe 20 gebogen sind, dass die Laschen 32 einen Winkel von 50° bis 60° mit der Außenseite 34 der Gehäusewand 12 einnehmen. In diesem Fall kann die Schutzkappe 20 zum einen leicht in den Kragen 16 eingeführt werden, andererseits wird ein guter Halt der Schutzkappe 20 auf der Innenseite 38 des Kragens 16 erreicht.
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Sind, wie in der hier dargestellten Ausführungsform, in direkter Nachbarschaft zu den Laschen 32 Mantelausnehmungen 26 angeordnet, so weisen die Laschen 32 eine besonders hohe Flexibilitat auf, wodurch das Einbringen der Schutzkappe 20 in den Kragen 16 erleichtert werden kann.
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Im Folgenden soll die Funktionsweise der Schutzvorrichtung 10 kurz beschrieben werden:
Ein Flussigkeitsstrahl, der von außen auf die Schutzvorrichtung 10 gerichtet ist, kann durch eine der Kragenausnehmungen 30 in einen Bereich zwischen Kragen 16 und Mantel 24 der Schutzkappe 20 gelangen. Durch die Anordnung der Mantelabschnitte 28 zwischen den Kragenausnehmungen 30 und dem zu schutzenden Wandbereich 14 kann jedoch verhindert werden, dass der Flüssigkeitsstrahl auf direktem Weg von einer der Kragenausnehmungen 30 zum zu schützenden Wandbereich 14 gelangt.
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Ist eine Flussigkeit in einen Innenbereich 36 der Schutzkappe 20 gelangt, so kann diese über eine oder mehrere der Mantelausnehmungen 26 hin zum Kragen 16 austreten. Die Flussigkeit kann dann weiter in Richtung auf eine der Kragenausnehmungen 30 fließen und dort aus der Schutzvorrichtung 10 austreten. Es ist so moglich, den zu schutzenden Wandbereich 14 vor direkter Beaufschlagung mit einer Flussigkeit zu schutzen und andererseits in den Innenbereich 36 der Schutzkappe 20 eingedrungene Flüssigkeit wieder in einfacher Weise aus der Schutzvorrichtung 10 zu entfernen. Dabei bleibt uber die Öffnung 13 und den zu schutzenden Wandbereich 14, der insbesondere als Membran ausgebildet ist, ein Gasaustausch zwischen dem durch die Gehausewand 12 begrenzten Innenraum 15 des Gehauses und dem Bereich außerhalb der Schutzvorrichtung 10 moglich.