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DE102006034280B4 - Heizkessel zum Erhitzen von Wasser - Google Patents

Heizkessel zum Erhitzen von Wasser Download PDF

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DE102006034280B4 DE200610034280 DE102006034280A DE102006034280B4 DE 102006034280 B4 DE102006034280 B4 DE 102006034280B4 DE 200610034280 DE200610034280 DE 200610034280 DE 102006034280 A DE102006034280 A DE 102006034280A DE 102006034280 B4 DE102006034280 B4 DE 102006034280B4
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Abstract

Heizkessel zum Erhitzen von Wasser, der mindestens aufweist:
einen Frischlufteinlassbereich (8) zum Zuführen von Frischluft zu einem Gebläsebrenner (10),
einen Brennraum (3) mit einem vorderen Anschluss (3a) für den Gebläsebrenner (10),
eine Frischlufteinlass-Verschlusseinrichtung (K1) zum Freigeben und Sperren des Frischlufteinlassbereichs (8),
ein sich an den Brennraum (3) anschließendes Heizgassystem (12) für Verbrennungsgase, mit einem Abgasauslassbereich (13),
eine Abgasauslass-Verschlusseinrichtung (K2) zum Verschließen des Abgasauslassbereichs (13),
ein Wasserdurchlauf (7) mit einem Wassereinlass (5a) und einem Wasserauslass (6a) für erwärmtes Wasser,
eine Steuereinrichtung (20), die den Gebläsebrenner (10) in Heizzeiten (TH) einschaltet und in zwischen den Heizzeiten (TH) liegenden Stillstandszeiten (TS) ausschaltet,
dadurch gekennzeichnet, dass
zwischen dem Frischlufteinlassbereich (8) und dem Abgasauslassbereich (13) eine Verbindungsleitung (16) für einen zumindest teilweisen Druckausgleich in Brennerstillstandszeiten (TS) vorgesehen ist,
die Verbindungsleitung (16) an den Frischlufteinlassbereich (8) hinter der Frischlufteinlass-Verschlusseinrichtung (K1) und an den Abgasauslassbereich (13) hinter...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Heizkessel zum Erhitzen von Wasser gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Ein derartiger Heizkessel wird mit einem Gebläsebrenner betrieben, der in bzw. an dem vorderen Anschluss eines Brennraums angeschlossen wird. Die Flamme des Gebläsebrenners ragt in den Brennraum hinein, wobei die heißen Verbrennungsgase durch den Brennraum und nachfolgend durch eine Heizrohrleitung zu einem Abgasausgang führen, der im Allgemeinen an einen Kamin angeschlossen wird. Als Brennstoff können z. B. Gas, Öl oder Kohlenstaub sowie auch andere Brennstoffe eingesetzt werden.
  • Der Heizkessel dient der Erhitzung von Wasser, z. B. der Warmwasseraufbereitung oder als Therme in einem Heizkreislauf. Hierbei sind insbesondere zwei Arten von Heizkesseln mit Gebläsebrenner bekannt, bei denen entweder die Verbrennungsgase durch eine Heizrohrleitung geführt werden, die in einem Wasserbad angeordnet ist, oder das Wasser durch ein Wasserleitungssystem geführt wird, das von den Verbrennungsgasen umströmt wird. Die Erfindung kann für beide Systeme verwendet werden.
  • Insbesondere bei Einsatz in einem Heizkreislauf findet im Allgemeinen eine Temperaturregelung und/oder Druckregelung statt, wobei meistens Ein-Aus-Regelungen durchgeführt werden, in denen der Brenner in Ein-Phasen vollständig eingeschaltet und in Aus-Phasen bzw. Aus-Zeiten dazwischen jeweils ausgeschaltet wird. In den Aus-Zeiten bzw. Stillstandszeiten des Brenners werden Klappen am Eingang und ggf. am Ausgang geschlossen, um eine Luftströmung und den hieraus folgenden Wärmeverlust zu verhindern.
  • Die DE 40 15 148 A1 zeigt einen Heizkessel, der ein Frischlufteinlassbereich zum Zuführen von Fischluft zu einem Gebläsebrenner sowie ein sich an den Brennraum anschließendes Heizgassystem für Verbrennungsgase zeigt. Hierbei sind ein Abgasauslassbereich und ein Wasserdurchlauf mit einem Wassereinlass und einem Wasserauslass für erwärmtes Wasser sowie eine Steuereinrichtung vorgesehen, die den Gebläsebrenner in Heizzeiten einschaltet und zwischen den Heizzeiten liegenden Stillstandszeiten ausschaltet.
  • Bei derartigen herkömmlichen Heizkesseln mit Gebläsebrennern können je nach Einsatz der Wärmetauscher und der Abgasführung unterschiedliche Wirkungsgrade erreicht werden. Dennoch tritt ein nicht unerheblicher Wärmeverlust auf, der zur Verringerung des Wirkungsgrades führt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Heizkessel zum Erhitzen von Wasser und ein Verfahren zum Betreiben eines Heizkessels zu schaffen, die einen hohen Wirkungsgrad bzw. einen geringen unerwünschten Wärmeverlust ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Heizkessel nach Anspruch 1 und ein Verfahren nach Anspruch 8 gelöst. Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass ein wesentlicher Teil des Wärmeverlustes, der den Wirkungsgrad des Heizkessels herabsetzt, durch eine unerwünschte Luftströmung bzw. Konvektion durch das Flammenrohr und die Heizrohrleitung stattfindet. Die als Schließeinrichtung am Eingang des Flammenrohrs und am Ausgang der Heizrohrleitung vor dem Kamin dienenden Klappen sind einem großen Temperaturbereich ausgesetzt, so dass sie in den Stillstandszeiten nicht immer dicht schließen können. Somit tritt Leckluft in den Stillstandszeiten bzw. Aus-Zeiten durch den Heizkessel, der nach erfindungsgemäßer Erkenntnis zu 30 Prozent Energieverlust führen kann.
  • Der Erfindung liegt daher der Gedanke zu Grunde, durch eine Verbindungsleitung bzw. einen Bypass zwischen einerseits dem Einlassbereich hinter der Einlassklappe und andererseits dem Ausgangsbereich des Abgasrohres, vorteilhafterweise hinter einer Abgasklappe, in den Stillstandszeiten des Brenners einen direkten Druckausgleich zu schaffen. Die Verbindungsleitung verbindet somit in den Stillstandszeiten den hinteren Bereich des Ein lassbereichs, der bereits auch den vorderen Bereich des Flammenrohrs vor dem Gebläsebrenner darstellen kann, und den Ausgangsbereich des Abgangsrohres, der bereits den Einmündungsbereich in den Kamin darstellen kann; somit kann die Verbindungsleitung auch z. B. direkt in den Kamin einmünden.
  • Es wird somit ein zuschaltbarer, zumindest teilweiser Druckausgleich geschaffen, durch den. die Leckluft-Strömung durch das Flammenrohr und die nachfolgende Heizrohrleitung aufgrund undichter Klappen verringert oder ganz unterdrückt werden kann.
  • Da die Verbindungsleitung in den Heizzeiten durch eine geeignete Bypass-Verschlusseinrichtung verschlossen wird, wird die Frischluftzufuhr zum Brenner im Brennerbetrieb nicht beeinflusst. Da die Bypass-Leitung bzw. Verbindungsleitung bereits vor dem Brenner beginnt, ist die den Zugang zur Verbindungsleitung schließende Bypass-Verschlussklappe (oder -schieber) keinen hohen Temperaturenschwankungen ausgesetzt; auch die am Ende der Verbindungsleitung angebrachte Bypass-Verschlussklappe wird nicht direkt von heißen Gasen umströmt, so dass die Temperaturbelastung begrenzt ist. Leckagen durch die Verbindungsleitungen sind daher gering.
  • Weiterhin sind derartige Leckagen durch die Verbindungsleitung nicht allzu problematisch, da hierdurch lediglich Frischluft dem Abgas zugeführt wird, was ohnehin bei Einstellung des Heizkessels mit gemessen bzw. berücksichtigt wird. Eine Leckage von Brennstoff ist nicht möglich, da die Verbindungsleitung im Frischluft-Einlassbereich vor der Brennstoffzufuhr zum Brenner abzweigt.
  • Der Betrieb des Brenners erfolgt vorzugsweise getaktet, wobei in Heizzeiten vorzugsweise eine zeitlich konstante Brennstoffmenge zugeführt wird. Bei einer Regelung wird die Brennstoffzufuhr vollständig abgeschaltet, so bald eine vorgegebene, z. B. maximale Wassertemperatur bzw. der maximale Dampfdruck erreicht ist. Nachfolgend wird bei Erreichen der zulässigen Minimalwerte von Temperatur bzw. Dampfdruck, d. h. bei Erreichen einer unteren Schallschwelle, die Brennstoffzufuhr wieder zugeschaltet.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bei den Heizkessel-Typen mit Flammenrohr können ein oder mehrere Wärmespeicher in dem Flammenrohr angeordnet werden. Diese Wärmespeicher erhöhen zum einen bereits die Energieausbeute, da sie entsprechend ihrer Temperatur Sekundärstrahlung zu den Flammenrohrwänden abgeben, an denen das zu erhitzende Wasserbad bzw. Wasserrohre angebracht sind. Weiterhin erhitzen sie die während den Stillstandsphasen durch die oben beschriebenen Leckagen auftretenden Leckströme, so dass Leckluft mit höherer Temperatur durch das nachfolgende Heizgassystem strömt. Durch die Erhitzung erhöht sich der Strömungswiderstand, so dass die zur Abkühlung führende Leckageströmung verringert wird. Die Erhöhung des Strömungswiderstandes kann entsprechend auch aus der Bernoulli-Gleichung abgeleitet werden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen an einigen Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 den Aufbau eines erfindungsgemäßen Heizkessels gemäß einer ersten Ausführungsform;
  • 2 ein Zeitdiagramm des Brennerbetriebs;
  • 3 den Aufbau eines erfindungsgemäßen Heizkessels gemäß einer weiteren Ausführungsform.
  • Ein Heizkessel 1 dient der Erhitzung von Wasser, z. B. zur Warmwasseraufbereitung oder auch als Heizeinrichtung, z. B. als Therme in einem Heizkreislauf. Der Heizkessel 1 weist einen den unteren Teil darstellenden Verdampfer 2, in dem ein Flammenrohr 3 angeordnet ist, einen sich an den Verdampfer 2 anschließenden Überhitzer 4 mit Wasservorwärmer, einen internen Wasserkreislauf 7 mit einem Wassereinlass 5a für eine Wasserrücklaufleitung 5 und einem Wasserauslass 6a für eine Wasservorlaufleitung 6 auf. Der Wasserkreislauf 7 ist hier nicht detaillierter dargestellt und durch den schraffierten Bereich wiedergegeben. Weiterhin ist ein Frischlufteinlassbereich 8 mit einer Frischlufteinlassöffnung 8a vorgesehen, die durch eine Frischlufteinlassklappe K1 in Brenner-Stillstandszeiten TS verschließbar und in Heizzeiten TH zu öffnen ist. Der Frischlufteinlassbereich 8 ist vor einem Gebläsebrenner 10 vorgesehen, dem Brennstoff in fester, flüssiger oder gasförmiger Form zugeführt wird. Am Ausgang des Flammenrohrs 3 schließt sich eine Heizrohrleitung 12 an, die durch den Verdampfer 2 und den Überhitzer 4 mit Wasservorwärmer zu einem Kamin 14 verläuft. Die aus dem Flammenrohr 3 austretenden Verbrennungsgase bzw. Abgase werden somit in der Heizrohrleitung 12 an Wärmetauschern am Wasserkreislauf 7 entlang geführt und in einem Ausgang 12b in den Kamin 14 eingegeben. Eine Abgasauslassklappe K2 ist im Abgasauslassbereich 13 der Heizrohrleitung 12 vor deren Abgasausgang 12b zu dem Kamin 14 vorgesehen.
  • Erfindungsgemäß ist eine Verbindungsleitung 16 zwischen dem Frischlufteinlassbereich 8 und dem Abgasauslassbereich 13 am Abgasausgang 12b der Heizrohrleitung 12 gelegt, die durch eine Verschlusseinrichtung K3, K4 verschließbar ist, wobei eine vordere Verschlusskappe K3 den Eingangsbereich der Verbindungsleitung 16 und eine hintere Verschlussklappe K4 den hinteren Bereich der Verbindungsleitung 16 verschließt.
  • Die Verbindungsleitung 16 sorgt bei geöffneten Klappen K3, K4 somit für einen Druckausgleich zwischen dem Frischlufteinlassbereich 8 hinter der Frischlufteinlassklappe K1 und dem Abgasauslassbereich der Heizrohrleitung 12 hinter der Abgasauslassklappe K2. Sämtliche Klappen K1, K2, K3, K4 werden von einer Steuereinrichtung 20 angesteuert, die auch den Brenner 10 ansteuert.
  • 2 zeigt ein Zeitdiagramm des Brennerbetriebs: Ein in 1 nicht eingezeichneter Temperatursensor oder Drucksensor misst die Betriebstemperatur des Heizwassers oder den Dampfdruck und gibt – wie allgemein bei Regelkreisen bekannt – bei Unterschreiten einer unteren Schallschwelle, d. h. eines unteren Temperaturwertes oder Dampfdruckwertes, ein Einschaltsignal an den Gebläsebrenner 10, woraufhin eine Heizzeit bzw. Heizphase TH beginnt, in der die in 2 als Ordinate aufgetragene Brennstoffmenge bzw. Brennstoffrate (zugeführte Brennstoffmenge pro Zeit) m'B einen festen maximalen Wert einnimmt. Bei Überschreiten einer oberen Schallschwelle d. h. einer oberen Heizwassertemperatur oder eines oberen Dampfdruckwertes wird der Gebläsebrenner 10 vollständig ausgeschaltet, so dass sich eine Stillstandszeit bzw. Stillstands-Phase TS anschließt. Es erfolgt somit eine Ein- und Aus-Regelung ohne Variation der Brennerleistung. Grundsätzlich ist der erfindungsgemäße Heizkessel 1 und das erfindungsgemäße Verfahren jedoch auch bei einem anderen Brennerbetrieb, z. B. einer Proportionalregelung möglich; relevant ist nur, dass jeweils Stillstandszeiten TS vorgesehen sind, in denen die erfindungsgemäßen Verschlussklappen K3, K4 der Verbindungsleitung 16 geöffnet werden.
  • In den Heizzeiten TH erfolgt somit bei geschlossenen Klappen K3 und K4 und geöffneter Frischlufteinlassklappe K1 sowie geöffneter Abgasauslassklappe K2 ein herkömmlicher Brennerbetrieb unter Erhitzung des Heizwassers im Kreislauf 7. Die Abgase strömen demnach durch die geöffnete Abgasauslassklappe K2 in den Kamin 14. Hierbei liegt im Frischlufteinlassbereich 8 ein leichter Überdruck gegenüber dem Abgasausgang 12b vor, so dass bei evtl. Leckagen der Verschlussklappen K3 und K4 ggf. etwas Frischluft durch die Verbindungsleitung 16 gelangt, die sich jedoch auf den Brennerbetrieb nicht auswirkt und allenfalls den Abgasen im Kamin 14 etwas Frischluft zuführt. Falls wider Erwarten Abgase durch die geschlossene Verschlussklappe K4 in reverser Richtung durch die Verbindungsleitung 16 und die gegebenenfalls nicht ganz dicht schließende vordere Verschlussklappe K3 in den Frischlufteinlassbereich 8 fließen sollte, so werden diese bei Einstellung des Heizkessels 1 (z. B. durch den Schornsteinfeger oder einen anderen Fachmann) mit gemessen und bei der Einstellung des Gebläsebrenners 10 berücksichtigt.
  • In Stillstandszeiten TS werden – in herkömmlicher Weise – die Frischlufteinlassklappe K1 und die Abgasauslassklappe K2 geschlossen, so dass keine Frischluft durch den ausgeschalteten Gebläsebrenner 10, das Flammenrohr 3 und die Heizrohrleitung 12 zu dem Abgasausgang 12b und in den Kamin 14 gelangen sollten. Erfindungsgemäß sind jedoch die Verschlussklappen K3 und K4 geöffnet, so dass evtl. durch die Frischlufteinlassklappe K1 tretende Leckluft nunmehr durch die einen geringen Strömungswiderstand aufweisende Verbindungsleitung 16 direkt zu dem Abgasausgang 12b treten kann. Somit wird hier ein Druckausgleich bewirkt, so dass die Leckluft durch das Flammenrohr 3 und die Heizrohrleitung 12 sehr gering bleibt.
  • Erfindungsgemäß kann weiterhin vorteilhafterweise ein Wärmespeicher 18 im Flammenrohr 3 vorgesehen sein, der sich in den Heizzeiten erwärmt und hierbei Sekundärstrahlung zu den Wänden des Flammenrohrs 3 abgibt, wodurch der Wirkungsgrad erhöht wird. Eventuell weiterhin durch das Flammenrohr 3 tretende Leckluft wird ebenfalls durch den Wärmespeicher 18 erhitzt, so dass nachfolgend erhitzte Leckluft durch die Heizrohrleitung 12 fließt, so dass deren Strömungswiderstand erhöht wird und hierdurch die Leckluft noch weiter verringert wird.
  • 3 zeigt eine Ausführungsform eines Heizkessels 1 mit Warmwasserrohr 30 und Brennkammer 33, von der aus die Verbrennungsgase an dem Warmwasserrohr 30 entlang strömen. Auch hier kann die Erfindung entsprechend verwirklicht werden; die entsprechenden Angaben zu 1 gelten entsprechend.
  • Es ergeben sich somit erfindungsgemäß folgende Phasen:
    TH: Brenner 10 an, K1 auf, K2 auf, K3 zu, K4 zu
    TS : Brenner 10 aus, K1 zu, K2 zu, K3 auf, K4 auf.

Claims (12)

  1. Heizkessel zum Erhitzen von Wasser, der mindestens aufweist: einen Frischlufteinlassbereich (8) zum Zuführen von Frischluft zu einem Gebläsebrenner (10), einen Brennraum (3) mit einem vorderen Anschluss (3a) für den Gebläsebrenner (10), eine Frischlufteinlass-Verschlusseinrichtung (K1) zum Freigeben und Sperren des Frischlufteinlassbereichs (8), ein sich an den Brennraum (3) anschließendes Heizgassystem (12) für Verbrennungsgase, mit einem Abgasauslassbereich (13), eine Abgasauslass-Verschlusseinrichtung (K2) zum Verschließen des Abgasauslassbereichs (13), ein Wasserdurchlauf (7) mit einem Wassereinlass (5a) und einem Wasserauslass (6a) für erwärmtes Wasser, eine Steuereinrichtung (20), die den Gebläsebrenner (10) in Heizzeiten (TH) einschaltet und in zwischen den Heizzeiten (TH) liegenden Stillstandszeiten (TS) ausschaltet, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Frischlufteinlassbereich (8) und dem Abgasauslassbereich (13) eine Verbindungsleitung (16) für einen zumindest teilweisen Druckausgleich in Brennerstillstandszeiten (TS) vorgesehen ist, die Verbindungsleitung (16) an den Frischlufteinlassbereich (8) hinter der Frischlufteinlass-Verschlusseinrichtung (K1) und an den Abgasauslassbereich (13) hinter der Abgasauslass-Verschlusseinrichtung (K2) angeschlossen ist, und eine Bypass-Verschlusseinrichtung (K3, K4) zum Verschließen der Verbindungsleitung (16) in Heizzeiten (TH) und Freigeben in Stillstandszeiten (TS) vorgesehen ist.
  2. Heizkessel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (20) in den Heizzeiten (TH) die Frischlufteinlassklappe (K1) und Abgasauslassklappe (K2) öffnet und die Bypass-Verschlusseinrichtung (K3, K4) der Verbindungsleitung (16) schließt, und in den Brenner-Stilldtandszeiten (TS) die Frischlufteinlassklappe (K1) und die Abgasauslassklappe (K2) schließt und die Bypass-Verschlusseinrichtung (K3, K4) der Verbindungsleitung (16) für den Druckausgleich öffnet.
  3. Heizkessel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bypass-Verschlusseinrichtung (K3, K4) ein die Verbindung zum Frischlufteinlassbereich (8) öffnendes und schließendes vorderes Bypass-Verschlussmittel (K3) und ein die Verbindung zum Abgasauslassbereich (13) öffnendes und schließendes hinteres Bypass-Verschlussmittel (K4) aufweist, wobei die beiden Bypass-Verschlussmittel (K3, K4) synchron geöffnet und geschlossen werden.
  4. Heizkessel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abgasauslass-, Frischlufteinlass- und Bypass-Verschlusseinrichtungen Klappen (K1, K2, K3, K4) sind.
  5. Heizkessel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Brennraum ein Flammenrohr (3) ist und das Heizgassystem (12) eine von einem hinteren Anschluss (3b) des Flammenrohrs (3) zu dem Abgasauslassbereich (13) führende, verzweigte oder unverzweigte Heizrohrleitung (12) ist, die den Wasserdurchlauf (7) erhitzt.
  6. Heizkessel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Flammenrohr (3) ein Wärmespeicher (18) als Körper aus einem hitzebeständigen Material angeordnet ist, der eine Sekundärstrahlungsfläche (18a) zur Ausstrahlung von Sekundärstrahlung an eine Innenfläche des Flammenrohrs (3) aufweist.
  7. Heizkessel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Wasserdurchlauf eine Heizwasserleitung (30) ist, an der die von dem Brennraum (33) ausgehenden Verbrenngase entlang strömen.
  8. Verfahren zum Betreiben eines Heizkessels (1), bei dem in Heizzeiten (TH) Brennstoffeinem Gebläsebrenner (10) zugeführt wird, dessen Flamme in einen Brennraum (3, 33) gerichtet ist, wobei die Verbrennungsgase in einem Heizsystem (12) zur Erwärmung eines Wasserdurchlaufs (7, 30) geführt und von einem Abgasauslassbereich (13) über einen Ablassausgang (12b) ausgegeben werden, wobei eine in einem Frischlufteinlassbereich (8a) vor dem Gebläsebrenner (10) vorgesehene Frischlufteinlass-Verschlusseinrichtung (K1) und eine im Abgasauslassbereich (13) vorgesehene Abgasauslass-Verschlusseinrichtung (K2) im den Heizzeiten (TH) geöffnet sind, und in Stillstandszeiten (TS) der Gebläsebrenner (10) ausgeschaltet ist und die Frischlufteinlass-Verschlusseinrichtung (K1) und die Abgasauslass-Verschlusseinrichtung (K2) geschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Frischlufteinlassbereich (8) hinter der Frischlufteinlass-Verschlusseinrichtung (K1) und dem Abgasauslassbereich (13) hinter der Abgasauslass-Verschlusseinrichtung (K2) in Stillstands zeiten (TS) ein zumindest teilweiser Druckausgleich durchgeführt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Frischlufteinlassbereich (8) und dem Abgasauslassbereich (13) in Brenner-Stillstandszeiten (TS) eine Verbindungsleitung (16) frei geschaltet und in Brenner-Stillstandszeiten (TH) geschlossen wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Anfang der Verbindungsleitung (16) ein vorderes Verschlussmittel (K3) und am Ende der Verbindungsleitung (16) ein hinteres Verschlussmittel (K4) in den Brenner-Stillstandszeiten (TS) geöffnet und in den Heizzeiten (TH) geschlossen werden.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsleitung (16) zu dem Abgasauslassbereich (13) hinter der Abgasauslass-Verschlusseinrichtung (K2) geführt ist.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Regelung der Temperatur und/oder des Dampfdrucks des Heizwassers durchgeführt wird, indem die Temperatur und/oder der Dampfdruck des Heizwassers gemessen wird und der Gebläsebrenner (10) in den Heizzeiten (TH) mit einem konstanten Wert betrieben und in den Brenner-Stillstandszeiten (TS) ausgeschaltet wird.
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