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DE102006000875B4 - System, bestehend aus einer Montagevorrichtung und einer Dunstabzugshaube zur Wand- oder Deckenbefestigung - Google Patents

System, bestehend aus einer Montagevorrichtung und einer Dunstabzugshaube zur Wand- oder Deckenbefestigung Download PDF

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DE102006000875B4
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kamingehäuse
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Abstract

System, bestehend aus einer Montagevorrichtung (2) und einer Dunstabzugshaube (4) zur Wand- oder Deckenbefestigung, mit einem Kamingehäuse (6), in dem eine Abluftleitung (12) angeordnet ist, wobei das Kamingehäuse (6) in dessen Montagelage mittels der Montagevorrichtung (2) an der Wand oder Decke (10) halterbar ist und die Abluftleitung (12) an einen dazu korrespondierend ausgebildeten Abluftkanal (16) in der Wand oder Decke (10) anschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kamingehäuse (6) in dem Einbauzustand des Systems derart an der Montagevorrichtung (2) befestigbar ist, dass zwischen der Wand oder Decke (10) und dem benachbarten Ende des Kamingehäuses (6) ein Zwischenraum (42) gebildet ist, so dass ein aus der Wand oder Decke (10) ragendes elektrisches Anschlusskabel (20), dessen Durchstoßpunkt (22) durch die Wand oder Decke (10) in der Montagelage des Kamingehäuses (6) von diesem überdeckt ist, durch den Zwischenraum (42) hindurch mit einer an der Außenseite des Kamingehäuses (6) angeordneten elektrischen Kontaktstelle (25) eines...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein System, bestehend aus einer Montagevorrichtung und einer Dunstabzugshaube zur Wand- oder Deckenbefestigung, der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
  • Ein derartiges System ist aus der DE 299 14 232 U1 bereits bekannt. Das bekannte System, besteht aus einer als Träger ausgebildeten Montagevorrichtung und einer Dunstabzugshaube zur Wand- oder Deckenbefestigung. Die Dunstabzugshaube weist ein Kamingehäuse auf, in dem eine als Luftkanal ausgebildete Abluftleitung angeordnet ist, wobei das Kamingehäuse in dessen Montagelage mittels der Montagevorrichtung an der Wand oder Decke halterbar ist und die Abluftleitung an einen dazu korrespondierend ausgebildeten Abluftkanal in der Wand oder Decke anschließbar ist.
  • Der Erfindung stellt sich somit das Problem ein aus einer Montagevorrichtung und einer Dunstabzugshaube bestehendes System zur Wand- oder Deckenbefestigung anzugeben, dessen Montage an einer Wand oder Decke erleichtert ist.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch ein System mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
  • Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen insbesondere in der erleichterten Wand- oder Deckenmontage des Systems. Bei herkömmlichen Systemen ist es üblich, dass das elektrische Anschlusskabel für den elektrischen Anschluss der Dunstabzugshaube an die Netzleitung, außerhalb des Kamingehäuses geführt wird, um dem Monteur dessen Anschluss bei montiertem System zu ermöglichen. Hierfür ist in der bekannten Montagevorrichtung üblicherweise eine Durchgangsöffnung vorgesehen. Für den Monteur ist es nun häufig problematisch, das elektrische Anschlusskabel durch die Durchgangsöffnung der an der Wand oder Decke zu montierenden Montagevorrichtung hindurchzuführen, da die für die Verlegung des elektrischen Anschlusskabels erforderliche Ausrichtung der Montagevorrichtung sowie des Kamingehäuses oftmals von der gewünschten relativen Lage der Dunstabzugshaube und damit des Kamingehäuses und der Montagevorrichtung abweicht. Das erfindungsgemäße System weißt diesen Nachteil nicht auf.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, dass die Montagevorrichtung eine Grundplatte und eine aus der Grundplatte erhabene Befestigungslasche aufweist, wobei die Montagevorrichtung mittels der Grundplatte an der Wand oder Decke und das Kamingehäuse mittels einer Schraube an der Befestigungslasche befestigbar ist. Hierdurch ist eine besonders einfache Konstruktion der Montagevorrichtung ermöglicht. Ferner ist durch die einstückige Ausbildung der Montagevorrichtung der Schutz vor Verlust einzelner Bauteile verbessert.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass das Kamingehäuse zur Befestigung an der Montagevorrichtung eine Stirnplatte aufweist. Auf diese Weise ist der ungewünschte Zugriff auf das Innere des Kamingehäuses und damit auf elektrische oder sich bewegende Bauteile wirksam verhindert.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Stirnplatte an der Kontaktstelle zu der Befestigungslasche eine längliche Befestigungsöffnung aufweist, die sich ausgehend von dem Rand der Stirnplatte in Richtung des übrigen Kamingehäuses erstreckt und in die die in die Befestigungslasche eingeschraubte Schraube in der Montagelage des Kamingehäuses eingreift, wobei die Breite der Befestigungsöffnung geringer als der Durchmesser des Schraubenkopfes ist. Hierdurch ist die Montage weiter erleichtert.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Montagevorrichtung an zwei zueinander entgegengesetzten Enden der Grundplatte jeweils eine Befestigungslasche aufweist, wobei die dazu korrespondierenden Befestigungsöffnungen derart an der Stirnplatte angeordnet sind, dass das Kamingehäuse in dessen Montagelage horizontal bewegbar ist. Auf diese Weise ist eine Feinjustierung des Kamingehäuses und damit der Dunstabzugshaube an der Montagevorrichtung ermöglicht.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass der Rand der Stirnplatte in dem Bereich der Befestigungsöffnungen und relativ zu der Montagelage des Kamingehäuses nach unten umgekantet ist, so dass die horizontale Bewegbarkeit des Kamingehäuses in der Montagelage des Systems durch den an die Schraubenköpfe der in die Montagevorrichtung eingeschraubten Schrauben anstoßenden Rand blockiert ist. Hierdurch ist gewährleistet, dass sich das Kamingehäuse während der Montage des Systems an der Wand oder Decke, beispielsweise bei der Feinjustierung, nicht in ungewünschter Weise von der Montagevorrichtung löst.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
  • 1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Systems in dem Einbauzustand der Dunstabzugshaube,
  • 2 das System aus 1 in teilweiser, perspektivischer Darstellung,
  • 3 eine Detailansicht des Systems im Bereich der Markierung A in 2,
  • 4 eine Draufsicht auf die Montagevorrichtung,
  • 5 das System in der Demontage- und in der Montagelage in teilweiser, perspektivischer Darstellung und
  • 6 eine teilweise Seitenansicht des Systems aus 1.
  • In 1 ist ein erfindungsgemäßes System in dessen Einbauzustand gezeigt. Das System besteht aus einer Montagevorrichtung 2 und einer Dunstabzugshaube 4, die ein Kamingehäuse 6 aufweist und über einem Kochbereich 8 mittels der Montagevorrichtung 2 an der Decke 10 befestigt ist. Das System ist in 1 nach vorne offen dargestellt, so dass eine in dem Kamingehäuse 6 verlaufende Anschlussleitung 12 sichtbar ist. Die Anschlussleitung 12 ist an einem ebenfalls in dem Kamingehäuse 6 angeordneten Absauggebläse 14 und an einem in der Decke 10 befindlichen Abluftkanal 16 strömungsleitend angeschlossen.
  • In den 2 und 3 ist das System im Bereich der Montagevorrichtung im Detail dargestellt. Die Montagevorrichtung 2 ist mittels einer Grundplatte 18 an der in den 2 und 3 nicht dargestellten Decke 10 befestigt. Wie aus 3 ersichtlich, verläuft ein aus der Decke 10 herausragendes elektrisches Anschlusskabel 20, ausgehend von dessen Durchstoßpunkt 22 durch die Decke 10, durch eine Öffnung 24 in der Grundplatte 18 der Montagevorrichtung 2. Hierdurch ist ermöglicht, dass der Monteur das elektrische Anschlusskabel 20 mit der elektrischen Kontaktstelle 25 des Absauggebläses 14 elektrisch leitend verbinden kann.
  • 4 zeigt die Montagevorrichtung 2 in einer Draufsicht. Wie bereits erläutert weist die Montagevorrichtung 2 eine Grundplatte 18 zur Befestigung der Montagevorrichtung 2 an der Decke 10 auf. Die Grundplatte 18 ist hierzu auf an sich bekannte Weise mittels nicht dargestellter Schraubverbindungen an der Decke 10 festgelegt. Aus der Grundplatte 18 heraus erheben sich, in 4 in die Bildebene hinein, zwei Befestigungslaschen 26, die als Abkantungen des Randbereichs der Grundplatte 18 ausgebildet sind. Aus Stabilitätsgründen sind die Befestigungslaschen 26 an zwei zueinander entgegengesetzten Enden der Grundplatte 18 angeordnet. Die Befestigungslaschen 26 weisen Schraublöcher 28 auf, in die hier nicht dargestellte Schrauben zur Befestigung des Kamingehäuses 6 an der Montagevorrichtung 2 einschraubbar sind. Ferner ist in 4 die Öffnung 24 zu erkennen, schraffiert dargestellt, durch die die Abluftleitung 12 und das elektrische Anschlusskabel 20 verlaufen.
  • In 5 ist das System im Bereich der Montagevorrichtung 2 in einer perspektivischen Ansicht dargestellt, wobei in 5a die Demontagelage und in 5b die Montagelage dargestellt ist. In 5a ist in der Bildebene oben die Montagevorrichtung 2 und ein durch die Öffnung 24 ragender Anschlussstutzen 30 des Abluftkanals 16 gezeigt. Die Schrauben 31 sind in die Schraublöcher 28 der Befestigungslaschen 26 eingeschraubt. In der Bildebene unten ist das Kamingehäuse 6 dargestellt, das nach oben mit einer Stirnplatte 32 bis auf eine Öffnung 34 zur Hindurchführung der Abluftleitung 12 bzw. eines daran befestigten Anschlussstutzens 36 verschlossen ist. Die Stirnplatte 32 überragt mit zwei zu den Befestigungslaschen 28 korrespondierenden Enden den Rest des Kamingehäuses 6 und weist in den überstehenden Bereichen zu den Schraublöchern 28 und damit zu den Schrauben 31 korrespondierende längliche Befestigungsöffnungen 38 auf. Die Befestigungsöffnungen 38 erstrecken sich ausgehend von den Rändern 40 der Stirnplatte 32 in Richtung des übrigen Kamingehäuses 6 und weisen eine Breite auf, die geringer als der Durchmesser der Schraubenköpfe der Schrauben 31 ist. Die Ränder 40 der vorgenannten Enden der Stirnplatte 32 sind in der Bildebene nach unten umgekantet.
  • Bei der Montage des Systems geht der Monteur nun wie folgt vor:
    Nachdem der Monteur die Montagevorrichtung 2 mittels der Grundplatte 18 und Schrauben an der Decke 10 befestigt und den Anschlussstutzen 30 des Abluftkanals 16 wie auch das elektrische Anschlusskabel 20 durch die Öffnung 24 hindurch gesteckt hat, schiebt er das Kamingehäuse 6 mit den auf einer Seite der Stirnplatte 32 befindlichen Befestigungsöffnungen 38 über die in der Montagevorrichtung 2 eingeschraubten Schrauben 31. Dabei muss der Monteur das Kamingehäuse 6 so weit an die Montagevorrichtung 2 annähern, dass der umgekantete Rand 40 der Stirnplatte 32 nicht mit den Schraubenköpfen der Schrauben 31 kollidiert. Der Monteur schiebt nun das Kamingehäuse 6 weiter in die selbe Richtung, so dass er das Kamingehäuse 6 auch mit den Befestigungsöffnungen 38 in dem gegenüberliegenden Ende der Stirnplatte 32 auf analoge Weise, aber in entgegengesetzte Richtung, über die dazu korrespondierenden Schrauben 31 schieben kann.
  • Das System befindet sich nun in der in 6 gezeigten Lage. Lässt der Monteur die Dunstabzugshaube 4 und damit das Kamingehäuse 6 los, liegt das Kamingehäuse 6 mit der Stirnplatte 32 auf den Schraubenköpfen der in die Montagevorrichtung 2 eingeschraubten Schrauben 31 auf. Das System befindet sich nun in der Montagelage. Das Eigengewicht der Dunstabzugshaube 4 wird durch die in die Montagevorrichtung 32 eingeschraubten Schrauben 31 aufgenommen und der Monteur kann nun eine Feinjustierung der Lage der Dunstabzugshaube 4 vornehmen. Durch die umgekanteten Ränder 40 ist erreicht, dass die in den Befestigungsöffnungen 38 eingreifenden Schrauben 31 dabei nicht in ungewünschter Weise aus den Befestigungsöffnungen 38 herausgleiten. Sobald die Schrauben 31 mit den Schraubenköpfen an den umgekanteten Rand 40 der Stirnplatte 32 stoßen, ist eine weitere Bewegung des Kamingehäuses 6 in diese Richtung nicht mehr möglich, da die Breite der Befestigungsöffnung 38 geringer als der Durchmesser der Schraubenköpfe ist.
  • Nach erfolgter Feinjustierung kann der Monteur die Schrauben 31 weiter in die Montagevorrichtung 2 einschrauben, so dass das Kamingehäuse 6 weiter in Richtung der Montagevorrichtung 2 bewegt wird, bis das Kamingehäuse 6 mit der Stirnplatte 32 von unten an den Befestigungslaschen 26 der Montagevorrichtung 2 anliegt. Siehe 6. Hierdurch ist zwischen der Decke 10 und dem benachbarten Ende des Kamingehäuses 6 ein Zwischenraum 42 gebildet, durch den das elektrische Anschlusskabel 20 wieder nach Außen geführt und mit der elektrischen Kontaktstelle 25 elektrisch leitend verbunden werden kann. Siehe auch 3.
  • Der Einbauzustand des Systems ist erreicht.
  • Durch die erfindungsgemäße Lösung ist die Ausrichtung der Dunstabzugshaube 4 weniger abhängig von dem Durchstoßpunkt 22 des elektrischen Anschlusskabels 20 durch die Decke 10. Wie aus 4 deutlich hervorgeht, könnte der Durchstoßpunkt 22 irgendwo in dem Bereich der schraffierten Fläche liegen, ohne das deshalb die Lage des Systems verändert würde. Durch den Zwischenraum 42 wird die Unabhängigkeit der Lage des Systems von dem Durchstoßpunkt 22 des elektrischen Anschlusskabels 20 weiter verbessert. Auf diese Weise ist erreicht, dass die Dunstabzugshaube 4 weitestgehend nach den Wünschen der Benutzer ausgerichtet werden kann, was in 1 durch die strichpunktierte Linie symbolisiert ist.
  • Die erfindungsgemäße Lehre ist nicht auf das vorgenannte Ausführungsbeispiel beschränkt. Beispielsweise wäre es auch denkbar, dass die Stirnplatte 32 als Umkantung des oberen Randes des Kamingehäuses 6 ausgebildet ist. Auch ist das System bei einer wandbefestigten Dunstabzugshaube verwendbar.

Claims (6)

  1. System, bestehend aus einer Montagevorrichtung (2) und einer Dunstabzugshaube (4) zur Wand- oder Deckenbefestigung, mit einem Kamingehäuse (6), in dem eine Abluftleitung (12) angeordnet ist, wobei das Kamingehäuse (6) in dessen Montagelage mittels der Montagevorrichtung (2) an der Wand oder Decke (10) halterbar ist und die Abluftleitung (12) an einen dazu korrespondierend ausgebildeten Abluftkanal (16) in der Wand oder Decke (10) anschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kamingehäuse (6) in dem Einbauzustand des Systems derart an der Montagevorrichtung (2) befestigbar ist, dass zwischen der Wand oder Decke (10) und dem benachbarten Ende des Kamingehäuses (6) ein Zwischenraum (42) gebildet ist, so dass ein aus der Wand oder Decke (10) ragendes elektrisches Anschlusskabel (20), dessen Durchstoßpunkt (22) durch die Wand oder Decke (10) in der Montagelage des Kamingehäuses (6) von diesem überdeckt ist, durch den Zwischenraum (42) hindurch mit einer an der Außenseite des Kamingehäuses (6) angeordneten elektrischen Kontaktstelle (25) eines elektrischen Verbrauchers (14) der Dunstabzugshaube (4) verbindbar ist.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Montagevorrichtung (2) eine Grundplatte (18) und eine aus der Grundplatte (18) erhabene Befestigungslasche (26) aufweist, wobei die Montagevorrichtung (2) mittels der Grundplatte (18) an der Wand oder Decke (10) und das Kamingehäuse (6) mittels einer Schraube (31) an der Befestigungslasche (26) befestigbar ist.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kamingehäuse (6) zur Befestigung an der Montagevorrichtung (2) eine Stirnplatte (32) aufweist.
  4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnplatte (32) an der Kontaktstelle zu der Befestigungslasche (26) eine längliche Befestigungsöffnung (38) aufweist, die sich ausgehend von dem Rand (40) der Stirnplatte (32) in Richtung des übrigen Kamingehäuses (6) erstreckt und in die die in die Befestigungslasche (26) eingeschraubte Schraube (31) in der Montagelage des Kamingehäuses (6) eingreift, wobei die Breite der Befestigungsöffnung (38) geringer als der Durchmesser des Schraubenkopfes ist.
  5. System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Montagevorrichtung (2) an zwei zueinander entgegengesetzten Enden der Grundplatte (18) jeweils eine Befestigungslasche (26) aufweist, wobei die dazu korrespondierenden Befestigungsöffnungen (38) derart an der Stirnplatte (32) angeordnet sind, dass das Kamingehäuse (6) in dessen Montagelage horizontal bewegbar ist.
  6. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand (40) der Stirnplatte (32) in dem Bereich der Befestigungsöffnungen (38) und relativ zu der Montagelage des Kamingehäuses (6) nach unten umgekantet ist, so dass die horizontale Bewegbarkeit des Kamingehäuses (6) in der Montagelage des Systems durch den an die Schraubenköpfe der in die Montagevorrichtung eingeschraubten Schrauben (31) anstoßenden Rand (40) blockiert ist.
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