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Die
Erfindung betrifft ein System, bestehend aus einer Montagevorrichtung
und einer Dunstabzugshaube zur Wand- oder Deckenbefestigung, der im
Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
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Ein
derartiges System ist aus der
DE 299 14 232 U1 bereits bekannt. Das bekannte
System, besteht aus einer als Träger
ausgebildeten Montagevorrichtung und einer Dunstabzugshaube zur
Wand- oder Deckenbefestigung. Die Dunstabzugshaube weist ein Kamingehäuse auf,
in dem eine als Luftkanal ausgebildete Abluftleitung angeordnet
ist, wobei das Kamingehäuse
in dessen Montagelage mittels der Montagevorrichtung an der Wand
oder Decke halterbar ist und die Abluftleitung an einen dazu korrespondierend
ausgebildeten Abluftkanal in der Wand oder Decke anschließbar ist.
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Der
Erfindung stellt sich somit das Problem ein aus einer Montagevorrichtung
und einer Dunstabzugshaube bestehendes System zur Wand- oder Deckenbefestigung
anzugeben, dessen Montage an einer Wand oder Decke erleichtert ist.
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Erfindungsgemäß wird dieses
Problem durch ein System mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1
gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
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Die
mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen insbesondere in
der erleichterten Wand- oder
Deckenmontage des Systems. Bei herkömmlichen Systemen ist es üblich, dass
das elektrische Anschlusskabel für
den elektrischen Anschluss der Dunstabzugshaube an die Netzleitung,
außerhalb des
Kamingehäuses
geführt
wird, um dem Monteur dessen Anschluss bei montiertem System zu ermöglichen.
Hierfür
ist in der bekannten Montagevorrichtung üblicherweise eine Durchgangsöffnung vorgesehen.
Für den
Monteur ist es nun häufig
problematisch, das elektrische Anschlusskabel durch die Durchgangsöffnung der
an der Wand oder Decke zu montierenden Montagevorrichtung hindurchzuführen, da
die für
die Verlegung des elektrischen Anschlusskabels erforderliche Ausrichtung
der Montagevorrichtung sowie des Kamingehäuses oftmals von der gewünschten
relativen Lage der Dunstabzugshaube und damit des Kamingehäuses und
der Montagevorrichtung abweicht. Das erfindungsgemäße System
weißt
diesen Nachteil nicht auf.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, dass die
Montagevorrichtung eine Grundplatte und eine aus der Grundplatte
erhabene Befestigungslasche aufweist, wobei die Montagevorrichtung
mittels der Grundplatte an der Wand oder Decke und das Kamingehäuse mittels einer
Schraube an der Befestigungslasche befestigbar ist. Hierdurch ist
eine besonders einfache Konstruktion der Montagevorrichtung ermöglicht.
Ferner ist durch die einstückige
Ausbildung der Montagevorrichtung der Schutz vor Verlust einzelner
Bauteile verbessert.
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Eine
andere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass das Kamingehäuse zur
Befestigung an der Montagevorrichtung eine Stirnplatte aufweist.
Auf diese Weise ist der ungewünschte
Zugriff auf das Innere des Kamingehäuses und damit auf elektrische oder
sich bewegende Bauteile wirksam verhindert.
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Eine
besonders vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Stirnplatte
an der Kontaktstelle zu der Befestigungslasche eine längliche
Befestigungsöffnung
aufweist, die sich ausgehend von dem Rand der Stirnplatte in Richtung
des übrigen
Kamingehäuses
erstreckt und in die die in die Befestigungslasche eingeschraubte
Schraube in der Montagelage des Kamingehäuses eingreift, wobei die Breite
der Befestigungsöffnung
geringer als der Durchmesser des Schraubenkopfes ist. Hierdurch
ist die Montage weiter erleichtert.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Montagevorrichtung
an zwei zueinander entgegengesetzten Enden der Grundplatte jeweils eine
Befestigungslasche aufweist, wobei die dazu korrespondierenden Befestigungsöffnungen
derart an der Stirnplatte angeordnet sind, dass das Kamingehäuse in dessen
Montagelage horizontal bewegbar ist. Auf diese Weise ist eine Feinjustierung
des Kamingehäuses
und damit der Dunstabzugshaube an der Montagevorrichtung ermöglicht.
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Eine
besonders vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass der Rand der
Stirnplatte in dem Bereich der Befestigungsöffnungen und relativ zu der Montagelage
des Kamingehäuses
nach unten umgekantet ist, so dass die horizontale Bewegbarkeit
des Kamingehäuses
in der Montagelage des Systems durch den an die Schraubenköpfe der
in die Montagevorrichtung eingeschraubten Schrauben anstoßenden Rand
blockiert ist. Hierdurch ist gewährleistet,
dass sich das Kamingehäuse
während
der Montage des Systems an der Wand oder Decke, beispielsweise bei
der Feinjustierung, nicht in ungewünschter Weise von der Montagevorrichtung
löst.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt
und wird nachfolgend näher
beschrieben. Es zeigt
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1 eine
Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Systems in dem Einbauzustand
der Dunstabzugshaube,
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2 das
System aus 1 in teilweiser, perspektivischer
Darstellung,
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3 eine
Detailansicht des Systems im Bereich der Markierung A in 2,
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4 eine
Draufsicht auf die Montagevorrichtung,
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5 das
System in der Demontage- und in der Montagelage in teilweiser, perspektivischer
Darstellung und
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6 eine
teilweise Seitenansicht des Systems aus 1.
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In 1 ist
ein erfindungsgemäßes System in
dessen Einbauzustand gezeigt. Das System besteht aus einer Montagevorrichtung 2 und
einer Dunstabzugshaube 4, die ein Kamingehäuse 6 aufweist
und über
einem Kochbereich 8 mittels der Montagevorrichtung 2 an
der Decke 10 befestigt ist. Das System ist in 1 nach
vorne offen dargestellt, so dass eine in dem Kamingehäuse 6 verlaufende
Anschlussleitung 12 sichtbar ist. Die Anschlussleitung 12 ist
an einem ebenfalls in dem Kamingehäuse 6 angeordneten
Absauggebläse 14 und
an einem in der Decke 10 befindlichen Abluftkanal 16 strömungsleitend
angeschlossen.
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In
den 2 und 3 ist das System im Bereich der
Montagevorrichtung im Detail dargestellt. Die Montagevorrichtung 2 ist
mittels einer Grundplatte 18 an der in den 2 und 3 nicht
dargestellten Decke 10 befestigt. Wie aus 3 ersichtlich, verläuft ein
aus der Decke 10 herausragendes elektrisches Anschlusskabel 20,
ausgehend von dessen Durchstoßpunkt 22 durch
die Decke 10, durch eine Öffnung 24 in der Grundplatte 18 der
Montagevorrichtung 2. Hierdurch ist ermöglicht, dass der Monteur das
elektrische Anschlusskabel 20 mit der elektrischen Kontaktstelle 25 des
Absauggebläses 14 elektrisch
leitend verbinden kann.
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4 zeigt
die Montagevorrichtung 2 in einer Draufsicht. Wie bereits
erläutert
weist die Montagevorrichtung 2 eine Grundplatte 18 zur
Befestigung der Montagevorrichtung 2 an der Decke 10 auf.
Die Grundplatte 18 ist hierzu auf an sich bekannte Weise mittels
nicht dargestellter Schraubverbindungen an der Decke 10 festgelegt.
Aus der Grundplatte 18 heraus erheben sich, in 4 in
die Bildebene hinein, zwei Befestigungslaschen 26, die
als Abkantungen des Randbereichs der Grundplatte 18 ausgebildet sind.
Aus Stabilitätsgründen sind
die Befestigungslaschen 26 an zwei zueinander entgegengesetzten
Enden der Grundplatte 18 angeordnet. Die Befestigungslaschen 26 weisen
Schraublöcher 28 auf,
in die hier nicht dargestellte Schrauben zur Befestigung des Kamingehäuses 6 an
der Montagevorrichtung 2 einschraubbar sind. Ferner ist
in 4 die Öffnung 24 zu
erkennen, schraffiert dargestellt, durch die die Abluftleitung 12 und
das elektrische Anschlusskabel 20 verlaufen.
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In 5 ist
das System im Bereich der Montagevorrichtung 2 in einer
perspektivischen Ansicht dargestellt, wobei in 5a die
Demontagelage und in 5b die Montagelage
dargestellt ist. In 5a ist in der
Bildebene oben die Montagevorrichtung 2 und ein durch die Öffnung 24 ragender
Anschlussstutzen 30 des Abluftkanals 16 gezeigt.
Die Schrauben 31 sind in die Schraublöcher 28 der Befestigungslaschen 26 eingeschraubt.
In der Bildebene unten ist das Kamingehäuse 6 dargestellt,
das nach oben mit einer Stirnplatte 32 bis auf eine Öffnung 34 zur
Hindurchführung
der Abluftleitung 12 bzw. eines daran befestigten Anschlussstutzens 36 verschlossen
ist. Die Stirnplatte 32 überragt mit zwei zu den Befestigungslaschen 28 korrespondierenden
Enden den Rest des Kamingehäuses 6 und
weist in den überstehenden
Bereichen zu den Schraublöchern 28 und
damit zu den Schrauben 31 korrespondierende längliche
Befestigungsöffnungen 38 auf.
Die Befestigungsöffnungen 38 erstrecken
sich ausgehend von den Rändern 40 der
Stirnplatte 32 in Richtung des übrigen Kamingehäuses 6 und
weisen eine Breite auf, die geringer als der Durchmesser der Schraubenköpfe der
Schrauben 31 ist. Die Ränder 40 der vorgenannten
Enden der Stirnplatte 32 sind in der Bildebene nach unten
umgekantet.
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Bei
der Montage des Systems geht der Monteur nun wie folgt vor:
Nachdem
der Monteur die Montagevorrichtung 2 mittels der Grundplatte 18 und
Schrauben an der Decke 10 befestigt und den Anschlussstutzen 30 des
Abluftkanals 16 wie auch das elektrische Anschlusskabel 20 durch
die Öffnung 24 hindurch
gesteckt hat, schiebt er das Kamingehäuse 6 mit den auf
einer Seite der Stirnplatte 32 befindlichen Befestigungsöffnungen 38 über die
in der Montagevorrichtung 2 eingeschraubten Schrauben 31.
Dabei muss der Monteur das Kamingehäuse 6 so weit an die
Montagevorrichtung 2 annähern, dass der umgekantete
Rand 40 der Stirnplatte 32 nicht mit den Schraubenköpfen der Schrauben 31 kollidiert.
Der Monteur schiebt nun das Kamingehäuse 6 weiter in die
selbe Richtung, so dass er das Kamingehäuse 6 auch mit den
Befestigungsöffnungen 38 in
dem gegenüberliegenden Ende
der Stirnplatte 32 auf analoge Weise, aber in entgegengesetzte
Richtung, über
die dazu korrespondierenden Schrauben 31 schieben kann.
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Das
System befindet sich nun in der in 6 gezeigten
Lage. Lässt
der Monteur die Dunstabzugshaube 4 und damit das Kamingehäuse 6 los,
liegt das Kamingehäuse 6 mit
der Stirnplatte 32 auf den Schraubenköpfen der in die Montagevorrichtung 2 eingeschraubten
Schrauben 31 auf. Das System befindet sich nun in der Montagelage.
Das Eigengewicht der Dunstabzugshaube 4 wird durch die
in die Montagevorrichtung 32 eingeschraubten Schrauben 31 aufgenommen
und der Monteur kann nun eine Feinjustierung der Lage der Dunstabzugshaube 4 vornehmen.
Durch die umgekanteten Ränder 40 ist erreicht,
dass die in den Befestigungsöffnungen 38 eingreifenden
Schrauben 31 dabei nicht in ungewünschter Weise aus den Befestigungsöffnungen 38 herausgleiten.
Sobald die Schrauben 31 mit den Schraubenköpfen an
den umgekanteten Rand 40 der Stirnplatte 32 stoßen, ist
eine weitere Bewegung des Kamingehäuses 6 in diese Richtung
nicht mehr möglich,
da die Breite der Befestigungsöffnung 38 geringer
als der Durchmesser der Schraubenköpfe ist.
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Nach
erfolgter Feinjustierung kann der Monteur die Schrauben 31 weiter
in die Montagevorrichtung 2 einschrauben, so dass das Kamingehäuse 6 weiter
in Richtung der Montagevorrichtung 2 bewegt wird, bis das
Kamingehäuse 6 mit
der Stirnplatte 32 von unten an den Befestigungslaschen 26 der
Montagevorrichtung 2 anliegt. Siehe 6. Hierdurch
ist zwischen der Decke 10 und dem benachbarten Ende des
Kamingehäuses 6 ein
Zwischenraum 42 gebildet, durch den das elektrische Anschlusskabel 20 wieder
nach Außen
geführt
und mit der elektrischen Kontaktstelle 25 elektrisch leitend
verbunden werden kann. Siehe auch 3.
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Der
Einbauzustand des Systems ist erreicht.
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Durch
die erfindungsgemäße Lösung ist
die Ausrichtung der Dunstabzugshaube 4 weniger abhängig von
dem Durchstoßpunkt 22 des
elektrischen Anschlusskabels 20 durch die Decke 10.
Wie aus 4 deutlich hervorgeht, könnte der Durchstoßpunkt 22 irgendwo
in dem Bereich der schraffierten Fläche liegen, ohne das deshalb
die Lage des Systems verändert
würde.
Durch den Zwischenraum 42 wird die Unabhängigkeit
der Lage des Systems von dem Durchstoßpunkt 22 des elektrischen
Anschlusskabels 20 weiter verbessert. Auf diese Weise ist
erreicht, dass die Dunstabzugshaube 4 weitestgehend nach
den Wünschen
der Benutzer ausgerichtet werden kann, was in 1 durch
die strichpunktierte Linie symbolisiert ist.
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Die
erfindungsgemäße Lehre
ist nicht auf das vorgenannte Ausführungsbeispiel beschränkt. Beispielsweise
wäre es
auch denkbar, dass die Stirnplatte 32 als Umkantung des
oberen Randes des Kamingehäuses 6 ausgebildet
ist. Auch ist das System bei einer wandbefestigten Dunstabzugshaube
verwendbar.