DE29914232U1 - Kamingehäuse-Aufhängung für eine Dunstabzugshaube - Google Patents
Kamingehäuse-Aufhängung für eine DunstabzugshaubeInfo
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Die Neuerung bezieht sich auf eine Aufhängung des Kamingehäuses für den senkrechten Kamin einer Dunstabzugshaube, die einen unteren Haubenschirm und von diesem nach oben abstehend den Kamin umfaßt, der seinerseits einen zentralen Luftkanal, eine technische Installation und das ihn außen umgebende Kamingehäuse umfaßt, und bezieht sich auf eine Aufhängung des Schirms an diesem Kamingehäuse.
Dunstabzugshauben, seien es Inselhauben oder Dunstabzugshauben für die Montage an einer Wand, weisen einen zumeist haubenförmigen, gelegentlich jedoch auch flachen Schirm auf, der am unteren Ende eines Kamins sitzt, der seinerseits in einem Gehäuse einen Abluftkanal und eine relativ schwere technische Installation, die in den meisten Fällen einen Motor, eine Steuerung und ein Gebläse umfaßt, enthält. Bei den üblichen Dunstabzugshauben ist das Kamingehäuse verhältnismäßig leicht und sitzt einfach mit seiner Unterseite auf dem Schirm auf, während die technische Installation als kompakter Kaminkern an einer stabilen Halterung befestigt ist, die beispielsweise mit Hilfe von Dübelschrauben an der Wand angeschraubt ist.
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Sowohl für den Schirm als auch für das Kamingehäuse ist jedoch ein größerer Gestaltungsspielraum erwünscht, der auch Lösungen einschließt, bei denen der Schirm nicht mehr ohne weiteres in der Lage ist, das Gewicht des Kamingehäuses zu tragen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn gemäß jüngeren Entwürfen der Schirm und/oder das Kamingehäuse ganz oder teilweise aus Zierglasplatten bestehen.
Durch die Neuerung soll für das Kamingehäuse eine Aufhängung geschaffen werden, mit der auf einfache Weise auch schwerere Kamingehäuse getragen werden können.
Dies wird gemäß der Neuerung dadurch erreicht, daß ein an der Decke anschraubbarer Träger aus einer Platte mit zumindest stellenweise gekröpften Rändern besteht und die entsprechenden daran anzulegenden Ränder des Kamingehäuses komplementär im Sinne eines formschlüssigen Halts in der Richtung nach unten und eines gleitenden Ineinanderschiebens in horizontaler Richtung ausgebildet sind. Durch diese Konstruktion kann das Kamingehäuse einfach in schubladenähnlicher Weise mit seinem oberen Rand auf den bereits an der Decke befestigten Träger aufgeschoben werden und wird von diesem unmittelbar getragen. Hierbei ergibt sich der zusätzliche Vorteil, daß das Kamingehäuse, beispielsweise zum Austausch seiner Zierglasplatten, problemlos wieder abgezogen und erneut aufgeschoben werden kann.
Die technische Installation des Kamins ist hierbei bereits vorher befestigt worden, und zwar entweder an einer eigenen Aufhängung, die in der Wand verankert ist, oder an weiteren Befestigungsmöglichkeiten, insbesondere Anschraubstellen am Träger. Der Schirm hängt unten an der technischen Installation, kann jedoch auch gemäß einer alternativen Ausführung am unteren Rand des Kamingehäuses befestigt sein oder werden.
Gemäß einer bevorzugten, weil einfach zu handhabenden Gestaltung ist die Platte des Trägers zumindest angenähert rechteckig und weist wenigstens an zwei gegenüberliegenden Rändern die Kröpfungen auf, an denen die komplementären entsprechenden Ränder des Kamingehäuses angreifen. Im einzelnen wird hierbei die Konstruktion bevorzugt, daß der Träger als Kröpfungen in einer zur Ebene der Platte parallelen Ebene Flanschstreifen aufweist, auf die bzw. von denen am oberen Ende des Kamingehäuses befestigte
parallele Winkelstreifen oder Rinnen mit entgegengesetzt gerichteter Öffnungsseite aufschiebbar bzw. abziehbar sind. Hierbei sollen die gegenüberliegenden Winkelstreifen oder Rinnen entweder beide nach außen oder beide nach innen offen sein und die Flanschstreifen in jeweils entgegengesetzter Richtung vorstehen. Einen günstigen Halt bekommt man, wenn mehr als zwei Flanschstreifen und Winkel oder Rinnen vorhanden sind, also bei einer an der Wand zu installierenden Dunstabzugshaube, wenn drei Seiten der Platte gekröpfte Ränder und entsprechende drei obere Endkanten des Kamingehäuses komplementäre Winkel oder Rinnen haben, und bei einer als Inselhaube zu installierenden Dunstabzugshaube, wenn vier Seiten der Platte gekröpfte Ränder haben und am Kamingehäuse drei der oberen Eckkanten fest daran montierte komplementäre Winkelstreifen oder Rinnen und eine der oberen Eckkanten eine abnehmbare und wieder anmontierbare komplementäre Rinne bzw. einen entsprechenden Winkelstreifen haben. Der vierte Winkelstreifen bzw. die vierte Rinne, und hierfür im allgemeinen die gesamte vierte Seitenwand, muß abnehmbar sein, damit man das Kamingehäuse aufschieben kann, woraufhin die vierte Seite dann montiert wird. Arretierschrauben, die vorzugsweise am Kamingehäuse sitzen und somit leicht zugänglich sind, dienen der Festlegung des Kamingehäuses am Träger.
Die Platte des Trägers ist zweckmäßigerweise im Einklang mit der Funktion des Dunstabzugshauben-Kamins so gestaltet, daß sie einen zentralen Ausschnitt für den Durchtritt des Luftkanals und, den zentralen Ausschnitt umgebend, mehrere Schraublöcher für den Durchtritt von Befestigungsschrauben für die Deckenbefestigung hat und außerdem - zumindest bei Inselhauben - Schraublöcher für den Durchtritt von Befestigungsschrauben hat, die andererseits die im Kamin enthaltene technische Installation tragen.
Die solide Aufhängung des Kamingehäuses ermöglicht es, daß an ihm der Haubenschirm aufgehängt wird. Die Neuerung bezieht sich auch auf die Aufhängung des Haubenschirms, der als schräge einfache oder dachartig doppelte Platte am unteren Ende bevorzugt über einen Zwischen-Montageansatz befestigt sein kann, wobei wiederum vorzugsweise bei einem mit Glasplatten oder ähnlichen Zierplatten als Seitenwände versehenen Kamin die Platten bis zum Haubenschirm herunterlaufen.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Weiterbildungen der Neuerung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise in geschnittener Seitenansicht und teilweise in perspektivischer Darstellung gehaltene schematische Veranschaulichung der Aufhängung eines Kamingehäuses für eine Wand-Dunstabzugshaube;
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen in der Anordnung von Fig. 1 verwendeten Träger;
Fig. 3 eine schematische Draufsicht auf einen Träger und die auf ihn aufzuschiebenden Teile eines Kamingehäuses für eine Insel-Dunstabzugshaube;
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung des Trägers der Anordnung von Fig. 3;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des Kamingehäuses von Fig. 3 ohne eingesetzte Wandplatten;
Fig. 6 in vergrößertem Maßstab eine Schnittansicht des oberen Teils des Kamingehäuses von Fig. 5 in einer Schnittebene Vl-Vl;
Fig. 7 das Kamingehäuse mit daran über einen Montageansatz angebrachtem Schirm für eine Wandhaube;
Fig. 8 den Montageansatz, von schräg unten gesehen;
Fig. 9 das Kamingehäuse mit einer anderen Ausführungsform eines Montageansatzes für einen zweiteiligen Schirm für eine Inselhaube;
Fig. 10 perspektivisch eine Wand-Dunstabzugshaube der Grundstruktur von Fig. 7 mit heruntergeführten Zierglas-Seitenwänden des Kamins;
Fig. 11 eine Ansicht entsprechend Fig. 10 einer Insel-Dunstabzugshaube der Grundstruktur von Fig. 9;
Fig. 12 den Rahmen eines abgewandelten Kamingehäuses.
Gemäß Fig. 1 besteht eine an einer Küchenwand zu montierende Dunstabzugshaube aus einem Schirm 1, der am unteren Ende offen ist und dessen Durchströmungsquerschnitt zum oberen Ende zu kleiner wird, sowie aus einem zwischen dem Schirm 1 und der Küchendecke sich erstreckenden Kamin 2, der seinerseits einen zentralen Luftkanal 3, eine einen relativ schweren Kern des Kamins bildende technische Installation 4, zu der beispielsweise ein Motor und ein Gebläse (nicht im einzelnen dargestellt) gehören, und ein Kamingehäuse 5 umfaßt. In Fig. 1 ist das Kamingehäuse 5 perspektivisch und noch
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getrennt von den übrigen Teilen der Dunstabzugshaube dargestellt. Es soll gemäß einem Pfeil 6 an den Rest der Dunstabzugshaube herangebracht werden. Die technische Installation 4 mit dem darin befindlichen Luftkanal 3 sowie mit dem an ihrem unteren Ende befestigten Schirm 1 sind mit Hilfe eines üblichen Wandhalters 10, der seinerseits an der Wand angeschraubt ist, stabil aufgehängt.
Es sei angenommen, daß das im Fall einer Wand-Dunstabzugshaube dreiseitige Kamingehäuse 5 von relativ schwerer Bauart ist und deshalb nicht auf dem Schirm 1 abgestützt werden soll. Gemäß Fig. 1 weist das Kamingehäuse 5 am oberen Rand jeder seiner drei Seitenwände 11 einen nach innen gerichteten Winkelstreifen oder Flansch 12 auf, und ist an der Zimmerdecke über dem Kamin 2 und im Bereich einer Abluftbohrung 13 ein Träger 14 montiert, der an drei Seiten gekröpfte Ränder hat. Der Träger 14 besteht über den Großteil seiner Ausdehnung aus einer Platte 18, von der an drei Seitenkanten rechtwinklig zu ihrer Ausdehnung Randstreifen 19 abstehen, von denen wiederum im rechten Winkel, also parallel zur Platte 18, nach außen Tragflansche 20 abstehen. Die Platte 18 ist beim dargestellten Beispiel quadratisch und die Bemessung ist so, daß in die durch die Randstreifen 19 und die Tragflansche 20 gebildeten Winkel die Flansche 12 des Kamingehäuses 5 einschiebbar sind.
Die Platte 18 des Trägers 14 weist eine zentrale Öffnung 24 für den Hindurchtritt des Luftkanals 3 und beim Beispiel gemäß Fig. 2 vier Schraublöcher 25 zur in Fig. 1 mit gestrichelten Linien angedeuteten Schraubbefestigung des Trägers 14 an der Zimmerdekke auf.
Andererseits weist das Kamingehäuse 5 im Bereich seines oberen Rands Arretierschrauben 26 auf, die sich an Teile des Trägers 14 anlegen und durch Reibung oder durch Eingriff in (nicht dargestellte) Löcher im Träger 14 das Kamingehäuse 5 in seiner Position fixieren.
Bei der an der Wand zu montierenden Haube weist der Träger 14 nur drei Tragflansche 20 auf, da der vierte Rand der Platte 18 in der Deckenkante an der Wand anliegt. Bei Inselhauben, die frei von der Decke herunterhängen, hat das Kamingehäuse 5 vier Seitenwände 11 und der Träger 14 vier Tragflansche 20. Diese Situation ist in den Fig.n
3 und 4 dargestellt.
Zunächst wird auf den Träger 14 hingewiesen, der außer den vier Randstreifen 19 und vier Tragflanschen 20 im Unterschied zum Träger 14 gemäß Fig. 2 auch noch Aufhänglöcher 30 für die Befestigung der technischen Installation 4 aufweist, die hier nicht separat an der Wand aufgehängt werden kann.
Das Kamingehäuse 5 ist in den Fig.&eegr; 3 und 5 als eines dargestellt, dessen Seitenwände durch relativ schwere Zierplatten 31, insbesondere Zierglasplatten, gebildet sind. Das Gehäuse 5 umfaßt einen Rahmen 32 aus Metall (Fig. 5), mit großen Fenstern 33, die seitliche Führungsschienen 34 und eine untere Abstützung 35 für die Zierplatten 31 aufweisen. Die Führungsschienen sind rinnenartig ausgebildet und erlauben das Einschieben der Platten 31 von oben in reversibler, austauschbarerweise. In Fig. 5 ist der Rahmen 32 ohne eingesetzte Zierplatten 31 dargestellt, und sind als Abwandlung gegenüber Fig. 3 die Eckbereiche nicht massiv ausgebildet.
Da gemäß Fig. 3 das Kamingehäuse 5 eines für eine Inselhaube ist, ist es zweiteilig ausgeführt, mit drei fest verbundenen Seitenwänden 11 und einer losen Seitenwand 1&Ggr;, die erst nach dem Aufschieben der festen Seitenwände 11 auf den Träger 14 an diesen herangebracht und dann mit den zuvor aufgeschobenen Teilen des Kamingehäuses 5 mit Hilfe von Schrauben 36 befestigt wird. Pfeile 37 deuten in Fig. 3 die Bewegungen der drei Seitenwände 11 und der einen Seitenwand 11' für die Montage des Kamingehäuses 5 an.
Fig. 6 zeigt in einer schematischen Schnittansicht zwei verschiedene Möglichkeiten der Halterung des Kamingehäuses 5 an den Tragflanschen 20 des Trägers 14. In der linken Hälfte ist die beschriebene Montage mit dem Flansch 12 je Seitenwand 11 dargestellt, während in der rechten Hälfte zwei derartige Flansche 12, 12' eine Rinne 40 bilden, die auf den jeweiligen Tragflansch 20 aufgeschoben wird und dadurch einen festen Halt sowohl nach oben als auch nach unten schafft.
Es ist klar, daß für eine Konstellation mit Tragflansch und Rinne die Gestaltung auch umgekehrt gewählt sein könnte, also die Rinne am Träger 14 und der in diese ein-
zuschiebende Flansch am Kamingehäuse 5.
Desgleichen wäre es auch möglich, daß am Träger 14 und hierbei an den Randstreifen 19 die Tragflansche 20 nicht nach außen, sondern an den Rändern, die in der Aufschieberichtung verlaufen, nach innen gerichtet sind und am Rahmen des Kamingehäuses 5 die Aufschiebewinkel oder Rinnen nach außen gerichtet sind. Schließlich können die Flansche 12 und 20 auch in aufeinander abgestimmter Weise in ihrer Längsrichtung unterbrochen sein.
Fig. 7 zeigt den Schirm 1 in plattenförmiger Ausführung, beispielsweise als Zierglasplatte. Der Schirm 1 sitzt an der Unterseite eines Montageansatzes 43, der die Konfiguration eines schräg abgeschnittenen Vierkantrohrs hat. Dieser Montageansatz ist oben am Rahmen 32 des Kamingehäuses 5 angeschraubt und mit seiner schrägen unteren Schnittfläche 44, die einen umlaufenden Rand bildet (Fig. 8), mit dem Schirm 1 verbunden und insbesondere verschraubt, wozu der Montageansatz 43 Schraublöcher 45 aufweist. Mit einer Neigung von knapp 30° zur Horizontalen neigt sich der Schirm von der Wand weg ins Kücheninnere.
Fig. 9 zeigt eine entsprechende Konstruktion für eine Inselhaube, wobei der Schirm 1 etwa zeltförmig ist und der Montageansatz 43 an seiner Unterseite durch zwei Schnittflächen 44, 44' so eingeschnitten ist, daß an den beiden gegenüberliegenden Seitenwänden des Montageansatzes 43 jeweils ein Einschnitt in Form eines umgekehrten V entsteht. Wiederum ist der Montageansatz 43 am Rahmen 32 durch eine passende Einrichtung wie beispielsweise Schrauben befestigt und an ihm sind die beiden Teile des Schirms 1 angeschraubt.
Gemäß einer alternativen Ausführung kann der Montageansatz 43 am Rahmen 32 des Kamingehäuses 5 auch durch äquivalente Maßnahmen wie diejenigen, mit denen das Kamingehäuse 5 selbst an der Decke aufgehängt ist, befestigt werden, also durch eine schubladenartige Einschubmöglichkeit.
Fig. 10 zeigt eine Anordnung entsprechend Fig. 7, jedoch mit eingesetzten Zierglasplatten 31, die bei dieser Ausführung bis herunter zum ebenfalls aus einer Zierglasplatte be-
stehenden Schirm 1 reichen und den Montageansatz 43 (Fig. 7) verdecken.
Fig. 11 zeigt die Anordnung derartiger Zierglasplatten-Kaminwände bei einer Inselhaube entsprechend Fig. 9. Zwei der Zierglasplatten 31 sind am unteren Ende eingeschnitten.
Fig. 12 zeigt eine abgewandelte Ausführung, nämlich - als Wandhaube - eine mit schrägem plattenförmigen! Schirm, aber ohne den Montageansatz 43 von Fig. 7. Der Rahmen 32 ist hier bis zum Schirm 1 heruntergeführt und hat eine schräge untere Endfläche.
Claims (14)
1. Aufhängung des Kamingehäuses (5) für den senkrechten Kamin (2) einer Dunstabzugshaube, die einen unteren Haubenschirm (1) und von diesem nach oben abstehend den Kamin umfaßt, der einen zentralen Luftkanal (3), eine technische Installation (4) und das ihn außen umgebende Kamingehäuse umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß ein an der Decke anschraubbarer Träger (14) aus einer Platte (18) mit zumindest stellenweise gekröpften Rändern (19, 20) besteht und die entsprechenden daran anzulegenden Ränder (12) des Kamingehäuses komplementär im Sinne eines formschlüssigen Halts in der Richtung nach unten und eines gleitenden Ineinanderschiebens in horizontaler Richtung ausgebildet sind.
2. Aufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (18) des Trägers (14) zumindest angenähert rechteckig ist und an zwei gegenüberliegenden Rändern die Kröpfungen (19, 20) aufweist.
3. Aufhängung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (14) als Kröpfungen in einer zur Ebene der Platte (18) parallelen Ebene Flanschstreifen (20) aufweist, auf die bzw. von denen am oberen Ende des Kamingehäuses befestigte parallele Winkelstreifen (12) oder Rinnen (40) mit entgegengesetzt gerichteter Winkel- oder Rillenöffnungsseite aufschiebbar bzw. abziehbar sind.
4. Aufhängung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß für eine an der Wand zu installierende Dunstabzugshaube drei Seiten der Platte (18) gekröpfte Ränder (19, 20), und entsprechende drei obere Endkanten des Kamingehäuses (5) komplementäre Winkelstreifen (12) oder Rinnen (40) haben.
5. Aufhängung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß für eine als Inselhaube zu installierende Dunstabzugshaube vier Seiten der Platte (18) gekröpfte Ränder (19, 20) haben und am Kamingehäuse (5) drei der oberen Eckkanten fest daran montierte komplementäre Winkelstreifen (12) oder Rinnen (40) und eine der oberen Eckkanten eine(n) abnehmbare(n) und wieder anmontierbare(n) komplementäre(n) Winkelstreifen (12) oder Rinne (40) haben.
6. Aufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am Kamin (2) Arretierschrauben (26) sitzen, die am Träger angreifen.
7. Aufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (18) des Trägers (14) einen zentralen Ausschnitt (24) für den Durchtritt des Luftkanals (3) und, den zentralen Ausschnitt umgebend, mehrere Schraublöcher (25) für den Durchtritt von Befestigungsschrauben für die Deckenbefestigung hat.
8. Aufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (18) des Trägers (14) Schraublöcher (30) für den Durchtritt von Befestigungsschrauben hat, die andererseits die im Kamin (2) enthaltene technische Installation (4) tragen.
9. Aufhängung des Haubenschirms (1) am Kamingehäuse (5) des senkrechten Kamins (2) einer Dunstabzugshaube, die den unteren Haubenschirm (1) und von diesem nach oben abstehend den Kamin umfaßt, der einen zentralen Luftkanal (3), eine technische Installation (4) und das ihn außen umgebende Kamingehäuse umfaßt, insbesondere in Verbindung mit einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Ende des Kamingehäuses (5) ein Montageansatz (43) sitzt, der mit Umfangswänden kastenförmig die Querschnittsform des Kamingehäuses fortsetzt und nach unten durch wenigstens eine schräge Schnittfläche (44) begrenzt ist, an deren Schnittkanten mit den Umfangswänden sich Befestigungsmöglichkeiten für den Haubenschirm (1) befinden.
10. Aufhängung des Haubenschirms (1) am Kamingehäuse (5) des senkrechten Kamins (2) einer Dunstabzugshaube, die den unteren Haubenschirm (1) und von diesem nach oben abstehend den Kamin umfaßt, der einen zentralen Luftkanal (3), eine technische Installation (4) und das ihn außen umgebende Kamingehäuse umfaßt, insbesondere in Verbindung mit einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende des Kamingehäuses durch wenigstens eine schräge Schnittfläche begrenzt ist, an deren Schnittkanten mit Seitenwänden des Kamingehäuses sich Befestigungsmöglichkeiten für den Haubenschirm befinden.
11. Aufhängung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß für eine an der Wand zu installierende Dunstabzugshaube eine einzige schräge Schnittfläche (44) von der nach hinten offenen Rückseite des Kamingehäuses (5) nach vorne abwärts verläuft.
12. Aufhängung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß für eine als Inselhaube zu installierende Dunstabzugshaube zwei entgegengesetzt geneigte schräge Schnittflächen (44, 44') von einer mittleren Symmetrieebene aus nach beiden Seiten abwärts verlaufen.
13. Aufhängung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Neigung der schrägen Schnittfläche(n) (44, 44') zur Horizontalen im Winkelbereich von 10° bis 30° liegt.
14. Aufhängung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß Seitenwände des Kamingehäuses mit Zierglasplatten verkleidet sind, die bis zu den Schnittkanten mit dem verbundenen Haubenschirm heranreichen.
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