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DE102004042230A1 - Montagesystem für eine an einer Wand befestigbare Dunstabzugshaube - Google Patents

Montagesystem für eine an einer Wand befestigbare Dunstabzugshaube Download PDF

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DE102004042230A1
DE102004042230A1 DE200410042230 DE102004042230A DE102004042230A1 DE 102004042230 A1 DE102004042230 A1 DE 102004042230A1 DE 200410042230 DE200410042230 DE 200410042230 DE 102004042230 A DE102004042230 A DE 102004042230A DE 102004042230 A1 DE102004042230 A1 DE 102004042230A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Montagesystem für eine an einer Wand befestigbare Dunstabzugshaube, die ein Ansauggehäuse und ein Kamingehäuse aufweist, mit einer Montageplatte (2) zur Halterung des Ansauggehäuses, die an zwei sich gegenüberliegenden und voneinander beabstandeten Seiten jeweils einen Vorsprung (2.2.1) aufweist, und einer Halteplatte (4) zur Halterung des Kamingehäuses, wobei die Montageplatte (2) und die Halteplatte (4) an einer Wand (10) befestigbar sind. DOLLAR A Um ein Montagesystem anzugeben, bei dem der Aufwand bei der Wandmontage einer Dunstabzugshaube verringert ist, ist die Halteplatte (4) aus einem Querriegel (4.1) und aus zwei jeweils an einer der beiden Stirnseiten des Querriegels (4.1) angeordneten und zueinander im Wesentlichen parallel verlaufenden Führungsschienen (4.2) gebildet, wobei die Führungsschienen (4.2) der Halteplatte (4) als Längsprofile (4.2) ausgebildet sind und in dem zusammengebauten Zustand des Montagesystems jeweils einen Vorsprung (2.2.1) der Montageplatte (2) derart umgreifen, dass eine Bewegung der Halteplatte (4) relativ zu der Montageplatte (2) und parallel zu den Längsachsen der Führungsschienen (4.2) ermöglicht und senkrecht dazu verhindert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Montagesystem für eine an einer Wand befestigbare Dunstabzugshaube der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
  • Ein derartiges Montagesystem wird beispielsweise von der Anmelderin zusammen mit der Dunstabzugshaube mit der Typenbezeichnung DA 206 vertrieben, siehe hierzu die Gebrauchsanweisung mit der M.-Nr. 04 762 591 der Fa. Miele & Cie. KG, Gütersloh. Die bekannte Dunstabzugshaube weist ein Ansauggehäuse und ein Kamingehäuse auf. Das zu der Dunstabzugshaube gehörende Montagesystem beinhaltet eine als Blechteil ausgebildete Montageplatte zur Halterung des Ansauggehäuses, die an zwei sich gegenüberliegenden und voneinander beabstandeten Seiten jeweils einen als Abkantung ausgebildeten Vorsprung aufweist, und zwei als Blechteile ausgebildete Halteplatten zur Halterung des Kamingehäuses, wobei die Montageplatte und die Halteplatten an einer Wand befestigbar sind.
  • Der Erfindung stellt sich somit das Problem ein Montagesystem anzugeben, bei dem der Aufwand bei der Wandmontage einer Dunstabzugshaube verringert ist.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch ein Montagesystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
  • Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen neben einer Verringerung des Zeit- und Personalaufwands bei der Wandmontage einer Dunstabzugshaube insbesondere darin, dass das erfindungsgemäße Montagesystem aus weniger Einzelteilen besteht und somit die Gefahr eines unvollständigen Montagesatzes reduziert ist. Die Anzahl der Einzelteile ist leichter und damit schneller zu überblicken und die Gefahr des Verlierens von Einzelteilen bei dem Abpacken und dem Transport des Montagesatzes ist verringert. Ein zeitraubendes und damit kostenintensives Ausrichten der Montageplatte und der Halteplatte entfällt bei dem erfindungsgemäßen Montagesystem, da die beiden Platten während der Wandmontage des Montagesystems aneinander formschlüssig gehalten sind und bei an der Wand montierter Montageplatte durch deren Lage gleichzeitig die Lage der Halteplatte bis auf einen Bewegungsfreiheitsgrad im Wesentlichen festgelegt ist. Ferner ist dabei die Unterstützung durch eine zweite Person nicht erforderlich.
  • Zwar ist aus der US 4,446,849 die Verwendung eines schienenartigen Systems bei einer Dunstabzugshaube grundsätzlich bekannt. Das schienenartige System ist dabei Teil einer Höhenverstelleinrichtung, durch die der Benutzer die Dunstabzugshaube zwischen einer Ruhelage, in der die Dunstabzugshaube in einen Herd versenkt und ausgeschaltet ist, und einer Arbeitslage, in der die Dunstabzugshaube über dem Herd angeordnet und eingeschaltet ist, hin und her bewegbar ist. Allerdings ist das bekannte schienenartige System nicht geeignet und auch nicht dafür vorgesehen, das erfindungsgemäße Problem zu lösen. Durch die Verwendung von lediglich einer einzigen gleichzeitig als Halteplatte ausgebildeten Führungsschiene, die mit dem zentralen Bereich der Montageplatte in Eingriff ist, wären beispielsweise das Spiel zwischen der Führungsschiene und der Montageplatte bei der Überführung der Halteplatte in eine Einbaulage während der Wandmontage des bekannten Systems derart groß, dass eine erfindungsgemäße Ausrichtung von Montage- und Halteplatte an einer Wand nicht möglich wäre. Das heißt, dass selbst bei gewissenhaft ausgerichteter Montageplatte nicht gewährleistet wäre, dass die Halteplatte in deren Einbaulage relativ zu der Montageplatte eine Montage der Dunstabzugshaube ohne optisch störende Spalte oder Winkelabweichungen ermöglicht ist. Der Monteur müsste die Halteplatte in diesen Fällen wieder von der Wand lösen und deren erneute Ausrichtung auf die bereits bekannte Weise durchführen. Im Unterschied dazu weist die Halteplatte des erfindungsgemäßen Montagesystems zwei durch einen Querriegel verbundene und zueinander im Wesentlichen parallel verlaufende Führungsschienen auf, die durch die erfindungsgemäße Anordnung voneinander beabstandet sind, so dass das Spiel bei der Überführung der Halteplatte in eine Einbaulage während der Wandmontage des erfindungsgemäßen Montagesystems auf ein Maß begrenzt ist, dass lediglich die Montageplatte ausgerichtet werden muss, während die Halteplatte durch die erfindungsgemäße Anordnung allein durch ein Wegziehen der Halteplatte von der an der Wand befestigten Montageplatte in die richtige Lage relativ zu der Montageplatte bewegbar ist.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, dass die Vorsprünge der Montageplatte im Wesentlichen senkrecht zur Befestigungsebene der Montageplatte und in der Einbaulage des Montagesystems von der Wand weg verlaufen und die Führungsschienen-Querschnitte jeweils einen U-förmigen Vorsprung aufweisen, der den korrespondierenden Vorsprung der Montageplatte umgreift. Hierdurch ist ein besonders geringes Spiel zwischen der Montageplatte und der Halteplatte bei deren Überführung in eine Einbaulage während der Wandmontage des erfindungsgemäßen Montagesystems ermöglicht.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, dass die Montageplatte in dem Bereich der Vorsprünge jeweils einen Absatz aufweist, wobei der einzelne Absatz derart ausgebildet ist, dass in der Einbaulage des Montagesystems zwischen der Wand und diesem Absatz ein Spalt vorhanden ist, in den die korrespondierende Führungsschiene mit einem weiteren Vorsprung des Führungsschienen-Querschnitts eingreift. Auf diese Weise ist die Führung der Führungsschienen an der Montageplatte weiter verbessert.
  • Darüber hinaus ist eine einfache Geometrie der Querschnitte von der Montageplatte und den Führungsschienen ermöglicht.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, dass der U-förmige Vorsprung gemeinsam mit dem weiteren Vorsprung des Führungsschienen-Querschnitts eine L-förmige Längsnut bildet, in die der korrespondierende Vorsprung der Montageplatte eingreift, wobei der Vorsprung einen zu der Längsnut korrespondierenden L-förmigen Querschnitt aufweist. Hierdurch ist eine sehr kompakte und in der Herstellung einfache Geometrie der Querschnitte von der Montageplatte und den Führungsschienen ermöglicht.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, dass die Vorsprünge der Montageplatte als längliche Laschen ausgebildet sind, deren Längsachsen in dem zusammengebauten Zustand des Montagesystems im Wesentlichen parallel zu den Längsachsen der Führungsschienen verlaufen. Zum einen ist dadurch die Herstellung der Vorsprünge vereinfacht; beispielsweise durch eine Biegung von sich gegenüberliegenden Randbereichen der Montageplatte. Zum anderen ist durch die Ausbildung der Vorsprünge als längliche Laschen die Längsführung der Führungsschienen an der Montageplatte verbessert.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung sieht ein Sicherungsmittel vor, das ein ungewünschtes Lösen der Halteplatte von der Montageplatte verhindert. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass das Montagesystem als eine Baueinheit während des Abpackens sowie bei dem Transport zu dem Einbauort der Dunstabzugshaube und bei der Wandmontage vor Ort erhalten bleibt.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, dass das Sicherungsmittel in dem zusammengebauten Zustand des Montagesystems eine Relativbewegung zwischen der Halteplatte und der Montageplatte im Wesentlichen parallel zu der Längsachse der Führungsschienen in eine Richtung ermöglicht und in die dazu entgegengesetzte Richtung verhindert. Hierdurch ist während der Wandmontage des erfindungsgemäßen Montagesystems gewährleistet, dass sich die Halteplatte zwar in die für die Wandmontage erforderliche Richtung bewegen lässt, aber eine ungewünschte Bewegung der Halteplatte in die entgegengesetzte Richtung und damit ein Lösen der Halteplatte von der Montageplatte verhindert ist.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
  • 1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Montagesystems,
  • 2 eine Schnittansicht entlang der Linie A-A aus 1,
  • 3 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Montagesystems aus 1 und
  • 4 eine weitere perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Montagesystems aus 1.
  • In 1 ist ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Montagesystems gezeigt. Das erfindungsgemäße Montagesystem weist eine als Blechteil ausgebildete Montageplatte 2 zur Halterung eines nicht dargestellten Ansauggehäuses einer Dunstabzugshaube auf. Die Montageplatte 2 ist hier etwa U-förmig ausgebildet und weist einen Querriegel 2.1 und zwei an den beiden Stirnseiten des Querriegels 2.1 angeordnete und zueinander im Wesentlichen parallel verlaufende Längsriegel 2.2 auf. Der Querriegel 2.1 und die Längsriegel 2.2 sind gemeinsam als einstückiges Blechteil ausgebildet. In dem Querriegel 2.1 und den Längsriegeln 2.2 der Montageplatte 2 sind als Bohrungen ausgebildete Öffnungen 2.3 angeordnet, um die Montageplatte 2 an einer nicht dargestellten Wand, beispielsweise mittels ebenfalls nicht dargestellter Schrauben, befestigen zu können. Das Ansauggehäuse einer Dunstabzugshaube wird nach der Wandmontage des Montagesystems auf dem Fachmann bekannte Weise an der Montageplatte befestigt.
  • Ferner zeigt 1 eine Halteplatte 4 des erfindungsgemäßen Montagesystems, mit einem Querriegel 4.1 und zwei jeweils an einer der beiden Stirnseiten des Querriegels 4.1 angeordneten und zueinander im Wesentlichen parallel verlaufenden Führungsschienen 4.2. Der Querriegel 4.1 ist als Blechteil und die Führungsschienen 4.2 sind als Längsprofile aus Aluminiumdruckguss hergestellt. Die beiden Führungsschienen 4.2 sind auf dem Fachmann bekannte Weise mit dem Querprofil 4.1 fest verbunden. Ähnlich wie bei der Montageplatte 2 sind in dem Querriegel 4.1 der Halteplatte 4 Öffnungen 4.3 angeordnet, um die Halteplatte an der Wand, befestigen zu können. Aufgrund der unvermeidbaren Toleranzen bei dem erfindungsgemäßen Montagesystem sind die Öffnungen 4.3 als Langlöcher ausgebildet. Nach der Wandmontage des Montagesystems wird das nicht dargestellte Kamingehäuse der Dunstabzugshaube auf dem Fachmann bekannte Weise an der Halteplatte 4 befestigt.
  • 2 zeigt ein Detail des erfindungsgemäßen Montagesystems in einer Schnittansicht. Da die beiden Längsriegel 2.2 und die beiden Führungsschienen 4.2 zu einer durch eine in 1 als strichpunktierte Linie symbolisierte Achse 5 spiegelbildlich ausgebildet sind, gelten die nachfolgenden Erläuterungen anhand der in der Bildebene von 1 rechts dargestellten Paarung Längsriegel 2.2/Führungsschiene 4.2 entsprechend für die in 1 links dargestellte Paarung Längsriegel 2.2/Führungsschiene 4.2.
  • An dem Längsriegel 2.2 der Montageplatte 2 ist ein im Wesentlichen senkrecht zur Befestigungsebene der Montageplatte 2, die in 2 als gestrichelte Linie 6 symbolisiert ist, verlaufender Vorsprung 2.2.1 ausgebildet. In der in 2 dargestellten Einbaulage des Montagesystems verläuft der Vorsprung 2.2.1 von dem an der Wand befestigten Rest des Längsriegels 2.2 in Richtung der freien Umgebung, nämlich in der Bildebene nach unten. Der Vorsprung 2.2.1 ist als längliche Lasche, beispielsweise als Abkantung des Blechteils, ausgebildet. Die Längsachsen der Vorsprünge 2.2.1 verlaufen in dem in den 1 bis 4 dargestellten zusammengebauten Zustand des Montagesystems im Wesentlichen parallel zu den Längsachsen der Führungsschienen 4.2. Die nicht dargestellten Längsachsen treten in 2 senkrecht aus der Bildebene heraus. Der in 2 dargestellte Führungsschienen-Querschnitt der Führungsschiene 4.2 weist einen U-förmigen Vorsprung 4.2.1 auf, der den korrespondierenden Vorsprung 2.2.1 an dem Längsriegel 2.2 der Montageplatte 2 in dem zusammengebauten Zustand des Montagesystems und auch in der in 2 dargestellten Einbaulage umgreift.
  • In dem Bereich des Vorsprungs 2.2.1 weist der Längsriegel 2.2 der Montageplatte 2 einen Absatz 2.2.2 auf, wobei der Absatz 2.2.2 derart ausgebildet ist, dass in der in 2 dargestellten Einbaulage des Montagesystems zwischen der Befestigungsebene 6 bzw. der Wand und diesem Absatz 2.2.2 ein Spalt 8 vorhanden ist, in den die korrespondierende Führungsschiene 4.2 mit einem weiteren Vorsprung 4.2.2 des Führungsschienen-Querschnitts eingreift.
  • In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Montagesystems bildet der U-förmige Vorsprung 4.2.1 gemeinsam mit dem weiteren Vorsprung 4.2.2 des Führungsschienen-Querschnitts eine L-förmige Längsnut, in die der korrespondierende Vorsprung 2.2.1 des Längsriegels 2.2 der Montageplatte 2 eingreift, wobei der Vorsprung 2.2.1 einen zu der Längsnut korrespondierenden L-förmigen Querschnitt aufweist.
  • Nachfolgend ist die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Montagesystems anhand der 3 und 4 näher erläutert:
  • 3 zeigt das bereits erläuterte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Montagesystems in einer perspektivischen Ansicht. Wie in 1 ist das erfindungsgemäße Montagesystem in einer Ausgangslage bei der Wandmontage dargestellt. Das Montagesystem wird von dem Monteur an die in 3 teilweise dargestellte Oberfläche einer Wand 10 gehalten, wobei die Montageplatte 2 entsprechend der gewünschten Höhe der Dunstabzugshauben-Unterkante an die Wand 10 geschraubt wird. In 3 ist die Halteplatte 4 in einer unteren Lage dargestellt. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sorgt ein nicht dargestelltes Sicherungsmittel dafür, dass ein ungewünschtes Lösen der Halteplatte 4 von der Montageplatte 2 verhindert ist. Das Sicherungsmittel ist hier als ein an der Montageplatte 2 angeordneter Anschlag ausgebildet, wobei der Anschlag derart platziert ist, dass die Halteplatte 4 relativ zu der Montageplatte 2 in eine Auszugsrichtung bewegt werden kann und von der Montageplatte 2 gelöst werden kann, jedoch eine Relativbewegung entgegengesetzt zur Auszugsrichtung durch den Anschlag begrenzt ist. Die Auszugsrichtung ist in 3 und 4 durch einen Pfeil 12 symbolisiert.
  • Nach der Befestigung der Montageplatte 2 an der Wand 10 bewegt der Monteur die Halteplatte 4 mittels des Querriegels 4.1 in Auszugsrichtung 12, also von der Montageplatte 2 weg. Hierbei wird die Halteplatte 4 in deren Einbaulage überführt, die in 4 dargestellt ist.
  • In 4 ist das erfindungsgemäße Montagesystem in dessen Einbaulage dargestellt. Nachdem die Halteplatte 4, wie oben beschrieben, in deren Einbaulage überführt worden ist, wird die Halteplatte 4 analog zu der Montageplatte 2 mit der Wand 10 verschraubt, so dass das erfindungsgemäße Montagesystem in der Einbaulage an der Wand 10 fixiert ist. Die Dunstabzugshaube kann nun auf dem Fachmann bekannte Weise mittels des erfindungsgemäßen Montagesystems an der Wand 10 befestigt werden.
  • Durch die oben erläuterte Anordnung ist gewährleistet, dass eine Bewegung der Halteplatte 4 relativ zu der Montageplatte 2 und parallel zu den Längsachsen der Führungsschienen 4.2 ermöglicht und senkrecht dazu verhindert ist.
  • Die erfindungsgemäße Lehre ist nicht auf das oben erläuterte Ausführungsbeispiel begrenzt. Beispielsweise sind auch andere dem Fachmann bekannte und geeignete Befestigungsarten, lösbar und nicht lösbar, zur Befestigung der Montageplatte 2 und der Halteplatte 4 an der Wand 10 sowie des Querriegels 4.1 und der Führungsschienen 4.2 denkbar. Ferner ist das Sicherungsmittel nach Art, Material und Anordnung in weiten geeigneten Grenzen wählbar. Darüber hinaus sind auch andere Einbaulagen des erfindungsgemäßen Montagesystems möglich.

Claims (7)

  1. Montagesystem für eine an einer Wand befestigbare Dunstabzugshaube, die ein Ansauggehäuse und ein Kamingehäuse aufweist, mit einer Montageplatte zur Halterung des Ansauggehäuses, die an zwei sich gegenüberliegenden und voneinander beabstandeten Seiten jeweils einen Vorsprung aufweist, und einer Halteplatte zur Halterung des Kamingehäuses, wobei die Montageplatte und die Halteplatte an einer Wand befestigbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplatte (4) aus einem Querriegel (4.1) und aus zwei jeweils an einer der beiden Stirnseiten des Querriegels (4.1) angeordneten und zueinander im Wesentlichen parallel verlaufenden Führungsschienen (4.2) gebildet ist, wobei die Führungsschienen (4.2) der Halteplatte (4) als Längsprofile (4.2) ausgebildet sind und in dem zusammengebauten Zustand des Montagesystems jeweils einen Vorsprung (2.2.1) der Montageplatte (2) derart umgreifen, dass eine Bewegung der Halteplatte (4) relativ zu der Montageplatte (2) und parallel zu den Längsachsen der Führungsschienen (4.2) ermöglicht und senkrecht dazu verhindert ist.
  2. Montagesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (2.2.1) der Montageplatte (2) im Wesentlichen senkrecht zur Befestigungsebene (6) der Montageplatte (2) und in der Einbaulage des Montagesystems von der Wand (10) weg verlaufen und die Führungsschienen-Querschnitte (4.2) jeweils einen U-förmigen Vorsprung (4.2.1) aufweisen, der den korrespondierenden Vorsprung (2.2.1) der Montageplatte (2) umgreift.
  3. Montagesystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (2) in dem Bereich der Vorsprünge (2.2.1) jeweils einen Absatz (2.2.2) aufweist, wobei der einzelne Absatz (2.2.2) derart ausgebildet ist, dass in der Einbaulage des Montagesystems zwischen der Wand (10) und diesem Absatz (2.2.2) ein Spalt (8) vorhanden ist, in den die korrespondierende Führungsschiene (4.2) mit einem weiteren Vorsprung (4.2.2) des Führungsschienen-Querschnitts (4.2) eingreift.
  4. Montagesystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der U-förmige Vorsprung (4.2.1) gemeinsam mit dem weiteren Vorsprung (4.2.2) des Führungsschienen-Querschnitts (4.2) eine L-förmige Längsnut bildet, in die der korrespondierende Vorsprung (2.2.1) der Montageplatte (2) eingreift, wobei der Vorsprung (2.2.1) einen zu der Längsnut korrespondierenden L-förmigen Querschnitt aufweist.
  5. Montagesystem nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (2.2.1) der Montageplatte (2) als längliche Laschen ausgebildet sind, deren Längsachsen in dem zusammengebauten Zustand des Montagesystems im Wesentlichen parallel zu den Längsachsen der Führungsschienen (4.2) verlaufen.
  6. Montagesystem nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch ein Sicherungsmittel, das ein ungewünschtes Lösen der Halteplatte (4) von der Montageplatte (2) verhindert.
  7. Montagesystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsmittel in dem zusammengebauten Zustand des Montagesystems eine Relativbewegung zwischen der Halteplatte (4) und der Montageplatte (2) im Wesentlichen parallel zu der Längsachse der Führungsschienen (4.2) in eine Richtung (12) ermöglicht und in die dazu entgegengesetzte Richtung verhindert.
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