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DE102005057315B4 - Behältereinrichtung für eine Scheibenwaschanlage eines Kraftwagens - Google Patents

Behältereinrichtung für eine Scheibenwaschanlage eines Kraftwagens Download PDF

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Abstract

Behältereinrichtung für eine Scheibenwaschanlage eines Kraftwagens mit wenigstens einem eine Begrenzungswand (30) umfassenden Behälter (10), wobei innerhalb der Begrenzungswand (30) des Behälters (10) eine Kanalanordnung (18) für eine zirkulierende Heizflüssigkeit ausgebildet ist, durch welche eine innerhalb des Behälters (10 bevorratete Flüssigkeit zu erwärmen ist und wobei die Kanalanordnung (18) eine Vielzahl von sich parallel zueinander erstreckenden Kanälen (30) umfasst
dadurch gekennzeichnet, dass
einander jeweils benachbarte Kanäle (30) der Kanalanordnung (18) über Zwischenstege (36) miteinander verbunden sind,
die gegenüber den daran angrenzenden Kanälen (20) verkürzt ausgebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Behältereinrichtung für eine Scheibenwaschanlage eines Kraftwagens der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
  • Die DE 195 08 598 A1 beschreibt einen vorzugsweise aus Kunststoff hergestellten, in etwa becherförmigen Wärmetauscher zum Auftauen von gefrorenem Scheibenwaschwasser, welcher zu diesem Zweck von einer in einer Wand des becherförmigen Behälters befindlichen oder einstückig an die Wand angeformten Doppelwendel umschlossen ist. Die Doppelwendel ist an den Kühlwasserkreislauf des Fahrzeugs angeschlossen und wird von erwärmtem Kühlwasser durchströmt.
  • Die beschriebene einstückige Anformung der Doppelwendel an die Wand des Behälters und insbesondere ihre Integration in die Wand ist jedoch mit erheblichen herstellungstechnischen Schwierigkeiten verbunden.
  • Die FR 2 681 032 A1 betrifft eine Vorrichtung zur Erwärmung von Scheibenwaschflüssigkeit, welche zu diesem Zweck eine an einer Innenwand eines Behälters anliegende Rohranordnung durchströmt, während durch den Behälter selbst beispielsweise heiße Kühlflüssigkeit fließt.
  • In der DE 100 61 875 A1 wird eine Reinigungsanlage für Kraftfahrzeugscheiben beschrieben, bei welcher eine Spritzdüse mit einer gemischten Waschflüssigkeit aus einer beheizbaren und einer mit frostgeschützter Waschflüssigkeit befüllten Hohlkammer über eine Leitung versorgt werden kann. Die Leitung ist mit einer sich in einem Isoliermantel befindenden Heizdrahtwicklung versehen.
  • Behältereinrichtungen für Scheibenwaschanlagen sind zudem bereits aus der DE 38 25 328 A1 und der DE 38 25 330 C3 als bekannt zu entnehmen. Die dortigen Behälter umfassen jeweils eine Begrenzungswand, an deren Außenseite eine durch weitere Kanalwände begrenzte Kanalanordnung angeordnet ist. Innerhalb dieser Kanalanordnung zirkuliert eine Heizflüssigkeit in Form von Kühlmittel eines Kühlmittelkreislaufs eines Verbrennungsmotors des Kraftwagens, welches zur Erwärmung der innerhalb des Behälters bevorrateten Flüssigkeit dient. Hierdurch soll insbesondere vermieden werden, dass die bevorratete Flüssigkeit – welche beispielsweise Wasser oder ein mit Wasser versetztes Waschmittelkonzentrat ist – bei Temperaturen unterhalb ihres Gefrierpunkts innerhalb des Behälters einfrieren kann, so dass die Scheibenwaschanlage nicht weiter versorgt werden kann.
  • Als nachteilig bei diesen letztgenannten bekannten Behältereinrichtungen ist der Umstand anzusehen, dass zusätzliche äußere Kanalwände an die jeweilige äußere Begrenzungswand des Behälters angebracht werden müssen, um die Kanalanordnung zu bilden. Dies erfordert nicht nur einen erheblichen zusätzlichen Materialaufwand, sondern auch einen entsprechend höheren Montageaufwand.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Behältereinrichtung der eingangs genannten Art so zu verbessern, dass sich eine insbesondere fertigungstechnisch bedeutend einfacher gestaltete Kanalanordnung realisieren lässt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Behältereinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Patentansprüchen beschrieben.
  • Bei der Behältereinrichtung ist die Kanalanordnung innerhalb der Begrenzungswand des Behälters ausgebildet. Mit anderen Worten ist vorgesehen, die Kanalanordnung direkt innerhalb der ohnehin vorhandenen Begrenzungswand des Behälters anzuordnen. Hierzu sind innerhalb der Begrenzungswand eine Vielzahl von Kanälen vorgesehen, die auf einfache Weise während des Fertigungsprozesses des Behälters – beispielsweise durch geeignete Schieber in Werkzeugen beim Kunststoff-Spritzgießen – ausgebildet werden können. Durch die unmittelbare Integration der Kanalanordnung innerhalb der Begrenzungswand kann zudem der Bauraum eingespart werden, der bislang für das Anbringen der die Kanalanordnung begrenzenden Kanalwände benötigt worden ist.
  • Bei der Behältereinrichtung gemäß Patentanspruch 1 sind eine Vielzahl von sich parallel zueinander erstreckenden Kanälen innerhalb der Begrenzungswand vorzusehen. Derartige Kanäle sind einerseits relativ einfach beim Fertigungsprozess des Behälters herstellbar und sorgen anderseits für eine gleichmäßige Aufheizung der Begrenzungswand, innerhalb welcher die Kanalanordnung angeordnet ist.
  • Besonders einfach lässt sich eine Zirkulation bzw. ein Überströmen der Heizflüssigkeit vom einen zum benachbarten nächsten Kanal dadurch erreichen, dass diese jeweils benachbarten Kanäle über Zwischenstege miteinander verbunden sind. Da demgemäß die Zwischenstege in Erstreckungsrichtung der Kanäle verlaufen, sind diese ebenfalls äußerst einfach – gemeinsam mit den Kanälen – bei der Fertigung des Behälters in dessen Begrenzungswand einzubringen.
  • Bei der Behältereinrichtung gemäß Patentanspruch 1 sind die Zwischenstege gegenüber den daran angrenzenden Kanälen verkürzt ausgebildet. Einerseits kann somit in den Bereichen, in denen die Zwischenstege vorgesehen sind, eine sehr gute Überströmung der Heizflüssigkeit zwischen den aneinander angrenzenden Kanälen der Kanalanordnung erreicht werden. Andererseits ist die Begrenzungswand in denjenigen Bereichen, die lediglich von den Kanälen und nicht von den Zwischenstegen durchsetzt sind, besonders stabil ausgestaltet.
  • Eine besonders gute Zirkulierung der Heizflüssigkeit innerhalb des Behälters kann erreicht werden, wenn die Kanäle und die Zwischenstege zu einem umlaufenden Verbindungskanal zwischen einem Einlass und einem Auslass verbunden sind. Neben einer besonders guten Zirkulation ergibt sich dabei auch eine besonders schnelle und zuverlässige Erwärmung der innerhalb des Behälters bevorrateten Flüssigkeit.
  • Ist der Behälter aus zwei separaten Teilschalen gebildet, so kann die Kanalanordnung auf einfache Weise – ausgehend von einer Stoßfläche der nachträglich miteinander zu verbindenden Teilschalen – in die Begrenzungswand der jeweiligen Teilschale eingebracht werden. Darüber hinaus können bei einer derartigen Gestaltung des Behälters große Bereiche seiner Begrenzungswand mit Kanälen der Kanalanordnung versehen werden, so dass sich insgesamt eine besonders schnelle und zuverlässige Aufheizung der innerhalb des Behälters bevorrateten Flüssigkeit ermöglichen lässt. So ist es beispielsweise bei einem quaderförmig gestalteten Behälter auf einfache Weise möglich, vier der sechs Außenseiten der Begrenzungswand mit Kanälen zu versehen.
  • Als fertigungstechnisch besonders einfach hat es sich dabei gezeigt, die Zwischenstege nahe des Stoßes zwischen den beiden Teilschalen des Behälters vorzusehen. Hierdurch sind die Zwischenstege beim Fertigungsprozess der Teilschalen auf einfache Weise in die Begrenzungswand der jeweiligen Teilschale einbringbar.
  • Schließlich hat es sich als besonders vorteilhaft gezeigt, die Kanäle im Querschnitt im Wesentlichen kreisrund zu gestalten. Der innerhalb der Kanäle gegebenenfalls entstehende Druck der Heizflüssigkeit kann auf diese Weise optimal durch die entsprechende Begrenzungswand aufgenommen werden.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
  • 1 eine schematische Perspektivansicht auf eine Teilschale eines Behälters der erfindungsgemäßen Behältereinrichtung, wobei innerhalb der Begrenzungswand der Teilschale eine Vielzahl von parallel zueinander verlaufenden Kanälen erkennbar sind, die jeweils über Zwischenstege untereinander verbunden sind;
  • 2 eine schematische Perspektivansicht auf die innerhalb des aus zwei Teilschalen gemäß 1 zusammengesetzten schematisch angedeuteten Behälters;
  • 3 eine vergrößerte perspektivische Draufsicht auf die innerhalb der gestrichelt angedeuteten oberen Begrenzungswand des Behälters angeordneten Kanalanordnung gemäß 2; und in
  • 4 eine perspektivische Schnittansicht durch die Kanalanordnung entlang der durch die Linie IV-IV in 3 angedeuteten Schnittebene, welche sich parallel zu einem Stoß zwischen den beiden Teilschalen des Behälters erstreckt.
  • In 1 ist in schematischer Perspektivansicht eine erste Teilschale 12 eines insgesamt etwa quaderförmigen Behälters 10 (2) dargestellt, der einer Behältereinrichtung für eine Scheibenwaschanlage eines Kraftwagens zugeordnet ist. Der Behälter 10 dient dabei zur Bevorratung von reinem Wasser oder mit Scheibenwaschkonzentrat versetztem Wasser, welches bei entsprechend tiefen Temperaturen unterhalb des Gefrierpunkts von Wasser bzw. des entsprechenden Gemisches innerhalb des Behälters 10 einfrieren könnte. Oberseitig der ersten Teilschale 12 ist ein Einfüllstutzen 16 erkennbar, über welchen das Wasser bzw. das mit Scheibenwaschkonzentrat versetzte Wassergemisch in den Behälter 10 (2) gelangt. Innerhalb der ersten Teilschale 12 des Behälters 10 ist eine Kanalanordnung 18 eingebracht, deren Aufbau insbesondere in Zusammenschau mit 2 deutlich wird. Hierzu zeigt 2 die Kanalanordnung 18 innerhalb des aus der ersten Teilschale 12 und einer zweiten Teilschale 14 zusammengesetzten, lediglich gestrichelt angedeuteten Behälters 10.
  • Die Kanalanordnung 18 umfasst dabei eine Vielzahl von sich parallel zueinander erstreckenden Kanälen 20, die an einer Oberseite 22, einer Unterseite 24 sowie einer rechten und linken Seite 26, 28 der Begrenzungswand 30 des Behälters 10 eingebracht sind. Demgemäß sind innerhalb einer Rückseite 32 und einer Vorderseite 34 keine Kanäle 20 innerhalb der Begrenzungswand 30 vorgesehen. Aus 2 ist zudem ersichtlich, dass die Kanäle 20 über annähernd die gesamte Breite des Behälters 10 verlaufen. Die einander jeweils benachbarten Kanäle 20 sind über Zwischenstege 36 miteinander verbunden, die gegenüber den daran angrenzenden Kanälen 20 verkürzt ausgebildet sind.
  • Die Form der Zwischenstege 36 wird insbesondere aus den 3 und 4 deutlich. Dabei zeigt 3 eine ausschnittsweise vergrößerte Perspektivansicht der Oberseite 22 der lediglich gestrichelt angedeuteten Begrenzungswand 30 des Behälters 10, innerhalb welcher die in diesem Bereich vorgesehene Mehrzahl von Kanälen 20 der Kanalanordnung 18 erkennbar sind. In 4 ist in ausschnittsweise vergrößerter perspektivischer Schnittansicht die Kanalanordnung 18 entlang der Linie IV-IV in 3 dargestellt. Hierbei wird erkennbar, dass die Zwischenstege 36 im Querschnitt im Wesentlichen rechteckförmig gestaltet sind. Die Zwischenstege 36 sind dabei in ihrer Dicke d (4) schmaler bemessen, als die Durchmesser D der einzelnen Kanäle 20. Die Breite b der Zwischenstege 36 – welche dem Abstand zweier benachbarter Kanäle 20 entspricht – ist etwa gleich groß wie der Durchmesser D der Kanäle 20. Über einen Einlass 38 ist die Kanalanordnung 18 mit einer Heizflüssigkeit zu versorgen, die zur Erwärmung des Behälters 10 bzw. der darin bevorrateten Flüssigkeit dient. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird als Heizflüssigkeit das Kühlwasser eines Kühlmittelkreislaufs einer Brennkraftmaschine des Kraftwagens eingesetzt. Gleichfalls wäre es jedoch auch denkbar, eine andersartig erwärmte Heizflüssigkeit einzusetzen. Die über den Einlass 38 in die Kanalanordnung 18 einfließende Heizflüssigkeit durchströmt die Begrenzungswand 30 des Behälters 10 bis zu einem Auslass 40, der ebenso wie der Einlass 38 an der Oberseite 22 des Behälters 10 angeordnet ist. Um die Zirkulation der Heizflüssigkeit innerhalb der Kanalanordnung 18 bzw. innerhalb der Begrenzungswand 30 des Behälters 10 zu realisieren, sind die parallel zueinander angeordneten Kanäle 20 mit dem jeweils benachbarten Kanal 20 über den jeweiligen Zwischensteg 30 verbunden. Wie insbesondere aus 2 erkennbar ist, sind die Zwischenstege 36 gegenüber den angrenzenden Kanälen 20 verkürzt ausgebildet. Während sich die Kanäle 20 im vorliegenden Ausführungsbeispiel annähernd über die gesamte Breite des Behälters 10 erstrecken, sind die Zwischenstege 36 jeweils nur in einem schmalen Bereich rechts und links eines Stoßes 42 (2) zwischen den beiden Teilschalen 12, 14 des Behälters 10 vorgesehen. Die Breite der Zwischenstege 36 ist dabei an der linken und rechten Seite 26, 28 sowie an der Unterseite 24 der Begrenzungswand 30 des Behälters 10 mit einer konstanten Breite ausgestaltet. Wie insbesondere in Zusammenschau mit 3 erkennbar ist, verlängern sich die Zwischenstege 36 an der Oberseite 22 des Behälters 10 – ausgehend von der linken bzw. rechten Seite 26, 28 – zum Einlass 38 und zum Auslass 40 hin.
  • Insbesondere aus den 2 und 3 ist erkennbar, dass die über den Einlass 38 einfließende Heizflüssigkeit durch die Zwischenstege 36 von dem einen zum nächsten Kanal 20 überströmen kann. Die Kanäle 20 und die jeweiligen Zwischenstege 36 sind demgemäß zu einem zwischen dem Einlass 38 und dem Auslass 40 um den Behälter 10 herumlaufenden Verbindungskanal 44 ausgebildet. Dabei gelangt die über den Einlass 38 in die Kanalanordnung 18 einströmende Heizflüssigkeit zunächst in einen ersten Kanal 20, strömt dann über den angrenzenden Zwischensteg 36 in den nächsten Kanal 20, usw. Während die Heizflüssigkeit innerhalb des Verbindungskanals 44 – gebildet aus den über die Zwischenstege 36 miteinander verbundenen Kanäle 20 – vom Einlass 38 zum Auslass 40 strömt, herrscht innerhalb der gegenüber den Zwischenstegen 36 rippenartig überstehenden Kanalbereiche der Kanäle 20 keine Zirkulation der sich darin befindenden Heizflüssigkeit vor. Da diese überstehenden Kanalbereiche als Sacklöcher ausgebildet sind, erwärmt sich die darin befindende Heizflüssigkeit durch die Wärmeleitung der innerhalb des Verbindungskanals 44 zirkulierenden Heizflüssigkeit. Mit anderen Worten wird die innerhalb der Kanalbereiche stehende Heizflüssigkeit durch Wärmeleitung der wärmeren Heizflüssigkeit innerhalb des Verbindungskanals 44 erwärmt. Nach einer Anfangsphase der Aufheizung des Behälters 10 ergibt sich somit über alle vier Seiten 22, 24, 26, 28, in denen die Kanalanordnung 18 vorgesehen ist, eine gleichermaßen gute Erwärmung.
  • Im Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Zwischenstege 36 ausgehend von einem Stoß 42 zwischen den beiden Teilschalen 12, 14 des Behälters 10 in Richtung der Rückseite 32 bzw. der Vorderseite 34. Demgemäß können die Zwischenstege 36 bei der Herstellung der Teilschalen 12, 14 auf einfache Weise von der den Stoß 42 bildenden Stirnseite der jeweiligen Teilschale 12, 14 her eingebracht werden. Hierzu kann beispielsweise bei einem Kunststoff-Spritzgießverfahren ein Schieber verwendet werden, der von der den Stoß 42 bildenden Stirnseite her in das Werkzeug zur Herstellung der jeweiligen Teilschale 12, 14 ausgefahren wird. Es ist klar, dass je nach Breite b und Dicke d der Zwischenstege 36 die Fließgeschwindigkeit der Heizflüssigkeit innerhalb des Verbindungskanals 44 beeinflusst werden kann. Gleichfalls ist es ersichtlich, dass auch die Länge der Zwischenstege 36 einen erheblichen Einfluss auf die Durchsatzmenge und Fließgeschwindigkeit der Heizflüssigkeit innerhalb der Kanalanordnung 18 hat.
  • Aus 3 ist ersichtlich, dass im Bereich des Einlasses 38 und des Auslasses 40 zwischen zwei benachbarten Kanälen 20 kein Zwischensteg 36 vorgesehen ist. Hierdurch wird vermieden, dass ein direktes Überfließen der Heizflüssigkeit vom Einlass 38 zum Auslass 40 hin erfolgen kann. Vielmehr strömt die Heizflüssigkeit durch den umlaufenden Verbindungskanal 44 um die Seiten 22, 24, 26, 28 um den Behälter herum. Aus 2 ist zudem erkennbar, dass die beiden Teilschalen 12, 14 identisch ausgebildet sind. Hierdurch ist es möglich, mit einem einzigen Werkzeug beide Teilschalen 12, 14 herzustellen. Die Kanäle 20 sind in bevorzugter Weise mit einem kreisrunden Querschnitt gestaltet. Hierdurch ist gewährleistet, dass ein durch die Heizflüssigkeit aufgebauter Druck innerhalb der einzelnen Kanäle 20 optimal auf die Begrenzungswand 30 des Behälters 10 übertragen werden kann. Schließlich ist insbesondere aus 2 erkennbar, dass die Begrenzungswand 30 des Behälters 10 in dem Bereich stabiler ausgestaltet ist, in welchem keine Zwischenstege 36 vorgesehen sind. Demgemäß werden die Zwischenstege 36 so angeordnet, dass die Stabilität des Behälters 10 gewährleistet ist. Anstelle der sich hier im Wesentlichen quer zur Zirkulationsrichtung innerhalb des Verbindungskanals 44 erstreckenden Kanäle 20 wäre es auch denkbar, diese schräg dazu anzuordnen. Gleichfalls wäre natürlich auch denkbar, Kanäle 20 mit einem anderen Querschnitt einzusetzen.

Claims (8)

  1. Behältereinrichtung für eine Scheibenwaschanlage eines Kraftwagens mit wenigstens einem eine Begrenzungswand (30) umfassenden Behälter (10), wobei innerhalb der Begrenzungswand (30) des Behälters (10) eine Kanalanordnung (18) für eine zirkulierende Heizflüssigkeit ausgebildet ist, durch welche eine innerhalb des Behälters (10 bevorratete Flüssigkeit zu erwärmen ist und wobei die Kanalanordnung (18) eine Vielzahl von sich parallel zueinander erstreckenden Kanälen (30) umfasst dadurch gekennzeichnet, dass einander jeweils benachbarte Kanäle (30) der Kanalanordnung (18) über Zwischenstege (36) miteinander verbunden sind, die gegenüber den daran angrenzenden Kanälen (20) verkürzt ausgebildet sind.
  2. Behältereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanäle (20) und die Zwischenstege (36) zu einem zwischen einem Einlass (38) und einem Auslass (40) um den Behälter (10) umlaufenden Verbindungskanal (44) für die Heizflüssigkeit angeordnet sind.
  3. Behältereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Zwischenstege (36) zum Einlass (38) und zum Auslass (40) hin verlängern.
  4. Behältereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (10) aus zwei Teilschalen (12, 14) gebildet ist, innerhalb denen jeweils die Kanalanordnung (18) ausgebildet ist.
  5. Behältereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenstege (36) im Bereich eines Stoßes (42) zwischen den beiden Teilschalen (12, 14) des Behälters (10) ausgebildet sind.
  6. Behältereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanäle (10) sich ausgehend von einem Stoß (42) zwischen den beiden Teilschalen (12, 14) über die annähernd gesamte Breite der zugehörigen Teilschale (12, 14) des Behälters (10) erstrecken.
  7. Behältereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanäle (20) der Kanalanordnung (18) im Querschnitt kreisrund gestaltet sind.
  8. Behältereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanäle (20) sich quer zu einer Zirkulationsrichtung der Heizflüssigkeit erstrecken.
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