DE102005044771A1 - Vorrichtung zur Bereitstellung von Informationen über eine Fahrzeugfahrt - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung zur Bereitstellung von Informationen über eine Fahrzeugfahrt mit einer Erfassungseinheit (1, 2, 3) zur Erfassung von Fahrzeugfahrtdaten, einer Auswerteeinrichtung (4) zur Verarbeitung der Fahrzeugfahrtdaten und einer Ausgabeeinrichtung (5, 6) zur Anzeige von Informationen auf Grundlage der erfassten Fahrzeugfahrtdaten vorgeschlagen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die Auswerteeinheit (4) ausgebildet, anhand eines erfassten Fahrzeugfahrtdatums mittels einer Bewertungsregel ein Verkehrsgefährdungspotential zu bestimmen, wobei der Fahrzeugführer über das Verkehrsgefährdungspotential informierbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bereitstellung von Informationen über eine Fahrzeugfahrt nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Vorrichtungen der einleitend bezeichnenden Art sind bereits bekannt geworden.
- Beispielsweise kann eine Bordelektronik bzw. ein Bordcomputer Informationen über Fahrzeugfahrtdaten einem Fahrzeugführer zur Verfügung stellen. Dies betrifft zum Beispiel Informationen über einen momentanen oder durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch oder eine kritische Motorölmenge.
- Im Hinblick auf eine Erhöhung der Sicherheit im Fahrzeugverkehr stellt die vergleichsweise geringe Verkehrserfahrung von Fahranfängern ein grundlegendes Problem dar. Unfallstatistiken zeigen, dass Fahranfänger, insbesondere junge Männer, überdurchschnittlich viele Unfälle verursachen. Jeder zweite Fahranfänger verursacht im ersten Jahr seiner Fahrpraxis einen Unfall. Bei den 18- bis 24-jährigen gilt der Verkehrsunfall als häufigste Todesursache überhaupt. Dieses Phänomen gilt für nahezu für alle Industriestaaten. International wird unterschiedlich auf dieses Problem reagiert, z.B. mit gesetzlichen Restriktionen oder es wird auf eine verbesserte Fahrausbildung gesetzt.
- Aus systematischen Analysen der Unfallursachen bei Fahranfängern wird deutlich, dass einer überhöhten Geschwindigkeit eine zentrale Rolle zukommt. Beispielsweise kann mangelnde Gefahrenerkennung zu unangepasster Geschwindigkeit führen, denn durch fehlende Erfahrung mit entsprechenden Fahrsituationen können die vorhandenen Umweltreize nur ungenau eingeordnet werden, wobei die Wahrscheinlichkeit für einen Fahrfehler entsprechend hoch ist.
- Außerdem sind gerade junge Fahrer hoch motiviert und wollen besonders gute Fahrer sein bzw. die eigenen Grenzen beim Fahren erkunden und erweitern.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine effektive Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bereit zu stellen, welche eine Gefahrenerkennung durch den Fahrer fördert und dessen Motivation für ein verkehrssicheres Verhalten erhöht.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung angegeben.
- Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zur Bereitstellung von Informationen über eine Fahrzeugfahrt mit einer Erfassungseinheit zur Erfassung von Fahrzeugfahrtdaten, einer Auswerteeinrichtung zur Verarbeitung der Fahrzeugfahrtdaten und einer Ausgabeeinrichtung zur Anzeige von Informationen an einen Fahrzeugführer auf Grundlage der erfassten Fahrzeugfahrtdaten. Der Kern der Erfindung liegt nun darin, dass die Auswerteeinheit ausgebildet ist, anhand eines erfassten Fahrzeugfahrtdatums, z.B. die Fahrzeuggeschwindigkeit, den Fahrzeugabstand zu einem Bezugsobjekt, die Quer- bzw. Längsbeschleunigung, der Bremsdruck und dgl., mittels einer Bewertungsregel ein Verkehrgefährdungspotential zu bestimmen, wobei der Fahrzeugführer über das Verkehrsgefährdungspotential informierbar ist. Damit kann während der Fahrt aufgrund ausgewählter Fahrzeugfahrtdaten ein potentielles Gefährdungsrisiko, welches im Fahrstil des Fahrers begründet liegt, ermittelt werden bzw. ein individuelles Unfallrisiko abgeschätzt und an den Fahrer zurückgemeldet werden.
- Unter einem Verkehrsgefährdungspotential kann z.B. eine Wahrscheinlichkeit verstanden werden, mit welcher es in der betrachteten Fahrsituation zu einem Unfall oder gefährlichen Zwischenfall durch das Fahrverhalten des Fahrers kommen kann. Für eine Zuordnung einer Fahrsituation zu einer Unfallwahrscheinlichkeit bzw. zu einem Gefährdungspotential, können insbesondere Erfahrungswerte bzw. wissenschaftliche bzw. statistische Erkenntnisse herangezogen werden. Die Auswertung kann über feststehende Grenzwerte erfolgen bzw. mit einem Auswertealgorithmus, wobei dies unter Einbezug der erfassten Fahrzeugfahrtdaten zum Beispiel in diskreten Einheiten oder auch skalar erfolgen kann.
- Zum Beispiel können objektive Grenzwerte aufgestellt werden, aus denen Rückschlüsse auf die Verkehrssicherheit belegt sind. Beispielhaft können folgende Kriterien zur Beurteilung des Fahrverhalten herangezogen werden: die Fahrzeuggeschwindigkeit im Vergleich zu einer erlaubten Geschwindigkeit, das Geschwindigkeitsverhalten in einer Kurvenfahrt, bei eingeschränkten Sichtverhältnissen oder bei kritischen Straßenzuständen wie z.B. Nässe oder Glätte, das Abstandverhalten zu einem Vorderfahrzeug, das Bremsverhalten insbesondere zu spätes oder schwaches Abbremsen bei Annäherung an ein Vorderfahrzeug oder bei dessen Einscheren oder das seitlich zu dichte Vorbeifahren an anderen Fahrzeugen, z.B. in gleicher oder entgegengesetzter Richtung.
- Wird beispielsweise die erlaubte Fahrzeug-Höchstgeschwindigkeit um 30 % oder mehr für bis 30 Sekunden überschritten, kann dies als geringer Fehler durch den Fahrer eingestuft und einem vergleichsweise geringen Verkehrsgefährdungspotential zugeordnet werden. Wird die erlaubte Fahrzeug-Höchstgeschwindigkeit um 30 % oder mehr zwischen 30 und 120 Sekunden überschritten, entspricht dies einem erheblichen Fehler bzw. wird dies einem mittleren Verkehrsgefährdungspotential zugeordnet. Eine zumindest 30-prozentige Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit für über 120 Sekunden wird mit einem gravierenden Fehler bzw. mit einem hohen Verkehrsgefährdungspotential gleich gesetzt. Eine entsprechende oder ähnliche Zuordnung kann mit anderen Geschwindigkeits-Überschreitungsbereichen bzw. mit anderen und ggf. mit sämtlichen Fahrzeugfahrtdaten erfolgen. Hierfür werden technisch erfassbare bzw. messbare Daten erhoben und anhand festgelegter Bewertungsregeln in eine Risikoeinstufung überführt. Grundsätzlich kann die Zuordnung z.B. der erfassten Fahrzeuggeschwindigkeit auch anhand des Absolutwerts der Fahrzeuggeschwindigkeit im Hinblick auf das Verkehrsgefährdungspotential erfolgen, womit zum Beispiel einem entsprechenden Bußgeldkatalog Rechnung getragen werden kann. Überschreitungen von z.B. über 20 oder 30 km/h können zu entsprechenden Sanktionen führen, also unabhängig davon, ob die erlaubte Höchstgeschwindigkeit z.B. 50 km/h oder 70 km/h beträgt.
- Durch den Einsatz der vorgeschlagenen Vorrichtung kann im Laufe der Zeit eine Gefahrenerkennung geschult und gesteigert werden bzw. der Fahrzeugführer motiviert werden, sein Fahrverhalten verkehrssicherer zu gestalten. Insbesondere werden solche Fahrzeugfahrtparameter erfasst, welche vom Fahrer bewusst beeinflussbar sind.
- Insbesondere kann die Vorrichtung eine elektronische Einheit bzw. eine Sensoreinheit zur Erfassung der Fahrtdaten umfassen, mit welcher es problemlos möglich ist unterschiedliche Fahrzeugfahrtdaten exakt, zuverlässig und in kürzester Zeit zu verarbeiten.
- Die Information an den Fahrer kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, insbesondere optisch bzw. visuell, akustisch oder haptisch, wenn z.B. eine Vibration des Lenkrads oder dgl. ein Verkehrsgefährdungspotential anzeigt. Bei einer optischen Anzeige kann die Rückmeldung des Gefährdungspotentials auf einem Display mit unterschiedlichen Farbabstufungen angezeigt werden, z.B. grün für eine geringe Gefährdungsstufe, gelb für eine mittlere und rot für eine hohe Gefährdungsstufe. Die Anzeige an den Fahrzeugführer kann auch mit einer analogen Anzeige erfolgen, welche die stetige Abbildung skalar ausgewerteter Variablen voraussetzt. Bei vordefinierten Schwellwerten kann eine digitale Anzeige erfolgen.
- Die erfassten Fahrzeugfahrtdaten können auch sicherheitsrelevante Umweltinformationen im Verkehrsumfeld des Fahrzeugs umfassen, z.B. Verkehrsgebote, Verkehrsführung oder Verkehrsaufkommen und dergleichen. Für die Erfassung solcher Daten kann die Vorrichtung z.B. nach dem Prinzip der Satellitennavigation bzw. mit GPS (global positioning system) arbeiten.
- Als mögliche Indikatoren der Verkehrssicherheit kommen neben dem Geschwindigkeitsverhalten z.B. ein Abstandverhalten in Längs- und Querrichtung, eine Längs- oder Querbeschleunigung des Fahrzeugs, eine Bremspedal-, Gaspedal- oder Lenkradbetätigung, sowie eine Spurführung in Betracht.
- Besonders zweckmäßig ist es, dass die Erfassungseinheit ausgebildet ist, das wenigstens eine Fahrzeugfahrtdatum, z.B. die Geschwindigkeit, den Abstand usw., mit Betrag und Zeitdauer zu erfassen. Damit lässt sich relativ exakt und im Hinblick auf ein Verkehrsgefährdungspotential abgestuft ein Verkehrsgefährdungsrisiko aus den erfassten Fahrzeugfahrtdaten ermitteln. Beispielsweise können damit auch vergleichsweise sehr kurzzeitig auftretende Werte oder Ausreißer-Werte der erfassten Fahrzeugfahrtdaten, die zu einem verfälschten Gefährdungspotential führen würden, erkannt und für die Risikobeurteilung ggf. ausgeschlossen bzw. lediglich mit einem relativ geringen Stellenwert berücksichtigt werden.
- Weiter wird vorgeschlagen, dass die Auswerteeinheit ausgebildet ist, das Verkehrsgefährdungspotential laufend aus momentanen Fahrzeugfahrtdaten zu bestimmen und dass das Verkehrsgefährdungspotential mittels der Ausgabeeinrichtung dem Fahrzeugführer aktuell zur Verfügung stellbar ist. Der Fahrer kann dann kontinuierlich und insbesondere ständig aktualisiert das festgestellte Gefährdungspotential erkennen und seinem Fahrverhalten zuordnen, was die Gefahrenerkennung schult. Außerdem kann er durch sein aktives und richtiges Einwirken das Gefährdungspotential verringern, was ihm rückgemeldet wird. So kann ggf. ein Verhalten gefördert werden, bei welchem zukünftig entsprechende Fahrfehler erst gar nicht mehr auftreten bzw. der Fahrer für gefährliche Situationen sensibilisiert wird.
- In einer vorteilhaften Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes ist die Auswerteeinheit ausgebildet, momentane Fahrzeugfahrtdaten mittels einer Bewertungsregel einer Größe zuzuordnen, die das Verkehrsgefährdungspotential wiederspiegelt. Damit kann eine klare und eindeutige Zuordnung des momentanen Fahrverhaltens mit einem damit verbundenen Verkehrsgefährdungspotential durch eine Größe stattfinden, die gut darstellbar bzw. mit einem Wert ausdrückbar ist.
- Eine zweckmäßige Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes sieht vor, dass die Auswerteinheit derart ausgebildet ist, die Größe welche das Verkehrsgefährdungspotential wiederspiegelt, entsprechend einer Wertigkeit im Hinblick auf das Verkehrsgefährdungspotential zu gewichten. Eine Größe, die das Verkehrsgefährdungspotential wiederspiegelt, kann insbesondere verschiedenen Gefährdungsstufen zugeordnet werden bzw. angezeigt werden, z.B. in drei Stufen, die keine, eine mittlere oder eine hohe Gefährdungsstufe beschreiben. Auch sind beliebige andere Abstufungen der Gewichtung denkbar.
- In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass Mittel zur Abspeicherung und/oder Übermittlung der Informationen zum Verkehrsgefährdungspotential an eine externe Einrichtung außerhalb des Fahrzeugs vorgesehen sind. Damit können diese Informationen z.B. an einen KFZ-Versicherer manipulationssicher übermittelt und diesem detailliert zur Verfügung gestellt werden, um z.B. die Versicherungsbeiträge zu bestimmen bzw. Rabatte oder Aufschläge festzusetzen. Denkbar ist eine kontinuierliche oder nur in bestimmten Zeitabständen erfolgende Übermittlung, z.B. eine kabelgebundene oder schnurlose Übertragung. Auch ist eine Art Black-Box im Fahrzeug vorstellbar, welche ohne oder mit Einsichtnahme für den Fahrer Informationen fälschungssicher abspeichert und auslesbar bereithält.
- In einer alternativen Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes kann der Nutzer die gespeicherten Daten zum ermittelten Verkehrsgefährdungspotential einsehen und selbst entscheiden, ob diese an den KFZ-Versicherer übermittelt werden sollen, um zum Beispiel eine Rückerstattung bzw. einen Rabatt der Versicherungsbeiträge zu erhalten. Andernfalls können z.B. mit einem vom Nutzer ausgeführten Resetvorgang die gespeicherten Daten gelöscht werden und die Abschätzung des Verkehrsgefährdungspotential kann von vorne beginnen. Insbesondere diese Vorgehensweise dürfte auf eine größere Akzeptanz beim Nutzer stoßen.
- Vorteilhafterweise ist die Auswerteeinheit zur Aufsummierung der Größen ausgebildet, die das Verkehrsgefährdungspotential wiederspiegeln. So kann z.B. eine Summengröße bereitgestellt werden, die sich auf Grundlage der in einem insbesondere wählbaren Bewertungszeitraum berücksichtigten momentanen Größen des Verkehrsgefährdungspotentials ergibt. Das ermittelte Verkehrsgefährdungspotential kann über einen wählbaren Zeitraum, z.B. über einen gesetzlich oder von dem KFZ-Versicherer festgelegten Zeitraum, dokumentiert werden. Prinzipiell kann jede oder können nur einzelne berücksichtigte Momentangrößen entsprechend einer Wertigkeit berücksichtigt werden bzw. andernfalls nur mit einem Einheitswert in die Aufsummierung eingehen. Beispielsweise können damit einzelne Situationen im Fahrverhalten mit einem ausgezeichneten hohen oder niedrigen Verkehrsgefährdungspotential, vergleichsweise stärker oder auch schwächer bewertet werden. Zum Beispiel statistisch besonders kritische Gefährdungsgrunde, z.B. überhöhte Fahrzeuggeschwindigkeit um über 30 % über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bzw. ein sehr geringer zeitlicher Fahrzeugabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von weniger als 0,7 Sekunden, erhalten eine höhere Wertigkeit des Verkehrsgefährdungspotentials als andere Fahrtsituationen.
- Damit der Fahrer jederzeit erkennen kann, auf welchem aktuellen Stand der Beitragszahlung zur KFZ-Versicherung er sich befindet, kann ein Zählwerk oder dergleichen vorgesehen werden, welches die Bonus- bzw. Maluspunkte aufsummiert. Die Anzeige z.B. der Rückerstattung kann in Prozent, in absoluten Beträgen oder auch als abstraktes Punktesystem erfolgen.
- Prinzipiell ist eine solche Beitragsersparnis nicht nur für Fahranfänger interessant sondern kann auch für sämtliche anderen Fahrergruppen angewendet werden. Denkbar ist auch, dass die Versicherungsrabatte im Kfz-Bereich zukünftig ausschließlich nach ermittelten aktuellen Risikostufen bzw. Summengrößen des Verkehrsgefährdungspotentials berechnet werden.
- Um sicherzustellen, dass junge Fahrer aufgrund der Rückmeldung ein verkehrsicheres Verhalten einüben, müssen entsprechende Anreize für ein solches Verhalten geschaffen werden, beispielsweise Versicherungsbeiträge für das Fahrzeug zu reduzieren bzw. teils zurückzuerstatten, wenn das durch die vorgeschlagene Vorrichtung ermittelte Verkehrsgefährdungspotential in einem Bewertungszeitraum nicht überschritten wird bzw. die Beiträge abhängig von der Summengröße des Verkehrsgefährdungspotentials erhoben werden. Momentan bestehende Rabattsysteme der Kraftfahrzeugversicherer sind aufgrund der zeitlichen Trägheit relativ ungeeignet, um ein sicheres Verkehrsverhalten zu fördern, da beispielsweise Unfallfreiheit erst nach Jahren belohnt wird. Motivationspsychologisch effektiver erscheint eine direkte Belohnung bei entsprechend sicherem Fahrstill, wie es durch die Summengröße des Verkehrsgefährdungspotentials möglich ist. Im Hinblick auf vergleichsweise hohe Jahresprämien für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs für Fahranfänger die ohne weiteres mehrere tausend Euro betragen können, sollte ein Spielraum für eine Teilrückvergütung enthalten sein.
- Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Auswerteeinheit zur Anpassung der Bewertungsregel an eine aktuelle Verkehrssituation ausgebildet ist. Beispielsweise ist die Beurteilung der Fahrzeuggeschwindigkeit im Hinblick auf das Verkehrsgefährdungspotential nur dann möglich, wenn die Bewertungsregel die momentan gültige erlaubte Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt bzw. anpassbar ist. Die Anpassung erfolgt z.B. mit Hilfe eines GPS oder dergleichen. Grundsätzlich sind neben der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auch andere Bewertungsgrößen für die Einstufung in Gefährdungspotentiale variabel anpassbar.
- Weiter wird vorgeschlagen, dass die Erfassungseinheit Sensoren zur Erfassung von Beschleunigungsdaten des Fahrzeugs umfasst. Insbesondere sind hier die Längs- bzw. Querbeschleunigung des Fahrzeugs in der Abschätzung des Verkehrsgefährdungspotentials zu berücksichtigen. Die Beschleunigungsdaten können insbesondere in kritischen Fahrsituationen aussagefähige Informationen, im Hinblick auf ein Verkehrsgefährdungsrisiko darstellen. Gegebenenfalls ist es ausreichend lediglich Quer- und Längsbeschleunigungsdaten des Fahrzeugs zu erfassen, um zuverlässige Aussagen zum Verkehrsgefährdungspotential zu erhalten.
- In einer außerdem bevorzugten Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes ist die Erfassungseinheit ausgestaltet eine Bewegung von Bedienungselementen zu erfassen, die vom Fahrzeugführer bei der Fahrt bedient werden. Beispielsweise sind hier das Bremspedal, Gaspedal oder das Lenkrad zu nennen. Die Bewegung der Bedienungselemente kann zusätzliche Informationen im Hinblick auf eine Ermittlung des Verkehrsgefährdungspotentials durch den Fahrzeugführer liefern. Im einfachsten Fall kann auch nur die Erfassung des Bremsdrucks ausreichend sein für eine aussagekräftige Bestimmung des Verkehrsgefährdungspotentials.
- Besonders geeignet ist es, dass die Erfassungseinheit ausgebildet ist, bei der Fahrzeugfahrt einen zeitlichen Abstand des Fahrzeugs zu einem vorausfahrenden Objekt zu erfassen und zusätzlich eine dazugehörige Zeitdauer aufzunehmen, solange der zeitliche Abstand innerhalb eines vorgegebenen Bereichs liegt. Damit kann das Abstandverhalten bei der Fahrzeugfahrt besonders präzise zur Ermittlung eines Verkehrsgefährdungspotentials herangezogen werden. Der momentane zeitliche Abstand ist z.B. bei gleichzeitiger Kenntnis der Fahrzeuggeschwindigkeit berechenbar.
- Zweckmäßigerweise ist die Erfassungseinheit ausgebildet, bei der Fahrzeugfahrt eine Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu erfassen und eine mögliche Abweichung zu einer Bezugsgeschwindigkeit zu ermitteln und zusätzlich eine dazugehörige Zeitdauer aufzunehmen, solange die Abweichung innerhalb eines bestimmten Bereichs liegt. Durch diese Maßnahme kann die Effektivität der Beurteilung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs in Hinblick auf das Verkehrsgefährdungspotential weiter erhöht werden.
- Zeichnung
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der einzigen Figur dargestellt.
- Beschreibung des Ausführungsbeispiels
- In der Figur ist beispielhaft ein Flussdiagramm zum Bewertungsablauf einer Fahrzeugfahrt gezeigt, wobei erfasste Fahrzeugfahrtdaten mittels einer Auswerteregel, z.B. mit Hilfe einer Vergleichstabelle, in eine Einzel- bzw. eine Summen-Größe überführt und diese Informationen dem Fahrzeugführer angezeigt werden. Das Flussdiagramm zeigt beispielhaft drei unterschiedliche Gruppen von erfassten Fahrzeugfahrtdaten, deren Erfassung nur andeutungsweise jeweils durch ein Rechtecksymbol dargestellt ist. Zur Akzeptanz der Erfindung bei der Zielgruppe der jungen Fahranfänger wird auf die Psychologie-Diplomarbeit an der Universität Jena verwiesen: Arndt, S. (2004): Entwicklung und Erprobung einer Methode zur empirischen Untersuchung der Akzeptanz von Fahrerassistenzsystemen.
- Mit der Erfassungseinheit
1 erfolgt die Erfassung der Fahrzeuggeschwindigkeit, z.B. mit einer entsprechenden Messeinheit bzw. Sensoren, die beispielsweise als Prozentualwert einer geltenden Höchstgeschwindigkeit ausgedrückt werden kann. Außerdem erfolgt die Erfassung und Zuordnung eines Zeitwertes, z.B. angegeben in Sekunden, in dem die erfasste Fahrzeuggeschwindigkeit sich innerhalb eines vorgegebenen Bereichs befindet. Eine Erfassungseinheit2 steht für die Erfassung eines weiteren Fahrzeugfahrtparameters, wonach einerseits der Abstand des Fahrzeugs zum Vorderfahrzeug in Form eines Zeitbetrag erfasst wird, zum Beispiel in Sekunden, die für die Überbrückung der Abstandsstrecke benötigt wird. Außerdem wird zusätzlich die Zeitdauer ermittelt, wie lange der erfasste zeitliche Abstand innerhalb vorgegebenen Grenzen liegt. Eine Erfassungseinheit3 stellt die Erfassung der Längsbeschleunigung des Fahrzeugs dar, beispielsweise in m/s2 angegeben, wobei auch noch der Zeitbetrag erfasst wird, während dessen die Fahrzeugverzögerung über einem bestimmten Verzögerungswert liegt. - Die mit den Erfassungseinheiten
1 ,2 und3 ermittelten Fahrzeugfahrtdaten werden an ein Online-Auswertemodul4 weitergeleitet, welches als weiteres Rechtecksymbol dargestellt ist. Das Online-Auswertemodul4 , z.B. eine Rechner- bzw. Computereinheit, führt die Risikobewertung beispielsweise anhand eines Auswertealgorithmus durch. Dazu werden die erhaltenen Fahrzeugfahrtdaten von den Erfassungseinheiten1 bis3 aufgenommen und verarbeitet. Die Bewertungsregel, welche Grundlage für den Auswertealgorithmus beispielsweise für die von der Erfassungseinheit1 gelieferte Geschwindigkeitsmessung bzw. für die von der Erfassungseinheit2 realisierte Abstandsmessung ist, wird nachfolgend gemäß Tabelle 1 beispielhaft erläutert, welche aus Böttcher et al., Entwicklung eines Bewertungsverfahrens, Anhang A (2004), entnommen ist. Darin werden nach Betrag, hier ausgedrückt als "Schwere", und Zeitdauer erfasste Fahrzeugfahrtdaten definiert. Der zeitliche Abstand zum Vorderfahrzeug und das Geschwindigkeitsverhalten bzw. eine Geschwindigkeitsüberschreitung werden für eine Abschätzung des Verkehrsgefährdungspotentials in entsprechende Größen oder Anzeigen überführt. Dabei wird das Verkehrsgefährdungspotential z.B. als geringer Fehler, erheblicher Fehler oder gravierender Fehler ausgedrückt und kann z.B. innerhalb dieser drei Stufen dem Fahrer angezeigt werden. - Das Online-Auswertemodul
4 liefert Daten an beispielhaft zwei Ausgabeanzeigen. Eine Anzeigeeinheit5 stellt eine Risikoanzeige bereit, welche insbesondere einen aktuellen Momentanwert zeigt. Eine weitere Anzeigeeinheit6 gibt zudem einen Summenwert aus, beispielsweise in Form eines Rabattzählers, bezogen auf einen KFZ-Versicherungsbeitrag, den der Fahrzeugführer ebenfalls ablesen kann. Mit der Anzeigeeinheit6 können kumulierte versicherungsrelevante Bonus- bzw. Maluspunkte angezeigt werden. - Die Anzeigeeinheiten
5 ist schematisch für den aktuellen Momentanwert konkretisiert durch eine Display-Einheit7 gezeigt, welche beispielhaft einen Zeiger7a aufweist, welcher auf jeweils einen entsprechende Anzeigebereiche A, B oder C zeigen kann für z.B. geringes, mittleres oder hohes Verkehrsgefährdungspotential. Grundsätzlich ist auch ein Null-Wert bzw. eine Null-Anzeige des Verkehrsgefährdungspotential durch die Display-Einheit7 denkbar, welche bei einem Fahrverhalten zur Anzeige kommt, welchem kein Verkehrsgefährdungspotential zugeordnet wird. Die Anzeigeeinheit6 wird hier durch eine Zahlenwertanzeige8 realisiert, beispielhaft als ein vierstelliges Zählwerk9 , welches im gezeigten Beispiel einen konkreten Summen-Zahlenwert 1043 dem Fahrzeugführer anzeigt. Der Summenzahlenwert kann sich entsprechend den errechneten Maluspunkten erhöhen oder bei erhaltenen Bonuspunkten, bei entsprechend geringem oder insbesondere nicht festgestelltem Verkehrsgefährdungspotential erniedrigen.
Claims (13)
- Vorrichtung zur Bereitstellung von Informationen über eine Fahrzeugfahrt mit einer Erfassungseinheit (
1 ,2 ,3 ) zur Erfassung von Fahrzeugfahrtdaten, einer Auswerteeinrichtung (4 ) zur Verarbeitung der Fahrzeugfahrtdaten und einer Ausgabeeinrichtung (5 ,6 ) zur Anzeige von Informationen an einen Fahrzeugführer auf Grundlage der erfassten Fahrzeugfahrtdaten, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (4 ) ausgebildet ist, anhand eines erfassten Fahrzeugfahrtdatums mittels einer Bewertungsregel ein Verkehrsgefährdungspotential zu bestimmen, wobei der Fahrzeugführer über das Verkehrsgefährdungspotential informierbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinheit (
1 ,2 ,3 ) ausgebildet ist, das wenigstens eine Fahrzeugfahrtdatum mit Betrag und Zeitdauer zu erfassen. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (
4 ) ausgebildet ist, das Verkehrsgefährdungspotential laufend aus momentanen Fahrzeugfahrtdaten zu bestimmen und dass das Verkehrsgefährdungspotential mittels der Ausgabeeinrichtung (5 ,6 ) dem Fahrzeugführer aktuell zur Verfügung stellbar ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (
4 ) ausgebildet ist, momentane Fahrzeugfahrtdaten mittels einer Bewertungsregel einer Größe zuzuordnen, die das Verkehrsgefährdungspotential wiederspiegelt. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (
4 ) derart ausgebildet ist, die Größe welche das Verkehrsgefährdungspotential wiederspiegelt, entsprechend einer Wertigkeit im Hinblick auf das Verkehrsgefährdungspotential zu gewichten. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur Abspeicherung und/oder Übermittlung der Informationen zum Verkehrsgefährdungspotential an eine externe Einrichtung außerhalb des Fahrzeugs vorgesehen sind.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (
4 ) zur Aufsummierung von Größen ausgebildet ist, die das Verkehrsgefährdungspotential wiederspiegeln. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (
4 ) zur Anpassung der Bewertungsregel an eine aktuelle Verkehrssituation ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinheit (
3 ) Sensoren zur Erfassung von Beschleunigungsdaten des Fahrzeugs umfasst. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinheit ausgestaltet ist, eine Bewegung von Bedienungselementen zu erfassen, die vom Fahrzeugführer bei der Fahrt bedient werden.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinheit (
2 ) ausgebildet ist, bei der Fahrzeugfahrt einen zeitlichen Abstand des Fahrzeugs zu einem vorausfahrenden Objekt zu erfassen und zusätzlich eine dazugehörige Zeitdauer aufzunehmen, solange der zeitliche Abstand innerhalb eines vorgegebenen Bereichs liegt. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinheit (
1 ) ausgebildet ist, bei der Fahrzeugfahrt eine Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu erfassen und eine mögliche Abweichung zu einer Bezugsgeschwindigkeit zu ermitteln und zusätzlich eine dazugehörige Zeitdauer aufzunehmen, solange die Abweichung innerhalb eines bestimmten Bereichs liegt. - Verfahren zur Bereitstellung von Informationen über eine Fahrzeugfahrt mit einer Erfassungseinheit (
1 ,2 ,3 ) zur Erfassung von Fahrzeugfahrtdaten, einer Auswerteeinrichtung (4 ) zur Verarbeitung der Fahrzeugfahrtdaten und einer Ausgabeeinrichtung (5 ,6 ) zur Anzeige von Informationen an einen Fahrzeugführer auf Grundlage der erfassten Fahrzeugfahrtdaten, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (4 ) anhand eines erfassten Fahrzeugfahrtdatums mittels einer Bewertungsregel ein Verkehrsgefährdungspotential bestimmt, wobei der Fahrzeugführer über das Verkehrsgefährdungspotential informiert wird.
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