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Die
Erfindung betrifft eine Schnittstelle eines Werkzeugsystems gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 1 sowie ein Werkzeugsystem gemäß Oberbegriff des Anspruchs
8.
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Schnittstellen
und Werkzeugsysteme sind grundsätzlich
bekannt, wobei Schnittstellen dazu dienen, Teile eines Werkzeugsystems
miteinander zu verbinden, sei es einen mit einer Werkzeugmaschine verbindbaren
Halter mit einem Werkzeugkopf, einen Halter mit einem Adapter, einen
Adapter mit einem Werkzeugkopf, einen Adapter mit einem Werkzeugeinsatz
oder dergleichen. Die Teile eines Werkzeugsystems können letztlich
nach Bedarf ausgebildet sein. Zwischen jeweils zwei aneinander grenzenden Teilen
des Werkzeugsystems ist eine Schnittstelle vorgesehen, an der zwei
Teile des Werkzeugsystems miteinander verbindbar sind. Dabei schließt die Stirnseite
des einen Teils an der Stirnseite des anderen Teils an. Es hat sich
herausgestellt, dass insbesondere bei der Fein- und Feinstbearbeitung
von Werkzeugoberflächen
mittels spanender Bearbeitung, die im Bereich der Schnittstelle
gegebene Verbindungsgenauigkeit der beiden Teile des Werkzeugsystems nicht
ausreichend ist. In vielen Fällen
ist auch das übertragbare
Drehmoment nicht groß genug.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Schnittstelle und ein Werkzeugsystem
zu schaffen, die diese Nachteile nicht aufweisen.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird eine Schnittstelle vorgeschlagen, die die in
Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist. Die Schnittstelle dient
dazu, zwei Teile eines Werkzeugsystems miteinander zu verbinden,
und zwar dergestalt, dass Stirnseiten der beiden Teile aneinander
zumindest bereichsweise anliegen. Die Schnittstelle zeichnet sich
dadurch aus, dass sie radial verlaufende Vertiefungen und Erhöhungen aufweisen,
die komplementär
ausgebildet sind. Daher können
die an den Stirnseiten der Teile vorgesehenen Konturen im zusammengebauten
Zustand der Schnittstelle ineinander greifen. Eine darüber hinausgehende
spezielle Anpassung der beiden Stirnseiten ist nicht erforderlich,
so dass Teile eines Werkzeugsystems im Bereich einer Schnittstelle
beliebig miteinander verbindbar sind.
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Bevorzugt
wird ein Ausführungsbeispiel
der Schnittstelle, das sich dadurch auszeichnet, dass die Vertiefungen
und Erhöhungen
durchgehend ausgebildet sind, also besonders hohe Kräfte übertragen können.
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In
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist vorgesehen, dass die Vertiefungen und Erhöhungen von innen nach außen breiter
und/oder tiefer und/oder höher
werden. Besonders bevorzugt werden Ausgestaltungen, bei denen die
Vertiefungen und Erhöhungen
kontinuierlich ihre Form verändern. Diese
Ausgestaltung erlaubt einerseits die Übertragung besonders hoher
Drehmomente, andererseits werden die Teile der Schnittstelle exakt
zueinander positioniert.
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Bei
einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist vorgesehen, dass die Stirnseiten der Teile eines Werkzeugsystems
eine zentrale Öffnung
für ein
Befestigungselement aufweisen. Es ist also möglich, beispielsweise die beiden
Teile durch eine die Schnittstelle durchgreifende Schraube miteinander
zu verspannen. Denkbar ist es aber auch, einen Zuganker zu verwenden,
der die beiden Teile miteinander in axialer Richtung verspannt.
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Weitere
Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
Erfindung wird außerdem
gelöst
durch ein modulares Werkzeugsystem gemäß Oberbegriff des Anspruchs
8, das mindestens zwei Teile aufweist, die mit Hilfe einer Schnittstelle
miteinander verbunden werden, wie sie oben erläutert wurde.
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Bevorzugt
wird ein Ausführungsbeispiel
des modularen Werkzeugsystems, bei dem alle Teile eine Stirnseite
mit Vertiefungen und Erhebungen aufweisen. Auf diese Weise können die
Teile des Werkzeugsystems alle untereinander verbunden werden.
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Besonders
bevorzugt ist ein Ausführungsbeispiel
des Werkzeugsystems, bei dem mindestens ein Teil an beiden Seiten
Vertiefungen und Erhebungen aufweist, so dass an beiden Seiten andere
Teile des Werkzeugsystems anbringbar sind. Auf diese Weise können Zwischenelemente
realisiert werden, die für unterschiedliche
Anwendungsfälle
auslegbar sind.
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Weitere
Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Teilansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
eines Werkzeugsystems;
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2a bis 2c Teile
eines Werkzeugsystems nach 1;
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3 eine
Teilansicht eines gegenüber 1 abgewandelten
Werkzeugsystems;
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4 eine
Teilansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
eines Werkzeugsystems;
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5a bis 5b Teile
eines Werkzeugsystems nach 2;
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6 eine
Teilansicht eines abgewandelten Ausführungsbeispiels eines Werkzeugsystems;
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7 eine
Teilansicht eines abgewandelten Ausführungsbeispiels eines Werkzeugsystems
und
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8 eine
Teilansicht eines abgewandelten Ausführungsbeispiels eines Werkzeugsystems.
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1 zeigt
in Teilansicht ein erstes Ausführungsbeispiel
eines Werkzeugsystems 1 mit zwei Teilen 3 und 5,
die über
eine Schnittstelle 7 miteinander verbunden sind. Das erste
Teil 3 ist beispielsweise ein Werkzeughalter, der hier
abgebrochen dargestellt ist und entweder unmittelbar von der Spindel
einer hier nicht dargestellten Werkzeugmaschine aufgenommen wird
oder über
Zwischenstücke,
Adapter oder dergleichen von dieser gehalten wird. An dem Werkzeughalter
ist das zweite Teil 5 befestigt, das hier als Werkzeugkopf
ausgelegt ist. Die Befestigung des ersten Teils 3 am zweiten
Teil 5 erfolgt hier mittels eines als Schraube 9 ausgelegten
Befestigungselements, die das zweite Teil 5 durchdringt
und in ein im ersten Teil 3 vorgesehenes Gewinde eingreift.
Das erste Teil 3, das zweite Teil 5 und die Schraube 9 liegen
auf einer gemeinsamen Mittelachse 11.
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1 zeigt
noch im Querschnitt einen Teil eines zu bearbeitenden Werkstücks 13,
das hier eine Ausnehmung 15 aufweist. Das Werkstück ist hier
im Wesentlichen ringförmig
ausgebildet, wobei 1 nur dessen oberen Teil wiedergibt,
der oberhalb einer Drehachse 17 des Werkstücks 13 angeordnet
ist.
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Das
zweite Teil 5 wird hier dazu verwendet, eine Nut 19 in
die Innenfläche 21 der
Ausnehmung 15 des Werkstücks 13 einzubringen.
Bei dem zweiten Teil 5 handelt es sich hier also um einen
Drehstahl, der feststehend gehalten wird, während sich das Werkstück 13 um
seine Drehachse 17 dreht, die hier im Wesentlichen parallel
zur Mittelachse 11 des Werkzeugsystems 1 verläuft. Die
Drehbewegung des Werkstücks 13 ist
durch einen Pfeil 23 angedeutet.
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Aus 1 ist
also die Verwendung des Werkzeugsystems 1 als Drehwerkzeug
ersichtlich.
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Die
Tiefe der Nut 19 kann durch eine Relativbewegung zwischen
dem Werkzeugsystem 1 und dem Werkstück 13 bestimmt werden,
wobei die Tiefe der Nut 19 durch Erhöhung des Abstands zwischen Mittelachse 11 und
Drehachse 17 vergrößert werden kann.
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Bei
der Herstellung der Nut 19 kann auch eine Relativbewegung
zwischen Werkstück 13 und Werkzeugsystem 1 in
axialer Richtung erfolgen, um die Breite der Nut 19 vorzugeben.
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Das
in 1 dargestellte Werkzeugsystem 1 wird
also dazu verwendet, ein Werkstück 13 zu
bearbeiten, und zwar die Innenfläche 21 einer
Ausnehmung 15. Beispielhaft wird hier eine Nut 19 in
die Innenfläche 21 eingestochen.
Die hier erläuterte
Bearbeitung eines Werkstücks 13 ist
grundsätzlich
bekannt, so dass nicht näher
darauf eingegangen wird.
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Das
erste und zweite Teil 3 und 5 des Werkzeugsystems 1 sind über eine
hier durch eine Zickzacklinie angedeutete Schnittstelle 7 miteinander verbunden,
die im Wesentlichen senkrecht zur Mittelachse 11 des Werkzeugsystems 1 verläuft. Im
Bereich der Schnittstelle 7 wird das erste Teil 3 des Werkzeugsystems 1 mit
seiner rechten Stirnseite 25 verbunden mit der linken Stirnseite 27 des
zweiten Teils 5 des Werkzeugsystems.
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Durch
die Zickzacklinie wird angedeutet, dass auf der Stirnseite 25 des
ersten Teils 3 Erhöhungen
und Vertiefungen vorgesehen sind, die im Wesentlichen radial verlaufen
zur Mittelachse 11. Entsprechend sind auf der Stirnseite 27 des
zweiten Teils 5 ebenfalls radial verlaufende Vertiefungen
und Erhöhungen
vorgesehen, die komplementär
ausgebildet sind zu denen auf der Stirnseite 25. Es ergeben sich
damit auf den Stirnseiten 25, 27 Konturen, die
ineinander greifen, wenn die beiden Teile 3, 5 des Werkzeugsystems 1 im
Bereich der Schnittstelle 7 aneinander gefügt und mit
Hilfe eines Befestigungselements, hier also mittels der Schraube 9,
miteinander verspannt werden. Die Stirnseiten sind als komplementär ausgebildet,
das heißt,
dass die Erhöhungen
und Vertiefungen der einen Seite in die der anderen Seite eingreifen
können,
um ein Drehmoment zu übertragen.
Dabei braucht lediglich deren Teilung identisch zu sein. Eine gleichartige
Ausgestaltung der Erhöhungen
und Vertiefungen ist letztlich nicht zwingend erforderlich, aber
in der Regel vorgesehen. Es wird hier also eine Hirth-Verzahnung
realisiert, um Drehmomente über
die Schnittstelle hinweg übertragen
zu können.
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In
den 2a, 2b und 2c werden Teile
dargestellt, die in Zusammenhang mit einem Werkzeugsystem 1 Verwendung
finden, wie es anhand von 1 erläutert wurde.
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In 2a ist
links das zweite Teil 5, das anhand von 1 erläutert wurde,
in Seitenansicht dargestellt. Die linke Stirnseite 27 ist,
wie gesagt, mit Vertiefungen 29 und Erhöhungen 31 versehen,
die Teil der anhand von 1 erläuterten Schnittstelle 7 sind.
Gestrichelt dargestellt ist ein konzentrisch zur Mittelachse 11 verlaufender
Durchgriff dargestellt, durch den ein hier als Schraube 9 ausgebildetes
Befestigungselement verlaufen kann. Die rechte Stirnseite 33 bildet
quasi den vorderen Abschluss des Werkzeugsystems 1 gemäß 1.
Sie kann im Wesentlichen plan ausgebildet sein und gegebenenfalls noch
eine Senkung aufweisen, in die der Kopf der Schraube 9 eingreift,
wenn das zweite Teil 5 mit dem ersten Teil 3 des
Werkzeugsystems 1 verbunden werden soll.
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Rechts
in 2a ist das zweite Teil 5 in Draufsicht
dargestellt, wobei hier die linke Stirnseite 27 mit den
Vertiefungen 29 und Erhöhungen 31 erkennbar
wird.
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Die
Draufsicht in 2a lässt erkennen, dass die Vertiefungen 29 und
Erhöhungen 31 radial zur
Mittelachse 11 verlaufen und vorzugsweise durchgehend ausgebildet
sind, also durchgehend von dem für
die Schraube 9 vorgesehenen Durchlass bis zum radial äußeren Rand
der Stirnseite 27 verlaufen. Aus dieser Darstellung ist
auch ersichtlich, dass die Vertiefungen 29 und Erhöhungen 31 von
innen nach außen
breiter werden. Sie können
dabei auch tiefer beziehungsweise höher werden.
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Die
Draufsicht in 2a zeigt, dass das zweite Teil 5 eine
Schneide 35 aufweist, mit deren Hilfe Späne von der
Innenfläche 21 der
Ausnehmung 15 des Werkstücks 13 abgetragen
werden können. Es
handelt sich hier um eine geometrisch definierte Schneide, die als
Drehschneide ausgebildet ist.
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Auf
die äußere Ausgestaltung
des zweiten Teils 5 kommt es hier nicht weiter an. Entscheidend ist,
dass es an einer Seite, nämlich
im Bereich einer Stirnseite 27 Vertiefungen 29 und
Erhöhungen 31 aufweist,
die Teil einer Schnittstelle 7 sind.
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2b zeigt
ein bei dem Werkzeugsystem 1 nach 1 nicht
verwendetes drittes Teil 37, das sich dadurch auszeichnet,
an seinen beiden Stirnseiten Vertiefungen 29, 29' und Erhöhungen 31, 31' aufzuweisen,
wobei die Vertiefungen 29 und Erhöhungen 31 auf der
linken Stirnseite 39 und die Vertiefungen 29' und Erhöhungen 31' auf der rechten
Stirnseite 41 des dritten Teils 37 vorgesehen
sind.
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Bei
dem dritten Teil 37 ist ebenfalls eine konzentrisch zur
Mittelachse 11 verlaufende Durchgangsöffnung vorgesehen, die von
einem Befestigungselement, beispielsweise von einer Schraube 9 durchgriffen
werden kann.
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Bei
dem in 2b dargestellten Ausführungsbeispiel
des dritten Teils 37 handelt es sich um ein Zwischenstück, das
eine – vorzugsweise
zylindrische – Umfangsfläche 43 aufweist,
deren Abstand zur Mittelachse 11 überall kleiner ist als der
Abstand der Schneide 35 zur Mittelachse 11 des
zweiten Teils 5. Damit wird sichergestellt, dass das dritte
Teil 37 bei der Bearbeitung eines Werkstücks 13 mit
dessen Innenfläche 21 nicht
in Berührung
kommt und damit die Bearbeitung stört.
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Links
in 2b ist das dritte Teil 37 in Seitenansicht
dargestellt, rechts in 2b in Draufsicht. Da die beiden
Stirnseiten 39 und 41 identisch ausgebildet sind,
entspricht also die Draufsicht rechts in 2 einer
Draufsicht auf die linke Stirnseite 39 und einer Draufsicht
auf die rechte Stirnseite 41. Es sind hier wieder die Vertiefungen 29 und
Erhöhungen 31 dargestellt,
die auf der linken Stirnseite 39 vorgesehen sind. Sie entsprechen
den Vertiefungen 29' und Erhöhungen 31' auf der rechten
Stirnseite 41.
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Dadurch,
dass das dritte Teil 37 auf beiden Seiten Erhöhungen 29, 29' und Vertiefungen 31, 31' aufweist, können an
beiden Seiten Schnittstellen realisiert werden, die der anhand von 1 erläuterten Schnittstelle 7 entsprechen.
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2c zeigt
ein abgewandeltes drittes Teil 37a, das von seiner Umfangsfläche her
dem in 1 dargestellten zweiten Teil 5 entspricht,
also eine Schneide 35 aufweist. Im Unterschied zu dem zweiten
Teil 5 weist das dritte Teil 37a auf beiden Seiten Erhöhungen und
Vertiefungen auf, wobei auf der linken Seite 27a die Erhöhungen 29a und
Vertiefungen 31a vorgesehen sind und auf der rechten Stirnseite 27'a die Vertiefungen 29'a und Erhöhungen 31'a erkennbar
sind.
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Das
dritte Teil 37a ist in 2c in
der Mitte in Seitenansicht dargestellt. Rechts davon ist eine Draufsicht
auf die Stirnseite 27'a und
links davon auf die Stirnseite 27a dargestellt.
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Die
Stirnseiten 27a und 27'a sind identisch. Die Stirnseite 27'a entspricht
der Stirnseite 27 des zweiten Teils 5, die anhand
von 2a erläutert
wurde.
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Auch
das dritte Teil 37a zeigt eine konzentrisch zur Mittelachse 11a verlaufende
Durchgangsbohrung, die von einem Befestigungselement, beispielsweise
von einer Schraube 9, durchgriffen werden kann, um rechts
und links an dem dritten Teil 37a angrenzende Teile zu
befestigen und rechts und links Schnittstellen zu realisieren, wie
sie anhand von 1 in Zusammenhang mit der Schnittstelle 7 erläutert wurden.
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Ein
Vergleich der 2b und 2c zeigt, dass
das Werkzeugsystem 1 Teile umfassen kann, die zwei gegenüberliegende
Stirnseiten mit Vertiefungen und Erhöhungen aufweisen können, so
dass auf beiden Seiten weitere Teile des Werkzeugsystems 1 anbringbar
sind.
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Die
Außenkontur
des dritten Teils ist unterschiedlich auslegbar. Es ist also möglich, ein
drittes Teil 37, wie anhand von 2b erläutert, mit
einer Umfangsfläche
auszubilden, die in einem radialen Abstand zur Mittelachse 11 liegt,
der kleiner ist als der Abstand der Schneide 35 zur Mittelachse 11.
Es ist aber auch möglich,
wie anhand von 2c erläutert, ein drittes Teil 37a so
auszubilden, dass es als Werkzeug, beispielsweise als Drehstahl
einsetzbar ist, wie dies anhand des zweiten Teils 5 in 2a erläutert wurde.
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Selbstverständlich kann
auf einer der Stirnseiten 29a, 29'a des dritten Teils 37a und
auf einer der Stirnseiten 39, 41 des dritten Teils 37 gemäß 2b,
oder auf beiden Seiten eine Senkung vorgesehen werden, in die der
Kopf einer Schraube 9 eingreift. Damit kann das dritte
Teil 37 beziehungsweise 37a, wie das zweite Teil 5 gemäß 1 an
ein erstes Teil 3 angesetzt werden.
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Es
ist also möglich,
Teile, die auf beiden Seiten Vertiefungen und Erhöhungen aufweisen,
so einzusetzen, wie das zweite Teil 5 des Werkzeugsystems 1 gemäß 1,
also als Endteil eines Werkzeugsystems.
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Im Übrigen sei
noch darauf verwiesen, dass das Werkzeugsystem 1, wie es
anhand der 1, 2a bis 2c erläutert wurde,
auch dazu einzusetzen, auf der Außenseite eines Werkstücks 13 eine Bearbeitung
vorzunehmen, sei es eine Nut einzustechen oder die Umfangsfläche des
Werkzeugs 13 zu bearbeiten.
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3 zeigt
eine Teilansicht eines gegenüber 1 abgewandelten
Werkzeugsystems 1. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugsziffern
versehen, so dass auf die Erläuterungen
zu den 1, 2a, 2b und 2c verwiesen
wird.
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Das
in 3 dargestellte Werkzeugsystem zeichnet sich dadurch
aus, dass es zwei zusätzliche Teile
aufweist, die zwischen dem in 1 dargestellten
ersten Teil 3 und dem dort wiedergegebenen zweiten Teil 5 eingesetzt
wurden. Es handelt sich hier um die in den 2b und 2c dargestellten
Teile 37 und 37a. An das erste Teil 3 des
Werkzeugsystems 1 grenzt das dritte Teil 37a an,
wobei die Stirnseite 25 des ersten Teils 3 an
der linken Stirnseite 27a des dritten Teils 37a anliegt.
Dessen rechte Stirnseite 27'a liegt
an der linken Stirnseite 39 des dritten Teils 37 an,
dessen rechte Stirnseite 41 an der linken Stirnseite 27 des
zweiten Teils 5 anliegt.
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Bei
dem in 3 wiedergegebenen Ausführungsbeispiel des Werkzeugsystems 1 bildet
also das zweite Teil 5 wiederum den Werkzeugkopf. In einem
Abstand zu diesem, der durch die in Richtung der Mittelachse 11 gemessene
axiale Länge
des als Zwischen teil dienenden dritten Teils 37 definiert
wird, liegt ein zweites Werkzeugelement, das durch das dritte Teil 37a realisiert
wird.
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Das
als Halter dienende erste Teil 3 hält also zwei Werkzeugelemente,
die über
ein Zwischenteil in einem definierten Abstand zueinander gehalten
werden.
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Das
hier dargestellte Werkzeugsystem 1 dient gemäß 3 beispielhaft
dazu, in ein Werkstück 13,
nämlich
in dessen Innenfläche 21,
zwei in einem Abstand zueinander angeordnete Nuten 19 und 19' einzubringen.
Selbstverständlich
ist es auch möglich,
das hier als Drehwerkzeug ausgelegte Werkzeugsystem 1 dazu
zu verwenden, außen
in ein Werkstück
Nuten einzubringen.
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Die
Kontur der hergestellten Nuten hängt
von der Auslegung der als Werkzeug dienenden Teile des Werkzeugsystems 1 ab,
hier also von der Kontur der Schneide 35 des zweiten Teils 5 und
der Kontur der Schneide 35a des dritten Teils 37a und
von der Relativbewegung zwischen Werkzeugsystem 1 und Werkstück 13.
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Der
Zusammenhalt der Teile des Werkzeugsystems 1 wird durch
ein geeignetes Befestigungselement realisiert, das hier beispielhaft
durch eine Schraube 9 realisiert ist, wie sie bereits anhand
von 1 erläutert
wurde.
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Das
Werkzeugsystem 1 nach 3 weist insgesamt
drei Schnittstellen auf, nämlich
die Schnittstelle 7 im Übergangsbereich
zwischen dem ersten Teil 3 und dem dritten Teil 37a,
die Schnittstelle 7' zwischen
dem dritten Teil 37a und dem dritten Teil 37 sowie
die Schnittstelle 7'' im Übergangsbereich
zwischen dem dritten Teil 37 und dem zweiten Teil 5.
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Aus
den Erläuterungen
zu 3 wird deutlich, dass das Werkzeugsystem 1 abgewandelt
werden kann. Beispielsweise kann der Abstand zwischen den Nuten 19 und 19' durch die Wahl
verschiedener Zwischenstücke
vorgegeben werden, die in Richtung der Mittelachse 11 unterschiedlich
lang sind und anhand von 2b als
drittes Teil 7 erläutert wurden.
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Auch
die Kontur der Nuten 19, 19' sowie deren Breite kann durch
verschiedene Werkzeugeinsätze
bestimmt werden, also durch unterschiedlich ausgestaltete dritte
Teile 37a und/oder durch verschieden ausgelegte zweite
Teile 5.
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Die
Verspannung der Teile des Werkzeugsystems 1 erfolgt hier
beispielhaft mittels eines als Schraube 9 ausgelegten Befestigungselements.
Es ist aber auch möglich,
entlang der Mittelachse 11 eine Zugstange vorzusehen, die
die in axialer Richtung wirkenden Spannkräfte der Schraube 9 übernimmt
und die Teile des Werkzeugsystems 1 fest miteinander verspannt.
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Durch
den Pfeil 23 in 3 wird auch hier noch einmal
angedeutet, dass bei der Bearbeitung des Werkstücks 3, das hier im
Wesentlichen ringförmig
ausgebildet ist, dieses in Rotation versetzt wird, während das
Werkzeugsystem 1 drehfest gehalten wird.
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4 zeigt
eine Teilansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Werkzeugsystems 1,
bei dem gleiche Teile mit gleichen Bezugsziffern versehen sind,
um Wiederholungen zu vermeiden. Das Werkzeugsystem 1 weist
demnach ein erstes Teil 3 auf, das als Werkzeughalter dient.
An seiner rechten Stirnseite 25 ist ein als Werkzeugkopf
ausgebildetes zweites Teil 5 über eine Schnittstelle 7 angebracht, wobei
das zweite Teil 5 über
seine linke Stirnseite 27 an der rechten Stirnseite 35 des
ersten Teils 3 anliegt.
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Durch
eine Zickzacklinie ist angedeutet, dass auch hier die Stirnseiten 25, 27 zur
Realisierung einer Schnittstelle 7 mit Vertiefungen und
Erhöhungen
versehen sind, die gegenüber
der Mittelachse 11 des Werkzeugsystems radial verlaufen
und komplementär
zueinander ausgebildet sind, so dass die sich ergebende Kontur der
einen Stirnseite im zusammengebauten Zustand der Schnittstelle 7 in
die der anderen eingreifen kann.
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Die
beiden Teile 3 und 5 des Werkzeugsystems werden
mittels einer Schraube 9 miteinander verbunden, die hier
als Befestigungselement dient, das zweite Teil 5 durchdringt
und in ein Gewinde eingreift, das im ersten Teil 3 vorgesehen
ist.
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Durch
einen Pfeil 43 wird angedeutet, dass sich das Werkzeugssystem 1 hier
um seine Mittelachse 11 dreht, also nicht feststehend gehalten
ist. Da das zweite Teil 5 mit mindestens einer geometrisch
definierten Schneide 35 versehen ist, ist es möglich, von
einem Werkstück 13 Späne abzutragen und
beispielsweise eine Nut 19 zu erzeugen. Deren Kontur wird
durch die Ausgestaltung der Schneide 35 festgelegt, ihre
Breite durch die in Richtung der Mittelachse 11 gemessene
Breite der Schneide 5. Die Tiefe der Nut 19 wird
dadurch festgelegt, dass das Werkzeugsystem 1 senkrecht
zu seiner Mittelachse 11 eine Relativbewegung gegenüber dem
Werkstück 13 ausführt – und/oder
dieses gegenüber
dem Werkzeugsystem 1 -, so dass mehr oder weniger Späne von dem
Werkstück 13 im
Bereich der Nut abgetragen werden.
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Das
in 4 dargestellte Werkzeugsystem 1 bildet
also ein Fräswerkzeug,
das auch, bei geeigneter Ausgestaltung der Schneide 35,
in Richtung der Mittelachse 11 gegenüber dem Werkzeug 13 verlagerbar
ist.
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In
den 5a, 5b, 5c und 5d sind
Teile eines Werkzeugsystems 1 nach 4 dargestellt.
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In
den 5a und 5b sind
jeweils links Seitenansichten eines zweiten Teils 5 eines
Werkzeugsystems wiedergegeben. Übereinstimmend
ist hier vorgesehen, dass die zweiten Teile 5 nur links eine
mit Vertiefungen 29, 29' und Erhöhungen 31, 31' versehende
Stirnseite 27, 27' aufweisen.
Die gegenüberliegende
Stirnseite S, S' ist
plan ausgebildet, weist also keine Vertiefungen und Erhöhungen auf.
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Die
zweiten Teile 5, 5' weisen
mindestens eine geometrisch definierte Schneide 35, 35' auf.
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Rechts
von den Seitenansichten ist in den 5a und 5b eine
Draufsicht auf die linke Seite des zweiten Teils 5, 5' wiedergegeben.
Dadurch wird deutlich, dass das zweite Teil 5 gemäß 5a sechs in
einem gleichmäßigen Umfangsabstand
angeordnete und paarweise gegenüberliegende
Schneiden 35 aufweist, während bei dem zweiten Werkzeug 5' gemäß 5b lediglich
drei derartiger Schneiden 35' vorgesehen
sind, die in gleichmäßigem Umfangsabstand
zueinander angeordnet sind.
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Die
zweiten Teile 5, 5' weisen
eine konzentrisch zur Mittelachse 11, 11' verlaufende
Durchgangsöffnung
auf, die im Bereich der Stirnseite S, S' mit einer Fase versehen sind, um einen
Schraubenkopf aufnehmen zu können.
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Auf
der rechten Seite in den 5a und 5b ist
diese Durchgangsöffnung
ebenfalls zu erkennen, außerdem
die radial verlaufenden, sich nach außen kontinuierlich erweiternden
Vertiefungen 29, 29' und
Erhöhungen 31, 31'.
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Da
hier die Durchgangsöffnung
vorgesehen ist, liegen die Stirnseiten eines Teils bereichsweise an
der Stirnseite eines anderen Teils an, um jeweils eine Schnittstelle
zu realisieren.
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5c zeigt
ein als Zwischenelement ausgebildetes drittes Teil 37,
das auch in Zusammenhang mit einem Werkzeugsystem 1 gemäß 4 verwendbar
ist. Das dritte Teil 37 ist identisch aufgebaut wie das
anhand von 2b erläuterte. Insofern wird auf die
Erläuterungen
zu 2b verwiesen, wobei gleiche Teile mit gleichen
Bezugsziffern versehen sind.
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In 5d ist
ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel
eines dritten Teils 37a dargestellt, das grundsätzlich dem
entspricht, wie es 2c wiedergibt. Links in 5d ist
die Seitenansicht des dritten Teils 37a dargestellt. Es
ist hier auch vorgesehen, dass an der linken Stirnseite 27a Vertiefungen 29a und
Erhöhungen 31a und
auch an der rechten Stirnseite 27'a radial zur Mittelachse 11' verlaufende
Vertiefungen 29'a und
Erhöhungen 31'a vorhanden
sind. Es wird jedoch deutlich, dass die in radialer Richtung gemessene
Ausdehnung der Vertiefungen 29'a und 31'a kleiner ist als die auf der gegenüberliegenden Seite
vorgesehenen Vertiefungen 29a und Erhöhungen 31a.
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Rechts
in 5d ist wiederum die Draufsicht auf die linke Seite
des zweiten Teils 37a dargestellt, die identisch ausgebildet
ist, wie die des zweiten Teils 5' gemäß 5b. Insofern
wird also auf die Er läuterungen
zu 5b verwiesen. Auch die Außenkontur des dritten Teils 37a gemäß 5d entspricht
der des zweiten Teils 5' gemäß 5b,
weicht also von der des dritten Teils 37a gemäß 2c ab.
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Die
in 5a bis 5d erläuterten
Teile können
in der Weise angeordnet werden, wie es anhand von 3 erläutert wurde:
An dem als Werkzeughalter dienenden ersten Teil 3 des Werkzeugsystems 1 kann
ein erstes Werkzeugelement angrenzen, beispielsweise das dritte
Teil 37a. In einem Abstand zu diesem, der durch das als
Zwischenelement dienende dritte Teil 37 definiert wird,
ist ein Werkzeugkopf angeordnet, der durch das zweite Teil 5 realisiert
wird.
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Es
ergibt sich damit ein Aufbau, wie er in 3 dargestellt
wurde. Es werden jedoch anstelle von Drehschneiden Fräser eingesetzt,
wie sie besonders deutlich in den 5a, 5b und 5d wiedergegeben
und erläutert
sind.
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6 zeigt
ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel
eines Werkzeugsystems 1, ähnlich dem, das in 4 dargestellt
wurde. Der Grundaufbau des Werkzeugsystems 1 entspricht
auch dem gemäß 1.
Jedoch wird, wie durch den Pfeil 43 angedeutet, das Werkzeugsystem 1 in
Rotation versetzt, so dass es sich um seine Mittelachse 11 dreht.
Auch hier ist ein erstes Teil 3 vorgesehen, das über eine Schnittstelle 7 in
ein zweites Teil 5 übergeht.
Die Schnittstelle ist identisch ausgebildet, wie die oben erläuterten,
so dass hier nicht näher
darauf eingegangen wird.
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Die
beiden Teile 3 und 5 werden durch ein geeignetes
Befestigungselement miteinander verspannt, hier durch eine Schraube 9.
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Das
zweite Teil 5 ist hier stirnschneidend ausgebildet, so
dass das Werkzeugsystem 1 dazu geeignet ist, beispielsweise
eine Ringnut in den Grund einer Bohrung einzustechen. Grundsätzlich ist es
auch möglich,
das zweite Teil 5 so auszubilden, dass mit dem Werkzeugsystem 1 ins
Volle gebohrt werden kann.
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Von
der Ausgestaltung des zweiten Teils 5 hängt es ab, ob mit dem Werkzeugsystem 1 ins
Volle gebohrt werden kann, oder ob nur ein Aufbohren einer bestehenden
Bohrung möglich
ist.
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Die
nähere
Ausgestaltung des zweiten Teils 5 ist für den Grundgedanken des Werkzeugsystems 1 belanglos.
Sie kann an gewünschte
Einsatzfälle
angepasst werden.
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7 zeigt
wiederum ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel
eines Werkzeugsystems 1, mit dessen Hilfe eine Stufenbohrung 45 in
einem Werkstück 13 bearbeitet
werden kann. Das Werkzeugsystem 1 kann also einen Stufenbohrer
oder eine gestufte Reibahle darstellen. Der Grundaufbau des Werkzeugsystems 1 ergibt
sich letztlich aus den Erläuterungen
zu den vorangegangenen Figuren: Von einem als Werkzeughalter dienenden
ersten Teil 3 ist ein zweites Teil 5 angebracht,
wobei hier ein drittes Teil 37a zwischen den Teilen 3 und 5 vorgesehen
ist. Die drei Teile sind durch ein geeignetes Befestigungselement,
hier durch eine Schraube 9, miteinander verspannt, wobei
zwischen dem ersten Teil 3 und dem dritten Teil 37a eine
Schnittstelle 7 und zwischen dem dritten Teil 37a und
dem zweiten Teil 5 eine Schnittstelle 7' ausgebildet
wird.
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Das
dritte Teil 37a ist auf beiden Seiten mit Vertiefungen
und Erhöhungen
ausgestattet, wobei auf der linken Seite der Durchmesser des mit
Vertiefungen und Erhöhungen
versehenen Bereichs größer ist
als der auf der rechten Seite mit Vertiefungen und Erhöhungen versehene
Bereich. Es entspricht also insofern dem in 5d dargestellten.
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Das
zweite Teil 5 und das dritte Teil 37a sind hier
mit mindestens einer geometrisch definierten Schneide ausgestattet,
mit deren Hilfe bei einer Rotation des Werkzeugsystems 1,
die durch einen Pfeil 43 angedeutet ist, von der Wandung
der Stufenbohrung 45 Späne
abgetragen werden. Dabei ist der Außendurchmesser des dritten
Teil 37a größer als
der des zweiten Teils 5.
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Auch
bei dem Ausführungsbeispiel
nach 7 ist die Ausgestaltung der Werkzeugelemente, also
hier des dritten Teils 37a und des zweiten Teils 5 in
das Belieben eines Fachmanns gestellt.
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8 zeigt
ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel
eines Werkzeugsystems 1 mit einem ersten Teil 3,
das als Werkzeughalter dient, und einem als Werkzeugkopf ausgelegten
zweiten Teil 5. Die Anzahl und Ausgestaltung der am zweiten
Teil 5 vorgesehenen Schneiden ist an den jeweiligen Einsatzfall anpassbar,
so dass das Werkzeug gemäß 8 grundsätzlich als
Dreh-, Fräs-
oder Bohrwerkzeug einsetzbar ist. Hier ist beispielhaft ein Fräswerkzeug dargestellt.
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Das
zweite Teil 5 ist mit einem Befestigungselement 9' versehen, das
auf geeignete Weise am ersten Teil 5 befestigt, beispielsweise
an diesem festgeschraubt ist. Es weist an seinem dem zweiten Teil 5 abgewandten
Ende einen Spannkopf 45 auf, der von einer Spanneinrichtung 47 am
ersten Werkzeugteil 3 erfassbar ist. In 8 sind
die beiden Teile 3 und 5 des Werkzeugsystems 1 in
einem Abstand zueinander angeordnet, so dass 8 letztlich
eine Explosionsdarstellung ist.
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Im
zusammengesetzten Zustand liegen Vertiefungen und Erhöhungen an
den einander zugewandten Stirnseiten der Werkzeugteile 3 und 5 aneinander
an, so dass eine Schnittstelle 7 gebildet wird. Dabei kommt
der Spannkopf 5 im Inneren des ersten Teils 3 zu
liegen und wird von der Spanneinrichtung 47 erfasst.
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Zur
Funktionsweise der Schnittstelle 7 und des Werkzeugsystems 1 ist
für alle
Ausführungsbeispiele übereinstimmend
Folgendes festzuhalten:
Das Werkzeugsystem 1 weist
mindestens zwei Teile 3 und 5 auf, die über eine
Schnittstelle 7 ineinander übergehen. Die Anzahl der Teile
eines Werkzeugsystems ist frei wählbar.
In 3 ist beispielsweise ein Ausführungsbeispiel eines Werkzeugsystems 1 wiedergegeben,
das insgesamt drei Teile umfasst, wobei zwei der Teile als Werkzeugelemente
ausgelegt sind, die zur spanenden Bearbeitung eines Werkstücks 13 dienen
und durch ein Zwischenelement in einem axialen Abstand zueinander
gehalten werden.
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Die
Ausgestaltung der Werkzeugelemente ist ebenfalls frei wählbar. Deren
Abstand ist durch ein als Zwischenelement dienendes drittes Teil 37 einstellbar.
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Für die Schnittstelle 7 gilt,
dass die einander zugewandten Stirnseiten im Bereich einer Schnittstelle
mit Vertiefungen und Erhöhungen
versehen sind, die zumindest bereichsweise aneinander liegen und
ineinander eingreifen. Es sind hier radial verlaufende Vertiefungen
und Erhöhungen
vorgesehen, die komplementär
und beispielsweise - im Querschnitt gesehen – symmetrisch, vorzugsweise
V-förmig
ausgebildet sind, so dass die sich ergebende Kontur einer Stirnseite
im zusammengebauten Zustand der Schnittstelle in die einer gegenüberliegenden
eingreift und damit die Übertragung
eines Drehmoments möglich
ist.
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Vorzugsweise
sind die hier radial verlaufenden Vertiefungen und Erhöhungen komplementär und – im Querschnitt
gesehen – unsymmetrisch,
vorzugsweise sägezahnförmig ausgebildet.
Die sich ergebende Kontur einer Stirnseite greift im zusammengebauten
Zustand der Schnittstelle in die einer gegenüberliegenden ein, sodass die Übertragung
eines Drehmoments und die Positionierung der der Schnittstelle zugeordneten
Teile exakt möglich
ist.
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Mit
sägezahnförmig ist
hier eine Kontur gemeint, die eine erste Flanke aufweist, die senkrecht zu
einer gedachten Ebene abfällt,
auf der die Mittelachse des Werkzeugsystems senkrecht steht. Von dem
höchsten
Punkt der ersten Flanke fällt
eine zweite Flanke unter einem Winkel bis zu der gedachten Ebene
ab. Im Querschnitt gesehen ergibt sich also eine Kontur, mit einer
senkrecht abfallenden ersten Flanke und einer daran sich anschließenden geneigten
zweiten Flanke. Die senkrecht abfallende erste Flanke weist in Drehrichtung
des Werkzeugsystems, sodass bei Übertragung
eines Drehmoments im Bereich der Schnittstelle keine in axialer
Richtung, also in Richtung der Mittelachse 11 des Werkzeugsystems 1 gerichteten
Kräfte
aufgebaut werden. Dies führt
dazu, dass die beiden einer Schnittstelle zugeordneten Teile auch
bei Übertragung
eines Drehmoments fest aneinander liegen und für die Verspannung der Teile
einer Schnittstelle eingesetzte Befestigungselemente, also beispielsweise Zugstangen oder
Schrauben 9, nicht zusätzlichen
axialen Kräften ausgesetzt
sind.
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Die Übertragung
eines Drehmoments im Bereich der Schnittstelle ändert also die Anlagekräfte der
beiden der Schnittstelle zugeordneten Teile nicht, sodass sich eine
optimale Ausrichtung der der Schnittstelle zugeordneten Teile und
eine geringere Belastung der Befestigungselemente ergeben.
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Die
Vertiefungen und Erhöhungen
verbreitern sich ausgehend von der Mittelachse 11 des Werkzeugsystems 1 nach
außen,
so dass sie in der Lage sind, bei großen Durchmessern der einander zugeordneten
Teile im Bereich der Schnittstelle große Drehmomente zu übertragen.
Sie können
außerdem
nach außen
tiefer beziehungsweise höher
werden.
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Besonders
günstig
ist es, dass aufgrund der komplementär ausgebildeten Konturen auf
allen Stirnseiten ein beliebiger Austausch der einzelnen Teile eines
Werkzeugsystems möglich
ist und ein modulares Werkzeugsystem geschaffen wird, was die Lagerhaltungskosten
und die Herstellungskosten reduziert. Es ist auch möglich, dass
Werkzeugelemente auf beiden Seiten mit Konturen der hier angesprochenen
Art versehen sind, dennoch aber an der Stirnseite eines Werkzeugs
als Werkzeugkopf verwendbar sind.
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Da
die Konturen im Übrigen
an den Stirnseiten aller Teile des Werkzeugsystems 1 gleich
sind, können
auch Stirnseiten unterschiedlichen Durchmessers miteinander kombiniert
werden, selbst wenn der Durchmesser aneinander grenzender Stirnseiten unterschiedlich
ist.
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Für die Verspannung
der Teile untereinander können
Befestigungselemente unterschiedlicher Art verwendet werden, also
bekannte Zugstangen, Schrauben 9 oder dergleichen, wie
sie anhand der Figuren erläutert
wurden.
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Die
besondere Art der Verzahnung im Bereich der Schnittstellen erlaubt
also insbesondere die Realisierung eines modularen Werkzeugsystems, bei
dem Teile wie Werkzeugelemente, Zwischenelemente, Adapter und dergleichen
unterschiedlichster Ausgestaltung miteinander kombinierbar sind
und damit auf verschiedene Einsatzfälle abgestimmt werden können.
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Es
können
also an verschiedene Bearbeitungssituationen und Materialien angepasste
Schneiden an den Werkzeugelementen realisiert werden. Auch ist ein
gezielter Austausch einzelner Werkzeugelemente bei Verschleiß oder Zerstörung möglich. Sind
zwei Werkzeugelemente in einem definierten Abstand zueinander angeordnet,
so können
diese bei Verschleiß nachgearbeitet
werden. Sollte sich dabei der in Richtung der Mittelachse des Werkzeugsystems 1 gegebene
axiale Abstand aktiver Schneiden verändern, kann dies durch gezielten
Austausch der zwischen zwei Werkzeugelementen liegenden Zwischenelemente
ausgeglichen werden.
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Das
Werkzeugsystem 1 zeichnet sich also durch eine hohe Flexibilität aus, die
also darauf beruht, dass alle Stirnseiten mit gleichen Erhöhungen und
Vertiefungen versehen sind, die komplementär ausgebildet sind. Damit ist
es also möglich,
die Stirnseiten verschiedenster Teile des Werkzeugsystems 1 aneinander
zu fügen.
Beispielsweise sind die Vertiefungen und Erhöhungen im Querschnitt gese hen dreiecksförmig ausgebildet,
wie dies durch die Zickzacklinie im Bereich der Schnittstellen 7 in
den Figuren angedeutet ist.
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Durch
die radiale Anordnung der Vertiefungen und Erhöhungen ergibt sich beim Verspannen zweier
Teile im Bereich einer Schnittstelle 7 ohne weiteres eine
Zentrierung der beiden aneinander grenzenden Teile, so dass eine
hohe Bearbeitungsgenauigkeit gewährleistet
ist, ohne dass es aufwändiger
Zentrierungseinrichtungen bedürfte.
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Das
hier beschriebene Werkzeugsystem umfasst letztlich im Bereich der
Schnittstellen eine Hirth-Verzahnung. Es lassen sich auf einfache
Weise Konzepte zur Bearbeitung gestufter Bohrungen, zum Interpolationsfräsen von
Nuten, Einstichen und Gewinden und zum Vollbohren sehr flexibel,
vergleichsweise einfach und kostengünstig aufbauen.