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DE102004008167B4 - Aufbohrwerkzeug - Google Patents

Aufbohrwerkzeug Download PDF

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DE102004008167B4 DE200410008167 DE102004008167A DE102004008167B4 DE 102004008167 B4 DE102004008167 B4 DE 102004008167B4 DE 200410008167 DE200410008167 DE 200410008167 DE 102004008167 A DE102004008167 A DE 102004008167A DE 102004008167 B4 DE102004008167 B4 DE 102004008167B4
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Abstract

Aufbohrwerkzeug mit mindestens zwei, wenigstens eine geometrisch definierte Schneide (23, 23') aufweisenden Schneidplatten (9, 9'), die tangential in die Stirnseite (5) des Aufbohrwerkzeugs (1) eingelassen sind, mit Justiereinrichtungen (37), mit denen die radiale Lage der Schneidplatten (9, 9') einstellbar ist, wobei in einem stirnseitigen Bereich (13) mindestens zwei Führungsleisten (47) vorgesehen sind, wobei jeder der Schneidplatten (9, 9') eine Führungsleiste (47) zugeordnet ist, und wobei in dem stirnseitigen Bereich (13) des Aufbohrwerkzeugs (1) die Schneidplatten (9, 9') ausschließlich in der Stirnseite (5) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis D:L des Durchmessers D des Aufbohrwerkzeugs (1) im Bereich seiner Stirnseite (5) zur Länge L im Bereich von 1:3 bis 1:8 liegt, dass die Länge der Führungsleisten (47) so gewählt ist, dass diese sich – von der Stirnseite (5) des Werkzeugs aus gesehen – nur über einen Teilabschnitt des stirnseitigen Bereichs (13) erstreckt, wobei die Länge der Führungsleisten eine Länge aufweisen,...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Aufbohrwerkzeug gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aufbohrwerkzeuge der hier angesprochenen Art sind beispielsweise aus DE 80 00 172 U1 und DE 82 30 997 U1 bekannt. Sie dienen dazu, in einem Werkstück vorhandene Löcher aufzubohren, das heißt, deren Innendurchmesser zu vergrößern und die Innenfläche zu bearbeiten. Es hat sich herausgestellt, dass bei Werkzeugen mit einem Durchmesser/Längen-Verhältnis von mehr als 1:3 bis 8 die Werkzeuge abgedrängt werden. Dies führt dazu, dass die Mittelachse der bearbeiteten Bohrung nicht mehr geradlinig verläuft. Die Abdrängung ist besonders groß bei der Bearbeitung von Bohrungen in Gussmaterial, die sich dadurch auszeichnen, dass die Mittelachse der zu bearbeitenden Bohrung nicht mit der Mittelachse der fertig bearbeitenden Bohrung zusammenfällt und/oder dass die Wandung der zu bearbeitenden Bohrung nicht gleichmäßig konisch ist. Die Abdrängung kann auch auf Hohlräumen und/oder Einschlüssen im Gussmaterial beruhen. Um eine definierte Bohrungsoberfläche und einen vorgegebenen Bohrungsverlauf zu erreichen, bedarf es daher einer Nachbearbeitung mittels eines weiteren Werkzeugs.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Aufbohrwerkzeug zu schaffen, das diesen Nachteil vermeidet.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Aufbohrwerkzeug der eingangs genannten Art geschaffen, das die in Anspruch 1 aufgeführten Merkmale aufweist. Das Werkzeug weist mindestens zwei Schneidplatten mit mindestens je einer geometrisch definierten Schneide auf, die tangential in die Stirnseite des Werkzeugs eingelassen sind. Die mindestens eine Schneide weist über die Umfangsfläche des Aufbohrwerkzeugs hinaus und dient dazu, bei Einführung des Aufbohrwerkzeugs den Innendurchmesser einer Bohrung zu vergrößern und deren Innenfläche zu bearbeiten. Den Schneidplatten sind Justiereinrichtungen zugeordnet, den radialen Überstand der Schneiden der Schneidplatten über die Umfangsfläche des Aufbohrwerkzeugs einzustellen. An der Umfangsfläche des Aufbohrwerkzeugs, die sich an die Stirnseite anschließt, sind keine weiteren Schneiden vorgesehen. Das Werkzeug stützt sich also ausschließlich an den in die Stirnseite eingelassenen Schneidplatten ab. In dem stirnseitigen Bereich des Aufbohrwerkzeugs sind mindestens zwei Führungsleisten vorgesehen, wobei jeder Schneidplatte eine Führungsleiste zugeordnet ist. Durch die Führungsleisten findet eine zusätzliche Stabilisierung des Aufbohrwerkzeugs in der zu bearbeitenden Bohrung statt. Dies reduziert die Gefahr, dass das Aufbauwerkzeug bei der Bearbeitung einer Bohrung abgedrängt wird noch weiter. Das Aufbohrwerkzeug zeichnet sich dadurch aus, dass das Verhältnis des Durchmessers des Aufbohrwerkzeugs im Bereich seiner Stirnseite zur Länge im Bereich von 1:3 bis 1:8 liegt. Es zeichnet sich außerdem dadurch aus, dass die Länge der Führungsleisten so gewählt ist, dass diese sich – von der Stirnseite des Werkzeugs aus gesehen – nur über einen Teilabschnitt des stirnseitigen Bereichs erstreckt, wobei die Länge der Führungsleisten eine Länge aufweisen, die zwei- bis dreimal so groß ist wie die Dicke der Schneidplatten. Das Aufbohrwerkzeug zeichnet sich darüber hinaus dadurch aus, dass für jede Führungsleiste ein Kühl-/Schmiermittelauslass vorgesehen ist, und dass mindestens eine in einem an den stirnseitigen Bereich anschließenden Abschnitt des Aufbohrwerkzeugs angeordnete Schneidplatte vorgesehen ist, die radial ein- und ausfahrbar ist. Aufgrund der exakten Einstellung der Schneidplatten stützt sich das Aufbohrwerkzeug sehr gleichmäßig an der Wandung der zu bearbeitenden Bohrung ab. Dadurch werden auch bei der Bearbeitung von aus Gussmaterial bestehenden Werkstücken, die die oben genannten negativen Eigenschaften aufweisen, keine Abdrängkräfte erzeugt: Das Aufbohrwerkzeug folgt exakt einer geraden Linie, wenn es in die Bohrung in dem Werkstück eingeführt wird. Es ist daraufhin nicht mehr erforderlich, eine Nachbearbeitung der erzeugten Bohrungsoberfläche durchzuführen. Durch die mindestens eine einstellbare Schneidplatte kann die Bohrungsoberfläche außerdem bearbeitet werden und diese zusätzlich beispielsweise mit einer Phase oder einer Innennut versehen werden. Die Bearbeitung in einer Bohrung im Werkstück erfolgt also in einem einzigen Arbeitsschritt und zusätzliche Bearbeitungsschritte können in diesen Arbeitsgang integriert werden. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit eines Werkstücks weiter, so dass die Bearbeitungskosten pro Werkstück stark reduziert werden können.
  • Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines Aufbohrwerkzeugs;
  • 2 eine perspektivische Ansicht der Vorderseite eines ersten Ausführungsbeispiels des Aufbohrwerkzeugs;
  • 3 einen Längsschnitt durch den in 2 dargestellten Teil des Aufbohrwerkzeugs und
  • 4 eine perspektivische Ansicht des vorderen Teils eines zweiten Ausführungsbeispiels des Aufbohrwerkzeugs.
  • Das in 1 dargestellte Aufbohrwerkzeug 1 weist einen Grundkörper 3 auf mit einer in 1 rechts gelegenen Stirnseite 5 und einem dieser gegenüberliegenden Schaft 7, der in die Aufnahme einer hier nicht dargestellten Werkzeugmaschine einführbar ist und über den das Aufbohrwerkzeug 1 mit dieser drehfest verbunden wird. Der Darstellung gemäß 1 ist zu entnehmen, dass der für die Bearbeitung einer Bohrung relevante Außendurchmesser D des Aufbohrwerkzeugs 1 im Bereich der Stirnseite 5 wesentlich kleiner ist als die von der Stirnseite bis zum Ende des Schafts 7 gemessene Länge L des Aufbohrwerkzeugs 1. Das Verhältnis von Durchmesser D zu Länge L liegt vorzugsweise im Bereich von 1:3 bis 1:8.
  • In die Stirnseite 5 des Aufbohrwerkzeugs 1 sind mindestens zwei Schneidplatten 9, 9' eingesetzt, und zwar quasi tangential. Die Schneidplatten 9, 9' sind einander gegenüberliegend angeordnet, damit während der Bearbeitung eines Werkzeugs sich die über die Schneidplatten in das Aufbohrwerkzeug 1 eingeleiteten Kräfte kompensieren. Vorzugsweise sind, wie in 1 dargestellt, vier paarweise gegenüber liegend angeordnete Schneidplatten 9, 9' und 11, 11' vorgesehen, von denen hier nur die dem Betrachter von 1 zugewandte Schneidplatte 11 erkennbar ist. Bevorzugt werden Aufbohrwerkzeuge 1 so ausgebildet, dass die paarweise angeordneten Schneidplatten 9, 9', 11, 11' um 90° versetzt in gleichem Abstand zueinander angeordnet sind.
  • 1 lässt deutlich erkennen, dass in einem ersten Bereich 13 der Umfangsfläche 15 des Aufbohrwerkzeugs 1 keine weiteren Schneidplatten angeordnet sind. Dies ist deshalb so vorgesehen, dass keine weiteren Abdrängkräfte in den Bereich der Stirnseite 5 des Aufbauwerkzeugs 1 in den Grundkörper 3 eingeleitet werden, während eine Bohrung in einem Werkstück bearbeitet wird. Die in die Stirnseite 5 eingelassenen Schneidplatten 9, 9' und gegebenenfalls 11, 11' stützen den Kopf des Aufbohrwerkzeugs so gleichmäßig in der bearbeiteten Bohrung ab, dass eine Auslenkung des Aufbohrwerkzeugs 1 bei der Bearbeitung eines Werkstücks praktisch ganz vermieden wird.
  • Das Aufbohrwerkzeug 1 mit den oben beschriebenen Merkmalen realisiert ein erstes Ausführungsbeispiel. Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass das Aufbohrwerkzeug 1 mit mindestens einer, hier beispielsweise zwei, Schneidplatten 17 und 19 versehen ist, die im Grundkörper 3 des Aufbohrwerkzeugs 1 beweglich angeordnet sind, so dass deren radialer Überstand über die Umfangsfläche 15 veränderbar ist. 1 zeigt diese Schneidplatten 17 und 19 in ausgefahrenem Zustand. Es ist also möglich, diese in Richtung zur Mittelachse 21 des Aufbohrwerkzeugs 1 zurück zu verlagern, so dass sie nicht mehr über die Umfangsfläche 15 hinausragen, wenigstens nicht weiter als die Schneiden 23, 23' der Schneidplatten 9, 9' beziehungsweise der Schneiden 25, 25' der Schneidplatte 11, 11', von denen hier in 1 lediglich die Schneide 25 sichtbar ist. Für den Fall, dass das Aufbohrwerkzeug 1 mit den verlagerbaren Schneidplatten 17 und 19 versehen ist, wird eine Ansteuereinheit 27 vorge sehen, die dazu dient, die Schneidplatten 17, 19 ein- und auszufahren, wobei beispielsweise die Rückverlagerung derselben auch über eine Federeinheit erfolgen kann.
  • 2 zeigt in vergrößerter Darstellung eine perspektivische Ansicht des vorderen Teils des ersten Ausführungsbeispiels eines Aufbohrwerkzeugs nach Anspruch 1. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen, so dass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird, um Wiederholungen zu vermeiden.
  • Deutlich erkennbar sind die in die Stirnfläche 5 des Aufbohrwerkzeugs 1 quasi tangential eingesetzten Schneidplatten 9, 9' und 11, 11'. Die Schneidplatten sind hier – in Draufsicht gesehen – im Wesentlichen quadratisch ausgebildet und jeweils in in die Stirnseite 5 eingelassene Ausnehmungen 29 eingesetzt. Es ist aber auch möglich, rhombische Schneidplatten zu verwenden. Sie werden durch Spannschrauben 31 gehalten, die eine Bohrung in den Schneidplatten 9, 9' und 11, 11' durchsetzen und in hier nicht sichtbare Gewinde eingreifen, die in den Grundkörper 3 des Aufbohrwerkzeugs 1 eingelassen sind. Die Mittelachsen der Spannschrauben 31 verlaufen im Wesentlichen parallel zur Mittelachse 21 des Aufbohrwerkzeugs 1.
  • 2 zeigt, dass die Länge der Seitenkanten der vorzugsweise identisch ausgebildeten Schneidplatten 9, 9', 11, 11' größer ist als deren Dicke. Die Schneidplatten liegen jeweils mit ihrer Grundfläche 33 auf dem Boden 35 der Ausnehmungen 29 an, daher die Aussage, dass die Schneidplatten im Wesentlichen tangential zur Stirnseite 5 am Grundkörper 3 befestigt sind.
  • Die Schneidplatten 9, 9', 11, 11' sind so angeordnet, dass deren geometrisch definierte Schneiden 23, 23' und 25, 25' über die Umfangsfläche 15 des Aufbohrwerkzeugs 1 hinausragen.
  • Vorzugsweise sind die Schneidplatten 9, 9', 11, 11' als Wendeplatten ausgebildet. Das heißt, die den Schneiden 23, 23' und 25, 25' diagonal gegenüber liegenden Ecken der Schneidplatten sind ebenfalls als Schneiden ausgebildet. Bei Verschleiß der in 2 radial außen liegenden Schneiden können die Schneidplatten um eine senkrecht auf ihrer Vorderseite stehende Achse gedreht werden, so dass die diagonal innen liegenden Ecken, also die zweiten Schneiden, außen liegen und mit dem zu bearbeitenden Werkstück in Eingriff gebracht werden können.
  • Der in radialer Richtung, also senkrecht zur Mittelachse 21, gemessene Überstand der Schneiden 23, 23', 25, 25' über die Umfangsfläche 15 des Aufbohrwerkzeugs 1 hinaus kann mittels Justiereinrichtungen 37 verändert werden, die für die Schneiden 9, 9', 11, 11' vorzugsweise jeweils identisch ausgebildet sind. Justiereinrichtungen der hier angesprochenen Art sind grundsätzlich bekannt. Sie weisen beispielsweise einen Keil 39 auf, der mittels einer Stellschraube 41 so verlagerbar ist, dass die zugehörige Schneidplatte mehr oder weniger weit über die Umfangsfläche 15 hinaus gedrängt wird. Der Keil 39 ist seinerseits in einer geeigneten Ausnehmung 43 untergebracht und stützt sich an einer der Schneidplatte gegenüber liegenden Wand 45 der Ausnehmung 43 ab.
  • Die Justiereinrichtungen 37 dienen dazu, den radialen Überstand der Schneidplatten 9, 9', 11, 11' über die Umfangsfläche 15 sehr exakt einzustellen, damit bei der Bearbeitung von Werkstücken auftreten de Kräfte, die über die Schneiden 23, 23', 25, 25' in das Aufbohrwerkzeug 1 eingeleitet werden, sehr exakt ausgleichbar sind. Es wird also darauf geachtet, dass die in die Schneidplatten eingeleiteten Kräfte gleich groß sind, um eine Auslenkung zu vermeiden.
  • 3 zeigt schematisch und etwas verkleinert den in 2 dargestellten vorderen Teil des Aufbohrwerkzeugs 1 im Längsschnitt. Dabei wird erkennbar, dass der vordere Teil des Aufbohrwerkzeugs als getrenntes Element realisierbar ist, das auswechselbar ausgelegt sein kann. Es ist also möglich, den vorderen Teil des Aufbohrwerkzeugs 1 vom Grundkörper 3 zu entfernen und durch einen anderen Teil zu ersetzen. Diese Möglichkeit bietet den Vorteil, auf einfache Weise verschlissene Teile zu ersetzen und unterschiedliche Ausführungsbeispiele des Aufbohrwerkzeugs 1 zu realisieren.
  • In 3 sind gleiche Teile mit gleichen Bezugsziffern versehen, so dass insofern auf die Beschreibung zu 2 verwiesen wird, um Wiederholungen zu vermeiden.
  • 3 zeigt noch einmal deutlich, dass die Schneidplatten, von denen hier die Schneidplatten 9 und 9' erkennbar sind, praktisch tangential in die Stirnfläche 5 des Grundkörpers 3 des Aufbohrwerkzeugs 1 eingesetzt sind. Auch ist erkennbar, dass sie durch Spannschrauben 31 gehalten werden.
  • Der Längsschnitt zeigt auch die den Schneidplatten 9, 9' zugeordneten Justiereinrichtungen 37, die jeweils einen Keil 39 aufweisen, der die zugehörigen Schneidplatten 9 beziehungsweise 9' mehr oder weniger weit über die Umfangsfläche 15 des Aufbohrwerkzeugs 1 hinaus verlagert.
  • 4 zeigt den vorderen Teil eines abgewandelten Ausführungsbeispiels eines Aufbohrwerkzeugs 1. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen, so dass insofern auf die Beschreibung zu den vorangegangenen Figuren verwiesen wird, um Wiederholungen zu vermeiden.
  • Bezüglich der in die Stirnfläche 5 des Aufbohrwerkzeugs 1 eingesetzten Schneidplatten 9, 9', 11, 11' und den zugehörigen Justiereinrichtungen 37 ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte. Abweichend von dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, in die Umfangsfläche 15 des Aufbohrwerkzeugs 1 mindestens eine Führungsleiste 47 einzubringen. Vorzugsweise ist, wie in 4 dargestellt, jeder Schneidplatte 9, 9', 11, 11' jeweils eine Führungsleiste zugeordnet, die in in den Grundkörper 3 eingebrachte Ausnehmungen 49 eingesetzt sind, im Wesentlichen parallel zur Mittelachse 21 verlaufen und etwas über die Umfangsfläche 15 hinausragen. Bei der Bearbeitung einer Bohrungsoberfläche dreht sich das Aufbohrwerkzeug ein in Richtung des in 4 wiedergegebenen Pfeils 51. Die Führungsleisten 47 eilen, in Drehrichtung gesehen, den Schneiden 23, 23', 25, 25' der Schneidplatten 9, 9', 11, 11' um 30° bis 50°, vorzugsweise um 40°, nach. Die Führungsleisten sind gegenüber den Schneidplatten vorzugsweise in axialer Richtung versetzt und eilen diesen – in Vorschubrichtung gesehen – nach. Bei der Bearbeitung einer Bohrungsoberfläche stützt sich das Aufbohrwerkzeug im Bereich der Stirnfläche 5 nicht nur an den Schneiden 23, 23', 25, 25' ab, sondern auch an den Führungsleisten 47. Dadurch ergibt sich eine optimale Abstützung des Aufbohrwerkzeugs 1 in der Bohrung, wodurch Auslenkungen vermieden werden und eine exakt entlang einer gedachten Geraden verlaufende Bohrung erzeugt wird.
  • Um den Verschleiß der außen liegenden Oberfläche der Führungsleisten 47 sowie der Schneiden 23, 23', 25, 25' und um Vibrationen des Aufbohrwerkzeugs 1 in der Bohrung zu reduzieren beziehungsweise zu vermeiden, werden vorzugsweise jeder der Führungsleisten 47 zur Umfangsfläche 15 offene Kanäle beziehungsweise Rinnen 53 zugeordnet, in die durch eine Öffnung 55 Kühl-/Schmiermittel eingebracht wird.
  • Die Länge der Führungsleisten 47 ist so gewählt, dass diese sich – von der Stirnseite 5 aus gesehen – nur über einen Teilabschnitt des stirnseitigen Bereichs 13 erstrecken. Vorzugsweise ist die Länge nur 2 bis 10 mal so groß wie die Dicke der Schneidplatten 9, 9', 11, 11'.
  • Der in 4 dargestellte vordere Teil des Aufbohrwerkzeugs 1 ist – wie anhand von 3 erläutert – auswechselbar ausgelegt.
  • Die von den Schneiden 23, 23', 25, 25' abgetragenen Späne werden durch parallel zur Mittelachse 21 verlaufende, in den Grundkörper 3 eingebrachte Spannuten 57 vom unmittelbaren Bearbeitungsbereich weggeführt, so dass sie den Bearbeitungsprozess und insbesondere die Güte der bearbeiteten Bohrung nicht beeinträchtigen. Diese Ausgestaltung wird vorzugsweise auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1 bis 3 gewählt.
  • Denkbar ist es im Übrigen auch, über eine zentrale Bohrung 59 im Grundkörper 3 ein Kühl-/Schmiermittel in den Bearbeitungsbereich heranzuführen, das dann über von der Bohrung 59 zu den Spannuten 57 verlaufende Rinnen 61 strömen und in den Spannuten 57 vorhandene Späne austragen kann. Im Übrigen kühlt das hier angelieferte Kühl-/Schmiermittel die aktiven Schneiden 23, 23', 25, 25'.
  • Zur Funktion des Aufbauwerkzeugs 1 ist Folgendes festzuhalten:
    Das Werkzeug wird in Richtung des Pfeils 51 (siehe 4) in Rotation versetzt und in eine zu bearbeitende Bohrung eingeführt. Dabei stützt sich insbesondere dessen stirnseitiger Bereich 13 nahe der Stirnfläche 5 über die mit der Bohrungswandung in Eingriff tretenden Schneiden 23, 23', 25, 25' ab, wobei diese mittels der Justiereinrichtung 47 so exakt in radialer Richtung gegenüber der Umfangsfläche 15 eingestellt sind, dass die in das Werkzeug eingeleiteten Kräfte praktisch gleich groß sind und eine Auslenkung des Aufbohrwerkzeugs 1 vermieden wird.
  • Eine besonders gute Führung des Aufbohrwerkzeugs 1 in der entstehenden Bohrung ergibt sich durch die anhand von 4 erläuterten Führungsleisten 47, die die Auslenkung des Aufbohrwerkzeugs mit noch höherer Sicherheit vermeiden.
  • Bereits bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ergibt sich eine optimale Führung des Aufbohrwerkzeugs 1 dadurch, dass in einem ersten sich unmittelbar an die Stirnfläche 5 anschließenden Bereich keine über die Umfangsfläche 15 vorstehenden zusätzlichen Schneiden vorgesehen sind, die eine Auslenkung des Aufbohrwerkzeugs 1 begünstigen könnten.
  • Erst in einem Abstand zur Stirnfläche 5 werden, wie anhand von 1 erläutert, eine oder mehrere Schneiden 17, 19 vorgesehen, die über die Umfangsfläche 15 hinaus verlagerbar beziehungsweise gegenüber dieser zurückziehbar sind. Diese Bewegung der Schneiden 17, 19 kann über eine Aussteuereinheit 27 bewirkt werden.
  • Bei Einsatz des Aufbohrwerkzeugs 1 kann eine in einem Werkstück vorhandene Bohrung in einem einzigen Arbeitsgang fertig gestellt werden. Da Auslenkungen des Aufbohrwerkzeugs 1 vermieden werden, bedarf es keiner Nachbearbeitung der entstandenen Bohrung.
  • Die Bohrung kann während der Bearbeitung durch das Aufbohrwerkzeug 1 mittels der Schneiden 9, 9', 11, 11' zusätzlich mittels der Schneiden der Schneidplatten 17, 19 bearbeitet werden, sobald das Aufbohrwerkzeug eine gewünschte Tiefe in der bearbeiteten Bohrung erreicht hat. Die Schneiden 17, 19 können aus einer zurückgezogenen Stellung, in der sie nicht oder nicht mehr als die Schneiden 23, 23', 25, 25' über die Umfangsfläche 15 hinausragen, mittels der Ansteuereinheit 27 nach außen verlagert werden, um die entstandene Bohrungsoberfläche mit einer Nut oder Fase zu versehen. Die Kontur der entstehenden Oberfläche bei der Bearbeitung durch die Schneidplatten 17, 19 kann dadurch festgelegt werden, dass die Außenkontur der Schneidplatten 17, 19 an gewünschte Vorgaben anpassbar ist.
  • Mit Hilfe des Aufbohrwerkzeugs 1 kann also nicht nur die Oberfläche einer Bohrung mittels der Schneidplatten 9, 9', 11, 11' bearbeitet werden. Es ist vielmehr möglich, mit demselben Aufbohrwerkzeug 1 einen weiteren Bearbeitungsschritt während oder nach der Bearbeitung durch diese Schneiden dadurch durchzuführen, dass die Schneidplatten 17, 19 aus ihrer zurückgezogenen Stellung nach außen verlagert werden. Ein Werkzeugwechsel ist also nicht erforderlich.
  • In einem Arbeitsgang können also die Oberfläche der Bohrung und zusätzliche Fasen, Nuten oder dergleichen erzeugt werden. Dabei zeichnet sich das Aufbohrwerkzeug 1 durch einen sehr einfachen und damit störungsunanfälligen Aufbau aus.
  • Mit Hilfe des hier beschriebenen Aufbohrwerkzeugs können insbesondere auch Werkstücke bearbeitet werden, die aus einem Gussmaterial bestehen. Hervorragende Arbeitsergebnisse stellen sich auch dann ein, wenn die zu bearbeitenden Bohrungen im Gussmaterial die oben angesprochenen negativen Eigenschaften aufweisen. Es lassen sich zum Beispiel ohne weiteres Bohrungstoleranzen von IT8 erzeugen.
  • Es zeigt sich auch, dass das Aufbohrwerkzeug 1 sich derart gleichmäßig in der zu bearbeitenden Bohrung abstützt, dass es aus regulärem Stahl herstellbar ist. Die Verwendung von Schwermetall zur Realisierung des Grundkörpers 3 des Aufbohrwerkzeugs 1 ist also hier nicht mehr erforderlich.

Claims (5)

  1. Aufbohrwerkzeug mit mindestens zwei, wenigstens eine geometrisch definierte Schneide (23, 23') aufweisenden Schneidplatten (9, 9'), die tangential in die Stirnseite (5) des Aufbohrwerkzeugs (1) eingelassen sind, mit Justiereinrichtungen (37), mit denen die radiale Lage der Schneidplatten (9, 9') einstellbar ist, wobei in einem stirnseitigen Bereich (13) mindestens zwei Führungsleisten (47) vorgesehen sind, wobei jeder der Schneidplatten (9, 9') eine Führungsleiste (47) zugeordnet ist, und wobei in dem stirnseitigen Bereich (13) des Aufbohrwerkzeugs (1) die Schneidplatten (9, 9') ausschließlich in der Stirnseite (5) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis D:L des Durchmessers D des Aufbohrwerkzeugs (1) im Bereich seiner Stirnseite (5) zur Länge L im Bereich von 1:3 bis 1:8 liegt, dass die Länge der Führungsleisten (47) so gewählt ist, dass diese sich – von der Stirnseite (5) des Werkzeugs aus gesehen – nur über einen Teilabschnitt des stirnseitigen Bereichs (13) erstreckt, wobei die Länge der Führungsleisten eine Länge aufweisen, die zwei- bis dreimal so groß ist wie die Dicke der Schneidplatten (9, 9'), und dass für jede Führungsleiste (47) ein Kühl-/Schmiermittelauslass vorgesehen ist, und dass mindestens eine in einem an den stirnseitigen Bereich anschließenden Abschnitt des Aufbohrwerkzeugs (1) angeordnete Schneidplatte (17, 19) vorgesehen ist, die radial ein- und ausfahrbar ist.
  2. Aufbohrwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufbohrwerkzeug vier Schneidplatten (9, 9', 11, 11') aufweist, die vorzugsweise in gleichem Abstand zueinander und vorzugsweise paarweise einander gegenüber liegend angeordnet sind.
  3. Aufbohrwerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsleisten (47) den Schneidplatten (9, 9', 11, 11') – in Drehrichtung des Aufbohrwerkzeugs (1) gesehen – um 30° bis 50°, vorzugsweise um 40° nacheilt.
  4. Aufbohrwerkzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der mindestens einen Führungsleiste (47) kleiner ist, als die in Richtung der Mittelachse (21) des Aufbohrwerkzeugs (1) gemessene Länge des stirnseitigen Bereichs (13).
  5. Aufbohrwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3) des Aufbauwerkzeugs (1) aus Stahl besteht.
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