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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Futter- bzw. Einspanntisch
zum Halten eines Werkstücks
in einer Laserstrahlbearbeitungsmaschine.
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Beschreibung des Standes
der Technik
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Bei
dem Verfahren zur Herstellung einer Halbleitervorrichtung wird eine
Mehr- bzw. Vielzahl von Bereichen durch Teilungslinien geteilt,
die als „Straßen" bezeichnet werden,
die in einem Gittermuster an der vorderen Fläche eines im Wesentlichen scheibenartigen
Halbleiterwafers gebildet sind und es wird eine Schaltung bzw. Schaltkreis,
z.B. IC oder LSI, in jedem der geteilten Bereiche gebildet. Individuelle
bzw. einzelne Halbleiterchips werden durch Schneiden dieses Halbleiterwafers
entlang der Teilungslinien hergestellt, um ihn in die Bereiche mit einer
hierin gebildeten Schaltung zu teilen. Ein eine optische Vorrichtung
bzw. Vorrichtungen aufweisender Wafer, welcher Verbindungshalbleiter
auf Gallium-Nitrid-Basis aufweist, die an der vorderen Fläche eines
Saphirsubstrats laminiert sind, wird ebenfalls entlang Teilungslinien
geschnitten, um in einzelne optische Vorrichtungen, z.B. lichtemittierende
Dioden bzw. Leuchtdioden oder Laserdioden bzw. Diodenlaser geteilt
zu werden, welche in elektrischen Ausrüstungen bzw. Einrichtungen
in weitem Umfange verwendet werden.
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Schneiden
entlang der Teilungslinien des obigen Halbleiterwafers oder des
obigen, eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers
wird im Allgemeinen durch Verwenden einer als „Dicer" bzw. Substratzerteiler bezeichneten Schneidmaschine
bzw. -vorrichtung ausgeführt.
Diese Schneidmaschine weist einen Futter- bzw. Einspanntisch zum
Halten eines Werkstücks,
z.B. eines Halbleiterwafers oder eines eine optische Vorrichtung
bzw. -vorrichtungen aufweisenden Wafers, ein Schneidmittel bzw.
-einrichtung zum Schneiden des an dem Einspanntisch gehaltenen Werkstücks, und ein
Schneid-Vorschub- bzw.
-Zuführmittel
bzw. -einrichtung zum Bewegen des Einspanntischs und des Schneidmittels
relativ zueinander auf. Das Schneidmittel weist eine Spindeleinheit
auf welche eine rotier- bzw. drehbare Spindel bzw. Drehspindel,
ein an der Spindel angebrachtes Schneidmesser bzw. -klinge und einen
Antriebsmechanismus zum drehbaren Antreiben der drehbaren Spindel
aufweist. Das Schneidmesser weist eine scheibenartige Basis und eine
ringförmige
Schneidkante auf, welche an dem Seitenwand-Außenumfangsbereich der Basis
angebracht und dick bis etwa 20 μm
durch Befestigen von Diamantschleifkörnern mit einem Durchmesser
von etwa 3 μm
an der Basis durch Elektro- bzw. Galvano-Formung gebildet ist.
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Da
ein Saphirsubstrat, ein Siliciumkarbidsubstrat usw. eine hohe Mohs'sche Härte aufweisen,
ist das Schneiden mit dem obigen Schneidmesser nicht immer leicht.
Weiterhin müssen,
da das Schneidmesser eine Dicke von etwa 20 μm aufweist, die Teilungslinien
zum Teilen der Vorrichtungen eine Breite von etwa 50 μm aufweisen.
Daher wird in dem Falle einer Vorrichtung, die 300 μm × 300 μm misst,
das Flächenverhältnis der
Straßen
zu dem Wafer 14%, wodurch die Produktivität reduziert wird.
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Als
ein Mittel zum Teilen eines plattenartigen Werkstücks, z.B.
eines Halbleiterwafers oder dergleichen, ist ein Laserstrahlbearbeitungsverfahren
zum Anwenden bzw. Aufbringen eines Laserstrahls, der dazu befähigt ist,
durch das Werkstück
hindurchzugehen, wobei sein fokussierender Punkt bzw. Fokussierungspunkt
an der Innenseite bzw. im Inneren des zu teilenden Bereichs angeordnet
ist, heutzutage ebenfalls versucht bzw. in Angriff genommen worden. Bei
dem Teilungsverfahren, das von dieser Laserstrahlbearbeitungstechnik
Gebrauch macht, wird das Werkstück
dadurch geteilt, dass ein Puls- bzw. Impulslaserstrahl eines Infrarotbereichs,
wobei dieser Impulslaserstrahl durch das Werkstück von einer Seite des Werkstücks hindurchgehen
kann und sein Fokussierungspunkt an der Innenseite bzw. im Inneren angeordnet
ist, aufgebracht wird, um eine verschlechterte Schicht entlang der
Teilungslinien in dem Inneren des Werkstücks kontinuierlich zu bilden, und
dass eine externe bzw. äußere Kraft
entlang der Teilungslinien ausgeübt
wird, deren Stärke
bzw. Festigkeit durch die Bildung der verschlechterten Schichten
verringert worden ist. Dieses Verfahren ist durch das Japanische
Patent Nr. 3408805 offenbart.
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Um
den Durchsatz bzw. -lauf bzw. die Durchsatz- bzw. -laufleistung
einer Schaltung, z.B. IC oder LSI, zu verbessern, ist in jüngster Zeit
ein Halbleiterwafer implementiert bzw. ausgeführt worden, welcher einen niedrig-dielektrischen,
isolierenden Film bzw. Folie (Niedrig-k-Film bzw. -Folie), der bzw.
die aus einem anorganischen Material, z.B. SiOF oder BSG (SiOB)
oder einem organischen Material, z.B. einem Polymer, exemplifiziert
durch Polyimid oder Parylen, hergestellt ist, an der vorderen Fläche eines
Halbleitersubstrates, z.B. eines Siliciumwafers, aufweist. Da der
Niedrig-k-Film aus Mehrfachschichten (5 bis 15 Schichten) besteht
und ähnlich
Mica bzw. Glimmer außerordentlich
zerbrechlich bzw. brüchig
ist, tritt jedoch ein Problem bzw. Schwierigkeit insofern auf, als,
wenn der obige Halbleiterwafer mit einem Niedrig-k-Film entlang
der Teilungslinien mit einem Schneidmesser geschnitten wird, sich
der Niedrig-k-Film abschält
bzw. ablöst,
und dieses Abschälen
bzw. Ablösen
erreicht die Schaltungen und ergibt eine fatale bzw. schwere Beschädigung an
den Halbleiterchips.
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Um
die obigen Probleme bzw. Schwierigkeiten zu lösen, offenbar die JP-A 2003-320466 eine Bearbeitungsmaschine
bzw. -vorrichtung zum Entfernen bzw. Beseitigen des Niedrig-k-Films
dadurch, dass ein Laserstrahl auf den Niedrig-k-Film, der an den
Teilungslinien des Halbleiterwafers gebildet ist, angewendet bzw.
aufgebracht wird, um den Niedrig-k-Film zu beseitigen, und dass der Halbleiterwafer,
von welchem der Niedrig-k-Film beseitigt worden ist, mit einem Schneidmesser
entlang der Teilungslinien geschnitten wird.
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Um
den Halbleiterwafer durch einen Laserstrahl zu bearbeiten, werden
ein Futter- bzw.
Einspanntisch und ein Laserstrahlanwendungs- bzw. aufbringungsmittel
bzw. -einrichtung relativ zueinander in der Schneid-Vorschubrichtung
bewegt, während
ein Laserstrahl auf den an dem Einspanntisch gehaltenen Halbleiterwafer
von dem Laserstrahlaufbringungsmittel aufgebracht wird. Wenn ein
Laserstrahl jenseits des bzw. weiter als der Umfang des Halbleiterwafers
aufgebracht wird, wird jedoch eine Schwierigkeit insofern involviert,
als der Laserstrahl auf den den Halbleiterwafer haltenden Einspanntisch aufgebracht
wird, und den Werkstückhaltebereich des
Einspanntischs beschädigt,
um hierdurch die Flächen-
bzw. Oberflächengenauigkeit
zu verringern. Weiterhin wird, um den Halbleiterwafer entlang der Teilungslinien
zu teilen, ein Laserstrahl entlang der Teilungslinien in einem Zustand
aufgebracht, in dem der Halbleiterwafer an einen Streifen bzw. Band
zum Dicen bzw. Zerteilen gelegt bzw. angebracht ist, und daher,
wenn ein Laserstrahl über
den Halbleiterwafer hinausgeht, wie oben beschrieben, wird das Band zum
Dicen bzw. Zerteilen durch Erwärmen
bzw. Erhitzen geschmolzen und haftet an dem Werkstückhaltebereich
des Einspanntischs an. Vakuum- bzw. Unterdruck-Sauglöcher bzw.
-Öffnungen,
die in dem Werkstückhaltebereich
des Einspanntischs gebildet sind, können mit diesem Band zum Dicen
bzw. Zerteilen versperrt werden, und die Oberflächengenauigkeit des Werkstückhaltebereichs
kann sich vermindern. Daher muss das an dem Werkstückhaltebereich
anhaftende Band zum Dicen bzw. Zerteilen mit einem Schleifstein
abgeschabt bzw. abgekratzt werden oder der Einspanntisch muss ausgetauscht
werden, entsprechend den Umständen.
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Um
die obige Schwierigkeit zu lösen,
schlägt der
Anmelder der vorliegenden Erfindung als Japanische Patentanmeldung
Nr. 2004-58380 eine Laserstrahlbearbeitungsmaschine vor, welche
einen Startpunktkoordinatenwert und einen Endpunktkoordinatenwert
einer Teilungslinie detektiert bzw. feststellt, die an dem an dem
Einspanntisch gehaltenen Werkstück
gebildet ist, diese in einem Speichermittel bzw. -einrichtung speichert
und einen Laserstrahl von dem in dem Speichermittel gespeicherten
Startpunkt zu dem in dem Speichermittel gespeicherten Endpunkt aufbringt.
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Da
die Koordinatenwerte des Bearbeitungsbereichs des Werkstücks, das
an dem Werkstückhaltebereich
des Einspanntischs gehalten ist, für jede Teilungslinie detektiert
werden müssen,
befriedigt die als Japanische Patentanmeldung Nr. 2004-58380 vorgeschlagene
Technologie hinsichtlich der Produktivität nicht.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Futter- bzw.
Einspanntisch zur Verwendung in einer Laserstrahlbearbeitungsmaschine
bzw. -vorrichtung zu schaffen, welcher von der Beschädigung seines
Werkstückhaltebereichs
zum Halten eines Werkstücks
selbst dann frei ist, wenn ein Laserstrahl, der auf das Werkstück aufgebracht
wird, über das
Werkstück
hinausgeht.
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Entsprechend
der vorliegenden Erfindung wird die obige Aufgabe der vorliegenden
Erfindung durch einen Futter- bzw. Einspanntisch zur Verwendung
in einer Laserstrahlbearbeitungsmaschine bzw. -vorrichtung gelöst, welche
einen Werkstückhaltebereich
zum Halten eines Werkstücks
aufweist, wobei der Werkstückhaltebereich
in der Gestalt bzw. Form zu dem Werkstück ähnlich ist und in der Größe bzw. Abmessung
kleiner als das Werkstück
ist, und eine Laserstrahlpuffernut in einer solchen Art und Weise gebildet
ist, dass sie den Werkstückhaltebereich
umgibt.
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Vorzugsweise
ist ein Laserstrahlabsorbierungsglied an der Unterseite bzw. dem
Boden der Laserstrahlpuffernut angeordnet.
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Da
der Werkstückhaltebereich
des Einspanntischs nach der vorliegenden Erfindung in der Gestalt
zu dem Werkstück ähnlich ist
und in der Größe kleiner
als das Werkstück
ist und eine Laserstrahlpuffernut in einer solchen Art und Weise
gebildet ist, dass sie das Werkstück umgibt, selbst wenn ein
Laserstrahl über
das Werkstück
hinausgeht, wird dieser nicht auf den Werkstückhaltebereich, sondern auf
die Laserstrahlpuffernut aufgebracht, wodurch es ermöglicht wird,
die Beschädigung
des Werkstückhaltebereichs
zu verhindern. Weiterhin ist, selbst wenn der Laserstrahl auf die
obige Laserstrahlpuffernut aufgebracht wird, der Boden der Nut von
dem Fokussierungspunkt des Laserstrahls völlig weit weg bzw. entfernt
und der Laserstrahl zerstreut bzw. verbreitet sich und daher ist
die Energiedichte nicht hoch genug, um die Laserstrahlpuffernut
zu bearbeiten, und der Einspanntisch unterliegt keiner Beschädigung. Wenn
das Werkstück
an einem Band zum Dicen bzw. Zerteilen angebracht ist, wird, wenn
das obige Überschreiten
bzw. Darüberhinausgehen
vorkommt, ein Laserstrahl auf das Band zum Dicen bzw. Zerteilen aufgebracht
und das Band zum Dicen bzw. Zerteilen wird durch Erhitzen geschmolzen.
Jedoch, da der Werkstückhaltebereich
des Einspanntischs in dem Bereich nicht vorhanden ist, in dem der
Laserstrahl auf das Band zum Dicen bzw. Zerteilen aufgebracht wird,
wird das geschmolzene Band zum Dicen bzw. Zerteilen nicht an dem
Werkstückhaltebereich
anhaften. Infolgedessen ist die Instandhaltung des Einspanntischs
nicht erforderlich, wodurch es ermöglicht wird, die laufenden
Kosten herabzusetzen.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer Laserstrahlbearbeitungsmaschine
bzw. -vorrichtung, die mit einem Futter- bzw. Einspanntisch ausgerüstet ist,
der entsprechend der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist;
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2 ist
eine perspektivische Ansicht des Hauptabschnitts des Einspanntischs,
der entsprechend der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist;
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3 ist
eine Schnittansicht des in 2 gezeigten
Einspanntischs;
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4 ist
ein Blockschaltbild, welches die Ausbildung des Laserstrahlbearbeitungsmittels
in der in 1 gezeigten Laserstrahlbearbeitungsmaschine
veranschaulicht;
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5 ist
eine schematische Darstellung zur Erläuterung des Durchmessers eines
fokussierenden Lichtpunkts bzw. Brennflecks eines Laserstrahls, welcher
von dem in 4 gezeigten Laserstrahlbearbeitungsmittel
aufgebracht wird;
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6 ist
eine perspektivische Ansicht eines Halbleiterwafers als ein Werkstück;
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7 ist
eine vergrößerte Schnittansicht
des in 6 gezeigten Halbleiterwafers;
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8 ist
eine perspektivische Ansicht zur Veranschaulichung eines Zustands,
in welchem der in 6 gezeigte Halbleiterwafer an
einen Streifen bzw. Band zum Dicen bzw.
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Zerteilen
gelegt bzw. angebracht worden ist, das an einem ringförmigen Rahmen
zum Dicen bzw. Zerteilen befestigt ist;
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9(a) und 9(b) sind
schematische Darstellungen zur Erläuterung eines Laserstrahlaufbringungsschritts,
der durch die in 1 gezeigte Laserstrahlbearbeitungsmaschine
ausgeführt
wird;
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10 ist
eine schematische Darstellung zur Veranschaulichung einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, bei welcher ein Laserstrahl über das
Werkstück
in dem Laserstrahlaufbringungsschritt hinausgeht, der in 9(a) und 9(b) gezeigt
ist; und
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11 ist
eine schematische Darstellung zur Veranschaulichung einer anderen
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung, bei welcher ein Laserstrahl über das
Werkstück
in dem Laserstrahlaufbringungsschritt hinausgeht, der in 9(a) und 9(b) gezeigt
ist.
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Detaillierende Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden im Nachfolgenden unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen in Einzelheiten beschrieben.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer Laserstrahlbearbeitungsmaschine
bzw. -vorrichtung, die entsprechend der vorliegenden Erfindung ausgebildet
ist. Die in 1 gezeigte Laserstrahlbearbeitungsmaschine
weist auf: eine stationäre
Basis 2, einen Futter- bzw. Einspanntischmechanismus 3 zum Halten
eines Werkstücks,
welcher an der stationären Basis 2 in
einer solchen Art und Weise angebracht ist, dass er sich in einer
durch einen Pfeil X angegebenen Bearbeitungs-Zuführ- bzw. -Vorschubrichtung bewegen
kann, einen Laserstrahlanwendungs- bzw. -aufbringungseinheit-Trag-
bzw. -Stützmechanismus 4,
der an der stationären
Basis 2 in einer solchen Art und Weise angebracht ist,
dass er sich in einer durch einen Pfeil Y angegebenen Index- bzw.
Weiterschalt-Zuführ-
bzw. -Vorschubrichtung, senkrecht bzw. rechtwinklig zu der durch
den Pfeil X angegebenen Richtung bewegen kann, und eine Laserstrahlanwendungs-
bzw. -aufbringungseinheit 5, die an dem Laserstrahlaufbringungseinheit-Stützmecha-nismus 4 in
einer solchen Art und Weise angebracht ist, dass sie sich in einer
durch einen Pfeil Z angegebenen Richtung bewegen kann.
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Der
obige Einspanntischmechanismus 3 weist auf: ein Paar von
Führungsschienen 31 und 31, die
an der stationären
Basis 2 angebracht und entlang der durch den Pfeil X angegebenen
Bearbeitungs-Vorschubrichtung parallel zueinander angeordnet sind,
einen ersten Gleit- bzw. Verschiebeblock 32, der an den
Führungsschienen 31 und 31 in
einer solchen Art und Weise angebracht ist, dass er sich in der
durch den Pfeil X angegebenen Bearbeitungs-Vorschubrichtung bewegen kann, einen
zweiten Gleit- bzw. Verschiebeblock 33, der an dem ersten
Gleitblock 32 in einer solchen Art und Weise angebracht
ist, dass er sich in der durch den Pfeil Y angegebenen Weiterschalt-Vorschubrichtung
bewegen kann, einen Trag- bzw. Stütztisch 35, der an
dem zweiten Gleitblock 33 durch ein zylindrisches Element 34 getragen
bzw. abgestützt
ist, und einen Futter- bzw. Einspanntisch 36 als ein Werkstückhaltemittel
bzw. -einrichtung. Dieser Einspanntisch 36 ist aus einem
metallischen Material, z.B. nichtrostendem Stahl oder dergleichen,
hergestellt und weist einen Werkstückhaltebereich 360 zum
Halten des Werkstücks
auf, wie in 2 und 3 gezeigt.
Ein Pass- bzw. Einpassloch bzw. -öffnung 361, die an
der Oberseite offen ist, ist in dem Werkstückhaltebereich 360 gebildet
und es ist ein aus einem porösen
Material, z.B. einer porösen
Keramik oder dergleichen, hergestelltes Adsorptionseinspannfutter 362 in
der Einpassöffnung 361 eingepasst.
Eine kreisförmige
Saug- bzw. Ansaugnut 363 ist in dem mittleren Bereich des Bodens
der obigen Einpassöffnung 361 gebildet
und eine ringförmige
Saug- bzw. Ansaugnut 364 ist außerhalb der Ansaugnut 363 gebildet.
Die Ansaugnuten 363 und 364 stehen mit einem (nicht
gezeigten) Saug- bzw. Ansaugmittel bzw. -einrichtung durch einen
Saug- bzw. Ansaugpfad 365 in Verbindung. Der obige Werkstückhaltebereich 360 weist
eine Gestalt bzw. Form ähnlich
zu dem Werkstück
und einem Außenumfang
auf, welcher etwas (3 bis 5 mm) kleiner als derjenige des Werkstücks ist
und welcher später beschrieben
wird. Eine ringförmige
Puffernut 366 ist in einer solchen Art und Weise gebildet,
dass sie den Werkstückhaltebereich 360 des
Einspanntischs 36 mit dem Werkstückhaltebereich 360 umgibt.
Diese ringförmige
Laserstrahlpuffernut 366 weist eine Tiefe von 5 bis 10
mm und eine Breite von 20 bis 30 mm auf. Ein aus Alumit oder dergleichen
hergestelltes Laserstrahlabsorptionselement 367 zum Absorbieren eines
Laserstrahls ist an dem Boden der Laserstrahlpuffernut 366 angeordnet.
Der auf diese Art und Weise ausgebildete Einspanntisch 36 platziert
z.B. einen scheibenartigen Halbleiterwafer als das Werkstück an dem
Werkstückhaltebereich 360 und
hält ihn durch
Aktivieren des Ansaugmittels, welches nicht gezeigt ist, durch Ansaugung.
Der Einspanntisch 36 wird durch einen (nicht gezeigten)
Schrittmotor gedreht, der in dem in 1 gezeigten,
zylindrischen Element 34 eingebaut ist. Der Einspanntisch 36 bei der
veranschaulichten Ausführungsform
weist Klammern bzw. Festklemmelemente 368 zum Befestigen eines
Rahmens zum Dicen bzw. Zerteilen auf, an welchem ein an dem Halbleiterwafer
als dem Werkstück
befestigtes Band zum Dicen bzw. Zerteilen befestigt ist.
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Wenn
mit einer Beschreibung unter Bezugnahme auf 1 fortgefahren
wird, so wird erläutert, dass
der obige erste Gleitblock 32 an seiner Unterseite ein
Paar von zu führenden
Nuten 321 und 321 aufweist, welche an dem obigen
Paar der Führungsschienen 31 und 31 anzubringen
sind, und an seiner Oberseite ein Paar von Führungsschienen 322 und 322 aufweist,
die in der durch den Pfeil Y angegebenen Weiterschalt-Vorschubrichtung
parallel zueinander gebildet sind. Der wie oben beschrieben ausgebildete,
erste Gleitblock 32 ist in der Weise ausgebildet, um es
ihm zu ermöglichen,
sich in der durch den Pfeil X angegebenen Bearbeitungs-Vorschubrichtung
entlang des Paares der Führungsschienen 31 und 31 durch
Anbringen der jeweiligen, zu führenden Nuten 321 und 321 an
dem Paar der jeweiligen Führungsschienen 31 und 31 zu
bewegen. Der Einspanntischmechanismus 3 bei der veranschaulichten Ausführungsform
weist ein Bearbeitungs-Zuführ- bzw.
-Vorschubmittel bzw. -einrichtung 37 zum Bewegen des ersten
Gleitblocks 32 entlang des Paares der Führungsschienen 31 und 31 in
der durch den Pfeil X angegebenen Bearbeitungs-Vorschubrichtung
auf. Das Bearbeitungs-Vorschubmittel 37 weist eine männliche
Schraubenspindel bzw. Schraubenspindel 371, die zwischen
dem obigen Paar der Führungsschienen 31 und 31 und
parallel zu diesen angeordnet ist, und eine Antriebsquelle, z.B.
einen Schrittmotor 372 oder dergleichen, zum drehbaren
Antreiben der Schraubenspindel 371 auf. Die Schraubenspindel 371 ist
an ihrem einen Ende an einem Lagerblock 373 drehbar abgestützt bzw.
gelagert, der an der obigen stationären Basis 2 befestigt
ist, und ist an dem anderen Ende mit der Ausgangswelle des obigen Schrittmotors 372 transmissions-
bzw. antriebsmäßig gekoppelt
bzw. verbunden. Die Schraubenspindel 371 ist in ein mit
Gewinde versehenes Durchgangsloch geschraubt, das in einem (nicht
gezeigten) weiblichen Schraubenblock gebildet ist, der von der Unterseite
des mittleren Bereichs des ersten Gleitblocks 32 vorsteht.
Daher wird durch Antreiben der Schraubenspindel 371 in
einer normalen Richtung oder einer umgekehrten Richtung durch den
Schrittmotor 372 der erste Gleitblock 32 entlang
der Führungsschienen 31 und 31 in
der durch den Pfeil X angegebenen Bearbeitungs-Vorschubrichtung
bewegt.
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Der
obige zweite Gleitblock 33 weist an seiner Unterseite ein
Paar von zu führenden
Nuten 331 und 331 auf, welche an dem Paar der
Führungsschienen 322 und 322 anzubringen
sind, die an der Oberseite des obigen ersten Gleitblocks 32 vorgesehen
sind, und ist so ausgebildet, um es ihm zu ermöglichen, sich in der durch
den Pfeil Y angegebenen Weiterschalt-Vorschubrichtung durch Anbringen der
jeweiligen, zu führenden
Nuten 331 und 331 an dem Paar der jeweiligen Führungsschienen 322 und 322 zu
bewegen. Der Einspanntischmecha nismus 3 bei der veranschaulichten
Ausführungsform
weist ein erstes Index- bzw. Weiterschalt-Zuführ- bzw. Vorschubmittel bzw.
-einrichtung 38 zum Bewegen des zweiten Gleitblocks 33 in
der durch den Pfeil Y angegebenen Weiterschalt-Vorschubrichtung
entlang des Paares der Führungsschienen 322 und 322 auf,
die an dem ersten Gleitblock 32 vorgesehen sind. Das erste
Weiterschaltmittel 38 weist eine männliche Schraubenspindel bzw.
Schraubenspindel 381, die zwischen dem obigen Paar der
Führungsschienen 322 und 322 und
parallel zu diesen angeordnet ist, und eine Antriebsquelle, z.B.
einen Schrittmotor 382, zum Antreiben der Schraubenspindel 381 auf.
Die Schraubenspindel 381 ist an ihrem einen Ende an einem
Lagerblock 383 drehbar abgestützt bzw. gelagert, der an der
Oberseite des obigen ersten Gleitblocks 32 befestigt ist,
und ist an ihrem anderen Ende mit der Ausgangswelle des obigen Schrittmotors 382 transmissions-
bzw. antriebsmäßig gekoppelt
bzw. verbunden. Die Schraubenspindel 381 ist in ein mit Gewinde
versehenes Durchgangsloch geschraubt, das in einem (nicht gezeigten)
weiblichen Schraubenblock gebildet ist, der von der Unterseite des
mittleren Bereichs des zweiten Gleitblocks 33 vorsteht. Daher
wird durch Antreiben der Schraubenspindel 381 in einer
normalen Richtung oder einer umgekehrten Richtung durch den Schrittmotor 382 der
zweite Gleitblock 33 entlang der Führungsschienen 322 und 322 in
der durch den Pfeil Y angegebenen Weiterschalt-Vorschubrichtung
bewegt.
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Der
obige Laserstrahlaufbringungseinheit-Trag- bzw. -Stützmechanismus 4 weist
ein Paar von Führungsschienen 41 und 41,
die an der stationären
Basis 2 angebracht und in der durch den Pfeil Y angegebenen
Weiterschalt-Vorschubrichtung parallel zueinander angeordnet sind,
und eine bewegbare bzw. bewegliche Trag- bzw. Stützbasis 42 auf, die an
den Führungsschienen 41 und 41 in
einer solchen Art und Weise angebracht ist, dass sie sich in der durch
den Pfeil Y angegebenen Richtung bewegen kann. Diese bewegbare Stützbasis 42 weist
einen bewegbaren Stützbereich 421,
der an den Führungsschienen 41 und 41 bewegbar
angebracht ist, und einen Anbringungsbereich 422 auf, der
an dem bewegbaren Stützbereich 421 angebracht
ist. Der Anbringungsbereich 422 ist an einer seiner Flanken
mit einem Paar von Führungsschienen 423 und 423 versehen,
die sich in der durch den Pfeil Z angegebenen Richtung parallel
zueinander erstrecken. Der Laserstrahlaufbringungseinheit-Stützmechanismus 4 bei der
veranschaulichten Ausführungsform
weist ein zweites Index- bzw. Weiterschalt-Zuführ-
bzw. Vorschubmittel bzw. -einrichtung 43 zum Bewegen der bewegbaren
Stützbasis 42 entlang
des Paares der Führungsschienen 41 und 41 in
der durch den Pfeil Y angegebenen Weiterschalt-Vorschubrichtung
auf. Dieses zweite Weiterschalt-Vorschubmittel 43 weist eine männliche
Schraubenspindel bzw. Schraubenspindel 431, die zwischen
dem obigen Paar der Führungsschienen 41 und 41 parallel
zu diesen angeordnet ist, und eine Antriebsquelle, z.B. einen Schrittmotor 432,
zum drehbaren Antreiben der Schraubenspindel 431 auf. Die
Schraubenspindel 431 ist an ihrem einen Ende an einem (nicht
gezeigten) Lagerblock drehbar abgestützt bzw. gelagert, der an der obigen
stationären
Basis 2 befestigt ist, und ist an ihrem anderen Ende mit
der Ausgangswelle des obigen Schrittmotors 432 transmissions-
bzw. antriebsmäßig gekoppelt
bzw. verbunden. Die Schraubenspindel 431 ist in ein mit
Gewinde versehenes Durchgangsloch geschraubt, das in einem (nicht
gezeigten) weiblichen Schraubenblock gebildet ist, der von der Unterseite
des mittleren Bereichs des bewegbaren Stützbereichs 421 vorsteht,
welcher die bewegbare Stützbasis 42 bildet.
Daher wird durch Antreiben der Schraubenspindel 431 in
einer normalen Richtung oder einer umgekehrten Richtung durch den Schrittmotor 432 die
bewegbare Stützbasis 42 entlang
der Führungsschienen 41 und 41 in
der durch den Pfeil Y angegebenen Weiterschalt-Vorschubrichtung
bewegt.
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Die
Laserstrahlaufbringungseinheit 5 bei der veranschaulichten
Ausführungsform
weist einen Einheithalter 51 und ein Laserstrahlaufbringungsmittel bzw.
-einrichtung 52 auf, die an dem Einheithalter 51 befestigt
ist. Der Einheithalter 51 weist ein Paar von zu führenden
Nuten 511 und 511 auf, um an dem Paar der Führungsschienen 423 und 423,
die an dem obigen Anbringungsbereich 422 vorgesehen sind, gleit-
bzw. verschiebbar angebracht zu werden, und ist in einer solchen
Art und Weise getragen bzw. abgestützt, dass er sich in der durch
den Pfeil Z angegebenen Richtung durch Anbringen der Führungsnuten 511 und 511 an
den jeweiligen, obigen Führungsschienen 423 und 423 bewegen
kann.
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Das
veranschaulichte Laserstrahlaufbringungsmittel 52 weist
ein zylindrisches Gehäuse 521 auf,
das an dem obigen Einheithalter 51 befestigt ist und sich
im Wesentlichen horizontal erstreckt. In dem Gehäuse 521 sind ein Impulslaserstrahloszillationsmittel
bzw. -einrichtung 522 und ein optisches Übertragungssystem 523 installiert
bzw. eingebaut, wie in 4 gezeigt. Das Impulslaserstrahloszillationsmittel 522 ist
durch einen Impulslaserstrahloszillator 522a, der aus einem
YAG-Laseroszillator oder einem YVO4-Laseroszillator besteht, und
durch ein Wiederhol- bzw. Folgefrequenzeinstellmittel bzw. -einrichtung 522b gebildet,
die mit dem Impulslaserstrahloszillator 522a verbunden
ist. Das optische Übertragungssystem 523 weist
geeignete optische Elemente, z.B. einen Strahlteiler usw., auf.
Ein Kondensor 524, welcher (nicht gezeigt) Kondensorlinsen
enthält, welche
durch eine Gruppe bzw. Satz von Linsen gebildet sind, die in einer
bekannten Formation bzw. Ausgestaltung vorliegen können, ist
an dem Ende des obigen Gehäuses 524 angebracht.
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Ein
Laserstrahl, der von dem obigen Impulslaserstrahloszillationsmittel 522 in
Oszillation bzw. Schwingungen versetzt wird, erreicht den Kondensor 524 durch
das optische Übertragungssystem 523 und
wird von dem Kondensor 524 auf das an dem obigen Einspanntisch 36 gehaltene
Werkstück
mit einem vorbestimmten Brennfleckdurchmesser D aufgebracht. Dieser
Brennfleckdurchmesser D ist durch den Ausdruck D(μm) = 4 × λ × f/(n × W) definiert
(λ ist die
Wellenlänge
(μm) des
Impulslaserstrahls, W ist der Durchmesser (mm) des auf die Objektivlinse 524a aufgebrachten
Impulslaserstrahls, und f ist die Brennweite bzw. der Brennpunktsabstand
(mm) der Objektivlinse 524a), wenn der Impulslaserstrahl
mit einer Gaußschen
Verteilung durch die Objektivlinse 524a des Kondensors 524 aufgebracht
wird, wie in 5 gezeigt.
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Zu 1 zurückkehrend
wird erläutert,
dass ein Bildaufnahmemittel bzw. -einrichtung 6 zum Detektieren
bzw. Feststellen des Bereichs, der durch das obige Laserstrahlaufbringungsmittel 52 zu
bearbeiten ist, an dem vorderen Ende des Gehäuses 521 angebracht
ist, welches das obige Laserstrahlaufbringungsmittel 52 bildet.
Dieses Bildaufnahmemittel 6 weist ein Beleuchtungs- bzw.
Abstrahlungsmittel bzw. -einrichtung zum Beleuchten bzw. Bestrahlen des
Werkstücks,
ein optisches System zum Einfangen des durch das Beleuchtungsmittel
beleuchteten Bereichs, und eine Bildaufnahmevorrichtung (CCD) zum
Aufnehmen eines Bildes auf, das durch das optische System eingefangen
ist. Ein Bildsignal wird zu einem Steuer- bzw. Regelmittel bzw.
-einrichtung übertragen,
welche nicht gezeigt wird.
-
Die
Laserstrahlaufbringungseinheit 5 bei der veranschaulichten
Ausführungsform
weist ein Bewegungsmittel bzw. -einrichtung 53 zum Bewegen
des Einheithalters 51 entlang des Paares der Führungsschienen 423 und 423 in
der durch den Pfeil Z angegebenen Richtung auf. Das Bewegungsmittel 53 weist
eine (nicht gezeigte) männliche
Schraubenspindel bzw. Schraubenspindel, die zwischen dem Paar der
Führungsschienen 423 und 423 angeordnet ist,
und eine Antriebsquelle, z.B. einen Schrittmotor 532, zum
drehbaren Antreiben der Schraubenspindel auf. Durch Antreiben der
(nicht gezeigten) Schraubenspindel in einer normalen Richtung oder
einer umgekehrten Richtung durch den Schrittmotor 532 werden
der Einheithalter 51 und das Laserstrahlaufbringungsmittel 52 entlang
der Führungsschienen 423 und 423 in
der durch den Pfeil Z angegebenen Richtung bewegt. Bei der veranschaulichten
Ausführungsform
wird das Laserstrahlaufbringungsmittel 52 durch Antreiben
des Schrittmotors 532 in einer normalen Richtung aufwärts bewegt
und durch Antreiben des Schrittmotors 532 in der umgekehrten
Richtung abwärts
bewegt.
-
Im
Nachfolgenden wird eine Beschreibung einer Prozedur der Bearbeitung
des Werkstücks durch
einen Laserstrahl unter Verwendung der oben beschriebenen Laserstrahlbearbeitungsmaschine gebracht.
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6 ist
eine perspektivische Ansicht eines Halbleiterwafers als das durch
einen Laserstrahl zu bearbeitende Werkstück und 7 ist eine
vergrößerte Schnittansicht
von Teilungslinien des in 6 gezeigten
Halbleiterwafers. Bei dem in 6 und 7 gezeigten
Halbleiterwafer 20 ist eine Viel- bzw. Mehrzahl von Bereichen
durch eine Viel- bzw. Mehrzahl von Teilungslinien 211 geteilt,
die in einem Gittermuster an der vorderen Fläche 21a eines Halbleitersubstrats 21,
z.B. eines Siliciumwafers, gebildet sind, und es ist eine Schaltung
bzw. Schaltkreis 212, z.B. IC oder LSI, in jedem der geteilten
Bereiche gebildet. Dieser Halbleiterwafer 20 weist einen
niedrig-dielektrischen, isolierenden Film bzw. Folie 213 auf,
die an der vorderen Fläche
des Halbleitersubstrats 21 laminiert ist.
-
Der
wie oben beschrieben ausgebildete Halbleiterwafer 20 wird
an einen Streifen bzw. Band 26 zum Dicen bzw. Zerteilen
gelegt bzw. angebracht, welches aus einer synthetischen Harzschicht
bzw. -lage bzw. -folie aus Vinylchlorid oder dergleichen besteht,
die an einem ringförmigen
Rahmen 25 zum Dicen bzw. Zerteilen in einer solchen Art
und Weise befestigt ist, dass die vordere Fläche 21a nach oben weist,
wie in 8 gezeigt.
-
Der
Halbleiterwafer 20, der an dem Rahmen 25 zum Dicen
bzw. Zerteilen durch das Band 26 zum Dicen bzw. Zerteilen
abgestützt
bzw. getragen ist, wird zu dem Werkstückhaltebereich 360 des
Einspanntischs 36, welcher den Einspanntischmechanismus 3 der
in 1 gezeigten Laserstrahlbearbeitungsmaschine bildet,
in einer solchen Art und Weise getragen, dass die vordere Fläche 21a nach
oben weist, und wird an dem Werkstückhaltebereich 360 mittels
des Bandes 26 zum Dicen bzw. Zerteilen platziert. Der Halbleiterwafer 20 wird
sodann an dem Werkstückhaltebereich 360 durch
Aktivieren des Ansaugmittels, das nicht gezeigt ist, durch Ansaugung gehalten.
In diesem Augenblick steht, da der Werkstückhaltebereich 360 in
der Gestalt zu dem Halbleiterwafer 20 ähnlich ist und in der Größe kleiner
als der Halbleiterwafer 20 ist, wie oben beschrieben, der Umfangsbereich
des Halbleiterwafers 20 auswärts von dem Umfang des Werkstückhaltebereichs 360 vor
und ist oberhalb der ringförmigen
Puffernut 366 angeordnet. Der Rahmen 25 zum Dicen
bzw. Zerteilen ist durch die Klammern 368 befestigt, die
an dem Einspanntisch 36 vorgesehen sind. Der Einspanntisch 36,
der den Halbleiterwafer 20 durch Ansaugung hält, wird
entlang der Führungsschienen 31 und 31 durch
die Operation des Vorschubmittels 37 bewegt und an die
Position rechts unterhalb des Bildaufnahmemittels 6 gebracht,
das an der Laserstrahlaufbringungseinheit 5 angebracht
ist.
-
Nachdem
der Einspanntisch 36 rechts unterhalb des Bildaufnahmemittels 6 positioniert
ist, wird eine Ausrichtungsarbeit zum Detektieren bzw. Ermitteln
eines durch einen Laserstrahl zu bearbeitenden Bearbeitungsbereichs
des Halbleiterwafers 20 durch das Bildaufnahmemittel 6 und
das Steuermittel, das nicht gezeigt ist, ausgeführt. Das heißt, das
Bildaufnahmemittel 6 und das (nicht gezeigte) Steuermittel führen eine
Bildverarbeitung, z.B. „pattern
matching" bzw. Mustervergleich
usw. aus, um eine Teilungslinie 211, die in einer vorbestimmten
Richtung des Halbleiterwafers 20 gebildet ist, mit dem
Kondensor 524 der Laserstrahlaufbringungseinheit 5 zum
Aufbringen eines Laserstrahls entlang der Teilungslinie 211 auszurichten,
um hierdurch die Ausrichtung einer Laserstrahlaufbringungsposition
auszuführen.
Die Ausrichtung der Laserstrahlaufbringungsposition wird ebenfalls
in ähnlicher
Weise an Teilungslinien 211 ausgeführt, die an dem Halbleiterwafer 20 in
einer Richtung senkrecht bzw. rechtwinklig zu der obigen vorbestimmten
Richtung gebildet sind.
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Nachdem
die Teilungslinie 211, die an dem an dem Einspanntisch 36 gehaltenen
Halbleiterwafer 20 gebildet ist, detektiert bzw. festgestellt
worden ist und die Ausrichtung der Laserstrahlaufbringungsposition
ausgeführt
worden ist, wird der Einspanntisch 36 bewegt, um die vorbestimmte
Teilungslinie 211, die sich in der vorbestimmten Richtung
(horizontale Richtung in 9(a))
erstreckt, zu einer Position rechts unterhalb des Kondensors 524 des
Laserstrahlaufbringungsmittels 52 zu bringen. Weiterhin wird
ein Ende (linkes Ende in 9(a))
der Teilungslinie 211 rechts unterhalb des Kondensors 524 positioniert,
wie in 9(a) gezeigt. Sodann wird der
Einspanntisch 36 in der durch den Pfeil X1 angegebenen Bearbeitungs-Vorschubrichtung
mit einer vorbestimmten Vorschubgeschwindigkeit bewegt, während ein
Laserstrahl von dem Kondensor 524 des Laserstrahlaufbringungsmittels 52 auf
den niedrig-dielektrischen, isolierenden Film 213 aufgebracht
wird, der an der Teilungslinie 211 gebildet ist. In diesem
Augenblick ist der Fokussierungspunkt P des von dem Kondensor 524 aufgebrachten
Laserstrahls an der Fläche
bzw. Oberfläche
des niedrig-dielektrischen, isolierenden Films 213 angeordnet.
Wenn die Aufbringungsposition des Kondensors 524 das andere Ende
(rechtes Ende in 9(b)) der Teilungslinie 211 erreicht,
wie in 9(b) gezeigt, wird die Aufbringung
des Laserstrahls ausgesetzt bzw. zeitweilig eingestellt. Infolge dessen
wird der an der Teilungslinie 211 gebildete, niedrig-dielektrische,
isolierende Film 213 beseitigt (Laserstrahlaufbringungsschritt).
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In
dem obigen Laserstrahlaufbringungsschritt kann ein Laserstrahl,
der von dem Kondensor 524 des Laserstrahlaufbringungsmittels 52 aufgebracht
wird, über
den Halbleiterwafer 20 aufgrund einer Reaktionszeitverzögerung oder
bei einem Fehler hinweggehen bzw. überschreiten, wie in 10 gezeigt.
Zu diesem Zeitpunkt, obwohl der Laserstrahl auf das Band 26 zum
Dicen bzw. Zerteilen aufgebracht wird und das Band 26 zum
Dicen bzw. Zerteilen durch Erhitzung geschmolzen wird, da kein Werkstückhaltebereich 361 des
Einspanntischs 36 in dem Bereich vorhanden ist, in dem
der Laserstrahl auf das Band 26 zum Dicen bzw. Zerteilen
aufgebracht wird, haftet das geschmolzene Band zum Dicen bzw. Zerteilen
nicht an dem Werkstückhaltebereich 360 an. Wie
in 11 gezeigt, wenn der Halbleiterwafer 20 als
das Werkstück
nicht an dem Band zum Dicen bzw. Zerteilen angebracht ist, jedoch
an dem Werkstückhaltebereich 360 des
Einspanntischs 36 unmittelbar gehalten ist, wird, wenn
ein von dem Kondensor 524 des Laserstrahlaufbringungsmittels 52 in dem
obigen Laserstrahlaufbringungsschritt aufgebrachter Laserstrahl über den
Halbleiterwafer 20 hinweggeht, der Laserstrahl auf die
Laserstrahlpuffernut 366 des Einspanntischs 36 unmittelbar
aufgebracht. Da der Boden der Laserstrahlpuffernut 366 von
dem Fokussierungspunkt P des Laserstrahls völlig weit weg ist und sich
der Laserstrahl zerstreut, ist die Energiedichte nicht hoch genug,
um die Laserstrahlpuffernut 366 zu bearbeiten, und daher
wird der Einspanntisch 36 nicht beschädigt. Da das Laserstrahladsorptionselement 367 an
den Boden der Laserstrahlpuffernut 366 bei der veranschaulichten
Ausführungsform
angeordnet ist, kann die Beschädigung des
Einspanntischs 36 ohne Störung bzw. Fehler verhindert
werden.
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Die
Bearbeitungsbedingungen in dem obigen Laserstrahlaufbringungsschritt
werden bei der veranschaulichten Ausführungsform wie folgt eingestellt:
Lichtquelle:
YAG-Laser oder YVO4-Impuls-Laser
Wellenlänge: 355 nm
Ausgang: 0,5
W
Wiederhol- bzw. Folgefrequenz: 50 kHz
Impulsbreite:
10 ns
Brennfleckdurchmesser: 9,2 μm
Bearbeitungs-Vorschubgeschwindigkeit:
100 mm/sek
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Nachdem
der Laserstrahlaufbringungsschritt an der vorbestimmten Teilungslinie 211 ausgeführt worden
ist, wie in 9(a) gezeigt, wird der Einspanntisch 36 in
der Weiterschalt-Vorschubrichtung senkrecht bzw. rechtwinklig zu
der Teilungslinie 211 um die Distanz bzw. Abstand zwischen
Teilungslinien bewegt, um den obigen Laserstrahlaufbringungsschritt
auszuführen.
Dieser Weiterschalt-Vorschubschritt und der Laserstrahlaufbringungsschritt
werden wiederholt ausgeführt,
um den niedrig-dielektrischen, isolierenden Film 213, der
an sämtlichen
Teilungslinien 211 gebildet ist, die sich in der vorbestimmten
Richtung des Halbleiterwafers 20 erstrecken, zu beseitigen.
Nachdem der Laserstrahlaufbringungsschritt an den Teilungslinien 211 ausgeführt ist,
die sich in der vorbestimmten Richtung des Halbleiterwafers 20 erstrecken,
wie oben beschrieben, wird der Einspanntisch 36, das heißt, der
Halbleiterwafer 20, um 90° gedreht, um den obigen Laserstrahlaufbringungsschritt
an Teilungslinien 211 auszuführen, die sich in einer Richtung
senkrecht bzw. rechtwinklig zu den Teilungslinien 211 erstrecken,
die sich in der obigen vorbestimmten Richtung erstrecken. Infolgedessen
wird der niedrig-dielektrische, isolierende Film 213, der
an sämtlichen
Teilungslinien 211 des Halbleiterwafers 20 gebildet
ist, beseitigt.
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Nachdem
der niedrig-dielektrische, isolierende Film 213, der an
sämtlichen
Teilungslinien 211 des Halbleiterwafers 20 gebildet
ist, beseitigt ist, wie oben beschrieben, wird der den Halbleiterwafer 20 haltende
Einspanntisch 36 zu der Position zurückgedreht, in der er den Halbleiterwafer 20 zuerst
durch Ansaugung hielt, um das Halten des Halbleiterwafers 20 durch
Ansaugung zu löschen
bzw. freizugeben. Der Halbleiterwafer 20 wird sodann zu
dem Schritt des Dicens bzw. Zerteilens durch ein Fördermittel
bzw. -einrichtung getragen, die nicht gezeigt ist. In diesem Schritt
zum Dicen bzw. Zerteilen wird der Halbleiterwafer 20 mittels
einer Schneidmaschine bzw. -vorrichtung, welche eine Schneidklinge
bzw. -messer aufweist, entlang der Teilungslinien 211 geschnitten, um
in einzelne Halbleiterchips geteilt zu werden. Da der niedrig-dielektrische,
isolierende Film 213 von den Teilungslinien 11 beseitigt
worden ist, kann das Abschälen
bzw. Ablösen
des niedrig-dielektrischen, isolierenden Films, welches auftritt,
wenn der niedrig-dielektrische, isolierende Film mit dem Messer
geschnitten wird, verhindert werden.
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Während eine
Ausführungsform
oben beschrieben worden ist, bei welcher die Laserbearbeitung zum
Beseitigen des niedrig-dielektrischen, isolierenden Films, der an
den Teilungslinien des Halbleiterwafers gebildet ist, ausgeführt wird,
kann die Laserstrahlbearbeitungsmaschine der vorliegenden Erfindung
für eine
Laserbearbeitung verwendet werden, um eine kontinuierliche, verschlechterte
Schicht an der Innenseite bzw. im Inneren des Halbleiterwafers dadurch
zu bilden, dass ein Impulslaserstrahl mit einer Wellenlänge von
1.054 nm, welcher durch den Halbleiterwafer hindurchgehen kann,
auf den Halbleiterwafer entlang der Teilungslinien des Halbleiterwafers
aufgebracht wird.