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DE102005006110A1 - Gewirktes Netz zur Umhüllung von Rundballen sowie Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung desselben - Google Patents

Gewirktes Netz zur Umhüllung von Rundballen sowie Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung desselben Download PDF

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DE102005006110A1
DE102005006110A1 DE102005006110A DE102005006110A DE102005006110A1 DE 102005006110 A1 DE102005006110 A1 DE 102005006110A1 DE 102005006110 A DE102005006110 A DE 102005006110A DE 102005006110 A DE102005006110 A DE 102005006110A DE 102005006110 A1 DE102005006110 A1 DE 102005006110A1
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DE
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Withdrawn
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DE102005006110A
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English (en)
Inventor
Horst Willner
Kurt Gebhardt
Lutz Kaufmann
Jürgen PIAZZI
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RKW SE
Original Assignee
RKW AG Rheinische Kunststoffwerke
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Netz, gewirkt aus Fransen (2, 2.1, 2.2, 26) und Schussfäden (3), bei welchem mindestens eine Franse (2.1) in mindestens einem Randbereich (24, 25) des Netzes (1) kürzer ist als die übrigen Fransen (2) des Netzes. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung des Netzes auf einer Wirkmaschine, wobei beim Wirken des Netzes in mindestens einem Randbereich kürzere Schlaufen zur Bildung von Maschen, aus denen die Fransen gewirkt sind, erzeugt werden als in den übrigen Bereichen des Netzes. Ferner ist eine Wirkmaschine zur Herstellung eines Netzes beschrieben, die eine erste Legebarre (6) zur Zufuhr der Schussfäden, eine zweite Legebarre (7) zur Zufuhr der Längsfäden, eine Nadelbarre (13) mit Nadeln (10) und eine Abzugsvorrichtung (22) umfasst, wobei die Nadel (10) an mindestens einer Position auf der Nadelbarre (13), an der der Randbereich (24, 25) des Netzes gewirkt wird, höher positioniert sind als die übrigen Nadeln.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Netz, welches aus Fransen und Schussfäden gewirkt ist, ein Verfahren zur Herstellung des Netzes, eine Wirkmaschine zur Herstellung des Netzes sowie die Verwendung des Netzes.
  • Unter Fransen sind Fäden zu verstehen, die in Längsrichtung bei der Netzherstellung in Produktionsrichtung verlaufen und unter Schussfäden sind Fäden zu verstehen, die bei der Netzherstellung in Querrichtung verlaufen. Unter Fäden sind dabei bevorzugt Folienbänder zu verstehen, das heißt durch Längsschneiden von flächigen Folien erzeugte Bänder, die durch Strecken in Längsrichtung Fadencharakter annehmen.
  • Gewirkte Netze eines solchen Typs werden zum Beispiel in der Landwirtschaft zum Umhüllen von Rundballen eingesetzt. Die Rundballen sind im Allgemeinen Stroh- oder Heuballen. Weiterhin werden Netze eines solchen Typs zum Beispiel zum Umhüllen von Silageballen, Ballen mit Häckselmais, Ballen mit Pressschnitzeln, Ballen mit geschredderten Kunststoffabfällen oder lallen mit zerkleinertem Hausmüll eingesetzt.
  • Netze, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind und kommerziell vertrieben werden, schnüren häufig beim Umwickeln der Rundballen ein, so dass die Rundballen an ihren Kanten dann nicht durch das Netz bedeckt sind. Dies führt dazu, dass die Rundballen an den Rändern ausfransen und instabil werden können. Auch ist es seitens der Kunden solcher Netze aus optischen Gründen nicht erwünscht, dass die Rundballen an den Rändern ausfransen.
  • Als Kanten eines im Allgemeinen zylinderförmigen Rundballens sind dabei die Kanten zu verstehen, an denen sich der Mantel an die kreisförmige Grundfläche anschließt. Dabei schließen die Grundfläche und der Mantel im Allgemeinen einen Winkel von etwa 90° ein.
  • Vielfach werden zum Umhüllen der Rundballen bereits so genannte Raschelnetze eingesetzt. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass die Fransen mit im Ergebnis „zick-zack-förmig" und zu den Fransen relativ diagonal verlaufenden Schussfäden zu einem Netz verbunden werden. Der Aufbau solcher als Rundballennetze eingesetzter Raschelnetze ist zum Beispiel in DE-U 200 08 520 beschrieben.
  • Ein Netz, welches sich um die Kante des Rundballens herumziehen kann, ist aus EP-A 0 304 104 bekannt. Bei diesem Rundballennetz wird ein elastischer Randfaden eingesetzt, durch welchen das Netz über die Kante des Rundballens gezogen wird. Hierdurch wird vermieden, dass sich das Netz auf dem Ballen einschnürt, was dazu führen würde, dass die Ränder des Rundballens nicht vom Netz bedeckt wären.
  • Nachteil bei dem Rundballennetz mit einem elastischen Randfaden ist, dass bei der Herstellung des Netzes im Randbereich ein zusätzlicher Faden aus einem anderen Material bereitgestellt werden muss. Auch kann durch Alterung die Elastizität eines elastischen Randfadens nachlassen. Zudem kann dieser spröde werden und reißen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Netz bereitzustellen, welches aus Fransen und Schussfäden gewirkt ist, und welches sich bei seiner praktischen Anwendung um die Kante eines Rundballens herum anlegt, so dass ein Ausfransen des Rundballens im Kantenbereich verhindert wird. Weitere Aufgaben der vorliegenden Erfindung sind, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung des Netzes bereitzustellen.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch ein Netz, welches aus Fransen und Schussfäden gewirkt ist und bei welchem mindestens eine Franse in mindestens einem der beiden Randbereich des Netzes kürzer ist als die übrigen Fransen des Netzes. Die mindestens eine kürzere Franse, d.h. die mindestens eine Franse, die kürzer ist als die übrigen Fransen des Netzes, ist vorzugsweise mindestens 0,5%, mehr bevorzugt mindestens 1% und insbesondere mindestens 2% kürzer als die übrigen Fransen des Netzes. Als Randbereich werden dabei jeweils die 20% des Netzes, vorzugsweise jeweils die 10% des Netzes betrachtet, die den seitlichen, parallel zu den Fransen verlaufenden Rand bilden.
  • Weiterhin wird die Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung eines Netzes auf eine Wirkmaschine, wobei beim Wirken des Netzes in mindestens einem Randbereich kürzere Schlaufen zur Bildung von Maschen, aus denen die Fransen gewirkt sind, erzeugt werden als in den übrigen Bereichen des Netzes.
  • Schließlich wird die Aufgabe durch eine Wirkmaschine zur Herstellung des Netzes gelöst, wobei die Wirkmaschine eine Legebarre zur Zufuhr der Längsfäden zum Wirken der Fransen, eine Legebarre zur Zufuhr der Schussfäden, eine Nadelbarre mit Nadeln und eine Abzugsvorrichtung umfasst. Die Nadel ist an mindestens einer Position auf der Nadelbarre, an der die mindestens eine kürzere Franse in mindestens einem Randbereich des Netzes gewirkt wird, höher positioniert als die übrigen Nadeln und/oder die Abzugsvorrichtung umfasst mindestens eine Abzugswalze, die an mindestens einer Position, an der eine kürzere Franse gewirkt wird, einen Bereich geringeren Durchmessers aufweist.
  • Durch die mindestens eine kürzere Franse in mindestens einem Randbereich des Netzes wird gewährleistet, dass sich das Netz beim Umwickeln des Rundballens mit dem Randbereich mit der kürzeren Franse um mindestens eine der Kanten des Rundballens schmiegt und so ein Einschnüren des Netzes auf dem Rundballen und damit ein Ausfransen des Rundballenkantenbereichs vermieden wird.
  • Bevorzugt als kürzere Fransen sind jeweils die Randfransen, das heißt die Fransen, die auf jeder Seite den seitlichen Abschluss des Netzes bilden. Wenn mehr als eine Franse im Randbereich verkürzt ist, liegen die kürzeren Fransen vorzugsweise nebeneinander; eine der kürzeren Fransen ist dabei vorzugsweise die Randfranse.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform werden die Fransen jeweils aus einem Längsfaden, der zu aneinander gereihten Maschen gewirkt wird, hergestellt. Die mindestens eine kürzere Franse wird dadurch erzeugt, dass die Maschen der mindestens einen kürzeren Franse kleiner sind als die Maschen der übrigen Fransen des Netzes. Hierdurch wird auf einfache Weise bereits während des Wirkens des Netzes jeweils an den Positionen, an denen die Fransen mit kleineren Maschen gewirkt werden, eine kürzere Franse erzeugt.
  • In einer weiteren Ausführungsform weisen die Längsfäden, aus denen die kürzeren Fransen gewirkt sind, einen größeren Querschnitt auf als die Längsfäden, aus denen die übrigen Fransen gewirkt sind. Dies wird zum Beispiel dadurch erreicht, dass bei Verwendung von Folienbändern die Bänder, aus denen die kürzeren Fransen gewirkt werden, bei gleicher Dicke der Folie breiter geschnitten werden als die Folienbänder, aus denen die übrigen Fransen gewirkt werden. Alternativ dazu können auch für die kürzeren Fransen Bänder aus einer dickeren Folie eingesetzt werden, die genauso breit geschnitten werden wie die Folienbänder, aus denen die übrigen Fransen gewirkt werden. Auch ist es denkbar, dass sowohl die Dicke als auch die Breite des Folienbandes, aus dem die kürzere Franse gewirkt wird, größer sind als die Dicke und die Breite des Folienbandes, aus dem die übrigen Fransen gewirkt werden. Bei in etwa kreisförmigem Querschnitt des Fadens ist vorzugsweise der Durchmesser des Fadens, aus dem die kürzere Franse gewirkt wird, größer als der Durchmesser der Fäden, aus denen die übrigen Fransen gewirkt werden. Bei Verwendung eines Fadens mit größerem Querschnitt entstehen beim Wirken aufgrund des größeren Querschnitts bei gleicher Schlaufenlänge kleinere Maschen, da das zusätzliche Fadenvolumen aufgrund des höheren Querschnitts den von der Schlaufe umschlossenen Raum reduziert.
  • Als Fransen und/oder (insbesondere und) als Schussfäden werden vorzugsweise Polyolefinbänder insbesondere aus Polyethylen, Polypropylen oder Copoylemeren aus diesen oder anderen Co-Komponenten verwendet. Durch die Verwendung der Polyolefinbänder werden witterungsfeste Netze erhalten, die zum Beispiel in der Landwirtschaft zum Umhüllen von Rundballen eingesetzt werden können.
  • Weitere geeignete Materialien zur Herstellung der Fransen und/oder Schussfäden sind zum Beispiel Pflanzenfasern oder Fäden auf Stärkebasis sowie Mischungen aus Fasern und/oder Stärke und Polyolefinen.
  • In einer bevorzugten Verfahrensvariante werden die kürzeren Schlaufen erzeugt, indem das Netz an den Positionen, an denen die kürzeren Fransen gewirkt werden, weniger weit aus dem Wirkbereich der Wirkmaschine abgezogen wird. Dadurch, dass das Netz an den Positionen, an denen die kürzeren Fransen gewirkt werden, weniger weit aus dem Wirkbereich der Wirkmaschine abgezogen wird, wird der Längsfaden, aus dem die Franse gewirkt wird, weniger weit durch die zuletzt gewirkte Masche gezogen. Hierdurch werden kürzere Schlaufen erzeugt.
  • Dass das Netz an den Positionen, an denen die kürzeren Fransen gewirkt werden, weniger weit aus dem Wirkbereich der Wirkmaschine abgezogen wird, wird vorzugsweise dadurch erreicht, dass die Wirkmaschine eine Abzugsvorrichtung mit einer Abzugswalze umfasst, die an den Positionen, an denen die kürzeren Fransen gewirkt werden, einen geringeren Durchmesser aufweist.
  • In einer weiteren Ausführungsform werden zum Erzeugen der kürzeren Schlaufen Nadeln verwendet, die an der Position auf der Nadelbarre, an der die kürzeren Fransen gewirkt werden, höher positioniert sind als die übrigen Nadeln. Dies wird zum Beispiel dadurch erreicht, dass längere Nadeln verwendet werden.
  • Durch die höhere Position der Nadeln wird der Längsfaden, aus dem die kürzeren Fransen gewirkt werden, weniger weit durch die bereits gewirkte Masche gezogen. Hierdurch entsteht eine kürzere Schlaufe. Beim erneuten Durchziehen des Längsfadens durch die kürzere Schlaufe entsteht auf diese Weise eine kleinere Masche.
  • Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Wirkmaschinen zum Wirken von Netzen weisen die Nadeln, mit denen die Fransen gewirkt werden, eine Befestigungsnase auf. Durch Anschlagen der Befestigungsnase in einer Nut an der Nadelbarre werden die Nadeln positioniert. Durch eine Verringerung der Höhe der Befestigungsnase, wodurch eine Verlängerung der wirksamen Nadellänge erzielt wird, wird ebenfalls eine höhere Position der Nadel erzielt.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer Zeichnung näher beschrieben.
  • Darin zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäß ausgebildetes Netz mit kürzeren Fransen im Randbereich,
  • 2 einen Schnitt durch einen Wirkbereich einer Wirkmaschine,
  • 3 Draufsicht auf den Wirkbereich einer Wirkmaschine mit Abzugseinrichtung,
  • 4 eine Nadel,
  • 5 eine Befestigungsnase einer Nadel,
  • 6 die Erzeugung einer Schlaufe für eine kürzere Franse,
  • 7 die Erzeugung einer Schlaufe für eine nicht verkürzte Franse,
  • 8 Draufsicht auf eine Nadelbarre mit unterschiedlich hoch positionierten Nadeln,
  • 9 eine Abzugswalze mit geringerem Durchmesser an den Positionen, an denen die kürzeren Fransen gewirkt werden.
  • 1 zeigt ein gewirktes Netz mit kürzeren Fransen im Wirkbereich.
  • Ein gewirktes Netz 1 umfasst Fransen 2 und Schussfäden 3. Die Fransen 2 werden dabei jeweils aus einem Längsfaden gewirkt. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Längsfäden, aus denen die Fransen 2 gewirkt werden und die Schussfäden 3 Polyolefinbänder, die aus einer Polyolefinfolie geschnitten und anschließend verstreckt werden.
  • Zur Herstellung der Fransen 2 werden aus dem Längsfaden Schlaufen 4 gebildet, durch welche der Längsfaden unter Bildung einer neuen Schlaufe hindurch gezogen wird. Eine Schlaufe, durch welche der Längsfaden unter Bildung einer weiteren Schlaufe hindurch gezogen wird, wird im Allgemeinen als Masche bezeichnet.
  • Das in 1 dargestellte Netz 1 ist ein so genanntes Maschelnetz, bei welchem die Schussfäden 3 „zick-zack-förmig" jeweils zwischen zwei Fransen 2 verlaufen. Eine Befestigung des Schussfadens 3 in der Franse 2 erfolgt dadurch, dass der Schussfaden 3 beim Wirken des Netzes 1 durch eine Masche der Franse 2 gezogen wird. Hierdurch ist der Schussfaden 3 mit der Franse 2 verbunden.
  • Um eine stabile Umhüllung eines Rundballens zu erzielen, sind bei der in 1 dargestellten Ausführungsform Fransen im Randbereich mit kürzeren Schlaufen 4.1 gewirkt. Auf diese Weise entstehen kürzere Fransen 2.1. Durch die kürzeren Fransen 2.1 zieht sich beim Umwickeln eines Rundballens das Netz 1 über die Kanten des Rundballens, wodurch eine Umhüllung des Rundballens über die gesamte Mundballenbreite erzielt wird, ohne dass das Netz 1 einschnürt und so der Rundballen im Kantenbereich ausfransen kann.
  • Neben der in 1 dargestellten Ausführungsform, bei der jeweils die beiden äußeren Fransen 2.2 gegenüber den übrigen Fransen 2 des Netzes verkürzt sind und den Randbereich bilden, ist es auch möglich, dass nur die Randfranse 26, d.h. die äußerste Franse, mehr als jeweils zwei Fransen 2, 2.2, 26 auf jeder Seite oder eine beliebige andere Franse 2 im Randbereich des Netzes kürzer gewirkt wird als die übrigen Fransen 2 des Netzes 1.
  • 2 zeigt einen Schnitt durch einen Wirkbereich einer Wirkmaschine zur Herstellung eines Netzes.
  • Ein Wirkbereich 5 einer Wirkmaschine umfasst eine erste Legebarre 6 und eine zweite Legebarre 7. In der ersten Legebarre 6 wird in einer Öse 8, die an der einer Nadel 10 zugewandten Seite der ersten Legebarre 6 angeordnet ist, ein hier nicht dargestellter Schussfaden geführt.
  • In einer Öse 9, die sich auf der der Nadel 10 zugewandten Seite der zweiten Legebarre 7 befindet, wird ein hier ebenfalls nicht dargestellter Längsfaden geführt, aus dem eine Franse 2 gewirkt wird. Hierzu greift die Nadel 10 mit einem Haken 11, der an ihrem den Ösen 8, 9 zugewandten Ende angeordnet ist, den in der Öse 9 geführten Längsfaden und bewegt sich dann von der Öse 9 weg in Richtung einer Abschlagkammbarre 12. Der mit dem Haken 11 gegriffene Längsfaden wird durch eine Schlaufe 4 gezogen, die sich um die Nadel 10 gebildet hat. Hierdurch wird eine Masche der Franse erzeugt.
  • Die Nadel 10 ist an einer Nadelbarre 13 befestigt, welche sich zum Wirken des Netzes in den mit dem Doppelpfeil 14 dargestellten Richtungen bewegt. Die Nadel 10 weist an ihrem dem Haken 11 abgewandten Ende eine Befestigungsnase 15 auf, die in eine Nut 16 in der Nadelbarre 13 greift. Hierdurch wird ein Verrutschen der Nadel 10 während des Wirkens des Netzes 1 vermieden.
  • Die Befestigung der Nadel 10 in der Nadelbarre 13 erfolgt vorzugsweise über eine Klemmverbindung. Hierzu wird die Nadel 10 mit einem Klemmschuh 17 gegen die Nadelbarre 13 gepresst. In der hier dargestellten Ausführungsform erfolgt die Befestigung des Klemmschuhs 17 über eine Klammer 18, die mit Hilfe einer Schraube 19 in die Nadelbarre 13 eingeschraubt ist. Es ist jedoch auch jede andere, dem Fachmann bekannte Möglichkeit zur Befestigung der Nadel denkbar.
  • Im Wirkbereich 5 der Wirkmaschine ist weiterhin eine Schieberbarre 20 angeordnet. Mittels der Schieberbarre 20 wird ein hier nicht dargestellter Schieber in der Nadel 10 gesteuert, welcher den Haken 11 verschließt oder freigibt. Beim Greifen des Längsfadens ist der Haken 11 freigegeben. Die Nadel 10 bewegt sich in Richtung der Abschlagkammbarre 12, wodurch eine Schlaufe gezogen wird. Sobald sich die Nadel 10 in Richtung der Öse 9 zurückbewegt legt sich die gebildete Schlaufe 4 um die Nadel 10. Die Nadel 10 greift mit dem Haken 11 erneut den Längsfaden und bewegt sich wieder in Richtung der Nadelbarre 13. Hierbei wird die Schlaufe 4, die um die Nadel 10 liegt, auf der Nadel 10 in Lichtung des Hakens 11 verschoben. Damit der Längsfaden durch die Schlaufe 4 hindurch gezogen werden kann, verschließt der Schieber den Haken 11, so dass die Schlaufe 4 entlang des Schiebers über den Haken 11 geführt wird und der vom Haken 11 gegriffene Längsfaden durch die Schlaufe 4 gezogen wird. Hierdurch wird eine Masche gebildet.
  • Das gewirkte Netz wird von einer Abzugsvorrichtung aus dem Wirkbereich 5 der Wirkmaschine abgezogen. Die Abzugsvorrichtung umfasst vorzugsweise mindestens eine Abzugswalze 21. Damit das Netz 1 mittels der Abzugswalze 21 aus dem Wirkbereich 5 der Wirkmaschine abgezogen wird und nicht auf der Abzugswalze 21 abrutscht, ist die Abzugswalze 21 vorzugsweise mit einer Beschichtung versehen, an welcher das Netz 1 haftet. Eine geeignete Beschichtung ist zum Beispiel ein Polymerschaum mit einer rauen Oberfläche. Das Netz 1 hält durch Reibkraft auf der Oberfläche der Abzugswalze 21 und wird so aus dem Wirkbereich 5 der Wirkmaschine abgezogen.
  • 3 zeigt eine Draufsicht auf den Wirkbereich einer Wirkmaschine mit Abzugsvorrichtung.
  • Das gewirkte Netz 1 wird von der Abzugsvorrichtung 22 über die Abschlagkammbarre 12 abgezogen. Das Netz 1 läuft zuerst entlang der Unterseite der Abzugswalze 21. Von dort wird es über eine zweite Walze 23 umgelenkt und zu einer Wickeleinrichtung geführt, wo das gewirkte Netz 1 aufgewickelt wird.
  • Bei der in 3 dargestellten Wirkmaschine werden parallel nebeneinander auf eine Wirkmaschine gleichzeitig zwei Netze 1 produziert. Mit Bezugszeichen 24 ist der rechte Randbereich in Produktionsrichtung des linken Netzes 1 bezeichnet. Das Bezugszeichen 25 bezeichnet den linken Randbereich des rechten Netzes 1 in Produktionsrichtung. Um jeweils eine kürzere Randfranse 26 der Netze zu erhalten, ist der Durchmesser der Abzugswalze 21 in dem Bereich, in dem die Randfranse 26 abgezogen wird, verringert. Hierdurch wird von der Abzugswalze 21 eine geringere Zugkraft auf die Randfranse 23 ausgeübt, wodurch beim Wirken der Randfranse 26 kürzere Schlaufen entstehen und so die Randfranse 26 gegenüber den übrigen Fransen 2 verkürzt wird.
  • In 4 ist eine Nadel dargestellt, wie sie zum Wirken eines Netzes verwendet wird.
  • In der Nadel 10 ist eine Nut ausgebildet, in welcher ein Schieber 27 aufgenommen ist. Der Schieber 27 ist an der mit Bezugszeichen 28 gekennzeichneten Stelle mit der Schieberbarre 20 verbunden. Während des Wirkens des Netzes bewegt sich die Schieberbarre 20 nicht. Die Nadel 10 wird in der mit dem Doppelpfeil 29 gekennzeichneten Richtung bewegt. Sobald sich die Nadel 10 zur Öse 9 hin bewegt, in der der Längsfaden zur Herstellung der Fransen geführt ist, öffnet der Haken 11, da der Schieber 27 an seiner Position verbleibt. Der Haken 11 kann den Längsfaden greifen. Sobald der Haken 11 den Längsfaden gegriffen hat, bewegt sich die Nadel 10 in die andere Richtung. Hierdurch wird der Haken 11 durch den Schieber 27 verschlossen. Am Haken 11 bildet so eine Schlaufe 4 aus. Sobald die Nadel 10 wieder in Richtung der hier nicht dargestellten Öse 9 bewegt wird, rutscht die Schlaufe 4 über die Nadel 10 in Richtung die vom Haken 11 abgewandte Richtung. Der Haken 11 ergreift erneut den Längsfaden, woraufhin sich die Nadel 10 wieder zurück bewegt. Hierbei verschließt der Schieber 27 den Haken 11. Die im Arbeitsgang zuvor gebildete Schlaufe 4 rutscht über den Schieber 27 und über den Haken 11. Auf diese Weise wird der Längsfaden, der so eine neue Schlaufe 4 bildet durch die im Arbeitsgang zuvor gebildete Schlaufe 4 hindurch gezogen. Eine Maschenkette entsteht.
  • Um die Nadel 10 zu bewegen ist diese in der Nadelbarre 13 befestigt. Mit Hilfe der Befestigungsnase 15 wird die Nadel 10 an ihrer Position in der Nadelbarre 13 gehalten. Hierzu greift die Befestigungsnase 15 in die Nut 16 in der Nadelbarre 13.
  • Um die Arbeitslänge der Nadel zu verlängern, das heißt die Nadel in der Nadelbarre 13 höher zu positionieren, kann die Befestigungsnase 15 verkleinert werden. Durch Entfernung des in 5 schraffiert dargestellten Bereiches 30 wird die Anschlagkante 31, mit welcher die Nadel 10 gegen einen Anschlag in der Nadelbarre 13 positioniert ist, weiter vom Haken 11 weg positioniert. Nach dem Einbau der Nadel 10 in die Nadelbarre 13 ragen somit die Nadeln 10, deren Befestigungsnasen 15 um die Fläche 30 verkleinert wurde um die Höhe h höher aus der Nadelbarre 13 heraus.
  • 6 zeigt eine Nadelbarre mit unterschiedlich hoch positionierten Nadeln.
  • Bei der in 6 dargestellten Nadelbarre 13 sind jeweils die beiden äußeren Nadeln 10.1 höher positioniert als die übrigen Nadeln 10. Durch die beiden höher positionierten äußeren Nadeln 10.1 in den Randbereichen der Nadelbarre 13 werden beim Wirken des Netzes 1 je zwei kürzere Fransen im Randbereich des Netzes 1 erzeugt. Jeweils die erste und zweite Franse im linken Randbereich und die erste und zweite Franse im rechten Randbereich sind verkürzt. Die Nadeln 10, 10.1 werden jeweils über eine Klemmverbindung mit einem Klemmschuh, auf den eine Klammer 18, die mit einer Schraube 19 befestigt ist, presst, in der Nadelbarre 13 gehalten.
  • 7 zeigt die Erzeugung einer Schlaufe für eine kürzere Franse, 8 die Erzeugung einer Schlaufe für eine nicht verkürzte Franse, wobei die Nade1 10 jeweils in ihrer unteren Anschlagposition ist.
  • In der unteren Anschlagposition wird die Franse 2 über die Abschlagkammbarre 12 gezogen, wobei sich eine Schlaufe 32 ausbildet. Aufgrund einer geringeren Abschlagtiefe 33 bei höher positionierter Nade1 10.1, wie in 7 dargestellt, wird eine kleinere Schlaufe 32 erzeugt als bei der größeren Abschlagtiefe 33, wie sie in 8 dargstellt ist, wie sie mit einer nicht höher positionierten Nadel 10 erzielt wird.
  • Die gewirkte Franse 2 wird entlang der mit dem Pfeil 34 dargestellten Abzugsrichtung von der Abzugswalze 21 über die Kammbarre 12 aus dem Wirkbereich der Wirkmaschine abgezogen.
  • Eine Abzugswalze mit unterschiedlichen Durchmessern zur Erzeugung unterschiedlich langer Fransen ist in 9 dargestellt.
  • Die Fransen, die in Bereichen geringeren Durchmessers 35 abgezogen werden, weisen eine geringere Länge auf als die Fransen 2, die im Bereich größeren Durchmessers 36 abgezogen werden.
  • 1
    Netz
    2
    Fransen
    2.1
    kürzere Franse
    2.2
    äußere Fransen
    3
    Schussfaden
    4
    Schlaufe
    4.1
    kürzere Schlaufe
    5
    Wirkbereich
    6
    erste Legebarre
    7
    zweite Legebarre
    8
    Öse für Schussfaden
    9
    Öse für Längsfaden
    10
    Nadel
    11
    Haken
    12
    Abschlagkammbarre
    13
    Nadelbarre
    14
    Bewegungsrichtung der Nadelbarre 13
    15
    Befestigungsnase
    16
    Nut
    17
    Klemmschuh
    18
    Klammer
    19
    Schraube
    20
    Schieberbarre
    21
    Abzugswalze
    22
    Abzugsvorrichtung
    23
    Walze
    24
    rechter Randbereich
    25
    linker Randbereich
    26
    Randfranse
    27
    Schieber
    28
    Verbindung mit Schieberbarre 20
    29
    Bewegung der Nadel 10
    30
    Fläche
    31
    Anschlagkante
    32
    Schlaufe
    33
    Abschlagtiefe
    34
    Abzugsrichtung
    35
    Bereich geringeren Durchmessers
    36
    Bereich größeren Durchmessers
    h
    Höhe

Claims (13)

  1. Netz, gewirkt aus Fransen (2, 2.1, 2.2, 26) und Schussfäden (3), bei dem mindestens eine Franse (2.1) in mindestens einem der beiden Randbereiche (24, 25) des Netzes (1) kürzer ist als die übrigen Fransen (2) des Netzes (1).
  2. Netz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Franse (2.1) im Randbereich kürzer als die übrigen Fransen (2) ist.
  3. Netz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass für die Fransen (2, 2.1, 2.2, 26) jeweils ein Längsfaden zu aneinander gereihten Maschen gewirkt wird und dass die Maschen mindestens einer Franse (2.1) in mindestens einem der beiden Randbereiche (24, 25) kleiner sind als die Maschen der übrigen Fransen (2) des Netzes (1).
  4. Netz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsfäden, aus denen die kürzeren Fransen (2.1) in den Randbereichen (24, 25) gewirkt sind, einen größeren Querschnitt aufweisen als die Längsfäden, aus denen die übrigen Fransen (2) gewirkt sind.
  5. Netz gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsfäden, aus denen die Fransen (2) gewirkt sind, und die Schussfäden Polyolefinbänder sind.
  6. Verfahren zur Herstellung eines Netzes gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 auf einer Wirkmaschine, dadurch gekennzeichnet, dass beim wirken des Netzes in mindestens einem Randbereich kürzere Schlaufen zur Bildung von Maschen, aus denen die Fransen gewirkt sind, erzeugt werden als in den übrigen gereichen des Netzes.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die kürzeren Schlaufen erzeugt werden, indem das Netz an den Positionen, an denen die kürzeren Fransen gewirkt werden, weniger weit aus dem Wirkbereich der Wirkmaschine abgezogen werden.
  8. Wirkmaschine zur Herstellung eines Netzes nach einem der Ansprüche 1 bis 5, eine erste Legebarre (6) zur Zufuhr der Schussfäden, eine zweite Legebarre (7) zur Zufuhr der Längsfäden zu Wirken der Fransen (2), eine Nadelbarre (13) mit Nadeln (10) und eine Abzugsvorrichtung (22) umfassend, dadurch gekennzeichnet, dass die Nadel (10) an mindestens einer Position auf der Nadelbarre (13), an der mindestens eine kürzere Franse in mindestens einem Randbereich (24, 25) des Netzes (1) gewirkt wird, höher positioniert ist als die übrigen Nadeln (10) und/oder dass die Abzugsvorrichtung (22) eine Abzugswalze (21) umfasst, die an mindestens einer Position, an der die kürzeren Fransen (10) gewirkt werden, einen Bereich geringeren Durchmessers (35) aufweist.
  9. Wirkmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die höhere Position der Nadeln (10) durch Verwendung längerer Nadeln erreicht wird.
  10. Wirkmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die höhere Position der Nadeln (10) durch Verlängerung der Höhe einer Befestigungsnase (15) an der Nadel (10) erfolgt.
  11. Verwendung eines Netzes gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 zur Umhüllung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
  12. Verwendung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die landwirtschaftlichen Erzeugnisse Rundballen sind.
  13. Verwendung eines Netzes gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 zur Umhüllung von Silageballen, Ballen mit Häckselmais, Ballen mit Pressschnitzeln, Ballen mit geschredderten Kunststoffabfällen oder Ballen mit zerkleinertem Hausmüll.
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