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Die
Erfindung betrifft ein Netz, welches aus Fransen und Schussfäden gewirkt
ist, ein Verfahren zur Herstellung des Netzes, eine Wirkmaschine
zur Herstellung des Netzes sowie die Verwendung des Netzes.
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Unter
Fransen sind Fäden
zu verstehen, die in Längsrichtung
bei der Netzherstellung in Produktionsrichtung verlaufen und unter
Schussfäden
sind Fäden
zu verstehen, die bei der Netzherstellung in Querrichtung verlaufen.
Unter Fäden
sind dabei bevorzugt Folienbänder
zu verstehen, das heißt
durch Längsschneiden
von flächigen
Folien erzeugte Bänder,
die durch Strecken in Längsrichtung
Fadencharakter annehmen.
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Gewirkte
Netze eines solchen Typs werden zum Beispiel in der Landwirtschaft
zum Umhüllen
von Rundballen eingesetzt. Die Rundballen sind im Allgemeinen Stroh-
oder Heuballen. Weiterhin werden Netze eines solchen Typs zum Beispiel
zum Umhüllen
von Silageballen, Ballen mit Häckselmais,
Ballen mit Pressschnitzeln, Ballen mit geschredderten Kunststoffabfällen oder
lallen mit zerkleinertem Hausmüll
eingesetzt.
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Netze,
wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind und kommerziell vertrieben
werden, schnüren
häufig
beim Umwickeln der Rundballen ein, so dass die Rundballen an ihren
Kanten dann nicht durch das Netz bedeckt sind. Dies führt dazu,
dass die Rundballen an den Rändern
ausfransen und instabil werden können.
Auch ist es seitens der Kunden solcher Netze aus optischen Gründen nicht
erwünscht,
dass die Rundballen an den Rändern
ausfransen.
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Als
Kanten eines im Allgemeinen zylinderförmigen Rundballens sind dabei
die Kanten zu verstehen, an denen sich der Mantel an die kreisförmige Grundfläche anschließt. Dabei
schließen
die Grundfläche
und der Mantel im Allgemeinen einen Winkel von etwa 90° ein.
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Vielfach
werden zum Umhüllen
der Rundballen bereits so genannte Raschelnetze eingesetzt. Diese
zeichnen sich dadurch aus, dass die Fransen mit im Ergebnis „zick-zack-förmig" und zu den Fransen relativ diagonal
verlaufenden Schussfäden
zu einem Netz verbunden werden. Der Aufbau solcher als Rundballennetze
eingesetzter Raschelnetze ist zum Beispiel in DE-U 200 08 520 beschrieben.
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Ein
Netz, welches sich um die Kante des Rundballens herumziehen kann,
ist aus EP-A 0 304 104 bekannt. Bei diesem Rundballennetz wird ein elastischer
Randfaden eingesetzt, durch welchen das Netz über die Kante des Rundballens
gezogen wird. Hierdurch wird vermieden, dass sich das Netz auf dem
Ballen einschnürt,
was dazu führen
würde, dass
die Ränder
des Rundballens nicht vom Netz bedeckt wären.
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Nachteil
bei dem Rundballennetz mit einem elastischen Randfaden ist, dass
bei der Herstellung des Netzes im Randbereich ein zusätzlicher
Faden aus einem anderen Material bereitgestellt werden muss. Auch
kann durch Alterung die Elastizität eines elastischen Randfadens
nachlassen. Zudem kann dieser spröde werden und reißen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Netz bereitzustellen, welches
aus Fransen und Schussfäden
gewirkt ist, und welches sich bei seiner praktischen Anwendung um
die Kante eines Rundballens herum anlegt, so dass ein Ausfransen
des Rundballens im Kantenbereich verhindert wird. Weitere Aufgaben
der vorliegenden Erfindung sind, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Herstellung des Netzes bereitzustellen.
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Gelöst wird
die Aufgabe durch ein Netz, welches aus Fransen und Schussfäden gewirkt
ist und bei welchem mindestens eine Franse in mindestens einem der
beiden Randbereich des Netzes kürzer
ist als die übrigen
Fransen des Netzes. Die mindestens eine kürzere Franse, d.h. die mindestens
eine Franse, die kürzer
ist als die übrigen
Fransen des Netzes, ist vorzugsweise mindestens 0,5%, mehr bevorzugt mindestens
1% und insbesondere mindestens 2% kürzer als die übrigen Fransen
des Netzes. Als Randbereich werden dabei jeweils die 20% des Netzes, vorzugsweise
jeweils die 10% des Netzes betrachtet, die den seitlichen, parallel
zu den Fransen verlaufenden Rand bilden.
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Weiterhin
wird die Aufgabe gelöst
durch ein Verfahren zur Herstellung eines Netzes auf eine Wirkmaschine,
wobei beim Wirken des Netzes in mindestens einem Randbereich kürzere Schlaufen zur
Bildung von Maschen, aus denen die Fransen gewirkt sind, erzeugt
werden als in den übrigen
Bereichen des Netzes.
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Schließlich wird
die Aufgabe durch eine Wirkmaschine zur Herstellung des Netzes gelöst, wobei
die Wirkmaschine eine Legebarre zur Zufuhr der Längsfäden zum Wirken der Fransen,
eine Legebarre zur Zufuhr der Schussfäden, eine Nadelbarre mit Nadeln
und eine Abzugsvorrichtung umfasst. Die Nadel ist an mindestens
einer Position auf der Nadelbarre, an der die mindestens eine kürzere Franse
in mindestens einem Randbereich des Netzes gewirkt wird, höher positioniert
als die übrigen
Nadeln und/oder die Abzugsvorrichtung umfasst mindestens eine Abzugswalze,
die an mindestens einer Position, an der eine kürzere Franse gewirkt wird,
einen Bereich geringeren Durchmessers aufweist.
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Durch
die mindestens eine kürzere
Franse in mindestens einem Randbereich des Netzes wird gewährleistet,
dass sich das Netz beim Umwickeln des Rundballens mit dem Randbereich
mit der kürzeren Franse
um mindestens eine der Kanten des Rundballens schmiegt und so ein
Einschnüren
des Netzes auf dem Rundballen und damit ein Ausfransen des Rundballenkantenbereichs
vermieden wird.
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Bevorzugt
als kürzere
Fransen sind jeweils die Randfransen, das heißt die Fransen, die auf jeder Seite
den seitlichen Abschluss des Netzes bilden. Wenn mehr als eine Franse
im Randbereich verkürzt ist,
liegen die kürzeren
Fransen vorzugsweise nebeneinander; eine der kürzeren Fransen ist dabei vorzugsweise
die Randfranse.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
werden die Fransen jeweils aus einem Längsfaden, der zu aneinander
gereihten Maschen gewirkt wird, hergestellt. Die mindestens eine
kürzere
Franse wird dadurch erzeugt, dass die Maschen der mindestens einen
kürzeren
Franse kleiner sind als die Maschen der übrigen Fransen des Netzes.
Hierdurch wird auf einfache Weise bereits während des Wirkens des Netzes
jeweils an den Positionen, an denen die Fransen mit kleineren Maschen
gewirkt werden, eine kürzere Franse
erzeugt.
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In
einer weiteren Ausführungsform
weisen die Längsfäden, aus
denen die kürzeren
Fransen gewirkt sind, einen größeren Querschnitt
auf als die Längsfäden, aus
denen die übrigen
Fransen gewirkt sind. Dies wird zum Beispiel dadurch erreicht, dass bei
Verwendung von Folienbändern
die Bänder,
aus denen die kürzeren
Fransen gewirkt werden, bei gleicher Dicke der Folie breiter geschnitten
werden als die Folienbänder,
aus denen die übrigen
Fransen gewirkt werden. Alternativ dazu können auch für die kürzeren Fransen Bänder aus
einer dickeren Folie eingesetzt werden, die genauso breit geschnitten werden
wie die Folienbänder,
aus denen die übrigen Fransen
gewirkt werden. Auch ist es denkbar, dass sowohl die Dicke als auch
die Breite des Folienbandes, aus dem die kürzere Franse gewirkt wird,
größer sind
als die Dicke und die Breite des Folienbandes, aus dem die übrigen Fransen
gewirkt werden. Bei in etwa kreisförmigem Querschnitt des Fadens
ist vorzugsweise der Durchmesser des Fadens, aus dem die kürzere Franse
gewirkt wird, größer als
der Durchmesser der Fäden,
aus denen die übrigen Fransen
gewirkt werden. Bei Verwendung eines Fadens mit größerem Querschnitt
entstehen beim Wirken aufgrund des größeren Querschnitts bei gleicher Schlaufenlänge kleinere
Maschen, da das zusätzliche
Fadenvolumen aufgrund des höheren
Querschnitts den von der Schlaufe umschlossenen Raum reduziert.
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Als
Fransen und/oder (insbesondere und) als Schussfäden werden vorzugsweise Polyolefinbänder insbesondere
aus Polyethylen, Polypropylen oder Copoylemeren aus diesen oder
anderen Co-Komponenten verwendet. Durch die Verwendung der Polyolefinbänder werden
witterungsfeste Netze erhalten, die zum Beispiel in der Landwirtschaft
zum Umhüllen
von Rundballen eingesetzt werden können.
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Weitere
geeignete Materialien zur Herstellung der Fransen und/oder Schussfäden sind
zum Beispiel Pflanzenfasern oder Fäden auf Stärkebasis sowie Mischungen aus
Fasern und/oder Stärke
und Polyolefinen.
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In
einer bevorzugten Verfahrensvariante werden die kürzeren Schlaufen
erzeugt, indem das Netz an den Positionen, an denen die kürzeren Fransen
gewirkt werden, weniger weit aus dem Wirkbereich der Wirkmaschine
abgezogen wird. Dadurch, dass das Netz an den Positionen, an denen
die kürzeren
Fransen gewirkt werden, weniger weit aus dem Wirkbereich der Wirkmaschine
abgezogen wird, wird der Längsfaden,
aus dem die Franse gewirkt wird, weniger weit durch die zuletzt
gewirkte Masche gezogen. Hierdurch werden kürzere Schlaufen erzeugt.
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Dass
das Netz an den Positionen, an denen die kürzeren Fransen gewirkt werden,
weniger weit aus dem Wirkbereich der Wirkmaschine abgezogen wird,
wird vorzugsweise dadurch erreicht, dass die Wirkmaschine eine Abzugsvorrichtung
mit einer Abzugswalze umfasst, die an den Positionen, an denen die
kürzeren
Fransen gewirkt werden, einen geringeren Durchmesser aufweist.
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In
einer weiteren Ausführungsform
werden zum Erzeugen der kürzeren
Schlaufen Nadeln verwendet, die an der Position auf der Nadelbarre,
an der die kürzeren
Fransen gewirkt werden, höher
positioniert sind als die übrigen
Nadeln. Dies wird zum Beispiel dadurch erreicht, dass längere Nadeln
verwendet werden.
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Durch
die höhere
Position der Nadeln wird der Längsfaden,
aus dem die kürzeren
Fransen gewirkt werden, weniger weit durch die bereits gewirkte Masche
gezogen. Hierdurch entsteht eine kürzere Schlaufe. Beim erneuten
Durchziehen des Längsfadens
durch die kürzere
Schlaufe entsteht auf diese Weise eine kleinere Masche.
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Bei
den aus dem Stand der Technik bekannten Wirkmaschinen zum Wirken
von Netzen weisen die Nadeln, mit denen die Fransen gewirkt werden, eine
Befestigungsnase auf. Durch Anschlagen der Befestigungsnase in einer
Nut an der Nadelbarre werden die Nadeln positioniert. Durch eine
Verringerung der Höhe
der Befestigungsnase, wodurch eine Verlängerung der wirksamen Nadellänge erzielt
wird, wird ebenfalls eine höhere
Position der Nadel erzielt.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer Zeichnung näher beschrieben.
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Darin
zeigen:
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1 ein
erfindungsgemäß ausgebildetes Netz
mit kürzeren
Fransen im Randbereich,
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2 einen
Schnitt durch einen Wirkbereich einer Wirkmaschine,
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3 Draufsicht
auf den Wirkbereich einer Wirkmaschine mit Abzugseinrichtung,
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4 eine
Nadel,
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5 eine
Befestigungsnase einer Nadel,
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6 die
Erzeugung einer Schlaufe für
eine kürzere
Franse,
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7 die
Erzeugung einer Schlaufe für
eine nicht verkürzte
Franse,
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8 Draufsicht
auf eine Nadelbarre mit unterschiedlich hoch positionierten Nadeln,
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9 eine
Abzugswalze mit geringerem Durchmesser an den Positionen, an denen
die kürzeren
Fransen gewirkt werden.
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1 zeigt
ein gewirktes Netz mit kürzeren Fransen
im Wirkbereich.
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Ein
gewirktes Netz 1 umfasst Fransen 2 und Schussfäden 3.
Die Fransen 2 werden dabei jeweils aus einem Längsfaden
gewirkt. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Längsfäden, aus
denen die Fransen 2 gewirkt werden und die Schussfäden 3 Polyolefinbänder, die
aus einer Polyolefinfolie geschnitten und anschließend verstreckt
werden.
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Zur
Herstellung der Fransen 2 werden aus dem Längsfaden
Schlaufen 4 gebildet, durch welche der Längsfaden
unter Bildung einer neuen Schlaufe hindurch gezogen wird. Eine Schlaufe,
durch welche der Längsfaden
unter Bildung einer weiteren Schlaufe hindurch gezogen wird, wird
im Allgemeinen als Masche bezeichnet.
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Das
in 1 dargestellte Netz 1 ist ein so genanntes
Maschelnetz, bei welchem die Schussfäden 3 „zick-zack-förmig" jeweils zwischen
zwei Fransen 2 verlaufen. Eine Befestigung des Schussfadens 3 in
der Franse 2 erfolgt dadurch, dass der Schussfaden 3 beim
Wirken des Netzes 1 durch eine Masche der Franse 2 gezogen
wird. Hierdurch ist der Schussfaden 3 mit der Franse 2 verbunden.
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Um
eine stabile Umhüllung
eines Rundballens zu erzielen, sind bei der in 1 dargestellten Ausführungsform
Fransen im Randbereich mit kürzeren
Schlaufen 4.1 gewirkt. Auf diese Weise entstehen kürzere Fransen 2.1.
Durch die kürzeren
Fransen 2.1 zieht sich beim Umwickeln eines Rundballens
das Netz 1 über
die Kanten des Rundballens, wodurch eine Umhüllung des Rundballens über die
gesamte Mundballenbreite erzielt wird, ohne dass das Netz 1 einschnürt und so
der Rundballen im Kantenbereich ausfransen kann.
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Neben
der in 1 dargestellten Ausführungsform, bei der jeweils
die beiden äußeren Fransen 2.2 gegenüber den übrigen Fransen 2 des
Netzes verkürzt
sind und den Randbereich bilden, ist es auch möglich, dass nur die Randfranse 26,
d.h. die äußerste Franse,
mehr als jeweils zwei Fransen 2, 2.2, 26 auf
jeder Seite oder eine beliebige andere Franse 2 im Randbereich
des Netzes kürzer
gewirkt wird als die übrigen
Fransen 2 des Netzes 1.
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2 zeigt
einen Schnitt durch einen Wirkbereich einer Wirkmaschine zur Herstellung
eines Netzes.
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Ein
Wirkbereich 5 einer Wirkmaschine umfasst eine erste Legebarre 6 und
eine zweite Legebarre 7. In der ersten Legebarre 6 wird
in einer Öse 8,
die an der einer Nadel 10 zugewandten Seite der ersten
Legebarre 6 angeordnet ist, ein hier nicht dargestellter
Schussfaden geführt.
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In
einer Öse 9,
die sich auf der der Nadel 10 zugewandten Seite der zweiten
Legebarre 7 befindet, wird ein hier ebenfalls nicht dargestellter
Längsfaden
geführt,
aus dem eine Franse 2 gewirkt wird. Hierzu greift die Nadel 10 mit
einem Haken 11, der an ihrem den Ösen 8, 9 zugewandten
Ende angeordnet ist, den in der Öse 9 geführten Längsfaden
und bewegt sich dann von der Öse 9 weg
in Richtung einer Abschlagkammbarre 12. Der mit dem Haken 11 gegriffene
Längsfaden
wird durch eine Schlaufe 4 gezogen, die sich um die Nadel 10 gebildet
hat. Hierdurch wird eine Masche der Franse erzeugt.
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Die
Nadel 10 ist an einer Nadelbarre 13 befestigt,
welche sich zum Wirken des Netzes in den mit dem Doppelpfeil 14 dargestellten
Richtungen bewegt. Die Nadel 10 weist an ihrem dem Haken 11 abgewandten
Ende eine Befestigungsnase 15 auf, die in eine Nut 16 in
der Nadelbarre 13 greift. Hierdurch wird ein Verrutschen
der Nadel 10 während
des Wirkens des Netzes 1 vermieden.
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Die
Befestigung der Nadel 10 in der Nadelbarre 13 erfolgt
vorzugsweise über
eine Klemmverbindung. Hierzu wird die Nadel 10 mit einem
Klemmschuh 17 gegen die Nadelbarre 13 gepresst.
In der hier dargestellten Ausführungsform
erfolgt die Befestigung des Klemmschuhs 17 über eine
Klammer 18, die mit Hilfe einer Schraube 19 in
die Nadelbarre 13 eingeschraubt ist. Es ist jedoch auch
jede andere, dem Fachmann bekannte Möglichkeit zur Befestigung der
Nadel denkbar.
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Im
Wirkbereich 5 der Wirkmaschine ist weiterhin eine Schieberbarre 20 angeordnet.
Mittels der Schieberbarre 20 wird ein hier nicht dargestellter Schieber
in der Nadel 10 gesteuert, welcher den Haken 11 verschließt oder
freigibt. Beim Greifen des Längsfadens
ist der Haken 11 freigegeben. Die Nadel 10 bewegt
sich in Richtung der Abschlagkammbarre 12, wodurch eine
Schlaufe gezogen wird. Sobald sich die Nadel 10 in Richtung
der Öse 9 zurückbewegt legt
sich die gebildete Schlaufe 4 um die Nadel 10. Die
Nadel 10 greift mit dem Haken 11 erneut den Längsfaden
und bewegt sich wieder in Richtung der Nadelbarre 13. Hierbei
wird die Schlaufe 4, die um die Nadel 10 liegt,
auf der Nadel 10 in Lichtung des Hakens 11 verschoben.
Damit der Längsfaden
durch die Schlaufe 4 hindurch gezogen werden kann, verschließt der Schieber
den Haken 11, so dass die Schlaufe 4 entlang des
Schiebers über
den Haken 11 geführt
wird und der vom Haken 11 gegriffene Längsfaden durch die Schlaufe 4 gezogen
wird. Hierdurch wird eine Masche gebildet.
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Das
gewirkte Netz wird von einer Abzugsvorrichtung aus dem Wirkbereich 5 der
Wirkmaschine abgezogen. Die Abzugsvorrichtung umfasst vorzugsweise
mindestens eine Abzugswalze 21. Damit das Netz 1 mittels
der Abzugswalze 21 aus dem Wirkbereich 5 der Wirkmaschine
abgezogen wird und nicht auf der Abzugswalze 21 abrutscht,
ist die Abzugswalze 21 vorzugsweise mit einer Beschichtung
versehen, an welcher das Netz 1 haftet. Eine geeignete Beschichtung
ist zum Beispiel ein Polymerschaum mit einer rauen Oberfläche. Das
Netz 1 hält
durch Reibkraft auf der Oberfläche
der Abzugswalze 21 und wird so aus dem Wirkbereich 5 der
Wirkmaschine abgezogen.
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3 zeigt
eine Draufsicht auf den Wirkbereich einer Wirkmaschine mit Abzugsvorrichtung.
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Das
gewirkte Netz 1 wird von der Abzugsvorrichtung 22 über die
Abschlagkammbarre 12 abgezogen. Das Netz 1 läuft zuerst
entlang der Unterseite der Abzugswalze 21. Von dort wird
es über
eine zweite Walze 23 umgelenkt und zu einer Wickeleinrichtung
geführt,
wo das gewirkte Netz 1 aufgewickelt wird.
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Bei
der in 3 dargestellten Wirkmaschine werden parallel nebeneinander
auf eine Wirkmaschine gleichzeitig zwei Netze 1 produziert.
Mit Bezugszeichen 24 ist der rechte Randbereich in Produktionsrichtung
des linken Netzes 1 bezeichnet. Das Bezugszeichen 25 bezeichnet
den linken Randbereich des rechten Netzes 1 in Produktionsrichtung.
Um jeweils eine kürzere
Randfranse 26 der Netze zu erhalten, ist der Durchmesser
der Abzugswalze 21 in dem Bereich, in dem die Randfranse 26 abgezogen
wird, verringert. Hierdurch wird von der Abzugswalze 21 eine
geringere Zugkraft auf die Randfranse 23 ausgeübt, wodurch
beim Wirken der Randfranse 26 kürzere Schlaufen entstehen und
so die Randfranse 26 gegenüber den übrigen Fransen 2 verkürzt wird.
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In 4 ist
eine Nadel dargestellt, wie sie zum Wirken eines Netzes verwendet
wird.
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In
der Nadel 10 ist eine Nut ausgebildet, in welcher ein Schieber 27 aufgenommen
ist. Der Schieber 27 ist an der mit Bezugszeichen 28 gekennzeichneten
Stelle mit der Schieberbarre 20 verbunden. Während des
Wirkens des Netzes bewegt sich die Schieberbarre 20 nicht.
Die Nadel 10 wird in der mit dem Doppelpfeil 29 gekennzeichneten
Richtung bewegt. Sobald sich die Nadel 10 zur Öse 9 hin
bewegt, in der der Längsfaden
zur Herstellung der Fransen geführt
ist, öffnet
der Haken 11, da der Schieber 27 an seiner Position
verbleibt. Der Haken 11 kann den Längsfaden greifen. Sobald der
Haken 11 den Längsfaden
gegriffen hat, bewegt sich die Nadel 10 in die andere Richtung.
Hierdurch wird der Haken 11 durch den Schieber 27 verschlossen.
Am Haken 11 bildet so eine Schlaufe 4 aus. Sobald
die Nadel 10 wieder in Richtung der hier nicht dargestellten Öse 9 bewegt
wird, rutscht die Schlaufe 4 über die Nadel 10 in
Richtung die vom Haken 11 abgewandte Richtung. Der Haken 11 ergreift
erneut den Längsfaden,
woraufhin sich die Nadel 10 wieder zurück bewegt. Hierbei verschließt der Schieber 27 den
Haken 11. Die im Arbeitsgang zuvor gebildete Schlaufe 4 rutscht über den
Schieber 27 und über
den Haken 11. Auf diese Weise wird der Längsfaden,
der so eine neue Schlaufe 4 bildet durch die im Arbeitsgang
zuvor gebildete Schlaufe 4 hindurch gezogen. Eine Maschenkette entsteht.
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Um
die Nadel 10 zu bewegen ist diese in der Nadelbarre 13 befestigt.
Mit Hilfe der Befestigungsnase 15 wird die Nadel 10 an
ihrer Position in der Nadelbarre 13 gehalten. Hierzu greift
die Befestigungsnase 15 in die Nut 16 in der Nadelbarre 13.
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Um
die Arbeitslänge
der Nadel zu verlängern,
das heißt
die Nadel in der Nadelbarre 13 höher zu positionieren, kann
die Befestigungsnase 15 verkleinert werden. Durch Entfernung
des in 5 schraffiert dargestellten Bereiches 30 wird
die Anschlagkante 31, mit welcher die Nadel 10 gegen
einen Anschlag in der Nadelbarre 13 positioniert ist, weiter
vom Haken 11 weg positioniert. Nach dem Einbau der Nadel 10 in
die Nadelbarre 13 ragen somit die Nadeln 10, deren
Befestigungsnasen 15 um die Fläche 30 verkleinert
wurde um die Höhe
h höher
aus der Nadelbarre 13 heraus.
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6 zeigt
eine Nadelbarre mit unterschiedlich hoch positionierten Nadeln.
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Bei
der in 6 dargestellten Nadelbarre 13 sind jeweils
die beiden äußeren Nadeln 10.1 höher positioniert
als die übrigen
Nadeln 10. Durch die beiden höher positionierten äußeren Nadeln 10.1 in
den Randbereichen der Nadelbarre 13 werden beim Wirken
des Netzes 1 je zwei kürzere
Fransen im Randbereich des Netzes 1 erzeugt. Jeweils die
erste und zweite Franse im linken Randbereich und die erste und
zweite Franse im rechten Randbereich sind verkürzt. Die Nadeln 10, 10.1 werden
jeweils über
eine Klemmverbindung mit einem Klemmschuh, auf den eine Klammer 18,
die mit einer Schraube 19 befestigt ist, presst, in der
Nadelbarre 13 gehalten.
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7 zeigt
die Erzeugung einer Schlaufe für eine
kürzere
Franse, 8 die Erzeugung einer Schlaufe
für eine
nicht verkürzte
Franse, wobei die Nade1 10 jeweils in ihrer unteren Anschlagposition ist.
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In
der unteren Anschlagposition wird die Franse 2 über die
Abschlagkammbarre 12 gezogen, wobei sich eine Schlaufe 32 ausbildet.
Aufgrund einer geringeren Abschlagtiefe 33 bei höher positionierter
Nade1 10.1, wie in 7 dargestellt,
wird eine kleinere Schlaufe 32 erzeugt als bei der größeren Abschlagtiefe 33,
wie sie in 8 dargstellt ist, wie sie mit
einer nicht höher
positionierten Nadel 10 erzielt wird.
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Die
gewirkte Franse 2 wird entlang der mit dem Pfeil 34 dargestellten
Abzugsrichtung von der Abzugswalze 21 über die Kammbarre 12 aus
dem Wirkbereich der Wirkmaschine abgezogen.
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Eine
Abzugswalze mit unterschiedlichen Durchmessern zur Erzeugung unterschiedlich
langer Fransen ist in 9 dargestellt.
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Die
Fransen, die in Bereichen geringeren Durchmessers 35 abgezogen
werden, weisen eine geringere Länge
auf als die Fransen 2, die im Bereich größeren Durchmessers 36 abgezogen
werden.
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- 1
- Netz
- 2
- Fransen
- 2.1
- kürzere Franse
- 2.2
- äußere Fransen
- 3
- Schussfaden
- 4
- Schlaufe
- 4.1
- kürzere Schlaufe
- 5
- Wirkbereich
- 6
- erste
Legebarre
- 7
- zweite
Legebarre
- 8
- Öse für Schussfaden
- 9
- Öse für Längsfaden
- 10
- Nadel
- 11
- Haken
- 12
- Abschlagkammbarre
- 13
- Nadelbarre
- 14
- Bewegungsrichtung
der Nadelbarre 13
- 15
- Befestigungsnase
- 16
- Nut
- 17
- Klemmschuh
- 18
- Klammer
- 19
- Schraube
- 20
- Schieberbarre
- 21
- Abzugswalze
- 22
- Abzugsvorrichtung
- 23
- Walze
- 24
- rechter
Randbereich
- 25
- linker
Randbereich
- 26
- Randfranse
- 27
- Schieber
- 28
- Verbindung
mit Schieberbarre 20
- 29
- Bewegung
der Nadel 10
- 30
- Fläche
- 31
- Anschlagkante
- 32
- Schlaufe
- 33
- Abschlagtiefe
- 34
- Abzugsrichtung
- 35
- Bereich
geringeren Durchmessers
- 36
- Bereich
größeren Durchmessers
- h
- Höhe