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Die
Erfindung betrifft eine Luftdüse
mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
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Luftdüsen der
gattungsgemäßen Art
sind in verschiedenartigen Ausführungen
bekannt.
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EP 0 810 112 A2 beschreibt
eine Runddüse für den Einsatz
in Kraftfahrzeugen, bei der in einem vorderen Rahmen, der in das
Gehäuse
der Luftdüse eingesetzt
ist, schwenkbewegliche Klappen angeordnet sind. Sofern ein Druck
auf die Klappen ausgeübt wird,
werden diese geöffnet
und verschwenkt. Gleichzeitig wird über eine Mitkopplung die eine Klappe
in dem Gehäuse
verschwenkt, um die Luft bei geöffneter
vorderer Klappenanordnung durchlassen zu können und bei geschlossener
Anordnung den Luftstrom zu unterbinden.
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Aus
der
DE 100 46 721
A1 ist eine Luftdüse bekannt,
die vorzugsweise in der Armaturentafel in einem Kraftfahrzeug eingebaut
ist. Diese Luftdüse weist
ein ortsfestes, an einen Lüftungskanal
angeschlossenes Lagerelement auf, in dem ein diesem gegenüber dreh-
und schwenkbar ausgebildetes kugelabschnittsförmiges Lüftungsteil angeordnet ist. Vorderseitig
sind neben einer verschließbaren
Mittenöffnung
um diese herum Luftdurchlässe
in Form von Bohrungen angeordnet, die mittels Verschlussstopfen
verschließbar
sind. Die Strömungsrichtung
aller Luftdurchlässe
erfolgt nach vorn aus dem Kugelkopf.
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Die
benannten Konstruktionen weisen den Nachteil auf, dass der Luftstrom
weitgehend nur in Längsrichtung
des Gehäuses
vorderseitig austritt. Somit strömt
die Luft direkt in Richtung der Person, die auf einem Fahrzeugsitz
sitzt. Eine solche direkte Anströmung
hat in der Regel zur Folge, dass insbesondere zugempfindliche Personen
sich erkälten können. Außerdem ist
ein angenehmes, zugfreies Klima in der Kraftfahrzeugzelle nicht
erreichbar.
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Weiterhin
ist aus
DE 201 01
735 U1 eine Frischluftzuführung in den Fahrgastraum eines
Fahrzeuges bekannt. Die hier beschriebene Frischluftdüseneinrichtung
weist zueinander parallel angeordnete und miteinander verbundene
Horizontallamellen sowie ebenfalls zueinander parallel angeordnete
und miteinander verbundene Vertikallamellen auf. An einer Horizontallamelle
ist ein als Griff ausgestaltetes Betätigungselement verschiebbar
angeordnet. Das Betätigungselement
steht mit einer Vertikallamelle derart in Wirkverbindung, dass die
miteinander verbundenen Vertikallamellen schwenkbeweglich verlagerbar
sind. Folglich kann die Richtung des aus der Düse ausströmenden Frischluftstroms verändert werden.
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Die
Luftdüse
für den
Auslass eines Luftstroms aus einem Luftzuführschacht gemäß der
DE 101 44 122 C1 weist
ebenfalls eine Lamellenanordnung mit Horizontallamellen und Vertikallamellen
auf. Anstelle eines verschiebbaren Betätigungselementes auf einer
Horizontallamelle ist jedoch eine der Horizontallamellen als Steuerlamelle
ausgebildet und verschwenkbar sowie verschiebbar angeordnet. Über zugeordnete
Bauteile wird eine Verschiebebewegung der Horizontallamelle in eine
Drehbewegung der Vertikallamelle umgesetzt, so dass auch hier die Richtung
des aus der Düse
ausströmenden
Frischluftstroms verändert
werden kann.
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Weitere
Luftdüsen
mit im Neigungswinkel verstellbaren Lamellen sind aus der
DE 198 57 153 C1 bekannt.
Diese werden durch Parallelogrammverstellung mit einer von einem
Bedienrad betätigbaren Koppelstange
verschwenkt. Weitere verstellbare Lamellen sind aus der
EP 1 055 536 A1 bekannt,
der Antrieb über
eine Koppelstange aus der
DE
103 21 518 A1 und der
DE 101 44 122 C1 .
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Bei
solchen Düsen,
die im Neigungswinkel verstellbare Klappen oder Lamellen aufweisen,
ist zwar eine Ablenkung des Luftstroms möglich, eine diffuse Verteilung
ohne direkte Ausströmung
ist jedoch ebenfalls nicht gewährleistet.
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Aus
der
DE 20 2004
004 229 U1 ist eine Düsenanordnung
bekannt, mit der neben oder anstelle einer direkten Anströmung ein
diffuser Luftaustritt möglich
ist, so dass Personen nicht direkt mit dem Luftstrom beaufschlagt
werden. Dies wird erreicht, indem die Luftdüse zusätzliche Luftleitmittel oder
Ausströmöffnungen
an der Abdeckung oder am Gehäuse aufweist,
welche den Luftstrom mindestens mit einer Radialkomponente seitlich
zur Längsachse
des Gehäuses
ablenken. Demzufolge ist ein diffuser Luftaustritt richtungsgeprägt oder
umlaufend sichergestellt.
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Weiterhin
ist aus der
DE
20 2004 013 430 U1 eine Luftdüse bekannt, mit der alternativ
eine direkte, eine indirekte oder eine gemischte Anströmung sowie
auch eine Unterbrechung der Anströmung realisiert werden kann.
Hierfür
sind die Luftleitmittel so ausgebildet und angeordnet, dass durch
Verdrehung eines im Lüftergehäuse gelagerten
Einsatzes mindestens zwei völlig
unterschiedliche Arten von Ableitungen des Luftstroms und in den
Zwischenstellungen kombinierte Ableitungen des Luftstroms gegeben
sind.
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine Weiterentwicklung der aus der
vorgenannten Gebrauchsmusterschrift des Anmelders bekannten Luftdüsenanordnung
dar, wobei diese so gestaltet sein soll, dass weitere Möglichkeiten
der Verstellung und Ausprägung
der Luftanströmung
geschaffen werden sollen.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch Ausgestaltung einer Luftdüse
gemäß der im
Anspruch 1 angegebenen technischen Lehre. Vorteilhafte Weiterbildungen
sind Gegenstand der Unteransprüche,
deren technische Merkmale im Ausführungsbeispiel näher beschrieben
werden.
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Den
Luftleitmitteln einer erfindungsgemäß ausgestalteten Luftdüse wird
ein Betätigungselement mit
einer Kulissenführung
zugeordnet. Hierbei steht die Kulisse mit mindestens einem Zapfen
zur Positionsänderung
von mindestens einem Luftleitmittel in Wirkverbindung. Durch entsprechende
Positionsänderungen
der jeweiligen Luftleitmittel kann alternativ eine indirekte Belüftung mittels
geweitetem Luftstrahl oder eine direkte Belüftung mittels gebündeltem
Luftstrahl erreicht werden.
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Sofern
als Luftleitmittel Lamellen vorgesehen sind, wird in einer ersten
Variante als Betätigungselement
ein Bedienrad verwendet. Die Anwendung ist sowohl für Horizontallamellen
als auch für Vertikallamellen
möglich.
Dabei weisen die Lamellen jeweils einen Zapfen auf, der in einer
im Bedienrad ausgestalteten Kulisse geführt wird. Ebenso können mehrere
Lamellen miteinander verbunden werden, so dass lediglich ein Zapfen
je Lamellenpaket in die Kulisse im Bedienrad eingreifen muss. Im
Bedienrad können
an den Punkten, an denen ein Übergang
von einer Art der Ableitung des Luftstroms in eine andere Art der
Ableitung des Luftstroms bewirkt wird, Rastpunkte ausgestaltet werden.
Somit kann der Nutzer über
diese vorzugsweise gefederte Rast sofort erkennen, wenn beispielsweise
die direkten Stellungen des Luftaustritts überfahren werden und auf indirekten
Luftaustritt umgeschaltet wird. Das Bedienrad kann um 360° gedreht
werden. Dadurch lässt
sich jede Zwischenstellung der Lamellen erreichen. Der verfügbare Drehwinkel
kann jedoch auch beliebig eingeschränkt werden.
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Bei
Verwendung von Lamellen als Luftleitmittel kann in einer zweiten
Variante das Betätigungselement
als Koppelstange ausgestaltet werden. Die Lamellen weisen ebenfalls
jeweils einen Zapfen auf, der hier jedoch in einer in der Koppelstange
vorgesehenen Kulisse geführt
wird, wobei die Koppelstange vorzugsweise mit einem Bedienknopf
betätigbar
ist. Auch bei dieser Ausführung
können
Rastpunkte vorgesehen werden, um den Übergang auf eine andere Art
des Luftaustritts problemlos zu erkennen. In der Mittelstellung
der Lamellen lässt
sich durch Ziehen des Bedienknopfes ein geweiteter Luftstrahl erzielen. Ein
Gesperre verhindert in den anderen Stellungen ein unbeabsichtigtes
Ziehen des Bedienknopfes. Dies kann beispielsweise durch im Gehäuse ausgestaltete
Rippen realisiert werden oder durch einen Zapfen am Bedienknopf,
der in einer Kulisse in der Gehäusewand
geführt
wird.
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Schließlich können die
Luftleitmittel auch als Lamelleneinsatz für eine Kugeldüse ausgestaltet werden.
Hierbei wird als Betätigungselement
eine schwenkbare Verschließklappe
vorgesehen, wobei der Lamelleneinsatz zumindest eine Kulisse aufweist,
in der ein an der Verschließkappe
ausgebildeter Zapfen geführt
ist.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert.
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Es
zeigen:
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1 den
grundsätzlichen
Aufbau einer ersten Ausführung
in Seitenansicht mit Darstellung der Lamellen in einer ersten Position,
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2 die
in 1 gezeigte Ausführung in einer zweiten Position
der Lamellen,
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3 die
in 1 gezeigte Ausführung in einer dritten Position
der Lamellen,
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4 die
in 1 gezeigte Ausführung in einer vierten Position
der Lamellen,
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5 mehrere
Baugruppen der in 1 gezeigten Ausführung in
perspektivischer Darstellung,
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6 weitere
Baugruppen der in 1 gezeigten Ausführung in
perspektivischer Darstellung,
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7 den
grundsätzlichen
Aufbau einer zweiten Ausführung
in Seitenansicht mit Darstellung der Lamellen in einer ersten Position,
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8 die
in 7 gezeigte Ausführung in einer zweiten Position
der Lamellen,
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9 die
in 7 gezeigte Ausführung in einer dritten Position
der Lamellen,
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10 die
in 7 gezeigte Ausführung in einer vierten Position
der Lamellen,
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11 eine
Ausgestaltung der in 7 gezeigten Ausführung in
Draufsicht,
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12 die
in 11 dargestellte Ausführung in einer anderen Position
der Lamellen,
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13 mehrere
Baugruppen der in 7 gezeigten Ausführung in
perspektivischer Darstellung,
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14 weitere
Baugruppen der in 7 gezeigten Ausführung in
perspektivischer Darstellung,
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15 eine
Seitenansicht der in 14 gezeigten Ausführung mit
weiteren Details,
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16 den
grundsätzlichen
Aufbau einer dritten Ausführung
in Seitenansicht mit Darstellung von Verschließkappe und Lamelleneinsatz
in einer ersten Position,
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17 die
in 16 gezeigte Ausführung in einer zweiten Position
von Verschließkappe
und Lamelleneinsatz,
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18 die
in 16 gezeigte Ausführung in einer dritten Position
von Verschließkappe
und Lamelleneinsatz,
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19 die
in 16 gezeigte Ausführung in einer vierten Position
von Verschließkappe
und Lamelleneinsatz,
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20 mehrere
Baugruppen der in 16 gezeigten Ausführung in
perspektivischer Darstellung,
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21 eine
perspektivische Darstellung der in 16 gezeigten
Ausführung
mit teilweise geöffneter
Verschließkappe
und
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22 eine
perspektivische Darstellung der in 16 gezeigten
Ausführung
mit vollständig
geöffneter
Verschließkappe.
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Die
in der Zeichnung dargestellte Luftdüse 1 ist zum Leiten
eines Luftstroms aus einem Luftzuführschacht oder einer Leitung
in Heizungs-, Lüftungs- oder
Klimaanlagen geeignet. Die Luftdüse 1 weist
ein Gehäuse 2 auf,
das in der Zeichnung nur teilweise dargestellt ist. Am Gehäuse 2 ist
eine vorderseitige Luftausströmöffnung 3 ausgestaltet.
Weiterhin hat das Gehäuse 2 einen,
in der Zeichnung nicht näher dargestellten,
rückseitigen
Anschluss für
einen Luftzuführschacht
oder eine Luftzuführleitung.
Das Gehäuse 2 ist
in einen Wanddurchbruch einsetzbar, beispielsweise im Armaturenbrett
in einem Kraftfahrzeug. Im Gehäuse 2 sind
verlagerbare Luftleitmittel 4 abgestützt, die den Luftstrom in Abhängigkeit
ihrer jeweiligen Position unterschiedlich ableiten. Diesen Luftleitmitteln 4 ist
jeweils ein Betätigungselement 5 mit
einer Kulissen führung 7 zugeordnet.
Dabei steht die Kulisse 7 mit mindestens einem Zapfen 6 zur
Positionsänderung
von mindestens einem Luftleitmittel 4 in Wirkverbindung.
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Bei
der Ausführung
gemäß 1 bis 6 sind
als Luftleitmittel Lamellen 4 vorgesehen. Den Lamellen 4 wird
als Betätigungselement
ein Bedienrad 5 zugeordnet. Die Lamellen 4 weisen
jeweils einen Zapfen 6 auf. Dieser Zapfen 6 wird
in einer Kulisse 7 geführt,
die im Bedienrad 5 ausgestaltet ist. Die Kulisse 7 kann
als Steuerkurve über
360° im
Bedienrad 5 umlaufen oder lediglich über einen Teilabschnitt mit
einem kleineren Winkel verlaufen. In Abhängigkeit der jeweiligen Relativposition
zwischen Kulisse 7 und Zapfen 6 werden die Lamellen 4 unterschiedlich ausgerichtet,
so dass die Luft in jeweils unterschiedlicher Richtung aus der Luftdüse 1 austritt.
In der Zeichnung ist die Luftaustrittsrichtung durch Pfeile mit
dem Bezugszeichen 8 stilisiert.
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Für die Handhabung
ergeben sich Vorteile, sofern der im Bedienrad 5 vorgesehenen
Kulisse 7 Rastpunkte zugeordnet werden, die in der Zeichnung allerdings
nicht näher
dargestellt sind. Den Rastpunkten sollte ein federbelasteter mechanischer
Widerstand zugeordnet werden. Diese Rastpunkte sind an den Punkten
vorgesehen, an denen ein Übergang von
einer Art der Ableitung des Luftstroms in eine andere Art der Ableitung
des Luftstroms bewirkt wird. Somit spürt der Nutzer diesen Übergang
während
der Bedienung, ohne eventuell am Bedienrad 5 ausgestaltete
optische Markierungen zu beachten.
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In 1 haben
Kulisse 7 und Zapfen 6 eine solche Relativposition,
dass die Lamellen 4 zueinander geneigt und auf einen zentralen
Austrittspunkt gerichtet sind. Es wird ein gebündelter Luftstrahl erzielt.
In 2 sind die Lamellen 4 einander abgewandt,
so dass ein geweiteter Luftstrahl erzielt wird. In 3 und 4 sind
die Lamellen 4 jeweils parallel zueinander ausgerichtet.
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Folglich
ergibt sich ein „gerader" Luftstrahl mit einer
mittleren Kontur zwischen gebündelt
und geweitet.
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Die
Lamellen 4 können
so angeordnet werden, dass jede einzelne Lamelle 4 einen
Zapfen 6 aufweist, der in der Kulisse 7 im Bedienrad 5 geführt wird.
Ebenso ist es möglich,
dass jeweils mehrere Lamellen 4 miteinander verbunden sind.
Dies kann gemäß 5 beispielsweise
erfolgen, indem zwei Lamellen 4 über ein Koppelelement 9 miteinander
verbunden sind. Bei einer solchen Ausgestaltung ist lediglich an
einer der Lamellen 4 ein Zapfen 6 ausgestaltet,
der in der Kulisse 7 im Bedienrad 5 geführt wird.
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In 6 ist
am Gehäuse 2 eine
Ausnehmung 10 ersichtlich, durch die das hinten geführte Bedienrad 5 durchtaucht.
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Bei
der Ausführung
gemäß 7 bis 15 sind
als Luftleitmittel ebenfalls Lamellen 4 vorgesehen. Allerdings
wird diesen Lamellen 4 als Betätigungselement eine Koppelstange 11 zugeordnet.
Die Lamellen 4 weisen jeweils einen Zapfen 6 auf.
Dieser Zapfen 6 wird in einer Kulisse 7 geführt, die
in der Koppelstange 11 ausgestaltet ist. In Abhängigkeit
der jeweiligen Relativposition zwischen Kulisse 7 und Zapfen 6 werden
die Lamellen 4 ausgerichtet, so dass die Luft in jeweils
unterschiedlicher Richtung aus der Luftdüse 1 austritt. In
der Zeichnung ist die Luftaustrittsrichtung durch Pfeile mit dem
Bezugszeichen 8 stilisiert.
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Für die Handhabung
ergeben sich Vorteile, wenn der in der Koppelstange 11 eingebrachten
Kulisse 7 Rastpunkte zugeordnet werden, die in der Zeichnung
nicht näher
dargestellt sind. Den Rastpunkten sollte ein federbelasteter mechanischer
Widerstand zugeordnet werden. Diese Rastpunkte sind an den Punkten
vorgesehen, an denen ein Übergang von
einer Art der Ableitung des Luftstroms in eine andere Art der Ableitung
des Luftstroms bewirkt wird. So mit spürt der Nutzer diesen Übergang
während
der Bedienung.
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In
der Koppelstange 11 kann eine separate Kulisse 7 für jede Lamelle 4 ausgestaltet
sein. Alternativ hierzu können
jeweils mehrere Lamellen 4 miteinander verbunden werden.
Dann ist an lediglich einer dieser Lamellen 4 ein Zapfen 6 ausgestaltet,
der in der Kulisse 7 in der Koppelstange 11 geführt wird. Die
Koppelstange 11 kann mit einem Bedienknopf 12 betätigt werden.
Alternativ ist es z. B. auch möglich, die
Koppelstange 11 mittels einer mittig auf der Horizontallamelle
verdrehbar angeordneten Bedienwalze zu betätigen, welche eine spindelartige
Steigung aufweist, die z. B. über
ein verschwenkliches Zwischenstück
die Koppelstange 11 vor- bzw. zurückschiebt.
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Gemäß 7 bis 14 sind
der vom Bedienknopf 12 betätigbaren Koppelstange 11 Horizontallamellen 41 zugeordnet.
Gleichzeitig steht der Bedienknopf 12 zusätzlich mit
Vertikallamellen 42 in Wirkverbindung. Dabei ist vorgesehen,
dass in der Mittelstellung der Horizontallamellen 41 durch
Ziehen des Bedienknopfes 12 deren Lage zueinander derart veränderbar
ist, dass die oberen Horizontallamellen 41 gegenüber den
unteren voneinander abgewandt sind. Diese Position mit einem geweiteten
Luftstrahl ist in 8 dargestellt.
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Hingegen
ist in allen Stellungen der Horizontallamellen 41 außerhalb
von deren Mittelstellung ein Ziehen des Bedienknopfes 12 durch
ein Gesperre 13 blockiert. Folglich bleiben die Horizontallamellen 41 zueinander
parallel ausgerichtet und es tritt ein gleichmäßig gerichteter Luftstrahl
aus. Ein solcher Luftstrahl ist aus 7, 9 und 10 ersichtlich, wobei
sich diese drei Figuren lediglich in der Richtung des austretenden
Luftstrahls unterscheiden.
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Als
Gesperre 13 können
im Gehäuse 2 z.
B. zwei Rippen vorgesehen sein, mit denen der Bewegungsweg des Bedienknopfes 12 begrenzt
wird. Ebenso kann hierfür
am Bedienknopf 12 ein Zapfen 14 vorgesehen sein,
der in einer Kulisse 15 in der Wand des Gehäuses 2 geführt wird.
Eine derartige Ausgestaltung ist in 15 dargestellt.
Bei dieser Ausführung
ist es zweckmäßig, den
Bedienknopf vorzugsweise außermittig
anzuordnen, um die Länge des
Zapfens 14 möglichst
gering zu halten.
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16 bis 22 zeigen
eine Ausführung als
Kugeldüse.
Hierbei ist als Luftleitmittel ein Lamelleneinsatz 43 vorgesehen.
Dem Lamelleneinsatz 43 ist als Betätigungselement ebenfalls ein
Bedienknopf 12 zugeordnet. Der Bedienknopf 12 steht
hier jedoch mit einer Verschließkappe
in Wirkverbindung, die durch zwei separate und schwenkbare Segmente 16 und 17 gebildet
wird. Der Lamelleneinsatz 43 weist zumindest eine Kulisse 7 auf.
In dieser Kulisse 7 wird ein Zapfen 6 geführt, der
jeweils an den Segmenten 16 und 17 der Verschließkappe ausgebildet
ist.
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Auch
bei dieser Ausführung
wird in Abhängigkeit
der jeweiligen Relativposition zwischen Kulisse 7 und Zapfen 6 eine
unterschiedliche Lamellenausrichtung erreicht, so dass die Luft
in jeweils unterschiedlicher Richtung aus der Luftdüse 1 austritt. Diesbezügliche Varianten
sind in 16 bis 19 dargestellt.
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20 zeigt
mehrere Baugruppen nochmals als Einzelteil in perspektivischer Darstellung.
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In 21 und 22 ist
weiterhin eine diesbezügliche
Kugeldüse
mit jeweils unterschiedlich geöffneter
Verschließkappe
in perspektivischer Ansicht dargestellt.
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- 1
- Luftdüse
- 2
- Gehäuse
- 3
- Luftausströmöffnung
- 4
- Lamellen
- 41
- Horizontallamellen
- 42
- Vertikallamellen
- 43
- Lamelleneinsatz
- 5
- Bedienrad
- 6
- Zapfen
- 7
- Kulisse
- 8
- Luftaustrittsrichtung
- 9
- Koppelelement
- 10
- Ausnehmung
- 11
- Koppelstange
- 12
- Bedienknopf
- 13
- Gesperre
- 14
- Zapfen
für Gesperre
- 15
- Kulisse
für Gesperre
- 16
- Segment
der Verschließkappe
- 17
- Segment
der Verschließkappe