-
Die
Erfindung betrifft eine verschwenkbar gelagerte Lamelle oder Lamellen
in einer Lamellenanordnung in einem Gehäuse einer Luftdüse
mit einer vorderen Luftaustrittsöffnung und einem rückseitigen oder
seitlichen Anschluss an einen Luftzuführschacht, welche
Lamellen aus den schmalen kurzen Seitenflächen vorstehende,
jeweils eine Schwenkachse bildende Lagerzapfen und eine wesentlich größere
Längserstreckung als Quererstreckung aufweisen.
-
Aus
der
DE 20 2006
004 052 U1 ist eine Lamelle für eine horizontale
und/oder vertikale Lamellenanordnung in einem Gehäuse einer
Luftdüse mit einer vorderen Luftaustrittsöffnung
und einem Anschluss an einen Luftzuführschacht bekannt,
die zur Meidung des Durchbiegens in Längserstreckung ein steifes
metallisches Einlegeteil aufweist, das sich im Wesentlichen über
die gesamte Länge der Lamelle erstreckt. Das Einlegeteil
kann beispielsweise aus Metall bestehen und mit einem Längsstreifen
rückseitig aus dem Kunststoff, der es umgibt, vorstehen, so
dass dieser Teil als Stromschiene genutzt werden kann, um beispielsweise
eine Lichtquelle in einem auf die Lamelle aufgesetzten Schieber
mit Energie zu versorgen.
-
Aus
der
DE 20 2007
008 676 U1 ist eine gestreckte Flachbaugruppe für
Fahrzeuge aus Kunststoff mit An- und Ausformungen zum Verbinden
mit anderen Bauelementen oder zur Lagerung an oder zur Befestigung
von Bauelementen bekannt, die aus mit kurzen Fasern versetzten Polyarylamid gefertigt sind.
Als Fasern kommen Kohlenstofffasern, Metallfadenabschnitte oder
Fasern aus Kunststoff mit aufgerauter Oberfläche zum Einsatz.
Durch die Verstärkung mit solchen Materialien wird eine
Durchbiegung ebenfalls vermieden, wenn das Teil so ausgelegt ist, dass
es einer höheren Biegebelastung standhält. Solche
Flachbaugruppen sind beispielsweise vertikale oder horizontale Lamellen
in Luftdüsen, die bekanntlich relativ dünn ausgeführt
sind. Es ist ferner angegeben, dass zusätzlich in einem
solchen faserverstärkten Kunststoff auch ein metallisches
oder ein aus Kunststoff geformtes Formteil als Einlegeteil eingelegt
werden kann, um die Steifigkeit zu erhöhen.
-
An
der Ausströmerseite einer Düse, die z. B. in Wänden
eines Innenraumes eines Personenkraftwagens, eines Busses oder in
der Fährkabine eines LKWs, eines Traktors oder in anderen
Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen eingesetzt werden, angebrachten
Lamellen werden spezifische Anforderungen hinsichtlich der erlaubten
Durchbiegung bei Aufbringung einer definierten Kraft oder bei Aufbringung einer
Missbrauchskraft gestellt, nach deren Aufbringung keine Fehlfunktion
der Düse auftreten darf. Insbesondere bei sehr langen Lamellen,
z. B. > 100 mm, sind
diese Anforderungen bei Verwendung von Kunststoff für deren
Herstellung selbst mit hohem Glasfaseranteil nicht immer erreichbar.
Alternativ zur Anwendung kommende zinkdruckguss- oder bruchfeste
polyarylamidglasfaserverstärkte Lamellen sind in ihrer
Herstellung aufwendiger und teurer. Druckgusslamellen müssen
beispielsweise nach der Fertigung lackiert werden. Bruchfeste polyarylamidglasfaserverstärkte
Lamellen sind im Verhältnis zu Standardausführungen
aus Kunststoff im Materialpreis um das fünf- bis zehnfache
teurer.
-
Anstelle
von bruchfestem polyarylamidglasfaserverstärktem Kunststoff
können auch standard-polyarylamidglasfaser verstärkte
Kunststoffe zur Anwendung kommen, aber auch diese sind immer noch
teurer als Lamellen mit handelsüblichem Kunststoff.
-
Ausgehend
vom dargestellten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Lamelle oder Lamellen in einer Lamellenanordnung
so zu lagern, dass auch bei Verwendung von Standard-Kunststoffen
eine Durchbiegung vermieden bzw. zulässige Grenzwerte nicht überschritten werden.
-
Die
Aufgabe löst die Erfindung durch Ausgestaltung der verschwenkbar
gelagerten Lamelle und deren Lagerung gemäß der
im Anspruch 1 angegebenen Lehre, wonach die Lamelle oder die Lamellen der
Lamellenanordnung durch mindestens eine hintergreifende Lagerleiste
abgestützt ist bzw. sind.
-
Ist
beispielsweise eine Lamelle einer Düse 150 mm lang, was
beispielsweise bei Seitenbelüftungen KFZ üblich
ist, so kann außermittig eine Lagerleiste quer verlaufend
vorgesehen sein, an der die Lamellen sich abstützen können.
Es ist aber auch möglich, beispielsweise zwei Lagerleisten
verteilt über die Länge anzuordnen. Die Lagerleisten
können verschieden ausgebildet sein. Da die Lamellen in
der Regel in Lageranordnungen verschwenklich gelagert sind und somit
um einen Radius verschwenkbar sind, können die Lagerleisten
beispielsweise abgerundete Aufnahmen aufweisen, an denen die Rückseite
der Lamelle sich abstützend entlanggleiten kann. Dadurch
wird insbesondere bei relativ schmalen Lamellen eine Unterstützung
gewährleistet. Soll darüber hinaus die Lamelle
in allen Richtungen gegen Durchbiegung gesichert werden, so ist
in weiterer Ausgestaltung vorgesehen, dass in die Lamellen im Abstützbereich
trichterförmige Ausschnitte zur Bildung von Freiräumen
zur Aufnahme der Lagerleiste eingebracht werden und dass die Bodenausbildung
des Ausschnittes oder ein darin oder daneben vorstehender Stützzapfen
durch die Lagerleiste abgestützt wird.
-
Diese
trichterförmigen Ausschnitte sind von der Rückseite
her in die Lamellen eingebracht, damit die Vorderseite ein geschlossenes
Erscheinungsbild bildet. Die Lagerleiste kann zum leichten Aufsetzen auf
an den Lamellen vorhandene Stützzapfen Ω-förmige Öffnungen
aufweisen. Die Abstützung erfolgt innerhalb der Ω-förmigen Öffnung.
Die Lagerleiste selbst ist in oder an den Seitenwänden
des Gehäuses befestigt, beispielsweise mittels Rippen,
die in angeformte Aufnahmen steckbar sind. Zusätzlich kann
eine Rückzugssicherung in Form einer zungenförmigen
Raste oder eines federnden Ansatzes vorgesehen sein. Die Rückzugssicherung
stützt sich an einer Stützwand nahe der Seitenwand
ab. Bei direkter Abstützung des Bodens des Ausschnittes
oder der Rückseite der Lamelle in einer bogenförmigen Ausnehmung
in einer Lagerleiste kann ferner vorgesehen sein, dass die Lagerleiste
dreieckförmige Rastansätze aufweist und das Stützlager
damit kämmende Verzahnungen, so dass eine schrittweise
Verstellung der Lamelle beim Schwenken gegeben ist. Gleichzeitig
bewirken die ineinandergreifenden dreieckförmigen Verzahnungen,
dass eine Durchbiegung auch quer zur Längsrichtung ebenfalls
vermieden bzw. eingeschränkt wird.
-
Die
wirtschaftlichen Vorteile der Lagerung nach der Erfindung sind offensichtlich.
Auch können längliche Lamellen aus relativ preiswertem
Kunststoff, wie PE oder ABS, gefertigt werden, ohne dass die Gefahr
des Durchbiegens besteht. Die erfindungsgemäße
Lagerung vermeidet dies. Die Lamellen halten bei dieser konstruktiven
Ausgestaltung der Lagerung den Druckkräften stand, wobei
die Mehrkosten für die Lagerleiste und deren Montage weit niedriger
sind als die Mehrkosten bei aufwendigen Lamellen, wie sie zuvor
beschrieben worden sind.
-
Die
Erfindung ist aber auch dann vorteilhafterweise einsetzbar, wenn
die Lamelle eine längsgeteilte Lamelle ist, wobei an einem
Teil ein Lagerzapfen und an dem anderen Teil eine Lagerbuchse angeformt
ist, so dass der eine Teil mit dem anderen Teil verbindbar ist und
leichte Teile relativ zueinander verschwenkbar sind. Die Abstützung
erfolgt dann im Bereich der Lagerbuchsen durch die Lagerleiste,
wobei entweder wiederum eine direkte rückseitige Abstützung
oder eine Abstützung über Einschnitte erfolgen kann,
wobei der Stützzapfen durch die Verbindungsbuchsen realisiert
sind. Eine solche Anordnung hat den Vorteil, dass beispielsweise
bei Seitenbelüftungsdüsen in einem Kraftfahrzeug
aus derselben Düse ein Teil des Luftstromes auf die Seitenfenster gelenkt
werden kann, während ein anderer Teil auf den Fahrer oder
den Beifahrer gelenkt werden kann. Zu diesem Zweck sind die beiden
Lamellenanordnungen unabhängig voneinander im Neigungswinkel gegeneinander
verstellbar. Die zusätzliche Abstützung gewährleistet,
dass die Lamellenanordnungen stets ausgerichtet bleiben und nicht
durchbiegen können. Diese bauliche Anordnung kann auch
bei horizontalen Lamellen in einer Düse eingesetzt werden,
wodurch unterschiedliche Einstellungen der Abschnitte, die gegeneinander
relativ verschwenkbar angeordnet sind, möglich sind. Zugleich
gewährleistet die Verwendung der Stützleiste mit
den Ω-förmigen Lagerstellen, dass auch eine Durchbiegung
beispielsweise bei 20 cm langen Lamellen vermieden wird. In diesem
Fall könnten beispielsweise drei Abschnitte an den Lamellen
vorgesehen sein, die gegeneinander verstellbar sind.
-
Die
Erfindung ist grundsätzlich auf jede Art von Lamellen anzuwenden,
gleich ob diese horizontal oder vertikal in der Düse angebracht
sind oder in einer Schrägstellung verlaufen. Mit Hilfe
der zusätzlich abstützenden Lagerung der Lamellen,
die die Spannweite zwischen den Lagerstellen im Gehäuse auf
ein Maß reduziert, welches unkri tisch ist in Bezug auf
die Durchbiegung, ist es möglich, die Lamellen aus preiswertem
Kunststoff herzustellen. Die Wirksamkeit hinsichtlich der Durchbiegung
und des Missbrauchs konnte bei den Lamellen bei Verwendung der Abstützung
eingehalten werden.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand des in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiels ergänzend erläutert.
-
In
den Zeichnungen zeigen:
-
1 eine
perspektivische Darstellung einer Düse mit drei Lamellen
in achsparalleler Darstellung,
-
2 die
Düse nach Anspruch 1 mit zur Seite geklappten Lamellen,
-
3 eine
Rückansicht auf einem Lamellenabschnitt mit Lagerausschnitten
für eine Stützleiste und
-
4 eine
Schnittzeichnung durch eine Anordnung mit Stückleiste.
-
In
den 1 und 2 ist eine Luftdüse
mit Lamellen nach der Erfindung dargestellt. Die Düse weist
ein Gehäuse 4 auf, das in der dargestellten Position
von hinten in einen Durchbruch, z. B. in einem Armaturenbrett eines
Personenkraftfahrzeuges, einsetzbar ist. Der Aufsatzrahmen ist nicht
dargestellt. Rückseitig ist eine Ausbildung am Gehäuse 4 vorgesehen,
um daran einen Luftzuführschacht anbinden zu können.
Das Gehäuse 4 wird am Armaturenbrett z. B. über
nicht dargestellte Metallclipse, die an das Gehäuse 4 anmontiert
werden, sowie über die nicht dargestellte Blende, die mit
dem Gehäuse 4 verrastet wird, befestigt. In dem
Gehäuse 4, das im Wesentlichen rechteckförmig
und langgestreckt ausgebildet ist, sind drei La mellen 1, 2, 3 eingezeichnet,
die mittels Lagerzapfen 5, wie aus 3 ersichtlich,
in Lagerstellen des Gehäuses 4 in den oberen und
unteren Querwänden verschwenkbar gelagert sind, so dass
sie aus der in 1 dargestellten achsparallelen
Stellung in die in 2 dargestellte Schrägstellung
verbracht werden können, damit der Luftstrom durch die
Austrittsöffnung der Düse in gewünschter Weise
nach rechts abgeleitet werden kann. Ein Umschwenken in die andere
Richtung ist ebenfalls möglich, sowie die Einnahme jeder
Zwischenstellung, was hinlänglich bekannt ist. Zu diesem
Zweck sind die Lamellen 1, 2, 3 miteinander über
Kopplungsstangen verbunden, die auf Lagerzapfen, die stirnseitig oder
rückseitig angebracht sind, aufgesteckt, so dass eine synchrone
Bewegung erfolgt. Der eingezeichnete Halter 9 nimmt ein
nicht dargestelltes Stellrad zur Bedienung der Lamellen 1, 2, 3 auf.
-
Aus 1 ist
auch ersichtlich, dass querverlaufend in die Lamellen 1, 2, 3 trichterförmige
Ausschnitte 7 eingebracht sind. In diese ist die Lagerleiste 6 eingesetzt.
-
Die
Anordnung der Ausschnitte 7 ist aus 3 besser
ersichtlich. 3 zeigt ferner, dass in den
Lamellen 1, 2, 3 nicht nur die trichterförmigen Ausschnitte 7 eingebracht
sind, sondern dass in diese auch Stützzapfen 8 hineinragen,
auf die, wie aus 4, einer Teilschnittzeichnung,
ersichtlich ist, eine Lagerleiste 6 mit ihren Ω-förmigen Öffnungen 12 aufsetzbar
ist. Die Lagerleiste 6 selbst ist an den Seitenwänden
des Gehäuses 4 fixiert, zu welchem Zweck Rippen 10 angeformt
sind, sowie eine Hinterraste 11, damit nach dem Einschieben
der Rippen 10 in Aufnahmen die Rasten 12 eine
Stützwand hintergreifen können, um eine Abzugssicherung
zu bilden. Je nach Ausführung können aber auch
die Rippen 10 als Hinterraste 11 dienen und die
Ansätze als Rippen ausgebildet sein. Da die Zapfen 5 mit
den Stützzapfen 8 fluchten, können die
Lamellen 1, 2, 3 in unterschiedliche
Schrägpositionen oder in gerade Stellungen verbracht werden,
ohne dass die Bewegung behindert wird. In dem Ausführungsbeispiel
ist nur eine einzige Lagerleiste 6 zur Unterstützung
vorgesehen. Es können aber auch mehrere verteilt über
die Länge eingebracht sein, wie vorher schon beschrieben.
Es können aber auch die Lamellen in Abschnitte unterteilt
sein, die relativ gegeneinander verstellbar sind, ohne dass es einer
räumlichen Trennung der Abschnitte bedarf, um die Lagerung
sicherzustellen.
-
- 1
- Lamelle
- 2
- Lamelle
- 3
- Lamelle
- 4
- Gehäuse
- 5
- Lagerzapfen
- 6
- Lagerleiste
- 7
- Ausschnitt
- 8
- Stützzapfen
- 9
- Halter
- 10
- Rippe
- 11
- Hinterraste
- 12
- Öffnung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 202006004052
U1 [0002]
- - DE 202007008676 U1 [0003]