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DE202008013781U1 - Verschwenkbar gelagerte Lamelle in Luftdüsen - Google Patents

Verschwenkbar gelagerte Lamelle in Luftdüsen Download PDF

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DE202008013781U1 DE200820013781 DE202008013781U DE202008013781U1 DE 202008013781 U1 DE202008013781 U1 DE 202008013781U1 DE 200820013781 DE200820013781 DE 200820013781 DE 202008013781 U DE202008013781 U DE 202008013781U DE 202008013781 U1 DE202008013781 U1 DE 202008013781U1
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Abstract

Verschwenkbar gelagerte Lamelle (1) oder Lamellen (1, 2, 3) in einer Lamellenanordnung in einem Gehäuse (4) einer Luftdüse mit einer vorderen Luftaustrittsöffnung und einem rückseitigen oder seitlichen Anschluss an einen Luftzuführschacht, welche Lamellen (1, 2, 3) aus den schmalen kurzen Seitenflächen vorstehende, jeweils eine Schwenkachse bildende Lagerzapfen (5) und eine wesentlich größere Längserstreckung als Quererstreckung aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamelle (1) oder die Lamellen (1, 2, 3) der Lamellenanordnung durch mindestens eine hintergreifende Lagerleiste (6) abgestützt ist bzw. sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine verschwenkbar gelagerte Lamelle oder Lamellen in einer Lamellenanordnung in einem Gehäuse einer Luftdüse mit einer vorderen Luftaustrittsöffnung und einem rückseitigen oder seitlichen Anschluss an einen Luftzuführschacht, welche Lamellen aus den schmalen kurzen Seitenflächen vorstehende, jeweils eine Schwenkachse bildende Lagerzapfen und eine wesentlich größere Längserstreckung als Quererstreckung aufweisen.
  • Aus der DE 20 2006 004 052 U1 ist eine Lamelle für eine horizontale und/oder vertikale Lamellenanordnung in einem Gehäuse einer Luftdüse mit einer vorderen Luftaustrittsöffnung und einem Anschluss an einen Luftzuführschacht bekannt, die zur Meidung des Durchbiegens in Längserstreckung ein steifes metallisches Einlegeteil aufweist, das sich im Wesentlichen über die gesamte Länge der Lamelle erstreckt. Das Einlegeteil kann beispielsweise aus Metall bestehen und mit einem Längsstreifen rückseitig aus dem Kunststoff, der es umgibt, vorstehen, so dass dieser Teil als Stromschiene genutzt werden kann, um beispielsweise eine Lichtquelle in einem auf die Lamelle aufgesetzten Schieber mit Energie zu versorgen.
  • Aus der DE 20 2007 008 676 U1 ist eine gestreckte Flachbaugruppe für Fahrzeuge aus Kunststoff mit An- und Ausformungen zum Verbinden mit anderen Bauelementen oder zur Lagerung an oder zur Befestigung von Bauelementen bekannt, die aus mit kurzen Fasern versetzten Polyarylamid gefertigt sind. Als Fasern kommen Kohlenstofffasern, Metallfadenabschnitte oder Fasern aus Kunststoff mit aufgerauter Oberfläche zum Einsatz. Durch die Verstärkung mit solchen Materialien wird eine Durchbiegung ebenfalls vermieden, wenn das Teil so ausgelegt ist, dass es einer höheren Biegebelastung standhält. Solche Flachbaugruppen sind beispielsweise vertikale oder horizontale Lamellen in Luftdüsen, die bekanntlich relativ dünn ausgeführt sind. Es ist ferner angegeben, dass zusätzlich in einem solchen faserverstärkten Kunststoff auch ein metallisches oder ein aus Kunststoff geformtes Formteil als Einlegeteil eingelegt werden kann, um die Steifigkeit zu erhöhen.
  • An der Ausströmerseite einer Düse, die z. B. in Wänden eines Innenraumes eines Personenkraftwagens, eines Busses oder in der Fährkabine eines LKWs, eines Traktors oder in anderen Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen eingesetzt werden, angebrachten Lamellen werden spezifische Anforderungen hinsichtlich der erlaubten Durchbiegung bei Aufbringung einer definierten Kraft oder bei Aufbringung einer Missbrauchskraft gestellt, nach deren Aufbringung keine Fehlfunktion der Düse auftreten darf. Insbesondere bei sehr langen Lamellen, z. B. > 100 mm, sind diese Anforderungen bei Verwendung von Kunststoff für deren Herstellung selbst mit hohem Glasfaseranteil nicht immer erreichbar. Alternativ zur Anwendung kommende zinkdruckguss- oder bruchfeste polyarylamidglasfaserverstärkte Lamellen sind in ihrer Herstellung aufwendiger und teurer. Druckgusslamellen müssen beispielsweise nach der Fertigung lackiert werden. Bruchfeste polyarylamidglasfaserverstärkte Lamellen sind im Verhältnis zu Standardausführungen aus Kunststoff im Materialpreis um das fünf- bis zehnfache teurer.
  • Anstelle von bruchfestem polyarylamidglasfaserverstärktem Kunststoff können auch standard-polyarylamidglasfaser verstärkte Kunststoffe zur Anwendung kommen, aber auch diese sind immer noch teurer als Lamellen mit handelsüblichem Kunststoff.
  • Ausgehend vom dargestellten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Lamelle oder Lamellen in einer Lamellenanordnung so zu lagern, dass auch bei Verwendung von Standard-Kunststoffen eine Durchbiegung vermieden bzw. zulässige Grenzwerte nicht überschritten werden.
  • Die Aufgabe löst die Erfindung durch Ausgestaltung der verschwenkbar gelagerten Lamelle und deren Lagerung gemäß der im Anspruch 1 angegebenen Lehre, wonach die Lamelle oder die Lamellen der Lamellenanordnung durch mindestens eine hintergreifende Lagerleiste abgestützt ist bzw. sind.
  • Ist beispielsweise eine Lamelle einer Düse 150 mm lang, was beispielsweise bei Seitenbelüftungen KFZ üblich ist, so kann außermittig eine Lagerleiste quer verlaufend vorgesehen sein, an der die Lamellen sich abstützen können. Es ist aber auch möglich, beispielsweise zwei Lagerleisten verteilt über die Länge anzuordnen. Die Lagerleisten können verschieden ausgebildet sein. Da die Lamellen in der Regel in Lageranordnungen verschwenklich gelagert sind und somit um einen Radius verschwenkbar sind, können die Lagerleisten beispielsweise abgerundete Aufnahmen aufweisen, an denen die Rückseite der Lamelle sich abstützend entlanggleiten kann. Dadurch wird insbesondere bei relativ schmalen Lamellen eine Unterstützung gewährleistet. Soll darüber hinaus die Lamelle in allen Richtungen gegen Durchbiegung gesichert werden, so ist in weiterer Ausgestaltung vorgesehen, dass in die Lamellen im Abstützbereich trichterförmige Ausschnitte zur Bildung von Freiräumen zur Aufnahme der Lagerleiste eingebracht werden und dass die Bodenausbildung des Ausschnittes oder ein darin oder daneben vorstehender Stützzapfen durch die Lagerleiste abgestützt wird.
  • Diese trichterförmigen Ausschnitte sind von der Rückseite her in die Lamellen eingebracht, damit die Vorderseite ein geschlossenes Erscheinungsbild bildet. Die Lagerleiste kann zum leichten Aufsetzen auf an den Lamellen vorhandene Stützzapfen Ω-förmige Öffnungen aufweisen. Die Abstützung erfolgt innerhalb der Ω-förmigen Öffnung. Die Lagerleiste selbst ist in oder an den Seitenwänden des Gehäuses befestigt, beispielsweise mittels Rippen, die in angeformte Aufnahmen steckbar sind. Zusätzlich kann eine Rückzugssicherung in Form einer zungenförmigen Raste oder eines federnden Ansatzes vorgesehen sein. Die Rückzugssicherung stützt sich an einer Stützwand nahe der Seitenwand ab. Bei direkter Abstützung des Bodens des Ausschnittes oder der Rückseite der Lamelle in einer bogenförmigen Ausnehmung in einer Lagerleiste kann ferner vorgesehen sein, dass die Lagerleiste dreieckförmige Rastansätze aufweist und das Stützlager damit kämmende Verzahnungen, so dass eine schrittweise Verstellung der Lamelle beim Schwenken gegeben ist. Gleichzeitig bewirken die ineinandergreifenden dreieckförmigen Verzahnungen, dass eine Durchbiegung auch quer zur Längsrichtung ebenfalls vermieden bzw. eingeschränkt wird.
  • Die wirtschaftlichen Vorteile der Lagerung nach der Erfindung sind offensichtlich. Auch können längliche Lamellen aus relativ preiswertem Kunststoff, wie PE oder ABS, gefertigt werden, ohne dass die Gefahr des Durchbiegens besteht. Die erfindungsgemäße Lagerung vermeidet dies. Die Lamellen halten bei dieser konstruktiven Ausgestaltung der Lagerung den Druckkräften stand, wobei die Mehrkosten für die Lagerleiste und deren Montage weit niedriger sind als die Mehrkosten bei aufwendigen Lamellen, wie sie zuvor beschrieben worden sind.
  • Die Erfindung ist aber auch dann vorteilhafterweise einsetzbar, wenn die Lamelle eine längsgeteilte Lamelle ist, wobei an einem Teil ein Lagerzapfen und an dem anderen Teil eine Lagerbuchse angeformt ist, so dass der eine Teil mit dem anderen Teil verbindbar ist und leichte Teile relativ zueinander verschwenkbar sind. Die Abstützung erfolgt dann im Bereich der Lagerbuchsen durch die Lagerleiste, wobei entweder wiederum eine direkte rückseitige Abstützung oder eine Abstützung über Einschnitte erfolgen kann, wobei der Stützzapfen durch die Verbindungsbuchsen realisiert sind. Eine solche Anordnung hat den Vorteil, dass beispielsweise bei Seitenbelüftungsdüsen in einem Kraftfahrzeug aus derselben Düse ein Teil des Luftstromes auf die Seitenfenster gelenkt werden kann, während ein anderer Teil auf den Fahrer oder den Beifahrer gelenkt werden kann. Zu diesem Zweck sind die beiden Lamellenanordnungen unabhängig voneinander im Neigungswinkel gegeneinander verstellbar. Die zusätzliche Abstützung gewährleistet, dass die Lamellenanordnungen stets ausgerichtet bleiben und nicht durchbiegen können. Diese bauliche Anordnung kann auch bei horizontalen Lamellen in einer Düse eingesetzt werden, wodurch unterschiedliche Einstellungen der Abschnitte, die gegeneinander relativ verschwenkbar angeordnet sind, möglich sind. Zugleich gewährleistet die Verwendung der Stützleiste mit den Ω-förmigen Lagerstellen, dass auch eine Durchbiegung beispielsweise bei 20 cm langen Lamellen vermieden wird. In diesem Fall könnten beispielsweise drei Abschnitte an den Lamellen vorgesehen sein, die gegeneinander verstellbar sind.
  • Die Erfindung ist grundsätzlich auf jede Art von Lamellen anzuwenden, gleich ob diese horizontal oder vertikal in der Düse angebracht sind oder in einer Schrägstellung verlaufen. Mit Hilfe der zusätzlich abstützenden Lagerung der Lamellen, die die Spannweite zwischen den Lagerstellen im Gehäuse auf ein Maß reduziert, welches unkri tisch ist in Bezug auf die Durchbiegung, ist es möglich, die Lamellen aus preiswertem Kunststoff herzustellen. Die Wirksamkeit hinsichtlich der Durchbiegung und des Missbrauchs konnte bei den Lamellen bei Verwendung der Abstützung eingehalten werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels ergänzend erläutert.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer Düse mit drei Lamellen in achsparalleler Darstellung,
  • 2 die Düse nach Anspruch 1 mit zur Seite geklappten Lamellen,
  • 3 eine Rückansicht auf einem Lamellenabschnitt mit Lagerausschnitten für eine Stützleiste und
  • 4 eine Schnittzeichnung durch eine Anordnung mit Stückleiste.
  • In den 1 und 2 ist eine Luftdüse mit Lamellen nach der Erfindung dargestellt. Die Düse weist ein Gehäuse 4 auf, das in der dargestellten Position von hinten in einen Durchbruch, z. B. in einem Armaturenbrett eines Personenkraftfahrzeuges, einsetzbar ist. Der Aufsatzrahmen ist nicht dargestellt. Rückseitig ist eine Ausbildung am Gehäuse 4 vorgesehen, um daran einen Luftzuführschacht anbinden zu können. Das Gehäuse 4 wird am Armaturenbrett z. B. über nicht dargestellte Metallclipse, die an das Gehäuse 4 anmontiert werden, sowie über die nicht dargestellte Blende, die mit dem Gehäuse 4 verrastet wird, befestigt. In dem Gehäuse 4, das im Wesentlichen rechteckförmig und langgestreckt ausgebildet ist, sind drei La mellen 1, 2, 3 eingezeichnet, die mittels Lagerzapfen 5, wie aus 3 ersichtlich, in Lagerstellen des Gehäuses 4 in den oberen und unteren Querwänden verschwenkbar gelagert sind, so dass sie aus der in 1 dargestellten achsparallelen Stellung in die in 2 dargestellte Schrägstellung verbracht werden können, damit der Luftstrom durch die Austrittsöffnung der Düse in gewünschter Weise nach rechts abgeleitet werden kann. Ein Umschwenken in die andere Richtung ist ebenfalls möglich, sowie die Einnahme jeder Zwischenstellung, was hinlänglich bekannt ist. Zu diesem Zweck sind die Lamellen 1, 2, 3 miteinander über Kopplungsstangen verbunden, die auf Lagerzapfen, die stirnseitig oder rückseitig angebracht sind, aufgesteckt, so dass eine synchrone Bewegung erfolgt. Der eingezeichnete Halter 9 nimmt ein nicht dargestelltes Stellrad zur Bedienung der Lamellen 1, 2, 3 auf.
  • Aus 1 ist auch ersichtlich, dass querverlaufend in die Lamellen 1, 2, 3 trichterförmige Ausschnitte 7 eingebracht sind. In diese ist die Lagerleiste 6 eingesetzt.
  • Die Anordnung der Ausschnitte 7 ist aus 3 besser ersichtlich. 3 zeigt ferner, dass in den Lamellen 1, 2, 3 nicht nur die trichterförmigen Ausschnitte 7 eingebracht sind, sondern dass in diese auch Stützzapfen 8 hineinragen, auf die, wie aus 4, einer Teilschnittzeichnung, ersichtlich ist, eine Lagerleiste 6 mit ihren Ω-förmigen Öffnungen 12 aufsetzbar ist. Die Lagerleiste 6 selbst ist an den Seitenwänden des Gehäuses 4 fixiert, zu welchem Zweck Rippen 10 angeformt sind, sowie eine Hinterraste 11, damit nach dem Einschieben der Rippen 10 in Aufnahmen die Rasten 12 eine Stützwand hintergreifen können, um eine Abzugssicherung zu bilden. Je nach Ausführung können aber auch die Rippen 10 als Hinterraste 11 dienen und die Ansätze als Rippen ausgebildet sein. Da die Zapfen 5 mit den Stützzapfen 8 fluchten, können die Lamellen 1, 2, 3 in unterschiedliche Schrägpositionen oder in gerade Stellungen verbracht werden, ohne dass die Bewegung behindert wird. In dem Ausführungsbeispiel ist nur eine einzige Lagerleiste 6 zur Unterstützung vorgesehen. Es können aber auch mehrere verteilt über die Länge eingebracht sein, wie vorher schon beschrieben. Es können aber auch die Lamellen in Abschnitte unterteilt sein, die relativ gegeneinander verstellbar sind, ohne dass es einer räumlichen Trennung der Abschnitte bedarf, um die Lagerung sicherzustellen.
  • 1
    Lamelle
    2
    Lamelle
    3
    Lamelle
    4
    Gehäuse
    5
    Lagerzapfen
    6
    Lagerleiste
    7
    Ausschnitt
    8
    Stützzapfen
    9
    Halter
    10
    Rippe
    11
    Hinterraste
    12
    Öffnung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202006004052 U1 [0002]
    • - DE 202007008676 U1 [0003]

Claims (8)

  1. Verschwenkbar gelagerte Lamelle (1) oder Lamellen (1, 2, 3) in einer Lamellenanordnung in einem Gehäuse (4) einer Luftdüse mit einer vorderen Luftaustrittsöffnung und einem rückseitigen oder seitlichen Anschluss an einen Luftzuführschacht, welche Lamellen (1, 2, 3) aus den schmalen kurzen Seitenflächen vorstehende, jeweils eine Schwenkachse bildende Lagerzapfen (5) und eine wesentlich größere Längserstreckung als Quererstreckung aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamelle (1) oder die Lamellen (1, 2, 3) der Lamellenanordnung durch mindestens eine hintergreifende Lagerleiste (6) abgestützt ist bzw. sind.
  2. Lamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamelle (1, 2, 3) einen trichterförmigen Ausschnitt (7) zur Bildung eines Freiraumes zur Aufnahme der Lagerleiste (6) aufweist und dass die Bodenausbildung des Ausschnitts (7) oder ein darin oder daneben vorstehender Stützzapfen (8) durch die Lagerleiste (6) abgestützt ist.
  3. Lamelle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerleiste (6) Ω-förmige Öffnungen (12) zur Aufnahme von an den Lamellen angebrachten Lagerzapfen (5) aufweist, die in den Q-förmigen Öffnungen (12) abgestützt sind.
  4. Lamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerleiste seitliche Rippen (10) und Hinterrasten (11) für die Fixierung an einer Seitenwand des Gehäuses (4) eine Düse aufweist.
  5. Lamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamelle aus Kunststoff besteht.
  6. Lamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamelle eine längsgeteilte Lamelle (1, 2, 3) ist, wobei an einem Teil ein Lagerzapfen und an dem anderen Teil eine Lagerbuchse angeformt sind, so dass der eine Teil mit dem anderen verbindbar und gegenüber dem anderen Teil relativ verschwenkbar ist und dass die Abstützung der Lamelle im Bereich der Lagerbuchse durch die Lagerleiste (6) erfolgt.
  7. Lamelle nach Anspruch 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamellen oder die Lamellenteile der geteilten Lamellen einer Lamellenanordnung über einen stirnseitigen oder rückseitigen Kopplungsmechanismus parallel verschwenkbar sind und eine der Lamellen als Steuerlamelle ausgebildet ist, bei deren Verschwenken die übrigen Lamellen, die parallel angeordnet sind, mit verschwenken.
  8. Lamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerleiste (6) aus Kunststoff oder Metall besteht.
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