DE102004043573B3 - Lamelle für ein Sonnenschutzrollo - Google Patents
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Abstract
Eine Rollladenlamelle besteht aus einem Profil, das durch einen Rollvorgang aus einem flachen Blechstreifen umgeformt ist. Zu der Rollladenlamelle gehören einstückig ein Rollladenkörper mit einem an der Unterseite enthaltenen Schlitz und eine an der Oberkante vorgesehene Hakenleiste. Der Schlitzanteil an der Gesamtfläche der Rollladenlamelle ist ca. 20%.
Description
- Zum Beispiel aus der
EP 10 43 473 A1 ist eine Rollladenlamelle bekannt, die mit weiteren Rollladenlamellen zu einem Rollladenpanzer zusammengefügt werden kann. Die Rollladenlamelle besteht aus einem eigentlichen Lamellenkörper, der im Querschnitt gesehen, eine viereckige Gestalt aufweist, wobei die langen Kanten des Profils, die den Flachseiten der Lamelle entsprechen, bogenförmig gekrümmt sind. Die untere Schmalseite des Grundkörpers enthält eine in Längsrichtung durchgehende hinterschnittene Nut, während an der Oberseite des Lamellenkörpers eine Hakenleiste vorgesehen ist. Die Hakenleiste ist so gestaltet, dass sie in die hinterschnittene Nut der darüber befindlichen Lamelle eingehängt werden kann. Zwei benachbarte Lamellen sind auf diese Weise scharnierartig miteinander verbunden. - Die Hakenleiste setzt sich aus einer in Längsrichtung der Lamelle durchlaufenden Leiste und einer an der Oberkante der Leiste angeformte, nach unten offenen Rinne zusammen.
- Nicht aus dieser Druckschrift sondern allgemein aus der Praxis ist es bekannt, in der Leiste Schlitze vorzusehen.
- Wenn der aus solchen Lamellen aufgebaute Rollladenpanzer auf einer Unterlage aufsteht, verschwindet die Leiste zur Gänze in der Nut der darüber befindlichen Lamelle, so dass die Schlitze in der Nut der anderen Lamelle verschwinden. Wenn der Rollladenpanzer hingegen frei hängt, sind die Schlitze frei.
- Wegen der Proportionen der bekannten Rollladenlamellen ist ein aus solchen Lamellen aufgebauter Rollladenpanzer verhältnismäßig sehr lichtdicht und praktisch blickdicht. Die Schlitze in den Leisten der Lamellen sind in ihrem Flächenanteil vergleichsweise sehr klein, bezogen auf den übrigen Lamellenkörper der lichtundurchlässig ist.
- Ein heruntergelassener Rollladenpanzer wirkt deswegen auch wie eine optische Barriere, die praktisch vollständig den Blick durchs Fenster versperrt.
- Aus der
DE 200 09 630 U1 ist ein Rollladen bekannt, der auf Lamellen mit unterschiedlichem Querschnitt aufgebaut ist. In vertikaler Richtung gesehen hat jede zweite Lamelle dieselbe Gestalt wie sie zuvor beschrieben ist. Jede dazwischenliegende Lamelle besteht aus einem verhältnismäßig sehr kleinen Grundkörper mit einer sich daran anschließenden Hakenleiste, die nicht mit Schlitzen sondern mit einzelnen Löchern versehen ist. Auch ein solcher Rolladenpanzer wirkt als optische Sperre und kann nicht als Ersatz für eine Jalousie wirken. - Die
DE 29 32 010 C2 zeigt einen verhältnismäßig sehr lichtdurchlässigen Rollladenpanzer aus einzelnen Rollladenlamellen. Jede Lamelle besteht aus einem Grundkörper, der an der Unterseite symmetrisch zu dem Grundkörper eine Nut enthält. An der Oberseite des Lamellenkörpers ist ebenfalls symmetrisch zu dem Grundkörper eine Leiste ausgebildet. Die Leiste ist etwa genauso hoch wie der Lamellenkörper und enthält große rechteckige Fenster. - Die Fenster werden gleichzeitig zur Aufnahme von Verriegelungsplatten verwendet, die durch die Fenster hindurchgesteckt sind und sich an den Rändern der Nut des darüber befindlichen Rollladenstabs auflegen sollen. Zwei benachbarte Rollladenlamellen werden somit über zusätzliche Verriegelungsplatten entsprechend der Anzahl der Fenster miteinander verbunden. Die Herstellung ist aufwändig.
- Ausgehend hiervon, ist es Aufgabe der Erfindung, eine zu marktfähigen Preisen herstellbare Lamelle für blickdurchlässige Rollläden zu schaffen.
- Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird eine Lamelle geschaffen, die als Rollformteil hergestellt ist und die im Inneren keine weiteren Versteifungsmaßnahmen erfordert.
- Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung geht es darum eine Lamelle zu schaffen, die als Sonnenschutz verwendet werden kann, in dem Sinne, dass bei steilem Sonnenstand kein direkter Sonnenlichteintritt möglich ist, während an dererseits viel indirektes Licht durch die Lamelle hindurch gelangen kann.
- Diese Aufgabe gemäß dem ersten Aspekt wird erfindungsgemäß mit einer Rollladenlamelle mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
- Die neue Rollladenlamelle wird einstückig aus einem Blechstreifen durch einen Rollformvorgang hergestellt. Sie weist an der Oberseite oder oberen Kante eine Leiste auf, die, bezogen auf die normale Gebrauchsstellung, in einer nach unten offenen Rinne endet. Hierdurch ergibt sich, von der Seite gesehen, eine hakenähnliche Struktur um die Rollladenlamelle mit einer weiteren darüber befindlichen Rollladenlamelle zu verbinden. Die Rollladenlamelle weist ferner einen Rollladenkörper auf, an den die Leiste einstückig angeformt ist. An der Unterseite des Lamellenkörpers befindet sich ein Schlitz, der zur Aufnahme der darunter befindlichen Rollladenlamelle eingerichtet ist.
- Die Rollladenlamelle zeigt über die Länge gesehen einen konstanten Querschnitt.
- Da die neue Rollladenlamelle als Rollformteil hergestellt ist, kann hierzu jedes zum Rollformen geeignete Material, beispielsweise auch Edelstahl, verwendet werden. Ein Material, das sonst zu einer Rollladenlamelle nicht zu verarbeiten wäre.
- Da die Rollladenlamelle ein Rollformteil ist, kann sie im Bereich des Rollladenkörpers verhältnismäßig voluminös ausgeführt sein, womit der endgültige Rollladenpanzer eine große Dicke aufweist und damit sehr widerstandsfähig ist.
- Zufolge der Möglichkeit als Ausgangsmaterial Edelstahl zu verwenden, ist die neue Rollladenlamelle, wenn sie aus einem solchem Material besteht, extrem Witterungsbeständig und kann in Bereichen eingesetzt werden, wo Aluminium versagt. Bereiche, wo die neue Rollladenlamelle aus Edelstahl von Bedeutung ist, sind der Lebensmittelbereich oder die Anwendung in der Nähe von Seewasser, beispielsweise auch auf Schiffen oder Seewassercontainern.
- Aufgrund der Möglichkeit Edelstahl zu verwenden, weist die neue Rollladenlamelle eine große Widerstandszeit auf, d.h. es braucht sehr lange um einen hieraus hergestellten Rollladenpanzer gewaltsam zu öffnen.
- Die neuartige Rollladenlamelle kann auch vorteilhaft aus beschichtetem Aluminium hergestellt werden.
- Besonders günstige Verhältnisse ergeben sich, wenn die neue Rollladenlamelle, bezogen auf den Querschnitt, an jeder Stelle zweilagig ist. Dadurch kann einerseits zum Rollformen dünnes Blech verwendet werden, das sich leicht formen lässt, während andererseits die fertige Rollladenlamelle eine hinreichende Wandstärke aufweist.
- Abgesehen davon, dass die Rollladenlamelle insgesamt 2-lagig ist, können auch die einzelnen Abschnitte, je nach Konstruktion, ein- oder zweilagig sein. Dies gilt insbesondere für die Leiste, den Bereich der Rinne, die Vorderseite, die Rückseite oder auch die Unterseite.
- Die Verriegelung der Rollladenlamellen aneinander wird besonders zuverlässig und die Beweglichkeit gefördert, wenn der Schlitz von zwei zueinander parallelen Rändern begrenzt ist, von denen in wenigstens einer in Richtung auf das Innere des Lamellenkörpers hochgebogen ist. Hierdurch entsteht eine definierte Einhängekante für die Rinne an der Einhängeleiste der darunter befindlichen Rollladenlamelle.
- Insbesondere ist es günstig, wenn in diesem Bereich die Rollladenlamelle doppellagig ist, weil dann ohne weiteres das Gewicht des gesamten Rollladenpanzers hier aufgenommen werden kann.
- Bei der neuartigen Rollladenlamelle können die einzelnen Blechschichten, mit Ausnahme des Wurzelbereiches der Leiste, unmittelbar dicht aufeinander liegen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Bereich der Vorderseite die Schichten voneinander zu beabstanden, um so eine weitgehend abgeschlossene Kammer zu schaffen, die gegebenenfalls mit Hartschaum gefüllt werden kann.
- Günstige selbstreinigende Eigenschaften werden erreicht, wenn die Lamelle an ihrer Vorderseite von einer von der Leiste ausgehenden, schräg nach unten gerichteten Fläche und einer sich daran anschließenden vertikalen Fläche begrenzt ist. Die Schrägfläche vermeidet Bereiche, an denen sich bevorzugt Schmutz ansammeln kann.
- Wenn es gewünscht ist, dass auch bei weitgehend geschlossenem Rollladenpanzer noch Licht und/oder Luft hindurchtreten kann, sind zweckmäßigerweise im Bereich der Leiste zwischen dem Rollladenkörper und der angeformten Rinne längliche Lichtschlitze enthalten. Die Höhe der Lichtschlitze ist auf die Höhe der Leiste derart abgestimmt, dass bei hängendem Rollladenpanzer die darüber befindliche Rollladenlamelle nicht in das Lichtraumprofil des Lichtschlitzes hineinragt.
- Die neue Rollladenlamelle weist eine Unterseite auf, die horizontal verläuft oder zweckmäßigerweise von der Vorderseite in Richtung auf den Schlitz schräg nach oben. Dadurch kann kein ablaufendes Wasser in den Bereich des Schlitzes kommen und von dort unter Umständen durch die Lichtschlitze eindringen.
- Die Aufgabe gemäß dem zweiten Aspekt wird du eine Rollladenlamelle mit den Merkmalen des Anspruchs 20 gelöst.
- Weil die erfindungsgemäße Lamelle an ihrer Oberkante eine Leiste aufweist, die bezogen auf den Lamellenkörper eine verhältnismäßig große Höhe aufweist, besteht die Möglichkeit darin sehr große Licht-/Luftschlitze unterzubringen. Der Lamellenkörper selbst bildet eine Art Sonnendach für den Lichtschlitz der darunter befindlichen Lamelle. Dadurch wirkt der Lamellenkörper der darüber befindlichen Lamelle innerhalb eines Verbundes von Lamellen wie eine Art kleines Sonnendach, das den darunter befindlichen Lichtschlitz gegen direkte Sonneneinstrahlung abschattet.
- Der gesamte Rollladenpanzer mit den neuartigen Lamellen teilt die Gesamtfensterfläche in mehrere übereinander befindliche lichtdurchlässige Streifen auf, die von dem Licht-/Luftschlitzen in der jeweiligen Lamelle gebildet sind. Infolge der Aufteilung auf Streifen sind nur verhältnismäßig kurz auskragende „Sonnendächer" erforderlich, um auch bei noch verhältnismäßig tief stehender Sonne die gewünschte Abschattungswirkung für die Licht-/Luftschlitze zu erreichen. Würden die gesamten lichtdurchlässigen Streifen lückenlos übereinander angeordnet sein, wäre ein ent sprechend stark vorkragendes Sonnenschutzdach erforderlich.
- Zufolge der oben erwähnten Aufteilung in voneinander beabstandete schmale Streifen reduziert sich die räumliche Tiefe des Sonnenschutzdachs und kann innerhalb einer Lamellendicke untergebracht werden.
- Ein aus diesen neuartigen Lamellen aufgebauter Panzer lässt sehr viel indirektes Licht durchtreten während nur das direkt einfallende Sonnenlicht abgeschattet wird.
- Bei einem mit einem derartigen Rollladenpanzer versehenen Fenster kann im Sommer der Rollladenpanzer vollständig abgelassen werden. Der Raum dahinter bleibt hell, die direkte Sonneneinstrahlung wird blockiert und damit auch die von der direkten Sonneneinstrahlung ausgehende unerwünschte Erwärmung im Raum.
- Die erfindungsgemäße Anordnung kann innerhalb des Raumes in verhältnismäßig schmalen Führungsschienen verlaufen. Bei einer praktischen Ausführungsform beträgt die Dicke des Lamellenkörpers, gesehen in Richtung senkrecht zur Fensterfläche, ca. 8 bis 15 mm, während die Höhe des Lamellenkörpers sich im Bereich zwischen ebenfalls 8 und 15 mm bewegt. Vorzugsweise um die 10 mm.
- Im Übrigen sind Weiterbildungen der Erfindung Gegenstand von Unteransprüchen.
- Aus der Figurenbeschreibung ergibt sich, dass an der Rollladenlamelle, so wie sie dargestellt ist, eine Reihe von Änderungen vorgenommen werden können, die sich aus den jeweiligen Anforderungen bei der Verwendung, oder beim Rollformvorgang ergeben. Jede einzelne Abwandlung darzustellen, würde den Umfang der Figurenbeschreibung unnötig aufblähen. Die jeweiligen Abmessungen orientieren sich an den Anforderungen.
- In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
-
1 ein Fenster- oder Türrollo in einer stark schematisierten perspektivischen Darstellung unter Verwendung eines Rollladenpanzers aus den neuen Rollladenlamellen; -
2 ein erstes Ausführungsbeispiel der neuen Rollladenlamelle in einer Stirnansicht; -
3 die Verbindung aus zwei derartigen Rollladenlamellen, ebenfalls in einer Stirnansicht; -
4 ein zweites Ausführungsbeispiel für eine als Rollformteil hergestellte Lamelle, in einer Seitenansicht; -
5 ein drittes Ausführungsbeispiel einer als Rollformteil hergestellten Rollladenlamelle, in einer Seitenansicht. -
1 zeigt in einer perspektivischen Darstellung einen Rollladenpanzer1 , wie er für Fenster oder Rolltore verwendet wird. Der Rollladenpanzer1 ist zum überwiegenden Teil von einer Wickelwelle2 abgewickelt, an der er mit seiner Oberkante befestigt ist. Der Rollladenpanzer1 setzt sich aus einer Vielzahl von einzelnen Rollladenlamellen3 zusammen, die jeweils gegeneinander um eine Achse begrenzt beweglich sind, die zu der Achse der Wickelwelle2 parallel liegt. Das Querschnittsprofil jeder einzelnen Rollladenlamelle3 ergibt sich aus der Seitenansicht nach2 . - Gemäß
2 gehören zu der Rollladenlamelle3 ein Grundkörper4 und eine Leiste5 , die an dessen oberer Kante ausgebildet ist und die sich an ihrem freien von dem Grundkörper4 abliegenden Ende zu einer nach unten offenen Rinne6 krümmt. An ihrer Unterseite enthält die Rollladenlamelle3 einen Schlitz7 . - Der Grundkörper
4 bildet eine Vorderwand, die sich aus einem Vorderwandabschnitt8 sowie einem Vorderwandabschnitt9 zusammensetzt. Der Vorderwandabschnitt8 führt im Gebrauchszustand, wie er in2 gezeigt ist, von der Leite5 unter einem Winkel von ca. 45° schräg nach unten. An ihrem unteren Ende geht der Vorderwandabschnitt8 einstückig in den vertikalen Vorderwandabschnitt9 über. - An die untere freie Kante des Vorderwandabschnitts
9 schließt sich eine Unterseite10 an, die von einer Übergangskante11 bis zu einem Schlitzrand12 reicht. - An dem oberen Ende mündet der vordere schräge Vorderwandabschnitt
8 in die Leiste5 ein, die unter einem Winkel von ca. 10° gegenüber der Vertikalen verläuft. Das obere freie Ende der Leiste5 geht einstückig in die nach unten offene Rinne6 über, wobei die Lage der Rinne6 so gewählt ist, das5 ihr in der Gebrauchsstellung höchster Punkt auf einer Vertikalen über dem Schlitzrand12 liegt. - An der Rückseite der Leiste
5 schließt sich über ein Bogenstück13 eine Rückwand14 an, die im Gebrauchszustand etwa vertikal verläuft. Die Rückwand14 endet an einer Kante15 , die gleichzeitig den anderen Rand des Schlitzes7 bildet. Dementsprechend ist die Kante15 von der Kante12 in horizontaler Richtung beabstandet. - Wie die
2 ferner erkennen lässt, ist das Profil der Rollladenlamelle3 an jeder Stelle zweilagig. - Die Rollladenlamelle
3 ist aus einem entsprechend breiten Blechstreifen aus einem geeigneten Material, beispielsweise beschichtetem Aluminiumblech, rostfreiem Stahl, wie V2A-, V4A-Stahl, durch einen Rollvorgang erzeugt. Eine Kante des ursprünglichen Blechstreifens, die Kante17 , liegt am freien Ende der Rinne6 . Von hier aus folgt das umgeformte Material zunächst der Innenkrümmung der Rinne6 , um schließlich im Anschluss daran in die außen liegende Lage der Leiste5 über zu gehen. Im unteren Bereich der Leiste5 bildet der Blechstreifen nach der Umformung die äußere Lage des schrägen Vorderwandabschnitts8 , und geht weiter in die äußere Lage des vertikalen Vorderwandabschnitts9 über. - Nach der Umformung setzt sich der Blechstreifen im Anschluss an die Kante
11 in der äußeren Lage der Unterfläche10 fort und führt von dort zu dem Schlitzrand12 . Am Schlitzrand12 ist das Material auf sich selber umgebogen und verläuft von dort als innere Lage der Unterfläche10 bis zu der Kante11 . Hier steigt das Material vertikal nach oben auf, wobei es ebenfalls dicht auf der äußeren Lage des Vorderwandabschnitts9 aufliegt. Sodann läuft das Blechmaterial als innere Lage des schrägen Vorderwandabschnitts8 weiter, und zwar unmittelbar an deren Rück- oder Innen seite anliegend, bis hin zu der Wurzel der Leiste5 . Hier bildet der umgeformte Blechstreifen eine teilzylindrische Krümmungsfläche18 als innere Lage des Bogenstücks13 . Im Anschluss daran bildet der umgeformte Blechstreifen eine innen liegende Lage der Rückwand14 , und zwar bis hin zu dem Schlitzrand15 . Hier ist der Blechstreifen auf sich selbst 180° umgebogen und erzeugt ab da die äußere Lage der Rückwand14 . Er folgt der Rückwand14 bis etwa zum Scheitelpunkt der konkav gekrümmten Fläche18 bzw. des Bogenstücks13 . - Wie aus
2 zu ersehen ist, bildet der Blechstreifen nach dem Umformen sodann die zur Raum- oder Fensterseite hin liegende Schicht der Leiste5 bis hin zu der Rinne6 . Hier verläuft der umgeformte Blechstreifen auf der Außenseite der Rinne6 , um schließlich nach dem endgültigen Umformvorgang die freie Längskante17 des Blechstreifens, wie gezeigt, U-förmig zu umschließen. Die andere Kante19 des Blechstreifens liegt innerhalb der Rinne6 . Es wird hierdurch eine zur Außenseite hin offene Fügefläche vermieden. Die Fügefläche ist am freien Ende des Hakens durch den kurzen Umbug20 geschützt - Am Ausgangsmaterial sind die beiden Kanten
17 und19 durchlaufend zueinander parallel. Das Ausgangsmaterial ist wie bei Rollformvorgängen üblich endlos. - Der Umformvorgang durch Rollbiegen ist so durchgeführt, dass mit Ausnahme eines kleinen dreieckförmigen Bereiches an der Wurzel der Leiste
5 an allen übrigen Stellen zwei Lagen entstehen, die dicht spaltfrei aufeinander liegen. Die beiden Längskanten17 und19 des streifenförmigen Ausgangsmaterials liegen im Bereich der Rinne6 , die gleichzeitig einen Haken bildet, unmittelbar dicht beieinander. Wie sich aus der weiteren Darstellung der Verbindung der Rollladenlamellen3 ergibt, finden sich die Kanten somit in einem geschützten Bereich, der die Gefahr vermeidet, dass sich die beiden Lagen an irgendeiner Stelle voneinander separieren können. - Durch die spezielle Gestaltung der beiden Vorderwandabschnitte
8 und9 in Relation zu der Rückwand14 , bildet der Lamellenkörper4 einen verhältnismäßig großen, angenähert dreieckförmigen Hohlraum21 , der abgesehen von den Enden der Rollladenlamelle3 lediglich über den Schlitz7 zugänglich ist. Im Bereich der Schlitzkanten12 und15 gibt es keinen freien Blechrand. Das Material ist dort unmittelbar auf sich selber umgeschlagen, was gute Festigkeitsverhältnisse ergibt. - Der Hohlraum
21 ist frei von Leisten oder Streben. - Um bei hängendem Rollladenpanzer
1 einen Licht- und Luftdurchtritt zu ermöglichen, ist die Leiste5 , wie gezeigt, mit Luft- oder Lichtschlitzen22 versehen. Diese Schlitze22 sind längliche Schlitze, sie laufen mit ihrer großen Achse parallel zur Längserstreckung der Rollladenlamelle3 und weisen eine vertikale Höhe auf, die sich auf den Bereich von der Oberkante13 bis unterhalb der Rinne6 beschränkt. -
3 zeigt wie zwei benachbarte Rolladenlamellen3 miteinander verbunden sind. Die unter der Rollladenlamelle3a befindliche Rollladenlamelle3b hängt mit ihrem rinnenförmigen Profilabschnitt6 über dem Schlitzrand12 . Damit möglichst definierte Verhältnisse entstehen, ist die Unter wand10 , wie erkennbar, mit einem kurzen Abstand von dem Schlitzrand12 unter einem Winkel von ca. 30° nach oben gebogen. Hierdurch entsteht eine Aufkantung23 , die sichergestellt, dass die Rückseite der Leiste5 bei frei hängendem Rollladenpanzer1 nicht den Schlitzrand15 berührt. Dies ermöglicht ein leichtes Aufrollen des Rollladenpanzers1 in der Richtung, wie es1 erkennen lässt, nämlich indem die Rückwand14 der Achse der Rollladenwelle2 zugekehrt ist. - Die untere Wand
10 läuft horizontal bzw. ausgehend von dem Schlitz7 leicht schräg nach unten zu der Kante11 , um bei Verwendung im Freien als Abtropfkante zu dienen, von dem schrägen Vorderwandabschnitt8 ablaufendes Wasser von den Schlitzen22 fern zu halten. Der schräge Vorderwandabschnitt8 sorgt einerseits dafür, dass die Rollladenlamelle3 in Dickenrichtung Volumen bekommt und verhindert andererseits Schmutzablagerungen. Außerdem wird einfallendes Licht hier so reflektiert, dass es nicht durch Mehrfachreflexion an der unteren Wand10 als blendendes Licht durch den Lichtschlitz22 nach innen gelangt. - Die Weite des Schlitzes
7 ist so bemessen, dass die darin hängende Rollladenlamelle3b genügend gegenüber der darüber befindlichen Rollladenlamelle3a um eine Achse geschwenkt werden kann, die auf der Zeichenebene senkrecht steht. - Die Höhe der Leiste
5 bis zur Unterkante der Rinne6 beträgt ca. 30% bis 60% der Höhe des Lamellenkörpers4 . Die Höhe des Licht-/Luftschlitzes22 beträgt ca. 40% bis 80% der Höhe der Leiste5 . Im hängenden Zustand liegt der Flächenanteil der Licht-/Luftschlitze22 bei ca. 20% bis 30% der Gesamtfläche des Rollladenpanzers1 . Wegen dieses großen Anteils kann über die Licht-/luftschlitze sehr viel diffuses Streulicht eintreten, wenn der Rolladenpanzer1 vollständig vor einem Fenster ausgebreitet ist und gestreckt ist. Andererseits wirkt die gegenüber dem Licht-/Luftschlitz auskragende Unterseite10 als Schatten spendendes Vor- oder Sonnendach für den Licht-/Luftschlitz und verhindert eine direkte Sonneneinstrahlung durch den Licht-/Luftschlitz. Je nach Relation zwischen der Höhe des Licht-/Luftschlitzes22 und dem Maß der Auskragung entsteht diese Abschattungswirkung bis zu einem Sonnenstand von ca. 22° gemessen gegenüber der Horizontalen. - Durch die Licht-/Luftschlitze
22 wird die Fensterfläche gleichsam in lichtdurchlässige Streifen aufgeteilt, wobei jedem Streifen ein eigenes schattenspendendes Vordach zugeordnet ist. Dadurch reduziert sich das Maß der Auskragung des Sonnendachs, verglichen mit einer Anordnung, bei der die Lichtschlitze miteinander vereinigt sind. Hier wäre ein "Vordach" erforderlich, das weit auskragt um bei gleichem Einfallswinkel denselben Schatten zu spenden. - Aufgrund der neuen Anordnung ist es möglich den Rollladenpanzer
1 an der Innenseite des Fensters zu verwenden, da dessen Gesamtdicke gemessen in Richtung senkrecht zu der Fensterfläche bei ca. 8 bis 15 mm liegt. Mit Hilfe der neuen rollartigen Rollladenlamelle können Rollladenpanzer1 aufgebaut werden, die im Sommer die direkte Lichteinstrahlung verhindern und somit die Raumaufheizung reduzieren während andererseits ausreichend Tageslicht im Raum vorhanden ist. - Der hohe Anteil an durchsichtiger Fläche zufolge der großen Schlitze verbessert auch subjektiv wesentlich die Transparenz. Eine in einem Raum befindliche Person kann durch einen Rollladenpanzer aus den neuen Rollladenlamellen besser nach außen sehen. Es wird das Gefühl des „Eingesperrtseins" vermieden. Die neue Rollladenlamelle verhindert nicht den optischen Kontakt zum Außenwelt, wie dies bei bekannten Rollladenlamellen der Fall ist.
- Wenn der Rolladenpanzer
1 auf der Fensterbank aufgestellt wird und der Rolladenpanzer1 in sich zusammensackt, verschwindet an jeder Rollladenlamelle3 die Leiste4 vollständig in dem Lamellenkörper4 , womit eine völlige Abdunkelung auch für diffuses Licht erreich wird. - Ein Aufrollen eines Rollladenpanzers
1 aus den Lamellen gemäß2 bzw.3 über den Vorderwandabschnitt9 ist, wie unschwer zu erkennen ist, ohne weiteres möglich; ebenso ein Aufwickeln im entgegengesetzten Sinn, bei dem die Vorderseite der Wickelwelle zugekehrt ist. - Bei der Ausführungsform nach
2 zeigt die als Haken und somit formschlüssiges Verbindungsmittel dienende Rinne6 in Richtung nach unten mit einer Komponente von der Vorderseite der Rollladenlamelle3 weg. - Wie
4 erkennen lässt ist auch eine umgekehrte Ausrichtung der als Haken dienenden Rinne6 möglich. Hier öffnet sich die Rinne6 wiederum nach unten, jedoch mit einer Komponente von einer Fläche weg, die durch die Rückwand14 definiert ist. - Um in vertikaler Richtung, des Rollladenpanzers
1 die Rollladenlamellen3 miteinander verhaken zu können, ist das Profil in der Nähe des rückwärtigen Schlitzrandes15 geringfügig modifiziert. Die doppellagige Rückwand14 geht an ihrem unteren Ende in eine nach oben offene Rinne25 über, womit der Schlitzrand15 sich an der freien Kante eine nach oben zeigenden Aufkantung26 befindet. Der Schlitzrand12 dagegen liegt unmittelbar in Verlängerung der unteren Wand10 die nicht nach oben abgebogen ist. - Die darunter befindliche Rollladenlamelle
3 hängt mit ihrer Rinne6 über den Schlitzrand15 . - Bei dem Ausführungsbeispiel nach den
2 und4 liegen die Lagen des Ausgangsmaterials in allen Bereichen, wo dies möglich ist, dicht aufeinander.5 zeigt eine Ausführungsform, bei der im Bereich des schrägen Vorderwandabschnittes8 und des vertikalen Vorderwandabschnittes9 eine zusätzliche Kammer27 gebildet ist. In diesem Bereich ist ein Abschnitt28 der inneren Lage in Richtung auf die Rückwand14 versetzt. Es entsteht die in sich geschlossene Kammer27 . Diese Kammer27 kann von der Seite her mit Hartschaum gefüllt werden. Der Hohlraum27 hat den Querschnitt eines rechtwinkligen Trapezes, wie dies aus5 zu erkennen ist. - Eine Rollladenlamelle besteht aus einem Profil, das durch einen Rollvorgang aus einem flachen Blechstreifen umgeformt ist. Zu der Rollladenlamelle gehören einstückig ein Rollladenkörper mit einem an der Unterseite enthaltenen Schlitz und eine an der Oberkante vorgesehenen Hakenleiste. Der Schlitzanteil an der Gesamtfläche der Rollladenlamelle ist ca 20%.
Claims (42)
- Rollladenlamelle (
3 ), die einstückig aus Blech durch einen Rollformvorgang hergestellt ist und die aufweist, eine über ihre Länge durchlaufende Leiste (5 ), die an einer Längskante unter Ausbildung einer Rinne (6 ) gekrümmt ist, einen Lamellenkörper (4 ), von dessen Oberseite (13 ) die Leiste (5 ) ausgeht und von dem die Rinne (6 ) beabstandet ist, einen Schlitz (7 ), der in dem Lamellenkörper (4 ) enthalten ist, der über die Länge der Rollladenlamelle (3 ) durchläuft und der sich in Richtung von der Leiste (5 ) weg nach unten öffnet, wobei der Schlitz (7 ) derart gestaltet ist, dass die Rinne (6 ) einer anderen gleich gestalteten Rollladenlamelle (3 ) darin verhakbar ist. wobei die Höhe der Leiste (5 ) bis zu der Unterkante der Rinne (6 ) 30% bis 60% der Höhe des Lamellenkörpers (4 ) und die Höhe des Schlitzes (22 ) 40% bis 80% der Höhe der Leiste (5 ) beträgt. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (
5 ) zweilagig ausgebildet ist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Rinne (
6 ) die Rollladenlamelle (3 ) zweilagig ausgebildet ist - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Rinne (
6 ) an deren freier Kante die äußere Lage nach innen umgeschlagen ist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lamellenkörper (
4 ) an jeder Seite (8 ,9 ,10 ,13 ,14 ) doppellagig ist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lamellenkörper (
4 ) einen durchgehenden Hohlraum (21 ,27 ) begrenzt. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (
7 ) von zwei zueinander parallelen Rändern (12 ,15 ) begrenzt ist, von denen wenigstens einer in Richtung auf das Innere des Lamellenkörpers (4 ) hochgestellt ist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den Rändern (
12 ,15 ) des Schlitzes (7 ) die beiden Blechlagen einstückig ineinander übergehen. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mit Ausnahme der Wurzel der Leiste (
5 ) an übrigen Stellen die beiden Blechlagen dicht aufeinander liegen. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lamellenkörper (
4 ) eine Vorderseite (8 ,9 ) bildet, die sich aus einer Schrägfläche (8 ) und einer im Gebrauchszustand vertikal verlaufenden Fläche (9 ) zusammensetzt. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lamellenkörper (
4 ) eine Rückseite (14 ) bildet, die im Gebrauchszustand vertikal verläuft. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (
5 ) im Bereich zwischen dem Lamellenkörper (4 ) und der Rinne (6 ) mit äquidistant verteilten schlitzförmigen Öffnungen (22 ) zum Licht-/Luftdurchtritt versehen ist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Leiste (
5 ) derart bemessen ist, dass wenn eine Rollladenlamelle (3 ) in die darüber befindliche Rollladenlamelle (3 ) eingehängt ist und an dieser frei hängt, die schlitzförmige Öffnung (22 ) in der Leiste (5 ) nicht durch die benachbarte Rollladenlamelle (3 ) abgedeckt ist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Unterseite (
10 ) bildet, die eine neben dem Schlitz (7 ) liegende ebene Fläche aufweist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite (
10 ) im Gebrauchszustand horizontal oder in Richtung auf die Vorderwand (8 ,9 ) nach unten verläuft. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie, zusammen mit weiteren Rollladenlamellen (
3 ), einen Rollladenpanzer (1 ) bildet. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Blech Edelstahl oder Aluminium oder beschichtetes Aluminium ist.
- Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke des Lamellenkörpers (
4 ), gesehen in Richtung senkrecht zu einer Fensterfläche, ca. 8 bis 15 mm beträgt. - Rollladenlamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Lamellenkörpers (
4 ) im Bereich zwischen 8 und 15 mm liegt, vorzugsweise um die 10 mm. - Rollladenlamelle (
3 ) mit einer über ihre Länge durchlaufenden Leiste (5 ), die an einer Längskante unter Ausbildung einer Rinne (6 ) gekrümmt ist und die zusammen mit der Rinne (6 ) eine Hakenanordnung bildet, mit einer Vielzahl von Licht-/Luftschlitzen (22 ), die in Längsrichtung der Rollladenlamelle (3 ) nebeneinander in der Leiste (5 ) angeordnet sind, wobei die Höhe der Licht-/Luftschlitze (22 ) wenigstens 5% der Höhen der Leiste (5 ) entspricht, mit einem Lamellenkörper (4 ), von dessen Oberseite (13 ) die Leiste (5 ) ausgeht und von dem die Rinne (6 ) beabstandet ist wobei die Höhe der Leiste (5 ) gemessen zwischen der Rinne (6 ) und der Oberseite des Lammellenkörpers (4 ) größer als 30% der Höhe des Lammelenköpers (4 ) ist, mit eine Schlitz (7 ), der in dem Lamellenkörper (4 ) enthalten ist, der über die Länge der Rollladenlamelle (3 ) durchläuft und der sich in Richtung von der Leiste (5 ) weg nach unten öffnet, wobei der Schlitz (7 ) derart gestaltet ist, dass die Rinne (6 ) einer anderen gleich gestalteten Rollladenlamelle (3 ) darin verhakbar ist, und mit einer dachförmigen Auskragung (10 ), die über die Länge der Rollladenlamelle (3 ) durchläuft und die neben dem Schlitz (7 ) verlaufend angeordnet ist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die dachförmige Auskragung (
10 ) an der Unterseite des Lamellenkörpers (4 ) vorgesehen ist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die dachförmige Auskragung (
10 ) von der Unterseite des Lamellenkörpers (4 ) gebildete ist, und zwar in dem Bereich zwischen dem Schlitz (7 ) und der Vorderseite (8 ,9 ) der Rollladenlamelle (3 ). - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die dachförmige Auskragung (
10 ) die Unterseite ein auskragenden Hohlraums (21 ) ist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Rollformteil hergestellt ist.
- Rollladenlamelle nach Anspruch 20 dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (
5 ) zweilagig ausgebildet ist - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Rinne (
6 ) die Rollladenlamelle (3 ) zweilagig ausgebildet ist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Rinne (
6 ) an deren freier Kante die äußere Lage nach innen umgeschlagen ist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Lamellenkörper (
4 ) an jeder Seite (8 ,9 ,10 ,13 ,14 ) doppellagig ist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch ge kennzeichnet, dass der Lamellenkörper (
4 ) einen durchgehenden Hohlraum (21 ,27 ) begrenzt. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (
7 ) von zwei zueinander parallelen Rändern (12 ,15 ) begrenzt ist von denen wenigstens einer in Richtung auf das Innere des Lamellenkörpers (4 ) hochgestellt ist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass an den Rändern (
12 ,15 ) des Schlitzes (7 ) die beiden Blechlagen einstückig ineinander übergehen. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass mit Ausnahme der Wurzel der Leiste (
5 ) an dem übrigen Stellen die beiden Blechlagen dicht aufeinander liegen. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Lamellenkörper (
4 ) eine Vorderseite (8 ,9 ) bildet, die sich aus einer Schrägfläche (8 ) und einer im Gebrauchszustand vertikal verlaufenden Fläche (9 ) zusammensetzt. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Lamellenkörper (
4 ) eine Rückseite (14 ) bildet, die im Gebrauchszustand vertikal verläuft. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Leiste (
5 ) derart bemessen ist, dass wenn eine Rollladenlamelle (3 ) in die darüber befindliche Rollladenlamelle (3 ) eingehängt ist und an dieser frei hängt, die schlitzförmige Öffnung (22 ) in der Leiste (5 ) nicht durch die benachbarte Rollladenlamelle (3 ) abgedeckt ist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Unterseite (
10 ) bildet, die eine neben dem Schlitz (7 ) liegende ebene Fläche aufweist. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite (
10 ) im Gebrauchszustand horizontal oder in Richtung auf die Vorderwand (8 ,9 ) nach unten verläuft. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass sie, zusammen mit weiteren Rollladenlamellen (
3 ), einen Rollladenpanzer (1 ) bildet. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekenzeichnet, dass das Blech Edelstahl oder Aluminium oder beschichtetes Aluminium ist.
- Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke des Lamellenkörpers (
4 ), gesehen in Richtung senkrecht zu einer Fensterfläche, ca. 8 bis 15 mm beträgt. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Lamellenkörpers (
4 ) im Bereich zwischen 8 und 15 mm liegt, vorzugsweise um die 10 mm. - Rollladenlamelle nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Schlitzes 22 und das Maß der Auskragung derart aufeinander abgestimmt sind, dass bis zu einem Sonnenstand von ca. 22° gemessen gegenüber der Horizontalen eine Abschattungswirkung entsteht.
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