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DE102004005481A1 - Lüftungssystem - Google Patents

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DE102004005481A1
DE102004005481A1 DE102004005481A DE102004005481A DE102004005481A1 DE 102004005481 A1 DE102004005481 A1 DE 102004005481A1 DE 102004005481 A DE102004005481 A DE 102004005481A DE 102004005481 A DE102004005481 A DE 102004005481A DE 102004005481 A1 DE102004005481 A1 DE 102004005481A1
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ventilation system
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cover
ventilation
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Roland Lessmeister
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Adam Opel GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Lüftungssystem (1) für einen Innenraum (2) eines Kraftfahrzeuges (3), mit mindestens einem Lüftungskanal (4), der eine Luftzufuhröffnung (5) und mindestens eine Düse (6) mit einer ausgebildeten Luftabströmungsöffnung (7) aufweist, durch die Luft in den Innenraum (2) befördert wird.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Lüftungskanal (4) zumindest teilweise entlang eines Dachträgers (18) und/oder eine A-Säule (19) des Kraftfahrzeuges (3) sich erstreckt und mit einem Profil (8) ausgebildet ist, an dem die Düse (6) entlang der Erstreckung des Lüftungskanals (4) verschiebbar geführt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Lüftungssystem für einen Innenraum eines Kraftfahrzeuges mit mindestens einem Lüftungskanal, der eine Lüftungszuführöffnung und mindestens eine Düse mit einer ausgebildeten Luftabströmungsöffnung aufweist, durch die Luft in den Innenraum befördert wird.
  • Aus dem Stand der Technik sind diverse Lüftungssysteme für Kraftfahrzeuge bekannt. Die für das Wohlbefinden der Fahrgäste erforderliche Frischluft wird meist einem unter Stau- oder Gebläsedruck stehenden Luftsammelraums entnommen und durch Luftaustrittsöffnungen im Armaturenbrettbereich in den Innenraum geleitet. Durch diese Anordnung ist für die im Fond sitzenden Personen nur eine unzureichende und nicht individuell regulierbare Lüftung geschaffen. Um diese Nachteile zu beseitigen, wird aus der DE 25 50 687 eine Vorrichtung zum Klimatisieren von Fahrzeuginnenräumen mit als Luftführung ausgebildeten Dachpfosten und Dachholmen und in den Holmen angeordneten Luftaustrittsdüsen vorgeschlagen. Die Frischluft wird hierbei durch die vorderen Dachpfosten den Dachholmen zugeführt und durch schräg nach hinten weisende Düsen ausgeströmt.
  • Aus der DE 100 56 955 A1 ist eine Fahrzeugklimaanlage beschrieben mit einem Luftkanal, welcher an einer Decke eines Fahrzeugs vorgesehen ist und einen Lufteinlassabschnitt zum Einleiten von Luft in den Luftkanal, sowie mit einer mit dem Lufteinlassabschnitt in Verbindung stehende Luftsammelkammer. Ferner ist die Fahrzeugklimaanlage mit Luftausgabeöffnungsabschnitten ausgebildet, welche an einer Unterseite des Luftkanals vorgesehen sind und mit der Luftsammelkammer zum Ausgeben der Luft von der Luftsammelkammer in Richtung auf die jeweiligen Rücksitze des Fahrzeugs in Verbindung stehen. Darüber hinaus sind Luftverteilungselemente vorgesehen zum Verteilen der von dem Lufteinlassabschnitt durch die Luftsammelkammer hindurch an die Luftausgabeöffnungsabschnitte zu liefernde Luft. Einer der Nachteile dieser bekannten Vorrichtung ist, dass zwar die Lufteintrittsöffnung (Düse) zwar in ihrer Richtung verstellbar ist, jedoch eine fixe, feststehende Position entlang der Erstreckung des Kraftfahrzeuges aufweist, wodurch eine individuelle Belüftung für den Fahrgast erheblich eingeschränkt ist.
  • Zum allgemeinen technischen Verständnis wird noch auf die EP 1 236 594 A2 , EP 0 655 357 B1 und DE 36 25 681 A1 verwiesen.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Lüftungssystem bereitzustellen, mit dem die oben genannten Nachteile vermieden werden, insbesondere ein Lüftungssystem geschaffen wird, dass eine individuelle, variable Belüftung im Innenraum des Fahrzeuges gewährleistet.
  • Die Aufgabe wird durch ein Lüftungssystem mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. In den abhängigen Ansprüchen sind bevorzugte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Lüftungssystems angegeben.
  • Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Lüftungskanal zumindest teilweise entlang eines Dachlängsträgers und/oder einer A-Säule des Kraftfahrzeuges sich erstreckt und mit einem Profil ausgebildet ist, an dem die Düse entlang der Erstreckung des Lüftungskanals verschiebbar geführt ist. Der wesentliche Vorteil dieses Lüftungssystems ist, dass die Düse je nach Wunsch entlang des Profils, dass vorzugsweise als C-Profil ausgebildet ist, entlang der Fahrzeugerstreckung verschoben werden kann, wodurch insbesondere für die im Fond sitzenden Fahrgäste eine individuelle Belüftung erzielbar ist. Hierbei kann die Düse derart positioniert sein, dass sie für den Fahrgast bequem zu erreichen und zu verstellen ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass auch die hinteren Seitenfenster durch das vorliegende Lüftungssystem gut belüftet werden können. Die Düse ist derart einstellbar, dass die Seitenfenster direkt angeblasen werden können, womit beispielsweise eine schnelle Enteisung der Seitenfenster bewirkt werden kann. Neben dem C-förmigen Profil sind auch diverse einseitig offene Profile denkbar, an denen die Düse verschiebbar ist.
  • Zweckmäßigerweise weist der Innenraum einen Dachhimmel auf, an dem der Lüftungskanal an einer dem Innenraum abgewandten Seite befestigbar ist. Hierbei kann der Lüftungskanal beispielsweise ein Spritzgussteil aus Kunststoff sein oder aus Aluminium bestehen.
  • Bei einer alternativen Ausgestaltung weist der Lüftungskanal eine Profilabdeckung auf, so dass ausschließlich Luft aus der Düse in den Innenraum strömt. Die Luft wird beispielsweise durch ein Gebläse in Richtung Luftzuführöffnung geleitet und strömt anschließend durch den Lüftungskanal entlang des Profils, wobei die Luft aufgrund der Profilabdeckung nicht in den Innenraum gelangen kann. Vorzugsweise kann das Profil mit Führungsnuten ausgebildet sein, entlang dieser die Düse und/oder die Profilabdeckung verschiebbar geführt ist.
  • Zweckmäßigerweise ist ein mit der Düse verschiebbares Verkleidungselement über der Profilabdeckung angeordnet, so dass das Lüftungssystem weitestgehend abgedeckt ist. Aus designtechnischen Gründen sollte beachtet werden, dass das Verkleidungselement dem Dachhimmelbereich bezüglich des Materials und/oder des Farbtones entsprechend angepasst ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform des Lüftungssystems ist die Düse mit einem Luftfänger ausgebildet, der innerhalb des Lüftungskanals angeordnet ist. Der Luftfänger ragt vorzugsweise in den Lüftungskanal hinein und sorgt dafür, dass möglichst der gesamte Anteil der im Lüftungskanal strömenden Luft in die Düse geleitet wird. Der Luftfänger kann beispielsweise L-förmig ausgebildet sein, wobei selbstverständlich andere Formen des Luftfängers möglich sind.
  • Vorzugsweise ist die Düse mit einer Gelenkeinheit ausgebildet, die beispielsweise ein Kugelgelenk sein kann. Hat beispielsweise der Benutzer die Düse entlang der Erstreckung des Lüftungskanals eingestellt, ist die Richtung der Luftabströmungsöffnung der Düse veränderbar, das heißt der Bediener kann zum Beispiel die Düse in Richtung der Seitenscheibe oder. wahlweise in Richtung der im Fond sitzenden Fahrgäste ausrichten. Es versteht sich, dass die Düse auch durch andere Mittel ausgelenkt werden kann. Hierbei ist es beispielsweise möglich, die Düse als solche flexibel auszugestalten, die in verschiedenste Richtungen ausgerichtet werden kann.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Es zeigen
  • 1 eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeuges mit einem erfindungsgemäßen Lüftungssystem,
  • 2 eine Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie II-II gemäß 1,
  • 3 eine Ausführungsform einer Düse, die von einem Gehäuse teilweise umfasst ist,
  • 4 eine Ausführungsform des Lüftungskanals,
  • 5 der Lüftungskanal aus 4, in den die Düse aus 3 eingeschoben ist,
  • 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel des Lüftungskanals mit Düse und Profilabdeckung,
  • 7 ein weitere Ausführungsform des Lüftungskanals mit Düse und Profilabdeckung und
  • 8 der Lüftungskanal mit Düse und einem Luftfänger.
  • Gemäß 1 wird eine Karosserie eines Kraftfahrzeuges 3 dargestellt, welches einen Lüftungskanal 4 eines Lüftungssystems 1 aufweist. Der Lüftungskanal 4 ist mit einer Luftzuführöffnung 5 und einer Düse 6 ausgebildet, die in vergrößerter Form in 2 schematisch dargestellt ist. Der Lüftungskanal 4 verläuft entlang eines Dachträgers 18 und entlang einer A-Säule 19 des Kraftfahrzeuges 3, wobei im dargestellten Ausführungsbeispiel der Lüftungskanal 4 mit einem Profil 8 ausgebildet ist, welches C-förmig ist. Aufgrund des C-förmigen Profils 8 ist der Lüftungskanal 4 zu einer Seite offen, die im wesentlichen dem Innenraum 2 des Kraftfahrzeuges 3 zugewandt ist. Das C-Profil 8 weist eine erste 10 und eine zweite Nut 11 auf, in denen die Düse 6 verschiebbar geführt ist. Entsprechend der Führungsnuten 10 und 11 ist die Düse 6 mit Vorsprüngen 20 ausgebildet, die sowohl in die Führungsnuten 10 und 11 hineinragen als auch an der Innenwandung des Lüftungskanals 4 hackenförmig anliegen. Die Düse 6 ragt in den Innenraum 2 und kann somit leicht von einer in den Kraftfahrzeug 3 sich befindenden Person entlang des Lüftungskanals 4 verschoben werden. Selbstverständlich ist es ebenfalls möglich, dass der Lüftungskanal 4 lediglich entlang des Dachlängsträgers 18 mit einem offenen Profil ausgebildet ist. Im Bereich der A-Säule 19 kann der Lüftungskanal 4 mit einem geschlossenen Profil ausgebildet sein. In diesem Fall ist die Düse 6 lediglich entlang des offenen Profils des Lüftungskanals 4 verschiebbar.
  • Gemäß 3 bis 5 ist ein Ausführungsbeispiel des Lüftungssystems 1 dargestellt, bei dem der Lüftungskanal 4 eine Profilabdeckung 12, 13 aufweist, die innerhalb der Führungsnuten 10 und 11 angeordnet ist. Die Profilabdeckung 12, 13 weist hierbei eine erste 12 und eine zweite Abdeckung 13 auf, wobei die erste Abdeckung 12 eine erste Seite aufweist, die an der ersten Führungsnut 10 angeordnet ist, und die zweite Abdeckung 12 eine erste Seite aufweist, die an einer der ersten Führungsnut 10 gegenüberliegenden zweiten Führungsnut 11 angeordnet ist. Die zweite Seite der ersten und der zweiten Abdeckung 12, 13 bilden eine öffenbare Verbindungsnaht 14. Die Düse 6 ist von einem Gehäuse 17 teilweise umfasst, das mit einer Seitenwandung 21 ausgebildet ist, die entlang der Führungsnuten 10, 11 des Lüftungskanals 4 verschiebbar ist. Hierbei ist die Seitenwandung 21 dem Innenraum 2 zugewandt.
  • Des Weiteren weist das Gehäuse 17 eine Innenwandung 22 auf, das eine ellipsenförmige Querschnittsfläche aufweist. Im eingesetzten Zustand des Gehäuses 17 liegt die erste 12 und die zweite Abdeckung 13 direkt an der ellipsenförmigen Innenwandung 22 an.
  • Die erste und die zweite Abdeckung 12, 13 bestehen im dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem weichen, elastischen Kunststoff. Die erste und die zweite Abdeckung 12, 13 sind an einem Ende im Bereich der Führungsnuten 10, 11 befestigt und erstrecken sich in einen von der Innenwandung 22 und der Seitenwandung 21 zumindest teilweise begrenzten Innenwandungsraum 23, wobei die erste und die zweite Abdeckung 12, 13 an jeder Stelle der Innenwandung 22 in einem gespannten Zustand anliegt. Wird nun die Düse 6 entlang des Lüftungskanals 4 verschoben, öffnet die Innenwandung 22, die im wesentlichen in Richtung der Verbindungsnaht 14 keilförmig verläuft, die Verbindungsnaht 14 in Verschieberichtung, wobei auf der anderen Seite der Innenwandung 22, das heißt in entgegengesetzter Verschieberichtung die erste und die zweite Abdeckung 12, 13 sich verschließen und wieder eine luftundurchlässige Verbindungsnaht 14 bilden. Die Düse 6 kann somit entlang des Lüftungskanals 4 „schiffchenartig" verschoben werden, wobei gleichzeitig die Profilabdeckung 12, 13 im Bereich der Verbindungsnaht 14 sich „reißverschlussartig" öffnet und schließt. Das Material der Profilabdeckung 12 und 13 ist derart abgestimmt, dass die erste und die zweite Abdeckung 11, 12 stets an der Innenwandung 22 des Gehäuses 17 anliegt, so dass ausschließlich Luft aus der Düse 6 in den Innenraum 2 gelangt.
  • Gemäß 6 ist eine weitere Variante des Lüftungssystems 1 dargestellt. Hierbei besteht die Profilabdeckung 15 aus einer starren Seitenwand, die in den Führungsnuten 10 und 11 des C-förmigen Profils 8 des Lüftungskanals 4 geführt ist. Die Düse 6 ist zwischen zwei Profilabdeckungen 15 angeordnet, die im folgenden Ausführungsbeispiel aus Kunststoff bestehen. Es ist selbstverständlich möglich, die Seitenwände 15 aus einem metallischen Material, beispielsweise Aluminium, herzustellen. Die Seitenwände 15 sind mit der Düse 6 kraftschlüssig verbunden, so dass beim Verschieben der Düse 6 in eine Richtung gleichzeitig beide Seitenwände 15 mit verschoben werden. Formschlüssige und/oder stoffschlüssige Verbindungen zwischen der Düse 6 und den Seitenwänden 15 sind ebenfalls möglich. Des Weiteren bietet es sich an, die Seitenwände 15 mit der Düse 6 einstückig auszubilden.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann die Profilabdeckung 16 auf rollbar ausgebildet sein, welches schematisch in 7 dargestellt ist. Hierbei kann die Profilabdeckung 16 mit einzelnen Segmenten ausgestaltet sein, welches durch die gestrichelten Linien in 7 schematisch angedeutet ist. Die einzelnen Segmente sind entlang der gestrichelten Linie zueinander abknickbar, so dass beim Verschieben der Düse 6 gleichzeitig die Profilabdeckung 16 verschoben wird und an einem Ende des Lüftungskanals 4 die Segmente der Profilabdeckung 16 auf rollbar sind. Die aufgerollte Profilabdeckung 16 kann beispielsweise in einem Rollogehäuse (nicht dargestellt) aufgenommen werden. Die einzelnen Profilabdeckungssegmente bestehen hierbei aus einem starren Material. In einer weiteren Ausführungsform, die nicht dargestellt ist, kann eine aufrollbare Profilabdeckung verwendet werden, die aus einem Faserstoff besteht, der ebenfalls in ein Rollogehäuse aufrollbar ist. Hierbei ist zu beachten, dass der zu verwendende Stoff luftundurchlässig ist.
  • Damit eine genügende Menge an Luft durch die Düse 6 in den Innenraum 2 geleitet werden kann, ist die Düse 6 mit einem Luftfänger 9 ausgebildet, der innerhalb des Lüftungskanals 4 angeordnet ist, welches in 8 gezeigt ist.
  • Selbstverständlich ist es hinsichtlich aller soeben beschriebenen Ausführungsbeispiele möglich, mehrere Düsen 6 in einem Abstand zueinander am Lüftungskanal 4 anzuordnen. Hierbei kann das Profil des Lüftungskanals 4 mit mehreren Führungsnuten ausgebildet sein, die parallel zueinander verlaufen. Pro Nut kann beispielsweise eine Düse 6 mit zwei Profilabdeckungen verwendet werden, die jeweils links und rechts der Düse 6 angeordnet sind. Beim Verschieben einer Düse 6 kommt es somit nicht nachteilig zu einem gleichzeitigen Verschieben einer zur Düse 6 benachbarten Düse. Bei dieser Ausführungsform muss jedoch in Kauf genommen werden, dass aufgrund mehrerer parallel verlaufender Führungsnuten der Lüftungskanal 4 in seiner Querschnittsfläche geringer wird.
  • 1
    Lüftungssystem
    2
    Innenraum
    3
    Kraftfahrzeug
    4
    Lüftungskanal
    5
    Luftzuführöffnung
    6
    Düse
    7
    Luftabströmungsöffnung
    8
    Profil
    9
    Luftfänger
    10
    erste Nut
    11
    zweite Nut
    12
    erste Abdeckung (Profilabdeckung)
    13
    zweite Abdeckung (Profilabdeckung)
    14
    Verbindungsnaht
    15
    Profilabdeckung
    16
    Profilabdeckung
    17
    Gehäuse
    18
    Dachträger
    19
    A-Säule
    20
    Vorsprung
    21
    Seitenwandung
    22
    Innenwandung
    23
    Innenwandungsraum

Claims (21)

  1. Lüftungssystem (1) für einen Innenraum (2) eines Kraftfahrzeuges (3) mit mindestens einem Lüftungskanal (4), der eine Luftzuführöffnung (5) und mindestens eine Düse (6) mit einer ausgebildeten Luftabströmungsöffnung (7) aufweist, durch die Luft in den Innenraum (2) befördert wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Lüftungskanal (4) sich zumindest teilweise entlang eines Dachlängsträgers (18) und/oder einer A-Säule (19) des Kraftfahrzeuges (3) erstreckt und mit einem Profil (8) ausgebildet ist, an dem die Düse (6) entlang der Erstreckung des Lüftungskanals (4) verschiebbar geführt ist.
  2. Lüftungssystem (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (8) ein C-Profil ist.
  3. Lüftungssystem (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum (2) einen Dachhimmel aufweist, an dem der Lüftungskanal (4) an einer dem Innenraum (2) abgewandten Seite befestigbar ist.
  4. Lüftungssystem (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Lüftungskanal (4) ein Spritzgussteil aus Kunststoff ist oder aus Aluminium besteht.
  5. Lüftungssystem (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Lüftungskanal (4) eine Profilabdeckung (12, 13, 15, 16) aufweist, so dass ausschließlich Luft aus der Düse (6) in den Innenraum (2) strömt.
  6. Lüftungssystem (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (8) Führungsnuten (10, 11) aufweist, entlang dieser die Düse (6) und/oder die Profilabdeckung (15, 16) verschiebbar geführt ist.
  7. Lüftungssystem (1) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilabdeckung (12, 13) eine erste (12) und eine zweite Abdeckung (13) aufweist, wobei die erste Abdeckung (12) eine erste Seite aufweist, die an einer ersten Führungsnut (10) angeordnet ist, und die zweite Abdeckung (13) eine erste Seite aufweist, die an einer der ersten Führungsnut (10) gegenüberliegenden zweiten Führungsnut (11) angeordnet ist, wobei die zweite Seite der ersten und der zweiten Abdeckung (12, 13) eine öffenbare Verbindungsnaht (14) bilden.
  8. Lüftungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilabdeckung (12, 13) aus einem weichen, elastischen Kunststoff besteht.
  9. Lüftungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Düse (6) von einem Gehäuse (17) zumindest teilweise umfasst ist, das eine entlang der Führungsnuten (10, 11) führbare Seitenwandung (21), die dem Innenraum (2) zugewandt ist, und eine dem Innenraum (2) abgewandte Innenwandung (22) aufweist, an der die ersten und der zweiten Abdeckung (12, 13) direkt anliegt.
  10. Lüftungssystem (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandung eine ellipsenförmige Querschnittsfläche aufweist.
  11. Lüftungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilabdeckung (15) als starre Seitenwand ausgebildet ist.
  12. Lüftungssystem (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwand aus Kunststoff oder Aluminium besteht.
  13. Lüftungssystem (1) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwand mit der Düse (6) kraftschlüssig und/oder formschlüssig und/oder stoffschlüssig verbunden ist.
  14. Lüftungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwand mit der Düse (6) einstückig verbunden ist.
  15. Lüftungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilabdeckung (16) aufrollbar ist.
  16. Lüftungssystem (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Lüftungssystem (1) Rollogehäuse aufweist.
  17. Lüftungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Düse (6) mit einer Gelenkeinheit ausgebildet ist.
  18. Lüftungssystem (1) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkeinheit ein Kugelgelenk umfasst.
  19. Lüftungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein mit der Düse (6) verschiebbares Verkleidungselement über der Profilabdeckung (12, 13, 15, 16) angeordnet ist.
  20. Lüftungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Düse (6) mit einem Luftfänger (9) ausgebildet ist, der innerhalb des Lüftungskanal (4) angeordnet ist.
  21. Kraftfahrzeug (3) mit einem Lüftungssystem (1) nach einem der genannten Ansprüche.
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